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Editionsgrundsätze1D

Textgrundlage

Die Texte der Ministerratsprotokolle werden auf der Grundlage der den Mitgliedern der Staatsregierung zugeleiteten hektographierten Exemplare (Umdrucke) vollständig abgedruckt. Hierbei handelt es sich um die autorisierte Fassung der Protokolle. Diese sind in verschiedenen Serien überliefert. Für das Kabinett Hoegner II (Dezember 1954 bis Oktober 1957) handelt sich im einzelnen um

– das den Akten der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Abteilung II) zugeordnete Exemplar und2

– die Serie im Nachlaß Hoegner im Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München.3

Im ebenfalls im Archiv des Münchner Instituts für Zeitgeschichte verwahrten Nachlaß des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Landwirtschaftsministers Joseph Baumgartner (ED 132) ist keine gschlossene Überlieferung der Ministerratsprotokolle zwischen 1954 und 1957 enthalten, gleiches gilt für die in der Abt. V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs befindlichen Nachlässe des Finanzstaatssekretärs Joseph Panholzer sowie des Staatssekretärs im Staatsministereium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Erich Simmel.

Einzelne Protokolle bzw. zum Teil auch nur Ausschnitte finden sich in einer Vielzahl von Sachakten der Staatskanzlei und der Ministerien.

Als Vorlage der hektographierten Protokolle dienten Entwürfe, die im Registraturexemplar der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv überliefert sind.4 Dieses Registraturexemplar wird ergänzend herangezogen. Hierin enthaltene Korrekturen des Ministerpräsidenten, des Leiters der Staatskanzlei sowie des Protokollführers – in der Regel der Generalsekretärs des Ministerrats, Levin Freiherr von Gumppenberg – werden im Anmerkungsapparat nur dann angeführt, wenn sie sinnverändernde Relevanz besitzen oder ihnen eindeutiger Informationswert zukommt. Zusätze des Bearbeiters werden stets durch eckige Klammern [ ] kenntlich gemacht.

In den Protokollvorlagen enthaltene Abkürzungen sind beibehalten und im Abkürzungsverzeichnis nachgewiesen, ungebräuchliche Abkürzungen werden aufgelöst oder in die heute übliche Form gebracht. Fehler in Orthographie und Interpunktion sowie uneinheitliche und offensichtlich irrtümliche Schreibweisen werden stillschweigend korrigiert. Unterstreichungen und Sperrungen im Text werden nicht übernommen. Die Namen der Sprecher in den Ministerratsprotokollen werden durch Kursive wiedergegeben.

Dokumentenkopf

Die vom Bearbeiter einheitlich gestalteten Dokumentenköpfe enthalten Nummer und Datum, die Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung, die Anwesenheitsliste und – soweit in der Vorlage vorhanden – eine Liste der entschuldigt abwesenden Kabinettsmitglieder. Die Reihenfolge der Teilnehmer folgt der Vorlage. Ferner enthält der Dokumentenkopf die Tagesordnung entsprechend der den Ministerratsprotokollen vorangestellten Tagesordnung.

Für die unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ oder „Verschiedenes“ beratenen Sachfragen sowie vereinzelt auch für solche Themen, die eigentlich als eigenständig anzusehen sind, im Ministerrat aber unter einem anderen, übergreifenden Tagesordnungspunkt behandelt wurden, hat der Bearbeiter eigene Tagesordnungspunkte formuliert. Diese werden ebenso in eckige Klammern gesetzt wie die sich daraus ergebende abweichende Numerierung der Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnungspunkte werden im Text wiederholt. Dies geschieht in eckigen Klammern, wenn sie in der Vorlage nicht enthalten sind.

Die in der Vorlage in ihrer Gestaltung vereinzelt leicht variierende Schlußformel – die Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten, den Leiter der Staatskanzlei und den Sekretär des Ministerrats – wurde in eine einheitliche Form gebracht.

Kommentar

Der Kommentar zu den Protokolltexten enthält Sachanmerkungen und Erläuterungen, Verweise auf weiterführende Literatur, auf die zentralen Quelleneditionen zur Nachkriegszeit und zur Geschichte der frühen Bundesrepublik sowie auf einschlägige ungedruckte Quellen, hier vor allem die Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die im Kabinett beraten wurden. Auch für Korrespondenzen oder Schriftstücke, auf die im Ministerrat Bezug genommen wurde oder die verlesen wurden, wird – wenn immer möglich – der Nachweis in den Akten angeführt.

Bei denjenigen Gesetzesvorhaben und Sachfragen, die im Jahre 1955 als sogenannte Rückläufer erneut auf die Tagesordnung des Ministerrates gesetzt wurden und die bereits im Editionsband Ehard III/4 (1954) bzw. in einigen Fällen bereits im Band Ehard III/3 (1953) eine ausführliche Kommentierung mit umfassenden Quellen- und Literaturhinweisen erfahren haben, wird in aller Regel auf weitere detaillierte Anmerkungen verzichtet und nur der entsprechende Verweis auf einen der Vorgänger-Protokollbände angebracht – mit Ausnahme derjenigen Fälle, in denen Umfang und Intensität der Kabinettsberatungen eine neuerliche ergänzende Kommentierung als angebracht erscheinen ließ. Ebenfalls nur bewußt knapp kommentiert werden diejenigen Themen, zu denen in den Protokollen kein Diskussionsverlauf dokumentiert ist – in aller Regel handelt es sich hierbei um thematisch unbedeutendere oder gänzlich unumstrittene Bundesratsangelegenheiten. Ferner wurde in denjenigen Fällen auf eine detaillierte Kommentierung verzichtet, in denen die Ministerratssitzung ausnahmsweise nur in der Form eines Ergebnisprotokolls festgehalten wurde und die im Ministerrat diskutierten und beschlossenen Änderungen von Gesetzentwürfen anhand des Abgleichs gedruckt vorliegender Materialien – zumeist der Anlagen der Bayerischen Senats und der Beilagen der Verhandlungen das Bayerischen Landtags – leicht nachvollziehbar sind.

Bei den Verweisen auf ungedrucktes Quellenmaterial stehen an erster Stelle die Akten der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (StK). Dieser umfangreiche Bestand soll durch die Edition der Ministerratsprotokolle thematisch erschlossen werden (Fondsedition). Weil weiterhin überwiegend normative Materien – also die Beratung von Gesetzen und Verordnungen – die Sitzungen des Ministerrats bestimmen, liegt auch hier der Schwerpunkt der Kommentierung. Da mit geringen Ausnahmen keine Sammlungen der Kabinettsvorlagen existieren, sind die entsprechenden Korrespondenzen, Vormerkungen, Entwürfe und Begründungen in den einzelnen Sachakten oder in der Gesetzgebungsdokumentation der Staatskanzlei (StK-GuV) zu suchen. Dieser Bestand erschließt neben den Landesgesetzen auch die vom Ministerrat seit 1949 behandelte Bundesgesetzgebung. Für die Bundesgesetzgebung steht ferner mit den im Herbst 1949 einsetzenden Koordinierungsbesprechungen für Bundesangelegenheiten5 eine serielle Quelle zur Verfügung, die für die Kommentierung einschlägig ist.

Zentral für die Kommentierung sind weiterhin die Akten der einzelnen Staatsministerien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie die einschlägigen Nachlässe, insbesondere von Ministerpräsident Wilhelm Hoegner im Archiv des Münchner Instituts für Zeitgeschichte. Fallweise werden für die Recherche auch weitere Archive oder Ministerialregistraturen herangzogen.

Keine bzw. eine nur sehr spärliche Aktenüberlieferung existiert zu einer Reihe von solchen Gesetzesvorhaben, die nicht von der Bundesregierung oder der Bayerischen Staatsregierung, sondern vom Bundestag oder einzelnen Bundestagsfraktionen, von der Regierung eines anderen Landes, vom Landtag, einer Fraktion im Bayerischen Landtag oder vom Bayerischen Senat vorgelegt wurden. Diejenigen Gesetze, die nicht von Regierungsseite initiiert wurden, fanden in aller Regel – und unabhängig davon, ob sie das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchliefen und zur Verkündigung kamen oder nicht – keinen Niederschlag in der Ministerialüberlieferung. Gleiches gilt im übrigen für zahlreiche kleinere Gesetze oder Verordnungen, die in den Ministerratsprotokollen nur mit einem Zustimmungsvermerk kurze Erwähnung finden und offensichtlich so unumstritten oder mit so wenig Arbeits- und Verwaltungsaufwand verbunden waren, daß auch hier keine Akten angelegt wurden.

Neben Akten stellen Parlamentaria eine wesentliche Grundlage für die Kommentierung dar. Es handelt sich um die Stenographischen Berichte (StB.) und Beilagen-Bände (BBd.) des Bayerischen Landtags sowie um die Plenar- und Ausschußprotokolle des Bundesrates und die Bundesrats-Drucksachen (BR-Drs.) sowie die Verhandlungen des Deutschen Bundestages und die Bundestags-Drucksachen. Bei Bundesgesetzen und Bundesangelegenheiten bilden zudem regelmäßig die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung eine Grundlage der Kommentierung.

Stets werden Gesetze und Verordnungen im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, dem Bundesgesetzblatt, Amtsblättern der Staatsministerien oder gegebenenfalls auch in Gesetz- und Verordnungsblätteren anderer Bundesländer nachgewiesen. Gleiches gilt für internationale Abkommen, Staatsverträge, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie die Zitation von Verfassungstexten, auch von zentralen Gerichtsentscheidungen etwa des Bundsverfassungsgerichts. Die Zitation von einschlägigen Passagen der Bayerischen Verfassung von 1946 und des Grundgesetzes von 1949 erfolgt stets nach der Nr. 23 des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom 8. Dezember 1946 und nach der ersten Nummer des Bundesgesetzblattes vom 23. Mai 1949.

Wenn immer möglich, erfolgen die Fundstellennachweise für Parlamentaria, Gesetze, Verordnungen usw. durch eine direkte externe Verlinkung. In der Print-on-demand-Version des Editionsbandes sind diejenigen Seiten, auf denen im Anmerkungsapparat der Fundstellennachweis eines Gesetzes oder einer Verordnung angeführt ist, im Sachregister durch ein Sternchen hervorgehoben.

Eine weitere Grundlage der Kommentierung bilden Zeitungen, in erster Linie der „Bayerische Staatsanzeiger“ und die „Süddeutsche Zeitung“ sowie die thematische Presseausschnittsammlung der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, welche die bayerische Tagespresse auswertet.

Sämtliche im Protokolltext erwähnten Personennamen sind mit einer Personenregister-Datenbank verknüpft. Die hier hinterlegten Kurzbiogramme bieten vorrangig Angaben zu den Lebensdaten, Ausbildung und Beruf sowie zu politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Ämtern und Funktionen, bei „Personen der Zeitgeschichte“ in der Regel auch einen kurzen Lebenslauf und fallweise Angaben zu weiterführender Literatur. Bei den Biogrammen sind die schutzwürdigen Belange der Betroffenen oder Dritter zu wahren.

Die Kurzbiogramme sind, sofern sie Beamte oder Mitarbeiter der Bayerischen Staatsverwaltung betreffen, mehrheitlich und in aller Regel unmittelbar aus den im Bayerischen Hauptstaatsarchiv verwahrten Personalakten erarbeitet. Literaturverweise werden nur dann angebracht, wenn zur betreffenden Person wissenschaftliche monographische Biographien, wissenschaftliche Lexikonartikel oder auch autobiographische Schriften vorliegen oder aber, wenn die biographischen Angaben ausschließlich nur auf einer einzigen Informationsquelle beruhen. In den vereinzelten Fällen, in denen die – dann zumeist auch nur äußerst knappen – biographischen Daten nur aus verschiedenen Quellen wie den einschlägigen biographischen Handbüchern, aus verstreuten Hinweisen in der Forschungsliteratur, aus Behördenauskünften oder aus Internet-Ressourcen zusammengefügt werden konnten, wird ebenfalls auf die Nachweise verzichtet.

Im Falle wiederkehrender Beratungen eines Themenkomplexes in verschiedenen Ministerratssitzungen oder bei Behandlung sachlich verwandter Themen werden durch Querverweise im Anmerkungsapparat der chronologische Verlauf der Beratungen kenntlich gemacht und die inhaltlichen Zusammenhänge hergestellt.