Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), Abg. von Knoeringen (SPD), Abg. Dr. Lacherbauer (Bayernpartei), Dr. Becher (BHE), Abg. Dr. Eberhardt (FDP).
Staatsminister Zietsch führt aus, durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu der Frage des Verkaufs der Beteiligung des Bayerischen Staates an der Maxhütte, das er als bekannt voraussetzen dürfe, sei insoferne eine besondere Situation entstanden, als der Verfassungsgerichtshof festgestellt habe, die Beteiligung sei als Teil des Grundstockvermögens anzusehen, der Verkaufserlös dürfe also nur für Neuerwerbungen verwendet werden.2 Deshalb sei die Absicht des Landtags, den Erlös auch für allgemeine Haushaltsausgaben zu verwenden, nicht durchführbar. Es müsse vielmehr der Erlös in den Grundstock überführt und im Laufe der Zeit wieder angelegt werden.
Im Verfassungsstreit sei auch die Frage des Art. 160 BV angeschnitten worden.3 Dazu habe der Verfassungsgerichtshof nur am Rande Stellung genommen, was dem Finanzministerium nicht ausreichend zu sein scheine.
Was nun die Beteiligung selbst betreffe, so erinnere er an die Gründe, die die Staatsregierung im Jahre 1951 veranlaßt hätten, sie zu erwerben.4 In dem damals von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard am 28. November 1951 an den Landtagspräsidenten gerichteten Schreiben heiße es z.B., ohne Belieferung durch die Maxhütte sei eine ausreichende Versorgung der bayerischen Wirtschaft, insbesondere der Bauwirtschaft und der bedeutenden eisenverarbeitenden Industrie nicht zu erwarten.5 Die Beteiligung des Bayerischen Staates werde die Zuverlässigkeit einer solchen Versorgung auch in Zeiten festigen, in denen die Markt- und Preisverhältnisse eine bevorzugte Ausfuhr der Erzeugnisse ins Ausland nahe legen könnten. Zweckmäßig scheine es ferner, die Verbindung dieses wichtigen Werkes mit der bayerischen Wirtschaft unabhängiger, vom Schicksal einer Familiengesellschaft, wie es die Friedrich-Flick KG ist, zu machen.
Dies habe also damals Herr Ministerpräsident Dr. Ehard geschrieben, während im Landtag Herr Abg. Dr. Schedl als Berichterstatter ausgeführt habe, nach dem Kriege habe die Absicht bestanden, die Maxhütte nicht mehr in Betrieb zu setzen, diese Gefahr könne wieder eintreten, so daß die Beteiligung des Staates für sehr bedeutungsvoll gehalten werde.
In der Landtagssitzung vom 13. Dezember 1951 sei dann der sozialpolitische Gesichtspunkt besonders in den Vordergrund gerückt worden.6
Er wolle nun die Gründe anführen, die auch heute noch gegen eine Veräußerung sprächen:
1. Seiner Auffassung nach könne die Frage des Art. 160 BV nicht außer acht gelassen werden. Es sei verfassungspolitisch bedenklich, schon nach so kurzer Zeit eine der wichtigsten Beteiligungen an der Grundstoffindustrie wieder abzustoßen.
Eine verfassungsrechtliche Festlegung wie in Art. 160 könne nicht unbeachtet bleiben, wenn es sich um einen offensichtlich besonders bedeutsamen Anwendungsfall handle. Auf diesen Grund wolle er aber nur hinweisen, ihn zur Diskussion stellen und dann erinnern, daß gerade der Art. 160 bei den Verhandlungen in der Verfassunggebenden Landesversammlung eine große Rolle gespielt habe.
2. Art. 81 Abs. 2 BV besage, daß bei einem Verkauf aus dem Grundstockvermögen für den Erlös ein gleichwertiges Wirtschaftsgut erworben werden müsse.7 Es sei zu fragen, ob es zur Zeit überhaupt möglich sei, ein gleichwertiges Ersatzgut zu bekommen. Dürfe man sich überhaupt darum bemühen, nachdem durch den Verkauf der Beteiligung festgestellt werden solle, daß der Staat sich nicht mehr an Industrieunternehmen beteiligen dürfe?
3. Auch wirtschaftspolitisch gesehen sei der Verkauf bedenklich, wenn man berücksichtige, daß die Jahresförderung sich außerordentlich gesteigert habe. Auch heute noch gelte die Überlegung des Jahres 1951, daß innerhalb eines Konzerns übergeordnete Konzerninteressen entgegen den Bedürfnissen des Unternehmens selbst den Ausschlag geben könnten. Der Schwerpunkt der Friedrich-Flick KG liege nach wie vor im Westen, wahrscheinlich auch im Ausland.
Das Finanzministerium sei der Meinung, daß aus dem Zusammenspiel der freien Aktionäre mit dem Staat sich gute Lösungen erwarten lassen, ohne die Beteiligung des Staates aber, der das allgemeine Wohl zu vertreten habe, eine Lage eintreten könne, wie sie schon früher bei der Maxhütte – nicht im Interesse der bayerischen Wirtschaft – bestanden habe. Man dürfe auch nicht vergessen, daß sich heute die Auswirkungen noch gar nicht übersehen ließen, wenn die Söhne des Herrn Flick die Leitung des Konzerns übernähmen.
4. Ein weiterer Gesichtspunkt, der bereits 1951 eine Rolle gespielt habe, sei der Zusammenhang der Maxhütte mit der Luitpoldhütte. Es sei noch nicht entschieden, ob dieses Unternehmen ganz an den Bayerischen Staat zurückfalle oder bei den ehemaligen Reichswerken, also dem Bund, verbleibe.8 Eine Einigung auf der Grundlage 50:50 sei jedoch nicht unmöglich. Zweifellos bestünden wohl gemeinsame Interessen beider Werke, die z.B. ihre Rationalisierungsmaßnahmen aufeinander abstimmen könnten.9
5. Er wolle davon absehen, auf die zahlreichen Eingaben, u.a. auch der Stadt Amberg, einzugehen, die sich gegen den Verkauf aussprächen. Nur soviel wolle er aber in diesem Zusammenhang noch erwähnen, daß auch das Uran-Vorkommen in Bayern immerhin eine sehr erhebliche Rolle dabei spiele.
6. Zweifellos seien die Verhältnisse im Jahre 1951 so gewesen, daß der Erwerb der Beteiligung durch den Bayerischen Staat die Entflechtung des Flick-Konzerns durchaus in einem für Herrn Flick günstigen Sinne erleichtert habe. Er könne nicht verstehen, wie man jetzt dazu komme zu behaupten, Flick sei zum Verkauf gezwungen worden.
7. Wenn nun die finanzielle Seite ins Auge gefaßt werde, so sei festzustellen, daß mit 20 Mio DM der Staat sehr bedeutende Werte erworben habe, ferner, daß der innere Wert des Unternehmens erheblich höher sei als der Nennwert der Aktien. Rund ⁴/₅ des ersten Investitionsprogramms der Maxhütte seien aus eigenen Mitteln bestritten worden, ähnlich werde es beim zweiten Programm sein, das jetzt erst anlaufe. Das derzeitige10 Jahresergebnis liege bei etwa 20 Mio DM, abzüglich der Steuern bei 10 Mio DM, was einem Dividendensatz von 17% entsprechen würde. Wenn die übliche Dividende von 6% angenommen werde, so müßte sich der Marktwert der Aktien auf das dreifache des Nennwerts belaufen. Wenn gesagt werde, die Marktlage sei noch nicht zu übersehen, so sei dem entgegenzuhalten, daß gerade deshalb möglicherweise kein angemessener Preis zu erzielen sei. Der Bayerische Staat habe seit 1951 auf jede Dividende verzichtet, um die Investitionen aus eigenen Mitteln zu ermöglichen. Wenn jetzt verkauft werde, so bringe man sich damit selbst um die Früchte dieses Verzichtes,11 zumal nicht damit gerechnet werden könne, daß es bei den Verkaufsverhandlungen gelingen werde, die künftige Ertragsbesserung für den Verkäufer auszunutzen. Zweifellos werde auch versucht werden, die Gewinne des neu ausgestatteten Unternehmens durch Verluste aus anderen Zweigen des Konzerns irgendwie auszugleichen. Als Miteigentümer könnte aber der Bayerische Staat in der Lage sein, zu Gunsten der anderen Aktionäre etwas zu erreichen.
Zum Abschluß wolle er nur noch sagen, daß er den Herrn Ministerpräsidenten gebeten habe, diese Besprechung anzusetzen, da er sich verpflichtet gefühlt habe, die gegen den Verkauf sprechenden Gründe nochmals vorzutragen. Selbstverständlich wiederhole er seine Erklärung vom letzten Ministerrat, daß das Finanzministerium sich an die Entscheidung des Kabinetts in jeder Weise halten wolle.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, mit dem Hinweis auf das Haushaltsgesetz 1954/55, wonach die Staatsbeteiligung verkauft werden müsse, ob das Finanzministerium schon Schritte unternommen habe, um dieses Gesetz zu vollziehen? Seien bereits Verkaufsangebote eingeholt worden?
Staatsminister Zietsch antwortet, Angebote seien noch nicht eingegangen, das Finanzministerium habe aber das Notwendige getan, um durch Gutachten den Wert feststellen zu lassen.
Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt, die Frage, ob verkauft werden solle, könne im Hinblick auf das Haushaltsgesetz keine große praktische12 Rolle mehr spielen. Was die politische Seite betreffe, so mache er auf den Antrag der CSU, wie es mit dem Vollzug stehe, aufmerksam.13 Er halte es nicht für glücklich, die Frage: Verkaufen oder nicht verkaufen, nochmals aufzuwerfen, zumal ja in den Koalitionsverhandlungen schon eine eindeutige Festlegung erfolgt sei. Was die Vorgänge im Jahre 1951 betreffe, so habe damals Herr Flick auf Befehl der Militärregierung verkaufen müssen, die Mehrheit des Landtags habe sich zum Ankauf entschlossen, um nicht anderen wenig erwünschten Interessenten den Vorrang zu lassen. Jedenfalls habe der Staat damals nicht gekauft, um sich auf die Dauer an Industrien zu beteiligen
Wichtig halte er die Fragen, an wen und zu welchem Preis verkauft werden solle. Das Kabinett müsse vom bayerischen und vom wirtschaftlichen Standpunkt aus überlegen, welche Entscheidung am günstigsten sei und die Sache nicht der Spekulation überlassen. Vor allem müsse man Gewähr dafür haben, daß der Käufer den Anteil behalte und nicht damit irgendwelche Geschäfte mache; zu diesem Zweck könnten vielleicht gewisse Klauseln in den Vertrag eingebaut werden. Seiner Meinung nach sei die Familie Flick am ehesten in der Lage, die Beteiligung zu behalten und nicht weiter zu geben. Was den Kaufpreis betreffe, so habe dieser seinerzeit 20 Mio DM betragen, selbstverständlich müsse jetzt der nicht entnommene Gewinn und die günstige Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt werden,
Staatssekretär Dr. Guthsmuths berichtet dann ausführlich über Uran-Vorkommen.
An diesen Bericht schließt sich eine längere Aussprache an, wo Herr Staatssekretär Dr. Panholzer die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Guthsmuths ergänzt.
Abg. Dr. Lacherbauer stellt fest, daß die Fraktion der Bayernpartei sich vor sechs Monaten für den Verkauf der Staatsbeteiligung an der Maxhütte ausgesprochen habe und ihren Standpunkt nach so kurzer Zeit nicht ändern könne und wolle,
Abg. Dr. Eberhardt erklärt, daß auch die Fraktion der FDP keine andere Stellungnahme wie die Bayernpartei einnehmen könne.
Abg. v. Knoeringen dagegen teilt mit, daß die Fraktion der SPD nach wie vor gegen den Verkauf sei, da die im Jahre 1951 für den Ankauf sprechenden Gründe zum größten Teil noch wirksam seien. Es müsse aber ein Weg gefunden werden, über den Antrag der CSU hinweg zu kommen, ohne daß die SPD ihre grundsätzliche Haltung aufgeben müsse.
Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, daß er mit Rücksicht auf die eindrucksvollen Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Guthsmuths die Fraktionsvorsitzenden der CSU auf diese Fragen aufmerksam mache, um evtl. die Zurückziehung des Antrags zu erreichen. Auf alle Fälle wäre es gut, wenn das Wort „beschleunigt“ in dem Antrag gestrichen werden könnte.
Staatssekretär Simmel meint, der Antrag könne nur unangenehm werden, wenn er ein Auseinanderfallen der Koalition zur Folge hätte. Dies könne aber nicht der Fall sein, wenn sich die Regierung auf den Standpunkt stelle, das Gesetz sei nun einmal beschlossen, es werde nicht abgeändert, sondern durchgeführt.
In welchem Zeitraum dies geschehe, sei allerdings Sache der Exekutive, die sich hier keinen Vorschriften des Landtags zu beugen habe.
Staatsminister Bezold führt aus, wenn die CSU den Antrag stelle, beschleunigt zu verkaufen, so bedeute das, daß sie Auskunft darüber haben wolle, ob überhaupt schon hinsichtlich des Verkaufs etwas geschehen sei. Bisher sei dies aber noch nicht der Fall. Er empfehle, daß das Finanzministerium sofort Verkaufsverhandlungen einleite und zwar zunächst mit Herrn Flick spräche.
Der Kauf im Jahre 1951 sei zweifellos erfolgt, um sozialpolitisch Ruhe und Sicherheit zu schaffen; heute rechne aber niemand mehr mit der Stillegung des Werkes.
Die Belegschaft selbst wünsche, daß im Falle des Verkaufs an Flick verkauft werde, der übrigens durchaus bereit sei, Gutachten über die Höhe des Wertes anzunehmen. Wie gesagt, müsse aber nun angefangen werden, d.h. ernstliche Verhandlungen seien einzuleiten. Wenn das nicht geschehe, werde man gegenüber dem Antrag der CSU in eine überaus schwierige Lage kommen. Am besten wäre es, gleich antworten zu können, es sei schon alles angelaufen und der Antrag stoße praktisch ins Leere.
Grundsätzlich sei er der Auffassung, der Verkauf der Staatsbeteiligung gehöre zu den Koalitionsvereinbarungen, da es sich hier um den klaren Fall handle, daß der Bayerische Staat eine Unternehmerschaft fallen lasse, die in das Programm der Regierung nicht hineinpasse. Er warne davor, jetzt zu dem Gesetz und zum Willen des Gesetzes Nein zu sagen.
Abg, Dr. Becher befaßt sich dann mit dem Zweck des Antrags der CSU-Fraktion. Er schlage vor, zu erklären, dieser Antrag der CSU sei gegenstandslos und werde deshalb von den Regierungsparteien abgelehnt. Was das Wort „beschleunigt“ betreffe, so könne vielleicht dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten entsprechend mit der CSU gesprochen werden, daß sie dieses Wort fallen lasse.
Staatssekretär Dr. Haas spricht sich auch dafür aus, nach Möglichkeit jede Debatte zu vermeiden und den Antrag einfach mit der Begründung, Verhandlungen seien im Gange, abzulehnen.
Mit Spitzfindigkeiten komme man in dieser Sache, die doch einen sehr bedeutsamen politischen Hintergrund habe, nicht vorwärts.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths berichtet dann über die wirtschaftliche Lage der Maxhütte und verweist auf das erste unverbindliche Angebot des Herrn Flick, das schon im Mai 1954 erfolgt sei.
In diesem Zusammenhang erinnert Ministerpräsident Dr. Hoegner an den von Flick am 20. Oktober 1954 an den Herrn Finanzminister gerichteten Vorschlag, verbindliche Verhandlungen zu führen.
Staatsminister Stain regt an, der Herr Finanzminister möge Herrn Staatssekretär Dr. Panholzer beauftragen, das Gespräch mit Herrn Flick fortzusetzen. Seiner Meinung nach komme es darauf an, ob wirklich Verhandlungen im Sinne des CSU-Antrags aufgenommen worden seien; jedenfalls müßten sofort Gespräche geführt werden, damit der Antrag abgelehnt werden könne.
Staatsminister Dr. Koch führt aus, die vom Herrn Finanzminister dargelegten Gründe verpflichten das Kabinett, bei den Kaufverhandlungen mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. Dies müsse auch bei der Stellungnahme zu dem CSU-Antrag zum Ausdruck gebracht werden.
Ministerpäsident Dr. Hoegner stellt dann bei einer Probeabstimmung fest, daß sich die Vertreter der Bayernpartei, der FDP und des BHE für den Verkauf, diejenigen der SPD dagegen aussprechen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt dann seinen Vorschlag, den Versuch zu machen, die CSU von der Unzweckmäßigkeit ihres Antrags mit Rücksicht auf das Uranvorkommen zu überzeugen.
Nach längerer Aussprache wird dann beschlossen, in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags am kommenden Donnerstag, den 20. Januar 1955, durch einen Vertreter des Finanzministeriums eine Erklärung abgeben zu lassen, daß Verkaufsverhandlungen eingeleitet sind. Daraufhin sollen dann die Vertreter der Koalitionsparteien erklären, damit sei der Antrag gegenstandslos und werde deshalb abgelehnt.
Außerdem wird auf Vorschlag von Herrn Abg. Dr. Lacherbauer noch vereinbart, daß die Formulierung der abzugebenden Erklärung durch Vertreter aller Koalitionsparteien erfolgt.14