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Nr. 4MinisterratssitzungDienstag, 4. Januar 1955 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Vertretung Bayerns im Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. III. Ernennung des neuen Präsidenten des Landesarbeitsamts Südbayern. IV. Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen. V. Personalangelegenheiten. VI. Vollsitzung des Bayer. Landtags am 11. Januar 1955. VII. Bavaria Filmkunst GmbH München-Geiselgasteig. VIII. Ausgleichszahlungen für Staatsbeamte und Versorgungsempfänger. IX. Internationale Rechtsbibliothek e.V..

Zu Beginn der Sitzung teilt Ministerpräsident Dr. Hoegner mit, daß er dem Herrn Landesbischof Dr. Meiser den Vorschlag gemacht habe, laufend Staat und Kirche betreffende Fragen zu besprechen. An regelmäßige Sitzungen sei nicht gedacht, er glaube aber, daß auf die vorgeschlagene Weise ein gutes Einvernehmen hergestellt werden könne.

Staatsminister Rucker erklärt, er werde dem Herrn Landesbischof am kommenden Freitag einen Besuch machen, Einzelheiten des vom Herrn Ministerpräsidenten gemachten Vorschlags könnten dann besprochen werden.

Staatssekretär Dr. Meinzolt spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, daß Staat und Kirche ihres Amtes zu walten hätten und zwar in einer Weise, daß jede unzweckmäßige Vermischung beider Bereiche vermieden werde.

I.Bundesratsangelegenheiten

1.Besetzung der Bundesratsausschüsse

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die Vorschläge für die Besetzung der Bundesratsausschüsse bekannt:

a) Agrarausschuß:

Mitglied: Staatsminister Dr. Baumgartner,

Vertreter: Staatssekretär Simmel,

b) Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik:

Mitglied: Staatsminister Stain,

Vertreter: Staatssekretär Weishäupl.

c) Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten:

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß der bisherige Ministerpräsident Vorsitzender des Ausschusses gewesen sei. Wahrscheinlich werde es aber nicht möglich sein, den Vorsitz in diesem Ausschuß beizubehalten. Er werde auch nicht versuchen, darum zu kämpfen und deshalb dessen Bedeutung als nicht allzu groß hinstellen.

Es wird vereinbart, daß Herr Ministerpräsident Dr. Hoegner Mitglied dieses Ausschusses wird, sein Stellvertreter Herr Staatssekretär Dr. Haas.

d) Finanzausschuß:

Mitglied: Staatsminister Zietsch,

Vertreter: Staatssekretär Dr. Panholzer.

e) Vertriebenenausschuß:

Mitglied: Staatsminister Stain,

Vertreter: Staatssekretär Weishäupl.

(Sobald die Übernahme der Abt. V und VI des Staatsministeriums des Innern durch das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge durchgeführt ist).1

f) Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen:

Mitglied: Staatssekretär Dr. Haas,

Vertreter: Staatssekretär Eilles.

g) Ausschuß für Innere Angelegenheiten:

Mitglied: Staatsminister Dr. Geislhöringer,

Vertreter: Staatssekretär Vetter.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, in diesem Ausschuß besonderes Augenmerk darauf zu legen, daß es nicht Sache des Bundes sei, in Kannvorschriften die verschiedensten Einzelheiten zu regeln, die an sich in die Zuständigkeit der Länder fielen. Der Innenausschuß habe sich schon bisher immer auf diesen Standpunkt gestellt.

h) Kulturausschuß:

Mitglied: Staatsminister Rucker,

Vertreter: Staatssekretär Dr. Meinzolt.

i) Ausschuß für Rechtsfragen:

Mitglied: Staatsminister Dr. Koch,

Vertreter: Staatssekretär Eilles.

k) Ausschuß für Verkehr und Post:

Mitglied: Staatsminister Bezold,

Vertreter: werden später benannt.2

l) Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen:

Mitglied: Staatsminister Dr. Geislhöringer;

(Ein Vertreter wurde noch nicht benannt).

m) Ausschuß für Wirtschaft:

Mitglied: Staatsminister Bezold,

Vertreter: Staatssekretär Dr. Guthsmuths.

o) Sonderausschuß für Wiedergutmachungsfragen

Mitglied: Staatsminister Zietsch,

Vertreter: Staatssekretär Dr. Panholzer.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt die Frage, in welchen Ausschüssen Bayern den Vorsitz bekommen werde, wenn es denjenigen im Auswärtigen Ausschuß abgebe?

Staatssekretär Dr. Haas antwortet, es sei möglich, den Ausschußvorsitz mit Nordrhein-Westfalen auszutauschen.

Man könnte z.B. daran denken, den Arbeitsausschuß, auf den Nordrhein-Westfalen besonderen Wert lege, ebenfalls abzugeben und dafür dann den Vorsitz im Vertriebenenausschuß und im Ausschuß für Wohnungsbau und Wiederaufbau einzutauschen.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

2.Gesetzentwurf zur Durchführung des Art. 134 GG3

Staatsminister Zietsch erinnert daran, daß Bayern auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 20. Juli 1954 einen Initiativgesetzentwurf zur Durchführung des Art. 134 GG beim Bundesrat eingereicht habe.4 Der Innenausschuß des Bundesrats habe daraufhin einen Sonderausschuß für diese Fragen gebildet,5 in dessen Besprechungen die Vertreter einiger Länder, darunter auch Bayerns, einer Forderung des Städteverbands entsprechend den Wunsch ausgesprochen hätten, daß die Gemeinden miteinbezogen werden sollten, Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen habe am 16. Oktober 1954 sämtliche Finanzminister schriftlich gebeten, diese Frage nicht mithereinzunehmen, da sich auf diese Weise die Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern noch weiter verzögern würden.

Auf Grund dieses Schreibens habe das Finanzministerium das Innenministerium am 13. November 19546 gebeten, damit einverstanden zu sein, daß von Bayern aus unter allen Umständen an dem von ihm eingereichten Entwurf festgehalten werde.7 Er habe nun die Bitte, daß dieser Standpunkt heute im Ministerrat bestätigt werde, damit die Vertreter des Innenministeriums angewiesen werden könnten, die Frage der Einbeziehung der Gemeinden nicht nochmals aufzuwerfen.

Staatssekretär Vetter entgegnet, das Innenministerium müsse die Interessen der Gemeinden, die gerade durch ein Gesetz zur Durchführung des Art. 134 berührt würden, berücksichtigen, er bitte deshalb, die Angelegenheit zurückzustellen, zumal der Kommunalabteilung im Staatsministerium des Innern der Initiativentwurf des Finanzministeriums nicht bekannt sei.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß das frühere Kabinett einstimmig am 20. Juli 1954 die Einreichung des Gesetzentwurfs beschlossen habe. Er bitte nochmals dringend, daran festzuhalten, zumal ihm auch der Bundesrat zugestimmt habe.

Der Ausschuß trete am 11. Januar wieder zusammen, Ministerialdirigent Dr. Freudling vom Staatsministerium der Finanzen müsse den Entwurf in der vorgelegten Form vertreten können.8

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt an Hand des Ministerratsprotokolls vom 20. Juli 1954 fest, daß damals lediglich auf Vorschlag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine Änderung vorgenommen worden sei, die Vertreter des Staatsministeriums des Innern dagegen keinerlei Widerspruch erhoben hätten.

Der Ministerrat beschließt, an dem Gesetzentwurf unverändert festzuhalten.9

3.Ernennung von weiteren stellvertretenden Beisitzern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften10

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Prüfstelle Herrn Regierungsrat Dr. Harrer vom Staatsministerium des Innern und als seinen Stellvertreter Herrn Oberstudiendirektor Dr. Rüdinger vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus ernannt habe. Im gegenseitigen Einvernehmen schlügen die Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus als zweiten Stellvertreter Frau Oberstudiendirektorin Dr. Elisabeth Ewald, Erlangen, vor.

Staatssekretär Dr. Meinzolt empfiehlt dringend, Frau Dr. Ewald als weiteren Stellvertreter zu bestellen, zumal das Staatsministerium für Unterricht und Kultus besonderen Wert darauf legen müsse, daß in der Bundesprüfstelle auch eine Frau Bayern vertreten könne.

Der Ministerrat beschließt, Frau Oberstudiendirektorin Dr. Elisabeth Ewald zum weiteren stellvertretenden Beisitzer der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zu ernennen.

II.Vertretung Bayerns im Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung11

und

III.Ernennung des neuen Präsidenten des Landesarbeitsamts Südbayern12

Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt Bezug auf die Besprechung dieser Punkte in der Ministerratssitzung vom 28. Dezember 1954 und bemerkt, es habe sich jetzt herausgestellt, daß die Mitglieder im Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt auf vier Jahre ohne Rücksicht auf ihr Amt gewählt worden seien.

Die Amtszeit laufe jetzt noch bis 31. März 1956.

Staatsminister Stain sichert zu, die Frage nochmals überprüfen zu lassen und mit Herrn Staatsminister a.D. Oechsle, der dem Vorstand angehöre, Verbindung aufzunehmen.

Staatsminister Stain fährt fort, was den Präsidenten des Landesarbeitsamts Südbayern anlange, so habe er soeben einen Brief des Herrn Präsidenten Dr. Scheuble der Bundesanstalt erhalten, der mitteile, er könne sich nicht mehr für eine Verlängerung der Amtszeit des in den Ruhestand getretenen Herrn Präsidenten Dr. Menzel einsetzen. Dr. Scheuble erkläre weiter, für die Neubesetzung werde die Bundesregierung zu gegebener Zeit einen geeigneten Kandidaten benennen, die Bayerische Staatsregierung werde dazu gehört werden.

Schon jetzt habe aber Präsident Dr. Scheuble als vorläufigen Leiter des Landesarbeitsamts Südbayern Dr. Riegler eingesetzt.

Staatssekretär Weishäupl fügt hinzu, er glaube nicht, daß von Dr. Riegler noch abgegangen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Bayerische Staatsregierung keine Möglichkeit habe, jetzt einzugreifen, nach dem Gesetz sei ihr nur das Recht eingeräumt, vor einer Ernennung gehört zu werden.

Staatssekretär Weishäupl betont, sowohl der Arbeitgeberverband wie die Gewerkschaften lehnten Dr. Riegler ab, die Entscheidung liege aber bei der Bundesregierung.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt mitzuteilen, daß die Bayerische Staatsregierung einverstanden sei, wenn der Verwaltungsrat als neuen Präsidenten den bisherigen Vizepräsidenten des Landesarbeitsamts Nordbayern, Herrn May, vorschlage.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt dieser Anregung zu.

Staatssekretär Dr. Haas bittet nachzuprüfen, ob es richtig sei, daß Herr May während des letzten Krieges eine Selbstverstümmelung begangen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, diese Sache möglichst bald aufzuklären.13

IV.Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen14

Staatsminister Dr. Geislhöringer führt aus, das Landesamt für Verfassungsschutz habe die vom Innenministerium zusammengestellte Liste verbotener Vereinigungen nachgeprüft und u.a. festgestellt, daß eine Reihe der darin enthaltenen Vereinigungen in den letzten Monaten überhaupt nicht mehr in Erscheinung getreten seien. Statt dessen bezeichne das Landesamt weitere bisher nicht aufgeführte Organisationen als verfassungsfeindlich. Es empfehle, jedenfalls diejenigen Vereinigungen nicht zu streichen, gegen deren Funktionäre Strafverfahren anhängig seien. Zusammenfassend halte es aber das Landesamt für zweckmäßig, vor der Beendigung des Prozesses gegen die KPD vor dem Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung zu treffen.15

Auch Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für völlig richtig, zunächst keine Bekanntmachung herauszugeben, sondern den Ausgang des Prozesses abzuwarten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.16

V.Personalangelegenheiten

1. Dienstzeitverlängerung des Ministerialrats Dr. Gentner beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, Herr Staatsminister Dr. Baumgartner habe in einem Schreiben vom 28. Dezember 1954 gebeten, die Dienstzeit des Leiters der Unterabteilung Tierzucht im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Dr. Gentner, bis 31. Mai 1955 zu verlängern. Zur Begründung werde ausgeführt, daß im Mai 1955 in München die größte deutsche landwirtschaftliche Ausstellung, die sogenannte DLG-Ausstellung, stattfinde und für die Vorarbeiten Herr Dr. Gentner dringend benötigt werde.

Der Ministerrat beschließt, der Dienstzeitverlängerung des Ministerialrats Dr. Gentner bis 31. Mai 1955 zuzustimmen.

2. Besoldung der Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten

Staatsminister Zietsch verweist auf seine Note vom 28. Dezember 1954 und erinnert daran, daß Herr Ministerpräsident Dr. Ehard die Frage aufgeworfen habe, ob analog zur Einstufung beim Bund und den meisten übrigen Ländern auch die Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten in Bayern gehoben werden könnten.

ln der Note vom 28. Dezember 1954 schlage das Finanzministerium vor, nicht nur den Stellenplan zu ändern sondern gleichzeitig die Besoldungsordnung zu ändern.

Auf Seite 2) unten bitte er nachzulesen, daß an die Hebung der Ministerialdirektoren von bisher B 6 nach B 5 und der Ministerialdirigenten von bisher B 8 nach B 7 a gedacht sei. Gleichzeitig müsse aber, wie schon gesagt, mit dem Haushaltsvoranschlag ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Besoldungsordnung vorgelegt werden.

Übrigens seien die Ministerialdirektoren im Bund und in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Er könne sich damit einverstanden erklären, wenn diese Einstufung auch in Bayern vorgenommen werde, da ja nach dem Wegfall der Staatsräte die Ministerialdirektoren die höchsten Beamten in der Verwaltung seien.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich nach den bisherigen Bezügen dieser Beamtengruppen und spricht sich dann gegen eine Verbesserung aus, für die die Öffentlichkeit kein Verständnis haben werde.

Staatsminister Zietsch antwortet, die Angelegenheit sei vom früheren Ministerpräsidenten zur Sprache gebracht worden, er habe deshalb diese Vorlage gemacht, natürlich sei er durchaus bereit, sie zurückzustellen; wenn das Kabinett nicht damit einverstanden sei. In der Note vom 28. Dezember 1954 habe er ja schon erwähnt, daß er ursprünglich die Hebung erst im Zuge der Änderungen der Besoldungsordnung habe durchführen wollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß ja die Hebung jedenfalls erst vom Beginn des nächsten Haushaltsjahres in Frage gekommen wäre; auch er sei dafür, die Sache zurückzustellen.

Was die Staatsräte betreffe, so dürften diese ja auf Grund eines Landtagsbeschlusses nicht mehr ernannt werden, trotzdem könne man aber die Stellen seiner Meinung nach ruhig im Haushalt belassen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt meint, auch wenn er vielleicht in eigener Sache spreche, so müsse er doch sagen, daß es im Kultusministerium zu Schwierigkeiten kommen könne, wenn die Staatsratsstelle im Haushalt gestrichen werde. In diesem Falle werde nämlich der Ministerialdirektor Wert darauf legen, daß er der höchste Beamte des Ministeriums sei; deshalb habe er auch Herrn Staatsminister Rucker gebeten, ihm, Dr. Meinzolt, die Funktionen zu übertragen, die denjenigen des Staatsrats entsprechen. Auch halte er es für förderlicher, wenn im Haushalt nichts geändert werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Zietsch stellt dann fest, daß die Frage, ob die Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten gehoben werden sollen also vorerst erledigt sei und erst mit der allgemeinen Neuregelung der bayerischen Besoldungsordnung wieder aufgegriffen werden solle.

Der Ministerrat beschließt, mit dieser Begründung die Angelegenheit zurückzusteilen.

3. Ernennung des Vizepräsidenten der Landeszentralbank von Bayern

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der Herr Staatsminister der Finanzen habe ihn am 28. Dezember 1954 gebeten, den Direktor der Zweiganstalt Nürnberg, Herrn Dr. Max Bernhuber, zum Stellvertreter des Präsidenten der Landeszentralbank von Bayern zu ernennen.17 Dieser Vorschlag sei bereits am 3. März 1954 dem damaligen Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard unterbreitet,18 aber nicht weiter verfolgt worden, da der Präsident der Landeszentralbank Einwendungen erhoben habe. Diese schienen aber jetzt ausgeräumt zu sein.19

Staatsminister Zietsch begründet den Vorschlag, der auch von Herrn Staatssekretär Dr. Panholzer unterstützt wird, näher und bittet, die Ernennung möglichst bald vorzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, er werde Herrn Direktor Dr. Max Bernhuber mit Wirkung vom 1. Januar 1955 zum Stellvertreter des Präsidenten der Landeszentralbank von Bayern ernennen, vorher aber noch Herrn Präsidenten Dr. Grasmann verständigen.20

VI.Vollsitzung des Bayer. Landtags am 11. Januar 1955

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, er habe mit dem Herrn Landtagspräsidenten ausgemacht, daß am nächsten Dienstag auf die Tagesordnung der Vollsitzung nur die Erklärung der Staatsregierung gesetzt werde, allenfalls noch die Wahl der Ausschußmitglieder. Dagegen würden an diesem Tag keine kurzen Anfragen usw. behandelt.

Die Aussprache über die Regierungserklärung werde voraussichtlich erst 8 oder 14 Tage später stattfinden.

Der Ministerrat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

VII.Bavaria Filmkunst GmbH München-Geiselgasteig21

Staatsminister Dr. Geislhöringer erhebt Bedenken gegen den Prospekt, der hinsichtlich des Verkaufs der Bavaria Filmkunst GmbH zur Zeit verbreitet werde und empfiehlt, dieser Sache besondere Aufmerksamkeit zu schenken.22 Er habe den Eindruck, daß der Wert viel zu hoch angesetzt werde und dadurch Käufer abgeschreckt werden könnten.

Staatsminister Zietsch meint, der Bund habe kein besonderes Interesse an dem Verkauf.

Staatsminister Dr. Geislhöringer stellt dazu fest, um so mehr müsse aber der Bayerische Staat dafür sorgen, daß bald und zu einem vernünftigen Preis verkauft werde.

Staatsminister Zietsch teilt noch mit, Wirtschafts- und Finanzministerium seien gerade dabei, den Verkaufsprospekt zu prüfen, er mache aber darauf aufmerksam, daß Bayern im Abwicklungsausschuß nur über eine Stimme verfüge.23

VIII.Ausgleichszahlungen für Staatsbeamte und Versorgungsempfänger

Staatsminister Dr. Geislhöringer verweist auf ein Schreiben des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Landesbezirk Bayern, in dem die Notwendigkeit, den Staatsbeamten und den Versorgungsempfängern eine Ausgleichszahlung in Höhe von ⅓ des Monatsgehalts zu gewähren, dargelegt werde.

Staatsminister Zietsch antwortet, eine Belastung in dieser Höhe könne nicht übernommen werden, das Finanzministerium beabsichtige zwar, einen Ausgleich zu schaffen, aber nicht in dieser Höhe. Jedenfalls empfehle er, zunächst die Initiative des Landtags in dieser Sache abzuwarten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt diesen Ausführungen zu und meint, es sei ja mit Sicherheit ein entsprechender Antrag des Herrn Abg. Donsberger zu erwarten.24 Im übrigen halte er es für zweckmäßig, wenn diese Frage im nächsten Koalitionsausschuß besprochen werde.

Staatsminister Zietsch warnt nochmals davor, daß die Staatsregierung hier die Initiative ergreife. Bekanntlich habe das Bundesfinanzministerium seit Frühjahr 1954 ständig abgelehnt, von sich aus etwas zu tun, plötzlich wolle man aber doch eine Ausgleichszahlung gewähren, ohne daß sich das Bundesfinanzministerium vorher mit den Ländern und den Gemeinden verständigt habe. Auch er halte es für gut, wenn sich zunächst der Koalitionsausschuß mit dem Schreiben des Deutschen Gewerkschaftsbundes beschäftige.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.25

IX.Internationale Rechtsbibliothek e.V.26

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet über die Internationale Rechtsbibliothek, die aus Stiftungen – hauptsächlich von amerikanischer Seite – entstanden sei. Die Amerikaner beabsichtigten nun, die Finanzierung der Bibliothek einzustellen, da sie der Meinung seien, daß jetzt der Zeitpunkt gekommen sei, die Bibliothek selbständig zu machen.27 Zu diesem Zweck habe sich deshalb ein Verein gebildet, der Mitglieder suche und die Staatsregierung bitte, mit einem Beitrag von 5000 DM im Jahr beizutreten. Dieser Betrag sei allerdings sehr hoch bemessen. Übrigens sei auch der Gedanke aufgetaucht, die Bestände der Internationalen Rechtsbibliothek in die Staatsbibliothek einzugliedern, zumal diese schon zahlreiche Leihgaben zur Verfügung gestellt habe.28

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, daß für die Staatsregierung das Staatsministerium der Justiz mit einem Jahresbeitrag von 1 000,- DM dem Verein beitritt.

Internationale Rechtsbibliothek e.V.

Nach Schluß der Sitzung gibt Herr Dr. Baumgärtner (Presseamt Staatskanzlei) die Termine für die Fernsehsendungen mit dem Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Staatsministern im Studio Freimann bekannt.29

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Albrecht Haas Staatssekretär