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Nr. 30[Außerordentliche]MinisterratssitzungFreitag, 25. Mai 1951 Beginn: 11 Uhr 45 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bayernwerk AG (BAG). II. Gesetz über den Verkehr mit Wildpret. III. Verwendung des Herrn Staatssekretärs a.D. Jaenicke. IV. Regierungspräsident von Augsburg, Martini. 1

I. Bayernwerk AG (BAG)2

Staatsminister Dr. Zorn verweist auf seine Vorlage an den Ministerrat vom 12. Mai 1951, in der alle wesentlichen Punkte zusammengefaßt seien.3 Der BAG komme ganz besondere Bedeutung zu, weil sie der Ausgangspunkt für die Stromversorgung Bayerns sei. Nachdem der Staat Bayern an der AG mit der Mehrheit des Kapitals beteiligt sei, müsse er auch auf die Verwaltung und Geschäftsführung entsprechenden Einfluß haben. Die Auseinandersetzungen bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates hätten schon im Januar begonnen, er habe damals die ausgeschiedenen Kabinettsmitglieder, vor allem den früheren Finanzminister Dr. Kraus,4 gebeten, ihre Ämter zur Verfügung zu stellen; Herr Dr. Kraus sei damit aber nicht einverstanden gewesen.5 Die von Seiten des Aufsichtsrats übernommene Verpflichtung, keine Personalpolitik zu betrieben, sei nicht eingehalten worden.6

Auf alle Fälle müsse der Einfluß der Staatsregierung gewährleistet bleiben, er habe aus diesem Grunde auch auf eine Interpellation im Bayer. Landtag in diesem Sinne geantwortet.7 Das habe wiederum den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Geheimrat Wächter,8 veranlaßt, den Aufsichtsrat einzuberufen mit dem einzigen Ziel, zu seinen Äußerungen im Landtag Stellung zu nehmen. Gegen ein solches Vorgehen müsse er sich mit allem Nachdruck wenden. Als Antwort darauf habe er um die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gebeten, der Termin sei aber immer wieder verschoben worden. Zuerst sei ihm entgegengehalten worden, die Einberufung sei noch nicht möglich, da die DM-Umstellungsbilanz noch nicht aufgestellt sei, nun sei es aber doch möglich geworden.9 Übermorgen werde er Herrn Staatssekretär Westrick,10 den Vertreter der VIAG, treffen, um mit ihm gemeinsam die Zusammensetzung des zukünftigen Aufsichtsrates zu erörtern. Aus diesem Grund sei auch die heutige Ministerratssitzung notwendig geworden.

Vor allem müßten jetzt Geheimrat Wächter, der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, die früheren Kabinettsmitglieder und Ministerialrat Dr. Eckmeier11 vom Finanzministerium ausscheiden. Ferner müsse er Wert darauf legen, daß ein engeres Verhältnis zwischen der BAG, dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium hergestellt werde, insbesondere müsse der Einfluß des Wirtschaftsministeriums verstärkt werden.

Das Kabinett müsse weitgehenden Einfluß auf die BAG haben; an sich sei er zwar nicht für den Eintritt von Ministern in den Aufsichtsrat, in dieser Übergangszeit halte er das aber doch für dringend geboten, zumal das ziemlich selbstherrliche Vorgehen des Direktors Wolf12 immer wieder zu Schwierigkeiten Anlaß gegeben habe. Selbstverständlich könnten die Kabinettsmitglieder, die Mitglieder des Aufsichtsrats würden, sich durch Referenten im Einzelfall vertreten lassen.

In seiner Note vom 12. Mai 1951 habe er deshalb zwei Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen, nämlich den Minister und Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann vorgeschlagen, dazu den Stv. Ministerpräsidenten, Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, Herrn Staatsminister Dr. Seidel und Herrn Staatsminister Dr. Oechsle. Ob es zweckmäßig sei, auch einen Vertreter der Industrie zu berufen, überlasse er der Entscheidung des Ministerrats. Was die Vertreter der Banken betreffe, so schlage er den Präsidenten der Staatsbank, Dr. von Hellingrath,13 sowie Dr. Thron14 der Bayer. Creditbank vor, da beide Banken die hauptsächlichen Bankverbindungen der BAG darstellten.

Übrigens sei er auch daraufhin angesprochen worden, ob nicht Vertreter der politischen Parteien im Landtag in den Aufsichtsrat hineinkommen sollten. Er halte diesen Vorschlag für etwas bedenklich, einmal wegen der Gefahr der Politisierung, dann, weil mit Rücksicht auf die Beteiligung der VIAG an der BAG auch der Bundestag entsprechend ähnliche Ansprüche anmelden könne.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, grundsätzlich müsse er betonen, daß ein staatliches Unternehmen genau so vernünftig geleitet werden müsse wie ein privatwirtschaftliches. In einem solchen werde der Kapitalbesitzer niemals zulassen, daß Mitglieder, auf die kein Einfluß ausgeübt werden könne, im Aufsichtsrat die Politik bestimmten, d. h. über sein Kapital verfügten.

Wenn ein Mitglied einer Regierung gewählt werde, so geschehe das, weil eben der Betreffende Mitglied des Kabinetts sei, also lediglich auf die Dauer seines Amtes. Es sei eine Selbstverständlichkeit, daß ein ausgeschiedener Minister am nächsten Tag seine Ämter niederlege. Allerdings könne er sich denken, daß in einem Einzelfall im Aufsichtsrat gesagt werde, der oder jener Minister möge bleiben, da man auf seine Erfahrungen nicht verzichten wolle.

Was das Bayernwerk anlange, so könne man wohl von allem anderen absehen und nur das Faktum feststellen, daß der Aufsichtsrat neu gewählt werden müsse, und zwar im Zusammenhang mit dem DM-Umstellungsgesetz; die DM-Bilanz müsse bis 31.Mai 1951 vorgelegt werden, was bekanntlich bei den meisten Gesellschaften bereits geschehen sei. Was die Ausführungen des Herrn Finanzministers im Landtag betreffe, so habe er sich sehr vorsichtig ausgedrückt und keineswegs das Bayernwerk desavouiert. Jetzt müsse eben die Neuwahl des Aufsichtsrats stattfinden und zwar im Sinne des Kapitalbesitzers. Auch er müsse sich gegen den Versuch wenden, eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einzuberufen, um die Erklärung des Finanzministers im Landtag zu erörtern. Das Natürliche wäre gewesen, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats in das Finanzministerium gegangen wäre und um Auskunft gebeten hätte; das habe aber Geheimrat Wächter nicht getan.

Kraft Gesetzes müsse der Aufsichtsrat neu gewählt werden, er müsse aber gleichzeitig auch zahlenmäßig auf 15 Mitglieder verringert werden. Die Bayerische Staatsregierung habe das Recht, neun Mitglieder zu benennen, die VIAG sechs. In einem Staatsbetrieb sei es selbstverständlich, daß das Finanzministerium zwei Vertreter stelle, natürlich habe auch das Wirtschaftsministerium Interesse daran, vertreten zu sein. Er für seine Person begrüße es auch, wenn der Herr Arbeitsminister Mitglied werde, da die Gesellschaft große Tiefbauarbeiten durchführen müsse und das Arbeitsministerium bei der Verwendung seiner Gelder mitreden müsse. Auch gegen einen Vertreter des Innenministeriums sei nichts einzuwenden, ebensowenig gegen die Bankenvertreter. Den Vorschlag, Dr. Seeling15 als Vertreter der Industrie zu berufen, begrüße er, der seines Wissens sich ja schon bereiterklärt habe.

Wenn Herr Staatsminister Dr. Zorn meine, Geheimrat Wächter könne verbleiben, so gehe das in diesem Fall nicht, weil ein Antrag beim Wirtschaftsministerium auf Erhöhung des Aufsichtsrats auf 21 Mitglieder nicht gestellt worden sei. Was das Arbeitsministerium betreffe, so empfehle er noch, entweder Herrn Staatsminister Dr. Oechsle in den Aufsichtsrat der Rhein-Main-Donau und Herrn Staatssekretär Krehle in den Aufsichtsrat der BAG zu berufen oder umgekehrt. Schließlich weise er noch darauf hin, daß das Schwergewicht beim Arbeits- und Vergebungsausschuß liege, Ausschüsse, die der Aufsichtsrat von sich aus billigen könne.

Staatssekretär Krehle führt aus, er teile die Auffassung des Herrn Wirtschaftsministers völlig, daß mit dem Ausscheiden aus dem Kabinett Aufsichtsratsposten zur Verfügung gestellt werden müßten und er bedauere, daß es in diesem Fall nicht geschehen sei. Allerdings könne er nicht unerwähnt lassen, daß an der Art und Weise, wie seitens des Herrn Finanzministers auf die Neubesetzung des Aufsichtsrates gedrungen worden sei, teilweise Anstoß genommen worden sei.

Was die Neubesetzung betreffe, so lege Herr Staatsminister Dr. Oechsle, der ja heute nicht anwesend sei, Wert darauf, auch Mitglied des Aufsichtsrates der BAG zu sein, er werde dafür den Aufsichtsratsposten in der Bayer. Berg, Hütten und Salinen AG aufgeben.

Gegen die Berufung eines Vertreters der Industrie habe er Bedenken, da in diesem Fall wohl auch die Gewerkschaften, der Bauernverband usw. Ansprüche anmelden könnten. Vielleicht sei es doch besser, von einer Berufung eines Vertreters der Privatwirtschaft überhaupt abzusehen. Ob es notwendig sei, außer dem Vertreter der Staatsbank, der natürlich hineingehöre, auch noch einen weiteren Bankenvertreter zu benennen, wolle er dahingestellt sein lassen.

Jedenfalls spreche er sich dafür aus, durch einen Beschluß festzulegen, daß bei allen Beteiligungen des bayerischen Staates ausscheidende Kabinettsmitglieder ihre Aufsichtsratsposten zur Verfügung zu stellen hätten. Dabei wolle er aber daran erinnern, daß Herr Staatsminister Dr. Hoegner nach seinem Ausscheiden aus der Regierung den Aufsichtsrat in der Innwerk AG beibehalten habe.

Staatsminister Dr. Seidel wirft ein, damals habe Herr Staatsminister Dr. Kraus Herrn Dr. Hoegner ausdrücklich gebeten, im Aufsichtsrat der Innwerk zu verbleiben.

Staatsminister Dr. Schlögl erinnert daran, daß im Ministerrat schon einmal erörtert worden sei, auch das Landwirtschaftsministerium im Aufsichtsrat der BAG vertreten sein zu lassen. Auch er spreche sich gegen einen Vertreter der Industrie aus mit Rücksicht auf die Berufungen von anderen Verbänden.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, er sei ohne weiteres bereit, auf Dr. Seeling zu verzichten, wenn Bedenken bestehen; dagegen lege er auf die beiden Bankenvertreter auch im Interesse der BAG Wert.

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet kurz über eine längere Unterredung, die er mit Herrn Geheimrat Wächter gehabt habe. Dieser habe erklärt, mit ihm sei nichts wegen der Aufschiebung von personellen Veränderungen vereinbart worden. Außerdem wende sich Herr Geheimrat Wächter dagegen, daß ihm vorgeworfen werde, er habe die Interessen des Hauptaktionärs, also des bayerischen Staates, nicht gewahrt. Er habe überdies erwartet, daß der Herr Finanzminister mit ihm in Verbindung getreten wäre. Ihm persönlich als Ministerpräsident liege nur daran, daß keine allzu große Aufregung in der Öffentlichkeit entsteht.

Staatsminister Dr. Zorn entgegnet, Herr Geheimrat Wächter hätte eben zu ihm kommen sollen, er habe das aber unterlassen. Für ihn persönlich sei die Situation nicht sehr angenehm, da er morgen nach Landshut fahren müsse, wo die neuen Staustufen an der unteren Isar in Betrieb genommen würden.16 Er beabsichtige, in seiner Ansprache die Verdienste der bisherigen leitenden Herren herauszustellen, andererseits aber darauf hinzuweisen, daß der Einfluß des Staates notwendig sei.17

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, Geheimrat Wächter habe noch mitgeteilt, die Aufsichtsratssitzung zur Genehmigung der DM-Eröffnungsbilanz habe noch nicht einberufen werden können, weil der Prüfungsbericht erst am letzten Dienstag eingelaufen sei. Er wolle sich auch weigern, die Sitzung am Montag einzuberufen, weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß er unter allen Umständen die außerordentliche Hauptversammlung am Montag abhalten werde.

Staatsminister Dr. Seidel äußert seine Überraschung über die Mitteilung Wächters, da er die DM-Eröffnungsbilanz mit Erläuterungen und dem Bericht des Vorstands, also mit sämtlichen Unterlagen, schon in den Händen habe und zwar schon seit dem 18. Mai 1951.18

Staatsminister Dr. Zorn fährt fort, ob am Montag die Aufsichtsratssitzung stattfinde oder nicht, sei ihm gleichgültig, jedenfalls werde die von ihm für den gleichen Tag einberufene außerordentliche Generalversammlung stattfinden.

Staatsminister Dr. Müller stellt fest, daß er bei der BAG nicht unmittelbar interessiert sei, wohl aber daran, daß jeder, der kraft eines Amtes einen Aufsichtsratsposten innehabe, diesen nach dem Ausscheiden aus dem Amt zur Verfügung stellen müsse; einen Beschluß in dieser Richtung halte er für dringend notwendig.

Staatsminister Dr. Zorn verweist auf den letzten Absatz seiner Note vom 12. Mai auf Seite acht.19

Der Ministerrat faßt sodann folgenden Beschluß:

Kabinettsmitglieder und sonstige Behördenvertreter, die als solche in einen Aufsichtsrat abgeordnet werden, müssen in dem Zeitpunkt, in dem sie aus dem Amt ausscheiden, gleichzeitig auch als Aufsichtsratsmitglied ausscheiden.

Das gleiche gilt bei sonstigen Stellungen in wirtschaftlichen Beiräten, Verwaltungsräten usw.

Der Ministerrat erklärt sich ferner durch Beschluß damit einverstanden, daß am Montag, den 28. Mai 1951, durch das Finanzministerium eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen wird.

Anschließend wird die Zusammensetzung des Aufsichtsrats besprochen. Zunächst wird beschlossen, folgende Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen:

Staatsminister Dr. Zorn, Staatssekretär Dr. Ringelmann, Staatsminister Dr. Seidel, Stv. Ministerpräsident und Staatsminister Dr. Hoegner, Staatssekretär Krehle, Staatsbankpräsident von Hellingrath.

Staatssekretär Krehle stellt dazu fest, er werde sich noch mit Herrn Staatsminister Dr. Oechsle einigen.

Nach eingehender Aussprache wird sodann beschlossen, keine Vertreter des Bayer. Landtags in den Aufsichtsrat der BAG zunächst zu berufen, die Frage aber noch offen zu lassen.

Staatsminister Dr. Zorn ersucht um Zustimmung, daß er im Wirtschaftsausschuß mitteilen könne, der Ministerrat habe noch nicht endgültig zu dieser Frage Stellung genommen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Dr. Seidel fügt noch hinzu, man könne vielleicht sagen, der Aufsichtsrat müsse auf Grund Gesetzes verringert werden. Der Staat müsse Gewicht auf die heute benannten Mitglieder des Kabinetts legen, es seien aber noch zwei Stellen frei, über die noch nicht endgültig Beschluß gefaßt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, am besten sei es wohl, im Landtag mitzuteilen, welche Kabinettsmitglieder benannt würden, um den Aufsichtsrat arbeitsfähig zu machen. Gleichzeitig könne man sagen, der andere Aktionär, die VIAG, habe auch noch nicht alle Stellen besetzt. Die endgültige Besetzung der noch offenen Stellen müsse mit der VIAG noch besprochen werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt außerdem noch, als siebten Vertreter der Bayerischen Staatsregierung Herrn Staatsminister Dr. Schlögl zu benennen.20

II. Gesetz über den Verkehr mit Wildpret21

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe den Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Wildpret vorgelegt, der im Hinblick auf den Beginn der Schußzeit auf Hochwild am 1.Juni 1951 dringlich sei.

Es wird vereinbart, dem Gesetz grundsätzlich zuzustimmen unter der Voraussetzung, daß nicht von seiten des Justiz- und Wirtschaftsministeriums Einwendungen erhoben werden.22

III. Verwendung des Herrn Staatssekretärs a. D. Jaenicke23

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, im Ministerrat sei schon vor längerer Zeit ausgemacht worden, die Frage zu prüfen, inwieweit der frühere Staatssekretär Jaenicke noch im Bereich der Flüchtlingsverwaltung mitarbeiten könne. Er erkläre nun, er arbeite schon seit langer Zeit und habe bis jetzt noch keine Bezüge erhalten. Seines Erachtens sei der einzig mögliche Weg, etwa zusätzliche Mittel für sein Gehalt durch den Landtag beschließen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, er habe alles getan, damit Herr Staatssekretär a.D. Jaenicke seine Arbeit fortsetzen könne, neuerdings habe er aber doch erhebliche Bedenken zu erheben. Auch er sei der Meinung, daß es ohne Landtag unmöglich sei, Herrn Jaenicke zusätzlich zu seiner Pension noch einen Betrag von 600 DM zu geben.

Staatssekretär Dr. Nerreter weist noch darauf hin, daß auch Herr Staatsminister Dr. Hoegner angeordnet habe, Herrn Staatssekretär a.D. Jaenicke nicht ohne Bewilligung der Mittel durch den Landtag zu beschäftigen.

Nach kurzer Aussprache wird vereinbart, daß Herr Staatssekretär Dr. Nerreter noch einmal mit Herrn über seine Weiterverwendung sprechen solle.24

IV. Regierungspräsident von Augsburg, Martini25

Staatsminister Dr. Zorn teilt mit, der Regierungspräsident von Augsburg, Martini, habe einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge scharfe Kritik an der Tätigkeit der Ministerien in München geübt und unter anderem vom Münchner Zentralismus gesprochen.26 Er habe ihm daraufhin einen liebenswürdigen Brief geschrieben und um seine Vorschläge zur Verbesserung der Verhältnisse gebeten. Eine Antwort habe er darauf aber nicht erhalten. Er müsse jetzt entweder Herrn Martini eine Frist stellen in einem eingeschriebenen Brief oder eine scharfe Erklärung an die Presse abgeben, um ihn zu desavouieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß Herr Staatsminister Dr. Zorn den Briefwechsel an das Innenministerium gebe, das dann den Regierungspräsidenten von Augsburg zum Bericht aufzufordern habe.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent