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Nr. 197MinisterratssitzungDienstag, 9. Februar 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel.

Tagesordnung:

I. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung. II. Aufstellung des ao. Haushalts 1954. III. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes. IV. Beschluß des Bayer. Senats vom 22.7.1953 betreffend Abgrenzung der Zuständigkeiten der Staatsministerien des Innern und der Finanzen in Finanzausgleichsfragen. V. Landesjugendplan. VI. Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener. VII. Entnazifizierungsschlußgesetz. VIII. Entwurf eines Vergnügungssteuergesetzes. IX. Bundesratsangelegenheiten. X. Lawinenunglück im Kleinen Walsertal.

Zu Beginn der Sitzung teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, daß Herr Staatsminister Dr. Seidel am 8. Februar 1954 an der Gallenblase operiert worden sei. Wie er von den Ärzten gehört habe, sei die Operation befriedigend verlaufen.

I. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung1

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf den vom Staatsministerium der Finanzen jetzt vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Lehrer- und Richterbesoldung), sowie auf die Denkschrift über die Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung.2 Offenbar sei jetzt auch eine Einigung zwischen den Staatsministerien der Justiz und der Finanzen hinsichtlich der Richterbesoldung zustande gekommen.

Staatssekretär Dr. Brenner äußert Bedenken gegen die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Lehrerbesoldung, insoweit die Zulagen nur widerruflich und nichtruhegehaltsfähig seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann begründet diese Regelung und betont, daß ein Vergleich mit anderen Ländern nicht gezogen werden könne, weil dort völlig andere Besoldungsordnungen bestünden.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, auch er könne dem Entwurf nicht ohne ernste Vorbehalte zustimmen. Insbesondere bleibe er bei den Volksschullehrern soweit hinter den Regelungen anderer Länder zurück, daß niemand damit zufrieden sein werde; andererseits würden die Lehrer an den höheren Lehranstalten in einer fast übertriebenen Weise berücksichtigt.

Was die Denkschrift betreffe, so könne er dieser nicht zustimmen, insbesondere was ihren Ton betreffe, der die Lehrer verstimmen müsse. Es sei ein so starker Gegensatz zwischen der Stellung der Lehrer und der der gehobenen Beamten vorhanden, daß politische Vorwürfe kaum zu vermeiden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, er habe diesen Gesetzentwurf zweimal wegen der noch fehlenden Übereinstimmung hinsichtlich der Richterbesoldung zurückgestellt und sich dabei jedesmal erkundigt, ob hinsichtlich der Lehrer keine Schwierigkeiten mehr auftreten könnten. Dabei sei stets ausdrücklich erklärt worden, hier sei alles zufriedenstellend geregelt; heute habe es nun den Anschein, als ob wieder von vorne angefangen werden müsse.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, die Denkschrift sei ihm gestern erst zugestellt worden.

Staatsminister Zietsch führt aus, die Denkschrift habe nur das Staatsministerium der Finanzen herausgegeben, das wohl wisse, daß politische Schwierigkeiten kaum zu umgehen seien. Bei den Forderungen komme es nicht so sehr auf die notwendigen Beträge an, sondern darauf, daß mit überhöhten Wünschen das gesamte Besoldungsgefüge ins Wanken gerate. Er stehe nicht an, die Denkschrift zu unterschreiben, die klar und deutlich die tatsächlichen Verhältnisse schildere und sei auch bereit, sie mit den Interessenten zu diskutieren.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bedauert, daß der Entwurf des Finanzministeriums vorzeitig bekanntgeworden sei und eine entsprechende Reaktion hervorgerufen habe. Jetzt heiße es bereits, der Bayerische Staat besolde die Lehrer am schlechtesten von allen Ländern der Bundesrepublik. Damit sei zu befürchten, daß auch der Landtag entsprechende Wünsche äußern werde. Sei es nicht möglich, sich nach Baden-Württemberg zu richten, das offenbar eine vernünftige und sparsame Ordnung eingeführt habe?

Ministerpräsident Dr. Ehard bedauert nochmals, daß entgegen den bisherigen Erklärungen noch keine Einigung zustande gekommen sei.

Staatssekretär Dr. Brenner bemerkt, die Referenten des Kultusministeriums hätten zwar verhandelt, sich aber nicht einigen können, weil die Vertreter des Finanzministeriums in keiner Weise nachgegeben hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es kaum einen Sinn habe, sich heute weiter zu unterhalten, am besten wäre es, den Punkt abzusetzen und ihn erst wieder zu erörtern, wenn ein Übereinkommen erzielt sei.

Staatsminister Zietsch und Staatssekretär Dr. Ringelmann erklären, das Finanzministerium habe sich bei der Abfassung der Denkschrift genau an die Beschlüsse des Ministerrats gehalten. Dabei sei man sich einig gewesen, daß das Schwergewicht auf die Oberlehrerstellen3 gelegt werden solle.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, er sei durchaus bereit, die Verantwortung für die Denkschrift allein zu übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet ein, bei den überaus schwierigen Haushaltsberatungen müsse im Ministerrat Klarheit geschaffen werden. Es gehe seiner Meinung nach nicht an, daß sich in einer so wichtigen Sache das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom Finanzministerium distanziere.

Staatssekretär Dr. Nerreter äußert sein Erstaunen, daß heute diese Schwierigkeiten aufgetreten seien, nachdem in den letzten Sitzungen nur mehr von der Richterbesoldung die Rede gewesen sei und jedermann die Frage der Lehrerbesoldung als erledigt habe betrachten müssen.

Staatsminister Dr. Schwalber entgegnet, der Unterschied in der Behandlung der Volksschullehrer und der Lehrer an den höheren Schulen sei ihm bisher nicht bekannt gewesen.

Staatssekretär Dr. Brenner meint, daß eine Einigung zu erzielen sei, allerdings enthalte die Denkschrift eine Reihe sachlicher Ungerechtigkeiten, die abgeändert werden müßten.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß es sich vor allem4 um den Gesetzentwurf handle, der in allen Einzelheiten abgesprochen worden sei, während er nichts dagegen habe, die Denkschrift wieder zurückzuziehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und empfiehlt, zunächst einmal eine Abgleichung. hinsichtlich des Entwurfs zu erzielen. Man befinde sich anscheinend heute in der Lage, daß die Beschlüsse vom 22. Dezember 1953 wieder in Frage gestellt würden, obwohl sie in dem Entwurf schon enthalten seien. Offenbar beanstande das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, daß die Vorlage überhaupt unbefriedigend sei und insbesondere die Lehrer der höheren Schule im Verhältnis zu den Volksschullehrern zu sehr begünstige.

Staatsminister Dr. Schwalber entgegnet, in erster Linie müsse er sich dagegen wenden, daß die Volksschullehrer zu schlecht eingestuft seien. Er halte es nicht für gut, in solch schwierigen Fragen nur die Personalreferenten verhandeln zu lassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont, er habe sich von Anfang an eingeschaltet und alle Einzelheiten mitgeprüft.

Es sei doch beabsichtigt gewesen, die Denkschrift mit dem Entwurf dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten, damit der Senat dann unabhängig sein Urteil abgeben könne. Offenbar sei jetzt im Landtag die Stimmung zu Gunsten der Lehrerverbände umgeschlagen, weil die Denkschrift, auf welche Weise sei ihm unbekannt, vorzeitig bekannt geworden sei.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt sich bereit, sich mit dem Finanzministerium auseinanderzusetzen und genaue Formulierungsvorschläge zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seine Auffassung, daß das Finanzministerium nicht allein die Verantwortung übernehmen könne und ersucht nach Möglichkeit, schon heute zu einem Ergebnis zu kommen.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, er sei bereit, die Denkschrift nochmals zu besprechen, er glaube aber, daß die Frage der Lehrerbesoldung heute nicht abgeschlossen werden könne.

Am besten sei es wohl, die Denkschrift zunächst überhaupt nicht zu veröffentlichen, wenn nicht eine völlige Übereinstimmung zu erzielen sei. Ebenso wie Herr Staatssekretär Dr. Brenner sei er darüber überrascht gewesen, daß die Zulagen als widerruflich und nichtruhegehaltsfähig bezeichnet würden.

Staatsminister Zietsch sichert zu, den Versuch zu machen, eine andere Formulierung zu finden.

Der Ministerrat beschließt, die Lehrerbesoldung auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung vom 16. Februar 1954 zu setzen. Wenn die Vorbereitungen bis dahin noch nicht abgeschlossen seien, müsse jedoch eine Sondersitzung vereinbart werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard geht dann zu der Frage der Richterbesoldung über und erkundigt sich, ob hier tatsächlich das Einvernehmen hergestellt sei.

Staatsminister Weinkamm bejaht diese Frage, während Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, das Staatsministerium des Innern trage Bedenken, daß jetzt nicht nur die Hälfte sondern alle bisher in Besoldungsgruppe A 2 b eingestuften Amtsgerichtsdirektoren, Landgerichtsdirektoren, Oberstaatsanwälte und Oberlandesgerichtsräte in die Besoldungsgruppe A 1 b gehoben werden sollten. Auch gegen die Zulage von 600 DM bei den Richtern in Besoldungsgruppe A 1 b bestünden Bedenken, wie überhaupt festgestellt werden müsse, daß jetzt die Justiz gegenüber der inneren Verwaltung begünstigt werde.

Staatsminister Zietsch meint, als Chef der Finanzverwaltung müsse er sich eigentlich diesen Bedenken anschließen.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß das Finanzministerium offenbar in den Fällen nachgegeben habe, wo es sich nur um wenige Stellen handle, also haushaltsmäßig keine allzu große Belastung zu erwarten sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, der Hauptgrund für die Hebung aller in A 2 b eingestuften Beamten in A 1 b sei der, daß es mißlich sei, in einem Senat verschieden eingestufte Rechter zu haben.

Staatsminister Weinkamm fügt hinzu, auch das Staatsministerium der Justiz habe nachgegeben, z.B. hinsichtlich der Stellenzulage von 300 DM für Oberamtsrichter und 1. Staatsanwälte.

Staatssekretär Dr. Nerreter stellt fest, bei der Justiz und bei der inneren Verwaltung wäre der gleiche Prozentsatz den gehobenen Stellen erreicht worden, wenn nur – wie ursprünglich vorgesehen – die Hälfte der Stellen nach A 2 b gehoben worden wären.

Staatsminister Weinkamm unterstreicht die Tatsache, daß bisher das Besoldungsgefüge zweifellos zu Ungunsten der Justiz verschoben gewesen sei und jetzt erst wieder in Ordnung komme. 29% aller Beamten hätten bisher überhaupt nicht befördert werden können, er empfehle dringend, es bei der jetzigen Regelung zu belassen und bitte den Herrn Staatsminister des Innern, seine Bedenken zurückzuziehen.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diesen Punkt abzuschließen und keine Änderungen mehr vorzunehmen.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, bei der Sozialgerichtsbarkeit sehe es gleichfalls nicht günstig aus. Er bitte, ihm hier entgegenzukommen und die Hebung von einigen Planstellen zu genehmigen.

Staatsminister Zietsch ersucht Herrn Staatsminister Dr. Oechsle, seine Referenten mit entsprechenden Vorschlägen, die dann geprüft werden könnten, in das Finanzministerium zu schicken.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die bisherige Aussprache dann in folgenden Punkten zusammen:

1. Die Lehrerbesoldung wird am nächsten Dienstag oder in einer Sondersitzung nochmals besprochen.

2. Die Denkschrift über die Neuregelung der Lehrer- und Richerbesoldung wird dann vorgelegt, wenn alle beteiligten Ressorts damit einverstanden sind.

3. Kann die Richterbesoldung nach den jetzt abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen den Staatsministerien der Justiz und der Finanzen abgeschlossen werden?

Staatssekretär Dr. Nerreter regt an, auch die Frage der Richterbesoldung zurückzustellen, damit die von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner vorgebrachten Gesichtspunkte noch schriftlich mitgeteilt und geprüft werden können.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet dringend, sämtliche etwa noch zu machenden Einwendungen bis zur nächsten Sitzung mitzuteilen und sich dabei auf das Notwendigste zu beschränken.

Er schlage also vor, den ganzen Fragenkomplex auf die Tagesordnung der Sitzung vom Dienstag, den 16. Februar 1954 zu setzen, wobei er hoffe, daß bis dahin das gesamte Material zusammengestellt werden könne. Wenn dies nicht möglich sei, müsse eben dann im Laufe der nächsten Woche, vielleicht am Dienstag Abend, eine Sondersitzung abgehalten werden. Dabei bitte er, etwaige Einwendungen rechtzeitig allen Mitgliedern des Kabinetts zugänglich zu machen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.5

Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 11. August 1954

II. Aufstellung des ao. Haushalts 19546

Staatsminister Zietsch führt aus, die Beratungen der Banken über die Höhe der aufzulegenden Staatsanleihe hätten das Ergebnis gebracht, daß es sehr schwierig sein werde, einen Betrag von 200 Millionen DM auf einmal unterzubringen, zumal in diesen Tagen auch Anleihen verschiedener Länder und Industrie-Anleihen auf den Kapitalmarkt kämen. Trotzdem sei das Finanzministerium der Meinung, daß die geplante Anleihe von 200 Millionen DM auf einmal aufgelegt werden müsse, da eine Teilung in zwei Tranchen von je 100 Millionen noch weniger zweckmäßig sei.

Vor der heutigen Beratung des ao. Haushalts müsse er mit Nachdruck darauf hinweisen, daß jeder Gedanke, über 200 Mio DM hinauszugehen, aufgegeben werden müsse.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Oechsle erwidert Staatsminister Zietsch, die Anleihe werde mit 7½% verzinst werden, einen Ausgabekurs von 98% und einen Rückzahlkurs von 103% haben; unter Umständen könnten sich diese Zahlen auf 97 bezw. 102 verringern. Vorgesehen seien ferner fünf tilgungsfreie Jahre, dann werde die Tilgung mit 10 oder 12½% beginnen, so daß die durchschnittliche Laufzeit etwa 13 Jahre betrage. Nach Meinung der Banken würde mit einer Provision von 2½% durchzukommen sein. Es handle sich hier also um die üblichen Bedingungen, mehr sei keinesfalls zu erreichen.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt, in der gestrigen Sitzung der CSU-Fraktion sei der ao. Haushalt beraten worden. Dabei habe man insbesondere die Tatsache erörtert, daß bei einer Anleihe von 200 Mio DM der Betrag von 50 Mio DM für den Straßenneubau nicht zum Zuge kommen werde. Man sei von der Überlegung ausgegangen, daß hiefür 30 Mio DM im ordentlichen Haushalt und von einer Anleihe von 100 Mio DM 50 Mio DM für das Jahr 1954 sowie weitere 50 Mio DM für das Jahr 1955 bereitgestellt werden könnten.

Staatsminister Zietsch verweist auf die der Note des Finanzministeriums vom 30. Januar 1954 beigelegte Übersicht, welche die drei Alternativen aufzeigt, die sich bei einer Anleihe von 100 bezw. 150 oder 200 Mio DM ergäben.7 Die Aufteilung richte sich nach der bisher üblichen Reihenfolge, es bleibe natürlich dem Ministerrat unbenommen, die Beträge auszuwechseln und beispielsweise den sozialen Wohnungsbau zugunsten des Straßen-Neubaues zu kürzen.

Staatssekretär Dr. Nerreter fährt fort, wenn die beantragten 50 Mio DM für den Straßen-Neubau nicht berücksichtigt würden, so blieben lediglich 20 Mio DM im ao. und 4,7 Mio DM im o. Haushalt übrig. In der Fraktion sei außerdem beklagt worden, daß bei der Wasserversorgung 10 Mio DM nicht mehr zum Zuge kämen, ferner daß von den beantragten 7,4 Mio DM für den Hochbau in der inneren Verwaltung nur mehr 4,2 Mio DM vorgesehen seien, also eine Reihe von Baumaßnahmen eingestellt werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß wohl von einer Anleihe von 200 Mio DM ausgegangen werden müsse. Es handle sich also nur noch darum, die vom Staatsministerium der Finanzen vorgeschlagene Aufteilung dieses Betrages entweder zu genehmigen oder zugunsten einzelner Ansätze zu verbessern.

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß in seinem Ressort für Hochbaumaßnahmen 6,7 Mio DM wegfallen würden, er stelle deshalb die Frage, ob im kommenden Haushaltsjahr im Woge der Sonderfinanzierung ein gewisser Ausgleich geschaffen werden könne.

Staatsminister Zietsch erwidert, dies sei nicht mehr möglich.

Er empfehle, dem Landtag zu erklären, die Aufteilung sei genau überlegt, eine Diskussion sei höchstens noch über einzelne Posten möglich, nicht mehr aber über das Gesamtvolumen von 200 Mio DM.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt daraufhin die verschiedenen Anforderungen der Ressorts zusammen und kommt dabei zu einem Ergebnis von 216 Mio DM.

Staatsminister Zietsch erläutert die Begründung zu dem Entwurf eines vorläufigen Kreditermächtigungsgesetzes 1954, in der die Verteilung im einzelnen vorgenommen sei.8

U.a. seien für den Verwaltungshochbau insgesamt 20,7 Mio DM vorgesehen. Wenn man diesen Betrag erhöhen wolle, müßten andere Posten gekürzt werden. Er mache aber darauf aufmerksam, daß bei einer ganzen Reihe von Beträgen, wie z.B. dem sozialen Wohnungsbau Bundesmittel zur Verfügung stünden, denen der bayerische Staat entsprechende Beträge entgegensetzen müsse.

Staatsminister Dr. Schwalber bedauert es, daß im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine Reihe von Bauten, z.B. Schulen, Kliniken, Staatsbibliothek usw., eingestellt werden müßten und befürchtet starke Widerstände im Landtag.

Staatsminister Dr. Schlögl erkundigt sich, ob nicht doch eine Möglichkeit bestehe, die Anleihe auf 250 Mio DM zu erhöhen und damit wenigstens den Straßenbau zu sichern.

Staatsminister Zietsch entgegnet, dies sei ausgeschlossen, zumal Bayern bei seinem ao. Haushalt ganz allein auf sich angewiesen sei. Es sei völlig vergeblich zu versuchen, mehr als 200 Mio DM zu erreichen; die Banken gingen schon bei diesem Betrag kaum mehr mit, da der Kapitalmarkt zur sehr stark beansprucht sei. Er halte es auch nicht für vertretbar, durch die Aufnahme einer zu hohen Anleihe die nächste Regierung zu zwingen, überhaupt auf einen ao. Haushalt zu verzichten. Auf die Frage des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle könne er mitteilen, daß die Quoten, welche die einzelnen Banken übernehmen sollten, noch nicht vereinbart seien.

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt, auch von der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge gehe ein gewisser Teil an den Straßenbau.

Staatsminister Zietsch bestätigt dies und stellt fest, daß in den Mitteln für die Instandsetzung von Straßen auch erhebliche Beträge für Neubauten enthalten seien. Insgesamt handle es sich um etwa 80 Mio DM, so daß nach Abzug der Personalkosten usw. etwa 70 Mio DM verbaut werden könnten, natürlich auch für den Straßen-Neubau.

Staatssekretär Dr. Nerreter entgegnet, für Unterhaltung stünden 41,7, für Neubau nur 4,7 Mio DM zur Verfügung.

Staatsminister Weinkamm kommt dann auf die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 50 Mio DM zu sprechen. Es handle sich doch hier um Darlehen, die auf dem Umweg über die Landesbodenkreditanstalt ausgegeben würden, wobei dieser Bank die Rückflüsse zur Verfügung gestellt würden, die dann wieder ausgegeben werden könnten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, die Rückflüsse beliefen sich auf etwa 5,2 Mio DM.

Staatsminister Weinkamm fährt fort, damit sei das 50-Millionen-Programm in Wirklichkeit um etwa 5 Mio DM überschritten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, die 5,2 Mio DM würden für Zwecke verwendet, die sonst überhaupt nicht befriedigt werden könnten.

Staatsminister Weinkamm stellt die Frage, ob nicht jedenfalls die 50 Mio DM in irgendeiner Form an die Landesbodenkreditanstalt zurückkämen. Es handle sich doch hier um Grundstocksvermögen. Die Darlehen, die ausgegeben würden, flössen zurück, sie würden Kapital der Landesbodenkreditanstalt, die im Eigentum des Staates stehe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, was die 50 Mio DM betreffe, so flössen diese in 30 Jahren zurück; die Landesbodenkreditanstalt sei nur Durchleitungsstelle, sie könne kein Vermögen ansammeln.

Staatsminister Zietsch meint, wenn die Rückflüsse sehr zunähmen, könne man vielleicht in einigen Jahren sagen, die Bank müsse diese Beträge abliefern, die daunn für die Tilgung des entsprechenden Anteils an der Anleihe verwendet werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Beratung zu keinem Erfolg führen könne, wenn man nicht die Anleihe auf 300 Mio DM erhöhen wolle. Man müsse aber doch wohl von 200 Mio DM ausgehen, was ja immerhin schon ein Zugeständnis des Finanzministeriums sei, nachdem dieses eigentlich ¼ der Anleihe für die Konsolidierung von Schatzwechseln usw. habe verwenden wollen. Er bitte, die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 8. Februar, insbesondere die Begründung zum vorläufigen Kreditermächtigungsgesetz 1954 zu prüfen und ihm bis zur nächsten Ministerratssitzung mitzuteilen, in welcher Art und Weise die Aufteilung verbessert werden könne.

Staatsminister Zietsch bittet heute noch um eine Entscheidung hinsichtlich der Höhe der Anleihe, da diese jetzt sehr rasch aufgelegt worden müsse.

Der Ministerrat beschließt folgendes:

1. die Staatsanleihe auf 200 Mio DM zu beschränken und

2. die Verteilung in der Ministerratssitzung vom 16. Februar vorzunehmen.

Staatsminister Zietsch macht noch darauf aufmerksam, daß der Entwurf des Kreditermächtigungsgesetzes auch erst im nächsten Ministerrat verabschiedet werden könne, nachdem sich die Begründung unter Umständen noch ändere. Im übrigen sei Art. 4 falsch gefaßt; hier müsse ein bestimmter Tag für das Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt werden.9

Abschließend erklärt sich der Ministerrat damit einverstanden, daß der Herr Staatsminister der Finanzen dem Banken-Konsortium unter der Federführung der Bayer. Staatsbank noch in dieser Woche mitteilen kann, daß die endgültige Höhe der Anleihe 200 Mio DM ausmache.

Staatsminister Dr. Oechsle erkundigt sich, ob man die Anleihe nicht mit einer Prämienverlosung außtatten könne, um sie leichter unterzubringen?

Staatsminister Zietsch antwortet, die Finanzminister hätten ausdrücklich vereinbart, keine ihrer etwaigen Anleihen mit günstigeren Bedingungen auszustatten.10

außerordentlicher Haushalt

III. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes11

Staatsminister Weinkamm führt aus, durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung solle die Möglichkeit eröffnet werden, auch richterliche Beamte bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit zwangsweise in den Ruhestand zu versetzen, was nach dem derzeitigen Recht nicht möglich gewesen sei. Die Angelegenheit sei eilig, da durch den Entwurf ein zur Zeit schwebender Fall erledigt worden müsse.

Staatssekretär Dr. Nerreter erkundigt sich, ob nicht der Einwand gebracht werden könne, daß durch die geplante Regelung die richterliche Unabhängigkeit gefährdet werde.

Staatsminister Weinkamm verneint dies und macht darauf aufmerksam, daß auch die Ruhestandsversetzung nur auf Grund eines richterlichen Urteils erfolge.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, den Entwurf nicht in Artikel, sondern in Paragraphen einzuteilen, da das zu ändernde Gesetz in Artikel gegliedert sei.

Staatsminister Weinkamm erklärt sich damit einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf mit der Maßgabe zuzustimmen, daß die Artikel durch Paragraphen ersetzt werden.12

IV. Beschluß des Bayer. Senats vom 22.7.1953 betreffend Abgrenzung der Zuständigkeiten der Staatsministerien des Innern und der Finanzen in Finanzausgleichsfragen13

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an die Besprechung dieser Angelegenheit im Ministerrat vom 26. Januar 1954 und erkundigt sich, ob das Staatsministerium der Finanzen seine Stellungnahme bereits abgeben könne.

Staatsminister Zietsch antwortet, er habe in dieser Sache an den Herrn Ministerpräsidenten geschrieben.14 Inzwischen habe sich Herr Abg. Eberhard15 dazu geäußert.16 Es müßten nun noch einige Fragen mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt werden.17 Bis dahin wolle sein Ministerium noch keine Äußerung abgeben.18

Staatssekretär Dr. Nerreter fügt hinzu, Herr Abg. Eberhard habe offenbar die Befürchtung, daß die Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden hinsichtlich des Finanzausgleichs in irgendeiner Form berührt werden könnten, eine Befürchtung, die aber keineswegs begründet sei.

Staatsminister Zietsch betont noch, Herr Eberhard habe im Namen der Spitzenverbände gesprochen, was Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner veranlaßt, zu erklären, ihm sei von einem Auftrag der Spitzenverbände in dieser Hinsicht nichts bekannt.

Der Ministerrat vereinbart, die Frage der Zuständigkeitsabgrenzung auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung zu setzen.19

Freistaat Bayern - Kommunen

V. Landesjugendplan20

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Herr Staatssekretär Dr. Nerreter und er hätten in der Ministerratssitzung vom 26. Januar 1954 dem neuen Landesjugendplan zugestimmt. Dabei sei aber übersehen worden, daß noch ein Ansatz für den Ausbau von Sondereinrichtungen der Jugendfürsorge hätte gefordert werden müssen, wofür ursprünglich ein Betrag von 880 000 DM genannt worden sei. Auf den Betrag von 500 000 DM, der für die Neuerrichtung des Landesjugendhofs Weihersmühle bestimmt gewesen sei,21 könne verzichtet worden, dagegen bestehe ein dringendes Bedürfnis für den Restbetrag von 380 000 DM. Diese Summe sei für den Ausbau der Heck’schen Anstalt in München22 und des Landerziehungsheimes für psychopathische Mädchen in Kochel gedacht.23

Er richte nun an den Herrn Finanzminister die Frage, ob noch eine Möglichkeit bestehe, diese Beträge nachträglich noch in den Landesjugendplan hineinzubringen? Er bedauere, daß dieses Versehen in einer der Abteilungen des Innenministeriums vorgekommen sei.

Staatsminister Zietsch antwortet, wenn sich der Ministerrat darüber einig sei, könnte bei den Verhandlungen im Landtag dieser Punkt nachträglich noch mit aufgenommen werden. Der Vertreter des Staatsministeriums des Innern könne im Landtag eine entsprechende Erklärung abgeben.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.24

Landesjugendplan

VI. Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener25

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert daran, daß bei dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz über die Entschädigung ehemaliger Kriegsgefangener die Länder zu bestimmen hätten, wer es durchzuführen habe. Der Bundesminister für Vertriebene hat nun zur Klärung dieser Frage die Vertreter der Länder nach Bonn einberufen, was doch ein recht ungewöhnlicher Vorgang sei. Er bitte den Ministerrat zu beschließen, wer in Bayern diese Aufgaben durchführen solle, damit Herrn Bundesminister Dr. Oberländer eine entsprechende Mitteilung zugehen könne. Federführend sei an sich das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge, die Frage sei aber, wer die Entschädigungsmaßnahmcn im einzelnen durchführen solle, nachdem etwa 80–100 000 Anträge zu erwarten seien. Dabei könne man an die Versorgungsämter denken, dies würde allerdings einem Wunsche des Bundestagsausschusses widersprechen. Man könne auch etwa 50 Kräfte einstellen und sie den Regierungspräsidenten angliedern; jedenfalls glaube er, daß etwa diese Zahl von Leuten zur Durchführung des Gesetzes gebraucht würde. Nachdem er bei den Versorgungsämtern etwa 220 Angestellte abbauen müsse, könne man sie vielleicht auf diese Weise wieder verwenden, zumal dies einem Wunsche des Landtags entspreche. Im übrigen glaube er, daß es etwa 5 Jahre dauern werde, bis die gesamte Entschädigung durchgeführt sei.

Staatsminister Zietsch erkundigt sich, ob man nicht insofern zusammenfassen könne, daß in Nord- und Südbayern je eine Stelle errichtet werde.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths spricht sich dafür aus, die Versorgungsämter zu betrauen.

Staatsminister Dr. Oechsle entgegnet, Schwierigkeiten könnten dann aber mit den Landräten und Oberbürgermeistern entstehen, da diese vielfach keine Verbindung mit den Heimkehrern hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, doch bei den Versorgungsämtern anzufangen, die übrigen Fragen könne man im Wege der Amtshilfe regeln.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.26

Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz – KgfEG –) vom 30. Januar 1954

VII. Entnazifizierungsschlußgesetz27

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wann das Entnazifizierungsschlußgesetz dem Ministerrat vorgelegt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, er habe bereits angeordnet, daß die Stellungnahme des Staatsministeriums der Finanzen so rasch als möglich abgegeben werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, die Sache möglichst zu beschleunigen, da auch im Landtag verschiedentlich nach dem Stand der Sache nachgefragt worden sei.28

Zweites Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung vom 11. August 1954

VIII. Entwurf eines Vergnügungssteuergesetzes29

Staatssekretär Dr. Guthsmuths macht darauf aufmerksam, daß die hinsichtlich des Vergnügungssteuergesetzes noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten bereinigt werden könnten, falls das Staatsministerium der Finanzen nochmals die Initiative ergreife.30

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß für das Vergnügungssteuergesetz das Staatsministerium des Innern federführend sei. Er sei aber gerne bereit, nochmals zu einer Besprechung einzuladen.31

Vergnügungssteuergesetz vom 11. Juni 1958

IX. Bundesratsangelegenheiten

a) Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn32

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, der Verkehrsausschuß des Bundesrats müsse sich morgen mit der Frage beschäftigen, wer als neuer Ländervertreter für den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn zu benennen sei. Baden-Württemberg schlage den jetzt ausgeschiedenen Minister Renner33 wieder vor, Schleswig-Holstein habe einen Gegenvorschlag eingereicht. Nach Meinung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr sollte die Kandidatur Renner unterstützt werden.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.34

Deutsche Bundesbahn

b) Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege mit der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts35

Staatsminister Dr. Oechsle verweist auf die Ministerratssitzung vom 19. Januar 1954, in der beschlossen worden sei, zu diesem Punkt der Tagesordnung die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik zu unterstützen. Im Gegensatz dazu habe Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann beantragt, sich der Vorlage der Bundesregierung anzuschließen. Er wäre dankbar, wenn er eine Aufklärung erhalten könnte.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, in dieser Sache hätten noch Vorbesprechungen mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stattgefunden, wobei man zu der Auffassung gekommen sei, daß es doch zweckmäßig sei, sich der Vorlage der Bundesregierung anzuschließen.36

X. Lawinenunglück im Kleinen Walsertal37

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß er einen Betrag zur Unterstützung der Opfer des Lawinenunglücks im Kleinen Walsertal zugesichert habe. Er bitte den Ministerrat, über die Höhe des Betrages einen Beschluß zu fassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt 15 000 DM vor.

Ministerialdirektor Schwend berichtet, der Münchner Merkur habe etwa 40 000 DM gesammelt und angeregt, die Staatsregierung möge einen entsprechenden Betrag dazu geben; eine Kommission könne dann nach Österreich fahren, um diesen Betrag zu übergeben. Vielleicht sei es möglich, die Sammlung des Münchner Merkur auf eine runde Summe von etwa 60 000 DM zu erhöhen.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden, worauf beschlossen wird, auf Einzelpl. XIII Kap. 02 Tit. 302 den Betrag zu übernehmen, der an der Summe von 60 000 DM noch fehlt.

Unwetterkatastrophen
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor
Ergänzung zu Punkt X der Tagesordnung:

Nach der Ministerratssitzung wurde festgestellt, daß die Sammlung des „Münchner Merkur“ bereits ein Ergebnis von über 50 000 DM gebracht habe.

Herr Staatsminister Zietsch erklärt sich daraufhin damit einverstanden, daß der Beschluß des Ministerrats wie folgt abgeändert wird:

Auf Einzelpl. XIII Kap. 02 Tit. 302 wird der Betrag übernommen, der an der Summe von 65 000 DM noch fehlt.