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Nr. 9Ministerratssitzung1 Mittwoch, 19. September 1945 Beginn: 16 Uhr 11 Ende: 19 Uhr 44
Anwesend:

Ministerpräsident Schäffer, Wirtschaftsminister Dr. Lange, Arbeitsminister Roßhaupter, Dr. Hoegner (Justizverwaltung), Landesforstmeister Hoepffner, Staatsrat Dr. Müller (Staatsministerium der Finanzen), Staatsrat Meinzolt (Staatsministerium für Unterricht und Kultus), Regierungspräsident a. D. Wirschinger (Staatsministerium des Innern), Ministerialdirektor Dr. Niklas (Amt für Ernährung und Landwirtschaft).2

Tagesordnung:

I. Einrichtung der Bayerischen Wirtschaftskontrollstellen. II. Brennstoff-Versorgung. III. Entnazifizierung. IV. Bestätigung des Bayerischen Roten Kreuzes, Fürsorge- und Betreuungsfragen. V. Personalfragen. [VI. Hilfswerke]. [VII. Arbeitsvermittlung für Offiziere]. [VIII.] Berichte der Ressortleiter.

Ministerpräsident Schäffer eröffnet die Besprechung der Ressortleiter mit der Erklärung, daß die Besprechung wöchentlich auf Anregung der Militärregierung stattfinde.3 Es würden dabei jeweils die schwebenden Fragen der einzelnen Ressorts behandelt werden. Er verweise mit Nachdruck darauf, daß Angelegenheiten, die noch innerhalb der Ressorts oder zwischen diesen ungeklärt seien, nicht der Militärregierung vorgetragen werden dürften.4 Auch sollten Gesetzentwürfe der Militärregierung nicht vorgelegt werden, solange man noch mit alten Gesetzen auskommen könne.

[I. Einrichtung der Bayerischen Wirtschaftskontrollstellen]

Als Punkt I der Tagesordnung wird dann die Frage der Einrichtung der Bayerischen Wirtschaftskontrollstellen gemäß Befehl des Großen Hauptquartiers vom 1. August 1945 besprochen.5 Der Ministerpräsident gibt bekannt, daß er der Militärregierung die Stellungnahmen der an dieser Frage beteiligten Ministerien vorgelegt habe.

Wirtschaftsminister Dr. Lange verweist auf die großen Schwierigkeiten, die sich gerade in seinem Ministerium bei der Durchführung dieser Anweisung des Großen Hauptquartiers ergäben, insbesondere bezüglich der Hereinnahme von Gas, Elektrizitäts- und Wasserversorgung. Auch ein Teil der Obersten Baubehörde sowie die Holzwirtschaftsstellen fielen nach dieser Anweisung in den Aufgabenbereich seines Ministeriums.

Ministerialdirektor Dr. Niklas äußert sich zu der Anweisung dahin, daß sie sich grundsätzlich in der gleichen Richtung bewege, wie die Wünsche des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft. Ziel des Landesamtes sei folgende Gliederung: an der Spitze das Ministerium, verwaltungsmäßig aufgeteilt in Ernährung und Landwirtschaft. Die Abteilung Landwirtschaft im Wirtschaftsministerium müsse dann in das neue Ministerium hineingenommen werden. Die Fragen, die sich zur Behandlung innerhalb des Ministeriums nicht eigneten, würden am besten, wie es auch der Wunsch der Amerikaner sei, bei einer zu errichtenden Landeslandwirtschaftskammer oder Landesbauernkammer behandelt werden, so z.B. die Bauberatung, Elektrizitätsberatung, landwirtschaftliches Ausstellungswesen usw.

Neu an der Anweisung sei lediglich der 3. Teil, der die freie landwirtschaftliche Organisation betreffe. Inzwischen habe man am 7. September in Fortsetzung der Tradition des 120 Jahre lang bestehenden landwirtschaftlichen Vereins für Bayern den Bayerischen Bauernverband gegründet,6 dessen Satzungen zur Zeit geprüft würden.

Gewisse Zuständigkeitsfragen müßten noch mit dem Kultusministerium geklärt werden, so vor allem die Frage der Landwirtschaftsschule in Weihenstephan, deren Verlegung nach Rott am Inn beabsichtigt sei.

Auf Vorschlag von Staatsrat Meinzolt wird die Erledigung dieser Zuständigkeitsfragen einer Besprechung zwischen Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft und Kultusministerium am kommenden Samstag überlassen.7

Wirtschaftsminister Dr. Lange äußert sich in der Frage der ressortmäßigen Betreuung der Nahrungsmittelbetriebe dahingehend, daß diese an sich, wie es bis 1934 der Fall gewesen sei, zum Wirtschaftsministerium gehörten und daß zu hoffen sei, daß sie später wieder dahin überführt würden.8

Ministerpräsident Schäffer faßt als Ergebnis der Aussprache zusammen, daß eventuelle Zuständigkeitsfragen in Besprechungen zwischen den einzelnen Ministerien geregelt werden sollten.

[II. Brennstoff-Versorgung]

Zu Punkt II der Tagesordnung Brennstoffversorgung äußert sich Landesforstmeister Hoepffner über die bisher ergriffenen Maßnahmen.9 Die Armee hätte für ihren Bedarf 720.000 Ster gefordert, wovon bis zum 3. September 1945 550.000 Ster geschlagen worden seien. Hiervon fielen auf den Staatswald 461.000 Ster, auf den Körperschaftswald 39.000 Ster und auf den Privatwald 50.000 Ster. Vom Gesamtanfall seien bis jetzt 250.000 Ster für Generatorzwecke10 von der Militärregierung freigegeben worden. Voraussichtlich werde aber auch noch der Rest für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt, da die Armee sich mit Kohlen eindecken könne.

Eingehend verbreitet sich Landesforstmeister Hoepffner über die Brennholzversorung der Zivilbevölkerung. Die Stadt München habe 1 Million Ster angefordert. Die vorläufige Planung erstrecke sich auf die Hälfte, also 500.000 Ster, die in einem Umkreis von 50 km um München aufgebracht würden. Nachdem die Militärregierung beklagt habe, daß Herr Münch von der Stadt die Sache nicht richtig organisiert habe,11 sei auf seinen Vorschlag ein Drei-Männer-Kollegium für die Brennholzaktion eingesetzt worden, nämlich Oberforstmeister Eiste12 für die forstlichen Aufgaben, Bürgermeister Wimmer für Arbeitseinsatz und Transport und Herr Rast von der Firma Rast & Sohn für Großverteilung, Zerkleinerung und Kleinverteilung.13

Folgende Aktionen seien im Gange:

1.) Einschlag durch die Stadt München mit eigenen Arbeitskräften, zur Zeit ca. 900 Mann in Kolonnen von 10 bis 20 Mann,

2.) Einschlag durch die Amerikaner mit SS-Gefangenen und 12 Motorsägen. Hier ergebe sich ein täglicher Anfall von über 1000 Ster,

3.) Einschlag durch Unternehmen, die von der Stadt beauftragt seien.

Daneben laufe eine weitere Aktion der 38. Brigade entlang den Eisenbahnlinien und Hauptstraßen. Die Bürgermeister seien verantwortlich für die Stellung der Arbeitskräfte, des Werkzeuges, sowie für die Anfuhr und Verladung des Brennholzes. Großer Mangel herrsche an Werkzeugen.14 Erfolgreich habe sich die Aufbereitung von Brennholz durch Einzelpersonen durch Sammeln von Leseholz angelassen. In 9 staatlichen Forstämtern in der Umgebung Münchens und in dem städtischen Forst Kasten seien von 7 bis 8.000 Personen bis 1. September bereits 180.000 Ster aufgearbeitet worden.

Für die Bereitstellung des erforderlichen Brennholzes im übrigen Bayern seien alle Verfügungen ergangen, insbesondere auch hinsichtlich der Heranziehung des Privatwaldes.

Der Landesforstmeister betont zusammenfassend, daß in der Brennholzbeschaffung für den Winter das Menschenmögliche getan werde. Er fordert sodann eine beschleunigte Neuregelung der Brennholzpreise. Diese sei besonders deshalb akut, weil für die Versorgung mit Brennholz allenthalben hochwertigste Nutzholzbestände restlos zu Brennholz zusammengeschnitten würden und dafür nur die normalen Brennholzpreise berechnet werden dürften.

Ministerpräsident Schäffer erbittet einen eingehend begründeten Antrag zur Vorlegung bei der Militärregierung.

Wirtschaftsminister Dr. Lange schlägt vor, die Höhe des Brennholzpreises durch die Preisbildungsstelle seines Ministeriums begutachten zu lassen.

Zur Frage der beschleunigten Herstellung von Öfen stellt Wirtschaftsminister Dr. Lange in Aussicht, daß in nächster Zeit mindestens 50.000 Öfen geliefert werden könnten.15

[III. Entnazifizierung]

In Punkt III der Tagesordnung Entnazifizierung bezieht sich Ministerpräsident Schäffer auf ein Rundschreiben, das an diesem Tage an sämtliche unterstellten Behörden hinausgegangen sei.16 Die Behörden würden künftig regelmäßig von der Militärregierung darauf geprüft werden, ob tatsächlich nur geprüftes Personal beschäftigt sei. Die Amtsvorstände würden bei Verstößen haftbar gemacht werden.

Landesforstmeister Hoepffner berichtet hier von besonders großen Schwierigkeiten in seinem Arbeitsbereich.

Ministerpräsident Schäffer verlangt bei Zusammenbrüchen von Ämtern sofortigen mit Zahlen belegten Bericht, damit er bei der Militärregierung vorstellig werden könne. Bei Einstellung von Landesfremden ohne Dokumente müsse man sehr vorsichtig sein und die Bewerber darauf hinweisen, daß jetzt die Möglichkeit bestünde, auf dem Wege über den Alliierten Kontrollrat in Berlin den Fragebogen auch in der russischen Zone nachprüfen zu lassen.

[IV. Bestätigung des Bayerischen Roten Kreuzes, Fürsorge- und Betreuungsfragen]

Punkt IV der Tagesordnung befaßt sich mit der nun erfolgten Bestätigung des Bayerischen Roten Kreuzes sowie mit Fürsorge- und Betreuungsfragen.

Ministerpräsident Schäffer betont, daß das Rote Kreuz keinerlei obrigkeitliche Befugnisse erhalten habe und daher nicht Weisungen geben könne.17 Weisungen könnte nur die staatliche Behörde, in diesem Falle das Staatsministerium des Innern, Abteilung Fürsorge oder Gesundheit, geben. Verhandlungen mit der Militärregierung in Fragen, die das Rote Kreuz betreffen, könne lediglich das Ministerium führen. Andererseits solle sich natürlich das Rote Kreuz insbesondere in Flüchtlingsfragen selbst mit den Landräten oder Bürgermeistern ins Benehmen setzen.

Der ganze Fragenkomplex werde am besten auf einer Sitzung in seinem Hause am kommenden Montag geklärt, an der auch Regierungspräsident Wirschinger, Dr. Stürmann, der Fürsorgereferent Dr. Münsterer und der Gesundheitsreferent Dr. Seiffert teilnehmen sollen.18

Die Ernährungsfrage sei ja zwischen Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft und Rotem Kreuz bereits geregelt.

Ministerialdirektor Dr. Niklas gibt hier bekannt, daß zur Zeit noch 200.000 Kriegsgefangene, 21.000 Zivilinternierte, 65.000 Versprengte, 210.000 Ausländer und 70.000 Flüchtlinge aus Ungarn, zusammen rund 560.000 Personen, zu ernähren seien. Der Höchststand sei 1.250.000 gewesen. Außerdem stünden in Niederbayern noch 40.000 ungarische Pferde.

Staatsrat Dr. Müller schlägt die Errichtung von Betreuungsstellen der einzelnen Ministerien für von auswärts kommende Beamte nach dem Muster der Betreuungsstelle des Oberfinanzpräsidenten München vor.

Ministerpräsident Schäffer stimmt der Anregung zu und empfiehlt den Ministerien, sich wegen Einzelheiten mit dem Oberfinanzpräsidenten München ins Benehmen zu setzen.

Anschließend streift der Ministerpräsident die Frage der Einrichtung von Ausbildungskursen für mittlere Verwaltungsbeamte.19

[V. Personalfragen]

In Punkt V der Tagesordnung Personalfragen teilt Staatsrat Dr. Müller mit, daß zum Zweck der künftigen einheitlichen Behandlung von Personalfragen, insbesondere von Beförderungsfragen, eine Besprechung der Personalreferenten der Ministerien vorgesehen sei.

Gegen die Beförderung des Reichsbahnoberrats Heinrich Brunner20 zum Ministerialrat in der Besoldungsgruppe A 1 a besteht keine Erinnerung.

Ministerpräsident Schäffer ersucht Staatsrat Müller, das Oberfinanzpräsidium München anzuweisen, daß der irrtümlich von seinem Dienst enthobene (removed) Vertragsangestellte Schwägerl21 vom Oberfinanzpräsidium so behandelt werden solle, wie wenn er nie vom Dienst enthoben worden wäre. Es sei das ausdrücklich im Personalakt zu vermerken.

Wirtschaftsminister Dr. Lange wird ermächtigt, die Ernennungsurkunde für Ministerialrat Feldbausch22 auszufertigen.

Wirtschaftsminister Dr. Lange wird weiter ermächtigt, die Ernennungsurkunde zum Regierungsdirektor für Herrn Dr. Deckert23 auszufertigen.

[VI. Hilfswerke]

Ministerpräsident Schäffer kommt sodann auf die Frage der Errichtung von Hilfswerken, wie solche bereits in Franken bestünden, zu sprechen. Nahrungsmittelsammlungen dürften nur mit Genehmigung der Landesregierung gemacht werden. Andere Sammlungen, insbesondere Kleidersammlungen, seien nur in kleinerem örtlichen Rahmen zu empfehlen.

[VII. Arbeitsvermittlung für Offiziere]

Anschließend wird die Frage der Arbeitsvermittlung für aktive und Reserve-Offiziere behandelt. Der Ministerpräsident stellt fest, daß die jetzige Regelung sehr hart sei.24

Arbeitsminister Roßhaupter erwidert, daß von der Militärregierung nichts anderes zu erreichen gewesen sei. Einsprüche gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes könnten an den zuständigen Arbeitsoffizier der Militärregierung weitergeleitet werden.

[VIII. Berichte der Ressortleiter]

Zu Beginn der Aussprache über Punkt VI [VIII.] der Tagesordnung Berichte der Ressortleiter äußert sich sodann Ministerpräsident Schäffer über die politische Krise der letzten Wochen innerhalb der Bayerischen Landesregierung und kommt zum Schluß wieder auf den Zusammenbruch zahlreicher Finanzämter (bisher 22) infolge der Entnazifizierung zu sprechen.25

Dr. Hoegner berichtet aus der Justizverwaltung, daß in den letzten Tagen einige Herren aus Frankfurt bei ihm gewesen seien, die einen neuen Plan für die Organisation der Justiz in der USA-Zone überreicht hätten.26 Danach solle eine eigene bayerische Justizverwaltung errichtet werden, ebenso eine für Württemberg-Baden, Hessen, Hessen-Nassau27 und Bremen. Die Spitze der Landesjustizverwaltung werde Frankfurt direkt unterstellt und mit Billigung von Frankfurt ernannt. Eine ziemlich starke Stellung bekomme nach amerikanischem Muster der Generalstaatsanwalt für das Land Bayern. Er unterstünde zwar der Dienstaufsicht der Spitze der Bayerischen Justizverwaltung, habe aber eine gewisse Selbständigkeit bei der Ernennung seiner Staatsanwälte. Für das Gefängniswesen sei ein Landesdirektor des Gefängniswesens vorgesehen.28

Ferner sei ein neues Gerichtsverfassungsgesetz von Frankfurt herausgebracht worden, demzufolge die Gerichte folgenden Aufbau hätten:

Die Amtsgerichte seien mit Einzelrichtern besetzt, vorerst noch ohne Schöffen. In Strafsachen seien sie zuständig bis zu 5 Jahren Gefängnis und 2 Jahren Zuchthaus. In Zivilsachen sei das Amtsgericht zuständig bis zu einem Streitwert von 1.500 RM, ferner in den Sachen, für die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz bisher schon die Amtsgerichte zuständig gewesen seien, für Unterhaltsklagen usw.

Das Landgericht bilde die Berufungsinstanz für Urteile des Amtsgerichts in Zivil- wie in Strafsachen, ferner Beschwerdeinstanz in Fragen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Landgericht sei ferner zuständig in Strafsachen, in denen der Staatsanwalt eine höhere Strafe als 5 Jahre Gefängnis oder 2 Jahre Zuchthaus erwarte, also für schwere Verbrechen. Die Strafkammer sei mit 3 Richtern besetzt, dagegen sei die Zivilkammer der Landgerichte in Zivilsachen einschließlich Ehesachen nur mit einem Richter besetzt. Gegen die Urteile der Strafkammer und der Zivilkammer der Landgerichte gebe es keine Berufung zum Oberlandesgericht, sondern nach amerikanischem Muster nur eine Revision. Die von ihm vorgeschlagene Berufung zum Oberlandesgericht sei nicht angenommen worden, wie überhaupt die Oberlandesgerichte sehr stark beschnitten worden seien.29

Dagegen sei die von ihm vorgeschlagene Aufstellung von sogenannten Friedensrichtern in allen Gemeinden nach Schweizer Muster angenommen worden. Gelinge die Einigung unter den Parteien in Zivilsachen nicht, dann habe der Friedensrichter eine Verweisung an das zuständige Gericht auszuschreiben. Der Friedensrichter sei eine reine Personenfrage; so sei der beste Friedensrichter von Zürich ein ehemaliger Gerichtswaibel.30

Auf Aufforderung hin habe er als Generalstaatsanwalt für Bayern Herrn Hagenauer31 vorgeschlagen.

Er sei auch aufgefordert worden, Personalvorschläge für die Besetzung der Justizverwaltung einzureichen.32 Ferner habe er im Auftrag der Militärregierung ein Gesuch zur Wiedereröffnung des Oberlandesgerichtes München gestellt.33

Die Justizverwaltung umfasse in Zukunft 5 Abteilungen. In der ersten Abteilung, die vom Chef der Landesjustizverwaltung geleitet werde, würden in der Hauptsache die Gesetzentwürfe ausgearbeitet, möglichst im Benehmen mit den Chefs der Landesjustizverwaltungen von Württemberg-Baden, Hessen, Hessen-Nassau und Bremen, so daß in der USA-Zone eine einheitliche Rechtsauffassung und Gesetzgebung zustande kommen könne. Diese Abteilung müsse bei ihrer Wichtigkeit besonders stark ausgestattet werden.

Die zweite Abteilung befasse sich mit der allgemeinen Verwaltung der Gebäude, Büchereien usw.

Die dritte Abteilung sei die Personal-Abteilung. Ihr seien die Notare und Rechtsanwälte unterstellt.

Die vierte Abteilung umfasse das Straf- und Gefängniswesen, die fünfte befasse sich mit der Ausbildung.

Betreff Zulassung der Rechtsanwälte sei vorgesehen, daß Anwälte, die schon zugelassen seien, vom Landgerichtspräsidenten zugelassen werden könnten und daß die Neuzulassung der Landesjustizverwaltung zustehe. Die Neuzulassung gelte für alle Gerichte bis hinauf zum Oberlandesgericht.

Die Anwalts- und Notariatskammern34 würden aufgelöst. Es könnte nach Ermessen der Landesjustizverwaltung vorerst ein Anwalts- und ein Notar-Verein auf demokratischer Grundlage errichtet werden. Die Anwälte unterstünden in disziplineller Hinsicht dem Landgerichtspräsidenten. Bei den Landgerichten würden Disziplinargerichte für die Anwälte errichtet werden. Bezüglich der Reorganisation der Notariatskasse,35 die einen Fonds von 35 Millionen Mark habe, von dem jetzt 3 Millionen verausgabt seien, habe er noch Vorschläge einzureichen.36

Von Frankfurt aus würde[n] der Chef der Justizverwaltung und der Generalstaatsanwalt ernannt, alle übrigen Beamten der Justizverwaltung würden vom Chef der Justizverwaltung mit Billigung der Militärregierung ernannt.

Staatsrat Meinzolt berichtet aus seinem Ressort zuerst über die Wiedereröffnung der Volksschulen. Man hoffe bis Mitte Oktober alle Volksschulen bis zur 4. Klasse einschließlich in Bayern wieder in Tätigkeit zu sehen. Die Lehrbücher seien von den Amerikanern vorgeschrieben worden und es handle sich dabei um Berliner Lehrbücher aus dem Jahre 1927. Zu erwarten sei auch die baldige Eröffnung der 5. bis 8. Klasse der Volksschulen.

Große Schwierigkeiten bestünden in der Gewinnung der nötigen Lehrkräfte. Die Entlassungen hätten ein riesiges Ausmaß angenommen. So seien in Würzburg beispielsweise 92% der Lehrkräfte entlassen worden. Die Lehrkräfte für die Volksschulen würden aus dem Lehrpersonal der jetzt brachliegenden höheren Lehranstalten und Fachschulen entnommen, in zweiter Linie aus Ruheständlern und dann aus anderen geeigneten Leuten. Das Angebot sei insbesondere von Norddeutschen außerordentlich groß.

Bei den höheren Lehranstalten dürften die unteren 4 Klassen mit dem Unterricht beginnen, aber lediglich nach dem Lehrplan der 5. bis 8. Klasse der Volksschule. Eine Eröffnung der Hochschulen sei noch nicht zu erwarten, auch nicht der theologischen und medizinischen Fakultät in Erlangen.37

Jede Forschungstätigkeit sei strengstens untersagt.

Auf dem Gebiet des Theaterwesens sei die Oberste Theaterbehörde wieder dem Kultusministerium eingegliedert worden.38 Die Dezimierung des Orchester- und Solisten-Personals durch Entfernung aus dem Amte sei beträchtlich.39 An Theatergebäuden sei augenblicklich lediglich das Prinzregententheater, das für die Oper vorgesehen sei, benützbar. Das National- und Residenztheater seien vollständig zerstört und das Gärtnerplatztheater hoffe man für die Operette wieder instandsetzen zu können. Für das Schauspiel wolle man einen Saal in der Residenz mit einem Fassungsvermögen von 800 Personen wieder herrichten.

Es sei die Bildung eines Landesverbandes Bayern der Kulturschaffenden in Nachfolgerschaft der ehemaligen Reichskulturkammer angeregt worden. Das Hauptgewicht bei diesem Verband müsse auf wirtschaftliche Betreuung gelegt werden.40

Redner wies zum Schluß auf die großen Schwierigkeiten hin, die dem Wiederaufbau der Landeswetterwarte im Wege stünden.41

Regierungspräsident lVirschinger berichtet eingangs seiner Ausführungen über Maßnahmen für Versehrte. Die Schaffung von Arzneimitteln für die Zivilbevölkerung aus Wehrmachts-Sanitäts-Depots sei im Gange. Dringend notwendig sei die Gründung einer Berufsorganisation der Ärzte, insbesondere mit Rücksicht auf die gegenwärtige Überschwemmung mit Ärzten. Eine Bayerische Landesapotheker- und eine Bayerische Zahnärztekammer bestehe bereits.42

Ministerialdirektor Dr. Niklas gibt einen ausführlichen Überblick über die derzeitige Ernährungslage und die Vorbereitungen zur 81. Zuteilungsperiode. Er verweist dabei besonders auf die Schwierigkeiten in der Fettversorgung, die dadurch noch erhöht würden, daß es in Bayern keine Ölmühle gebe. Schwierig sei auch die einheitliche Regelung der Bierherstellung. Es schwebten Verhandlungen zur Freigabe von 40.000 to Gerste43 zur Biererzeugung, wovon man 4 Millionen hl 5%iges oder 6 Millionen hl 3, 5%iges Einheitsbier hersteilen könne. Doch sei noch nicht geklärt, ob der von den Amerikanern an sich beschlagnahmte Hopfen in entsprechender Menge frei zu bekommen sei. Die Weißkrauternte ergebe voraussichtlich nur 40% einer Normalernte. Ebenso sei die Blaukrauternte schlecht.

Ein Vertreter des Großen Hauptquartiers in Frankfurt habe die Eröffnung der Landwirtschaftsschulen in der ersten Novemberwoche gefordert. Eine zugestandene neuerliche Überprüfung der Landwirtschaftslehrer sei im Gange.

Landesforstmeister Hoepffner macht in Fortsetzung seiner Ausführungen zu Punkt II der Tagesordnung nähere Angaben über den Stand des Grubenholzes.44 Vom 14. August bis 11. September seien 37 Züge mit 1.305 Waggons Grubenholz an die Ruhr abgegangen. Die Grubenholz-Vorräte seien in Nordbayern so beträchtlich, daß aus ihnen das auferlegte Lieferprogramm für die Ruhr noch auf Monate hinaus erfüllt werden könne. Leider komme ein nicht unerheblicher Teil des von Bayern abgesandten Grubenholzes oben gar nicht an. Die Waggons würden unterwegs von irgendwelchen örtlichen Instanzen anscheinend abgehängt.

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Direktor des Transportwesens in Bayern, habe mit Verfügung vom 6. September 1945 an die Generator-Kraft A.G. im Benehmen mit der Landesforstverwaltung eine neue Regelung der Deckung des Bedarfs an Generator-Holz bzw. Tank-Holz angeordnet. Er habe ergänzende Anordnungen dieserhalb an die Regierungsforstämter hinausgegeben.

Redner erwähnt die Genehmigung von Fabriken zur Sulfit-Zellstoff-Herstellung.

Die Vorräte an Stammholz für die Armee und für den Wiederaufbau hätten bisher ausgereicht. Die von der Militärregierung befohlene Aufteilung der Sägewerke in solche, die für die Armee und solche, die für den zivilen Bedarf arbeiteten, ergebe in der Praxis viele Schwierigkeiten, da sich die Armee häufig nicht an die Neueinteilung halte.

Die vom Innen-Ministerium unter dem 31. Juli ergangene Weisung an die Regierungspräsidenten, daß die Landräte sich jeder Beschlagnahme von Holz zu enthalten hätten und eine solche auch nicht bei den örtlichen Dienststellen der Militärregierung betreiben sollten, werde von den Landräten und Bürgermeistern immer noch nicht beachtet. So würden Holzsortimente verschiedener Art nach wie vor für örtliche Zwecke beschlagnahmt. So habe erst in diesen Tagen der Landrat in Wertingen 5.500 r.m. Faserholz beschlagnahmt, bzw. durch die örtliche Militärregierung beschlagnahmen lassen.45

Ministerpräsident Schäffer weist hier im Zusammenhang damit darauf hin, daß Landräte, die sich an Regierungsanweisungen nicht hielten, künftig mit Absetzung bestraft werden sollten. Der Fall Wertingen solle über den Regierungspräsidenten Kreisselmeyer an das Innen-Ministerium geleitet werden.

Landesforstmeister Hoepffner erklärt, es gehe doch nicht an, große Brennholzaktionen zu starten und daneben sich noch auf dem bequemeren Weg der Beschlagnahme weiterhin zu versorgen.

In der Frage des Arbeitseinsatzes teilt der Redner mit, daß die Fortschritte in der Gewinnung von Arbeitskräften für den Holzeinschlag der Forstämter sehr gering seien. In Oberbayern sei etwa 1/6, in Unterfranken und Mittelfranken 1/5 des Bedarfs gedeckt. Eine Besserung sei erst nach Abschluß der landwirtschaftlichen Arbeit zu erwarten. Nach wie vor mache sich der Mangel an Arbeitskleidung und an Fahrradmänteln bemerkbar. Auch reichten die Schwerstarbeiterzulagen im Hochgebirge für die Holzhauer nicht aus.

Unbedingt notwendig sei die Verstärkung des Forstschutz-Personals, da der Holzdiebstahl in der Nähe von München in bedrohlichem Maße zugenommen habe. Die Polizei könne, wie das in Augsburg geschehe, durch Kontrolle aller Fahrzeuge auf den Zufahrtsstraßen wesentlich zur Eindämmung der Holzdiebstähle beitragen.

Die Militärregierung habe den Antrag der Herren Baron Perfall46 und Gutsbesitzer Lidl47 auf Genehmigung eines Landesverbandes für den Nichtstaatswald genehmigt. Der Verband sei der Aufsicht der Staatsforstverwaltung unterstellt und dürfe keine Zwangsmitgliedschaft fordern.48

Wirtschaftsminister Dr. Lange berichtet, daß das Wirtschaftsministerium im Sinne der Anweisung der Militärregierung über die Bayerischen Wirtschaftskontrollstellen zunächst 12 Landesstellen eingerichtet habe. Man sei jetzt dabei, die Wirtschaftsämter bei den Kreisregierungen einzurichten.49

Die Militärregierung genehmige kaum Verträge mit dem Ausland, auch wenn sie sich auf verhältnismäßig kleine Summen beliefen.50

An Kohle bekomme man 200.000 t herein, die gerade zur Lebensmittelbeschaffung ausreichten.

Die amerikanische Armee gebe 15.000 Fahrzeuge ab. Diese bräuchten jedoch zu viel Benzin und kämen außerdem noch in der Anschaffung sehr teuer.51

Wirtschaftsminister Dr. Lange schlägt dann den Erwerb des Bergwerkes Marienstein vor. Zwar komme 1 t Kohle dort auf RM 40.- gegenüber Normalgestehungskosten von RM 20.- zu stehen, aber der Staat müsse ohnedies jährlich RM 900.000.- Zuschüsse für dieses Bergwerk geben, so daß es gleich besser sei, es zu erwerben.52

Schließlich weist Redner auf die Dringlichkeit des baldigen Erscheinens eines Gesetz- und Verordnungsblattes hin.53