Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Wirtschaftsminister Bezold, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Kiefer (Finanzministerium), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium).
I. Richterbesoldung. II. Energieaufsicht. III. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eingliederung der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge in die Landwirtschaft vom 15. Juli 1953 (GVBl. S. 121). IV. Erhöhung der Notenumlaufgrenze. V. Besprechung des Herrn Ministerpräsidenten mit Herrn Bundesminister Strauß über Atomfragen. VI. Beirat für die Landesentwicklung. VII. 80. Geburtstag des Bundeskanzlers. VIII. Staatsbibliothekar Dr. Emil Franzel. IX. Regierungserklärung. X. Reinigungsdienst in den Staatsministerien. XI. Zuschuß für den Deutschen Evangelischen Kirchentag 1956 in Frankfurt am Main. XII. Neubau einer evangelischen Kirche in Gangkofen. XIII. Zulässigkeit klinischer Sektionen. XIV. Verlängerung der Amtszeit des Direktors der Juliusspital-Stiftung in Würzburg. XV. Zuschüsse an Gemeinschaftsküchen. XVI. Schreiben des Ministerialrats Dr. Kanein an den Landtagsabg. Rudolf Hanauer. XVII. Grabstätten der Mitglieder des alten Deutschen Reichstages in Regensburg. XVIII. Kriegsverbrecher-Gefängnis in Landsberg am Lech. XIX. Schulunterricht in Bayern; hier: Beschwerde aus Niedersachsen. XX. Gerichtliche Vernehmung von amtierenden ehemaligen Mitgliedern der Staatsregierung als Zeugen über Tatsachen, welche die Amtsführung betreffen. XXI. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke. XXII. Erschließung von Bodenschätzen. XXIII. Gewährung des Körperschaftsrechts an den Bayer. Bauernverband.
Der Ministerrat wird von 9 Uhr bis 10 Uhr 45 als geschlossene Sitzung ohne Protokollführer durchgeführt.
Ministerpräsident Dr. Hoegner weist an Hand des Ministerratsprotokolls vom 13. Dezember 1955 darauf hin, daß Herr Staatsminister Zietsch in dieser Sitzung selbst erklärt habe, die Genehmigung der Besoldungskonferenz der Länder, die Besoldung der Richter in Bayern an diejenige der übrigen Länder anzugleichen, liege vor.2 Der Herr Finanzminister habe ausdrücklich festgestellt, es bestehe kein Grund mehr, die Verbesserungen nicht schon ab 1. Januar 1956 eintreten zu lassen, er werde deshalb veranlassen, daß dem Ministerrat möglichst bald eine entsprechende Vorlage zugehe.
Einem Schreiben des Herrn Staatsministers der Justiz vom 23. Dezember 1955 entnehme er aber, daß offenbar neuerdings Schwierigkeiten aufgetreten seien und der zuständige Referent des Finanzministeriums sich nicht an den Beschluß des Ministerrats halten wolle.
Staatsminister Dr. Koch fügt hinzu, er sei dahin unterrichtet, daß das Finanzministerium nach wie vor beabsichtige, die große Besoldungsreform ab April 1956 vorzubereiten, nicht aber die vom Ministerrat beschlossene Regelung für die Richter.
Ministerialdirektor Dr. Kiefer führt aus, selbstverständlich werde das Finanzministerium den Beschluß des Ministerrats durchführen, die persönliche Meinung eines Referenten könne nicht ausschlaggebend sein. Er dürfe aber darauf aufmerksam machen, daß der Entwurf für die große Besoldungsreform vorliege und deshalb der Gedanke nahe gelegen sei, den gesamten Fragenkomplex durchzuberaten, um dann zum 1. April 1956 eine endgültige Regelung vorlegen zu können.
Dem Staatsministerium der Finanzen liege noch keine Abschrift des Schreibens des Herrn Staatsministers der Justiz an den Herrn Ministerpräsidenten vor, das Anlaß zu dem Beschluß des Ministerrats vom 13. Dezember 1955 gegeben habe. Er dürfe aber nochmals betonen, daß die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs so rasch als möglich erfolgen werde. Allerdings sei das gesamte Ministerium, auch das Besoldungsreferat, in den letzten Wochen unablässig mit der Aufstellung des Haushaltsplans beschäftigt gewesen.
Staatsminister Dr. Koch stellt fest, daß die Genehmigung des Besoldungsausschusses schon seit Monaten vorliege und das Staatsministerium der Justiz auch bereits einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet habe. Trotzdem sei die Sache immer wieder hinausgezögert worden. Nun liege aber die Zustimmung des Herrn Staatsministers der Finanzen vor, der ausdrücklich betont habe, die finanzielle Auswirkung ab 1. Januar 1956 sei nicht bedeutend. Er erinnere daran, daß der Herr Ministerpräsident schon vor vielen Monaten selbst bekanntgegeben habe, daß die Besoldung der Richter in Bayern an die Regelung in den übrigen Bundesländern angeglichen werde. Es müsse deshalb zumindest für das letzte Vierteljahr des laufenden Haushaltsjahres dieses Versprechen eingelöst werden.
Es handle sich hier in der Tat um die Ehre des Herrn Ministerpräsidenten und des ganzen Ministerrats.
Ministerialdirektor Dr. Kiefer erwidert nochmals, es werde alles geschehen, um die Vorlage sobald als möglich vor den Ministerrat bringen zu können.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt unter allgemeiner Zustimmung abschließend, der Ministerrat sehe also der baldigen Vorlage entgegen.3
Ministerpräsident Dr. Hoegner bedauert zunächst, daß immer noch keine Einigung zwischen den Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft und Verkehr in der Frage der Zuständigkeit auf dem Gebiet der Energieaufsicht zustande gekommen sei.
Oberregierungsrat Dr. Berner, der für Fragen der Verwaltungsvereinfachung an die Staatskanzlei abgeordnet sei, schlage nun vor, die gesetzliche Aufteilung der Zuständigkeiten in der Weise festzulegen, daß die Vorgänge von der Planung bis zur Fertigstellung von Energieunternehmen und ihre mit Baumaßnahmen verbundenen wesentlichen Änderungen weiterhin federführend von der Obersten Baubehörde zu behandeln seien. Dagegen sollten die Fragen der Lastverteilung, der Tarifgestaltung, der Stromeinfuhr und der Energieverteilung sowie die Stillegung von Energieunternehmungen grundsätzlich in die federführende Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen.
Er bitte dringend zu veranlassen, daß die Referenten der beteiligten Ministerien nun endgültig versuchten, zu einer Abstimmung zu gelangen.
Staatsminister Bezold erklärt sich damit einverstanden, bemerkt aber, es sei bisher den Herren seines Ministeriums nicht gelungen, eine Besprechung mit den Vertretern des Innenministeriums zustande zu bringen. Die Übertragung der Energieaufsicht auf das Wirtschaftsministerium sei für ihn als zuständigen Minister gewissermaßen eine Prestige-Frage geworden, er müsse deshalb auf einer baldigen Entscheidung bestehen. Davon abgesehen sei es jetzt auch an der Zeit, daß die Wirtschaft wisse, wie diese Fragen geregelt würden.
Auf Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Vetter wird dann beschlossen, daß zwischen den Herren Staatssekretären Vetter und Dr. Guthsmuths unter Zuziehung der Referenten eine Besprechung über die Zuständigkeitsfrage in der Energieaufsicht stattfindet mit dem Ziel, dem Ministerrat eine abgeschlossene Vorlage zu unterbreiten.5
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, dieser vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 15. Dezember 1955 vorgelegte Verordnungsentwurf habe zum Ziel, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Beschleunigung der Eingliederungsverfahren die Zuständigkeitsgrenze für Darlehen und Beihilfenbewilligungen durch die Regierungen (Obere Siedlungsbehörden) von 30 000 DM auf 50 000 DM zu erhöhen. Die Staatsministerien der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge hätten bereits ihr Einverständnis erklärt.
Der Ministerrat beschließt, dem Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.7
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, das Bundeswirtschaftsministerium habe im Einvernehmen mit der Bank Deutscher Länder mitgeteilt, daß es der Bundesregierung vorschlagen werde, die Notenumlaufgrenze von 14 Milliarden auf 15 Milliarden DM zu erhöhen. Gleichzeitig bitte es um die Zustimmung der Regierungen der Länder.9 Er frage nun Herrn Ministerialdirektor Dr. Kiefer, wie das Staatsministerium der Finanzen diesen Plan beurteile.
Ministerialdirektor Dr. Kiefer antwortet, das Staatsministerium der Finanzen habe bereits Stellung genommen, es erhebe keine Bedenken.10 Wenn die Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft, denen der Schutz der Währung anvertraut sei, die Erhöhung der Notenumlaufgrenze positiv beurteilten, könnten die Länder kaum widersprechen.
Staatsminister Bezold entgegnet, das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr habe11 gegen die Erhöhung der Notenumlaufgrenze ernste Bedenken. Bekanntlich sei die weitere Milliarde, die zur Frage stehe, die Grundlage für weitere Kreditgewährungen. Die Entwicklung gehe immer schneller, erst im August sei die Grenze von 13 auf 14 Milliarden DM erhöht worden, niemand könne sagen, ob in Kürze nicht schon ein neuer Vorschlag gemacht werde. Persönlich sei er der Meinung, daß nun endlich einmal mit dieser Währungspolitik Schluß gemacht werden müsse. Er gebe allerdings zu, daß es für die Länder nicht einfach sei, zu widersprechen, zumal nicht bewiesen werden könne, ob diese Maßnahme in der Tat schädlich sei oder nicht. Vielleicht könne man zunächst noch die Meinung der anderen Länder erforschen.
Staatssekretär Dr. Haas wirft ein, Baden-Württemberg habe bereits zugestimmt und fährt fort, nach einer Statistik sei das Volkseinkommen höher angestiegen als der Notenumlauf. Dies sei der Grund für die geplante Maßnahme, die zweifellos mit einer gewissen Gefahr verbunden sei.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt mit dem Hinweis auf verschiedene Vorgänge in der Wirtschaft, er habe gegen die Erhöhung größte Bedenken und könne für seine Person nicht zustimmen.
Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird dann folgender Beschluß gefaßt:
Der Ministerrat beschließt, der vom Bundesministerium für Wirtschaft vorgeschlagenen Erhöhung der Notenumlaufgrenze von 14 auf 15 Milliarden DM zuzustimmen, jedoch ausdrücklich Bedenken zu erheben, daß nach der letzten Erhöhung im August 1955 schon jetzt eine weitere Erhöhung vorgenommen werde.
Ministerpräsident Dr. Hoegner unterrichtet den Ministerrat über eine Besprechung, die er am 16. Dezember 1955 in Bonn mit Herrn Bundesminister Strauß geführt hat und erklärt, im einzelnen seien folgende Punkte besprochen worden:
1. Zusammenarbeit:
Bundesminister Strauß habe zunächst festgestellt, er habe sich im August in einem Brief an den Bundeskanzler in sehr scharfer Form für den Standort München gegenüber Karlsruhe für den ersten Versuchsreaktor ausgesprochen.
Anschließend daran sei vereinbart worden, die Fühlungnahme aufrecht zu erhalten und auf dem Gebiet der Nutzung der Atomkräfte zum Vorteil Bayerns weiter zusammenzuarbeiten.
2. Versuchsreaktoren:
Bundesminister Strauß wolle versuchen, die Standortfrage nochmals zu Gunsten Münchens aufzurollen, da er ebenso wie Professor Heisenberg der Ansicht sei, daß der Versuchsreaktor wesentlich richtiger in Verbindung mit dem Max-Planck-Institut in München gebaut werde als in Karlsruhe. Bayern müsse in diesem Falle, ebenso wie bisher Baden-Württemberg, für die Errichtung des Reaktors 15 Mio DM zusagen und sich dann an den Unterhaltungs- und Verwaltungskosten beteiligen.
3. Hochschulreaktoren (Swimming-Pools):
Nach einer ausdrücklichen Erklärung des Herrn Bundesministers stehe fest, daß die Technische Hochschule in München den ersten Versuchsreaktor bekommen solle; in zweiter Linie seien Anschaffungen für13 Hamburg und Aachen geplant. Am zweckmäßigsten erfolge der Kauf für die TH München in den Vereinigten Staaten, weil der Reaktor dort sofort greifbar sei. Die erforderliche Menge von Uran 235 werde rechtzeitig zur Verfügung stehen. England habe gleichfalls die Lieferung von Swimming-Pools zugesagt, die Lieferung werde aber nicht so schnell erfolgen können wie in den USA. Herr Strauß habe ausdrücklich betont, daß die Ausbildung des Nachwuchses an den Hochschulen eindeutig Aufgabe der Länder sei und er lediglich den Wunsch nach entsprechender Koordinierung und Arbeitsteilung habe.
4. Bodenschätze in Bayern:
In der Unterredung sei ferner festgestellt worden, daß das Ergebnis der Forschung nach Uran im Fichtelgebirge günstig sei. Außerdem sei darauf zu achten, daß die erforderliche Menge des borfreien Graphits für die deutschen Reaktoren nicht durch Ausfuhrverpflichtungen der Graphitwerke Kropfmühl AG beeinträchtigt werden dürfe. Am Aktienkapital dieser Gesellschaft sei übrigens der Bayerische Staat nicht beteiligt, es werde aber versucht, Aktien zu erwerben.
5. Industrie-Reaktoren:
Nach Meinung des Herrn Bundesministers Strauß sei die Errichtung von Industrie-Reaktoren abzuwarten, insbesondere weil die heutige Planung und Konstruktion in wenigen Jahren schon veraltet sein könne.
6. Haushaltsmittel:
In diesem Etatjahr seien keine Haushaltsmittel des Bundes vorgesehen, die für die Länder in Betracht kämen. Für das Etatjahr 1956 seien jedoch 60 Mio DM für Forschungszwecke vorgesehen. Bundesminister Strauß habe bereits mit dem Bundesfinanzminister über eine etwaige Invorgriffnahme gesprochen.
Er habe als Bayerischer Ministerpräsident bayerische Ansprüche auf diese Mittel angemeldet, Herr Strauß habe keine Zweifel darüber gelassen, daß diese dann auch für Bayern zur Verfügung stehen würden.
7. Im gegenseitigen Einvernehmen sei schließlich noch an die Bayer. Staatskanzlei und in Bonn an dpa, sowie an bayerische Zeitungen folgende Pressenotiz gegeben worden:
„Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Wilhelm Hoegner traf heute in Bonn mit dem Bundesminister für Atomfragen Franz Josef Strauß zusammen. In der Aussprache wurden mit der Verlegung des Max-Planck-Instituts nach München zusammenhängende Fragen erörtert. Weiter wurde behandelt die Beschaffung des für die Technische Hochschule München bestimmten Forschungsreaktors aus dem Ausland und dessen Versorgung mit Kernbrennstoff. Dabei wurde eine völlige Übereinstimmung erzielt; eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen zwischen dem Bund und dem bayerischen Staat wurde vereinbart.“
Der Ministerrat nimmt diesen Bericht zur Kenntnis.
Staatssekretär Dr. Meinzolt bemerkt, Herr Bundesminister Strauß habe eine Anfrage des Kultusministeriums wegen der Besorgung von Uran für Professor Maier-Leibnitz noch nicht beantwortet.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, ihm eine Abschrift dieses Schreibens herüberzugeben, er werde sich dann selbst mit Herrn Strauß in Verbindung setzen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt in diesem Zusammenhang noch, Professor Dr. Heisenberg habe eine Abrechnung über die Fahrtkosten übersandt, die ihm durch die Teilnahme an der ersten Sitzung der Bayer. Atomkommission entstanden seien. Das Rechnungsamt der Staatskanzlei habe den Entwurf für die Anweisung dieser Fahrtkosten vorgelegt, gleichzeitig aber auch Tagegelder gewährt.14 Er sei der Meinung, daß die Mitgliedschaft in der Bayerischen Kommission ehrenamtlich sei und deswegen zwar Fahrtkosten ersetzt, nicht aber ohne weiteres Tagegelder gegeben werden könnten.
Der Ministerrat stimmt dieser Auffassung zu.15
Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, er verhandle schon seit sechs Monaten mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr wegen der Bildung eines Beirats für die Landesentwicklung; bisher sei noch kein Ergebnis zustande gekommen.
Staatsminister Bezold sichert zu, sich dieser Angelegenheit annehmen zu wollen.17
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß er an den Feierlichkeiten anläßlich des 80. Geburtstages des Herrn Bundeskanzlers Dr. Adenauer teilnehmen und ihm im Namen der Bayerischen Staatsregierung eine Plastik aus Nymphenburger Porzellan zum Geschenk machen werde.
Der Ministerrat nimmt von dieser Mitteilung Kenntnis.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest Auszüge aus einer Reihe von Zeitungsartikeln und Aufsätzen des Staatsbibliothekars Dr. Franzel, die heftige Angriffe gegen20 die demokratische Staatsordnung enthalten.21 Es könne nicht hingenommen werden, daß ein Beamter, der einen Eid auf die Bayer. Verfassung geleistet habe, derartige Auffassungen verbreite.22 Er bitte deshalb den Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus, diesen Vorfall nachprüfen zu lassen.
Staatsminister Rucker sichert zu, das Erforderliche zu veranlassen.23
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt in diesem Zusammenhang mit, der kommunistische Redakteur Engl, mit dem sich der Ministerrat schon wiederholt befaßt habe, sei wegen eines Artikels, der schwerste Beleidigungen des früheren Ministerpräsidenten und des früheren Innenministers enthalten habe, vom Landgericht München I lediglich zu einer Geldstrafe von 150 DM verurteilt worden.24
Staatsminister Dr. Koch erklärt, dieser Fall sei ihm bekannt; er habe übrigens jetzt für die Vorstände der Gerichte und die Staatsanwaltschaft eine Art Seminar eingerichtet, dessen Zweck es sei, aufklärend und soweit dies mit der Unabhängigkeit der Gerichte zu vereinbaren sei, richtunggebend zu wirken.
Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.25
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, der Bericht der Staatsministerien über die Regierungstätigkeit des letzten Jahres liege jetzt vor; zu seiner Freude könne er feststellen, daß fast sämtliche Programmpunkte der Regierungserklärung vom 1. Januar 1955 entweder erfüllt oder doch wenigstens in Angriff genommen seien.
Für die beabsichtigte Regierungserklärung vom 17. Januar 1956 bitte er lediglich noch um eine Mitteilung der zuständigen Ministerien über die Aussichten hinsichtlich der Aufschließung der Bodenschätze in der Oberpfalz. Er bitte, das notwendige Material ihm möglichst bald zu übersenden, da die Regierungserklärung rechtzeitig im Ministerrat und im Koalitionsausschuß27 besprochen werden müsse.28
Staatsminister Dr. Baumgartner empfiehlt, den von der Staatskanzlei veröffentlichten Rechenschaftsbericht möglichst weit zu verbreiten. Vielleicht könne er gedruckt und dann jeder der Koalitionsparteien etwa 50 000 Exemplare übersandt werden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ordnet an, daß das Presseamt der Bayer. Staatskanzlei einen Voranschlag über die Kosten einer solchen Drucklegung einholt.
Staatssekretär Eilles meint, vielleicht könnte der Druck von der Gefängnisdruckerei in Straubing übernommen werden, er werde sich erkundigen.
Abschließend bemerkt Ministerpräsident Dr. Hoegner, im Koalitionsausschuß könne festgestellt werden, wieviele Exemplare jede Partei benötige.29
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Mitteilung bekannt, wonach das Staatsministerium der Finanzen anrege, die Ministerien sollten den Reinigungsdienst an private Reinigungsfirmen vergeben, um dadurch Einsparungen zu erzielen. Er selbst sei grundsätzlich gegen diesen Vorschlag, der kaum wesentliche Einsparungen bringen, der Staatsregierung aber den Vorwurf eintragen werde, sie wolle die Putzfrauen um ihren Verdienst bringen.
Ministerialdirektor Dr. Kiefer fügt hinzu, auch er sehe nicht ein, warum der bisherige Zustand, der sich durchaus bewährt habe, geändert werden solle.
Staatsminister Dr. Koch bemerkt, der Reinigungsdienst im gesamten Gebäude der Max-Burg werde durch eine Reinigungsfirma durchgeführt, er habe aber angeordnet, daß in den übrigen Gebäuden der Justizverwaltung die Reinigung nach wie vor Putzfrauen überlassen werden solle.
Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:
Die Übertragung des Reinigungsdienstes in den Staatsministerien an Reinigungsfirmen wird grundsätzlich nicht gewünscht.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Bayer. Bevollmächtigten beim Bund, wonach Schleswig-Holstein einen Beitrag von 20 000 DM und Nordrhein-Westfalen einen solchen von 30 000 DM zum Deutschen Evangelischen Kirchentag im Jahre 1956 leisten würden.31 Im Hinblick darauf empfehle er, daß Bayern keinen höheren Beitrag leisten solle.
Der Ministerrat faßt folgenden Beschluß:
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, als Zuschuß zum Deutschen Evangelischen Kirchentag 1956 aus Einzelpl. XIII einen Betrag von 20 000 DM zur Verfügung zu stellen.32
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die endgültige Stellungnahme des Landesbaukunstausschusses jetzt vorliege.34
Staatssekretär Dr. Meinzolt antwortet, er sei inzwischen selbst in Gangkofen gewesen und habe sich davon überzeugt, daß es sich nur um eine kleine Kirche handle, die keinesfalls auffallen werde. Der Widerstand des Landratsamtes komme in erster Linie wohl davon her, daß die Kirche ein flaches Dach erhalten solle. Zur rechtlichen Seite sei zu bemerken, daß die Regierung von Niederbayern die Genehmigung zum Kirchenbau erteilt habe, ohne daß gegen diese Entschließung Beschwerde eingelegt worden sei. Infolgedessen sei die Entschließung des Innenministeriums an die Regierung, diesen begünstigenden Verwaltungsakt abzuändern, rechtlich nicht haltbar.
Am 30. Dezember 1955 werde eine Besprechung im Staatsministerium des Innern stattfinden, er hoffe, dabei zu einer Verständigung zu gelangen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht abschließend, die Angelegenheit bald zu Ende zu bringen, damit keine unnötige Verstimmung bei der evangelischen Kirche entstehe.35
Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß nach wie vor eine Entschließung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Juli 1929 (ergänzt am 22. März 1930 ) in Kraft sei, wonach jeder in einer Universitätsklinik Verstorbene seziert werden könne.37 Danach unterbleibe die Sektion lediglich auf schriftliche Verfügung des Verstorbenen oder dann, wenn der Verstorbene dem behandelnden Arzt gegenüber mündlich oder schriftlich seine Absicht erklärt habe, sich nicht sezieren zu lassen. Außerdem werde bestimmt, daß die Sektion zu unterbleiben habe auf den gegenüber dem behandelnden Arzt erfolgten Einspruch des Ehegatten, eines Verwandten oder Verschwägerten 1. Grades in auf- und absteigender Linie. Das bedeute nichts anderes, als daß jeder in einer Klinik Verstorbene seziert werden könne, wenn nicht ausdrücklich Einspruch dagegen eingelegt werde.
Diese Angelegenheit sei schon im Jahre 1954 vom Staatsministerium der Justiz und des Innern aufgegriffen worden. Das Justizministerium habe die Aufhebung der Entschließung für notwendig erachtet, das Innenministerium habe die Regierungen auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen.
Er selbst stehe auch auf dem Standpunkt, daß trotz aller Rücksicht auf Wissenschaft und Forschung diese Regelung viel zu weitgehend sei.
Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, er persönlich neige dieser Auffassung durchaus zu, er müsse aber bemerken, daß der Lehrstuhl für Pathologie an der Universität München nicht besetzt sei und kein Pathologe gewonnen werden könne, wenn die bisherige Regelung aufgehoben werde. Er schlage vor, daß sich das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei den anderen Ländern erkundige, denn Bayern könne in dieser Frage nicht allein eine Sonderregelung einführen.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.38
Staatssekretär Dr. Meinzolt führt aus, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe auf Anfrage des Staatsministeriums des Innern durchaus zutreffend ein Gutachten über die Frage abgegeben, ob das Staatsministerium des Innern noch die Stiftungsaufsicht über die Juliusspital-Stiftung auszuüben habe.40
In der Stiftungssatzung vom Jahre 1952 sei enthalten, daß die Anstellung von Beamten dieser Stiftung durch das Innenministerium erfolge. Es treffe wohl zu, daß diese Bestimmung durch das Stiftungsgesetz aufgehoben worden sei.41
Bekanntlich sei nach dem Stiftungsgesetz der Wille des Stifters maßgebend, d.h., im Zweifel müsse dessen Wille auch jetzt noch gelten.42 Stifter der Juliusspital-Stiftung sei nun bekanntlich im Jahre 157943 Bischof Julius Echter v. Mespelbrunn gewesen, dessen Wille unzweifelhaft dahin gegangen sei, die Freiheit der Stiftung aufrecht zu erhalten und nicht dem Staat maßgeblichen Einfluß einzuräumen.44
Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, es auf eine höchstrichterliche Entscheidung in diesem Falle ankommen zu lassen; inzwischen könne das Innenministerium an das Landespersonalamt wegen der Verlängerung der Amtszeit Dr. Dieners herantreten.
Staatsminister Dr. Geislhöringer wendet ein, der Verfassungsgerichtshof habe sich in einer Entschließung auf den Standpunkt gestellt, daß die Bestimmung des Beamtengesetzes über die Zuständigkeit des Landespersonalamts zur Verlängerung der Amtszeit von Beamten durch die Bayer. Verfassung überholt sei.
Nach längerer Aussprache wird auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten der Beschluß gefaßt, dem Staatsministerium des Innern anheimzustellen, die Angelegenheit entweder im Weg der Normenkontrollklage oder auf sonstige Weise selbständig zu erledigen.45
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium der Justiz dringe in einer vom Haushaltsreferenten des Ministeriums unterschriebenen Entschließung vom 29. September 1955 darauf, daß die Zuschüsse an Gemeinschaftsküchen möglichst eingeschränkt werden müßten. Zu diesem Zweck werde angeordnet, daß in Städten unter 50 000 Einwohnern die durchgehende Arbeitszeit, soweit sie bestehe, aufzuheben sei. Verpflegszuschüsse dürften grundsätzlich nur noch bei Behörden mit ungeteilter Arbeitszeit gewährt werden. Er habe den Eindruck, daß diese Entschließung wenig zweckmäßig sei und unnötige Verstimmung hervorrufen werde.
Staatsminister Dr. Koch erklärt, die Entschließung sei gegen seinen Willen ergangen, er werde dafür sorgen, daß sie nicht weiter verfolgt werde.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Ministerialrats Dr. Kanein vom 9. Dezember 1955 an Landtagsabgeordneten Hanauer, in dem dieser u.a. aufgefordert wird, bis spätestens 15. Dezember 1955 diejenigen Personen anzugeben, die Herrn Hanauer offenbar unrichtige Informationen gegeben hätten. Gleichzeitig behalte sich Herr Kanein vor, dieses Schreiben der Presse zur Verfügung zu stellen und durch ein Disziplinarverfahren im Staatsministerium des Innern die Dinge restlos klären zu lassen.
Herr Abg. Hanauer habe diesen Brief dem Herrn Landtagspräsidenten zugeleitet mit dem Bemerken, er sehe bei der von Herrn Dr. Kanein gewählten Art keine Möglichkeit, den Brief zu beantworten. Darüber hinaus sei er der Ansicht, daß der Fall von grundsätzlicher Bedeutung sei, wie Staatsbeamte mit Abgeordneten zu korrespondieren hätten.
Der Herr Landtagspräsident habe wiederum die Vorgänge dem Ministerpräsidenten zur Kenntnisnahme übermittelt und um Stellungnahme gebeten.
Er habe daraufhin dem Herrn Landtagspräsidenten geantwortet, er werde die Sache im Ministerrat behandeln. Die Behandlung könne aber eigentlich nur darin bestehen, daß der Herr Staatsminister des Innern gebeten werde, den Vorfall zu würdigen. Er persönlich sei übrigens der Meinung, daß der Ton, den Ministerialrat Dr. Kanein gewählt habe, nicht zweckmäßig gewesen sei, wenn ihm auch das Recht, sich gegen die Vorwürfe des Abg. Hanauer zu wenden, nicht abgesprochen werden könne.
Staatsminister Dr. Geislhöringer bestätigt, daß Herr Hanauer Ministerialrat Dr. Kanein in unerhörter Weise angegriffen habe.
Der Ministerrat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, daß der Herr Ministerpräsident dem Herrn Landtagspräsidenten mitteile, sein Schreiben mit den Beilagen sei dem Herrn Staatsminister des Innern zur Beantwortung übergeben worden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, auf Veranlassung des Herrn Generaldirektors Dr. Otto Meyer hin habe sich der Herr Bundespräsident für die Wiederherstellung von Grabstätten der Mitglieder des alten Deutschen Reichstages in Regensburg an der dortigen Dreieinigkeits-Kirche eingesetzt.47 Das Kultusministerium sei mit dieser Sache schon befaßt, es habe sich aber entgegen dem Ersuchen der Bayer. Staatskanzlei unmittelbar mit dem persönlichen Referenten des Präsidenten des Deutschen Bundestags in Verbindung gesetzt.48
Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, eine Entscheidung in dieser Sache sei bisher noch nicht gefallen, die Verhandlungen würden weitergeführt.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, besondere Schritte in dieser Sache seien nicht zu unternehmen, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werde aber gebeten, derartige Schriftwechsel mit dem Bund49 in Zukunft über die Bayer. Staatskanzlei zu führen.50
Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Landsberg am Lech, in dem gegen die Verlegung der im sog. WCP Landsberg Inhaftierten in ein anderes Gefängnis Einspruch eingelegt und die Freilassung aller Häftlinge gefordert werde.52
Staatssekretär Eilles fügt hinzu, das Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters richte sich an die falsche Stelle; offenbar handle es sich darum, daß die Stadt die Verlegung der Inhaftierten innerhalb ihres Bereiches ablehne.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe dieses Schreiben, das für die Stimmung in manchen Kreisen aufschlußreich sei, nur zur Kenntnis geben wollen.53
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine in einer niedersächsischen Zeitung erschienene Beschwerde zur Kenntnis, die sich dagegen richte, daß ein Studienrat einer bayerischen höheren Schule Niedersachsen und seine Bevölkerung als „trocken und reizlos“ bezeichnet habe. Er bitte das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, diese Sache aufzuklären, falls es dies für notwendig halte.
Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, in einem vor dem Amtsgericht Neumarkt-St. Veit anhängigen Rechtsstreit wegen Forderung soll auf Grund eines Beweisbeschlusses der ehemalige Herr Staatsminister Dr. Oechsle als Zeuge über Tatsachen vernommen werden, welche seine Amtsführung als Staatsminister beträfen. Das Amtsgericht bitte nun die Staatskanzlei um Prüfung der Frage, ob besondere Bestimmungen für die gerichtliche Vernehmung von Mitgliedern der Bayer. Staatsregierung über Umstände gelten, für die eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bestehen könnte.
Abt. I der Staatskanzlei stehe auf dem Standpunkt, daß die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung, auf welche die Vorschriften des Beamtengesetzes weder unmittelbar noch mittelbar Anwendung finden könnten, nach keiner Bestimmung der Verfassung oder eines Gesetzes zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet seien.
Dieser Auffassung könne er nicht zustimmen. Die Minister und Staatssekretäre seien zwar keine Beamten, sie übten aber ein öffentliches Amt aus, so daß auch ein Amtsgeheimnis bestehen müsse. Er halte es für unmöglich, daß ein Minister überhaupt nicht zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sei, auch wenn in Bayern Vorschriften, wie sie für die Bundesregierung gelten, nicht erlassen worden seien.
Er bitte den Herrn Staatsminister der Justiz, ihm seine Auffassung mitzuteilen; inzwischen könne dem Amtsgericht erklärt werden, das Staatsministerium der Justiz sei um ein Gutachten ersucht worden.
Staatssekretär Weishäupl fügt ergänzend hinzu, es handle sich um einen Dauerauftrag zum Druck von amtlichen Vordrucken an eine bestimmte Firma, den offensichtlich der damalige Herr Staatsminister Dr. Oechsle persönlich erteilt habe. Die Firma könne also ihre Sache nicht vertreten, wenn der Hauptzeuge Dr. Oechsle nicht vernommen werden könne.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, eine Regelung, wie sie etwa im Bund gelte, sei für Bayern notwendig.
Der Ministerrat habe deshalb ja auch das Staatsministerium der Finanzen gebeten, eine entsprechende Abänderung des Bayer. Beamtengesetzes und des Ministergesetzes vorzulegen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Bayer. Bevollmächtigten beim Bund vom 20. Dezember 1955, wonach die Deutsche Babcock-Wilcox Dampfkesselbau AG Oberhausen beabsichtige, neben dem in Karlsruhe geplanten Reaktor einen gleichartigen Reaktor mit einem Kostenaufwand von etwa 40 Mio DM zu bauen. Eine endgültige Entscheidung, wo dies geschehen solle, sei noch nicht getroffen.
Herr Ministerialdirektor Leusser berichte abschließend, wenn in Bayern Interesse an diesem Reaktor bestehe, werde es sich empfehlen, sofort Verbindung mit der Firma Deutsche Babcock-Wilcox in Oberhausen aufzunehmen.
Der Ministerrat nimmt dieses Schreiben zur Kenntnis. Ein Beschluß wird nicht gefaßt.55
Staatssekretär Dr. Guthsmuths berichtet, für die chemische Industrie in Bayern sei die Erschließung von Quarzit von allergrößter Bedeutung. Das beste Vorkommen dieser Art befinde sich am Pfahl in der Nähe von Viechtach.56 Das dortige Gebiet stehe aber unter Naturschutz, der Abbau könne also nur erfolgen, wenn der Herr Ministerpräsident und der Ministerrat eine Ausnahme zuließen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, der Pfahl sei bekanntlich 150 km lang, er nehme doch an, daß auch an anderer Stelle Quarzit gefunden werden könne und keine Notwendigkeit bestehe, gerade den schönsten Teil mit seinen hohen Felstürmen bei Viechtach auszuwählen.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, Quarzit in gleicher Qualität wie bei Viechtach werde nirgendwo gefunden. Er stütze sich dabei auf ein Gutachten des Bayer. Oberbergamts.57
Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird folgender Beschluß gefaßt:
Herr Staatsminister Bezold und Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths werden gebeten, das Quarzitvorkommen am Pfahl selbst nachzuprüfen und festzustellen, ob der Abbau auch an anderer Stelle als bei Viechtach erfolgen kann.58
Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, der neue Präsident des Bayer. Bauernverbandes, Freiherr von Feury,60 habe sich wegen der Frage der Verleihung des Körperschaftsrechts an den Bayer. Bauernverband an ihn gewandt. Er lasse nun gerade ein Gutachten darüber ausarbeiten und bitte, dieses in der nächsten Ministerratssitzung zu erörtern.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.61
Zum Abschluß der Ministerratssitzung wünscht Ministerpräsident Dr. Hoegner allen Herren Staatsministern und Staatssekretären alles Gute für das Jahr 1956.
Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert im Namen des Kabinetts diese Wünsche für den Herrn Ministerpräsidenten.