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Nr. 41MinisterratssitzungMontag, 1. August 1955 Beginn: 8 Uhr Ende: 10 Uhr 20
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Spielbanken. III. Durchführung der im Rahmen des deutschen Verteidigungsbeitrags anfallenden Bauangelegenheiten durch die Landesvermögens- und Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen. IV. Errichtung eines neuen Senats beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof. V. Verplanung der zu Arbeitsplatzdarlehen zur Verfügung stehenden Lastenausgleichsmittel für Zwecke des sozialen Wohnungsbaues. VI. Errichtung einer Abteilung Wehrfragen in der Bayerischen Staatskanzlei und eines Beirats für Wehrfragen. VII. Bau des Innkraftwerks bei Rosenheim. VIII. Antrag der Münchener Brauereien auf Übernahme einer Staatsgarantie im Falle von Atomschäden. IX. Vereinigung der Universitätsbibliothek München mit der Staatsbibliothek. X. Anleihe der Lastenausgleichsbank in Höhe von 100 Mio DM zur Umschuldung von hochverzinslichen und kurzfristigen Vertriebenenkrediten. XI. Beleidigung des Landtags durch die Bayer. Verwaltungsschule. XII. Verwertung des Armeemuseums durch den Bayerischen Rundfunk. XIII. Verkauf von Grundstücken aus dem Bereich des Ludwig-Donau-Main-Kanals. XIV. Zunahme der Verkehrsunfälle. XV. Bayerische Staatszeitung und Gesetz- und Verordnungsblatt.

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I.Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf einer Verordnung über die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften1

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet über den Stand der Beratung im Bundesrat. Der Finanz- und der Innenausschuß des Bundesrats hätten Empfehlungen vorbereitet, durch die die Besoldungsvorschläge der Bundesregierung etwas herabgesetzt würden.2 Bei der einen Empfehlung handle es sich um die Berechnung des Besoldungsdienstalters; hier schlügen die Ausschüsse entgegen der im Entwurf vorgesehenen Regelung vor, die Zeit der Nichtbeschäftigung von 1945 an nicht auf das Besoldungsdienstalter anzurechnen. Der andere Vorschlag sehe vor, daß nicht bereits der Generalleutnant, sondern erst der General aus der Besoldungsgruppe B 3a besoldet werde. Für den Generalleutnant sei die Besoldungsgruppe B 4 vorgesehen. Die Regelung sei wünschenswert, um den Vorrang der politischen vor der militärischen Führung zu sichern.

Staatsminister Zietsch hält es für unbedingt erforderlich, die Vorschläge der beiden Ausschüsse zu unterstützen.

Der Ministerrat beschließt hierauf auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten, die Empfehlungen des Finanz- und des Innenausschusses des Bundesrats zu unterstützen.3

II.Spielbanken4

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an die Behandlung der Angelegenheit im Ministerrat vom 10. Mai 1955.5 In dieser Sitzung habe er mit Zustimmung des Kabinetts die Herren Staatsminister des Innern und der Finanzen ersucht, die Sache gemeinsam zu regeln. Zunächst sei auch von beiden Ministerien ein gemeinsamer Entwurf für die Konzession der Spielbanken ausgearbeitet worden, doch habe bei der Konzessionserteilung der Herr Innenminister den Entwurf ohne Verständigung des Herrn Finanzministers oder des Kabinetts abgeändert und zwei einschränkende Klauseln der Konzession gestrichen. Die Angelegenheit bedürfe sowohl im Hinblick auf ihre grundsätzliche Bedeutung als auch wegen der von der CSU eingebrachten Interpellation einer Besprechung.6

Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt, die Interpellation bezwecke lediglich, Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition sichtbar werden zu lassen. Sein bisheriges Verhalten in der Angelegenheit könne nicht beanstandet werden. Auf Grund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sei allein das Innenministerium für die Konzessionserteilung zuständig. Man habe ihm die Entwürfe der Konzessionen erst in letzter Minute vorgelegt. Zwei Bedingungen dieser Konzessionen habe er als unbillig empfunden und zwar einmal das Widerrufsrecht für den Fall, daß durch ein Bundes- oder Landesgesetz der Betrieb von Spielbanken verboten würde, und zum anderen das Widerrufsrecht, wenn wichtige öffentliche Belange eine Schließung der Spielbanken erfordern würden. Er habe daher die beiden Bedingungen aus der Konzession gestrichen. Zur Klarstellung des Sachverhalts habe er dem Herrn Finanzminister einen Brief geschrieben, in dem er seine Rechtsauffassung darlege. Demnach seien die beiden Bedingungen überflüssig. Die Möglichkeit eines Bundesgesetzes scheide aus, weil der Bundestag keine Gesetzgebungszuständigkeit habe, denn die Konzessionserteilung für Spielbanken zähle zum Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sei daher Landesangelegenheit. Ein bayerisches Gesetz sei aber nicht zu erwarten, da der Landtag unlängst die Einrichtung von Spielbanken beschlußmäßig gebilligt habe. Er habe es für richtig gehalten, die Konzession so zu erteilen, daß sie nicht jederzeit ohne Schwierigkeiten wieder zurückgenommen werden könne. Die Unternehmer, die für die Spielbanken doch erhebliche Investitionen aufbringen müßten, könnten erwarten, daß eine Zurücknahme der Konzession während der zehnjährigen Konzessionsdauer nicht erfolge. Was die Klausel über einen Widerruf der Konzession bei Vorliegen dringender öffentlicher Belange betreffe, so öffne diese Klausel den Weg zum Rechtsmißbrauch; außerdem könnte aus einer so allgemeinen Fassung eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten entstehen, die zu vermeiden seien. Der Vollzug des Spielbankgesetzes sei im übrigen ausschließlich Aufgabe des Innenministeriums. Eine Ausnahme bestünde lediglich für die steuerlichen Fragen, in denen das Finanzministerium zuständig sei. Insoweit habe er die Konzessionen nicht geändert.

Staatsminister Zietsch erwidert hierauf, die Auffassung des Herrn Staatsministers des Innern werde den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht. Eine Beteiligung des Finanzministeriums bei der Konzessionserteilung sei erforderlich, weil das Finanzministerium die oberste Steuerbehörde sei und die Spielbankabgabe zu regeln habe. Hinzu komme, daß bei der Erteilung einer Spielbankkonzession staatliches Vermögen im Spiele stehe und das Finanzministerium die oberste Vermögensverwaltungsbehörde des Landes sei. Schließlich sei das Finanzministerium in fiskalischen Angelegenheiten7 die allgemeine Vertretungsbehörde des Bayerischen Staates und auch unter diesem Gesichtspunkt zu beteiligen gewesen. Nach der Reichshaushaltsordnung und den Reichswirtschaftsbestimmungen sei der Finanzminister zu beteiligen, wenn durch eine Maßnahme die Abgleichung des Haushalts gefährdet werde. Aus der Konzessionserteilung für Spielbanken könne der Staat in eine erhebliche Haftung gelangen, so daß die Konzessionen unter diesem Gesichtspunkt der Zustimmung des Finanzministeriums bedurft hätten. Das Verhalten des Herrn Staatsministers des Innern sei um so befremdender, als der Entwurf der Konzessionsurkunden von zwei Referenten des Finanzministeriums ausgearbeitet worden sei und über die Entwürfe eine gemeinsame Besprechung in Anwesenheit des Herrn Innenministers stattgefunden hätte, bei welcher der Herr Innenminister keinerlei Widersprüche angemeldet habe.

Im Ministerrat vom 10. Mai 1955 habe der Herr Ministerpräsident die beiden Ministerien ersucht, sich in der Angelegenheit der Spielbanken zu einigen. Das Finanzministerium habe daher erwarten können, daß die Konzession entweder auf der Grundlage des in gemeinsamer Besprechung erstellten Entwurfs erteilt werde oder daß, wenn gegen diesen Entwurf seitens des Innenministeriums noch Bedenken erhoben werden sollten, sich das Innenministerium mit ihm nochmals in Verbindung setzen bzw. die Sache neuerdings in den Ministerrat bringen würde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt hierzu fest, der Herr Staatsminister des Innern hätte im Ministerrat vom 10. Mai widersprechen müssen, wenn er der Auffassung gewesen wäre, daß für die Spielbanken er allein zuständig sei. Damals sei jedoch vom Herrn Staatsminister des Innern irgendein Widerspruch nicht erhoben worden, Nachdem der Ministerrat einmal die gemeinsame Regelung durch die beiden Ministerien gebilligt habe, hätte der Herr Staatsminister des Innern nicht mehr die Sache vollständig an sich ziehen können. Insoweit könne er das Verhalten des Herrn Staatsministers des Innern nicht billigen.

Er wolle aber jetzt die wichtigere Frage stellen, wie man die Interpellation der CSU beantworten wolle. Hierbei sei ihm der Gedanke gekommen, man könne doch auf den Lindauer Vertrag abstellen, der seines Wissens die einschränkenden Klauseln nicht enthalte, die das Finanzministerium vorgeschlagen habe. Bei der Beantwortung könne man sich daher einfach auf den Standpunkt stellen, die Rechtsgleichheit in Bayern habe eine Erteilung der Konzession in der gleichen Form wie für Lindau erfordert. Was den Wert der Klauseln betreffe, so glaube er nicht, daß ein Bundesgesetz komme. Hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit bei Vorliegen wichtiger öffentlicher Belange pflichte er dem Herrn Innenminister darin bei, daß diese Klausel sehr weit gehe und die Möglichkeit willkürlicher und langwieriger Streitigkeiten eröffne.

Staatssekretär Dr. Panholzer fügt hinzu, in den anderen Ländern seien die Konzessionen sehr dürftig. Er habe schon gehört, daß andere Länder bei der Erneuerung ihrer Konzessionen auf den vom Staatsministerium der Finanzen erstellten Entwurf zurückgreifen wollten. Er glaube daher auch, daß in Lindau Widerrufsvorbehalte von der Art nicht enthalten seien, wie sie das Finanzministerium vorgeschlagen habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Baumgartner meint, das Verhalten des Herrn Staatsministers des Innern sei nicht zu beanstanden, denn der Ministerrat könne die verfassungsmäßige Eigenverantwortlichkeit eines Ministers in seinem Ressort nicht beschränken,

Staatsminister Zietsch hält dem entgegen, daß die Sache auf jeden Fall vor der endgültigen Entscheidung nochmals in den Ministerrat hätte kommen müssen, nachdem der Ministerrat sich mit ihr doch schon einmal befaßt habe.

Staatsminister Bezold führt aus, die hier vertretenen Auffassungen würden die Frage aufwerfen, ob ein Beschluß des Ministerrats, daß eine Sache von mehreren Ministerien gemeinsam zu regeln sei, die Anhörung oder das Einverständnis der beteiligten Ministerien bedeute. Lege man den Beschluß im Sinne einer Anhörung aus, so sei er praktisch wertlos; deshalb könne ein solcher Beschluß nur dahin ausgelegt werden, daß durch einen solchen Beschluß das gesetzlich zuständige Ministerium auf jeden Fall gegenüber dem Ministerrat gebunden sei. Dann aber gebe es nur zwei Möglichkeiten, entweder es komme die vom Ministerrat gewünschte Einigung zustande; dann brauche die Sache nicht mehr im Ministerrat behandelt zu werden; oder aber es komme zwischen den beteiligten Ministerien keine Einigung zustande, dann müsse auf jeden Fall die Sache nochmals an den Ministerrat zurück.

Staatsminister Dr. Koch verweist auf die Geschäftsordnung für die Staatsregierung. Aus § 1 Ziff. 10 ergebe sich, daß Angelegenheiten, die wegen ihrer Bedeutung vor den Ministerrat gebracht würden, auch durch den Ministerrat zu entscheiden seien. Die Spielbankfrage sei wegen ihrer Bedeutung an den Ministerrat herangetragen worden. Daher sei bezüglich ihrer weiteren Behandlung auch allein der Beschluß des Ministerrats maßgeblich gewesen, wonach die beiden Ministerien sich hätten einigen müssen.

Staatssekretär Dr. Haas erklärt, er sei der gleichen Meinung. Doch sei dem Herrn Innenminister immerhin zuzugeben, daß das Finanzministerium zu weitgehende Widerrufsmöglichkeiten vorgeschlagen habe. Es sei hier schwer gewesen, einen Kompromiß zu finden zwischen dem Gebot der politischen Fairness, nach welchem eine Regierung grundsätzlich keine über ihre Amtszeit hinausreichenden Bindungen schaffen sollte, und dem im Interesse öffentlicher Ordnung liegenden Grundsatz, daß man sich auf den Bestand einer von der Regierung einmal getroffenen Entscheidung verlassen könne.

Staatsminister Bezold meint, gegen das Risiko einer Änderung der politischen Verhältnisse könne kein Vertrag schützen.

Staatssekretär Simmel ist der Auffassung, daß der Herr Innenminister die Erörterung im Ministerrat vom 10. Mai nicht als einen verbindlichen Beschluß aufgefaßt habe.

Staatsminister Dr. Geislhöringer stimmt dieser Auffassung des Herrn Staatssekretärs Simmel zu und weist noch darauf hin, daß er die Konzession habe rasch erteilen wollen, weil er eine nochmalige Besprechung im Landtag, die am darauffolgenden Dienstag gedroht habe, hätte vermeiden wollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt hierauf mit Zustimmung der Mehrheit des Ministerrats abschließend fest, daß der Herr Staatsminister des Innern vor der Erteilung der Konzession in der vorliegenden Form sich auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 10. Mai 1955 nochmals mit dem Herrn Finanzminister hätte ins Benehmen setzen oder aber die Sache nochmal in den Ministerrat hätte bringen müssen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann nochmals auf die Beantwortung der Interpellation zu sprechen und hält den Hinweis auf die Rechtsangleichung mit Lindau für wichtig.

Staatsminister Dr. Koch bedauert, daß die Auseinandersetzungen über die Konzessionserteilung in die Öffentlichkeit gelangt seien. Für den Fall eines künftigen Prozesses sei dies für den Bayerischen Staat ungünstig. Er halte es deshalb für zweckmäßig, wenn bei der Beantwortung der Interpellation auch darauf hingewiesen werde, daß der Widerrufsvorbehalt für den Fall neuer gesetzlicher Regelungen von der Staatsregierung für überflüssig gehalten werde, da bei einer neuen gesetzlichen Regelung höhere Gewalt vorliege.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt zu und erklärt, es sei eine selbstverständliche Vertragsgrundlage, daß das, was in einem Vertrag vereinbart werde, auch mit den geltenden Gesetzen in Einklang stehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt mit Zustimmung des Kabinetts fest, daß die Interpellation durch den Herrn Staatsminister des Innern beantwortet wird. Er bittet, darauf hinzuwirken, daß die Koalitionsparteien sich nicht an einer allenfallsigen Debatte beteiligen. Die Beantwortung der Interpellation werde zweckmäßig bis zum Abschluß der Haushaltsberatungen zurückgestellt.8

Spielbanken

III.Durchführung der im Rahmen des deutschen Verteidigungsbeitrags anfallenden Bauangelegenheiten durch die Landesvermögens- und Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionen9

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt dem Kabinett Kenntnis vom Inhalt des Schreibens des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 18. Juli 1955.

Staatsminister Zietsch erklärt hierauf, er habe von dem Schreiben keinen Abdruck erhalten, obwohl es doch ihn in erster Linie betreffe. Er bitte daher um Zurückstellung der Beratung, da er das Schreiben erst noch in seinem Ministerium überprüfen lassen müsse. Im übrigen handle es sich um eine fachliche Angelegenheit seines Ministeriums, die daher auch nur unter fachlichen Gesichtspunkten von seinem Ministerium entschieden werden könne.

Der Ministerrat beschließt hierauf, die Beratung der Angelegenheit bis zu seiner nächsten Sitzung zurückzustellen.10

IV.Errichtung eines neuen Senats beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof11

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest das Schreiben des Herrn Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juli 1955, in welchem dieser die Errichtung eines neuen Senats wegen der erheblichen und neuerdings angewachsenen Rückstände des VGH begrüßt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß nicht eine Erhöhung der Zahl der Senate, sondern nur eine Änderung des VGH hier Abhilfe schaffen könne. Er bitte daher den Herrn Innenminister dringend um Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, durch welchen zumindest Bagatell-Angelegenheiten vom Verwaltungsgerichtshof ferngehalten würden. Die Rückstände der Vergangenheit könnten allerdings nur durch eine Vermehrung der Richter abgebaut werden. Er schlage daher die Errichtung eines neuen Senats beim VGH vor,

Staatsminister Zietsch erklärt hierauf sein Einverständnis, daß die für einen neuen Senat erforderlichen Richterstellen ab 1. Januar 1956 im Wege des Nachtragshaushalts geschaffen werden.

Der Ministerrat faßt hierauf einen entsprechenden Beschluß.

V.Verplanung der zu Arbeitsplatzdarlehen zur Verfügung stehenden Lastenausgleichsmittel für Zwecke des sozialen Wohnungsbaues12

Staatsminister Stain führt aus, im Gegensatz zu anderen Ländern, die ein Bedürfnis für Arbeitsplatzdarlehen aus Lastenausgleichsmitteln verneint hätten, habe Bayern diese Darlehen für notwendig erklärt und daher nochmals in erheblichem Umfange Mittel für Arbeitsplatzdarlehen erhalten. Bayern habe die Arbeitsplatzdarlehen schon aus der Erwägung heraus angefordert, daß nicht benötigte Mittel allenfalls für andere Zwecke Verwendung finden könnten. Diese Erwartung habe sich als richtig herausgesteilt. Von den 50 Mio DM Arbeitsplatzdarlehen, die auf Bayern gefallen seien, seien jetzt noch etwa 17 Mio DM übrig. Hiervon würden etwa 10 Mio DM noch für Arbeitsplatzdarlehen benötigt. Der Rest könne nach einer Anordnung des Bundesausgleichsamtes umgewandelt werden in Aufbaudarlehen für den sozialen Wohnungsbau. Er bitte den Ministerrat um seine Zustimmung zu dieser Umwandlung.

Staatsminister Zietsch erklärt die Zustimmung zu der beantragten Maßnahme.

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt Staatsminister Stain, daß selbstverständlich die vorliegenden Anträge auf Arbeitsplatzdarlehen den Vorrang hätten und noch berücksichtigt würden.

Der Ministerrat erteilt hierauf seine Zustimmung zu der beantragten Umwandlung der Arbeitsplatzdarlehen in Darlehen für den sozialen Wohnungsbau.

Wohnungsbau, sozialer

VI.Errichtung einer Abteilung Wehrfragen in der Bayerischen Staatskanzlei und eines Beirats für Wehrfragen

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß bereits vor 1933 beim früheren Staatsministerium des Äußeren ein Wehrreferat bestanden habe, das mit einem ehemaligen höheren Offizier besetzt gewesen sei. Die politischen Verhältnisse würden die Wiedererrichtung eines solchen Wehrreferats in der Staatskanzlei unbedingt erforderlich machen, zumal dann, wenn er wirklich den Vorsitz im Sicherheitsausschuß des Bundesrats übernehmen sollte. Ein Vorschlag liege ihm bereits vor, doch könne über diesen erst später gesprochen werden. Auf jeden Fall ergebe sich aber die Frage, wie man dieses Wehrreferat personell ausstatte. Vielleicht könne ein anderes Ministerium einen geeigneten Beamten namhaft machen, der Offizier gewesen sei und die militärischen Dinge kenne.

Staatsminister Zietsch erklärt, er bejahe das Bedürfnis für die Errichtung eines Wehrreferats in der Staatskanzlei ebenfalls, nach seiner Auffassung genüge Herr Penzel keinesfalls.

Staatsminister Zietsch hält es für richtig, wenn ein geeigneter Beamter eines anderen Ministeriums zu dieser Aufgabe vorläufig in die Staatskanzlei abgeordnet werden könnte. Eine entsprechende Stelle könnte darin später geschaffen werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, über die Angelegenheit sei noch nicht sofort Beschluß zu fassen,13 er habe dem Ministerrat von seinem Plan lediglich einmal Mitteilung machen wollen. In diesem Zusammenhang wolle er auch darauf hinweisen, daß dann, wenn Bayern den Vorsitz im Sicherheitsausschuß des Bundesrats wirklich übernehme, auch ein Sekretär für diesen Ausschuß erforderlich sei, für den beim Sekretariat des Bundesrats seines Wissens keine Planstelle bestehe. Er denke hierbei an einen bestimmten Beamten aus dem Bereich des Justizministeriums.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt des weiteren bekannt, daß seitens des Herrn Abg. Lacherbauer die Bildung eines Ausschusses angeregt worden sei, der die aus Bayern kommenden Meldungen für die deutschen Streitkräfte überprüfe und dem Verteidigungsministerium entsprechende Vorschläge unterbreite.

Er halte es für richtig, die Sache bei der Staatskanzlei weiter zu behandeln und den Ausschuß mit dem kommenden Wehrreferat zu verbinden. Er denke hierbei daran, daß jede Partei in den Ausschuß einen Vertreter entsenden könne.

In diesem Zusammenhang gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner bekannt, daß Herr Abg. Bantele wahrscheinlich noch in den Personalausschuß der Bundesregierung berufen werde. Er halte ihn hierfür sehr geeignet.

VII.Bau des Innkraftwerks bei Rosenheim14

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, unter dem 28. Juli 1955 habe er ein Schreiben von der Innwerk AG erhalten, wonach für den Bau des Innkraftwerks bei Rosenheim das Konzessionsverfahren möglichst rasch durchgeführt werden müsse, hierfür sei die Oberste Baubehörde zuständig.15

Staatsminister Zietsch erklärt hierzu, er sei über den Stand der Angelegenheit nicht unterrichtet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, eine Schwierigkeit bestehe insoweit, als das Unternehmen unrentabel sei; denn der Bau des Innkraftwerks erfolge nicht so sehr unter dem Gesichtspunkt rationeller Gewinnung von Energie als vielmehr, um den Inn zu regulieren und die Stadt Rosenheim künftig vor Hochwasser zu schützen. Da die Stromerzeugungskosten hier sehr hoch würden, wolle die Innwerk AG eine finanzielle Beteiligung des Bayerischen Staates erreichen. Die Innwerk AG selbst würde hiefür entweder einen zwanzigjährigen Verzicht auf die vom Bayer. Staat zu vereinnahmenden Wasserbenutzungsgebühren oder eine Staatsbeteiligung am Bau in Höhe von 4–5 Mio DM vorschlagen.

Staatsminister Dr. Geislhöringer spricht sich gegen eine Subventionierung der Innwerk AG in der vorgeschlagenen Weise aus, da diese zu Berufungen in anderen Fällen Anlaß geben könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, solche Berufungen könnten nicht erfolgen, da allein bei dem neu zu erstellenden Kraftwerk die Stromgestellungskosten wesentlich höher würden als bei allen anderen Wasserkraftwerken.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt hierauf mit Zustimmung des Ministerrats fest, daß die Sache von den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr gemeinsam weiter zu behandeln sei.

Der Ministerrat beschließt hierauf, daß die genannten Staatsministerien gemeinsam in Verhandlungen mit der Innwerk AG eintreten sollen.16

VIII.Antrag der Münchener Brauereien auf Übernahme einer Staatsgarantie im Falle von Atomschäden17

Staatsminister Bezold erinnert daran, daß dem Kabinett bereits eine Eingabe der Münchner Brauereien vorgelegen habe, in der sie eine Staatsgarantie für den Fall verlangt hätten, daß sich der Bau eines Atom-Meilers auf die Münchner Bierherstellung nachteilig auswirke. Die Münchner Brauereien hätten die Antwort auf das bisher nicht beantwortete Schreiben neuerdings angemahnt.18 Er sei nun der Meinung, daß der bayerische Staat keinerlei Garantie übernehmen könne. Die Nachteile, die möglicherweise aus dem Bau eines Atom-Meilers entstehen könnten, lägen im Interesse der Allgemeinheit und seien daher auch von der Allgemeinheit zu tragen. Er sei der Meinung, daß die Brauereien nur die Möglichkeit hätten, nach den bestehenden Gesetzen vorzugehen. Er bitte, daß der Ministerrat seiner Auffassung zustimme und daß eine Beantwortung des Schreibens durch die Staatskanzlei vorbereitet werde.

Der Ministerrat billigt hierauf die Auffassung des Herrn Staatsministers Bezold und Herr Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich bereit, das Schreiben der Münchner Brauereien durch die Staatskanzlei beantworten zu lassen.19

Atomenergie

IX.Vereinigung der Universitätsbibliothek München mit der Staatsbibliothek

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, ihm sei mitgeteilt worden, daß die Universitätsbibliothek München mit der Staatsbibliothek vereinigt werden solle. Er halte eine solche Vereinigung nicht für glücklich, da die Belange der Universität bei der Staatsbibliothek doch wohl nicht genügend berücksichtigt würden. Auch sei eine räumliche Verbindung der Universitätsbibliothek mit der Universität wünschenswert.

Staatsminister Rucker erklärt, bei der beabsichtigten Zusammenlegung handle es sich tatsächlich nur um eine räumliche Zusammenlegung der beiden Bibliotheken. Die Universitätsbibliothek solle, auch wenn sie in der Staatsbibliothek untergebracht werde, organisatorisch selbständig bleiben. Die Notwendigkeit, die Universitätsbibliothek räumlich in der Staatsbibliothek unterzubringen, ergebe sich daraus, daß für die Universitätsbibliothek in der Universität kein Platz mehr sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf das an die Universität anschließende Gebäude der BHS hin.20

Staatsminister Zietsch erklärt hierauf, soweit er unterrichtet sei, sei die BHS mit einer Abgabe des Gebäudes an die Universität einverstanden, wenn für sie an anderer Stelle ein Neubau errichtet werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet hierauf die beiden Staatsministerien, die Sache in dem Sinne weiter zu behandeln, daß die Universitätsbibliothek in dem Gebäude der BHS untergebracht werden könne. Die räumliche Trennung Universitäts- und Staatsbibliothek halte er doch für zweckmäßig.

Staatsminister Zietsch erklärt hierauf seine Bereitwilligkeit wegen der Abgabe des Gebäudes der BHS in Verhandlungen einzutreten.

X.Anleihe der Lastenausgleichsbank in Höhe von 100 Mio DM zur Umschuldung von hochverzinslichen und kurzfristigen Vertriebenenkrediten21

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß das Schreiben der Bayer. Staatskanzlei vom 27. Mai 1955 an die Staatsministerien des Innern und der Finanzen bisher nicht beantwortet worden sei, in dem um Stellungnahme zu dem Schreiben des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte vom 24. Mai 1955 gebeten worden sei.

Staatsminister Stain und Zietsch stellen fest, daß die Angelegenheit bereits in positivem Sinne erledigt und daß nur übersehen worden sei, der Bayer. Staatskanzlei hierüber Mitteilung zu machen.22

XI.Beleidigung des Landtags durch die Bayer. Verwaltungsschule

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt dem Ministerrat Kenntnis von einem Schreiben des Herrn Landtagspräsidenten vom 29. Juli 1955. Aus dem Schreiben ergebe sich, daß die Bayer. Verwaltungsschule eine Prüfungsarbeit gestellt habe, nach deren Sachverhalt ein Landtagsabgeordneter namens Sebald ein minderjähriges Mädchen verführt habe. Der Ältestenrat des Landtags sehe darin mit Recht eine schwere Beleidigung des Landtags, zumal es einen Abgeordneten mit dem Namen Sebald wirklich gebe. Die Bayer. Verwaltungsschule habe sich bereits bei dem Abgeordneten Sebald entschuldigt, doch halte der Herr Landtagspräsident in Übereinstimmung mit dem Ältestenrat eine disziplinäre Würdigung des Verhaltens des Aufgabenstellers und des Referenten der Verwaltungsschule für angebracht. Er, Ministerpräsident Dr. Hoegner, stimme mit der Auffassung des Landtags vollkommen überein und bitte den Herrn Staatsminister des Innern um Einleitung von Dienststrafverfahren gegen die Verantwortlichen auch auf die Gefahr hin, daß die Verfahren nicht den gewünschten Erfolg hätten.

Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt hierzu, bei dem Verfasser der Arbeit handle es sich um einen Polizeirat, den er bereits vorgeladen und zur Rede gestellt habe.

Der Ministerrat stellt hierauf mit Zustimmung des Herrn Ministerpräsidenten fest, daß eine disziplinäre Würdigung des Verhaltens der Verantwortlichen auf jeden Fall angebracht sei.

XII.Verwertung des Armeemuseums durch den Bayerischen Rundfunk23

Der Ministerrat kommt hierauf noch kurz auf die Verwertung des Armeemuseums durch den Bayer. Rundfunk zu sprechen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er halte eine Stellungnahme der Stadt nach wie vor für zweckmäßig.

Staatsminister Rucker erklärt, der Rundfunkrat werde in seiner Sitzung vom kommenden Freitag über den Vorschlag der Verlegung des Kriegerdenkmals Beschluß fassen. Seitens der Staatsregierung seien weitere Schritte erst zu unternehmen, wenn der Beschluß des Rundfunkrats vorliege.

Der Ministerrat nimmt hiervon Kenntnis.24

XIII.Verkauf von Grundstücken aus dem Bereich des Ludwig-Donau-Main-Kanals25

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt von einem Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Bornkessel Kenntnis, in welchem darüber Klage geführt werde, daß die Absicht bestehe, Grundstücke im Bereich des ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanals zu veräußern. Eine Veräußerung verbiete sich aber nach Auffassung Bornkessels aus dem Grunde, weil die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen den Bau einer Schnellverkehrsstraße zwischen ihren Städten auf dem Gelände des früheren Kanals planten.

Staatsminister Zietsch erklärt hierauf, daß allenfallsige Verkäufe von staatlichen Grundstücken nur dem Zweck der Zusammenlegung des staatlichen Grundbesitzes dienen würden, daß dagegen eine allgemeine Veräußerung des Geländes des Ludwig-Donau-Main-Kanals nicht beabsichtigt sei.

XIV.Zunahme der Verkehrsunfälle

Staatsminister Dr. Geislhöringer weist auf die zunehmende Zahl von Verkehrsunfällen hin. Es frage sich, welche Maßnahmen hiergegen zu ergreifen seien. Bezüglich der Verschärfung der Polizeiverkehrsüberwachung (Errichtung von Stoppstellen) sei die Öffentlichkeit geteilter Meinung.

Er habe den Eindruck, daß die Gerichte bei Verkehrsunfällen nicht mit der genügenden Schärfe durchgreifen.

Staatsminister Dr. Koch widerspricht dieser Auffassung des Herrn Innenministers. Er weist darauf hin, daß die Zahl der Verkehrsunfälle längst nicht in dem gleichen Verhältnis zugenommen habe wie die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge. Die Zahl der durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochenen Führerscheinentziehungen sei wesentlich höher als die Zahl der durch die Verwaltungsbehörden angeordneten Führerscheinentziehungen. Seitens des Justizministeriums werde auch alles getan, daß Strafen, die wegen Verkehrsdelikten verhängt worden seien, auch vollstreckt würden.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt

XV.Bayerische Staatszeitung und Gesetz- und Verordnungsblatt26

Staatssekretär Dr. Haas berichtet, daß der Vertrag mit dem Richard Pflaum Verlag gekündigt worden sei,27 ebenso sei dem Personal der Redaktion vorsorglich durch den Pflaum-Verlag28 gekündigt worden. Wegen des Abschlusses eines neuen Vertrags hätten Vorbesprechungen mit verschiedenen Verlagen stattgefunden.29 In den Vorbesprechungen sei man sich darin einig gewesen, daß die Redaktion für das GVBl. und den Staatsanzeiger in vollem Umfange auf die Staatskanzlei übernommen werden solle, da es sich hier nicht um eine selbständige redaktionelle Tätigkeit handle, zu diesem Zweck sei beabsichtigt, Herrn König, der bisher schon zu zwei Dritteln von der Staatskanzlei besoldet worden sei, voll auf die Bayer. Staatskanzlei zu übernehmen. Offen sei dagegen die Frage, ob der neue Verlag die bisherigen Redakteure Mauerer, Hübscher und Sendtner übernehmen solle.

Die Entscheidung hierüber liege bei der Staatsregierung, die bei der Bestellung der Redakteure schon bisher maßgeblich beteiligt gewesen sei. Da für die Kalkulation der Verlage die personelle Besetzung der Redaktion von Bedeutung sei, sei ihm wiederholt die Frage gestellt worden, ob Herr Mauerer übernommen werden müsse oder nicht. Er bitte deshalb die Staatsregierung um Beschluß darüber, ob Herr Mauerer weiterhin Chefredakteur der Staatszeitung bleiben solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner und die Mehrheit des Kabinetts halten eine Beschlußfassung über diese Frage in der heutigen Sitzung noch nicht für möglich und auch für die weiteren Verhandlungen nicht für erforderlich, da die Zeitung einen Chefredakteur immer haben müsse und es dem Verlag gleichgültig sein könne, wer dieser Chefredakteur sei.

Bei der Erörterung der Verlage, die für die Staatszeitung in Betracht kommen, schlägt Herr Staatsminister Zietsch vor, das Münchner Buchgewerbehaus in Erwägung zu ziehen, da dieses Unternehmen zu 40 v.H. dem Bayerischen Staat gehöre.30

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat, über die Person des Chefredakteurs heute noch nicht zu entscheiden und die Staatskanzlei mit der Ausarbeitung einer Darstellung über die gesamten Verhältnisse der Staatszeitung zu beauftragen, welche dann als Grundlage für die weiteren Beratungen des Ministerrats dienen solle.31

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß er vom 8. bis 28. August 1955 in Urlaub gehe. Er bitte alle Herren Kabinettsmitglieder, ihre Urlaubsanschrift der Staatskanzlei mitzuteilen.

Den nächsten Ministerrat beabsichtige er am 16. August 1955, um 9 Uhr, im Dorf Walchensee, Hotel Post, abzuhalten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Baumgartner wünscht dem Herrn Ministerpräsidenten namens des Kabinetts gute Erholung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt und wünscht seinerseits allen Herren Kabinettsmitgliedern einen guten Urlaub

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats In Vertretung gez.: Kellner Regierungsdirektor
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Albrecht Haas Staatssekretär