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Nr. 34MinisterratssitzungDienstag, 14. Juni 1955 Beginn: 8 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Herr Pfefferkorn (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Ergänzungshaushalt für das Rechnungsjahr 1955. II. Verbilligung des sozialen Wohnungsbaues. III. Frage der Evakuierten. IV. Nachtragshaushaltsgesetz für das Rechnungsjahr 1954. V. Bericht über die Tätigkeit der Ministerien. VI. Weitere Behandlung des Landesentwicklungsplanes. VII. Armeemuseum, Kriegerdenkmal und ehemaliges Preysing-Palais in München. VIII. Anerkennung des Bayerischen Bauernverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts. IX. Beschluß des Bayerischen Senats betr. Zulassung von Spielbanken. X. Haushaltsüberschreitung beim Bau des Residenztheaters; hier: Dienststrafverfahren gegen die vom Untersuchungsausschuß als verantwortlich bezeichneten Beamten. XI. Behandlung der Haushalte in der Vollversammlung des Bayerischen Landtags. XII. Überführung der Zuständigkeiten des Landesarbeitsgerichts Lindau (B) auf das Landesarbeitsgericht Bayern. XIII. Personalangelegenheiten. XIV. Einweihung des Kraftwerks Jochenstein am 2. Juli 1955. XV. Äußerungen der Deutschen Reichspartei. XVI. Finanzausgleichsgesetz. XVII. Besprechung der Interpellation der Koalitionsparteien betr. Zustand des bayerischen Straßennetzes vom 26. Mai 1955. XVIII. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Schulpflichtgesetzes. XIX. Antrag des Dr. Karl Bexen, Fürstenfeldbruck, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bayer. Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter § 63 des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Bayer. Gesetz zu Art.131 GG) vom 31.7.1952 (GVB1. S. 235). XX. Gewährung einer zweiten Ausgleichszahlung an die Beamten und Versorgungsempfänger des Bayerischen Staates. XXI. Veranstaltungen usw..

I.Ergänzungshaushalt für das Rechnungsjahr 1955

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt zunächst mit Befriedigung fest, daß bei den Haushalten sämtlicher Ministerien Verbesserungen vorgenommen worden seien. Allerdings habe er noch zwei Fragen zu stellen und zwar

1. warum die Erhöhung des Tit. 300 um 100 000 DM im Haushalt des Ministerpräsidenten noch nicht vorgenommen worden sei

und

2. ob es nicht doch möglich sei, bei Einzelpl. 03 die Zuschüsse an notleidende Krankenanstalten, für die jetzt 200 000 DM angesetzt seien, auf 500 000 DM zu erhöhen.

Staatsminister Zietsch erwidert, was Tit. 300 betreffe, so bleibe die Erhöhung dem eigentlichen Nachtragshaushalt vorbehalten. Im übrigen bitte er, an der Vorlage keine Veränderungen mehr vorzunehmen, da sich das Finanzministerium mit allen Staatsministerien, also auch mit dem Staatsministerium des Innern, geeinigt habe. Es bleibe immer noch die Möglichkeit, beim Nachtragshaushalt Verbesserungen vorzunehmen.

Staatsminister Dr. Geislhöringer bestätigt, daß das Staatsministerium des Innern zu einer Einigung mit dem Staatsministerium der Finanzen gekommen sei.

Staatssekretär Weishäupl meint, es müßten doch im Haushalt des Innenministeriums die Mittel für die Jugendförderung und die Zuschüsse für die Verkehrsbetriebe erhöht werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, jetzt sei es wohl nicht notwendig, noch weiter Anträge zu stellen, nachdem das Staatsministerium des Innern sich mit dem Finanzministerium geeinigt habe.

Auch Staatssekretär Vetter erklärt, das Innenministerium habe zunächst keine Wunsche mehr, etwaige Verbesserungen seien noch im Nachtragshaushalt möglich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist abschließend darauf hin, daß jetzt für die Unterhaltung und Instandsetzung der Landstraßen 1. Ordnung zusätzlich 10 Mio DM vorgesehen seien, wozu noch aus Einzelpl. 13 weitere 2 Mio DM für Zuschüsse an Gemeinden und Landkreise zu den Straßenbaulasten träten.

Zu den Veränderungen im Einzelpl. 04 – Staatsministerium der Justiz – werden keine Ausführungen mehr gemacht.

Zu Einzelpl. 05 – Staatsministerium für Unterricht und Kultus – erklärt Staatsminister Rucker, sein Ministerium gebe sich mit den jetzt vorgenommenen Verbesserungen zufrieden. Eine Reihe von Positionen seien erhöht worden, vor allem für Jugendförderung, Kunst und Volksbildung, Hochschulen usw.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, warum der im letzten Ministerrat beschlossene Betrag von 400 000 DM für das geplante Max-Planck-Institut für Holzforschung in der Ergänzungsvorlage nicht aufgenommen worden sei.

Staatsminister Rucker erwidert, dieser Betrag sei jetzt noch nicht erforderlich, er werde in den Nachtragshaushalt eingesetzt werden,

Einzelpl. 06 – Staatsministerium der Finanzen:

Zu Kap. 0606 Tit. 204 bemerkt Ministerpräsident Dr. Hoegner, nachdem für die Unterhaltung der Gebäude, die der Verwaltung der staatl. Schlösser, Garten und Seen unterstünden, 80 000 DM mehr eingesetzt worden seien, hoffe er, daß davon auch ein Betrag für den Wiederaufbau des Schlosses in Aschaffenburg bereitgestellt werden könne.1

Einzelpl. 07 – Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr:

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß auch hier zur Förderung des Handwerks, der Industrie, des Fremdenverkehrs usw. Verbesserungen vorgenommen worden seien. Die Koalitionsparteien hätten sich geeinigt, in Zukunft alle Anträge abzulehnen, die Erhöhungen über die Ansätze des vorigen Jahres hinaus zum Ziele hätten.

Sehr erfreulich sei es, daß wenigstens jetzt ein Betrag von 1 Mio DM für Zuschüsse für Investitionsvorhaben im Grenzgebiet in den o. Haushalt eingesetzt worden sei.

Staatsminister Bezold bedauert allerdings, daß das Staatsministerium der Finanzen nicht wenigstens 2 Mio DM habe bereitstellen können.

Staatsminister Zietsch verweist demgegenüber auf den Nachtragshaushalt.

Die einzelnen Verbesserungen bei Einzelpl. 07 werden dann eingehend besprochen und folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Tit. 640 – Förderung des Fremdenverkehrs – in Höhe von 300 000 DM bleibt unverändert (die vorgesehene Erhöhung um 100 000 DM fällt demnach weg) ;

2. Tit. 656 – Zuschüsse an notleidende Privatbahnen – in Höhe von 100 000 DM wird nicht um 200 000 DM, sondern lediglich um 100 000 DM erhöht;

3. um diese eingesparten 200 000 DM wird Tit. 960 – Zuschüsse für Investitionsvorhaben im Grenzgebiet – um 200 000 DM auf 1,2 Mio DM erhöht.

Einzelpl. 08 – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Staatsminister Dr. Baumgartner begrüßt nachdrücklich die Verbesserungen, die bei Einzelpl. 03 vorgenommen worden seien. Von besonderer Bedeutung sei die Erhöhung des Tit. 961 (Bau, Umbau und Erstausstattung nichtstaatlicher Landwirtschaftsschulen) um 520 000 DM, dadurch sei es jetzt möglich, die von seinem Vorgänger begonnenen, aber vielfach nicht vollendeten Landwirtschaftsschulen fertigzustellen. Außerdem weise er darauf hin, daß er angeordnet habe, ihm persönlich alle Anträge auf Zuschüsse usw. vorzulegen.

Einzelpl. 10 – Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge:

Staatsminister Stain stellt fest, daß die Verbesserungen im Haushalt des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge im Gesamtbetrag von 1,25 Mio DM zu einem guten Teil durch die Erhöhung des Pflegegeldes an Zivilblinde (Kap. 1002 Tit. 301) mit 800 000 DM in Anspruch genommen würden. Erfreulich sei ferner auch die Erhöhung des Tit. 200 (Förderung der Lehrlingsausbildung) um 350 000 DM. Er habe allerdings noch weitere Vorschläge zu machen und empfehle deshalb, Tit. 600 um 50 000 DM zu kürzen und dafür Tit. 629 (Freiwillige Zuschüsse für den Hauptausschuß der Flüchtlinge, den Verband der Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten und den Verband der Sowjetzonenflüchtlinge), sowie Tit. 630 (Freiwillige Zuschüsse für kulturelle Zwecke der Heimatvertriebenen) entsprechend zu erhöhen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin:

1. Die Verbesserung des Tit. 600 wird auf 300 000 DM (bisher vorgesehen 350 000 DM) beschränkt;

2. bei Tit. 629 wird neu eingesetzt:

a) ein Betrag von 20 000 DM als freiwilligen Zuschuß für den Verband der Flieger- und Kriegsgeschädigten,

b) 20 000 DM als freiwilligen Zuschuß für den Verband der Sowjetzonenflüchtlinge.

Damit beläuft sich Tit. 629 einschließlich des Zuschusses für den Hauptausschuß der Flüchtlinge insgesamt auf 165 000 DM.

3. Tit. 630 – Freiwillige Zuschüsse für kulturelle Zwecke der Heimatvertriebenen – wird um 10 000 DM auf 90 000 DM erhöht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß der Ministerrat im übrigen mit der Ergänzungsvorlage einverstanden sei.

Staatsminister Zietsch dankt den Herren Kabinettsmitgliedern für ihr Verständnis.2

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, er habe nicht gedacht, daß die Vorlage so schnell fertiggestellt werde, er bitte, den beteiligten Beamten Dank und Anerkennung auszusprechen. Insbesondere wolle er aber auch dem Herrn Finanzminister danken, daß er mit soviel Verständnis auf die Wünsche der Ressorts eingegangen sei und die Vorlage so rasch vorgelegt habe.

Staatsminister Zietsch bittet noch, die Vorlage unverzüglich dem Landtag zuzuleiten, damit sie bereits am kommenden Montag im Haushaltsausschuß beraten werden könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet auf Frage von Staatsminister Zietsch, gestern sei im Koalitionsausschuß vereinbart worden, daß nun alle weitergehenden Anträge der Opposition abgelehnt werden sollten.3 Eine letzte Aussprache finde heute vormittag um 11 Uhr statt. Im übrigen bitte er dringend darauf hinzuwirken, daß die Referenten der einzelnen Ministerien im Haushaltsausschuß fest blieben und sich nicht weiteren Anträgen gegenüber nachgiebig zeigten.

Ergänzungshaushalt

II.Verbilligung des sozialen Wohnungsbaues

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, das Staatsministerium des Innern habe gebeten, die Behandlung dieses Punktes noch zurückzustellen, da eine Vorlage ausgearbeitet werde.

III.Frage der Evakuierten

Ministerpräsident Dr.Hoegner fährt fort, das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge habe sich in einer Note vom 10. Juni 1955 eingehend mit der Frage der Rückführung der Evakuierten beschäftigt. Die größten Schwierigkeiten bestünden darin, die Evakuierten wohnraummäßig unterzubringen und in den Arbeitsprozeß einzugliedern, zumal sich der Kreis der rückkehrwilligen Evakuierten zunehmend aus Personen zusammensetze, die eine Miete in den Großstädten nicht aufbringen könnten.

Den einzig gangbaren Weg sehe das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge darin, das Sonderbauprogramm für die innerbayerische Umsiedlung durch weitere Landesmittel zu erweitern und für 1000 Wohnungen etwa 10 Mio DM zusätzlich bereit zustellen.

Staatssekretär Vetter bezweifelt, ob die Erweiterung des Sonderbauprogramms jetzt noch möglich sei.

Staatsminister Bezold warnt davor, die Großstädte weiter anwachsen zu lassen und empfiehlt, nach Möglichkeit darauf hinzuwirken, daß die Evakuierten in Klein- und Mittelstädten untergebracht werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, man könne es den Evakuierten aus den Großstädten nicht verdenken, wenn sie den Wunsch hätten, wieder in ihre Heimatstadt zurückzukehren.

Im übrigen glaube er, daß diese Frage heute nicht erörtert werden könne, zumal es in erster Linie darauf ankomme, ob zusätzliche Mittel bereitgestellt werden könnten.

Staatssekretär Vetter schlägt vor, die Behandlung dieses Punktes, die vom sozialen Wohnungsbau nicht getrennt werden könne, gleichfalls zurückzustellen, bis die Vorlage des Innenministeriums ausgearbeitet sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Stain fügt noch hinzu, die Rückführung der Evakuierten werfe eine Menge von Fragen auf, die sehr schwierig zu beantworten seien. Zunächst halte er es für notwendig, daß sich die Staatsministerien des Innern und für Arbeit und soziale Fürsorge über eine Reihe von Einzelheiten verständigten.

IV.Nachtragshaushaltsgesetz für das Rechnungsjahr 19544

Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 7. Juni 1955, in dem dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden sei.5 Eine Besprechung sei wohl nicht notwendig, er bitte deshalb, ohne weitere Erörterung zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.6

V.Bericht über die Tätigkeit der Ministerien

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Berichte der Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, um deren Zusendung bis Ende der vergangenen Woche gebeten worden sei, bisher noch nicht eingelaufen seien.

Er bitte dringend, die Berichte ihm möglichst bald zu übersenden.7

VI.Weitere Behandlung des Landesentwicklungsplanes8

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, die Besprechung des Landesentwicklungsplanes, die in der Kabinettssitzung vom 6. Juni 1955 begonnen worden sei,9 könne heute nicht fortgesetzt werden. Er bitte Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths, in der nächsten Woche zu ihm zu kommen.10

VII.Armeemuseum, Kriegerdenkmal und ehemaliges Preysing-Palais in München11

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß die Frage der Verlegung des Kriegerdenkmals im Ministerrat vom 7. Juni 1955 eingehend besprochen, aber im Hinblick auf die Abwesenheit des Herrn Staatsministers Rucker noch nicht abgeschlossen worden sei. Seines Erachtens müsse auch noch eine Äußerung des Stadtrats München herbeigeführt werden.

Staatssekretär Weishäupl erklärt, Herr Stadtrat Fackler habe ihm mitgeteilt, es liege bereits ein einstimmiger Beschluß des Stadtrats vor, daß die Verlegung Denkmals nicht gewünscht werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, von einem derartigen Beschluß sei bisher nichts bekannt geworden.

Staatsminister Rucker führt aus, man dürfe nicht übersehen, daß das ursprüngliche Kriegerdenkmal ohne die Figur des toten Kriegers gedacht gewesen sei. Es könnten deshalb schon künstlerische Bedenken gegen die Verlegung auf einen ganz anderen als den ursprünglichen Platz erhoben werden, wenn auch der neue Vorschlag mit der Feldherrnhalle überzeugend zu sein scheine.

Für sehr wesentlich halte er vor allem, daß der Rundfunk gar nicht entschlossen sei, das Gelände, für das er ein Optionsrecht habe, auch wirklich zu benützen. Neuerdings sei ein weiterer Plan aufgetaucht, der viel für sich habe, nämlich das Kriegerdenkmal nicht völlig zu entfernen, sondern nach Westen, an die Böschung, die zum Hofgarten führt, zu verlegen; das sei jedenfalls eine Möglichkeit, die ernsthaft überlegt werden und noch mit dem Rundfunk besprochen werden müsse.

Staatsminister Zietsch wendet ein, der Rundfunk dränge auf eine Erklärung des Ministerrats, um seine Entscheidung treffen zu können.12

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der neue Vorschlag des Herrn Staatsministers Rucker scheine ihm sehr beachtlich zu sein. Er bitte das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, darüber mit dem Rundfunk zu verhandeln.

Staatssekretär Dr. Panholzer führt aus, bei der letzten Besprechung im Finanzministerium hätten sich Herr Senatspräsident Singer und Herr Staatsminister a.D. Dr. Zorn ausdrücklich für die Verlegung in die Feldherrnhalle ausgesprochen.13 Man komme nicht darüber hinweg, daß sich das Optionsrecht des Rundfunks bis zur sogenannten Leibregimentsstraße, also bis zum eigentlichen Hofgarten, erstrecke.

Staatsminister Rucker entgegnet, das Optionsrecht umfasse nicht das Recht, das gesamte Gelände bis zum Hofgarten zu bebauen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt es für notwendig, einwandfrei zu klären, ob der mit dem Rundfunk abgeschlossene Vertrag etwas über die Verlegung des Denkmals und die Pläne des Rundfunks zur Bebauung des Geländes enthalte.

Staatsminister Zietsch verneint diese Frage.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt deshalb nochmals vor, im Sinne des von Herrn Staatsminister Rucker gemachten Vorschlags weitere Verhandlungen mit dem Bayer. Rundfunk zu führen.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, so zu verfahren.14

Armeemuseum

VIII.Anerkennung des Bayerischen Bauernverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts15

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er habe am 29. November 1945 als Ministerpräsident dem Bayerischen Bauernverband (BBV) die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen,16 was dann am 21. Dezember 1945 durch die Militärregierung genehmigt worden sei. Am 23. September 1947 habe dann die Militärregierung gebeten, unverzüglich entsprechende Schritte zu unternehmen, um die Rechtsstellung des BBV zu ändern. Die damalige Bayerische Regierung unter Ministerpräsident Dr. Ehard habe daraufhin am 26. November 1947 dem BBV mitteilen lassen, daß die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts „hinfällig“ geworden sei und ersucht, die Satzung des Bayer. Bauernverbandes in Übereinstimmung mit der bezeichneten Vorschrift der Militärregierung zu bringen. Gleichzeitig sei dem BBV empfohlen worden, sich als Verein des bürgerlichen Rechts in das Vereinsregister eintragen zu lassen, was in der Folgezeit dann auch geschehen sei.

Die Staatsregierung habe jetzt an sich freie Hand und könne den BBV wieder zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erklären. Die Frage sei, ob die damalige Erklärung vom September 1947 im Hinblick auf das Wort „hinfällig“ so ausgelegt werden müsse, daß die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt weggefallen oder nur auf Zeit suspendiert worden sei.

Ministerialrat Dr. Gerner fügt hinzu, in dem Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard vom 26. November 1947 heiße es ausdrücklich, daß die Verleihung hinfällig geworden sei. Der BBV habe daraufhin auch die Verhandlung mit dem Registergericht wegen Eintragung in das Vereinsregister aufgenommen und die Kreisdirektionen verständigt, daß sie nicht mehr befugt seien, für den Bauernverband die Bezeichnung der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu führen.

Auch Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, die damalige Staatsregierung sei zweifellos der Auffassung gewesen, daß die Eigenschaft der Körperschaft des öffentlichen Rechts erloschen sei, zumal ja dann auch die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt sei.

Die Staatsregierung müsse sich demnach jetzt überlegen, ob der Bauernverband wieder zur Körperschaft erhoben werden solle oder nicht; an sich sei für die Verleihung das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.

Staatsminister Dr. Baumgartner bezeichnet es als wesentliche Feststellung, daß das Recht erloschen sei. Die Neuverleihung halte er nicht für einfach; nachdem der BBV im Vereinsregister eingetragen sei, müsse er wieder gelöscht worden, was mindestens zwei Jahre in Anspruch nehme.

Staatsminister Dr. Koch erklärt, es handelt sich hier wohl in erster Linie um eine politische, nicht um eine rechtliche Frage.

Staatsminister Zietsch vertritt die Meinung, daß das Kammersystem eingeführt werden solle, nachdem der BBV ein Interessenverband sei und dies auch bleiben solle. Übrigens stehe in engem Zusammenhang damit die Frage der Landwirtschaftsabgabe.17

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, dem Bayer. Bauernverband mitzuteilen, die Staatsregierung sei einmütig der Auffassung, daß durch die seinerzeitigen Maßnahmen der Besatzungsmacht und das Schreiben des Bayer. Ministerpräsidenten vom 26. November 1947 die dem BBV verliehene Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erloschen sei, was noch durch die spätere Eintragung als eingetragener Verein unterstrichen werde. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sei mit der weiteren Prüfung der Angelegenheit beauftragt worden.

Der Ministerrat beschließt einstimmig, diesem Vorschlag zuzustimmen.18

IX.Beschluß des Bayerischen Senats betr. Zulassung von Spielbanken19

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Senat habe soeben einen Beschluß gefaßt, in dem er sein Befremden darüber ausdrücke, daß der Herr Staatsminister des Innern bereits jetzt Konzessionen für die Einrichtung von Spielbanken erteilt habe.20 Unter anderem werde erklärt, der Bayerische Senat verkenne nicht, daß der Innenminister auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 formal hierzu berechtigt gewesen sei, es befremde aber, daß der Minister sich zu diesem Schritt21 wenige Tage vor der Beschlußfassung des Landtags über den vom Senat an den Landtag gebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Spielbankgesetzes entschlossen und so den Landtag vor vollzogene Tatsachen gestellt habe. Der Senat erblicke darin nicht nur „den Ausdruck einer bewußten Geringschätzung der vom Senat in der Spielbankfrage von jeher hiezu einmütig eingenommenen Stellung, sondern auch einen Verstoß gegen den Sinn der Bestimmungen der Bayer. Verfassung über den Senat und damit auch gegen den demokratischen Gedanken.“ Weiter heiße es, wenn Art. 39 BV22 dem Senat das Recht der Gesetzesinitiative gebe, sei nicht nur die Staatsregierung, sondern jeder Staatsminister gehalten, dieses Recht zu achten. Abschließend werde erklärt, der Senat sehe sich gezwungen, gegen das Vorgehen des Staatsministers des Innern in aller Form Verwahrung einzulegen.

Seiner Meinung nach könne man darüber streiten, ob es zweckmäßig gewesen sei, schon vor der Entscheidung des Landtags Konzessionen zu erteilen. Herr Staatsminister Dr. Geislhöringer werde aber dafür wohl seine Gründe gehabt haben. Andererseits habe die Staatskanzlei eindeutig festgestellt, daß die Staatsregierung an Beschlüsse des Senats nicht gebunden sei. Er schlage vor, daß das Staatsministerium des Innern die Rechtslage in einer Erklärung darstelle. Dabei wäre – wie gesagt – besonders hervorzuheben, daß die Staatsregierung nur an Beschlüsse des Landtags gebunden sei.

Staatssekretär Dr. Haas meint, was die politische Seite anlange, so werde die ganze Staatsregierung angesprochen, nachdem der Senat in aller Form Verwahrung einlege. Die Regierung ihrerseits könne sich dagegen verwahren, daß einem Mitglied des Kabinetts ein Verstoß gegen die Verfassung vorgeworfen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, es handle sich hier nicht um eine Maßnahme der Staatsregierung, der Senat verwahre sich auch nur gegen den Herrn Innenminister, der in eigener Zuständigkeit gehandelt habe. Er selbst als Ministerpräsident hätte bei einer Anfrage23 empfohlen, die Konzession erst nach der Entscheidung des Landtags zu erteilen. Nachdem aber das Kabinett nicht gefragt worden sei, habe der Herr Innenminister allein die Vorwürfe des Senats zurückzuweisen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt bedauert, wenn dieser Vorfall Anlaß zu einer Ablehnung der Tätigkeit des Senats überhaupt geben würde. Eigentlich müsse die Staatsregierung um die Einrichtung des Senats dankbar sein, wenn er sich auch im vorliegenden Falle im Tone durchaus vergriffen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß er Herrn Präsidenten Dr. Singer gewarnt und ihm dringend geraten habe, eine Gesetzesinitiative des Senats zu verhindern. Damals habe er ihm empfohlen, sich auf eine Erklärung zu beschränken.24

Spielbanken

X.Haushaltsüberschreitung beim Bau des Residenztheaters; hier: Dienststrafverfahren gegen die vom Untersuchungsausschuß als verantwortlich bezeichneten Beamten25

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, er habe – wie im Ministerrat vereinbart – diese Angelegenheit mit dem Ältestenrat besprochen. Der überwiegende Teil der Fraktionsvertreter habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß nach Sachlage nichts übrig bleibe, als die Angelegenheit einschlafen zu lassen.

Das Ergebnis sei gewesen, daß es der Staatsregierung überlassen werden müsse, nach ihrem Belieben zu verfahren. Er halte es für das beste, die Sache auslaufen, d.h. also zunächst den Fall Berndt endgültig entscheiden zu lassen. Die beiden anderen Verfahren könnten in der Zwischenzeit ausgesetzt werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.26

XI.Behandlung der Haushalte in der Vollversammlung des Bayerischen Landtags27

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, in der gleichen Sitzung habe Herr Landtagspräsident Dr. Ehard unter Zustimmung des Ältestenrats vorgeschlagen, die Minister möchten sich gem. § 127 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Vollversammlung auf einige grundsätzliche Bemerkungen beschränken. Die gedruckte Haushaltsrede28 solle dem Landtagsamt drei Tage vor Beginn der Sitzung unterbreitet werden, worauf das Landtagsamt die Rede an die Abgeordneten verteilen solle.

An sich sei dieser Vorschlag annehmbar, er wolle es aber den einzelnen Herren Staatsministern überlassen, wie sie es machen wollten.

Staatsminister Stain meint, er habe den Eindruck, als wolle man Mitgliedern der Koalitionsregierung die Möglichkeit nehmen, ihre Politik zu erläutern; es sei sehr schwierig, sich nur auf einzelne Fragen zu beschränken.

Staatsminister Bezold weist demgegenüber darauf hin, daß die gedruckte Rede Bestandteil der vor dem Landtag gehaltenen Haushaltsrede sei, niemand also sagen könne, einzelne Fragen seien überhaupt vom zuständigen Minister nicht behandelt worden. Der Vorschlag stütze sich – wie schon der Herr Ministerpräsident erwähnt habe – auf die Geschäftsordnung, selbstverständlich sei kein Minister daran gehalten.

Der Ministerrat vereinbart, es jedem Herrn Staatsminister selbst zu überlassen, ob er seine ganze Haushaltsrede vortragen oder sich nur auf die Darstellung einiger Punkte beschränken wolle.

XII.Überführung der Zuständigkeiten des Landesarbeitsgerichts Lindau (B) auf das Landesarbeitsgericht Bayern29

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge bitte mit Note vom 8. Juni 1955 um die Zustimmung des Ministerrats zum Entwurf einer Rechtsanordnung des Kreispräsidenten von Lindau betr. Überführung von Zuständigkeiten des Landesarbeitsgerichts Lindau auf das Landesarbeitsgericht Bayern.30

Diese Überführung sei bereits vor der interministeriellen Besprechung des Gesetzentwurfs über den Kreis Lindau bearbeitet worden.31 Infolgedessen habe man in dem Entwurf zwar Bestimmungen über die Aufhebung des Arbeitsgerichts Lindau aufgenommen, dagegen nicht die Überführung der Zuständigkeiten des Landesarbeitsgerichts Lindau auf das Landesarbeitsgericht Bayern. Diese könne also durch Rechtsanordnung des Kreispräsidenten erfolgen. Bedenken gegen den Entwurf seien nicht geltend gemacht worden.

Es sei aber zweckmäßig, die Übertragung der Zuständigkeit bezw. den Übergang anhängiger Verfahren mit Wirkung vom l. Juli 1955 erfolgen zu lassen.

Der Ministerrat beschließt, der Rechtsanordnung in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen.32

In diesem Zusammenhang bemerkt Staatsminister Dr. Geislhöringer, er habe den Eindruck, daß Herr Kreispräsident Zwisler unangenehm davon berührt sei, daß der Übergang so rasch erfolge.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, das treffe nicht zu, im Gegenteil sei die Staatsregierung dem Herrn Kreispräsidenten wirklich in jeder Weise entgegengekommen.33

Rechtsanordnung zur Aenderung der Rechtsanordnung über die Errichtung der Gerichte für Arbeitssachen vom 22. Juni 1955

XIII.Personalangelegenheiten

Verlängerung der Amtszeit des Ministerialrats bei der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern Dr. Karl Weinisch34

Staatsminister Zietsch führt aus, die Amtszeit des Herrn Ministerialrats Dr. Weinisch sei bereits einmal verlängert worden.

In der Zwischenzeit hätte die Oberste Baubehörde sich nach einem Nachfolger umsehen können. Das Staatsministerium der Finanzen sei nicht in der Lage, dem Antrag zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, die Verlängerung der Amtszeit nicht zu genehmigen.

XIV.Einweihung des Kraftwerks Jochenstein am 2. Juli 195535

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, in einer vertraulichen Besprechung mit einem Beauftragten des österreichischen Bundesministers für Verkehr und verstaatlichte Betriebe sei vereinbart worden, daß als Redner bei der Feier am 2. Juli 1955 der Bayer. Ministerpräsident, Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm und der österreichische Bundesminister Waldbrunner auftreten sollen. Er habe nun einen Brief des Herrn Bundesministers Waldbrunner erhalten, in dem es heiße, Ministerialdirektor Dr. Schiller vom Bundesverkehrsministerium habe einem österreichischen Vertreter erklärt, es sei der ausgesprochene Wunsch Bayerns, daß bei dieser Veranstaltung auch der Bundesfinanzminister das Wort ergreife. Ministerialdirigent Dr. Freudling vom Staatsministerium der Finanzen sei eigens nach Bonn gekommen, um diesen Wunsch, der auch von Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm unterstützt werde, mitzuteilen. Es werde deshalb folgende Rednerliste vorgeschlagen:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm, Bundesfinanzminister Schäffer, Bundesminister Waldbrunner.

Nachdem ausdrücklich vereinbart worden sei, daß kein Bundes­ oder Landtagsabgeordneter am Jochenstein spreche, könne er sich nicht erklären, wieso Herr Dr. Freudling diesen angeblichen Wunsch Bayerns habe mitteilen können.

Staatssekretär Dr. Panholzer, der sich telefonisch bei Herrn Ministerialdirigent Dr. Freudling erkundigte, teilt mit, Herr Freudling sei zwar gefragt worden, habe aber ausdrücklich erklärt, daß der Bundesfinanzminister nicht sprechen könne. Ministerialdirektor Dr. Schiller habe also wahrheitswidrig dem österreichischen Vertreter von einem angeblichen Wunsch Bayerns berichtet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß Bayern in einer sehr unangenehmen Lage sei, da man nicht gut auf der Ablehnung Schäffers als Redner am Jochenntein beharren könne. Er werde aber Herrn Bundesminister Waldbrunner in Wien entsprechend aufklären.36

XV.Äußerungen der Deutschen Reichspartei37

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, am 3. Juni 1955 habe ein Mitglied der Deutschen Reichspartei öffentlich behauptet, „der Dreck sei wieder nach oben gekommen“; auf Befragen habe er erwidert, er habe damit die Führer der Lizenzparteien gemeint.

Er schlage vor, wegen dieses Vorfalls keinen Strafantrag zu stellen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.38

XVI.Finanzausgleichsgesetz39

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, der Senat behandle heute den Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes.40 Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Abg. Eberhard, habe nun den Wunsch geäußert, daß dieser Entwurf in erster Lesung schon in dieser Woche auch im Landtag behandelt werden solle.

Ministerialrat Dr. Gerner meint, wenn man diesem Wunsch Rechnung trage, sei es nicht möglich, von Seiten der Staatsregierung zum Gutachten des Senats Stellung zu nehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den Entwurf trotzdem dem Landtag zuzuleiten mit dem Vorbehalt, daß sich die Staatsregierung noch zu dem Gutachten des Senats äußern müsse.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.41

XVII.Besprechung der Interpellation der Koalitionsparteien betr. Zustand des bayerischen Straßennetzes vom 26. Mai 195542

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, es sei wohl nicht notwendig, diese Interpellation heute im Ministerrat zu behandeln, zumal die Veantwortung durch die Erhöhung der Mittel für den Straßenbau um 10 Mio DM erheblich erleichtert worden sei.43

XVIII.Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Schulpflichtgesetzes44

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, dieser Gesetzentwurf sei allen Staatsministerien vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 26. April 1955 zur Stellungnahme zugeleitet worden.45 Bis jetzt fehlten noch die Äußerungen der Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft und Verkehr.

Er bitte, sich möglichst bald zu äußern, da der Entwurf dem Landtag vorgelegt werden müsse.

Staatssekretär Dr. Haas spricht sich für den Frühjahrsbeginn aus mit dem Hinweis, daß der Herr Ministerpräsident auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Düsseldorf eine entsprechende Erklärung unterschrieben habe.46

Staatsminister Dr. Baumgartner dagegen hält es für notwendig, die Frage des Schuljahrbeginns nochmals in den Fraktionen zu erörtern.

Staatsminister Bezold erklärt, das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr habe keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf.

Abschließend bittet Ministerpräsident Dr. Hoegner nochmals, möglichst bald die Stellungnahme des Innenministeriums abzugeben.47

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Schulpflicht vom 15. Juli 1957

XIX.Antrag des Dr. Karl Bexen, Fürstenfeldbruck, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bayer. Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter § 63 des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Bayer. Gesetz zu Art. 131 GG) vom 31.7.1952 (GVBl. S. 235)48

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der Bayer. Verfassungsgerichtshof habe den Termin zur mündlichen Verhandlung über diesen Antrag sehr kurzfristig angesetzt, so daß es nicht mehr möglich gewesen sei, die Zustimmung des Ministerrats zur Beauftragung des Regierungsrats Kranz vom Staatsministerium der Finanzen einzuholen. Er bitte deshalb, nachträglich der Bevollmächtigung zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt die Zustimmung.49

XX.Gewährung einer zweiten Ausgleichszahlung an die Beamten und Versorgungsempfänger des Bayerischen Staates50

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Bundes Bayerischer Beamtenverbände e.V. vom 3. Juni 1955, das vom 2. Bundesvorsitzenden, einem Abgeordneten Donsberger, unterschrieben sei. Der Bund stelle darin an die Bayerische Staatsregierung, den Bayer. Landtag und den Bayer. Senat den Antrag, den Beamten, Beamtenanwärtern und Ruhegehaltsempfängern für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1955 eine weitere Ausgleichszahlung in Höhe der Hälfte des Grundgehalts so rechtzeitig zu gewähren, daß dieser Betrag im Juli 1955 zur Auszahlung gelange.

Staatsminister Zietsch bemerkt, es komme jedenfalls ein Ausgleich in Höhe ⅓ des Grundgehalts in Betracht.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt.51

XXI.Veranstaltungen usw.

a) Besuch der Bayerischen Staatsregierung in Hessen52

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt das Programm für den Besuch in Hessen bekannt, das u.a. eine Besichtigung von Frankfurt und einen Besuch in Kassel vorsehe.

b) Staatsbesuch in Württemberg

Ministerpräsident; Dr. Hoegner fährt fort, auf Einladung des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Gebhard Müller werde er am 7. Juli 1955 die badisch-württembergische Staatsregierung besuchen.

c) Eröffnung der Freilichtspiele in Feuchtwangen am 17. Juni 195553

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob Herr Staatsminister Rucker als Protektor der Einladung der Freilichtspiele in Feuchtwangen beiwohnen werde.

Es wird vereinbart, daß an der Veranstaltung entweder Herr Staatsminister Rucker oder Herr Staatssekretär Dr. Haas teilnehmen werden.

d) Empfang des Apostolischen Nuntius am 29. Juni 1955

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest eine Einladung des Apostolischen Nuntius zu einem Empfang in Bad Godesberg am 29. Juni 1955, der zu Ehren S.H. Papst Pius XII. abgehalten werde.

Staatsminister Rucker erklärt sich bereit, der Einladung Folge zu leisten, die an ihn ergangen sei.54

e) Bayerischer Heimattag in Bayreuth 25./26. Juni 195555

Ministerpräsident Dr. Hoegner bedauert, selbst am Heimattag in Bayreuth nicht teilnehmen zu können und stellt die Frage, wer von den Herren Kabinettsmitgliedern sich für diesen Tag frei machen könne.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt sich bereit, die Vertretung der Staatsregierung zu übernehmen.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Albrecht Haas Staatssekretär