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Nr. 26MinisterratssitzungDienstag, 3. Mai 1955 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Förderungsmaßnahmen zugunsten der Filmwirtschaft. III. Unterbringung der Behörden der Justizverwaltung in der Herzog-Max-Burg. IV. Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München I gegen Johann Nepomuk Breit in Hilgartsberg (Lkrs. Vilshofen) wegen Beleidigung der Bayerischen Staatsregierung. V. Wiederbestellung des Senatspräsidenten Dr. Robert Adam als stellv. Vorsitzender des I. Senats des Bayer. Dienststrafhofs. VI. Eingabe der Gemeinde Bad Wiessee für die Zulassung einer Spielbank. VII. Kapitalerhöhung der Finanzierungsgesellschaft für Landmaschinen AG (Figelag). VIII. Dienststrafverfahren wegen des Residenztheaters. IX. Erklärung der bayerischen Bischöfe zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Lehrerbildung. X. Kritik von Ministerialbeamten an Haushaltsansätzen. XI. Einladungen, Veranstaltungen usw..

I.Bundesratsangelegenheiten

1.Entwurf eines Ersten Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Erstes Beamtenrechtsrahmengesetz – 1. BRRG)1

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, zunächst sei es wohl notwendig, die grundsätzliche Frage zu behandeln, ob dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung die Billigung versagt und eine Umgestaltung verlangt werden solle oder nicht.

Er dürfe feststellen, daß das BRRG wohl nicht mehr den Erfordernissen entspreche, die an eine Rahmengesetzgebung gestellt werden müßten. Es enthalte vielmehr eine Fülle von Einzelregelungen, sogar solche, die verpflichtenden Charakter trügen. In den Fachausschüssen des Bundesrats sei man der Auffassung gewesen, der Entwurf biete den Ländern überhaupt keine Möglichkeit mehr, das Beamtenrecht zu gestalten, deshalb sei es notwendig, durch eine Reihe von Anträgen den Entwurf noch zu erweitern, falls man nicht zu seiner Ablehnung komme.

Der Koordinierungsausschuß sei zwar übereinstimmend der Meinung gewesen, die jetzige Fassung des Entwurfs gehe über ein Rahmengesetz hinaus, einzelne Ministerien hätten aber doch die Auffassung vertreten, eine möglichst einheitliche Regelung des Beamtenrechts sei erwünscht und deshalb sollten die verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Bedenken zurückgestellt werden.2 Andererseits mache er darauf aufmerksam, daß es in der viel genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich heiße, bei einem Rahmengesetz komme es nur auf dessen Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art. 75 GG an,3 nicht aber auf Zweckmäßigkeitserwägungen.4

Dieser Entwurf sei sozusagen der erste Modell-Gesetzentwurf, der nach diesem Urteil vorgelegt werde. Es besteht also die Gefahr, daß ein Präzedenzfall geschaffen werde, der auch dann vorgehalten werde, wenn ein Bedürfnis als gegeben erachtet werden könne.

Jedenfalls glaube er, daß rein fachliche Überlegungen nicht in den Vordergrund gestellt werden dürften.

Staatsminister Zietsch erklärt, Herr Ministerialrat Dr. Gerner habe hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Seite sicher recht. Immerhin wolle er darauf aufmerksam machen, daß man diesen Entwurf nicht ohne weiteres mit anderen ebenfalls beabsichtigten Rahmengesetzen vergleichen könne, z.B. hinsichtlich des Wasserhaushalts usw. Selbst wenn der Rahmen eingeschränkt werde, müßten sich die Länder doch mit dem Bund abstimmen, damit die Rechtsfragen der Beamten einheitlich geregelt würden. Die bestehenden Bedenken müsse man demnach auch vom Praktischen5 her betrachten, das bedeute, daß man dem Entwurf im wesentlichen – wenn auch mit Abänderungen – zustimmen könne, da er jedenfalls zweckmäßig sei. Bayern sei mit seinem Vorschlag, dem Entwurf die Zustimmung zu versagen, bisher allein geblieben. Außerdem weise er darauf hin, daß bekanntlich Besoldungsfragen ausschieden. Die Konferenz über Besoldungsfragen sei nämlich so verlaufen, daß die Länder einen eigenen Rahmenentwurf ausarbeiteten, der aber in den wesentlichen Punkten mit dem Bund abgestimmt werde.

Ministerialrat Dr. Gerner wendet ein, gegen den Entwurf als Ganzes bestünden sehr erhebliche Bedenken nicht nur in Bayern, sondern auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg, was allerdings in den Ausschüssen noch nicht klar zutage getreten sei. Die Staatskanzlei habe sich an die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie an die regierenden Bürgermeister von Hamburg und Bremen gewandt und gebeten, mitzuteilen, ob diese die von Bayern aus erhobenen Einwendungen billigten. In dem Schreiben habe man auf eine Reihe von Einzelheiten, die besonders bedenklich seien, hingewiesen.6

Es komme also jetzt darauf an, ob sich der Ministerrat dahin entscheide, einen Antrag zu stellen, wonach dem Entwurf in der bisherigen Form die Zustimmung versagt und eine Abänderung in der Richtung verlangt werde, daß sich der Entwurf auf die Aufstellung von Grundsätzen beschränke, also ein wirkliches Rahmengesetz darstelle.

Staatssekretär Dr. Haas empfiehlt, daß sich Bayern auf alle Fälle anschließen solle, wenn die übrigen von Herrn Dr. Gerner erwähnten Länder die Zustimmung versagten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, Bayern habe keinen Anlaß, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu beachten, das im föderalistischen Sinne entschieden habe. Er schlage deshalb vor, den Versuch zu machen, eine Mehrheit dafür zu gewinnen, daß dem Gesetzentwurf als Ganzes die Zustimmung versagt wird.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Auf Frage von Ministerialrat Dr. Gerner erwidert Ministerpräsident Dr. Hoegner ausdrücklich, der bayerische Antrag soll gestellt werden, wenn die Unterstützung eines anderen Landes sicher sei.

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet dann über eine Reihe von einzelnen Bestimmungen des Entwurfs, zu denen Anträge und Empfehlungen, zusammengefaßt in der BR-Drucks. Nr. 100/1/55, vorlägen.7

Der Ministerrat faßt daraufhin für den Fall, daß der grundsätzliche Antrag keine Mehrheit findet, folgenden Beschluß:

a) Es werden Anträge gestellt zur Umgestaltung des § 104 und auf Streichung der §§ 105 mit 112,8 ferner der §§ 127 und 128.9

b) Soweit die Anträge unter a) keine Mehrheit finden, wird gemäß Art. 76 Abs. 2 GG Stellung genommen, dabei werden die Empfehlungen in BR-Drucks. Nr. 100/1/55 Ziff. I a; II 1 mit 18; 20 mit 23f.; 25 mit 38 a; 39 mit 43; 44 b; 45; 46; 48 mit 54 a; 55; 56 a; 57; 58 unterstützt.

Dagegen werden die Empfehlungen unter Ziff. I b; II 19; 24; 38 b; 44 a; 47; 54; 56 b nicht unterstützt.

c) Zu § 126 des Entwurfs,10 durch welchen der Verwaltungsrechtsweg eingeführt werden soll, wird beschlossen, keinen Antrag zu stellen, jedoch eine Erklärung abzugeben, in der auf die bewährte bayerische Regelung, die das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vorsieht, hingewiesen wird.

d) Die Abgabe einer Erklärung zu § 116 wird vorbehalten11

Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz – BRRG) vom 1. Juli 1957

3.Entwurf eines Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Österreichischen Bundesregierung über die Erleichterung des Ausflugsverkehrs14

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf gemäß Art. 84 Abs. 2 GG zuzustimmen und die Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten in BR-Drucks. Nr. 94/1/55 zu unterstützen.

Gleichzeitig wird beschlossen, eine Erklärung abzugeben, wie sie von Bayern bereits in der Sitzung des Bundesrats vom 16. Juli 1954 aus Anlaß der Behandlung des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich abgegeben wurde (BR-Drucks. Nr. 219/54).15

4.Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Sechsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen16

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG mit Unterstützung der Empfehlungen unter Ziff. II 1 mit 3 der BR-Drucks. Nr. 96/1/55.17

Außerdem wird ein etwaiger Antrag des Landes Schleswig-Holstein auf Anfügung eines Buchstaben g) in Art. I Ziff. 5 Abs. 2 Ziff. 3 unterstützt.18

6.Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung20

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, dieser Entwurf werde zweifellos abgelehnt werden. Die früheren preußischen Länder beabsichtigten, eine Erklärung in diesem Sinne abzugeben und mitzuteilen, daß sie zu einer Verwaltungsvereinbarung kommen wollten. Der Koordinierungsausschuß schlage deshalb vor, die in Ziff. I der BR-Drucks. Nr. 109/1/55 empfohlene Erklärung zu unterstützen.21

Falls es zu einer derartigen Erklärung nicht kommen sollte, könne man hilfsweise die Empfehlungen unter Ziff. III 1, 2 a mit d; 3 b; 5 a; b; 7 a mit 14 a und 15 unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter Ziff. III 3 a und c; 4 und 6.22

7.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung23

Die in Ziff. 1 bis 3 der BR-Drucks. Nr. 89/1/55 enthaltenen Abänderungsvorschläge werden unterstützt, im übrigen aber keine Einwendungen erhoben.24

8.Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)25

Keine Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG.26

9.Entwurf einer Fünfzehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (15. AbgabenDV-LA – HGA-RErstDV)27

12.Entwurf einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen31

Bedenken werden nicht erhoben.

13.Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg-Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG)32

14.Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide/Kreis Stormarn/Holst.33

15.Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherungs AG und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG34

und

16.Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehem. Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel35

Die Zustimmung zu den beabsichtigten Veräußerungen soll erteilt werden.

17.Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden36

Die Abänderungsvorschläge in Ziff. 1 mit 6 a der BR-Drucks. Nr. 114/1/55 werden unterstützt, im übrigen keine Einwendungen erhoben.37

18.Entwurf der Dritten Verordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes38

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung der Abänderungsvorschläge in Ziff. 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 103/2/55.39

19.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes40

Keine Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG; die Abänderungsvorschläge in BR-Drucks. Nr. 111/1/55 werden unterstützt.41

21.Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht44

Die Empfehlung des Rechtsausschusses in BR-Drucks. Nr. 4/55 wird unterstützt.

24.Entwurf einer Verordnung über die Vergütung der Krankenkassen für die Einziehung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung49

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG mit Unterstützung der Empfehlungen unter Ziff. 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 108/1/55.

25.Entwurf einer Änderung und Ergänzung der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes50

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 2 GG.

26.Bestellung des Ministers für Wirtschaft und Verkehr Dr. Middelhauve (Nordrhein-Westfalen) zum Mitglied des Kuratoriums gemäß § 26 Abs. 4 des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft an Stelle des Ministers Dr. Sträter (Nordrhein-Westfalen)

Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses in BR-Drucks. Nr. 132/55 wird unterstützt.

II.Förderungsmaßnahmen zugunsten der Filmwirtschaft51

Staatsminister Bezold weist darauf hin, daß die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 29. März 1955 ohne eine vorhergehende Verständigung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr52 ergangen sei. Das Wirtschaftsministerium, dessen Zuständigkeit auch das Finanzministerium nicht bestreite, habe deshalb eingehend mit Schreiben vom 13. April 1955 zu den Fragen der Filmwirtschaft Stellung genommen, er bitte, sich an Hand dieser Ausführungen über den gegenwärtigen Stand der Sache zu unterrichten.

Die Grundfrage sei die, ob die Bürgschaftshilfe des Bayerischen Staates vor dem Verkauf der Bavaria-Filmkunst-GmbH53 weitergeführt werden solle oder nicht. Es stehe außer Zweifel, daß diese Bürgschaftshilfe vorläufig noch notwendig sei, um die Produktion der in Bayern ansässigen Filmproduktionsfirmen in der bisherigen Höhe aufrecht zu erhalten. Auf diese Weise werde es gelingen, für die Bavaria-Filmkunst-GmbH einen angemessenen Preis zu erzielen. Seiner Meinung nach sei der Zeitpunkt noch nicht gekommen, an dem sich die Filmwirtschaft ohne Hilfe des Staates selbst helfen könne. Dazu komme, daß noch 5 Mio DM nach dem Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften vom 11. August 195454 zur Verfügung stünden. Hiefür lägen zur Zeit Anträge vor für Spielfilme in Höhe von 2,3 Mio DM und für Kulturfilme in Höhe von 325 000 DM. Es handle sich hier, wie er ausdrücklich feststellen wolle, nicht um vorsorglich gestellte Anträge, sondern um sogen. drehreife Vorhaben leistungsfähiger Firmen.

Staatsminister Zietsch erklärt, mit Herrn Staatsminister Bezold übereinzustimmen. Die Note des Finanzministeriums vom 29. März 1955 habe nur den Zweck gehabt, die Zuständigkeitsfrage einwandfrei zu klären. Es sei ihm aber nicht bekannt gewesen, daß eine eingehendere Fühlungnahme mit dem Wirtschaftsministerium noch nicht stattgefunden habe. Nachdem aus dem Gesetz vom 11. August 1954 noch 5 Mio DM vorhanden seien, habe er auch nichts dagegen einzuwenden, daß die Bürgschaftshilfe fortgesetzt werde.

Allerdings müsse er Wert darauf legen, daß die Frage der Bavaria-Filmkunst-GmbH bald geklärt werde, sonst bestehe nämlich kein Interesse daran, weitere Beträge für die Filmwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums stehe außer Zweifel, das Finanzministerium habe lediglich die Zuverlässigkeit der Produzenten und Verleiher zu prüfen, wobei natürlich klar sei, daß Firmen, die bisher einwandfrei gearbeitet hätten, den Vorzug verdienten. Abschließend erkläre er ausdrücklich, daß Wirtschafts- und Finanzministerium völlig übereinstimmten.

Staatsminister Bezold fügt hinzu, es stehe also einwandfrei fest, daß für alle Fragen, die die Filmwirtschaft beträfen, das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr federführend sei.

Staatsminister Dr. Geislhöringer bemerkt, er sei durchaus kein Gegner der Filmwirtschaft, nur die Art und Weise, in der die Hilfe bisher gegeben worden sei, habe zu größten Bedenken Anlaß gegeben. Jedenfalls müsse man Kreditsuchende, die noch frühere Kredite zurückzuzahlen hätten, darauf hinweisen, daß sie erst ihre Verpflichtungen abdecken müßten.

Staatssekretär Dr. Haas erkundigt sich, wann mit einem Ergebnis der Verkaufsverhandlungen hinsichtlich der Bavaria-Filmkunst GmbH zu rechnen sei. Wie er erfahren habe, hätten sich die Möglichkeiten in der letzten Zeit wieder verschlechtert.

Staatsminsiter Bezold erwidert, hier handle es sich um die Behauptungen interessierter Gruppen, die Informationen träfen nicht zu.

Die Angelegenheit wird damit als erledigt betrachtet.55

Film/Filmwirtschaft

III.Unterbringung der Behörden der Justizverwaltung in der Herzog-Max-Burg56

Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf die Behandlung dieses Punktes in der Ministerratssitzung vom 26. April 1955. Der Ministerrat habe sich in dieser Sitzung dagegen ausgesprochen, daß umfangreiche bauliche Änderungen zugunsten der Justizverwaltung vorgenommen würden, nachdem die Kosten hiefür einer Aufstellung des Staatsministeriums der Finanzen zufolge sich auf etwa 1,1 Mio DM belaufen sollten. In der Zwischenzeit habe sich anscheinend herausgestellt, daß die Kosten doch erheblich geringer seien.

Staatsminister Zietsch teilt daraufhin mit, das Finanzministerium habe jetzt eine genaue Aufstellung des Landbauamts München bekommen, die besage, daß die Kosten für die baulichen Änderungen nur 165 000 DM betrügen, während für die Einrichtung ein Betrag von 145 000 DM erforderlich sei. Allerdings gebe er zu bedenken, daß möglicherweise Schwierigkeiten mit den Mietern der Ladengeschäfte in der Herzog-Max-Burg eintreten könnten.

Staatsminister Dr. Koch fügt hinzu, der in der letzten Sitzung genannte Betrag für die Umbaukosten von 700 000 DM habe sich als reine Schätzung herausgestellt. In der Tat werde nicht mehr als 165 000 DM benötigt.

Er müsse aber ausdrücklich feststellen, daß das Staatsministerium der Justiz mit der jetzigen Lösung nicht völlig einverstanden sei. Was ihm heute geboten werde, sei im Grunde doch nur ein Notbehelf. Das Justizministerium habe sich aber damit einverstanden erklärt, weil auf diese Weise immerhin die Möglichkeit bestehe, die Justizbehörden im wesentlichen zusammenzuführen. Infolgedessen müsse man auch die noch bestehenden Nachteile in Kauf nehmen.

Der Betrag von 165 000 DM für den Umbau sei im Verhältnis zu den großen Vorteilen, welche die Zusammenfassung mit sich bringe, gering, man könne ihn deshalb auch dem Landtag gegenüber vertreten.

Staatsminister Zietsch bemerkt noch, Herr Staatssekretär Dr. Panholzer sei der Meinung, das Amtsgericht – Strafgericht solle nach wie vor in dem Gebäude in der Au bleiben,57 nachdem sich dort das Gefängnis Neudeck befinde.

Staatsminister Dr. Koch entgegnet, diese Auffassung vertrete eigentlich nur der für das Gefängniswesen zuständige Beamte des Justizministeriums, der sich leider auch an verschiedene Abgeordnete gewandt habe. Es gehe aber nicht an, daß hier Beamte eigene Wege gingen. Die Entscheidung müsse dem Justizministerium überlassen bleiben. Wenn man das Strafgericht nicht auch in die Herzog-Max-Burg verlege, so wäre das nur eine halbe Lösung, die niemand verantworten könne, ganz abgesehen davon, daß dann die Au auch nicht für das Landratsamt München freigegeben werden könne.

Staatsminister Bezold stellt fest, daß seit Jahren über die Zersplitterung der Justizbehörden geklagt werde. Er stimme mit Herrn Staatsminister der Justiz völlig dahin überein, daß die jetzige Möglichkeit der Zusammenfassung ergriffen werden müsse. Alle anderen Gründe müßten infolgedessen zurücktreten.

Staatsminister Zietsch erklärt, seine Einwendungen wegen der Kosten des Umbaues aufrechterhalten zu müssen, die Höhe der Kosten sei aber nicht mehr bestritten, sodaß auch eine Stellungnahme des Landbauamts nicht mehr erforderlich sei.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Unterbringung der Justizbehörden in der Herzog-Max-Burg zuzustimmen.58

Staatssekretär Vetter erkundigt sich noch, ob nun feststehe, daß das Gebäude in der Au dem Landratsamt München zur Verfügung gestellt werde.

Staatsminister Zietsch antwortet, darüber sei bereits eine Übereinstimmung erzielt worden.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird folgender Beschluß gefaßt:

Der Ministerrat ist sich darüber einig, daß das Gerichtsgebäude in der Au dem Landratsamt München gegen Miete überlassen wird, mit Ausnahme des Gefängnisses Neudeck.

IV.Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München I gegen Johann Nepomuk Breit in Hilgartsberg (Lkrs. Vilshofen) wegen Beleidigung der Bayerischen Staatsregierung59

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, die Staatsanwaltschaft München I habe gegen den Hilfsarbeiter Johann Nepomuk Breit in Hilgartsberg ein Ermittlungsverfahren wegen Äußerungen, die dieser im Wahlkampf getan habe, eingeleitet.

Das Staatsministerium der Justiz bitte nun um einen Beschluß der Staatsregierung, ob wegen dieser beleidigenden Äußerungen Strafantrag gestellt werden solle.

Er schlage vor, diesen Strafantrag nicht zu stellen, nachdem Breit lediglich in allgemeinen Ausdrücken von einer „Ausbeuter-Regierung“ gesprochen habe und höchstens mit einer geringfügigen Bestrafung des Täters gerechnet werden könne.

Der Ministerrat beschließt, keinen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen und die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Verunglimpfung von Staatsorganen nicht zu erteilen.

Verunglimpfung ders./Beleidigungsverfahren

V.Wiederbestellung des Senatspräsidenten Dr. Robert Adam als stellv. Vorsitzender des I. Senats des Bayer. Dienststrafhofs

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, die Amtsdauer des für die Zeit vom 1. Juni 1952 bis 31. Mai 1955 zum stellv. Vorsitzenden des I. Senats des Bayer. Dienststrafhofs ernannten Senatspräsidenten beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof Dr. Robert Adam läuft am 31. Mai 1955 ab. Das Staatsministerium des Innern bitte im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Dienststrafhofs, Herrn Dr. Adam wieder zu bestellen und zwar für weitere drei Jahre vom 1. Juni 1955 bis 31. Mai 1958.

Der Ministerrat beschließt, den Senatspräsidenten beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof Dr. Robert Adam für die Zeit vom 1. Juni 1955 bis 31. Mai 1958 zum Stellvertreter des Vorsitzenden des I. Senats des Bayer. Dienststrafhofs zu ernennen.

VI.Eingabe der Gemeinde Bad Wiessee für die Zulassung einer Spielbank60

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest eine Eingabe der Gemeinde Bad Wiessee, in der erklärt werde, auch Bad Wiessee erfülle entgegen der Meinung des Herrn Staatsministers des Innern die für die Zulassung einer Spielbank vorgeschriebenen Voraussetzungen.61

Staatsminister Dr. Geislhöringer führt aus, die Gemeinde Bad Wiessee versuche mit allen Mitteln die Zulassung einer Spielbank zu erreichen, nachdem die sogen. kleinen Spielbanken jetzt verschwinden müßten.62 Es stehe aber fest, daß die vorgeschriebene Besucherzahl des Bades nicht nachgewiesen werden könne, ebenso sei die Behauptung, daß es sich in der Nähe der ausländischen Spielbank Kitzbühel befinde, fragwürdig. Er habe es deshalb abgelehnt, diesen Plan weiter zu verfolgen, abgesehen davon, daß man eine nochmalige Behandlung des Problems der Spielbanken im Landtag vermeiden müsse.

Staatsminister Zietsch bemerkt, das Finanzministerium sei der gleichen Meinung wie das Staatsministerium des Innern. Wenn tatsächlich in Bad Reichenhall, Garmisch-Partenkirchen und Bad Kissingen Spielbanken errichtet würden, so sei dies für Bayern völlig ausreichend.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt daraufhin folgendes vor:

Das Staatsministerium des Innern übermittelt dem Ministerrat auf die Eingabe der Gemeinde Bad Wiessee vom 29. April 1955 eine Antwort, in der festgestellt wird, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Spielbank in Bad Wiessee nicht vorliegen. Die Angelegenheit wird dann in der nächsten Kabinettssitzung abschließend behandelt.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.63

Spielbanken

VII.Kapitalerhöhung der Finanzierungsgesellschaft für Landmaschinen AG (Figelag)

Staatsminister Zietsch teilt mit, diese Gesellschaft, an der der bayerische Staat beteiligt sei, beabsichtige, ihr Kapital zu erhöhen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe sich mit einer Erhöhung um 60 000 DM bereits einverstanden erklärt, auch er empfehle, zuzustimmen, da die Gesellschaft gerade nach Bayern erhebliche Kredite für die Beschaffung von Landmaschinen vermittelt habe.

Der Ministerrat beschließt, den Betrag von 60 000 DM für die Kapitalerhöhung bereitzustellen.

VIII.Dienststrafverfahren wegen des Residenztheaters64

Staatsminister Dr. Geislhöringer nimmt Bezug auf die Besprechung dieser Angelegenheit im Ministerrat vom 26. April 1955. Er wiederhole seine damalige Erklärung, daß die beteiligten Beamten durch den Umstand, daß diese Verfahren immer noch nicht abgeschlossen seien, schwer belastet würden. Er empfehle deshalb, zumindest die Berufung gegen den Freispruch im Verfahren Berndt zurückzuziehen. Zu diesem Vorschlag fühle er sich vor allem deshalb veranlaßt, weil die eigentlich Schuldigen an der Überschreitung der Mittel nicht diese Beamten, sondern der damalige Staatsminister für Unterricht und Kultus, Dr. Hundhammer und sein Staatssekretär Dr. Sattler seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner macht folgenden Vorschlag:

Das Staatsministerium des Innern wird beauftragt, einen Bericht über den Stand der Verfahren dem Ministerrat vorzulegen. Die Staatsregierung wird sich daraufhin mit dem Landtag, der seinerzeit die Einleitung eines Dienststrafverfahrens gegen die verantwortlichen Beamten beschlossen hat, in Verbindung setzen.

Was die Verantwortung betreffe, so, habe der damalige Herr Staatssekretär Dr. Sattler vor allem den Fehler gemacht, den Zwischenausschuß des Bayer. Landtags Ende 1950 nicht davon zu verständigen, daß eine Überschreitung der genehmigten Mittel notwendig sei; der Zwischenausschuß hätte damals sicherlich ohne Schwierigkeit zugestimmt.65

IX.Erklärung der bayerischen Bischöfe zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Lehrerbildung66

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Herrn Kardinals von München-Freising, Dr. Joseph Wendel, an die Staatsregierung, in dem zu dem Gesetzentwurf über die Lehrerbildung Stellung genommen werde. Es frage sich nun, ob die Regierung darauf antworten solle, nachdem in dieser Erklärung u.a. von einem drohenden Notstand die Rede sei.67

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, an sich wende sich die Note der Bischöfe an die Koalitionsparteien, allerdings seien einige Absätze darin nur insoweit befremdend, als sie die Staatsregierung beträfen. Diese könne aber darauf hinweisen, daß sie sich stets zu Verhandlungen gemäß Art. 15 des Bayer. Konkordats68 bereiterklärt habe, er glaube, daß eine Antwort erteilt werden müsse, zumal in der Bevölkerung ein weiteres Schweigen der Regierung nicht begriffen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, die Staatsregierung werde in der Erklärung der Bischöfe vor allem aufgefordert, zu den beiden Noten der Apostolischen Nuntiatur in Deutschland Stellung zu nehmen. Diese Auffassung sei aber unrichtig; nachdem der Gesetzentwurf zur Lehrerbildung ein Initiativgesetzentwurf sei, fehle vorerst jede Veranlassung dazu. Er glaube aber, daß zu der Ankündigung des „Notstands“ doch Stellung genommen werden müsse.

Staatsminister Dr. Koch schlägt vor, dies nicht in einer Antwort an Herrn Kardinal Wendel zu tun, sondern in einer Erklärung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt zu und bemerkt, er werde eine sachliche Erklärung ausarbeiten und dabei den Hinweis der Bischöfe auf einen „Notstand“ entschieden zurückweisen. Einen Abdruck der Erklärung werde er dann dem Herrn Kardinal von München-Freising zuleiten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.69

X.Kritik von Ministerialbeamten an Haushaltsansätzen

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Herrn Staatsministers der Finanzen bekannt, wonach es in der letzten Zeit vorgekommen sei, daß Ministerialbeamte Kritik an Haushaltsansätzen geübt und versucht hätten, auf dem Umweg über Abgeordnete eine Verbesserung der einzelnen Ansätze zu erreichen. Das sei natürlich nicht zulässig. Jeder Beamte sei an die Vereinbarungen über die Haushaltsansätze gebunden und habe nicht das Recht, hinter dem Rücken des Ressortministers und des Finanzministeriums auf Abgeordnete einzuwirken.

Ein Abdruck der Note des Herrn Finanzministers sei allen Staatsministerien zugegangen, er wolle aber noch besonders darauf aufmerksam machen.

XI.Einladungen, Veranstaltungen usw.

a) Gedenkfeier in Flossenbürg am 8. Mai 195570

Auf Frage des Herrn Ministerpräsidenten erwidert Staatsminister Zietsch, zu dieser Veranstaltung werde voraussichtlich der Präsident des Landesentschädigungsamtes als Vertreter des Finanzministeriums bestellt werden.

.b) Tagung des Landesverbands Bayer. Mietervereine am 22. Mai 195571

Es wird vereinbart, daß die Vertretung der Staatsregierung bei dieser Veranstaltung durch das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge übernommen wird.

c) Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, im September 1955 werde eine Anzahl Schweizer Staatsschreiber Bayern besuchen und Verwaltungseinrichtungen besichtigen.72 Die Schweizer Beamten hätten vor allem den Wunsch, modern eingerichtete Verwaltungsabteilungen zu besichtigen. In Betracht komme z.B. die Regierung von Oberbayern und das neue Finanzamt München-Nord. Er werde den Herrn Staatsministern einen Abdruck dieses Schreibens zuleiten.73

d) Jahresversammlung der Bayerischen Landeselternvereinigung am 15. Mai 1955 in München74

Die Vertretung der Staatsregierung übernimmt Staatsminister Rucker.

e) Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände am 16./17. Mai 1955 in München

An dieser Veranstaltung wird als Vertreter der Staatsregierung Herr Staatsminister Dr. Baumgartner teilnehmen.

f) Gründungsfeier der Gemeinde Waldkraiburg am 11. Juni 195575

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet, daß die Vertretung durch Herrn Staatsminister Dr. Geislhöringer oder Herrn Staatsminister76 Rucker wahrgenommen wird.

g) Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert abschließend daran, die Kabinettsmitglieder, die am kommenden Donnerstag in Bonn seien, möchten an der Hebefeier des Gebäudes der Bayer. Vertretung in Bonn um 18 Uhr teilnehmen.77

h) Zum Schluß der Sitzung berichtet Staatssekretär Eilles, er habe an der Tagung der Deutschen Sektion der internationalen Juristenkommission in Baden-Baden teilgenommen. Die Sitzung habe unter starker ausländischer Beteiligung stattgefunden, anwesend seien eine Reihe von Präsidenten hoher Gerichte usw. gewesen. Offenbar handle es sich hier um eine sehr gute und wertvolle Sache, an der man sich nach Möglichkeit von deutscher Seite aus beteiligen solle.

Der Ministerrat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Albrecht Haas Staatssekretär