Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium).
I. Besetzung von Aufsichtsratsposten. II. Kriegerdenkmal vor dem Armeemuseum in München. III. Vermögen der ehem. militärischen Sportvereine i.S. der Kontrollratsproklamation Nr. 2; hier: Entwurf eines Gesetzes über die Übertragung des Eigentums von Berghüttenvereinen – Antragsteller Dr. Lippert (CSU), Landtagsbeil. 122. IV. Entwurf einer Zweiten Verordnung über den Vollzug des Lastenausgleichsgesetzes. V. Personal der Lastenausgleichsverwaltung u.a.; hier: Vorgriff auf den Haushaltsplan 1955 (Note des B. Staatsministeriums des Innern vom 13. April 1955 – Akt.Z. I A 5 – 1007 – 0/ 7). VI. Verlegung der Regierung von Niederbayern nach Landshut. VII. Vollzug des Seßhaftmachungsgesetzes; hier: Inkraftsetzung im Bayerischen Kreis Lindau. VIII. Grenzlandhilfe-Programm. IX. Unterbringung der Behörden der Justizverwaltung in der Herzog-Max-Burg. X. Zuschuß zum Sudetendeutschen Tag 1955 in Nürnberg. XI. Sammlung und Sichtung des bayerischen Landesrechts. XII. Freikartenordnung für die Staatstheater. XIII. Normenkontrollklage der Bundesregierung gegen das Land Niedersachsen. XIV. Verlegung des Max-Planck-Instituts für Physik von Göttingen nach München. XV. Entwurf eines Gesetzes über den Schulbeginn in Bayern. XVI. Entwurf eines Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Entscheidung über Art. 48 – Erlaß von Verordnungen auf Kreisebene). XVII. Resolution der Katholischen Aktion der Erzdiözese München-Freising. XVIII. Dienststrafverfahren gegen Beamte wegen des Neubaues des Residenztheaters. XIX. Einladung westdeutscher Kinder zum kostenlosen Ferienaufenthalt in der sowjetischen Besatzungszone. XX. Flüchtlingsgemeinde Geretsried. XXI. Errichtung einer dritten Zuckerfabrik in Bayern. XXII. Verfahren vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof. XXIII. Einladungen, Veranstaltungen usw..
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Ministerrat müsse sich heute mit der Vertretung der Staatsregierung in verschiedenen Aufsichtsräten befassen, insbesondere mit denjenigen der Bayernwerk AG und der Rhein-Main-Donau AG; was ersteres betreffe, so hätten seines Wissens die ehemaligen Herren Staatssekretäre Krehle und Dr. Ringelmann ihre Ämter bereits zur Verfügung gestellt.
Staatsminister Zietsch bestätigt dies und fügt hinzu, Herr Staatsminister a.D. Dr. Seidel und der frühere Präsident der Bayer. Gewerkschaften, Herr Lorenz Hagen, müßten noch gebeten werden, aus den Aufsichtsräten auszuscheiden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, es liege ihm ein Schreiben der Vorsitzenden der Koalitionsparteien vor, in dem gebeten werde, auch Mitglieder des Landtags zu berücksichtigen.
Was die Bayernwerk anlange, so sei das Finanzministerium der Meinung, an die Stelle Dr. Seidels solle der jetzige Herr Wirtschaftsminister Bezold treten.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Staatsminister Bezold führt aus, aus Kreisen der Wirtschaft sei der Wunsch an ihn herangetragen worden, die Staatsregierung möge bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten nicht nur die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Gesellschaften berücksichtigen, sondern sich von dem Gesichtspunkt leiten lassen, soweit wie möglich Fachleute zu benennen.
Die Wirtschaft halte es auch nicht für zweckmäßig, daß bei Regierungsumbildungen Personen, die sich eingearbeitet und bewährt hätten, zurückgezogen würden.
Dieser Gedanke sei nicht ganz von der Hand zu weisen, er persönlich sei auch nicht unbedingt darauf aus, einen Aufsichtsratsposten bei der Bayernwerk AG zu übernehmen.
Wenn der Wunsch des Kabinetts aber dahin gehe, erkläre er sich einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, bei der Bayernwerk AG seien noch weitere drei Aufsichtsratsposten zu besetzen.
Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, Herrn Staatsminister Dr. Geislhöringer, sowie Herrn Jansen und Herrn Leininger zu benennen.
Staatsminister Zietsch stellt unter Zustimmung des Ministerrats fest, daß grundsätzlich frühere Kabinettsmitglieder, die als solche berufen worden seien,1 aus den Aufsichtsräten auszuscheiden hätten.
Herr Staatsminister a.D. Dr. Seidel sei außerdem Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rhein-Main-Donau AG gewesen. Er habe dem Bundesverkehrsministerium bereits mitteilen lassen, daß der jetzige Wirtschaftsminister, Herr Staatsminister Bezold, als neuer Vorsitzender vorgeschlagen werde.
Der Ministerrat erklärt sich auch mit diesem Vorschlag einverstanden.
Hinsichtlich der anderen Aufsichtsratssitze bei der Rhein-Main-Donau AG sowie den Aufsichtsratssitzen bei der BAWAG,2 der Innwerk AG und den Vereinigten Aluminiumwerken wird noch kein Beschluß gefaßt mit folgenden Ausnahmen:
1. Herr Staatsminister Dr. Geislhöringer tritt in den Aufsichtsrat der BAWAG ein,
2. bei der Rhein-Main-Donau AG tritt Herr Staatsminister Zietsch als Aufsichtsratsmitglied an die Stelle des Herrn Ministerialdirigenten Dr. Trassl.
Staatssekretär Dr. Panholzer berichtet über eine Sitzung, an der Vertreter der Stadt München, der Obersten Baubehörde und des Verwaltungsrats des Rundfunks teilgenommen hätten.4 Der Rundfunk stelle sich mit Nachdruck auf den Standpunkt, daß er sein Optionsrecht auf das Armeemuseum nicht aufgegeben habe, die Ausführung dieses Rechts aber seitens der Staatsregierung durch die Verlegung des Kriegerdenkmals möglich gemacht werden müsse. Allerdings habe der Herr Landtagspräsident festgestellt, daß nicht der Rundfunk in der Presse für die Verlegung des Denkmals verantwortlich gemacht werden dürfe.
Ursprünglich habe der Rundfunk beabsichtigt, im Neubau das Fernsehen unterzubringen, er beschränke sich aber jetzt darauf, dort nur einen Konzertsaal auszubauen, für dessen Gestaltung ein internationaler Wettbewerb veranstaltet werde. Die Stadt habe eigentlich das Denkmal erhalten wollen, sie sei aber von der irrigen Meinung ausgegangen, dem Rundfunk werde das gesamte Gelände östlich des Hofgartens, also auch die Mühle an der Pilotystraße, zur Verfügung stehen; dies sei aber bekanntlich nicht der Fall.
Das Gelände, auf dem die Ruine des Armeemuseums stehe, reiche für die Bedürfnisse des Rundfunks keinesfalls aus, da es viel zu schmal sei. Der Staat habe natürlich ein Interesse daran, daß die Ruine beseitigt werde. Der Rundfunk sei zwar bereit, Opfer zu bringen hinsichtlich der Ausgestaltung des Gebäudes, er wolle aber nicht in den Streit um das Kriegerdenkmal hineingezogen werden. Zu einer Entscheidung sei es infolgedessen bei dieser Sitzung noch nicht gekommen.
Hauptsächlich gehe der Widerstand gegen die Verlegung des Kriegerdenkmals in die Feldherrnhalle von Soldatenverbänden aus. Dagegen sei Kronprinz Rupprecht mit dem neuen Plan durchaus einverstanden, zumal der Krieger im Denkmal unter allen Umständen entfernt werden müsse, da er am jetzigen Platz mit Sicherheit durch Witterungseinflüsse usw. zerstört werde.5
Staatsminister Rucker bemerkt, an sich stehe dem Rundfunk genügend Gelände an der Marsstraße für einen Neubau zur Verfügung, er sei in der Tat am Armeemuseum nur daran interessiert, wenn die Frage des Denkmals vorher geklärt sei. Er empfehle, die Angelegenheit nochmals im Koordinierungsausschuß zu besprechen, wo noch weitere grundsätzliche Fragen zu klären seien, insbesondere, was die Gestaltung des östlichen Teils des Hofgartens betreffe.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.6
Um 9 Uhr 05 verläßt Ministerpräsident Dr. Hoegner wegen dringlicher Landtagsverhandlungen die Sitzung.7 Der Vorsitz wird von Herrn Staatsminister Dr. Baumgartner übernommen
Staatsminister Dr. Baumgartner verweist auf den am 8. Februar 1955 vorgelegten Entwurf eines Initiativgesetzes über die Übertragung des Eigentums von Berghüttenvereinen, den Herr Abg. Dr. Lippert vorgelegt habe.9
Staatssekretär Dr. Panholzer führt aus, die Berghütten seien auf Grund der Kontrollratsdirektive Nr. 50 in Verbindung mit der Kontrollratsproklamation Nr. 210 rechtskräftig auf den Freistaat Bayern übertragen worden und damit Bestandteil seines Grundstockvermögens geworden. Es handle sich um solche Hütten, die von Verbänden der Reichswehr und der Wehrmacht errichtet worden seien und den Truppenangehörigen zur Erholung gedient hätten. Die Rechtslage stelle sich folgendermaßen dar:11
Ein Teil der Hütten sei auf Grund eines Erbbaurechts gebaut, ein anderer Teil auf gepachtetem Gelände aufgestellt worden. Vielfach habe die Wehrmacht diese Hütten nicht in eigene Regie übernommen, sondern habe eingetragene und nicht rechtsfähige12 Vereine gründen lassen, deren Vorstand der jeweilige militärische Vorgesetzte gewesen sei und deren Mitglieder sich aus den Angehörigen der Einheiten zusammengesetzt hätten. Dabei habe man die Vereinsbeiträge von der Löhnung abgezogen, den Bau durch Kantinenzuschüsse finanziert, durch Pioniertruppenteile errichten lassen usw. Die Verhältnisse seien von den Amerikanern genau untersucht worden, bevor dann die Übertragung auf den Bayerischen Staat erfolgt sei. Als Grundlage habe in allen Fällen die Vereinssatzung gedient.
Es bestehe nach Auffassung des Finanzministeriums keinerlei Veranlassung, die Bayerische Staatsregierung gem. Art. 81 Satz 1 BV durch Gesetz zu ermächtigen, Grundstockvermögen des Bayerischen Staates durch unentgeltliche Abgabe dieser Hütten in seinem Wertbestand zu verringern.13 Daran ändere auch der Umstand nichts, daß sich nun teilweise die früheren Angehörigen der aufgelösten Vereine wieder zusammengefunden hätten. Jedenfalls sei keinerlei Nachfolgeverhältnis vorhanden, nachdem die militärischen Einheiten nicht mehr existierten.
Von den 21 übertragenen Berghütten seien auf Grund eines Landtagsbeschlusses vom 24. Februar 1949 acht bereits verkauft worden, eine davon habe der Touristenverein „Naturfreunde“ im Wege der Wiedergutmachung erhalten.14 Die übrigen 13 Berghütten seien zum Teil durch die Polizei verwendet worden, zum Teil habe man sie verpachtet. Es handle sich um bedeutende Werte, die man – wie gesagt – keinesfalls unentgeltlich herausgeben könne.
Seiner Auffassung nach liege kein Grund vor, eine generelle Regelung im Sinne des Antrags zu treffen. Ob in der Tat in einzelnen Fällen die Rückgabe erfolgen könne oder müsse, sei nur auf gerichtlichem Wege aufzuklären, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine Rechtsnachfolge gegeben sei. Er glaube aber, daß diese Vermögenswerte den Ansprucherhebenden überhaupt nicht mehr zustünden. Auch der Bayer. Oberste Rechnungshof habe in einem dem Landtag bereits bekannten Gutachten vom 13. August 1954 eingehend dargelegt, daß die Forderungen der neugegründeten Hüttenvereine unbegründet seien.15
Abschließend bitte er, dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen entsprechend, diesen Ansprüchen entgegenzutreten.
Staatssekretär Simmel erklärt, die Frage der ehemaligen militärischen Berghütten habe schon den alten Landtag beschäftigt; er selbst habe seinerzeit einen Antrag gestellt,16 den jetzt der Abg. Dr. Lippert in veränderter Form wieder aufgenommen habe.
Er sehe die Verhältnisse etwas anders wie Herr Staatssekretär Dr. Panholzer. Es sei strittig, ob die Hütten tatsächlich Wehrmachtseigentum gewesen seien oder ob sie nicht von rein privatrechtlich zu betrachtenden Kameradenvereinen erbaut worden seien. Jedenfalls lägen eidesstattliche Versicherungen in dieser Hinsicht vor, auch die Rechtsform sei die eines eingetragenen Vereins gewesen. Die ordentlichen Gerichte hätten sich in einzelnen Fällen bereits auf den Standpunkt gestellt, daß die Eintragung des neuen Vereins vollzogen werden könne.
Die Begründung gehe dahin, daß die Kontrollratsdirektive Nr. 50 mit der Proklamation Nr. 2 auf diese Hütten nicht anwendbar gewesen sei, der Bayerische Staat diese also zu Unrecht in Besitz genommen habe. Er gebe zu, daß es sich um höchst schwierige Rechtsfragen handle, was auch den Landtag dazu veranlaßt habe, einen Unterausschuß einzusetzen. Heute eine Entscheidung zu treffen, werde schwer sein, es komme wohl auf den Tatbestand jedes einzelnen Falles an. Es sei ihm aber bekannt, daß vielfach von den Soldaten Privatmittel aufgewendet worden seien, sodaß es zweifellos eine Härte bedeute, wenn man diesen Leuten ihr Eigentum vorenthalten würde. Billigkeitsgründe hätten deshalb schon den Unterausschuß veranlaßt, die Rückgabe zu befürworten. Er erinnere daran, daß der Rechts- und Verfassungsausschuß in der vergangenen Sitzungsperiode zwar keinen Beschluß gefaßt, aber der Staatsregierung empfohlen habe, die Hütten an die alten Eigentümer zu verpachten.17
Staatssekretär Dr. Panholzer verliest demgegenüber Einzelheiten über die Satzung eines derartigen Vereins und bemerkt, es habe sich zweifellos um Einrichtungen der Wehrmacht gehandelt.
Staatssekretär Weishäupl bemerkt, er habe selbst dem Geb. Jäg. Reg. 100 angehört und könne aus eigener Erfahrung mitteilen, daß doch ein gewisser Unterschied zwischen wehrmachtseigenen Berghütten und den anderen bestanden habe. In der vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Liste seien einige Fälle, z.B. Nr. 4, durchaus klar, während andere strittig sein könnten. Vielleicht könne das Finanzministerium Auskunft über die Satzungen der Vereine, die in dem Verzeichnis aufgeführt seien, geben. Wenn es z.B. in der Satzung heiße, Vorsitzender des Vereins sei der jeweilige Führer der Einheit, so sei es klar, daß eine Rückübertragung dieses Eigentums an einen neuen Verein nicht mehr in Betracht kommen könne. Er bitte aber das Finanzministerium – wenn möglich – Aufschluß darüber zu geben, ob es sich in allen Fällen so verhalte.
Staatsminister Zietsch entgegnet, der Gesetzentwurf spreche davon, daß die Hütten an die früheren Berghüttenvereine oder deren Rechtsnachfolger zu übertragen seien; ein solches Gesetz sei praktisch nicht vollziehbar, da der Nachweis von niemandem geführt werden könne.
Staatssekretär Dr. Haas schließt sich der Auffassung des Herrn Staatssekretärs Dr. Panholzer an und erklärt, der Wortlaut der KRD 50 und der Proklamation Nr. 2 sei so weit gefaßt, daß praktisch alles darunter falle und das frühere Wehrmachtseigentum restlos erledigt sei. Es scheine ihm klar zu sein, daß die noch vorhandenen 15 Hütten in der Tat reines Wehrmachtseigentum gewesen seien. Es sei doch bekannt, in welcher Weise diese Hütten von den Truppenangehörigen errichtet worden seien. Jedenfalls sei nicht zu beweisen, daß eine Rechtsnachfolge bestehe. Seiner Meinung nach gebe es keinen anderen Weg, als die Interessenten auf den Klageweg zu verweisen und den Gesetzentwurf abzulehnen.
Staatssekretär Simmel entgegnet, der ordentliche Rechtsweg komme nicht in Frage, nachdem die ordentlichen Gerichte schon erklärt hätten, sie dürften keine Maßnahme der Besatzungsmacht nachprüfen. Fraglich sei es aber, ob die Entscheidungen der Besatzungsmacht hinsichtlich der Hütten zu Recht erfolgt seien. Er empfehle nochmals, individuell zu entscheiden, nachdem der jetzt vorliegende Gesetzentwurf nicht vollziehbar sei. Er selbst habe seinen Antrag im Landtag auch nur auf drei Fälle beschränkt und vorgeschlagen, die Hütten an die nach wie vor bestehenden Vereine zurückzugeben.
Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, den Initiativgesetzentwurf Dr. Lippert abzulehnen.18
Staatsminister Dr. Baumgartner erinnert daran, daß im Ministerrat vom 8. März 1955 diese Verordnung verabschiedet worden sei. Mit Note vom 29. März 1955 habe nun das Staatsministerium der Finanzen Bedenken gegen § 1 des Entwurfs mit der Feststellung erhoben, daß nunmehr das Personal der bei den Landratsämtern als Bestandteil der staatlichen Verwaltung errichteten Ausgleichsämter vom Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge ernannt würde. Dies widerspreche aber dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung, der durch die Bestimmung des § 308 des Lastenausgleichsgesetzes gewahrt werden solle und stehe im Widerspruch zu den Vereinbarungen, die hinsichtlich des Gesetzentwurfes zur Überleitung von Zuständigkeiten auf das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge20 getroffen worden seien.
Die Note des Finanzministeriums vom 29. März 1955 habe zu Verhandlungen zwischen dem Innen- und dem Arbeitsministerium geführt, die bisher noch keine Einigung erbracht hätten.
Staatsminister Stain betont, daß der Entwurf am 8. März 1955 verabschiedet worden sei; er könne nicht einsehen, warum die Sache jetzt neuerdings aufgenommen werden solle.
Staatssekretär Vetter stellt fest, es komme hier nicht auf den Wortlaut, sondern auf die Auslegung an. Das Arbeitsministerium habe zugestimmt, daß der Unterbau in der inneren Verwaltung bleibe, er halte es deshalb auch nicht für erforderlich, sich nochmals mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Der Wortlaut könne nur so ausgelegt werden, daß zwar die Befugnisse des Landesausgleichsamts auf das Arbeitsministerium übergegangen seien, nicht aber die unmittelbare Dienstaufsicht über das Personal bei den Regierungen und Landratsämtern.
Staatsminister Dr. Baumgartner stellt daraufhin die Frage, ob noch Meinungsverschiedenheiten zwischen Innen- und Arbeitsministerium bestünden.
Staatsminister Stain und Staatssekretär Vetter verneinen diese Frage.
Staatssekretär Weishäupl bemerkt, die Bedenken des Finanzministeriums hätten vorher geltend gemacht werden sollen, die Verordnung sei jetzt beschlossen und werde durchgeführt.
Staatsminister Dr. Baumgartner stellt mit Zustimmung des Ministerrats folgendes fest:
Es herrscht Einverständnis darüber, daß haushaltsmäßig das Personal der Lastenausgleichsverwaltung in der Mittel- und Unterstufe dem Staatsministerium des Innern unterstellt bleibt.21
Staatsminister Zietsch richtet die Frage an Herrn Staatsminister Dr. Geislhöringer, ob aus diesem Vorgriffsantrag nicht das Landesamt für Verfassungsschutz herausgenommen werden solle, zumal sich die Koalitionsparteien an sich über die Berücksichtigung der Personalwünsche des Landesamts einig seien.
Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt sich damit einverstanden.
Staatsminister Dr. Baumgartner stellt daraufhin die Frage zur Debatte, ob im übrigen dem Antrag des Innenministeriums stattgegeben werden könne.
Staatssekretär Dr. Haas wendet sich mit Nachdruck dagegen, immer wieder Stellenmehrungen vorzunehmen, nachdem doch eigentlich Personal abgebaut werden solle. Könne denn nicht auf die Abteilungen der einzelnen Ministerien bei Bedarf zurückgegriffen werden, die überflüssig seien oder deren Personal verringert werden könne?
Staatsminister Zietsch antwortet, die Verstärkung bei den Wiedergutmachungsbehörden sei unbedingt notwendig. Überall würden für eine gewisse Zeit geeignete Kräfte herausgezogen und dem Landesentschädigungsamt zur Verfügung gestellt.
Bei dem hier vorliegenden Antrag handle es sich aber um langfristige Aufgaben, die nicht durch abgeordnete Beamte oder Angestellte erledigt worden könnten.
Staatssekretär Dr. Haas empfiehlt dringend, Umgliederungen innerhalb der Ressorts vorzunehmen.
Staatssekretär Vetter stellt fest, das Staatsministerium des Innern habe bedeutende Einsparungen vorgenommen, nämlich in Höhe von 5 Mio DM. Die in dem Vorschlag vorgesehenen Mehrungen seien aber nicht zu umgehen, er dürfe aber darauf hinweisen, daß die durch Mehrungen und Hebungen eintretenden Mehrausgaben durch Einsparungen gedeckt seien.
Staatsminister Zietsch erklärt, die Überlegungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Haas gäben Veranlassung zu der Frage, ob der Vorgriffsantrag überhaupt gestellt werden müsse. Könne das Staatsministerium des Innern nicht bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Landtag die Haushaltsberatungen abschließe, zurechtkommen, also 5–6 Wochen? In diesem Falle werde der Antrag überhaupt nicht mehr benötigt.
Staatssekretär Vetter meint, es werde kaum möglich sein, so lange zu warten, er befürchte auch, daß sich die Landtagsverhandlungen noch länger hinauszögen als sechs Wochen.
Staatsminister Stain unterstreicht die Notwendigkeit, möglichst rasch mit der Verteilung für die Ausgleichsleistung nach § 92 RHO zu beginnen, er befürchte deshalb auch, daß kaum mehr sechs Wochen gewartet werden könne.
Auf Vorschlag von Staatssekretär Vetter wird beschlossen, die Angelegenheit heute nicht zu entscheiden, sondern auf 14 Tage zurückzustellen.
Staatsminister Dr. Geislhöringer erinnert daran, daß der Bezirkstag von Niederbayern am 30. März 1955 mit allen gegen eine Stimme die Verlegung der Regierung von Regensburg nach Landshut befürwortet habe. Nachdem es kaum möglich sei, die Verfassungsbestimmung des Art. 185 zu ändern, könne die Entscheidung über die Verlegung nicht mehr hinausgezögert werden.
Staatssekretär Dr. Haas meint, eine andere Entscheidung habe man vom Bezirkstag natürlich nicht erwarten können, immerhin gebe aber doch die auch dem Ministerrat bekannte Resolution des Kreistags Vilshofen, der sich gegen die Verlegung ausgesprochen habe, zu denken.23 Er empfehle, nach dem Beispiel des Landkreises Friedberg zunächst eine Meinungserforschung in Niederbayern anzustellen.
Staatssekretär Vetter bemerkt, die Volksbefragung im Landkreis Friedberg habe auf einem Landtagsgesetz beruht.
Staatssekretär Dr. Haas fährt fort, er glaube, daß dieses Beispiel auch auf Niederbayern anwendbar sei. Wenn die Staatsregierung die Kosten für die Verlegung auf die Dauer übernehme, könne sie nicht mehr die Verwaltungsvereinfachung fordern.
Staatsminister Dr. Geislhöringer wendet ein, Herr Staatssekretär Dr. Haas übersehe, daß die Regierung von Oberfranken mit dem Sitz in Bayreuth wieder hergestellt sei und man Niederbayern das gleiche Recht nicht vorenthalten könne.
Staatssekretär Dr. Haas erinnert daran, daß die Errichtung der Regierung in Bayreuth bereits in der Reichsmarkzeit mit geringen Kosten vorgenommen worden sei und im übrigen die FDP bereits 1946 Art. 185 BV24 abgelehnt habe.
Staatssekretär Vetter führt aus, Herr Staatssekretär Dr. Haas habe sicherlich mit seinen Bedenken in gewisser Weise recht, die Staatsregierung sei aber an die Bayer. Verfassung gehalten. Er warne davor, den Weg der Volksbefragung zu gehen, da damit, von zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten abgesehen, eine Vorstufe zu einem verfassungswidrigen Gesetz errichtet werde. Wenn die Regierung in Landshut nicht errichtet werde, müsse auch die Regierung in Bayreuth verschwinden, da man Oberfranken gegenüber Niederbayern nicht bevorzugen könne; daß dies aber so gut wie ausgeschlossen sei, liege auf der Hand. Auf alle Fälle müsse zunächst Landshut errichtet werden, auch wenn man nachher beide Regierungen – Oberfranken und Niederbayern – verschwinden lassen wolle.
Staatssekretär Dr. Haas bleibt auf seinem Vorschlag einer Volksbefragung stehen und meint, Niederbayern würde sich wahrscheinlich gegen die Verlegung der Regierung entscheiden. In diesem Falle könne man aber auch dem Vorwurf eines verfassungswidrigen Handelns begegnen.
Staatsminister Zietsch erklärt, der Landtag habe doch im Jahre 194825 in Ausführung des Art. 185 BV ein Gesetz über die Errichtung der Regierungen in Bayreuth und Landshut erlassen, das allerdings nur teilweise, nämlich im Hinblick auf Bayreuth, ausgeführt worden sei.26 Man könne sich aber durchaus auf den Standpunkt stellen, daß dem Art. 185 durch dieses Gesetz Genüge getan worden sei. Es müsse doch möglich sein, durch ein anderes Gesetz dieses Ausführungsgesetz vom Jahre 194827 abzuändern. Wenn das geschehen sei, könnte ein Gesetzentwurf gem. Art. 9 BV28 eingebracht werden, um die Einteilung der Regierungsbezirke überhaupt neu zu regeln. Allerdings müsse man wohl vorübergehend einen Regierungspräsidenten für Niederbayern ernennen.
Staatsminister Dr. Baumgartner spricht sich dagegen mit Nachdruck für die Errichtung der Regierung von Niederbayern in Landshut aus und verweist in seiner Begründung auf folgende Punkte:
a) Es liege eine Koalitionsvereinbarung vor.
b) Art. 185 der Bayer. Verfassung lautet wie folgt:
„Die alten Kreise (Regierungsbezirke) mit ihren Regierungssitzen werden ehestens wiederhergestellt.“
c) Der Bezirkstag Niederbayern hat sich fast einstimmig dafür ausgesprochen;
d) was die laufenden Ausgaben betrifft, so können diese auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden;
e) die Gerechtigkeit verlangt es, daß Niederbayern nicht schlechter als Oberfranken gestellt wird;
f) die rechtlichen Schwierigkeiten sind so erheblich, daß ein anderer Ausweg nicht gefunden werden kann.
Zusammenfassend bitte er dringend, die Verlegung durchzuführen, zumal er aus zahllosen Versammlungen wisse, daß dies der Wunsch weitester Kreise in Niederbayern sei.
Staatsminister Zietsch schlägt vor, das Staatsministerium des Innern möge klären, in welcher Form die Errichtung erfolgen solle. Wenn dies geschehen sei, könne man den Zustand etwa 1–2 Jahre belassen und dann durch ein Gesetz über die Verwaltungsvereinfachung eine Lücke schaffen.
Staatssekretär Dr. Haas warnt davor, überhaupt mit der Verlegung zu beginnen, während
Staatsminister Dr. Geislhöringer nochmals die von der Staatsregierung eingeholte und positiv ausgefallene Entschließung des Bezirkstages unterstreicht.
Auf Vorschlag von Herrn Staatsminister Dr. Baumgartner wird folgender Beschluß gefaßt:
Die Staatsregierung ist der Auffassung, daß die Verlegung der Regierung von Niederbayern nach Landshut so vorgenommen werden soll, daß möglichst geringe Kosten entstehen. Das Staatsministerium des Innern wird beauftragt, eine Aufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, auf welche Art und Weise die geringsten Kosten entstehen.29
Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, das Kreispräsidium Lindau beabsichtige, das bayerische Gesetz zur Förderung der Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe vom 26. November 1954 für den Kreis Lindau mit der Maßgabe in Kraft zu setzen, daß beim Vollzug für die über der Kreisebene liegenden Aufgaben die Regierung von Schwaben als obere und das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als oberste Siedlungsbehörde zuständig sein sollen. Der Kreis Lindau hat sich bereiterklärt, für die Dauer seiner Sonderstellung auf Anforderung die jeweils fällig werdenden Beträge aus den von den bayerischen Dienststellen gewährten Finanzierungshilfen zu erstatten.
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sei mit dieser Regelung einverstanden.
Der Ministerrat beschließt, dem Erlaß einer entsprechenden Rechtsanordnung des Kreispräsidenten unter der Voraussetzung zuzustimmen, daß die gewährten Finanzierungshilfen vom Kreis Lindau erstattet werden.31
Staatsminister Dr. Baumgartner fährt fort, in einem Schreiben vom 15. April 1955 habe er den Herrn Ministerpräsidenten gebeten, dafür einzutreten, daß von den Bundesmitteln für die Grenzlandhilfe in Höhe von fast 40 Mio DM im Haushaltsjahr 1955/56 dem Landwirtschaftsministerium ein Betrag von 40 bis 50% für die Förderung der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werde.33
In diesem Prozentsatz könne aber auch der Betrag für die Wege- und Wasserbauten enthalten sein. Anlaß zu diesem Schreiben habe ihm der Umstand gegeben, daß in den vergangenen Jahren die Beteiligung der übrigen Staatsministerien an der Planung des Wirtschaftsministeriums erst erfolgt sei, nachdem die Ansprüche dieses Ministeriums festgelegt gewesen seien. Allerdings habe er nach der Absendung des Briefes vom 15. April 1955 erfahren, daß aufgrund einer interministeriellen Besprechung in diesem Jahr auch die Wünsche des Landwirtschaftsministeriums erfüllt würden. Er wisse allerdings noch nicht genau, ob die Berücksichtigung ausreichend sei.
Staatsminister Zietsch gibt daraufhin den Inhalt einer Vormerkung bekannt, die über das Ergebnis der erwähnten interministeriellen Besprechung vom 22. April 1955 aufgenommen worden sei.34 Danach entfielen aus den vom Bund bereitgestellten Mitteln für regionale Hilfsmaßnahmen auf Bayern 23,35 Mio DM. Dieser Betrag werde regional auf die Sanierungs- und Grenzgebiete aufgeteilt und zwar in der Weise, daß Unterfranken 4 Mio DM, Oberfranken 6 Mio DM und Oberpfalz und Niederbayern 10 Mio DM erhalten sollten. Die Regierungen würden nun beauftragt, in diesem Rahmen Vorschläge zu machen, die sich an die Richtlinien der Bundesregierung zu halten hätten und die sachliche Aufteilung auf Regierungsebene vornehmen sollten.
Weitere 2 Mio DM seien für die Weiterführung der Energiepreishilfe, 0,5 Mio DM für einen größeren Straßenbau in Oberfranken und 0,85 Mio DM Reserve der Ressorts vorgesehen.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, die Länder seien bei der Verteilung der Bundesmittel für die Grenzgebiete nicht völlig frei, sondern im wesentlichen an die Weisungen des Bundes gebunden, wenn auch Abweichungen zulässig seien. Schon bisher sei die Aufteilung durch interministerielle Vereinbarung vorgenommen worden, es sei ihm deshalb nicht klar, wie die Auffassung des Landwirtschaftsministeriums über eine Benachteiligung dieses Ressorts zustandegekommen sei.
Auch in der Sitzung vom 22. April 1955 habe man eindeutig festgestellt, daß es bei der bisherigen Aufteilung völlig korrekt zugegangen sei, alle Einzelheiten seien besprochen und mit Landtag und Ministerrat abgestimmt worden. Im übrigen empfehle er, vorerst die Vorschläge der Regierungen abzuwarten.
Staatsminister Rucker empfiehlt, mehr als bisher auch kulturelle Vorhaben zu fördern.
Abschließend stellt Staatssekretär Dr. Guthsmuths nochmals fest, daß sich der interministerielle Ausschuß am 22. April 1955 über alle Einzelheiten geeinigt habe.35
Staatssekretär Dr. Panholzer führt aus, in einer Note vom 22. April 1955 habe das Staatsministerium der Justiz nochmals seine Ansprüche auf weitere Räume in der Herzog-Max-Burg angemeldet.37 Es handle sich vor allem darum, der Justizverwaltung das Zwischengeschoß einzuräumen, das ursprünglich als Lagerräume, Werkstätten usw. für die im Erdgeschoss untergebrachten Geschäfte bestimmt gewesen sei. Dies bringe sehr erhebliche bauliche Schwierigkeiten mit sich, da unter großem Kostenaufwand38 bauliche Veränderungen vorgenommen werden müßten.39
Die Oberste Baubehörde habe sich noch endgültig zu äußern, die Sache sei aber sehr dringlich, weil vorläufig die Firma Fries nach dem alten Plan weiter baue.
Aufzubringen seien folgende Beträge:40
1. 700 000 DM: bauliche Änderungen infolge des Wegfalls der eingebauten Geschäfte,
2. 400 000 DM: Einrichtung der Sitzungssäle,
3. 765 000 DM: verlorene Baukostenzuschüsse und
4. 450 000 DM: Jahresmiete
insgesamt also 2 315 000 DM, wovon die Beträge unter 1–3 nur auf das Rechnungsjahr 1955 entfielen.
Die Mittel für die baulichen Änderungen und die Einrichtung (1,1 Mio DM) sollen nach dem Vorschlag des Finanzministeriums durch das Staatsministerium der Justiz in folgender Weise gedeckt werden:
a) bei Kap. 04 03 Tit. 876 für Einrichtung der Diensträume in der Max-Burg vorgesehen
b) durch Mieteinnahmen aus den freigewordenen Gebäuden
c) durch Mehreinnahmen an Gebühren
Bei b) sei allerdings Voraussetzung, daß die Gebäude Mariahilfplatz, Prinz-Ludwig-Straße, Maria-Theresia-Straße von voll zahlenden Mietern bezogen würden.
Was die verlorenen Baukostenzuschüsse von 765 000 DM anlange, so sei bisher bereits ein Betrag von 118 000 DM ausgebracht, der jetzt noch mit 647 000 DM aufgestockt werden müsse; Deckung hiefür müsse jedoch erst gefunden werden.
Wenn der Ministerrat den Wünschen des Justizministeriums Rechnung trage, müsse das Finanzministerium eine Erklärung zu Protokoll erbitten, daß in Zukunft Mehraufwendungen durch echte Einsparungen gedeckt würden, ohne daß der Zuschußbedarf erhöht werde.
Staatssekretär Eilles stellt fest, daß er von den Ausführungen des Herrn Staatsssekretärs Dr. Panholzer völlig überrascht sei, nachdem erst kürzlich in einer großen Sitzung alle Einzelheiten geklärt worden seien. Er könne heute keine weiteren Erklärungen abgeben, ohne mit Herrn Staatsminister Dr. Koch gesprochen zu haben. Die Notwendigkeit, alle Justizbehörden in der Herzog-Max-Burg unterzubringen, werde doch allgemein anerkannt; jedermann wisse, daß die Verzettelung der Justizgebäude in der ganzen Stadt allmählich untragbar geworden sei. Wie schon gesagt, könne er über die von Herrn Staatsminister Dr. Koch abgegebene Erklärung hinaus keine weiteren Feststellungen treffen.
Staatsminister Zietsch unterstreicht die Notwendigkeit, die Frage der Unterbringung der Justiz nochmals im Ministerrat zu besprechen. Das Justizministerium müsse gehalten sein, aus seinem Haushaltsvolumen die Beträge selbst aufzubringen, die für den Umbau benötigt würden. Andere Ressorts könnten nicht zugunsten des Justizministeriums um über eine Mio DM gekürzt werden.
Staatssekretär Dr. Haas meint, das Justizministerium sollte auf die Zwischengeschosse verzichten, da man derartig kostspielige Umbauten nicht verantworten könne.
Staatssekretär Eilles entgegnet, daß ohne das Zwischengeschoß keine wirklich befriedigende Lösung möglich sei. Diese Räume würden unbedingt für Sitzungssäle usw. gebraucht.
Staatssekretär Dr. Haas wendet sich dagegen, daß neue Anforderungen gestellt würden; die Justizverwaltung hätte sich früher über ihren Bedarf schlüssig werden müssen.
Staatsminister Zietsch fügt hinzu, strittig sei nur die Frage der Zwischengeschosse, hier brauche man eine Entscheidung des Ministerrats.
Staatssekretär Eilles wendet ein, jeder Tag, an dem die Firma Fries in der bisherigen Weise weiterbaue, bedeute, daß weitere Kosten entstünden, wenn das Zwischengeschoß nun doch der Justiz zugesprochen würde. Wenn man diese Wünsche nicht erfülle, könnten eben andere Gebäude nicht freigemacht werden und es werde wieder nur bei einer Teillösung für die Justizverwaltung bleiben.
Ministerpräsident Dr. Hoegner, der während der Besprechung dieses Punktes zurückgekehrt ist, stellt die Frage zur Entscheidung, ob die im Bau befindlichen Zwischengeschosse in der Herzog-Max-Burg mit einem Aufwand von 1,1 Mio DM für die Justizverwaltung umgebaut werden sollen.
Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, diesem Umbau nicht zuzustimmen.
Staatssekretär Eilles weist noch auf die Gefahr hin, daß damit das ganze Projekt scheitern könne.41
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben der Sudetendeutschen Landsmannschaft bekannt, in dem für den Sudetendeutschen Tag 1955 in Nürnberg um einen Zuschuß gebeten werde. Während 1954 ein Zuschuß von 20 000 DM gewährt worden sei, werde heuer ein höherer Betrag verlangt.43
Der Ministerrat faßt folgenden Beschluß:
Die Staatsregierung gewährt für den Sudetendeutschen Tag 1955 aus Einzelpl. 13 einen Zuschuß von 20 000 DM.
Staatsminister Zietsch fügt hinzu, der Betrag werde aus dem Tit. „Besondere Aufgaben der Staatsregierung“ genommen werden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, vielleicht könne er diesen Zuschuß noch etwas aus seinem Dispositionsfonds erhöhen.44
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß in der Staatskanzlei eine Stelle für die Sammlung und Sichtung des bayerischen Landesrechts geschaffen worden sei. Die Ressortministerien seien gebeten worden, diejenigen Beamten zu benennen, die in den Ministerien mit dieser Aufgabe betraut seien. Zum Teil sei dies noch nicht geschehen, weshalb er heute bitte, dies möglichst bald nachzuholen, damit die Arbeit keinen Aufschub erleide.46
Staatsminister Rucker schlägt vor, die Behandlung dieses Punktes heute zurückzustellen, da der Herr Ministerpräsident nicht anwesend sei.48
Staatssekretär Dr. Haas bittet Herrn Staatsminister Rucker, die Vorschläge schriftlich den einzelnen Ministerien und der Staatskanzlei zuzuleiten.
Staatsminister Rucker erklärt sich damit einverstanden.49
Staatsminister Rucker teilt mit, er habe an einer Besprechung in Hannover teilgenommen, auf der die Normenkontrollklage des Bundes gegen das Land Niedersachsen behandelt worden sei. Die Klage habe zum Ziel, nachzuweisen, daß die niedersächsische Regierung durch ihre Schulgesetzgebung gegen das Reichskonkordat verstoßen habe und damit die Bundestreue verletze.
Niedersachsen erkläre
a) das Reichskonkordat sei nie geltendes Recht geworden;
b) selbst wenn man anderer Meinung sei, stehe fest, daß es infolge der Übergabe der Kulturverwaltung an die Länder nicht Bundesrecht geworden sei;
c) das niedersächsische Schulgesetz stehe nicht im Widerspruch mit dem Reichskonkordat.
Diese letzte Behauptung bezweifle er persönlich allerdings, da durch das niedersächsische Schulgesetz in der Tat die Konfessionsschule mehr oder weniger beseitigt werde.
Wesentlich dürfte der zweite Punkt sein. Im Hinblick darauf fordere Niedersachsen auch die übrigen Länder auf, sich ihm anzuschließen. Diese Entscheidung habe heute der Ministerrat zu treffen; er selbst sei der Meinung, Bayern habe keine Veranlassung, sich einzumischen, wenn auch Niedersachsen behaupte, die Sache sei für alle Länder von größter Bedeutung, nachdem mit dem Begriff „Bundestreue“ in alle Länder eingegriffen werden könne.
Offenbar bestehe auch bei den übrigen Ländern keine große Neigung mitzugehen. Immerhin sei dieser Fall, der freilich mehr den Herrn Ministerpräsidenten als den Kultusminister angehe, so bedeutungsvoll, daß man vielleicht ein Gutachten des Herrn Professors Dr. Nawiasky einholen könne. Auf alle Fälle werde er einen Bericht über die Sitzung in Hannover dem Herrn Ministerpräsidenten übersenden.
Staatsminister Dr. Baumgartner bemerkt, er neige nicht dazu, sich in eine Angelegenheit einzumischen, die allein Niedersachsen angehe.
Ministerialrat Dr. Gerner fügt hinzu, die Frage der Bundestreue könne nicht vom Gegenstand getrennt werden. Auch er glaube, daß Bayern eigentlich keine Veranlassung habe, Stellung zu nehmen, sondern besser die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten solle. Offenbar suche Niedersachsen Bundesgenossen für seine Auffassung, daß das Reichskonkordat überhaupt nicht mehr gelte. Auch der Herr Ministerpräsident habe Bedenken dagegen, sich von Bayern aus in irgendeiner Form zu beteiligen.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß sich Bayern nicht beteiligt.51
Staatsminister Rucker berichtet, er habe neuerdings mit Professor Dr. Heisenberg verhandelt, der rate, zunächst von Bayern aus keine weiteren Schritte zu unternehmen. Dabei verweise er auch auf die gegenwärtige außenpolitische Lage.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths erläutert dies dahin, daß nach dem noch geltenden Besatzungsrecht weder die deutsche Wissenschaft noch die deutsche Industrie Kernforschung betreiben dürfe.
Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit vorerst zurückzustellen.53
Staatsminister Rucker gibt bekannt, der Entwurf für dieses Gesetz sei fertiggestellt und werde in den nächsten Tagen den Ministerien vorgelegt werden, vielleicht könne er schon in der nächsten Kabinettssitzung behandelt werden.55
Auf Frage von Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert Staatsminister Dr. Geislhöringer, was Art. 48 des Entwurfs betreffe (Erlaß von Verordnungen auf Kreisebene), so stelle er sich auf den gleichen Standpunkt, den der Senat eingenommen habe. Infolgedessen werde zur Zeit ein neuer Entwurf ausgearbeitet, der dem nächsten Ministerrat vorgelegt werden könne.
Diese Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.57
In Abwesenheit des Herrn Ministerpräsidenten verliest Staatssekretär Dr. Haas eine Resolution der Katholischen Aktion München-Freising, in der die Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch die Staatsregierung behauptet worden sei.59 Der Herr Ministerpräsident habe eine Gegendarstellung entworfen, die er nun verliest.60
Staatssekretär Dr. Haas macht noch darauf aufmerksam, daß die Resolution in einem Zeitpunkt verfaßt worden sei, als die Staatsregierung durch die Staatskanzlei bereits eine klare und eindeutige Stellungnahme zu dem genannten „Maulkorb-Erlaß“ in der Staatszeitung und der übrigen Presse veröffentlicht habe.61
Staatsminister Dr. Geislhöringer teilt in diesem Zusammenhang mit, daß auch die Katholische Kirchenzeitung der Diözese Augsburg ständig gegen die derzeitige bayerische Staatsregierung hetze.
Der Ministerrat erklärt sich mit dem Wortlaut der vom Herrn Ministerpräsidenten entworfenen Gegendarstellung gegen die Resolution der Katholischen Aktion einverstanden.62
Staatsminister Dr. Baumgartner weist noch darauf hin, daß die Koalitionsparteien beabsichtigen, nach der zweiten Lesung des Lehrerbildungsgesetzes eine Pause eintreten zu lassen, um mit den Kirchen verhandeln zu können. Keinesfalls sei es beabsichtigt, durch ein Gesetz vollendete Tatsachen zu schaffen.63
Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt, am 5. Juni 1952 habe der Bayerische Landtag beschlossen, einem Antrag des Abg. Meixner zuzustimmen, Dienststrafverfahren gegen die an der Überschreitung der Mittel beim Residenztheater schuldigen Beamten einzuleiten.65 Bisher sei ein Verfahren, nämlich das gegen Ministerialrat a.D. Berndt, durchgeführt worden, der in erster Instanz freigesprochen worden sei. Gegen diesen Freispruch sei Berufung eingelegt worden. Die beiden übrigen Verfahren gegen die Regierungsbauräte Tepe und Mayer seien noch im Gang. Es sei nun wirklich an der Zeit, diese Dinge abzuschließen, zumal an der Mittelüberschreitung in Wirklichkeit der frühere Herr Staatsminister Dr. Hundhammer und dessen Staatssekretär Dr. Sattler schuld seien. Er bitte auch zu erwägen, ob nicht die Berufung im Falle Berndt zurückgezogen werden könne.
Staatsminister Zietsch stimmt diesem Vorschlag zu, während Staatssekretär Eilles empfiehlt, die Angelegenheit heute zurückzustellen, nachdem der Herr Ministerpräsident, der im Jahre 1952 Innenminister gewesen sei, heute nicht anwesend sein könne.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.66
Staatsminister Dr. Baumgartner gibt ein Schreiben des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen bekannt, in dem mitgeteilt werde, daß der Ministerrat der Sowjetzone beabsichtige, in diesem Jahr etwa 25 000 westdeutsche Kinder zum Sommeraufenthalt in die Sowjetzone einzuladen.68 Herr Bundesminister Kaiser bitte, über Presse und Schule die Eltern eingehend aufzuklären. Die Aufklärung werde am besten wohl über das Presse- und Informationsamt in der Staatskanzlei erfolgen können.
Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.69
Staatsminister Dr. Baumgartner gibt ein Schreiben der Gemeinde bekannt, in dem sich über die Unsicherheit, in der sich die Gemeinde nach wie vor befinde, beklagt werde.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, der Verwaltungsrat der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung habe sich gestern mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Die Landesanstalt biete jetzt 17,1 Mio DM, während die Industrieverwaltungsgesellschaft (IVG)71 auf 20,8 Mio DM heruntergegangen sei. Man habe vereinbart, gemeinsam einen Schätzer zu bestellen. Wie er aber schon im Ministerrat vom 5. April 1955 mitgeteilt habe, sei die IVG an Geretsried eigentlich nur mehr deshalb interessiert, weil ein für die IVG außerordentlich günstiger Mietvertrag hinsichtlich des Lagers Föhrenwald bestehe. Das Finanzministerium habe schon zweimal versucht, bisher aber ohne Erfolg, diesen Vertrag zu lösen. In der gestrigen Sitzung habe der Vertreter des Finanzministeriums zugesichert, nochmals zusammen mit dem Arbeitsministerium einen Versuch in dieser Richtung zu unternehmen. Er hoffe, daß die ganze Sache in etwa 14 Tagen in Ordnung gebracht werden könne.
Staatsminister Stain bemerkt, die Zustimmung der IVG zu einer späteren Aufteilung des Geländes liege bereits vor.
Staatsminister Zietsch meint dagegen, die Verhältnisse würden gegenwärtig noch überprüft.72
Staatsminister Dr. Baumgartner betont die Notwendigkeit, in Bayern eine dritte Zuckerfabrik zu errichten, damit die Zuckerrübenernte in Bayern selbst verarbeitet werden könne.
Der Plan des Landwirtschaftsministeriums sei gewesen, nach dem Beispiel von Ochsenfurt die dritte Zuckerfabrik auf der Grundlage zu errichten, daß 49% der Anteile der Süddeutschen Zucker AG, 51% den Bauern zufallen sollten, zu seiner Überraschung habe die Süd-Zucker AG diesen Vorschlag jedoch jetzt abgelehnt.74 Sein Ministerium sei deshalb in großer Verlegenheit, da 35 Mio DM benötigt würden, das Bundesernährungsministerium aber nur 15 Mio DM zugesagt habe. Vorläufig könne er noch nicht angeben, wie sich die Angelegenheit weiter entwickeln werde.
Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.75
a) Antrag des Rechtsanwalts Sigmund Adam, Rosenheim, Königstr. 15, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 50 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25.1.1952 (GVBl. S. 19);76
b) Antrag des Rechtsanwalts Dr. Max Gorr, Nürnberg, Platz der Opfer des Faschismus 6, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 6 Abs. II und IV des fünften Abschnittes (Übergangsbestimmungen zur Rechtsanwaltsordnung vom 6.11.1946) (GVBl. S. 371);77
c) Antrag des Dr. Hellwald Gassmann, München-Pasing, Barystr. 12, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 67–92 der Rechtsanwaltsordnung vom 6.11.1946 (GVB1. S. 371).78
Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Bayer. Verfassungsgerichtshof habe den Termin zur mündlichen Verhandlung über diese Anträge so kurz befristet angesetzt, daß es nicht mehr möglich gewesen sei, den Ministerrat um Zustimmung zu der Bevollmächtigung der Vertreter der Staatsregierung zu bitten.
Zu Punkt a) sei vom Staatsministerium des Innern Regierungsdirektor Dr. Josef Brandl, zu b) und c) vom Staatsministerium der Justiz Regierungsdirektor Dr. Karl Hartmann benannt worden.
Der Ministerrat werde jetzt gebeten, nachträglich Kenntnis von diesen Bevollmächtigungen zu nehmen und sein Einverständnis zu erklären.
Der Ministerrat erklärt sich mit der Bevollmächtigung einverstanden.
a) Jahresversammlung der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer am 20. Mai 1955
Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest eine Einladung der Arbeitsgemeinschaft, worauf vereinbart wird, daß Herr Staatsminister Bezold die Staatsregierung bei diesem Anlaß vertreten wird.
b) Bischof Ulrich-Festwoche in Augsburg 3.–11. Juli 1955
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Einladung des Bischofs von Augsburg zu der Bischof Ulrich-Festwoche bekannt.79
Als Vertreter der Staatsregierung werden Herr Staatsminister Rucker und Herr Staatssekretär Dr. Panholzer teilnehmen.80
c) Donaukraftwerk Jochenstein 2. Juli 195581
Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß die ersten drei Maschinen des Donaukraftwerks Jochenstein am 2. Juli 1955 im Rahmen einer Feier in Betrieb gesetzt würden. Ursprünglich sei nur an einen begrenzten Teilnehmerkreis gedacht worden, der Bund und die österreichische Regierung hätten sich jedoch entschlossen, etwa 500 Personen einzuladen. Das Programm sei so gedacht, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Rhein-Main-Donau AG eröffne, worauf dann Ansprachen der Firmenvertreter folgen sollten. Anschließend werde der Herr Ministerpräsident gebeten, eine Rede zu halten, dem dann der Bundesverkehrsminister und schließlich der österreichische Bundesminister für Verkehr folge.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit diesem Programm einverstanden.82
d) Besuch des Ministerpräsidenten Zinn von Hessen in München83
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die Einzelheiten des Programms für den Besuch des Herrn Ministerpräsidenten Zinn bekannt, der am 3. und 4. Mai 1955 zu einem Staatsbesuch nach München komme. Er bitte, sich zahlreich zu beteiligen und der Staatskanzlei mitzuteilen, an welchen Veranstaltungen die einzelnen Herren teilnehmen sollten.
e) Evangelischer Kirchentag auf dem Hesselberg am Pfingstmontag, 30. Mai 195584
Staatsminister Dr. Baumgartner verliest eine Einladung des Evangelischen Landeskirchenrats für den Kirchentag am 30. Mai 1955 auf dem Hesselberg.
Es wird vereinbart, daß der Einladung Herr Staatsminister Dr. Koch und Herr Staatssekretär Dr. Meinzolt, möglicherweise auch Herr Staatsminister Zietsch und Herr Staatssekretär Dr. Haas Folge leisten.85
f) Jahresversammlung des Deutschen Museums, 7. Mai 195586
Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, das Deutsche Museum lasse bitten, daß die Herren Kabinettsmitglieder für den 7. Mai 1955 auf ihre Plätze im Residenztheater zugunsten des Deutschen Museums verzichteten. Diejenigen Herren, die der Festaufführung beiwohnen wollten, würden dann die Karten unmittelbar vom Deutschen Museum erhalten.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.