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Nr. 20MinisterratssitzungDienstag, 22. März 1955 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Justizminister Dr. Koch, Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsschulgesetzes. II. Entwurf eines Ärztegesetzes. III. Errichtung von Spielbanken. IV. Hilfe für bedürftige Kinder durch Förderung des Hilfswerks Berlin. V. Gesetz Nr. 5 über die Befugnisse des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen, der Regierungsflüchtlingskommissare und der Flüchtlingskommissare bei den Landräten und Oberbürgermeistern (Flüchtlingsnotgesetz vom 14.12.1945). VI. Personalangelegenheiten. VII. Verwaltungsvereinfachung; hier: Schreiben des Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Held. VIII. Personalausgaben für die Bereitschaftspolizei. IX. Errichtung des Max-Planck-Instituts für Physik sowie einer Reaktoranlage in München. X. Besoldungsfragen. XI. Unterstützung der Himalaya-Expeditionen 1955. XII. Verlegung des Finanzamts Lichtenberg/OFr.. XIII. Grenzlandhilfe-Programm. XIV. Landtagsangelegenheiten. XV. Große Strafrechtskommission. XVI. Entwurf einer Verordnung über eine einmalige Statistik der Lager und Lagerinsassen. XVII. Schreiben der Katholischen Elternvereinigung Eichstätt. XVIII. Einladungen usw.. XIX. Besuch des Sicherheitsbeauftragten der Bundesregierung, Theodor Blank in München am 23. März 1955. XX. Deutsch-Amerikanischer Beratender Landesausschuß.

I.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsschulgesetzes1

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt die Frage, ob dieser Gesetzentwurf zurückgezogen oder der Ältestenrat gebeten werden solle, den Entwurf vor der Behandlung des Haushaltsplans nicht auf die Tagesordnung zu setzen.

Staatsminister Zietsch regt an, den Herrn Landtagspräsidenten bezw. den Ältestenausschuß zu bitten, den Entwurf zunächst liegen zu lassen. Für den zu erwartenden Ausfall von 2,7 Mio DM müsse Ersatz im Rahmen des Kultusetats gefunden werden, wenn dies gelinge, könne man den Entwurf zurückziehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, sich in diesem Sinne mit dem Landtag in Verbindung zu setzen.2

II.Entwurf eines Ärztegesetzes3

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich dann, ob zwischen den Staatsministerien des Innern und für Arbeit und soziale Fürsorge eine Verständigung hinsichtlich dieses Gesetzentwurfes zustande gekommen sei.

Staatssekretär Weishäupl erwidert, das Arbeitsministerium habe seine Einwendungen formuliert, eine endgültige Besprechung mit dem Innenministerium sei jedoch noch nicht möglich gewesen.

Staatsminister Dr. Geislhöringer bedauert die Verzögerung, nachdem er im Landtag mitgeteilt habe, der Ministerrat werde sich heute abschließend mit dieser Sache befassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt, daß Herr Abg. Dr. Soenning mit der Zurückstellung des Initiativgesetzentwurfes der CSU im Hinblick auf diese Zusicherung einverstanden gewesen sei.

Staatssekretär Vetter meint, die Einwendungen des Arbeitsministeriums seien nicht so durchschlagend, daß ihnen Rechnung getragen werden müßte. Er schlage vor, den Entwurf heute zu verabschieden und in der vorliegenden Form dem Landtag zuzueiten.

Staatssekretär Weishäupl erklärt sich einverstanden, worauf beschlossen wird, den Gesetzentwurf dem Landtag vorzulegen.

Außerdem wird vereinbart, dem Senat mitzuteilen, daß der Entwurf unter Beachtung des Gutachtens des Senats dem Landtag eingereicht worden ist.4

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bayerischen Ärztegesetzes

III.Errichtung von Spielbanken5

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er habe diesen Punkt auf die Tagesordnung des Ministerrats gesetzt, weil sich in den letzten Tagen zwei neue Gesichtspunkte ergeben hätten:

1. Das Staatsministerium des Innern sei der Meinung, daß von den drei Orten Bad Reichenhall, Garmisch-Partenkirchen und Bad Kissingen lediglich Bad Reichenhall die im Spielbankgesetz vom 14. Juli 1933 geforderten Voraussetzungen erfülle..

2. Bekanntlich habe das Staatsministerium der Finanzen auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 16. November 1954 am 30. November 1954 mit dem Staatsministerium der Finanzen und den übrigen Ländern ein Verwaltungsabkommen6 über die Zahlung von Ausgleichsbeträgen aus der Spielbankabgabe abgeschlossen.7 Nun erkläre das Innenministerium von Baden-Württemberg, Voraussetzung für dieses Abkommen sei gewesen, daß keine Spielbanken in den Ländern, in denen sie bisher noch nicht bestanden hätten, zugelassen würden.8

Staatsminister Zietsch bestreitet diese Behauptung des Innenministeriums von Baden-Württemberg, während Staatsminister Dr. Geislhöringer bemerkt, auf einer Innenministerkonferenz sei lediglich erörtert worden, ob eine Übereinkunft getroffen werden solle, daß neue Spielbanken nicht mehr zugelassen werden sollten; zu einer Vereinbarung sei es aber damals nicht gekommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest daraufhin das Schreiben des Innenministers von Baden-Württemberg vom 16. März 1955, in dem u.a. folgendes ausgeführt werde:

Zunächst werde auf den von den Bundestagsabg. Bausch, Dr. Wuermeling und Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Spielbanken (BT-Drucks. Nr. 2996) hingewiesen, der in einem besonderen Bundestagsunterausschuß „Spielbanken“ lange Zeit eingehend behandelt worden sei.9

Dieser Entwurf sei vor allem deshalb nicht vom Bundestag verabschiedet worden, weil das Verwaltungsabkommen vom 30. November 1954 die Zahlung von Ausgleichsbeitragen aus der Spielbankabgabe geregelt habe. Es sei aber zu erwarten, daß nicht nur dieses Abkommen in Frage gestellt werde, sondern das Thema „Spielbanken“ erneut in der Öffentlichkeit und im Bundestag erörtert werde, falls weitere Spielbanken zugelassen würden. Das Innenministerium in Stuttgart glaube, daß ein Antrag, Spielbanken durch Bundesgesetz zu verbieten, kaum im Bundestag abgelehnt werden könne.

Ferner werde noch ausgeführt, im Falle der Genehmigung von Spielbanken in Bayern würden mit größter Wahrscheinlichkeit auch andere Bundesländer derartige Einrichtungen in ihrem Bereich zulassen; damit werde die angestrebte und erzielte Ordnung des Spielbankwesens im Bundesgebiet erneut in Frage gestellt. Das Innenministerium befürchte übrigens, die Gegner des Föderalismus könnten nicht ohne Grund behaupten, durch Ländervereinbarungen sei nichts zu erreichen, wenn Bayern nun eigene Wege gehe.

Abschließend schlage Herr Innenminister Ulrich mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache vor, Herr Staatsminister Dr. Geislhöringer möge vor seiner Entscheidung in einen Meinungsaustausch im Rahmen der Innenministerkonferenz eintreten.

Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt, die in dem Schreiben vom 16. März 1955 aufgeführten Gründe könnten ihn in keiner Weise überzeugen, in Wirklichkeit bemühe sich Baden-Württemberg nur, eine unliebsame Konkurrenz zu verhindern. Das Abkommen vom 30. November 1954 besage nichts über die Zulassung von weiteren Spielbanken, sondern behandle lediglich die Zahlung von Ausgleichsbeträgen aus der Spielbankabgabe.

Vom rechtlichen Standpunkt aus sei das Staatsministerium des Innern jederzeit berechtigt, eine Konzession zu erteilen.

Was nun die an der Errichtung von Spielbanken interessierten Orte betreffe, so seien bei Bad Reichenhall die Voraussetzungen einwandfrei gegeben, dagegen komme Bad Wiessee nicht in Frage.

Was Garmisch-Partenkirchen betreffe, so erfülle dieser Ort die Erfordernisse des Gesetzes vom 14. Juli 1933 insofern nicht, als in dem Gesetz eine bestimmte Fremdenzahl mit einem Ausländeranteil von 20% im Durchschnitt der Jahre 1924–1930 verlangt werde. Damals sei aber Garmisch und Partenkirchen noch nicht vereinigt gewesen. Was Bad Kissingen anlange, so seien dort die Verhältnisse noch nicht einwandfrei geklärt. Er sei der Auffassung, daß es sich hier mehr oder weniger um eine politische Frage handle, in der die Regierung nicht nachgeben könne, ohne der Opposition einen bedeutenden Erfolg zu überlassen. Bei der seinerzeitigen Abstimmung im Landtag habe es sich bekanntlich um eine reine Zufallsmehrheit gehandelt.10

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest daraufhin den Wortlaut des Gesetzes vom 14. Juli 1933 und erläutert den darin enthaltenen Begriff „Besucher“.11

Staatsminister Bezold stellt fest, es bestehe zweifellos die Gefahr, daß ein neuer Antrag BauschDr. Wuermeling komme, wenn weitere Spielbanken zugelassen würden.

Staatssekretär Eilles fügt hinzu, das Bundesjustizministerium erwäge bereits, das Reichsgesetz vom 14. Juli 1933 zu beseitigen.

Staatssekretär Dr. Haas hält es nicht für zweckmäßig, die Angelegenheit nochmals vor den Landtag zu bringen, nachdem die CSU wahrscheinlich geschlossen dagegen stimmen werde und in den übrigen Parteien die Meinungen geteilt seien. Es scheine ihm nichts anderes möglich zu sein, als eine vollendete Tatsache zu schaffen in den Fällen, wo die Voraussetzungen des erwähnten Gesetzes gegeben seien. Was Bad Kissingen betreffe, so halte er es für dringend notwendig, dieser Stadt durch die Zulassung einer Spielbank zu helfen, zumal wenn man sich erinnere, welche Erfolge Lindau mit seiner Spielbank habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die gesetzlichen Voraussetzungen müßten auf alle Fälle vorhanden sein, andererseits glaube er aber nicht, daß der Landtag übergangen werden könne, zumal bereits ein Antrag des Herrn Abg. Stock vorliege.12 Außerdem müsse er fragen, wer die Fraktion der CSU daran hindern könne, einen Antrag zu stellen, falls das Innenministerium eine Konzession erteile. Der Landtag sei jederzeit in der Lage, mit Mehrheit die Staatsregierung zu beauftragen, Spielbanken nicht zuzulassen.

Lindau könne man zum Vergleich nicht heranziehen, weil dort bereits eine Spielbank bestehe und der dort abgeschlossene Vertrag eingehalten werden müsse.

Auf einen Einwand von Staatsminister Dr. Geislhöringer erwidert Ministerpräsident Dr. Hoegner, er könne nicht zustimmen, daß eine Lizenz erteilt werde, ohne daß der Landtag dazu Stellung genommen habe. Übrigens glaube er, daß ein großer Teil der Fraktion der SPD zustimmen werde, wenn der Ertrag für Wohnungsbauzwecke bestimmt werde.

Staatsminister Zietsch empfiehlt, Bad Reichenhall zuzulassen und Zweigstellen in Garmisch-Partenkirchen und Kissingen zu genehmigen.

Staatsminister Dr. Geislhöringer betont nochmals, es stehe außer Zweifel, daß Bad Reichenhall die im Gesetz vom 14. Juli 1933 geforderten Voraussetzungen erfülle. Er bitte nochmals dringend, der Opposition nicht den Triumph zu überlassen, daß die Staatsregierung in der Spielbankfrage nachgebe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, hier handle es sich um keinen Punkt der Koalitionsvereinbarungen, die einzelnen Parteien seien frei in ihrer Abstimmung. Es liege auch kein Beschluß der Koalitionsparteien vor, die Sache nicht vor den Landtag zu bringen.

Anschließend wird die voraussichtliche Haltung der Mitglieder der Koalitionsparteien zur Spielbankfrage erörtert.13

Staatssekretär Dr. Guthsmuths äußert erhebliche Bedenken gegen den vom Staatsministerium des Innern beabsichtigten Aufbau der Spielbanken. Wenn dieser Plan verwirklicht werde, befürchte er, daß nichts für den Wohnungsbau herauskommen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend folgendes fest:

Nachdem bisher von drei Spielbanken die Rede gewesen sei, sich aber jetzt herausgestellt habe, daß nur Bad Reichenhall die Voraussetzungen erfülle, sei eine neue Sachlage eingetreten; deshalb sollten der Koalitionsausschuß und die Koalitionsparteien nochmals beraten und insbesondere die Frage überlegen, ob eine Mehrheit im Landtag zu finden sei für den Fall, daß das Erträgnis der Spielbanken für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werde.14 Ohne genaue Überlegung könne keine Entscheidung in dieser politischen Angelegenheit getroffen werden.

Staatssekretär Dr. Haas meint, es komme wohl in erster Linie auf die Fragestellung an. Wenn eine Spielbank eingerichtet sei und dann erst gefragt werde, sei eine Mehrheit im Landtag zu erwarten. Wenn die Staatsregierung aber erst die Frage stelle, werde sie bereits bei den Koalitionsfraktionen auf erheblichen Widerstand stoßen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, bei der Fraktion des BHE sei Voraussetzung für ihre Zustimmung, daß der Staat Träger der Spielbank sei, nicht eine GmbH. Die Entscheidung des BHE werde weitgehend von der Konstruktion der Spielbank abhängig sein.

Weiter wird festgestellt, daß die Bayernpartei voraussichtlich geschlossen für die Zulassung von Spielbanken stimmen werde, während die Meinung der FDP geteilt sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die Auffassung der FDP-Fraktion müsse erst festgestellt werden.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten einverstanden und beschließt, die Angelegenheit morgen in den Fraktionen und15 im Koalitionsausschuß am kommenden Montag, den 28. März 1955 zu erörtern.16

Außerdem wird beschlossen, keine Mitteilung über die heutige Beratung an die Presse herauszugeben.17

Staatsminister Bezold führt aus, in diesem Zusammenhang müsse er noch die Frage aufwerfen, ob wirklich das Hotel Axelmannstein in Bad Reichenhall vom Bayerischen Staat übernommen werden müsse.

Jedenfalls sei dieses Hotel ohne eine Spielbank nicht zu halten.

Staatssekretär Dr. Haas stimmt zu und betont, eigentlich hätte der Erwerb dieses Hotels im Ministerrat erörtert werden sollen, nachdem es sich doch um ein sehr bedeutendes Objekt handle.

Es wird vereinbart, diese Angelegenheit in der nächsten Kabinettssitzung zu behandeln.18

Spielbanken

IV.Hilfe für bedürftige Kinder durch Förderung des Hilfswerks Berlin19

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Ministerrat habe im vergangenen Jahr beschlossen, dem „Hilfswerk Berlin“, das Erholungsplätze für Kinder aus Westberlin vermittle, einen Zuschuß von 2000 DM zu gewähren. Von diesem Betrag habe die Bayer. Staatskanzlei 800 DM gezahlt, während der Rest von den einzelnen Staatsministerien übernommen worden sei. Er schlage vor, daß jeder der Herren Staatsminister aus seinem Dispositionsfonds einen Betrag von 200 DM gebe, damit entfalle auf die Staatskanzlei noch der Rest von 600 DM.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

Staatsminister Zietsch stellt noch die Bitte, daß die Ministerien möglichst bald von der Staatskanzlei verständigt werden, damit die Beträge noch vor Beginn des neuen Haushaltsjahres gezahlt werden können.20

Erholungsfürsorge

V.Gesetz Nr. 5 über die Befugnisse des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen, der Regierungsflüchtlingskommissare und der Flüchtlingskommissare bei den Landräten und Oberbürgermeistern (Flüchtlingsnotgesetz vom 14.12.1945)21

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß am 14. Dezember 1945 das sogenannte Flüchtlingsnotgesetz mit Zustimmung der Militärregierung ergangen sei, das den dem Staatsministerium des Innern unmittelbar unterstehenden Staatskommissar ermächtigt habe, mit Zustimmung des Staatsministers des Innern und des Staatsministers der Justiz alle Maßnahmen zu ergreifen und anzuordnen, „die geeignet sind, die Notstände in der Unterbringung, der Ernährung und der Bekleidung der Flüchtlinge zu beheben“. In § 1 Abs. 2 heiße es außerdem, der Staatskommissar sei an die Schranken des Reichsleistungsgesetzes, des Notgesetzes zur Sicherung eines angemessenen Raumausgleichs und an sonstige gesetzliche Vorschriften nicht gebunden.

Auf Grund dieses Gesetzes seien damals u.a. Kleider- und Hausratssammlungen bei ehemaligen Nationalsozialisten durchgeführt worden. Das Vorgehen sei natürlich örtlich verschieden gewesen, zweifellos sei in einer Reihe von Fällen ein mehr oder weniger starker Druck angewendet worden.

Nun kämen plötzlich Ersatzansprüche von Gemeinden und Gemeindeverbänden, die ihrerseits in Anspruch genommen würden. Einer ihm vorliegenden Nachricht zufolge mache dies allein in Nürnberg einen Betrag von 800 000 DM aus. Angeblich habe der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Entscheidung getroffen, wonach Gemeinden zum Ersatz verpflichtet seien. Er müsse fragen, ob für solche Fälle nicht das Oberste Landesgericht zuständig sei und wie ein solcher Fall überhaupt vor das Karlsruher Gericht kommen könne.

Bei dem Gesetz Nr. 5 handle es sich zweifellos nicht um Besatzungsrecht, wohl aber um ein vorkonstitutionelles Recht. Sei dieses Gesetz Nr. 5 rechtsgültig oder nicht?

Staatssekretär Vetter erklärt, die Angelegenheit sei bereits beim Staatsministerium des Innern anhängig, das an sich schon beabsichtigt habe, den Ministerrat damit zu befassen. Die Staatsministerien der Justiz und der Finanzen seien eingeschaltet worden. Soviel das Innenministerium bis jetzt habe feststellen können, sei die Weisung, Kleider und Hausrat zu sammeln, nicht auf dieses Gesetz gestützt worden. Die ganze Angelegenheit müsse aber von neuem sorgfältig nachgeprüft werden.

Staatssekretär Dr. Haas bestätigt, daß die Sammlung mehr oder weniger zwangsweise durch Kommissionen der Landräte und Oberbürgermeister durchgeführt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert sich nicht mehr, ob überhaupt Ausführungsbestimmungen ergangen seien, offenbar sei dies nicht der Fall gewesen. Wie in so manchen anderen Fällen beurteilten jetzt die Gerichte die damaligen Verhältnisse nach dem heutigen Zustand.

Er bitte dringend, die Rechtslage nachzuprüfen, zumal die Stadt Nürnberg bereits verurteilt worden sei.

Staatssekretär Dr. Panholzer empfiehlt auch zu prüfen, ob nicht die Einrede der Verjährung geltend gemacht werden könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, er werde nach Nürnberg mitteilen, daß die Rechtslage ungeklärt sei und nachgeprüft werde

VI.Personalangelegenheiten

1. Versorgung von Mitgliedern der Staatsregierung; hier: Staatssekretär a.D. Adam Sühler

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der frühere Staatssekretär Sühler habe beantragt, ihm von der Vollendung des 65. Lebensjahres an einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren. Mit Note vom 12. März 1955 schlägt das Staatsministerium der Finanzen vor, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages nach Art. II a des Gesetzes vom 5. September 1946 in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 1954 (GVBl. S. 325) anzuerkennen und Herrn Sühler einen Betrag von monatlich 200 DM zu bewilligen.

Die Bewilligung solle aber nur für die Dauer der Zugehörigkeit des Herrn Staatssekretärs a.D. Sühler zum Senat befristet sein und nach seinem Ausscheiden neu festgesetzt werden.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatssekretär a.D. Sühler für die Zeit seiner Zugehörigkeit zum Senat einen Unterhaltsbeitrag von monatlich 200 DM zu bewilligen.

2. Staatssekretär a.D. Dr. Nerreter

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob das Staatsministerium der Finanzen schon einen Vorschlag hinsichtlich des Antrags des Herrn Staatssekretärs a.D. Dr. Nerreter machen könne.

Staatsminister Zietsch erwidert, der Antrag werde zur Zeit noch bearbeitet.

3. Versorgung des ehemaligen Polizeipräsidenten von München, Frhr. von Eberstein22

Staatsminister Dr. Geislhöringer teilt mit, Herr Abg. Piehler habe ihn gebeten prüfen zu lassen, ob dem früheren Polizeipräsidenten von München, Frhr. von Eberstein, ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, aus seiner Tätigkeit im Staatsministerium des Innern kenne er diesen Fall genau.

An sich sei Eberstein als nationalsozialistischer Polizeipräsident im allgemeinen anständig gewesen, er stamme aber nicht aus der Beamtenschaft, so daß in seinem Falle nichts zu machen sei.23

4. Ruhegehaltsbezüge des Bundesministers Franz Josef Strauß

Staatsminister Dr. Geislhöringer teilt mit, Herr Bundesminister Strauß beziehe nach wie vor Ruhegehalt als ehemaliger Oberregierungsrat im Staatsministerium des Innern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, an sich stünden Herrn Strauß als Bundestagsabgeordneter diese Ruhegehaltsbezüge zu, es sei aber nachzuprüfen, ob die Zahlung nicht solange einzustellen sei, als Herr Strauß Mitglied der Bundesregierung sei.

VII.Verwaltungsvereinfachung; hier: Schreiben des Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Held

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Held bekannt, in welchem dieser im Auftrag des Landtagsausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Verwaltungsvereinfachung um Mitteilung bitte, ob von den einzelnen Geschäftsbereichen bereits bestimmte Vorschläge ausgearbeitet worden seien.24

Er beabsichtige, Herrn Abg. Dr. Held folgende Antwort zu erteilen:

„Auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, daß bisher bestimmte Vorschläge für die Verwaltungsvereinfachung noch nicht ausgearbeitet worden sind. Unter dem Vorsitz des ehem. Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, Herrn Staatsrat a.D. Dr. Ottmar Kollmann, ist eine aus Verwaltungsfachleuten bestehende Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsvereinfachung gebildet worden, welche gegenwärtig alle Möglichkeiten einer Verwaltungsvereinfachung im Bereich der bayerischen Staatsverwaltungen prüft. Die Arbeitsgemeinschaft wird die Ergebnisse ihrer Arbeiten zu gegebener Zeit der Staatsregierung zuleiten, welche dann die Möglichkeit einer Verwirklichung dieser Vorschläge beraten wird. Ein bestimmter Zeitpunkt für die Vorlage von Vorschlägen an den Bayerischen Landtag kann daher heute noch nicht genannt werden.“

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Antwort einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß damit die Angelegenheit wohl erledigt sei und bittet die Herren Staatsminister, ihrerseits auf das Schreiben des Herrn Abg. Dr. Held nicht mehr einzugehen.25

Verwaltungsvereinfachung

VIII.Personalausgaben für die Bereitschaftspolizei

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, hier handle es sich darum, daß die Beamten der Bayer. Bereitschaftspolizei hinsichtlich der Festsetzung des Besoldungsdienstalters den Angehörigen des Bundesgrenzschutzes gegenüber schlechter gestellt seien.

Staatsminister Zietsch erklärt, das Staatsministerium der Finanzen habe nochmals mit den Staatsministerium des Innern über diese Frage verhandelt; auch der Sicherheitsausschuß des Bayer. Landtags habe sich damit befaßt, während dies eigentlich Sache des Besoldungsausschusses sei.

Das Staatsministerium der Finanzen müsse sich nach wie vor gegen eine Sonderregelung für die Beamten der Bereitschaftspolizei wenden, da damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde und mit Sicherheit Forderungen von anderen Beamtengruppen zu erwarten seien. Gewisse Zugeständnisse könnten jedoch gemacht werden, eine entsprechende Note werde jetzt dem Innenminister zugeleitet und es sei zu hoffen, daß damit eine Einigung zu erzielen sei.

Staatssekretär Vetter erwidert, das Innenministerium müsse eigentlich der Auffassung des Staatsministeriums der Finanzen, daß der Bundesgrenzschutz etwas anderes als die Bereitschaftspolizei sei, beipflichten, zumal es die jetzt gemachten Zugeständnisse als ausreichend anerkennen könne.

Auch Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt sich mit dem neuen Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen einverstanden.

IX.Errichtung des Max-Planck-Instituts für Physik sowie einer Reaktoranlage in München26

Ministerpräsident Dr. Hoegner unterrichtet das Kabinett über eine Besprechung mit dem Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Professor Dr. Hahn.27 Dieser sei der Meinung, daß auf alle Fälle das Max-Planck-Institut mit einer Reaktoranlage nach München kommen solle, während das erste Atomkraftwerk in Karlsruhe zu errichten sei. Die angekündigte Besprechung beim Bundeskanzler habe allerdings noch nicht stattgefunden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths bedauert, daß das Kraftwerk offenbar jetzt nicht nach Bayern komme. Die bayerische Wirtschaft, z.B. die Groß-Chemie, könnte ein solches Kraftwerk allerdings besonders gut brauchen. Es zeige sich hier auch wieder – wie in anderen Fällen – daß eine großzügige Wirtschaftspolitik in Bayern durch den Mangel an flüssigen Mitteln erschwert werde. Er komme deshalb wieder auf seinen schon früher gemachten Vorschlag zurück, das Finanzministerium möge die Beteiligung des Bayerischen Staates aktivieren und mit Zertifikaten belegen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, über diese wie über andere Fragen der Wirtschaftspolitik oder auch den Landesentwicklungsplan28 müsse demnächst in einer Sondersitzung des Ministerrats gesprochen werden. Die Staatsregierung könne nicht vier Jahre vorübergehen lassen, ohne in der Wirtschaftspolitik Entscheidendes zu tun.29

Atomenergie

X.Besoldungsfragen30

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Düsseldorf sei der Beschluß gefaßt worden, eine Arbeitsgemeinschaft zur Behandlung aller Besoldungsfragen zu bilden.31 Entgegen einer z.T. von den Finanzministern vertretenen Auffassung32 habe sich die Konferenz ausdrücklich auf den Standpunkt gestellt, daß eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich sei.

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet dann über ein Schreiben des Bundesfinanzministers, das sich ebenfalls mit der Besoldungsfrage beschäftige.

Staatsiminister Zietsch erklärt, er könne diesen Ausführungen keinesfalls beipflichten, er halte es für notwendig, daß sich die Ministerpräsidenten vor einer Antwort an den Bundesfinanzminister abstimmten. Das Finanzministerium habe übrigens heute eine Arbeitskonferenz nach München einberufen, um Besoldungsfragen zu erörtern. Die Finanzminister der Länder würden jedenfalls auf der in Düsseldorf vorgezeichneten Linie weiter arbeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt nochmals fest, daß in Düsseldorf beschlossen worden sei, jede Änderung des Grundgesetzes abzulehnen und eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

Staatssekretär Vetter bittet, auch auf die mit den Kommunalbeamten zusammenhängenden Fragen Rücksicht zu nehmen und das Innenministerium vor endgültigen Beschlüssen zu beteiligen.33

Besoldungsfragen

XI.Unterstützung der Himalaya-Expeditionen 195534

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Ministerrat am 15. Februar 1955 beschlossen habe, vorerst keine Zuschüsse an die Deutsche Nepal-Expedition und die Deutsch-Schweizerische Expedition zu geben, bevor nicht das Ergebnis der Haushaltsberatungen vorliege.

Herr Staatssekretär Dr. Meinzolt, der heute nicht anwesend sei, setze sich nun erneut für die vom Alpenverein und von der Deutschen Himalaya-Stiftung geförderte Nepal-Expedition ein und empfehle, in diesem Fall doch einen Zuschuß von 12 500 DM zu bewilligen, wahrend eine Unterstützung der Deutsch-Schweizerischen Expedition mit 3000 DM ausreiche.35

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, mit Herrn Staatssekretär Dr. Meinzolt nochmals über diese beantragten Zuschüsse zu sprechen.36

XII.Verlegung des Finanzamts Lichtenberg/OFr.37

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob das Staatsministerium der Finanzen dem Herrn Landtagspräsidenten auf seine Anfrage vom 24. Februar 1955 wegen der Ersatzansprüche der Stadt Lichtenberg/OFr. schon geantwortet habe.

Staatsminister Zietsch erwidert, die Antwort werde in den nächsten Tagen auslaufen.38

XIII.Grenzlandhilfe-Programm39

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die vom Herrn Staatsminister der Finanzen in Aussicht genommene Besprechung mit dem Vorsitzenden des Grenzland-Ausschusses bereits stattgefunden habe.

Staatsminister Zietsch antwortet, er habe Herrn Abg. Freundl in einem ausführlichen Schreiben die Auffassung des Finanzministeriums mitgeteilt und sich darin zu einer Besprechung bereit erklärt. Herr Abg. Freundl habe aber bisher auf diesen Brief noch nicht geantwortet.40

XIV.Landtagsangelegenheiten

a) Staatssekretär Weishäupl wirft die Frage auf, wie sich die Staatsregierung bezüglich des Antrags der CSU-Fraktion auf Erhöhung des Blindengeldes verhalten solle.41

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, es sei zu erwarten, daß die Opposition noch weitere Anträge stellen werde, die eine erhöhte Belastung des Staatshaushalts bedeuteten. Er empfehle, in diesen wie in anderen Fällen von Seiten der Regierungs-Parteien zu beantragen, daß die Beratung der Anträge bis zur Behandlung des Staatshaushaltes zurückgestellt werde.

b) Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, es liege ein von Abgeordneten aller Parteien mit Ausnahme der SPD unterzeichneter Antrag vor, in dem Auskunft über die Beteiligungen des Bayerischen Staates verlangt werde.42

Ministerpräsident Dr. Hoegner drückt seine Verwunderung über den Antrag aus und ersucht darauf hinzuwirken, daß die Koalitionsparteien sich nicht ohne vorherige Abstimmung an solchen Anträgen beteiligen.

XV.Große Strafrechtskommission

Staatssekretär Eilles berichtet, er habe an einer Sitzung der Großen Strafrechtskommission teilgenommen; bisher werde noch der allgemeine Teil beraten, die Kommission hoffe, bis 1957 mit ihrer Arbeit fertig zu werden. Nachdem sie aber höchstens viermal im Jahr zusammentrete, halte er es für ausgeschlossen, daß bis 1957 die Beratungen abgeschlossen sein könnten.

XVI.Entwurf einer Verordnung über eine einmalige Statistik der Lager und Lagerinsassen43

Staatsminister Dr. Geislhöringer nimmt Bezug auf die Ministerratssitzung vom 1. März 1955, in der beschlossen worden sei, diese Verordnung als unnötig abzulehnen. Nun habe er ein Schreiben des Herrn Bundesministers Dr. Oberländer erhalten, der dringend bitte, Bayern möge seinen Widerstand aufgeben und dieser Verordnung, der er große Bedeutung zumesse, doch zustimmen.44

Staatsminister Stain fügt hinzu, auch er habe sich inzwischen überzeugt, daß diese Statistik nicht entbehrt werden könne, da es dringend notwendig sei, genaue Angaben über die Struktur der Lager und Lagerinsassen zu erhalten. Die vom Bundesfinanzministerium zugesagten 30 Mio DM für die Lagerauflösung seien in Frage gestellt, wenn man die Verordnung ablehne. Er empfehle deshalb, der Verordnung doch zuzustimmen; dabei verweise er auf seine Ausführungen im Ministerrat vom 1. März 1955.

Der Ministerrat beschließt, in Abänderung des Beschlusses vom 1. März 1955, dem Entwurf dieser Verordnung zuzustimmen.45

XVII.Schreiben der Katholischen Elternvereinigung Eichstätt46

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, er habe eine Zuschrift der Katholischen Elternvereinigung Eichstätt bekommen, in der der Regierung in der Frage der Lehrerbildung völlig unbegründete Vorwürfe gemacht würden. U.a. werde erklärt, man versuche, den christlichen Geist aus den Volksschulen endgültig zu entfernen, die Elternvereinigung verlange von der Regierung, daß sie die Verfassungsbestimungen achte und einhalte. Derartige Angriffe könnte man sich nicht gefallen lassen; er ersuche das Kultusministerium, eine entsprechende Antwort zu erteilen.

Staatsminister Rucker sichert zu, das Erforderliche zu veranlassen.47

XVIII.Einladungen usw.

a) Einweihung des Flughafens Nürnberg

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht Herrn Staatsminister Bezold, ihm Unterlagen für seine Ansprache bei dieser Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

b) Empfang des Exportclubs München am 14. April 1955

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß der Exportclub München am 18. April 1955 einen großen Empfang für die Staatsregierung und die Mitglieder des Konsularkorps veranstaltet. Er bitte die Herren Kabinettsmitglieder, nach Möglichkeit teilzunehmen.

c) Gedenkfeiern in Penzberg am 28. April 1955.

Es wird vereinbart, daß an der Gedenkfeier in Penzberg, die zum Jahrestag der Ermordung des damaligen Bürgermeisters durch die Nationalsozialisten abghalten wird, die Herren Staatssekretäre Vetter und Dr. Panholzer teiInehmen.

d) Jahrestagung des Landkreisverbandes

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, der Landkreisverband veranstaltet am 23. April 1955 in Passau seine Jahrestagung. Er sei eingeladen worden, dort zu sprechen; er bitte das Staatsministerium des Innern, ihm zu dem Thema „Die Landkreise als Selbstverwaltungskörper“ Material zur Verfügung zu stellen.48

e) Einweihung des Kriegerdenkmals in Vilsbiburg am 5. Juni 1955.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er werde wegen der Teilnahme an dieser Veranstaltung noch mit Herrn Staatsminister Dr. Baumgartner sprechen.

XIX.Besuch des Sicherheitsbeauftragten der Bundesregierung, Theodor Blank in München am 23. März 195549

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß alle Herren Staatsminister, sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Haas, Dr. Guthsmuths und Eilles an der Besprechung und dem anschließenden Mittagessen teilnehmen.50

XX.Deutsch-Amerikanischer Beratender Landesausschuß51

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Sitzung des Ausschusses vom 29. März 1955 auf den 31. März 1955, 10 Uhr 30, verlegt worden sei. Er bitte die Herren Kabinettsmitglieder, an dieser Sitzung möglichst vollständig teilzunehmen.52

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Albrecht Haas Staatssekretär