Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Gesetz über die Gewährung von Ausgleichsbeträgen für in Anspruch genommene Beherbergungsräume (Ausgl. Betr. G.). III. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Reichskassenordnung und der Vorläufigen Vollzugsbestimmungen zur Reichskassenordnung für die Kassen des Landes Bayern. IV. Armeemuseum, Kriegerdenkmal und ehem. Preysing-Palais in München. V. Errichtung einer Polizeischule für Technik und Verkehr. VI. Personalangelegenheiten. VII. Entwurf eines Ärztegesetzes. VIII. Ausführungen der Zeitung „8 Uhr Blatt“. IX. Richtlinien für die Gewährung eines Staatspreises der Bayerischen Staatsregierung in Form von Goldmedaillen für hervorragende, auf der Deutschen Handwerksmesse in München ausgestellte handwerkliche Erzeugnisse. X. Hilfsmaßnahmen für die Hochwassergeschädigten. XI. Staatsmittel für das Grenzlandhilfeprogramm. XII. Regelung der Dienstzeit am Josephitag (19. März 1955). XIII. Aufstellung des Haushalts 1955; hier: Personalausgaben für die Bayer. Bereitschaftspolizei. XIV. Besuch des Sicherheitsbeauftragten der Bundesregierung Theodor Blank in München. XV. Außerordentlicher Haushalt 1955; hier: Staatlicher Hochbau. XVI. Deutsch-Amerikanischer Beratender Landesausschuß. XVII. Privatdozent Dr. Dürig. XVIII. Wahl eines Landesbischofs der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. XIX. Ausgabe von Fragebogen an die Volksschullehrer. XX. Veranstaltungen usw..
1.Entwurf eines Gesetzes betreffend das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland
2.Entwurf eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
3.Entwurf eines Gesetzes betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag
4.Entwurf eines Gesetzes betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die ersten vier Punkte der Tagesordnung der 138. Sitzung des Bundesrats vom 18. März 1955 vom Ministerrat in der heute abend stattfindenden Sondersitzung beraten werden.1
5.Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (4. ÄndG-LAG)2
Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Finanzausschuß, der Ausschuß für Flüchtlingsfragen und der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen empfehlen, den Vermittlungsausschuß aus den in der BR-Drucks. Nr. 66/1/55 ersichtlichen Gründen anzurufen. Im Koordinierungsausschuß sei über eine Reihe von Punkten keine Einigung zu erzielen gewesen.3
Was die Empfehlung unter Ziff. II betreffe, so habe sich der Vertreter der Vertriebenenabteilung des Innenministeriums4 gegen diese Empfehlung ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß aus einer Reihe von Gründen gerade für Bayern als einem der Hauptflüchtlingsländer der Gesetzentwurf wesentliche Vorteile bringe.5 Demgegenüber habe der Vertreter des Finanzministeriums6 die Empfehlung unter Ziff. I 1 unterstützt und u.a. erwähnt, die nach Art. I Ziff. 1 vorgesehene Regelung bringe für Bayern ein Minderaufkommen an Vermögenssteuer von rund 44 Mio DM.7
Außerdem werde erklärt, soweit die laufenden Einnahmen den Ausgleichsfonds nicht deckten, müsse der Weg der Vorfinanzierung beschritten werden, eine Möglichkeit, von der der Ausgleichsfonds bisher noch nicht voll Gebrauch gemacht habe.
Staatsminister Zietsch führt aus, der Gesetzentwurf sei im Finanzausschuß eingehend beraten worden, wobei man zu der Auffassung gelangt sei, daß durch den Entwurf versucht werden solle, einseitig die Länder heranzuziehen, um den Lastenausgleich finanzieren zu können.8 Der eigentliche Gesichtspunkt des Lastenausgleichs, nämlich einen wirklichen Ausgleich zwischen den Geschädigten und denen, die nichts verloren haben, zu finden, werde durch den Versuch, aus allgemeinen Steuermitteln die Berechtigten zu befriedigen, verändert. Die Länder müssen sich dagegen wehren und an dem Grundgedanken des Gesetzes festhalten.
Aus diesem Grunde sei schon im Jahre 1952 die Heranziehung der Vermögenssteuer bis zum Jahre 1957 begrenzt worden. Er spreche sich dafür aus, auf alle Fälle den Vermittlungsausschuß aus den in der Empfehlung zu I 1 dargelegten Gründen anzurufen. Er glaube nicht, daß die Leistungen des Lastenausgleichsfonds im geringsten behindert würden; von der Aufbringungsseite aus sei aber festzustellen, daß es nicht angehe, sich nur an die Länder zu halten. Wie schon Herr Ministerialrat Dr. Gerner gesagt habe, gebe § 7 des Lastenausgleichsgesetzes dem Bund die Möglichkeit, das Notwendige im Wege der Vorfinanzierung zu tun.9
Nach kurzer Aussprache wird mit Mehrheit beschlossen, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel anzurufen, Art. I Ziff. 1 des Gesetzes zu streichen.
Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, was die Empfehlung zu Ziff. I 2 betreffe, so seien auch hier die Vertreter des Innen- und des Finanzministeriums gegenteiliger Meinung gewesen. Letzterer habe erklärt, die für Bayern eintretende Minderung der Wohnungsbaumittel werde im Jahre 1955 etwa 13,9 Mio DM ausmachen.10
Der Ministerrat beschließt einstimmig, die Empfehlung unter Ziff. I 2 zu unterstützen.
Ministerialrat Dr. Gerner berichtet dann weiter, zu der Empfehlung unter I 3 habe der Vertreter des Finanzministeriums im Koordinierungsausschuß empfohlen, diese Empfehlungen zu unterstützen, da eine Erhöhung der Tilgung auf 6 bezw. 5% zweifellos dazu dienen werde, daß der Bayerische Staat die um 4 bezw. 3% höhere Tilgung aus Haushaltsmitteln leisten müsse.11 Dies würde für den bayerischen Staatshaushalt eine Mehrbelastung von etwa 7,5 Mio DM bedeuten.
Staatsminister Stain entgegnet, der Lastenausgleichsfonds solle gemeinsames Eigentum aller Entschädigungsberechtigten sein. Da er Darlehen mit einer Laufzeit von 60 Jahren ausgegeben habe, werde nach 30 Jahren der Staat Nutznießer sein; deshalb sei man zu dem Gedanken gekommen, die Tilgung zu erhöhen. Andererseits gebe er zu, daß Schwierigkeiten entstehen könnten, wenn der Staat Zinsverbilligungsmittel hergeben müsse.
Der Ministerrat beschließt, auch zu diesem Punkt den Vermittlungsausschuß anzurufen.
Empfehlung unter Ziff. I 4:12
Der Ministerrat beschließt, auch diese Empfehlung zu unterstützen und den Vermittlungsausschuß anzurufen.
Ferner wird beschlossen, von den Empfehlungen unter Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 66/1/55 diejenige von 1, 3, 4, 6, 7 und 10 zu unterstützen, dagegen nicht diejenige unter 2, 5 und 9.
Ministerialrat Dr. Gerner bemerkt, die Empfehlung unter Ziff. II 8 eigne sich in der vorgesehenen Fassung nach Auffassung des Koordinierungsausschusses nicht für eine etwaige Anrufung des Vermittlungsausschusses.13 Es werde deshalb folgender Wortlaut vorgeschlagen.
„Art. I Ziff. 49 und 50 werden gestrichen.
Begründung:
a) Zu Art. I Ziff. 49:
Der nach Art. I Ziff. 49 des Gesetzesbeschlusses des Bundestags vorgeschlagenen Neufassung des § 298 LAG könnte nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, daß der Bundesminister der Finanzen erklärt, daß die dort vorgesehene Regelung keinen Grund für die Schmälerung in der Zurverfügungstellung zusätzlicher Bundesmittel im Wohnungsbau für Sowjetzonenflüchtlinge abgibt.14 Die jetzige Fassung des Art. I Ziff. 49 des Gesetzesbeschlusses gibt nämlich zu der Befürchtung Anlaß, daß die bisher für den Wohnungsbau für Sowjetzonenflüchtlinge zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Zukunft im Hinblick auf die vorgeschlagene, neue Regelung entsprechend geschmälert werden. Dies kann jedoch nicht die Absicht des Gesetzgebers sein, weil die für Sowjetzonenflüchtlinge aufgewendeten Mittel zu Lasten der übrigen Geschädigten gehen.
Falls der Bundesminister der Finanzen eine Erklärung der vorgesehenen Art abgibt, würde die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus diesem Grunde entfallen.
b) Zu Art. I Ziff. 50:
Die Berücksichtigung von Sowjetzonenflüchtlingen und ihnen gleichgestellten Personen ist nur möglich nach den Voraussetzungen und Grundsätzen, die für die vergleichbaren Hilfen im Sinne dieses Gesetzes gelten und nur dann, wenn aus Bundeshaushaltsmitteln Beträge für den Härtefonds zur Verfügung gestellt werden.15 Wäre dem nicht so, würde die Berücksichtigung der Härtefondsberechtigten zu einer Verkürzung der Leistungen an Geschädigte führen.
Auch diese Begründung für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gilt jedoch nur dann, wenn der Bundesminister der Finanzen nicht eine Erklärung im Sinne der oben unter a) zu Art. I Ziff. 49 vorgesehenen Art abgeben sollte.“
Der Ministerrat beschließt, diesen Landesantrag zu stellen.16
Dabei wird festgestellt, daß die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, Art. I Ziff. 49 und 50 zu streichen, entfällt, falls der Bundesminister der Finanzen eine Erklärung der unter Ziff. II 8 vorgesehenen Art abgibt.17
Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG werden nicht erhoben.
7.Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1954 (Erste Lohnsteuer-Änderungsverordnung 1955)19
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG, wobei die Empfehlungen unter Ziff. 1 mit 4 der BR-Drucks. Nr. 68/1/55 unterstützt werden.20
8.Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Änderung und Ergänzung der Einkommensteuer-Richtlinien 1955 für die Veranlagung zur Einkommensteuer 1954 (EStER 1954)21
Zustimmung gemäß Art. 108 Abs. 6 GG mit Unterstützung der Empfehlungen unter Ziff. II 1 b, 2, 3, 4 b und 5 der BR.-Drucks. Nr. 46/1/55.
Dagegen werde die Empfehlung unter Ziff. II 1 a, c und 4 a nicht unterstützt.
9.Zustimmung des Bundesrates zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Heeresverpflegungsamtes Flensburg-Harrislee22
Zustimmung.
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.24
11.Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-Schweizerische Protokoll vom 16. November 1954 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Gießereierzeugnisse25
Keine Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG.
12.Benennung von Senator Dr. Klein, Berlin, zum Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost an Stelle von Senatsdirektor Burkart, Berlin26
Die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Post in der BR-Drucks. Nr. 69/1/55 wird unterstützt.
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.
14.Entwurf eines Runderlasses des Bundesministers des Innern über Erstattung der Bundestagswahlkosten
Zustimmung mit Unterstützung der Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten unter Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 42/l/55. Die Empfehlung unter Ziff. I dieser Drucksache wird dagegen nicht unterstützt.
15.Antrag des Landes Bayern auf Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes28
Ministerialrat Dr. Gerner teilt mit, daß dieser bayerische Antrag an die Ausschüsse des Bundesrats überwiesen werden wird.29
Abschließend macht Ministerialrat Dr. Gerner noch darauf aufmerksam, daß voraussichtlich die Benennung des Herrn Staatsministers Bezold als Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost möglicherweise noch als Nachtrag auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf die Note des Staatsministeriums des Innern vom 9. März 1955, wonach der vorliegende Gesetzentwurf an die Stelle des Gesetzes zur Freimachung und Vergütung zweckentfremdeten Beherbergungsraumes vom 22. November 1950 treten solle.31 Bedenken seien von keinem Ministerium geltend gemacht worden..
Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf dem Landtag und Senat, letzterem zur etwaigen gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.32
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, auch gegen diesen Gesetzentwurf, der zum Zweck habe, die in der Regierungserklärung vom 11. Januar 1955 angekündigte Vermögensänderungsübersicht bezw. Verbrauchsrechnung zu verwirklichen,34 bestünden keine Bedenken.
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.35
Staatsminister Zietsch nimmt in seinen Ausführungen Bezug auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 23. Februar 1955.37 Bekanntlich habe der Bayerische Rundfunk dem Bayer. Staat 2½ Mio DM zum Ausbau des Herkulessaales in der Residenz bezahlt, wofür seinerseits der Staat dem Rundfunk das Recht eingeräumt habe, jederzeit die Übertragung des Eigentums an dem Gesamtgelände des ehemaligen Armeemuseums zu verlangen.38 Das Gelände, auf das sich das Recht des Bayerischen Rundfunks erstrecke, reiche nach Westen hin bis zum eigentlichen Hofgarten und schließe das Kriegerdenkmal mit ein; infolgedessen könne dieses nicht an seinem bisherigen Platz verbleiben.39
Das Finanzministerium habe nun als zukünftigen Platz für das Kriegerdenkmal die Feldherrnhalle vorgeschlagen, unterstützt von der überwiegenden Meinung der interessierten Kreise. Dabei sei man von dem Gedanken ausgegangen, die Feldherrnhalle wieder in eine Beziehung zu unserer Zeit zu setzen.40 Mit Rücksicht auf den mit dem Bayer. Rundfunk geschlossenen Vertrag müsse jetzt bald eine Entscheidung getroffen werden, allerdings sei noch keine Einigung zwischen Kultus- und Finanzministerium zustande gekommen.
Staatsminister Rucker wendet ein, daß bei den Verhandlungen mit dem Rundfunk über das Denkmal nicht gesprochen worden sei. Übrigens scheine der Rundfunk jetzt dazu zu neigen, das Gelände beim Armeemuseum überhaupt nicht zu nehmen, sondern zu verlangen, daß der Bayerische Staat ihm andere geeignete Grundstücke zur Verfügung stelle.
Staatsminister Zietsch entgegnet, aus einer ihm vorliegenden Vormerkung gehe hervor, daß die Verpflichtung, gegebenenfalls das Armeemuseum abzutreten, mit Zustimmung des Landtags eingegangen worden sei und in Kenntnis der Tatsache, daß dann das Kriegerdenkmal verlegt werden müsse.41 Es handle sich also nur um die Entscheidung, ob der Staat eine vertragliche Verpflichtung erfüllen wolle oder nicht,
Staatsminister Rucker führt aus, als der Rundfunk sich zur Übernahme bereit erklärt habe, seien noch keine Bestimmungen über die Art und Weise, wie das Gelände bebaut werden dürfe, ergangen gewesen. Jetzt werde gefordert, daß der evtl. Neubau möglichst weit vom Hofgarten nach Osten gerückt errichtet werden müsse.
Anschließend gibt Staatsminister Rucker Einzelheiten über die Pläne zur Verlegung des Kriegerdenkmals in die Feldherrnhalle oder in deren Krypta bekannt.
Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, er habe den Eindruck, daß der Rundfunk tatsächlich auf die Erfüllung des Vertrags keinen Wert mehr lege, jedenfalls aber einverstanden sei, wenn ihm statt des Armeemuseums ein anderes Gelände oder auch der für den Ausbau des Herkulessaales verwendete Betrag von 2,5 Mio DM gegeben werde.
Das Kultusministerium habe jetzt schon eine Flut von Eingaben, die sich alle gegen die Verlegung des Denkmals wendeten, auch er sei der Auffassung, daß es sich nicht zieme, ein Denkmal, das den Münchnern so ans Herz gewachsen sei, zu verändern; jedenfalls dürfe in einer solchen Frage die öffentliche Meinung nicht unbeachtet gelassen werden.
Staatsminister Rucker macht demgegenüber auf die Schäden aufmerksam, die bereits jetzt die Marmorfigur des toten Soldaten aufweise.42
Auf Frage von Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert Staatsminister Rucker, vorläufig habe die Stadt noch nicht Stellung genommen.
Staatsminister Dr. Koch betont, das Kabinett müsse wohl daran festhalten, daß der Vortrag mit dem Rundfunk bestehen bleibe, wenn dieser aber von dem Denkmal abhänge, müsse es verlegt werden. Ob allerdings als neuer Platz die Feldherrnhalle in Betracht komme oder nicht, sei eine andere Frage. Er selbst glaube, die Feldherrnhalle werde sich ausgezeichnet eignen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, auf alle Fälle die öffentliche Meinung zu berücksichtigen.
Staatssekretär Dr. Haas meint, diese Bedenken hätten schon im Landtag geltend gemacht werden sollen. Der Staat müsse sich an den geschlossenen Vertrag halten, deshalb könne auch nur der Rundfunk allein das Gelände des Armeemuseums aufgeben.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Angelegenheit heute grundsätzlich besprochen worden sei, man könne aber auch die Stadt München nicht ausschalten und müsse ihre Meinung hören. Er ersuche deshalb den Herrn Staatsminister der Finanzen, mit dem Herrn Oberbürgermeister in Verbindung zu treten.
Staatsminister Zietsch sichert zu, so rasch als möglich die Meinung der Stadt München festzustellen.43
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, das Staatsministerium des Innern habe mit Note vom 11. März 1955 gebeten, die Frage der Errichtung einer Polizeischule für Technik und Verkehr auf die Tagesordnung des Ministerrats zu setzen. Nach dieser Note sei in der Konferenz der Innenminister am 16. Februar 1955 in Bremen Übereinstimmung darüber erzielt worden, daß diese Polizeischule als Gemeinschaftseinrichtung des Bundes und der Länder geschaffen werden solle.45
Gegen diesen Plan habe Nordrhein-Westfalen schwere verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, die vor allem damit begründet würden, daß dem Bund auf dem Umweg über diese Polizeischule Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Polizei eingeräumt würden, die ihm nach dem Grundgesetz nicht zustünden.46 Die Bedenken Nordrhein-Westfalens würden von der Bayer. Staatskanzlei in vollem Umfang geteilt.
Auch er stehe diesem Plan mit größter Zurückhaltung gegenüber, wenn er z.B. höre, daß die Beförderung von Polizeibeamten in den Ländern von dem Besuch der Schule abhängig gemacht werden solle. Er habe zwar früher als Innenminister grundsätzlich zugestimmt gehabt, nachdem er aber jetzt Einzelheiten erfahren habe, könne er die Zustimmung nicht mehr aufrecht erhalten.
Er bitte deshalb dringend, sich der Auffassung Nordrhein-Westfalens anzuschließen.
Ministerialrat Dr. Gerner bemerkt, in der Zwischenzeit sei zwar ein neuer Entwurf über die Einrichtung der Schule gekommen, dieser sei aber noch nicht bekanntgegeben worden.47
Staatssekretär Vetter entgegnet, es handle sich hier nicht um eine Bundesschule, sondern um eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder. Der Widerstand Nordrhein-Westfalens komme im wesentlichen daher, daß dieses Land selbst eine derartige Schule aufbauen wolle.48 Das Innenministerium stehe auf dem Standpunkt, hier müsse die billigste Lösung gefunden werde, nämlich diejenige, daß sich der Bund wesentlich an den Kosten beteilige. Von einem Eingriff in die Polizeihoheit der Länder könne s.E. nicht die Rede sein.
Bei der letzten Besprechung am 16. Februar 1955 seien alle Länder mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das eigene Interessen zu vertreten habe, einverstanden gewesen.
Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt sich bereit, die Angelegenheit zurückzustellen, bis auf der nächsten Sitzung der Innenminister am 21. März 1955 Klarheit geschaffen worden sei.49
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden und stellt daraufhin fest, daß sich die Mehrheit des Ministerrats dafür ausspricht, sich vorläufig dem Standpunkt von Nordrhein-Westfalen anzuschließen.50
1. Auf Vorschlag des Staatsministeriums der Justiz wird beschlossen, den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg, Dr. Ernst Steffen, zum Generalstaatsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht zu ernennen.
2. Der Ministerrat beschließt, gleichfalls auf Vorschlag des Staatsministeriums der Justiz, den Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht Bamberg, Dr. Georg Fick, zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg zu ernennen.
Zu beiden Fällen erklärt Staatsminister Zietsch, daß das Staatsministerium der Finanzen eine Ausnahmebewilligung nach Art. 5 Abs. l Satz 2 des Haushaltsgesetzes 1954 erteile, da sonst die Stellen erst drei Monate nach dem Freiwerden durch den bisherigen Inhaber wiederbesetzt werden könnten.
3. Der Ministerrat beschließt ferner auf Vorschlag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Regierungsdirektor Dr. Hermann Lauerbach zum Ministerialrat in diesem Ministerium zu ernennen,
4. Hebung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei Remold51
Staatsminister Dr. Geislhöringer führt aus, das Staatsministerium der Finanzen habe den Antrag des Staatsministeriums des Innern, die Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei in Bes. Gr. B 9 zu heben, abgelehnt mit der Begründung, in den anderen Ländern sei auch keine höhere Einstufung des Präsidenten der Bereitschaftspolizei vorgesehen.
Herr Remold, der ein sehr günstiges Angebot nach Bonn erhalten habe, sei nicht zu ersetzen, er stelle nochmals den Antrag, seine Stelle in B 9 zu heben, zumal dies haushaltsmäßig möglich sei. Übrigens sei eine solche Hebung schon vorgekommen und zwar beim Präsidenten der Landpolizei von Oberbayern.
Staatsminister Zietsch erwidert, dieser Fall sei ihm nicht bekannt, im übrigen müsse sich Bayern an die Regelung in den anderen Ländern halten, wo überall der Präsident der Bereitschaftspolizei in Bes. Gr. A lb oder A la eingereiht sei. Er könne deshalb nach wie vor seine Zustimmung nicht erteilen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner unterstreicht die Fähigkeiten des Herrn Remold, dessen Ausscheiden aus dem bayerischen Staatsdienst sehr bedauerlich wäre.
Staatssekretär Dr. Haas fügt hinzu, Herr Remold werde sicherlich den bayerischen Staatsdienst dem Bundesdienst vorziehen, wenn ihm etwas entgegengekommen werde. Die Entscheidung könne doch wohl nicht schwer fallen, zumal seine Bezüge nur unwesentlich erhöht würden.
Staatssekretär Weishäupl spricht sich ebenfalls für die Hebung der Stelle aus mit dem Hinweis auf die hervorragenden Eigenschaften des Herrn Remold, den er als Regimentskommandeur im Krieg kennengelernt habe.
Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, dem Antrag des Staatsministeriums des Innern zu entsprechen, wonach bei der Stelle des Leiters der Bayer. Bereitschaftspolizei Kap. 03 20 Tit.101 Bes. Gr. A la der Vermerk anzubringen ist:
„Der Stelleninhaber erhält für seine Person die Bezüge der Bes. Gr. B 9.“
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Innen- und dem Arbeitsministerium beigelegt seien und wann der Gesetzentwurf dem Ministerrat wieder vorgelegt werde.
Staatssekretär Weishäupl erwidert, die abschließende Besprechung werde in dieser Woche stattfinden, so daß der Entwurf voraussichtlich schon im nächsten Ministerrat wieder behandelt werden könne.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist dann auf einen Initiativgesetzentwurf der Landtagsfraktion der CSU für ein Ärztegesetz,53 dessen erste Lesung noch in dieser Woche im Landtag stattfinden werde, bedauerlicherweise sei also die Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf zu spät gekommen.54
Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest einen im „8 Uhr Blatt“ erschienenen Aufsatz, der sich gegen die Haltung der Bayerischen Staatsregierung in der Saarfrage wende und u.a. behaupte, maßgebliche Persönlichkeiten hätten im Jahre 1945 versucht, Bayern von Deutschland mehr oder weniger abzutrennen und in enge Verbindung mit Frankreich zu bringen. Die Verhandlungen seien angeblich mit dem damaligen französischen Generalkonsul Jousset in München geführt worden.55
Hier handle es sich um ein typisches Beispiel politischer Brunnenvergiftung. Mit M. Jousset seien niemals politische Verhandlungen geführt worden, wenn Unterlagen vorlägen, so seien sie zweifellos gefälscht.
Er stelle ausdrücklich fest, daß während seiner Regierungszeit als Ministerpräsident vom 28. September 1945 bis 21. Dezember 1946 niemals mit irgendwelchen französischen Persönlichkeiten über eine Abtrennung Bayerns verhandelt worden sei.
Er selbst habe lediglich im Oktober 1945 wegen des Verbleibs des Kreises und der Stadt Lindau bei Bayern in Lindau mit dem französischen General Widmer gesprochen.
Allerdings erinnere er sich, daß ihm gleichfalls im Oktober 1945 der damalige amerikanische Militärgouverneur, General Muller, vertraulich mitgeteilt habe, von gewisser Seite werde behauptet, er, Dr. Hoegner, stehe mit Frankreich im Bunde.
Übrigens habe auch Herr Bundesminister Schäffer versucht, ihm in jüngster Zeit verschiedenes aus der Zeit von 1945 anzuhängen; er habe daraufhin die Vorwürfe richtiggestellt,56 neuerdings gebe Herr Schäffer aber wieder eine völlig unzutreffende Schilderung der Verhältnisse, die zu seiner Absetzung Ende September 1945 geführt hätten.57 Infolgedessen müsse nochmals dazu Stellung genommen werden.58
Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob Herr Ministerpräsident Dr. Hoegner gegen das „8 Uhr Blatt“ etwas unternehmen könne.
Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, da niemand namentlich genannt sei, könne kaum etwas getan werden.
Staatssekretär Dr. Haas meint dagegen, der Tatbestand reiche aus, auch wenn der Herr Ministerpräsident persönlich nicht genannt sei,59es könne deshalb eine Unterlassungsklage gestellt und eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht daraufhin Herrn Staatsminister Dr. Koch, prüfen zu lassen, inwieweit eine Klage auf Unterlassung gestellt werden kann.60
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Ministerrat am 5. Februar 1952 beschlossen habe, 20 Goldmedaillen für die Aussteller an der Deutschen Handwerksmesse in München zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr bitte nun im Hinblick auf den immer größeren Umfang der Messe, die Zahl der Goldmedaillen von 20 auf 30 zu erhöhen.62
Bedenken gegen diesen Vorschlag bestünden wohl nicht.
Der Ministerrat beschließt dem Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr entsprechend, die Zahl der zu verleihenden Goldmedaillen von 20 auf 30 zu erhöhen und die Richtlinien vom 8. April 1952 (GVBl. S. 150)63 entsprechend zu berichtigen und einige weitere Änderungen vorzunehmen.64
Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf einen in der „Zeitung für Kommunalwirtschaft“ erschienenen Artikel mit der Überschrift „Regierung kam per Hubschrauber“, in dem Klage über die Verzögerung der Hochwasserhilfe geführt werde.66
Staatssekretär Dr. Panholzer erwidert, er habe die Verhältnisse nachprüfen lassen, und festgestellt, daß die Verzögerung dadurch entstanden sei, daß die Unterlagen von den Geschädigten unvollständig ausgefüllt würden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, alles daran zu setzen, daß die Hilfe möglichst beschleunigt wird, um einerseits den Geschädigten zu helfen und andererseits die Öffentlichkeit zu beruhigen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob der Herr Finanzminister bereits mit dem Grenzland-Ausschuß gesprochen habe.
Staatsminister Zietsch antwortet, er habe versucht, den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Abg. Freundl, schriftlich aufzuklären, und gleichzeitig mitgeteilt, daß er jederzeit für eine Aussprache zur Verfügung stehe. Diese Besprechung habe aber noch nicht stattgefunden.
Dieser Punkt wird daraufhin zurückgestellt.68
Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß der Josephitag staatlich geschlüzter katholischer Feiertag sei, die katholischen Beamten und Angestellten demnach dienstfrei hätten. Für die evangelischen Betriebsangehörigen beginne der Dienst um 10 Uhr 30, das Ende der Dienstzeit sei um 12 Uhr. Unter diesen Umständen halte er es für das zweckmäßigste, den Dienst am Josephitag überhaupt ausfallen zu lassen. Er bitte aber die Herren Staatsminister, dies nur intern bekanntzugeben und nicht zu veröffentlichen.
Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt Bezug auf eine Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 28. Februar 1955, die auch dem Staatsministerium des Innern im Abdruck zugegangen sei.
Nachdem Staatssekretär Vetter erklärt, das Innenministerium habe diesen Abdruck noch nicht erhalten, wird vereinbart, die Angelegenheit zurückzustellen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß Herr Blank am 23. März 1955 zu einer Besprechung mit der Staatsregierung in München eintreffen werde; die Aussprache finde um 9 Uhr 30 statt.
Voraussichtlich seien vor allem folgende Punkte zu besprechen:
a) Wieviele Divisionen kommen nach Bayern?
b) In welchen Städten werden Garnisonen errichtet?
Hier sei durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr schon unmittelbar mit der Dienststelle Blank verhandelt worden.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, dies sei auf Grund einer Weisung des früheren Herrn Ministerpräsidenten geschehen.
Übrigens habe man nur Fragen der Dienststelle Blank beantwortet, jedoch noch keine Vorschläge gemacht.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, in Zukunft auf alle Fälle die Staatskanzlei einzuschalten.69
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, bei dem dritten Punkt handle es sich um besondere Wünsche Bayerns vom föderalistischen Standpunkt aus, nämlich um die Fragen des Landeskommandanten, der landsmannschaftlichen Zusammensetzung der Truppen, des bayerischen Einflusses auf die Militärverwaltung usw.70
Mit Ausnahme des Staatsministeriums der Justiz seien wohl sämtliche Staatsministerien beteiligt; er bitte deshalb die Herren Staatsminister, sich um 9 Uhr 30 in der Staatskanzlei einzufinden. Er habe natürlich nichts dagegen, wenn sich auch die zuständigen Referenten der Minister für Rückfragen usw. bereithielten.
Der Ministerrat nimmt Kenntnis.71
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die allen Herren Kabinettsmitgliedern zugegangene Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 12. März 1955, die sich mit dem vom Staatsministerium der Justiz beantragten Zuschuß für den Wiederaufbau des Justizgebäudes Aschaffenburg befasse, heute behandelt werden müsse,
Staatsminister Zietsch und Dr. Koch erklären übereinstimmend, daß eine Erörterung im Ministerrat nicht veranlaßt sei.73
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß demnächst wieder eine Sitzung des Deutsch-Amerikanischen Beratenden Landesausschusses stattfinden müsse, zu der dieses mal die Staatsregierung einladen werde. Die Tagesordnung sehe verschiedene wichtige Punkte vor, u.a.:
a) Beschlagnahmter Wohnraum,
b) Nutzung der Randgebiete der Truppenübungsplätze und
c) Verfahren beim Einbau von Sprengkammern.
Als Termin schlage er den 29. März 1955, vormittags 10 Uhr 30, vor. Er bitte alle Herren Kabinettsmitglieder, an der Sitzung teilzunehmen, insbesondere die neuen Mitglieder des Kabinetts.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.75
Staatsminister Rucker und Staatssekretär Dr. Meinzolt führen aus, der Rektor und der Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg machen darauf aufmerksam, daß außer Dr. Dürig keine geeignete Persönlichkeit für den Lehrstuhl für öffentliches Recht in Würzburg in Betracht komme, zumal der noch auf dem Berufungsvorschlag stehende Universitätsprofessor aus Graz ausscheide.77
Der Ministerrat beschließt, an seinem Beschluß vom 8. Februar 1955 trotzdem festzuhalten.78
Staatssekretär Dr. Meinzolt gibt unter Bezugnahme auf die Besprechung dieser Angelegenheit noch die Namen weiterer Kandidaten für das Amt des Landesbischofs bekannt.80
Es wird festgestellt, daß auch bei diesen Persönlichkeiten keine Bedenken politischer Art obwalten.81
Staatssekretär Dr. Haas weist darauf hin, daß in Fragebogen, die wegen der Erteilung von Religionsunterricht an Volksschullehrer in Mittelfranken verteilt würden, auch die Frage enthalten sei, ob die betreffenden Lehrer aktives Mitglied ihrer Kirche seien.
Staatsminister Rucker entgegnet, derartige Fragebogen seien vom Kultusministerium nicht ausgegeben worden, er werde aber der Sache nachgehen.
a) Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, am 4. Juni 1955 finde im Rathaus in Nürnberg eine Tagung der Obmänner der Evakuierten-Ausschüsse statt, zu der wohl ein Vertreter der Staatsregierung erscheinen müsse.
Es wird vereinbart, daß die Vertretung der Staatsregierung durch Herrn Staatssekretär Weishäupl übernommen wird.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert nochmals daran, daß der Herr Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München zur Durchführung des Deutschen Turnfestes 1958 einen Staatszuschuß von 300 000 DM beantragt habe.
Staatsminister Zietsch erwidert, maßgebend werde zu gegebener Zeit die Haushaltslage sein, der zuständige Ressortminister möge sich dann an das Finanzministerium wenden.83
c) Vierte Europäische Wochen in Passau vom 22. Juli – 7. August 195584
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Herr Oberbürgermeister Billinger von Passau bitte den Ministerrat um einen Zuschuß von 10 000 DM.85
Staatsminister Zietsch bejaht die Bedeutung der Europäischen Wochen in Passau, bemerkt aber, bisher habe das Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Zuschuß von 4–5000 DM gegeben.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt daraufhin, er werde unter diesen Umständen dem Herrn Oberbürgermeister empfehlen, sich auch dieses Jahr wieder an das Kultusministerium zu wenden.
d) BMW-Einladung86
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich unter Bezugnahme auf die Besprechung im Ministerrat vom 8. Februar 1955, ob das Kabinett auf die Einladung der BMW zurückkommen könne.
Staatsminister Zietsch ersucht, die Angelegenheit noch etwas zurückzustellen, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien.87
Zum Schluß der Sitzung werden noch kurz die für die Fragestunde im Bayer. Landtag vorliegenden Anfragen besprochen und vereinbart, von welchem der Herren Staatsminister sie beantwortet werden.