Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Dienst- und Versorgungsbezüge der aus Kriegsgefangenschaft heimgekehrten oder noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Beamten, Angestellten und Arbeiter und der Hinterbliebenen von kriegsgefangenen Beamten (Gesetz über Kriegsgefangenenbezüge). III. Übernahme von 225 Mio DM Schatzanweisungen der Deutschen Bundesbahn durch die Länder. IV. Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. V. Erwerb des Echternacher Codex. VI. Personalangelegenheiten. VII. Sammlung und Sichtung der Vorschriften des Bayerischen Landesrechts. VIII. Interpellation der CSU zur Personalpolitik. IX. Erweiterung von Flugplätzen. X. Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt. XI. Bayerisches Konkordat. XII. Festschrift zum 75. Geburtstag des Herrn Universitätsprofessors Dr. Hans Nawiasky. XIII. Energieaufsicht. XIV. Verwendung des ehemaligen Finanzamtsgebäudes in Lichtenberg/OFr.. XV. Bavaria-Film GmbH. XVI. Ehrensold für die Inhaber der Bayerischen Tapferkeitsmedaille, des Bayerischen Militär-Max-Joseph-Ordens und des Militär-Sanitätsordens.
1.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete der Abgaben auf Mineralöl1
Dem Gesetzentwurf wird zugestimmt, dabei werden die in Ziff. 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 418/1/54 mitgeteilten Vorschläge unterstützt.2
2.Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden3
Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 70 GG.4
3.Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zum Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts5
Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.
Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt werde voraussichtlich auf Ersuchen des Finanzausschusses von der Tagesordnung abgesetzt werden.7
5.Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz8
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.
6.Entwurf einer Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer9
Zustimmung nach Maßgabe des Abänderungsvorschlags in BR-Drucks. Nr. 438/1/54 gemäß Art. 80 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 129 Abs. 1 GG.10
7.Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen11
Bedenken gegen den Entwurf werden nicht erhoben.
Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses unter Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 1/1/55 wird nicht unterstützt.12
8.Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen13
9.Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen14
10.Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl15
Bedenken werden nicht erhoben.
11.Verwaltungsanordnung zur Bewertung nichtnotierter Aktien und Anteile16
Zustimmung gemäß Art. 108 Abs. 6 GG.17
12.Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG18
Zustimmung gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung.
13.Antrag auf Zustimmung des Bundesrates zur Veräußerung des reichseigenen Grundstückes in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster19
Zustimmung gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung und Anlage 3 zu § 57 der Wirtschaftsbestimmungen für die Reichsbehörden.
14.Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts20
Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, die Empfehlungen in den Ziff. 1 bis 8 der BR-Drucks. Nr. 453/1/54 könnten sämtliche unterstützt werden.21 Allerdings werde angeregt, einen Landesantrag auf ersatzlose Streichung der Art. 1 Ziff. 2 a und Ziff. 6 des Gesetzentwurfs zu stellen.22 Zur Begründung werde ausgeführt: Soweit nach diesen Bestimmungen eine Ermächtigung des Bundesverkehrsministers zum Erlaß von Verordnungen zur Verhütung einer über das verkehrsübliche Maß hinausgehende Abnutzung des Straßenkörpers vorgesehen sei, handle es sich nicht um Maßnahmen zur Regelung des Straßenverkehrs, sondern um Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutze der Straßen. Hiefür sei aber eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nicht gegeben.23
Die Streichung der Ziff. 6 sei durch den Antrag auf Streichung der Ziff. 2 a von Art. 1 bedingt.
Staatsminister Dr. Koch meint, man könne auch erklären, daß diese Bestimmung die vorgesehene Ermächtigung nicht genau genug umreiße.
Ministerialrat Dr. Gerner erwidert, mit diesem Argument habe er sich auch im Rechtsausschuß nicht durchsetzen können.
Der Ministerrat beschließt, den Landesantrag auf Streichung des Art. 1 Ziff. 2 a und Ziff. 6 zu stellen.24
Ferner wird beschlossen, die Empfehlungen unter 1, 2, 3 a und b, 4, 5, 6, 7 und 8 der BR-Drucks. Nr. 453/1/54 zu unterstützen.
Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Vertreter des Innenministeriums25 rege außerdem an, einen Landesantrag auf Streichung von Art. 1 Ziff. 7 zu stellen, da das Innenministerium der Meinung sei, eine Verwarnungsgebühr von DM 2,- genüge, während die Erhöhung auf DM 5,- doch zu sehr erheblichen Bedenken Anlaß gebe.26
Der Ministerrat stellt sich übereinstimmend auf den Standpunkt, daß eine Gebühr von DM 5,- zu hoch sei und beschließt, deshalb einen Landesantrag auf Streichung von Art. 1 Ziff. 7 der Regierungsvorlage zu stellen.27
15.Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden28
Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 78 GG.29
Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.
17.Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht31
Von einer Äußerung wird abgesehen.
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.33
19.Entwurf einer Ersten Verordnung zur Auszahlung der Entschädigung an Berechtigte nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (1. AuszahlungsVO – KgfEG)34
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen vom 13. Januar 1955.35
20.Entwurf einer Verordnung über die Außerkraftsetzung der vor Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes von den Ländern für Vertriebene und Flüchtlinge ausgestellten Ausweise36
Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, dem Entwurf nach Maßgabe des Abänderungsvorschlags des Ausschusses für Flüchtlingsfragen (BR-Drucks. Nr. 442/1/54) zuzustimmen.37
Staatsminister Stain spricht sich dagegen für die Ablehnung des Entwurfs aus.38
Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend den Entwurf abzulehnen.39
Ministerialrat Dr. Gerner bittet Herrn Staatsminister Stain noch, die Begründung40 der Staatskanzlei zusenden zu lassen.41
21.Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen42
Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, der bayerische Standpunkt zu diesem Gesetzentwurf, daß eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Ziff. 1 und Ziff. 19 GG nicht vorhanden sei,43 sei so bekannt, daß es wohl nicht erforderlich sei, erneut einen Landesantrag mit dem Ziel zu stellen, den Gesetzentwurf wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes abzulehnen. Es sei wohl ausreichend, nur einen Antrag zu stellen, wonach die Bundesregierung ersucht werde, die Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen solange zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der Bayer. Staatsregierung vom 27. Februar 1953 entschieden habe.44 In der Begründung könne man vielleicht davon ausgehen, daß weder eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die Regelung dieser Sache noch ein Bedürfnis dafür bestehe. Außerdem könne man sich auf die in der Zwischenzeit ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs berufen.
Er bitte aber zu entscheiden, was zu geschehen habe, falls dieser Antrag abgelehnt würde. Der Koordinierungsausschuß sei der Meinung, in diesem Falle könne ein voraussichtlich von Hessen gestellter Antrag, die bundesgesetzliche Regelung nach dem Vorbild des Bayer. Apothekengesetzes zu gestalten,45 unterstützt werden.46 Falls auch dieser Antrag keine Mehrheit finde, wären die unter Ziff. 1 mit 22 der BR-Drucks. Nr. 451/1/54 aufgeführten Abänderungsvorschläge der Ausschüsse zu unterstützen, vorausgesetzt, daß der Ministerrat es überhaupt für zweckmäßig halte, in die Erörterung von Einzelheiten einzutreten.47
Nach kurzer Aussprache wird beschlossen:
1. den von Herrn Ministerialrat Dr. Gerner vorgeschlagenen Landesantrag zu stellen,48
2. bei Ablehnung den hessischen Antrag zu unterstützen und
3. gegebenenfalls49 die in der BR-Drucks. Nr. 451/1/54 enthaltenen Änderungsvorschläge zu unterstützen.50
22.Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen51
Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen unter Ziff. 1, 2, 4 b, 5, 6 b, 7 a, b, c, 8 a, b, c der BR-Drucks. Nr. 454/ 1/54 zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter 3, 4 a, 6 a und 6c.52
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe des Abänderungsvorschlags in BR-Drucks. Nr. 430/1/54.
24.Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung der Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Kriegsgräber für die Rechnungsjahre 1951 und 1952 sowie 1953 und 195454
25.Entwurf einer Verordnung über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein des Jahrgangs 195455
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.
Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 2 GG57 nach Maßgabe der in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 5/1/55 enthaltenen Abänderungsvorschlags des Ausschusses für Innere Angelegenheiten.
27.Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 22. November 1952 über den Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ceylon betreffende allgemeine Fragen sowie zu dem Ergänzungsprotokoll vom 29. Januar 1954 zu diesem Protokoll58
und
28.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen59
Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.
29.Entwurf einer Verordnung über die Durchführung einer Nichteisen- und Edelmetallstatistik60
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 376/2/54 enthaltenen Abänderungsvorschläge.61
30.Entwurf einer Verordnung über die Durchführung einer Lederstatistik62
31.Entwurf einer Verordnung über die Durchführung einer Eisen- und Stahlstatistik63
32.Entwurf einer Verordnung über die Durchführung einer Rohtabakstatistik64
Zustimmung gemäß Art.80 Abs. 2 GG.
Bei diesen Punkten werden die vorliegenden Abänderungsvorschläge nicht unterstützt.
33.Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn nebst Erläuterungen, Stellenplan und Bautenverzeichnis für das Geschäftsjahr 195465
Von dem Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn wird Kenntnis genommen.
34.Benennung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn66
Bedenken werden nicht erhoben.
35.Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 17 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 10. Juni 1925 über die Entschädigung bei Betriebsunfällen67
und
36.Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 62 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1937 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten68
Kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG.
37.Entwurf eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner - KVdR)69
Die Empfehlungen in Ziff. 1 mit 14 der BR-Drucks. Nr. 452/1/54 werden unterstützt.
38.Geschäftsordnung des Bundesarbeitsgerichts70
Es wird festgestellt, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt wird.71
39.Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz vom 28. April 1954 (BGBl. II S. 469)72
Einwendungen nach Art. 76 Abs. 2 GG73 werden nicht erhoben.74
40.Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz75
Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.
Ministerialrat Dr. Gerner bittet Herrn Staatsminister Dr. Baumgartner und die Herren Staatssekretäre Vetter, Dr. Panholzer und Simmel unter Bezugnahme auf das Schreiben der Staatskanzlei vom 22. Dezember 1954, je zwei Paßbilder zu übersenden und Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift mitzuteilen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß die Behandlung dieses Gesetzentwurfs im letzten Ministerrat zurückgestellt worden sei, da die Äußerung des Staatsministeriums der Justiz zu Art. 14 noch nicht vorgelegen habe. In der Zwischenzeit habe nun das Justizministerium seine Zustimmung erklärt.77
Das Staatsministerium der Finanzen schlage noch vor, den Relativsatz in Art. 19 Abs. 3 folgendermaßen abzuändern:
„an die Dienst- und Versorgungsbezüge nach diesem Gesetz gezahlt werden”.78
Bedenken gegen den Gesetzentwurf bestünden jetzt wohl nicht mehr, auch der Vorschlag des Finanzministeriums könne angenommen werden.
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn an Landtag und Senat weiterzuleiten. Die Zuleitung an den Senat soll „zur etwaigen gutachtlichen Stellungnahme erfolgen“.79
Staatsminister Zietsch verweist auf die allen Herren Kabinettsmitgliedern zugegangene Note vom 11. Januar 1953, in der u.a. folgendes ausgeführt werde:
„Am 29.10.1954 hat der Herr Bundesfinanzminister mitgeteilt, daß sich alle Länder bis auf Hessen und Niedersachsen mit der Übernahme von Bundesbahnschatzanweisungen einverstanden erklärt hätten. Er hat den Entwurf einer Vereinbarung über die Übernahme beigelegt, aus dem sich folgendes ergibt:
Bayern soll sich verpflichten, Bundesbahnschatzanweisungen mit einer Laufzeit von 5 Jahren im Betrag bis zu 34 Mio DM vom Bund, jeweils auf Anforderung des Bundesfinanzministers jetzt oder später zu übernehmen. Eine Veräußerung ist nur mit Zustimmung des Bundesfinanzministers möglich. Erklärt sich ein Land zur Übernahme dieser Schatzanweisungen gegen Barzahlung außerstande, so kann es, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesfinanzministers, unverzinsliche Schatzanweisungen dem Bund aushändigen.“
Dazu stelle er fest, daß in der Tat Bayern niemals zugestimmt habe, auch der damalige Herr Ministerpräsident Dr. Ehard habe dem Bundesfinanzministerium sein Einverständnis nicht erklärt.
Er bitte auf Seite 4) der Note nachzulesen, daß Bayern bei der Entwicklung seines Haushalts, nicht zuletzt auch wegen der Auswirkungen der Steuerreform, in keiner Weise in der Lage sei, die Bundesbahnschatzanweisungen bar zu übernehmen. Er müsse daher vorschlagen, die Vereinbarung abzulehnen und bitte, ihn zu ermächtigen, die Gründe dafür dem Bundesfinanzminister zu erläutern.
Auf Seite 3) der Note heiße es dann, daß die Übernahme von Bundesbahnschatzanweisungen gegen die Hingabe von Landesschatzanweisungen allenfalls erwogen worden könne, aber an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft werden müsse.
Er weise allerdings darauf hin, daß der Bundesfinanzminister auf diesen Vorschlag wohl kaum eingehen werde, der praktisch einer Ablehnung gleich komme.
Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers der Finanzen entsprechend, die Vereinbarung abzulehnen und den Gegenvorschlag (vergl. Seite 3 der Note vom 11. Januar 1955) zu machen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf die Note des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 11. Januar 1955, wonach die von der Bundesregierung am 31. März 1954 für die Bundesbehörden erlassenen Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechend auch für die bayerischen staatlichen Behörden erlassen werden sollen.
Staatsminister Zietsch beantragt, die Behandlung dieses Punktes zurückzustellen und empfiehlt, zunächst eine interministerielle Besprechung über den Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr abzuhalten.
Der Ministerrat erklärt sich mit der Zurückstellung einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den Inhalt einer Note des Herrn Staatsministers für Unterricht und Kultus vom 13. Januar 1955 bekannt, in der die Möglichkeit erörtert werde, den berühmten Echternacher Codex aus dem Besitz des ehemaligen Coburger Herzogshauses für den Preis von 1,1 Mio DM zu erwerben.81 Das Germanische Museum sei in der Lage, selbst 500 000 DM aufzubringen, während der Rest gemeinsam von Bund und Ländern nach dem Schlüssel des Königsteiner Abkommens übernommen werden solle.82 Es handle sich hier um ein Kunstwerk von ganz besonderer Bedeutung, dessen Abwanderung in das Ausland nach Meinung des Herrn Staatsministers Rucker unter allen Umständen verhindert werden müsse.
Staatsminister Rucker unterstreicht die geschichtliche und künstlerische Bedeutung dieses Codex, der Bayern unbedingt erhalten bleiben müsse. Der vom ehemaligen Coburger Herzogshaus geforderte Preis sei keineswegs hoch, wenn man bedenke, daß bereits ein amerikanisches Angebot von etwa 1 Mio Dollar vorliege.83
Das Finanzministerium stimme zwar im Grundsatz dem Erwerb zu, es wünsche aber, daß zur Deckung des Betrags der Haushaltsansatz 0525 Tit. 300 (Vermehrung und Ergänzung der Bücherbestände der Staatsbibliothek) in den Rechnungsjahren 1955 und 1956 um je 20 000 DM gekürzt werde. Mit diesem Vorschlag könne er sich keineswegs einverstanden erklären, da die Bibliotheken an sich notleidend seien und die viel zu geringen Mittel nicht noch weiter gekürzt werden dürften.
Staatsminister Bezold äußert größte Bedenken gegen den Ankauf und betont, eigentlich kämen derartige Kunstschätze, deren Wert er natürlich nicht in Frage stelle, den Museumsdirektoren zugute, ohne daß die Öffentlichkeit etwas davon habe. Die Technik, solche Codices in Faksimile abzudrucken, sei so hoch entwickelt, daß sie auf diese Weise jedermann zugänglich gemacht werden könnten. Seiner Meinung nach habe es viel größeren Wert, die Bibliotheken, vor allem die Staatsbibliothek, mit ausreichenden Mitteln zu versehen oder Kunstdenkmäler zu erhalten, die von Hunderttausenden betrachtet werden könnten.
Staatsminister Zietsch fügt hinzu, er könne den erforderlichen Betrag von 100 000 DM weder in diesem noch im nächsten Haushaltsjahr aufbringen,
Staatssekretär Dr. Haas widerspricht den Ausführungen des Herrn Staatsministers Bezold und unterstreicht die Bedeutung des Codex für Bayern und für das Germanische Museum in Nürnberg. Den vom Finanzministerium angeregten Kürzungen könne er auch nicht zustimmen, im übrigen werde sich ja nur ein Zuschuß von je 41 000 DM in den Rechnungsjahren 1955 und 1956 ergeben, falls es gelinge, den vom Germanischen Museum selbst zur Verfügung gestellten Betrag um 100 000 DM zu erhöhen.
Staatsminister Rucker betont, daß derartige Kunstschätze auch einen realen Wert darstellten84 und der Erwerb eines so wertvollen Stückes zu einem billigen Preis auch aus wirtschaftlichen Gründen durchaus vertreten werden könne. Er könne Herrn Staatsminister Bezold nicht beipflichten, wenn dieser meine, ein Original könne durch ein Faksimile ersetzt werden, zumal es sich hier wirklich um einen völlig einzigartigen Codex handle, dem nichts ähnliches an die Seite gestellt werden könne.
Auch Ministerpräsident Dr. Hoegner betont die Bedeutung des Werkes und spricht sich dafür aus, dem Germanischen Museum den Ankauf durch einen Staatszuschuß zu ermöglichen.
In gleicher Weise äußerten sich Herr Staatsminister Dr. Baumgartner und Herr Staatssekretär Simmel.
Der Ministerrat beschließt mit großer Mehrheit, grundsätzlich dem Erwerb des Echternacher Codex zuzustimmen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt dann die beiden Bedingungen des Staatsministeriums der Finanzen in der Note vom 11. Januar 1955 zur Aussprache,85 wobei festgestellt wird, daß die erste Bedingung ohne weiteres angenommen werden kann. Sie geht dahin, daß der Echtenacher Codex, der Eigentum des Germanischen Nationalmuseums werden soll, ohne Zustimmung des Bayerischen Staates weder veräußert noch nach außerhalb Bayerns verbracht werden dürfe.
Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Bedingung einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, die zweite Bedingung bestehe darin, daß wie schon von Herrn Staatsminister Rucker erwähnt, Tit. 300 in Kap. 0525 in den Rechnungsjahren 1955 und 1956 um je 20 000 DM gekürzt werden soll.
Staatsminister Zietsch wiederholt, daß er keine andere Möglichkeit sehe und der Betrag nur zur Verfügung gestellt werden könne, wenn irgendwo anders entsprechend eingespart werde.
Ministerpräsident Dr. Hoegner warnt davor, gerade an der Kunst zu sparen, während Staatsminister Bezold sich für die Bibliotheken ausspricht, andererseits es aber für völlig unnötig hält, daß z.B. vom Staat chinesische Vasen, so wertvoll und schön sie auch seien, angekauft würden.
Staatssekretär Weishäupl stellt die Frage, ob der erforderliche Betrag von 100 000 DM nicht auf mehrere Jahre verteilt werden könne.
Staatsminister Rucker sichert zu, einen entsprechenden Vorschlag in der Ländergemeinschaft vorzulegen.
Staatsminister Zietsch erwidert, unter diesen Umständen könne er sich einverstanden erklären.
Der Ministerrat stimmt dieser vorgesehenen Regelung zu.
1. Ernennung des Regierungsdirektors mit der Amtsbezeichnung Ministerialrat Max Troberg zum Präsidenten des Bayer. Landesentschädigungsamtes86
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen bekannt, den Regierungsdirektor mit der Amtsbezeichnung Ministerialrat Max Troberg zum Präsidenten des Landesentschädigungsamtes zu ernennen, wobei die Besoldungsgruppe A l a übersprungen werde. Gegen die Überspringung habe er doch gewisse Bedenken, er frage deshalb, ob die Stelle nicht vorläufig unterbesetzt werden könne?
Staatsminister Zietsch erwidert, das sei an sich möglich, der letzte Vorschlag, der aber vom damaligen Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard nicht mehr in den Ministerrat gebracht worden sei, habe schon auf Einstufung in Besoldungsgruppe B 8 gelautet, er werde aber veranlassen, falls dies der Ministerrat wünsche, daß die Vorlage zurückgenommen und dann nochmals mit der Einstufung in Besoldungsgruppe A l a vorgelegt werde.
Staatsminister Bezold macht auf die scharfe Kritik an dem langsamen Gang der Entschädigung aufmerksam, die sich in den letzten Monaten wiederholt gezeigt habe. Es berühre etwas merkwürdig, wenn der Beamte als Präsident ausersehen werde, der doch mit dieser Kritik getroffen werde.
Staatsminister Zietsch erwidert, auch ihm bereite das Landesentschädigungsamt Sorgen, er habe sich deshalb 1952 selbst mit der Umorganisation befaßt und damals Herrn Troberg eingesetzt. Das Amt sei jetzt einigermaßen in Ordnung; dafür, daß das Bundesergänzungsgesetz von 195387 erhebliche neue Schwierigkeiten gebracht habe und die dringend notwendigen Durchführungsverordnungen nicht erschienen seien, könne man weder das Amt noch seinen Leiter verantwortlich machen. Ein Sonderausschuß für Wiedergutmachung des Bundestages tage in Permanenz, ohne bisher viel erreicht zu haben. Der Bundesrat dränge immer auf Beschleunigung, ihn treffe an der Verzögerung keine Schuld.
Herr Staatssekretär Dr. Panholzer werde sich um die Entschädigungsfragen besonders kümmern. Er hoffe, daß damit in der Öffentlichkeit eine Beruhigung eintrete, besonders im Landesrat für Freiheit und Recht.88
Staatssekretär Dr. Panholzer erklärt, er habe gegen Herrn Troberg nichts einzuwenden, es sei allerdings etwas mißlich, daß die beiden Präsidenten weitgehend von juristischen Mitarbeitern mit niedrigerem Rang abhängig seien. Das Amt brauche mindestens einen Oberregierungsrat, etwa in der Rolle eines 2. Vizepräsidenten.
Staatsminister Dr. Koch stellt fest, eine wesentliche Verbesserung habe sich dadurch ergeben, daß jetzt sechs Entschädigungskammern eingerichtet seien und dadurch die Entschädigung rascher als bisher vor sich gehe.
Staatsminister Bezold meint, in der Entnazifizierung seien sehr gute Juristen tätig gewesen, die heute noch nicht entsprechend verwendet würden.Vielleicht könne man auf diese, z.B. Landgerichtsrat Hirsch, zurückgreifen.
Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, diese Frage zwischen Justiz- und Finanzministerium zu klären. Was Herrn Ministerialrat Troberg betreffe, so bitte er um eine neue Vorlage, die keine Überspringung einer Besoldungsgruppe enthalte.
Staatsminister Zietsch erklärt sich nochmals damit einverstanden.89
2. Ernennung des Regierungsdirektors Udo Gruschwitz zum Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Ministerrat beschließt, den Regierungsdirektor Udo Gruschwitz zum Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Ministerialforstabteilung) zu ernennen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es hätten noch nicht alle Ministerien den schon vor einiger Zeit angeforderten Bericht über die Sammlung und Sichtung des Landesrechts eingereicht. Er bitte alle Herren Minister dafür Sorge zu tragen, daß dieser Bericht bald vorgelegt werde.
Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.91
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, er habe bisher noch kein Material für die Beantwortung dieser Interpellation bekommen. Die Sache sei eilig, deshalb bitte er dringend, in den nächsten Tagen die Unterlagen zu liefern.93
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, Herr Penzel bitte im nächsten Ministerrat einen Bericht über die auf Grund eines Beschlusses des Alliierten Sicherheitsrates in diesem Jahr durchzuführende Erweiterung von elf Flugplätzen in Bayern bringen zu dürfen. Er schlage vor, Herrn Penzel im nächsten Ministerrat Gelegenheit zu geben, das Kabinett über den Stand der Dinge zu unterrichten.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.94
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt Schreiben von Herrn Staatsminister a.D. Dr. Oechsle und Herrn Staatssekretär Krehle bekannt, worin die Herren auf ihre Ämter im Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt verzichten.
Anschließend händigt Ministerpräsident Dr. Hoegner die beiden Briefe Herrn Staatsminister Stain aus.96
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die Pressemitteilung stimme, wonach Herr Staatsminister Rucker in einer Besprechung über die Auslegung des Konkordats sowohl den deutschen wie den italienischen Text als maßgebend bezeichnet habe.98
Staatsminister Rucker verneint dies und stellt die Pressemitteilung richtig.99
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der Isar-Verlag in München beabsichtige, aus Anlaß des 75. Geburtstags des Herrn Professors Nawiasky eine Festgabe herauszugeben. Die Staatsregierung werde um einen Druckkostenzuschuß in Höhe von 5 000,- DM gebeten, ein Betrag, den er für reichlich hoch halte.
Es wird festgestellt, daß weder das Staatsministerium der Justiz noch das Staatsministerium der Finanzen über Mittel verfügen, aus denen der Zuschuß genommen werden könnte.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt daraufhin, er werde einen Betrag aus seinem Dispositionsfonds überweisen lassen.100
Staatsminister Dr. Geislhöringer erklärt, offenbar sei vom Staatsministeriun für Wirtschaft und Verkehr aus ohne Einschaltung des Innenministeriums das Bundeswirtschaftsministerium in Bonn von dem Übergang der Energie-Aufsicht verständigt worden. Er entnehme dies aus einer Anordnung, wonach nur mehr mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr verhandelt werden dürfe.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, sofort nach dem Ministerratsbeschluß vom 3. November 1954, also lange vor der Neubildung der Regierung, sei das Bundeswirtschaftsministerium entsprechend unterrichtet worden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß er über die Frage der Energie-Aufsicht eine Zuschrift des Herrn Staatsministers Bezold erhalten habe, die im nächsten Ministerrat besprochen werden könne. Der Beschluß vom 3. November 1954 sei allerdings innerhalb der Regierung getroffen worden, während man Einzelheiten über den Übergang noch nicht vereinbart habe. Damals schon sei die Frage aufgetaucht, ob ein Gesetz benötigt werde oder nicht. Die Mehrheit des Ministerrats habe das damals verneint.102
Staatsminister Bezold unterstreicht die Notwendigkeit, möglichst bald die Abgrenzung herbeizuführen.
Es wird vereinbart, die Angelegenheit im Ministerrat vom 25. Januar 1955 zu behandeln.103
Staatsminister Dr. Geislhöringer erinnert an den Landtagsbeschluß vom 29. April 1954, der dahin gelautet habe, daß der Stadt Lichtenberg für das nach Naila verlegte Finanzamt ein entsprechender Ersatz beschafft werden müsse.105
Staatsminister Zietsch antwortet, es sei gelungen, Ersatz zu finden und zwar sei in dem ehemaligen Finanzamtsgebäude ein Industriebetrieb eingezogen.106
Staatsminister Dr. Geislhöringer erkundigt sich nach dem derzeitigen Stand der Angelegenheit.
Staatsminister Dr. Baumgartner empfiehlt, über diese wichtige Frage eine Sondersitzung des Ministerrats abzuhalten.
Staatsminister Zietsch stellt fest, daß Wirtschafts- und Finanzministerium zur Zeit verhandelten, die Verhältnisse aber dadurch sehr erschwert würden, daß der Bund offenbar nicht geneigt sei zu verkaufen. Auch er halte es für zweckmäßig, alle Fragen einmal in einer Sondersitzung zu besprechen.108
Staatsminister Dr. Geislhöringer nimmt Bezug auf den Ministerratsbeschluß vom 11. Januar 1955 und stellt die Frage, ob schon festgestellt worden sei, ob der Bund die Übernahme des Ehrensolds beabsichtige. Die Vertreter der Ordensinhaber seien bei ihm gewesen und haben neuerdings verschiedene Forderungen gestellt, darunter Nachzahlung und Erhöhung des Ehrensolds.
Ministerialrat Dr. Gerner antwortet, in dem vom Bundesministerium des Innern dem Bundeskabinett vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen110 sei vorgesehen, daß den Trägern höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des 1. Weltkrieges, die einen Ehrensold erhalten haben, dieser weiter gewährt werde und zwar einheitlich in Höhe von 25,- DM. Daraus gehe hervor, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Weitergewährung des Ehrensolds auf Rechnung des Bundes erfolgen soll. Das Bundesministerium der Finanzen habe dem Entwurf zugestimmt. Dieser sei jedoch noch nicht auf die Tagesordnung einer Kabinettssitzung gesetzt worden, offenbar wegen anderer noch nicht geklärter Bestimmungen des Entwurfs z.B. hinsichtlich des Tragens früherer Kriegsauszeichnungen. Möglicherweise wolle das Bundeskabinett noch das Inkrafttreten oder die Ratifizierung der Pariser Verträge abwarten. Davon abgesehen könne aber als sicher angenommen worden, daß an der Bestimmung über den Ehrensold nichts geändert werde.
Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.