Verehrte Herren Minister und Staatssekretäre!
Stadt und Stadtverwaltung Regensburg erinnern sich noch gerne des Staatsbesuches, den Herr Ministerpräsident Dr. Hoegner als Staatsminister des Innern am 20. Juni 1953 der Stadt Regensburg abgestattet hat. Wenn Herr Ministerpräsident mit den übrigen Mitgliedern der Staatsregierung heute wiederum nach Regensburg gekommen ist, dann darf ich als Oberbürgermeister der Hauptstadt des Regierungsbezirkes Oberpfalz meiner Freude und Genugtuung über diesen Besuch Ausdruck geben, namens des Stadtrates und der Bevölkerung der Stadt Regensburg, gleichzeitig aber auch als Wortführer der Stadtkreise des Regierungsbezirkes, Herrn Ministerpräsidenten, den Herren Staatsministern und Staatssekretären ergebenste Willkommgrüße entbieten und Ihnen danken dafür, daß Sie durch Ihre Anwesenheit die verantwortliche Sorge für unsere besonderen Interessen und Anliegen bekunden.
Andere bayerische Großstädte, wie München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg sind in der glücklichen Lage, nach den furtchtbaren Zerstörungen des Krieges sicherlich beachtliche, ja sogar staunens- und bewundernswerte Wiederaufbauleistungen aufzuzeigen. Wenn Regensburg mit nur etwa 18% Kriegsschäden im wesentlichen unzerstört geblieben ist, so sind es andere Umstände, durch die Stadtrat und Stadtverwaltung vor die Lösung schwierigster, aus eigener Kraft fast unlösbarer Aufgaben gestellt worden sind. Es ist der rasche und starke Bevölkerungsanstieg, es ist die Tatsache, daß Regensburg das Einfallstor und der Hauptsammelplatz für die Einwanderung aus dem Osten geworden ist und es ist die durch die politische Entwicklung geschaffene südöstliche Grenzlage mit der Abschnürung gegenüber dem europäischen Osten. Von den oberpfälzischen Städten waren es übrigens besonders die Städte Schwandorf und Neumarkt, die in sehr großem Ausmaß zerstört worden sind. Die Klage dieser Städte, daß ihnen im Gegensatz zu den Großstädten verhältnismäßige staatliche Wiederaufbauhilfen nicht gewährt worden seien, erscheint nicht ganz unbegründet. Viel zu wenig dürfte bisher von Staatsregierung und Landtag dem Umstand Rechnung getragen worden sein, daß die wirtschaftlich schwachen oberpfälzischen Gemeinden infolge der südöstlichen Grenzlage durch das besonders starke Einströmen der Heimatvertriebenen im Vergleich zu anderen bayerischen Gebietsteilen erheblich gesteigerten Belastungen ausgesetzt waren.
Für die Stadt Regensburg stelle ich zusammenfassend fest: Zerstörte, schwerbeschädigte und unzureichende Anlagen zur lebenswichtigen Versorgung mit Wasser, Gas und Strom, Schaffung und Ergänzung der erforderlichen Verkehrsmittel, Ausbau und Verbesserung der Wege, Straßen und Plätze, Wiederaufbau der Brücken, Ausbau der entwässerungstechnischen Anlagen, Linderung der katastrophalen Wohnungsnot, Schaffung von Schulgebäuden und Schulräumen, Minderung der unverhältnismäßig großen strukturellen Arbeitslosigkeit kennzeichnen die Fülle von Sorgen und Belastungen, die einer an Wirtschafts- und Steuerkraft schwachen Stadt aufgebürdet worden sind.
Im einzelnen darf ich einige ganz besondere Anliegen der Stadt Regensburg herausstellen:
Im Vordergrund steht der schon seit dem 1. Weltkrieg bestehende Wohnraummangel der sich nach dem 2. Weltkrieg zur wahren Volksnot und zu einer geradezu katastrophalen Wohnungsnot entwickelt hat. Trotz der beachtlichen Leistungen auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaues und trotz reger privater Bautätigkeit ist die Zahl der Wohnungsuchenden von Jahr zu Jahr gestiegen. Die städt. Wohnungskartei weist heute 9790 wohnungsuchende Parteien aus, von denen 3469 als Katastrophen- und Elendsfälle der Dringlichkeitsstufe I zuzurechnen sind.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang dankbar das geplante Sonderleistungsprogramm – Bayernprogramm – der Staatsregierung,2 das noch in diesem Jahre die Ausschüttung von 60 Millionen DM für den Wohnungsbau vorzugsweise für die sozial schwachen Bevölkerungskreise vorsieht. Ohne den Großstädten München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg die zugedachten Wohnungsbaumittel von 25½ Millionen DM zu mißgönnen, glauben wir doch auf das Mißverhältnis hinweisen zu müssen, das sich in der vorgesehenen Zuteilung von insgesamt rd. 34 Millionen DM an die sieben bayerischen Regierungsbezirke darstellt; auf die Oberpfalz mit Regensburg sollen hiernach nur 4 121 000 DM entfallen. Trotz des erst kürzlich gefaßten Mehrheitsbeschlusses des Landtags glauben Stadtrat und Stadtverwaltung die der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechende Forderung einer gleichmäßigen Behandlung mit den übrigen Großstädten und einer Ausgliederung aus der Globalzuweisung an den Regierungsbezirk aufrecht erhalten zu können. An die Staatsregierung richten wir die dringende Bitte, der außerordentlichen und ungewöhnlich großen Wohnungsnot mindestens durch die Sonderzuteilung von erhöhten Wohnungsbaumitteln angemessen Rechnung zu tragen.
Ebenso wie der Bayerische Städteverband vertreten wir die Auffassung, daß die im Rahmen der Obdachlosenfürsorge notwendige Beschaffung von Unterkünften in der nach dem Kriege zutage getretenen gewaltigen Steigerung eine unbestreitbare Kriegsfolge darstellt, und deshalb nicht vorzugsweise oder gar ausschließlich den Gemeinden aufgebürdet werden kann. Notgedrungen hat die Stadt bis jetzt ohne jede staatliche Förderung 144 Schlichtest- oder Verfügungswohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen und Elendsfällen errichtet und wird in nächster Zeit noch weitere 60 Wohnungen dieser Art bauen.
Für die sich ständig steigernde Zahl zwangsgeräumter und unzumutbarer Mieter müssen durchgreifende Maßnahmen getroffen werden, zu deren Meisterung auch Bund und Staat im Zuge der Beseitigung der Kriegsfolgen mitzuhelfen verpflichtet sind. Es wird dankbar anerkannt, daß gerade mit der Durchführung des Bayernprogramms seitens des Staates ein guter und vielversprechender Anfang gemacht wird.
Das beängstigende Anwachsen des Kraftwagenverkehrs hat in dem umfangreichen, engbebauten und dichtbesiedelten mittelalterlichen Stadtkern fast unerträgliche Verhältnisse geschaffen, die den seit Jahren im Gang befindlichen kostspieligen Ausbau und die Verbreiterung von Umgehungs- und Ausfallstraßen erzwingen. Abgesehen von dem durch die starke Bautätigkeit notwendig gewordenen Neubau von Straßen und Wegen müssen im Rahmen eines auf mehrere Jahre verteilten Straßenbauprogramms die Straßen, Wege und Plätze sowohl in der Altstadt als auch in den eingemeindeten Vororten instandgesetzt und verbessert werden. Dazu tritt die Notwendigkeit der Schaffung ausreichender Parkplätze. Die daraus entspringenden finanziellen Belastungen gehen weit über die Leistungsfähigkeit der Stadt hinaus. Weil die bisher gewährten staatlichen Zuschüsse sehr gering sind und kaum ins Gewicht fallen, muß verlangt werden, daß die aus dem Kraftfahrzeugverkehr stammenden Steuermittel in erster Linie für den Ausbau von Straßen und den Ausbau von Parkplätzen eingesetzt und daß dabei die Gemeinden an diesen Steueraufkommen entsprechend beteiligt werden.
Zu den vordringlichsten und kostspieligsten Aufgaben der Stadt zählt der Ausbau des Kanalnetzes mit Hauptsammlerkanälen und einer Zentralkläranlage, der im Rahmen eines auf 20 Jahre verteilten Kanalbauprogramms mit einem überschlägig errechneten Kostenaufwand von 30 Millionen DM durchgeführt werden soll.
Ein besonderes Sorgenkind der Stadt bedeutet nach wie vor die altehrwürdige Steinerne Brücke und die Behebung der anerkannten Kriegsschäden an diesem in unsere Zeit hereinragenden Bauwunder des Mittelalters.3 Die Instandsetzung und der Wiederaufbau dieser Brücke haben infolge der starken Verfallschäden an den Beschlächten schon Aufwendungen von fast 1 Million DM erfordert. Die restlichen Arbeiten an diesem Kulturdenkmal ersten Ranges werden auf 3,5 Millionen DM veranschlagt. Der Meinungsstreit zwischen dem Bayer. Staat und der Stadt Regensburg, in dem die Anerkennung der seit Jahrhunderten bestehenden Baulastverpflichtung des Bayer. Staates verlangt wird, ist immer noch in der Schwebe. Es ist bedauerlich, daß auch die von der Bayer. Staatsregierung angestrebte gütliche Regelung, wonach der Bund, das Land Bayern und die Stadt Regensburg je ⅓ der zum Wiederaufbau erforderlichen Kosten tragen sollten, bis jetzt nicht durchgesetzt werden konnte. Es muß aber mit aller Bestimmtheit festgestellt werden, daß die Stadt Regensburg aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, die Mittel für den Wiederaufbau der kriegszerstörten Brücke bereitzustellen und angesichts der ablehnenden Haltung des Bundes auf die ausreichende und wirksame Hilfe des Staates angewiesen ist. Der Obersten Baubehörde ist zur Genüge bekannt, daß der Fortbestand und die Verkehrssicherheit der unter Denkmalschutz stehenden Brücke ernstlich gefährdet sind und daß unverzüglich weitere Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Mit dankbarer Befriedigung darf ich feststellen, daß die im Sonderprogramm der Bayer. Staatsregierung im Wege der Vorfinanzierung vorgesehene Fortsetzung der Autobahn Wolnzach-Regensburg4 einem dringenden Verkehrsbedürfnis und der weiteren Erschließung des oberpfälzisch-niederbayerischen Grenzraumes entspricht.
Herr Ministerpräsident! In den letzten Tagen ist durch die Presse die Mitteilung gegangen, daß für den beschleunigten Wiederaufbau der Münchener Residenz außer dem bereits genehmigten Betrag von 635 000,- DM zusätzlich 1 Million DM bereitgestellt worden ist.
Es ist vielleicht verständlich, daß durch eine solche Meldung der Neid erweckt wird, wenn man feststellen muß, daß hierorts ein im Staatsbesitz befindliches, wertvolles historisches Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, inmitten der Stadt zur Ruine wird und vom Einsturz bedroht ist. Es handelt sich um das staatseigene Anwesen Haidplatz 1. die sog. „Neue Waag“,5 in dem während des Reichstages 1541 das berühmte Religionsgespräch zwischen Dr. Eck und Melanchthon stattgefunden hat.6 Meine Bitte richtet sich an den Herrn Finanzminister, schon früher gestellten Anträgen entsprechend wenigstens die für den Fortbestand des Hauses und die für eine dem Staatsbesitz würdige Außeninstandsetzung benötigten Mittel baldmöglichst bereitzustellen.
Daß sich Regensburg der erhabenen Aufgabe, der kulturelle Mittelpunkt des ostbayerischen Raumes zu sein, voll und ganz bewußt ist, haben Stadtrat und Stadtverwaltung durch ihre Aufgeschlossenheit für die Kulturpflege und hier besonders für das Schulwesen bewiesen. Die empfindliche Schulraumnot ist in den letzten fünf Jahren weitgehend gemildert, die vorhandenen Volksschulgebäude sind mit erheblichen Mitteln instandgesetzt, in ihren Einrichtungen verbessert und räumlich erweitert worden. Zwei neue Volksschulgebaude wurden erstellt und für die Mädchenberufsschule durch Aus- und Umbau eines bestehenden Gebäudes ein schönes und zweckentsprechendes Schulgebäude errichtet. Für die Knabenberufsschule ist seit Frühjahr ds. Js. ein allen schulischen Anforderungen genügender Neubau mit einem Baukostenaufwand von 3,7 Millionen DM in Gang. Dankbar anerkannt wird die Errichtung einer Staatlichen Mittelschule, die vor sechs Wochen bereits ihren Betrieb aufgenommen hat.
Die von der Stadt betriebenen mittleren und höheren Schulen erfordern trotz der Gewährung von Staatszuschüssen noch einen Zuschußbedarf von ½ Million DM, der angesichts der ungünstigen gemeindlichen Finanzlage eine kaum noch tragbare Belastung darstellt. Wenn man berücksichtigt, daß diese Schulen nicht nur von Jugendlichen aus der Stadt, sondern auch von zahlreichen Knaben und Mädchen der näheren und weiteren Umgebung besucht werden, dann erscheint gerade angesichts des überörtlichen Wirkungskreises die Bitte und Forderung auf Gewährung erhöhter staatlicher Zuschüsse doch wohl begründet. Das gleiche gilt für die städt. Berufsschulen, die im lfd. Haushaltsjahr den ansehnlichen Zuschußbedarf von 815 520,- DM aufweisen.
Das seit über 100 Jahren bestehende Stadttheater ist als Kulturinstitut ersten Ranges trotz drückender Finanznot mit einem von Jahr zu Jahr bis 600 000,- DM steigenden Zuschußbedarf aufrecht erhalten worden. Der Wunsch und die Bitte, die Zuschüsse des Bayer. Staates und des Bayer. Rundfunks zu steigern und dadurch den Fortbestand einer bedeutungsvollen kulturellen Einrichtung über die Not der Zeit hinwegzuretten, sollten nicht ungehört verhallen, wenn einschneidende und schwerwiegende Entschlüsse der Stadt vermieden werden sollen. Unsere Bitte kann nicht als unbescheiden aufgefaßt werden, wenn die wesentlich höheren Zuschüsse an andere leistungsstarkere Städte berücksichtigt werden.
Die hier aufgezeigten besonderen Anliegen der Stadt Regensburg, die sich noch erheblich vermehren ließen, berühren zum großen Teil auch die übrigen Stadtkreise. Für die Gesamtheit der Städte darf ich noch auf die verfassungsrechtlich garantierte Sicherung dafür verweisen, daß den Gemeinden weder vom Bund noch von den Ländern neue Aufgaben übertragen werden können, ohne daß gleichzeitig die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Der gesetzlich festgelegte Rechtsanspruch der Gemeinden auf Bereitstellung dieser Mittel wird häufig nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Nachdrücklich muß hier festgestellt werden, daß die Kosten eines künftigen Luftschutzes den Gemeinden auch nur teilweise nicht überlastet werden dürfen. Wiederholt werden darf auch die vom Bayer. Städteverband erhobene Forderung, die staatl. Polizeikostenzuschüsse wegen der überörtlichen Bedeutung der städt. Polizei angemessen zu erhöhen.
Gestatten Sie, sehr verehrte Herren der Staatsregierung, noch einige Bemerkungen zur Schuldenlage und Neuverschuldung der Städte. Obwohl der Schuldenstand in seiner absoluten Höhe hinter der Vorkriegsverschuldung zurückbleibt, gibt doch die zunehmende Neuverschuldung insofern zu Besorgnissen Anlaß, als der daraus erwachsende Schuldendienst aus einer immer enger werdenden Spanne zwischen den ordentlichen Einnahmen einerseits und den unabweisbaren ordentlichen Ausgaben andererseits aufgebracht werden muß. Die Ursache dieser Entwicklung liegt in dem immer kleiner werdenden Anteil der Gemeinden an der Gesamtfinanzmasse aller Gebietskörperschaften. Eine größere Anzahl verantwortlicher Stadtverwaltungen hat in neuerer Zeit wiederholt darauf hingewiesen, daß die Erreichung der Verschuldungsgrenze in greifbare und bedrohliche Nähe gerückt ist und zwar nicht eigentlich wegen der Höhe der Schuldenziffer, als vielmehr wegen der außerordentlich hohen Schuldendienstbelastung.
In Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag richten wir deshalb an Bund und Länder den eindringlichen Appell, die Städte zur Erfüllung ihrer zahlreichen dringenden Aufgaben durch Zuschüsse und einen ausreichenden Finanzausgleich instand zu setzen, insbesondere den Gemeinden den Anschluß an die günstige wirtschaftliche Gesamtentwicklung durch die Einführung der verbundenen Steuerwirtschaft zu verschaffen. Der Steuerverbund soll die Gesamtheit der Gemeinden eines Landes an dem Landesaufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer prozentual beteiligen. Wir wünschen und hoffen, daß den hierauf gerichteten Anträgen der gemeindlichen Spitzenverbände im Interesse eines gesunden Staatsaufbaues und der Erhaltung einer wirklich lebensfähigen Selbstverwaltung der Gemeinden in absehbarer Zeit entsprochen werden möge.