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Nr. 240MinisterratssitzungDienstag, 30. November 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Änderung der §§ 1 Abs. 2 und 34 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst vom 12. März 1952 (JuVAPO – GVBl. S.103; hier: Genehmigung durch die Staatsregierung gemäß Art. 4/ Ziff. 6 BayBG). III. Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe an Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. IV. Regelung des Dienstes an den Tagen vor Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten. V. Weihnachtszuwendungen an Beamte. VI. Inverkehrbringen von Bieren, die unter Verwendung von Zucker bereitet sind. VII. Institut für Holzforschung in München. VIII. Durchführung einer gemeinsamen Klassenlotterie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.

I. Bundesratsangelegenheiten

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz)2

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Finanzausschuß empfehle, dem Gesetzentwurf gemäß Art. 107 in Verbindung mit Art. 78 GG nicht zuzustimmen. Für die Zustimmung hätten sich bisher nur Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ausgesprochen.

Es scheine ihm jedoch nicht zweckmäßig zu sein, den Gesetzentwurf schlechthin abzulehnen, da der Bundesrat auf diese Weise keinerlei Einfluß mehr ausüben könne. Die Bundesregierung selbst könne nämlich auch den Vermittlungsausschuß mit einem bestimmten Ziele anrufen; in diesem Fall würden aber etwaige Wünsche der Länder gar nicht mehr behandelt.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, an sich sei der Gesetzentwurf völlig untragbar. Möglicherweise habe Herr Gerner aber doch recht, wenn er empfehle, sich einer Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses anzuschließen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, er sehe keinen Weg für einen Vermittlungsvorschlag, nachdem die Vertreter des Bundestags auf ihrer Vorlage beharrten. Vielleicht könne man aber so verfahren, daß man zunächst abwarte, ob nicht die anderen Gesetze der Finanz- und Steuerreform noch in den Vermittlungsausschuß kämen, dann könne man die gesamten Vorlagen der Bundesregierung als Ganzes behandeln und entscheiden.

Der Ministerrat beschließt dann, zunächst festzustellen, ob sich eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses findet. Wenn dies nicht der Fall ist, soll die Zustimmung verweigert werden.3

3. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz)4

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, entgegen der Empfehlung des Finanzausschusses der BR-Drucks. Nr. 395/1/54 schlage das Finanzministerium vor, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Nach Besprechungen mit den Länderfinanzministern solle dieser Antrag von Bayern aus gestellt werden, Eine formulierte Fassung für diesen Antrag liege aber noch nicht vor, sie werde vom Finanzministerium aber ausgearbeitet, Wenn sie fertiggestellt sei, könne man sich dann mit Nordrhein-Westfalen verständigen.

Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß anzurufen.5

4. Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz)6

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß der Regierungsentwurf für Bayern günstiger sei als der von den Ländern im Finanzausschuß, BR-Drucks. Nr. 396/1/54, ausgearbeitete Entwurf. Bayern sollte deshalb versuchen, wieder auf die Regierungsvorlage zurückzukommen, es müsse also dem Entwurf zustimmen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.7

5. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern8

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß der Finanzausschuß empfohlen habe, den Vermittlungsausschuß wegen nicht weniger als 15 Punkten anzurufen.9 Darunter fielen die viel umstrittenen Fragen:

Haushaltsbesteuerung, gespaltene Körperschaftsteuer usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er halte es für ausgeschlossen, jetzt vom Bundesrat aus diese in der Öffentlichkeit soviel besprochenen Fragen nochmals aufzugreifen und den Vermittlungsausschuß anzurufen mit dem Ziel, z.B. die Haushaltsbesteuerung wieder einzuführen. Die gegen den vorliegenden Entwurf bestehenden Bedenken habe der Bundesrat wiederholt geltend gemacht, der Bundestag habe sich aber aus der Erwägung heraus darüber hinweggesetzt, daß der Bundesrat den Vermittlungsausschuß anrufen werde um noch Korrekturen vorzunehmen. Dies würde aber den Bundesrat in eine sehr mißliche Situation bringen, weshalb er dafür sei, die Steuerreform anzunehmen, aber eine Erklärung abzugeben, daß sie Bestimmungen enthalte, die zu Bedenken Anlaß geben.10 Ferner könne man sagen, der Bundesrat habe darauf wiederholt aufmerksam gemacht, nachdem sich aber der Bundestag darüber hinweggesetzt habe, lehne es der Bundesrat ab, die Neuordnung weiter zu verzögern. Schließlich könne man noch erklären, die Bundesregierung habe ja von sich aus die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuß anzurufen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, auf diese Möglichkeit habe er Bundesfinanzminister Schäffer aufmerksam gemacht, dieser werde aber dafür keine Mehrheit im Bundeskabinett finden und rechne deshalb auf die Mithilfe der Länder. Dabei stütze er sich darauf, daß diese die Hauptleidtragenden der Neuregelung seien.

Der Gesamtausfall werde für Bayern etwa 86 Mio DM betragen; an Einzelheiten wolle er die Herabsetzung des Einkommensteuertarifs nach dem Antrag Neuburger11 erwähnen, die für das Bundesgebiet 500 Mio DM ausmache;12 ferner werde der sogenannte Altersfreibetrag einen Ausfall von 40 Mio DM bringen, die Anerkennung der Fahrkosten einen Ausfall von 50–75 Mio DM, der gespaltene Körperschaftsteuertarifentwurf ein Minus von 120 Mio DM.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für unmöglich, daß die Länder von sich aus Bestimmungen, die aus sozialen Gründen eingeführt worden seien, angriffen. Alle diese Punkte seien bei der Besprechung der Ministerpräsidenten bis ins kleinste behandelt worden. Der Bundestag sei über alles unterrichtet gewesen und habe trotzdem seine Beschlüsse gefaßt. Er sei nach wie vor dagegen, jetzt eine Änderung über den Bundesrat zu versuchen, zumal ja gar nicht feststehe, ob dadurch tatsächlich eine Verbesserung kommen werde.

Staatsminister Dr. Seidel betont, in der Wirtschaft habe man die Steuerreform natürlich sehr eingehend besprochen. Der Wirtschaftsausschuß des Bundesrats habe einstimmig, also auch mit den Stimmen der sozialdemokratischen Wirtschaftsminister, beschlossen, keinen Antrag zu stellen sondern im ganzen zuzustimmen. Im übrigen habe auch der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik den gleichen Beschluß gefaßt. Vom bayerischen Standpunkt aus sei er der Meinung, die Steuerreform nun laufen zu lassen. Er stimme dem Herrn Ministerpräsidenten zu, wenn dieser sage, die Bundesregierung könne ja von sich aus den Vermittlungsausschuß anrufen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt dann die Frage, wie es mit den einzelnen Punkten sei, wenn der Vermittlungsausschuß von einer Mehrheit angerufen werde. Allerdings glaube er nicht, daß man sich heute über diese Angelegenheit unterhalten könne. Er empfehle, zunächst in der Vorbesprechung zu klären, welche Fragen besonders wichtig seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Bayern niemals einer Verschlechterung nach der sozialen Seite zustimmen könne. Der Bundesrat könne auch nicht das Odium auf sich nehmen, daß er die Steuerreform verzögere.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, man könne bis zum 18. Dezember 1954 alles abgeschlossen haben, wenn man die Anrufung des Vermittlungsausschusses auf einige Punkte beschränke.

In der Tat seien einzelne Bestimmungen einfach undurchführbar.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Wenn der Vermittlungsausschuß tatsächlich doch angerufen werden sollte, können sich die bayerischen Vertreter anschließen; dann müsse aber darauf hingewiesen werden, daß keine Verschlechterung nach der sozialen Seite erfolgen dürfe und die Anrufung sich auf die Beseitigung technischer Fehler zu beschränken habe.13

7. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes16

Die Empfehlung des Finanzausschusses, den Vermittlungsausschuß aus den unter Ziff. II 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 399/1/54 ersichtlichen Gründen anzurufen, wird unterstützt.17

8. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955)18

Bei der Stellungnahme gemäß Art. 76 Abs. 2 GG werden zunächst die Empfehlungen unter A 1 mit 5 der BR-Drucks. Nr. 371/1/54 unterstützt. Dagegen werden von den unter B dieser Drucksache niedergelegten Empfehlungen die Ziff. III 1 g bb; i VI 1 a bb; b aa und cc und dd; 1 c aa; 1 d aa; 1 f aa; 1 g aa; VI 3 a und b, ferner c aa; VII 1 b bb; c aa; d bb; g bb; k aa; VII 2 a; IX 1 a; 2 a; 3 a; IX 6 c aa; XII b nicht unterstützt.

Bei Ziff. IX 4 a und XI wird Stimmenthaltung geübt.

Die übrigen Empfehlungen unter B der BR-Drucks. Nr. 371/1/54 werden unterstützt.19

9. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft20

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf gemäß Art. 78 entsprechend der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses in BR-Drucks. Nr. 386/1/54 Ziff. II zuzustimmen.

Falls ein Antrag gestellt wird, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziele anzurufen, in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 die Worte „vor dem 1. Januar 1955“ durch die Worte „vor dem 30. September 1954“ zu ersetzen, schließt sich Bayern diesem Antrag an.21

und

15. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ortsklassenverzeichnisse27

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung zuzustimmen mit Unterstützung der Empfehlungen unter Ziff. I und II der BR-Drucks. Nr. 374/1/54.28

Staatssekretär Dr. Ringelmann bemerkt, der Antrag der Stadt Bamberg, in die Ortsklasse A aufgenommen zu werden, sei bisher abgelehnt worden, da die für diese Einreihung erforderliche Wohnraummiete von 11,– DM in Bamberg nicht erreicht werde; die durchschnittliche Wohnraummiete sei nämlich in Bamberg nur 9,4 bis 9,5 DM. Allerdings stehe fest, daß gerade die Beamten nicht in den billigen Altbauwohnungen der Stadt wohnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, mit dieser Begründung einen eigenen Landesantrag zu stellen, auch die Stadt Bamberg in Ortsklasse A einzureihen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.29

16. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (3. FeststellungsDV)30

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG mit Unterstützung der Empfehlungen unter Ziff. II 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 373/1/54.31

18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung34

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, zu diesem Gesetzentwurf lägen nicht weniger als 74 Abänderungsvorschläge vor; es sei noch nicht möglich gewesen, zu allen Anträgen Stellung zu nehmen, von denen einige sicher unbedenklich seien, während bei anderen noch Zweifel bestünden.35

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Ministerrat könne heute sämtliche Empfehlungen nicht behandeln, er sei deshalb dafür, die unbedenklichen Punkte zu unterstützen, sich dagegen bei den anderen der Stimme zu enthalten.

Der Ministerrat beschließt, in der Stellungnahme gemäß Art. 76 Abs. 2 GG von den Empfehlungen der BR-Drucks. Nr. 358/1/54 diejenigen unter Ziff. II 6, 13, 49 und 52 b nicht zu unterstützen.

Stimmenthaltung wird geübt bei den Empfehlungen unter Ziff. II 12 a und b, 14 a und b, 16 a und b, 27, 32 mit 37, 47, 48, 50, 52, 53, 54, 55, 58, 59, 62, 64 c und d.

Dagegen werden die Empfehlungen unter Ziff. I 1 a, 2, 3, 4, 5 a, 6, 7, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13 a und b, II 1 mit 5, 7, 8, 9, 10, 11, 15 a und b, 17, 18, 19 mit 26, 28, mit 31, 38 mit 46, 51, 52 a, 56, 57, 60, 61, 63, 64 a und b, 65 mit 74 unterstützt.36

und

22. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht40

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise41

Zustimmung gemäß Art. 78 GG.

24. Entwurf einer Verordnung über die Fremdenverkehrsstatistik42

Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses in der BR-Drucks. Nr. 155/54 I/1 wird unterstützt.43

25. Vorschlag für die Benennung von zwei Ersatzmitgliedern für den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr44

Nach Vortrag von Ministerialrat Dr. Gerner wird beschlossen, die Empfehlung, Senatsrat Kraft (Berlin) erneut vorzuschlagen, zu unterstützen, falls Nordrhein-Westfalen einen Vertreter für den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr benennt könne dieser Vorschlag unterstützt werden.

26. Entwurf einer Verordnung zur Umsiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aus überbelegten Ländern45

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Empfehlungen unter Ziff. 1 mit 7 der BR-Drucks. Nr. 267/1/54.

und

II. Änderung der §§ 1 Abs. 2 und 34 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst vom 12. März 1952 (JuVAPO) – GVBl. S. 103; hier: Genehmigung durch die Staatsregierung gemäß Art. 47 Ziff. 6 BayBG48

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Landespersonalamt habe um die Genehmigung der Staatsregierung zu einigen Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst vom 12. März 1952 gebeten.49 Es handle sich im wesentlichen darum, daß zur ersten jur. Staatsprüfung auch Nichtdeutsche zugelassen werden könnten, ferner, um die Angleichung des Urlaubs der Rechtsreferendare an die Urlaubsverordnung der Staatsregierung vom 28.7.1954.50

Der Ministerrat beschließt, die Genehmigung zu den beantragten Änderungen zu erteilen.51

III. Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe an Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung52

Staatssekretär Krehle nimmt Bezug auf die allen Kabinettsmitgliedern vorliegende Note des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge vom 26. November 1954.53 Ein Briefwechsel zwischen den Ländern und der Bundesregierung habe zu dem Ergebnis geführt, daß der Bund nur 85% der Ausgaben für diejenigen Arbeitslosen übernehme, die in fürsorgerechtlicher Hinsicht hilfsbedürftig seien und zum Personenkreis der Kricgsfolgenhilfeempfängcr gehörten. Für diesen Personenkreis betrage aber der Anteil an den Gesamtausgaben 52,3%, wovon der Bund 85% übernehme. Das bedeute, daß der Bund 1,84 Mio DM, der Bayerische Staat 2,31 Mio DM bereitzustellen habe.

Der Landtag habe nun am 28. Oktober 1954 beschlossen, die Staatsregierung zu ersuchen, durch den Bundesrat zu erwirken, daß alle Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung berücksichtigt werden.54 Für den Fall, daß eine entsprechende Regelung des Bundes nicht mehr rechtzeitig eintreffe, werde die Staatsregierung ersucht, von sich aus die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung in die Weihnachtsbeihilfe 1954 einzubeziehen. Das würde eine Mehrbelastung des bayer. Staatshaushalts in Höhe von 1,3 Mio DM bedeuten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist demgegenüber auf die Erklärung des Herrn Staatsministers der Finanzen im Ministerrat vom 24. November 1954.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, von dem Beschluß des Landtags abgesehen, halte er es für unmöglich, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren heuer die Weihnachtsbeihilfe nur einem Teil der Unterstützungsempfänger zu gewähren.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an und beschließt, alle Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeuntersützung in die Weihnachtsbeihilfe 1954 einzubeziehen.55

Weihnachtsbeihilfen (Arbeitslosenfürsorge)

IV. Regelung des Dienstes an den Tagen vor Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten

Ministerpräsident Dr. Ehard nimmt Bezug auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 23. November 1954 und empfiehlt, die Behandlung dieses Punktes zurückzustellen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.56

V. Weihnachtszuwendungen an Beamte

Ministerialrat Dr. Gerner verweist auf einen Beschluß des Finanz- und Haushaltsausschusses des Bayer. Senats vom 24. November 1954, der folgenden Wortlaut trage:57

„Die Staatsregierung wird ersucht zu prüfen, ob die finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten vorhanden sind oder geschaffen werden können, damit auch im Jahre 1954 die Weihnachtsvergütung auch an die Beamten wie im Vorjahre zur Auszahlung gelangt.“

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß der Bund nur Kinderzulagen an Beamte mit einem Grundgehalt unter 420,– DM gewähre. Auch der Bayerische Staat könne darüber hinaus nicht gehen, außer es liege ein entsprechender Beschluß des Landtags vor. Der bisherige Landtag habe aber noch keinen derartigen Beschluß gefaßt, man könne also höchstens abwarten, ob der Zwischenausschuß oder der neugewählte Landtag eine entsprechende Entscheidung träfen.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

Weihnachtszulagen

VI. Inverkehrbringen von Bieren, die unter Verwendung von Zucker bereitet sind58

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an die Behandlung dieser Frage in einer früheren Ministerratssitzung und teilt mit, daß das Oberste Landesgericht Bedenken trage, ein Rechtsgutachten zu erstatten.59 Mit Rücksicht auf ein Urteil des Landgerichts Würzburg forderten nun die Rechtsanwälte der außerbayerischen Brauereien, daß die Vollzugsorgane angewiesen würden, keine Strafanzeigen in den Fällen zu stellen, in denen Süßbier in den Vorkehr gebracht werde. Er halte eine derartige Anweisung für unmöglich. Im übrigen müsse nun eine höchstrichterliche Entscheidung herbeigeführt werden.60

er Ministerrat nimmt auch diese Mitteilung zur Kenntnis.61

Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 8 Juli 1954 Nr. III 8 – 5217 a 22 über Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln; hier Inverkehrbringung von Bieren, die unter Verwendung von Zucker bereitet sind

VII. Institut für Holzforschung in München62

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Landeskriminalamts, wonach sich das in der Winzererstraße 43 untergebrachte Holzforschungsinstitut immer mehr ausdehne und nun weitere zehn Räume verlange.63 Nachdem an sich schon das Nebeneinander von Institut und Landeskriminalamt sehr mißlich sei, müsse er es ablehnen, noch weitere Räume zur Verfügung zu stellen.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, er werde diese Angelegenheit, die ihm bisher noch nicht bekannt geworden sei, nachprüfen lassen.64

Institut für Holzforschung

VIII. Durchführung einer gemeinsamen Klassenlotterie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist auf seine Note vom 27. November 1954 an die Bayer. Staatskanzlei, in der mitgeteilt werde, daß mit der nunmehrigen Fassung des Beitrittsvertrags Einverständnis bestehe. Die Länder Baden-Württemberg und Hessen hätten weiterhin in der Frage der Anwendung des Art. 10 des Staatslotterievertrages einem Schreiben des Herrn Bayerischen Ministerpräsidenten an den Herrn Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz folgenden Inhalts zugestimmt:

„In Übereinstimmung mit der Auffassung der Länder Baden-Württemberg und Hessen darf ich Ihnen mitteilen, daß Art. 10 des Staatslotterievertrages bei der Einführung einer staatlichen Zahlenlotterie in der jetzt bekannten Spielform keine Anwendung findet. Dem Herrn Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Hessen habe ich von mir unterschriftlich vollzogene Ausfertigungen des Beitrittsvertrages mit der Bitte um Unterzeichnung zugeleitet.“

Er dürfe deshalb bitten, dieses Schreiben sobald als möglich an den Herrn Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz zu richten, ferner nunmehr auch den Herrn Ministerpräsidenten der Länder Baden-Württemberg und Hessen die Ausfertigungen des Beitrittsvertrages zur Unterzeichnung zuzuleiten und auch Rheinland-Pfalz eine Ausfertigung zuzustellen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Karl Schwend Ministerialdirektor