Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium).
I. Antrag auf vorgriffsweise Bewilligung von einmaligen Ausgaben des Forstwirtschaftsjahres 1955. II. Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern über die Zahlung von Ausgleichsbeträgen aus der Spielbankabgabe. III. Rückgabe eines in das Eigentum des Bayerischen Staates übergegangenen Bildes an die Stadt Köln. IV. Steuerfreiheit der Abendzeitung. V. Einkäufe des Bayerischen Staates aus dem Besitz der Wittelsbacher Landesstiftung.
Dr. Ehard gibt bekannt, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte mit Note vom 6. November 1954 um Erhöhung der Gesamtbaukosten für das im Haushaltsplan 1954 der Staatsforstverwaltung veranschlagte Wegbauvorhaben „Dreisesselstraße“ von 252 500,– auf 311 913,– DM und um Vorweggenehmigung der erforderlichen Ausgaben zur Weiterführung bezw. zum Abschluß dieses Wegneubaues.
MinisterpräsidentEr habe den Eindruck, daß es sich eher um einen Nachtrag als um einen Vorgriff handle.
Dr. Schwalber meint, die Angelegenheit müßte zunächst im Haushaltsausschuß behandelt werden.
Auch StaatsministerDr. Ringelmann bemerkt, der Antrag sei mit dem Staatsministerium der Finanzen abgestimmt, die Genehmigung müsse aber noch von diesem Landtag ausgesprochen werden.
StaatssekretärDabei erhebe sich allerdings die Frage, ob es zulässig sei, daß man Ansätze des ao. Haushalts im Wege der überplanmäßigen Ausgabe überschreite.
Dr. Hoegner meint, der Antrag könne dem Zwischenausschuß vorgelegt werden.
Stv. MinisterpräsidentStaatssekretär Dr. Ringelmann erläutert die Frage dann weiter unter Bezugnahme auf § 33 Abs. 2 der Haushaltsordnung und glaubt, es handle sich doch um einen Punkt des Nachtragshaushalts, der in das Plenum kommen müßte.
Dr. Guthsmuths führt aus, dieses Straßenbauprogramm, um das es sich hier handle, sei mit dem Grenzlandprogramm gekoppelt. Er glaube, daß man das hier vorliegende Bauvorhaben mit dem Grenzlandprogramm ebenfalls verbinden könne, wozu der Landtag nicht benötigt werde. Die Mittel seien im ganzen verplant, man brauche sich nur mit der Ministerialforstabteilung verständigen.
StaatssekretärDr. Ringelmann erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
StaatssekretärDr. Ehard verweist auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 25. Oktober 1954 über ein Verwaltungsabkommen, dessen Zweck es sei, daß die Länder, in denen sich Spielbanken befinden, dem Bund und den anderen Ländern aus der Spielbankabgabe einen Ausgleichsbetrag gewähren, der zur Abgeltung des entgangenen Anteils an der Einkommensteuer und sonstigen Steuern bestimmt ist.1
MinisterpräsidentBedenken gegen das Abkommen seien nicht erhoben worden.
Das Staatsministerium der Finanzen bitte jetzt den Ministerrat, es zur Unterzeichnung zu ermächtigen.
Lindau betreffe, so führe die Staatskanzlei in ihrer Vormerkung folgendes aus:
Was nun den Bayerischen KreisLindau, dessen haushalts- and verwaltungsmäßige Sonderstellung wohl nicht mehr allzulange bestehen wird, wie ein Land behandelt wird und als selbständiger Vertragspartner in Erscheinung tritt, ist vorgesehen, daß das Abkommen von der Bayerischen Staatsregierung zugleich für den Kreispräsidenten des Bayerischen Kreises Lindau abgeschlossen wird. Der Herr Kreispräsident von Lindau hat sich mit dem anliegenden Schreiben vom 11.11.1954 mit dem Verwaltungsabkommen und damit, daß es der Herr Staatsminister der Finanzen zugleich für ihn unterzeichnet, einverstanden erklärt.
„Da außer dem Bund Vertragspartner des Abkommens die Länder sind und es untunlich erscheint, daß der Bayerische KreisDer Einleitungssatz des Verwaltungsabkommens hätte demnach, soweit Bayern in Betracht kommt, wie folgt zu lauten:
Zwischen dem Bundesminister der Finanzen und … der Bayerischen Staatsregierung – vertreten durch den Staatsminister der Finanzen -
Lindau … wird … das nachstehende Verwaltungsabkommen geschlossen:“
zugleich für den Kreispräsidenten des Bayerischen KreisesEr glaube wohl, daß das Finanzministerium ermächtigt werden könne, in dieser Form das Verwaltungsabkommen abzuschließen.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Dr. Ehard erinnert an die Besprechung dieses Punkt im Ministerrat vom 19. Oktober 1954. Nachdem neuerdings eine Anfrage der Stadt Köln vorliege,3 müsse man wohl jetzt eine Antwort erteilen, zumal das Staatsministerium der Justiz am 23. August 1954 ein Rechtsgutachten abgegeben habe.4
MinisterpräsidentKöln etwa folgendes mitzuteilen:
Der Ministerrat vereinbart, der StadtKöln verpflichtet sei. Im Hinblick auf die Vorschrift des Art. 81 BV5 sieht sich die Bayerische Staatsregierung daher gegenwärtig nicht in der Lage, dem Eintrag der Stadt Köln zu entsprechen.
Ein vom Bayer. Staatsministerium der Justiz eingeholtes Rechtsgutachten gibt keinen eindeutigen Nachweis dafür, daß der Freistaat Bayern zur Herausgabe des Bildes an die Stadt6
Es besteht Übereinstimmung, daß diese Auskunft durch das Bayer. Staatsministerium der Finanzen erteilt wird.Dr. Ringelmann teilt mit, verschiedentlich sei erklärt worden, die Abendzeitung brauche wegen ihrer Verbindung mit dem sogenannten Werner Friedmann-Institut, das zur Ausbildung von jungen Journalisten diene, keine Steuern bezahlen, da ihre Erträge dem Institut zugute kämen.
StaatssekretärFriedmann7 persönlich betreffe, so scheine nichts vorzuliegen, was nicht ordnungsgemäß gewesen sei.
Die Finanzbehörden hätten sich aber damit nicht einverstanden erklärt. Der Verlag sei dann auch als GmbH umgebildet worden und bezahle Steuern. Natürlich habe es gewisse Schwierigkeiten gegeben, bis die ganze Angelegenheit geklärt gewesen sei; heute sei in der Tat alles in Ordnung gebracht, Was HerrnDie Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Dr. Ringelmann fährt fort, eine weitere Frage die wohl besprochen werden müsse sei die, ob weitere Ankäufe von Kunstwerken aus dem Besitz der Wittelsbacher Landesstiftung vorgenommen werden sollten. Der Ministerrat habe sich an 3. August 1953 damit einverstanden erklärt, daß Kunstwerke bis zum Wert von 1 Mio DM erworben werden könnten; bisher seien 500 000 DM verwendet worden.9 Neuerdings handle es sich um den Ankauf von verschiedenen äußerst wertvollen antiken Schalen, die zum Teil für die Schatzkammer der Residenz bestimmt seien. Der Gesamtwert sei auf 420 000 DM geschätzt worden. Nach einem Abschlag von 76 500 DM werde der Ankaufspreis, der aus Mitteln des Grundstockvermögens bestritten werden müsse, 343 500 DM betragen.
StaatssekretärDr. Ehard äußert zunächst Bedenken.
MinisterpräsidentDr. Schwalber weist darauf hin, daß der Wittelsbacher Ausgleichsfonds flüssige Mittel dringend benötige und deshalb diese Kunstwerke verkauft werden müssen, wenn der Staat nicht einspringe, werde sich auf die Dauer ein freihändiger Verkauf ins Ausland nicht verhindern lassen.
StaatsministerStaatssekretär Dr. Brenner bestätigt diese Mitteilung und betont, es handle sich um besonders wertvolle Stücke, die eine nicht unwesentliche Bereicherung des staatlichen Museumsbestands bilden würden.
Dr. Schwalber stellt noch fest, daß sich der Ministerrat, falls er dem Ankauf zustimme, noch im Rahmen des grundsätzlichen Beschlusses vom 3. August 1953 bewege.
StaatsministerDer Ministerrat erklärt sich mit dem Ankauf einverstanden.
Abschließend wird beschlossen, mit Rücksicht auf die letzte Plenarsitzung des Bayer. Landtags am 23. November 1954, zunächst keine Ministerratssitzung anzusetzen. Das Kabinett soll nur dann eingeladen werden, wenn eine besonders dringliche Angelegenheit zu entscheiden wäre.