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Nr. 236MinisterratssitzungMittwoch, 3. November 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl.

Tagesordnung:

I. Zuständigkeitsregelung in der Energieaufsicht. II. Vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln des Staatshaushalts 1955 für die Gewährung von Darlehen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge (verstärkte Förderung). III. Personalangelegenheiten. IV. Auftreten von Funktionären aus der Sowjetzone in Wahlversammlungen. V. Auszahlung von Versorgungsbezügen an ungarische Emigranten. VI. Ausstellung „Bayerisches Rokoko“ in London. VII. Wiederaufbau der Matthäuskirche in München. VIII. Unterbringung des Holzforschungsinstituts des Universitätsprofessors Dr. Kollmann. IX. Entwurf eines Finanzverfassungsgesetzes. X. Bergwerk Marienstein.

I. Zuständigkeitsregelung in der Energieaufsicht1

Ministerprasident Dr. Ehard führt einleitend aus, er habe schon lange den Wunsch gehegt, daß die beiden Ministerien sich einigen möchten.2 Er habe von sich aus bereits wiederholt den Anstoß gegeben, eine solche Einigung herbeizuführen. Die beiden Ministerien hätten schriftlich Stellung genommen, eine Einigung sei allerdings nicht erzielt worden. Man müsse sich nun darüber unterhalten, wie die Zuständigkeitsabgrenzung im Augenblick geregelt sei und welche Zuständigkeiten von der Obersten Baubehörde und vom Wirtschaftsministerium beansprucht würden.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, er habe die Sache im Ministerrat vom 1.12.1953 bereits zur Sprache gebracht.3 Mit Schreiben vom 30.1.1954 habe er die Stellungnahme seines Ministeriums abgegeben und zugleich einen Vorschlag für die Zuständigkeitsabgrenzung aufgestellt.4 Erst am 24.9.1954 habe die Oberste Baubehörde Stellung zu seinen Vorschlägen genommen.5 Die ungeklärte Zuständigkeit habe zu Unzuträglichkeiten geführt. Es seien häufig in Anwesenheit Dritter Meinungsverschiedenheiten der beiden Ministerien über die Abgrenzung der gegenseitigen Zuständigkeiten entstanden. Er fasse nochmals den im Schreiben vom 30.1.1954 gemachten Vorschlag dahin zusammen, daß sein Ministerium für den Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.12.19356 und des Energie-Notgesetzes vom 10.6.19497 zuständig sein sollte, während alle auf anderen Bestimmungen beruhenden Zuständigkeiten dem Staatsministerium des Innern übertragen werden sollten,

Staatsminister Dr. Seidel kommt hierauf nochmals auf die Gründe zu sprechen, die er für die vorgeschlagene Regelung in seinem Schreiben vom 30.1.1954 dargestellt hat. Aus der Stellungnahme der Obersten Baubehörde – so fährt Staatsminister Dr. Seidel fort – ergebe sich, daß die Oberste Baubehörde die gesamte Zuständigkeit bei der Energieaufsicht beanspruche und sogar die Landesplanung in ihre Zuständigkeit überführt sehen wolle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt folgendes aus:

Die Schwierigkeiten lägen darin, daß in Bayern eine Oberste Baubehörde vorhanden sei. Weder der Bund noch andere Länder würden eine derartige Einrichtung kennen. Ihm sei nicht bekannt, daß die ungeklärte Zuständigkeit zu Unzuträglichkeiten geführt habe. Es sei vielleicht richtig, daß die Oberste Baubehörde in ihrer Verteidigung nunmehr etwas über das Ziel hinausgehe. Die kommunalen Spitzenverbände hätten sich für eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes ausgesprochen. Nach seiner Auffassung bestehe kein Anlaß, den gegenwärtigen Zustand im jetzigen Zeitpunkt zu ändern.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß sich Unzuträglichkeiten auf jeden Fall insoweit ergeben hätten, als bisher nie bekannt gewesen sei, welches der beiden Ministerien im Einzelfall zuständig sei. Er halte den Vorschlag des Wirtschaftsministeriums für die Aufteilung der Zuständigkeiten für richtig; die Energieaufsicht gehöre als wirtschaftliche Aufgabe in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums, während der Energie-Bau durchaus sich in den Rahmen der übrigen Aufgaben der Obersten Baubehörde einfüge.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, diese Scheidung sei in der Theorie einfach, in der Praxis aber schwer durchführbar.

Der Anstoß für die beantragte Änderung gehe von der Privatwirtschaft aus, welche ihre Belange im Wirtschaftsministerium in besseren Händen sehe als bei der Obersten Baubehörde.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß er bereits 1948/49 mit dem damaligen Staatssekretär im Bayer. Staatsministerium des Innern, Ritter von Lex, eine Vereinbarung ausgearbeitet habe, die seinem jetzigen Vorschlag entsprochen habe, aber dann infolge des Weggangs des Staatssekretärs von Lex nicht verwirklicht worden sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bestätigt diese Darstellung und weist darauf hin, daß die damals vorgeschlagene Abgrenzung nicht die Zustimmung der Obersten Baubehörde gefunden habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, der Ausgangspunkt für die Beschlußfassung des Ministerrats müsse das Gesetz über die behördliche Organisation des Bauwesens und des Wohnungswesens vom 9.4.1948 sein.8 In diesem Gesetz seien die Aufgaben der Obersten Baubehörde auf das Bauwesen beschränkt, Dem Sinne des Gesetzes entspreche daher, daß die allgemeine Energieaufsicht dem Wirtschaftsministerium übertragen werde. Vertrete man eine andere Auffassung, so sei wohl eine Änderung dieses Gesetzes notwendig,

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, das Gesetz von 1948 sei nicht erschöpfend, der Umstand, daß darin die Energieaufsicht nicht erwähnt werde, schließe nicht die Zuständigkeit der Obersten Baubehörde für diese Materie aus. Entspreche man dem Vorschlag des Herrn Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, so beginne man damit mit der Zerschlagung der Obersten Baubehörde. Er sei daher dafür, die strittige Frage nicht im gegenwärtigen Zeitpunkt zu entscheiden, sondern die Regelung der nächsten Regierung zu überlassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann widerspricht mit Zustimmung der übrigen Herren Kabinettsmitglieder der von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner geäußerten Meinung, daß mit der vorgeschlagenen Regelung eine Zerschlagung der Obersten Baubehörde begonnen werde. Es sei doch vielmehr so, daß die Oberste Baubehörde sich die Energieaufsicht angeeignet habe. Das sei darauf zurückzuführen gewesen, daß die Baupolizei aus der allgemeinen Polizeiabteilung des Innenministeriums herausgenommen und der Obersten Baubehörde übertragen worden sei. Diese besondere Abteilung innerhalb der Obersten Baubehörde versuche nunmehr, sich immer weiter auszudehnen.

Ministerpräsident Dr. Ehard unterstreicht diese Ausführungen durch die Feststellung, daß die Oberste Baubehörde die Energieaufsicht bisher zu Unrecht ausgeübt habe.

Staatsminister Dr. Seidel widerspricht dem Antrag des Herrn Staatsministers des Innern auf Vertagung der Entscheidung mit der Feststellung, daß die gegenwärtige Staatsregierung bereits die dritte Regierung sei, die sich mit der Sache befasse. Die Staatsregierung stelle sich kein gutes Zeugnis aus, wenn sie abermals die Entscheidung vertage.

Ministerpräsident Dr. Ehard lässt über den Antrag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner auf Vertagung abstimmen.

Die Abstimmung ergibt eine Mehrheit für die sofortige Entscheidung.

In der nun folgenden Abstimmung über den Antrag spricht sich das Kabinett mit Mehrheit für die vom Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr vorgeschlagene Regelung aus. Nach dem Beschluß des Ministerrats ist das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr als Energieaufsichtsbehörde für den Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energienotgesetzes zuständig.

Das Staatsministerium des Innern bleibt zuständig für die Generalplanung für den Ausbau bayerischer Wasserkräfte, die Untersuchung von Wasserkraftausbauvorhaben, die Maßnahmen der Bau- und Wasserpolizei, die Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen, die Kommunalaufsicht in Bezug auf gemeindliche Energieversorgungsanlagen, die Durchführung von Enteignungsverfahren, die Straßen- und Wegerechtsangelegenheiten in Bezug auf Benutzungsverträge für Energieverteilungsanlagen, das Feuerschutz-, Maß- und Gewichtswesen.

Nach dem Ministerratsbeschluß ist ferner zwischen beiden Ministerien ein Einvernehmen herzustellen, soweit bei solchen Entscheidungen und Weisungen Fragen der Energieaufsicht berührt werden

Schließlich umfaßt der Ministerratsbeschluß die Feststellung, daß der Personalausgleich, der mit dem Übergang von bisher bei der Obersten Baubehörde liegenden Aufgaben auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zu erfolgen hat, aus Sparsamkeitsgründen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken ist.9

Energieaufsicht

II. Vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln des Staatshaushalts 1955 für die Gewährung von Darlehen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge (verstärkte Förderung)

Staatsminister Dr. Oechsle nimmt Bezug auf sein Schreiben vom 30.10.1954, in dem vorgeschlagen werde, folgenden Antrag an den Bayerischen Landtag zu richten:

„Der Landtag wolle beschließen, daß vom Bayer. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge zu Lasten des im Haushalt für das Rechnungsjahr 1955 zu veranschlagenden Ansatzes für die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge Bewilligungen bis zur Höhe von 4 Mio DM ausgesprochen werden können.“

Zur Begründung dürfe er darauf hinweisen, daß das Bundesarbeitsministerium in Aussicht gestellt habe, sich an der Aufbringung der erforderlichen Mittel für eine Reihe von größeren Baumaßnahmen (z.B. Ausbau der Großschiffahrtsstraße Main, Jochenstein-Kraftwerk usw.) zu beteiligen, soferne der bayerische Staat bereit sei, im Vorgriff auf den Staatshaushalt 1955 Bindungen in entsprechender Höhe einzugehen. Erforderlich seien 4 Mio DM, das Staatsministerium der Finanzen habe bereits vor einiger Zeit grundsätzlich sein Einverständnis erklärt.

Die Mittel würden erst in nächsten Haushaltsjahr ausgegeben, es sei aber notwendig, jetzt schon entsprechend vorzubereiten und zu planen. Wahrscheinlich werde eine Beratung im Haushaltsausschuß kaum notwendig sein, da die Angelegenheit schon mit dessen Vorsitzenden, Herrn Abg. Eberhard, besprochen worden sei.

Staatsminister Zietsch erklärt sich ausdrücklich mit dem Vorgriffsantrag einverstanden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, den Antrag beim Präsidenten des Bayerischen Landtags einzureichen.10

III. Personalangelegenheiten

Ernennung des Regierungsdirektors im Staatsministerium der Finanzen Dr. Philipp Bussigel11, zum Ministerialrat

Der Ministerrat beschließt, die Beschlußfassung über diesen Antrag des Staatsministeriums der Finanzen vorerst noch zurückzustellen.12

IV. Auftreten von Funktionären aus der Sowjetzone in Wahlversammlungen

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, mehr und mehr versuchten Funktionäre der Sowjetzone in Wahlversammlungen zum Wort zu kommen. Das Staatsministerium des Innern sei der Auffassung, daß dies verfassungswidrig sei und unterbunden werden müsse.

Diese Funktionäre gehörten verbotenen Vereinigungen an, außerdem beabsichtigten sie, die kommunistische Ideologie zu verbreiten, was nichts anderes als Vorbereitung zum Hochverrat sei. Die rechtliche Möglichkeit, das Auftreten zu verbieten, sei also durchaus gegeben.

Staatsminister Dr. Seidel bestätigt aus eigener Erfahrung, daß Funktionäre aus der Sowjetzone in Wahlversammlungen verschiedener Parteien auftreten.

Stv. Ministerpräsident. Dr. Hoegner fährt fort, bekanntlich sei schon auf Grund eines Ministerratsbeschlusses das Auftreten der sog. Kulturgruppen aus der Sowjetzone verboten worden.13 Trotzdem werde immer wieder versucht, derartige Gruppen nach Bayern einzuschleusen. Um so notwendiger halte er es, auch das Auftreten von einzelnen Funktionären zu unterbinden.

Vielleicht sei aber noch zweckmäßiger als ein Verbot, wenn die demokratischen Parteien untereinander vereinbarten, in ihren Versammlungen Diskussionsredner aus der Sowjetzone überhaupt nicht zu Wort kommen zu lassen; so werde es z.B. schon in den Versammlungen der SPD gehandhabt.

Staatssekretär Dr. Koch macht Bedenken gegen ein Verbot des Auftretens von einzelnen Funktionären geltend, während

Staatsminister Dr. Schwalber vorschlägt, das Auftreten von Vertretern der Sowjetzonen-Politik zu unterbinden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich diesem Vorschlag an.

Nach weiterer Aussprache wird beschlossen, das Verbot wie folgt zu formulieren:

„Das Auftreten von SED-Leuten und anderen Vertretern der sowjetzonalen Regierungspolitik ist verboten.“

V. Auszahlung von Versorgungsbezügen an ungarische Emigranten

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt Bezug auf eine Anfrage der SPD-Fraktion und weist darauf hin, daß eine Reihe von ungarischen Emigranten hohe Versorgungsbezüge erhielten. Er könne nicht einsehen, warum dieser Regelung auch das Staatsministerium der Finanzen zugestimmt habe, zumal es sich bei diesen Ungarn im wesentlichen nicht um Angehörige des deutschen Volkstums handle. Offenbar habe Herr Bundesminister Dr. Oberländer als seinerzeitiger Staatssekretär in Bayern eine derartige Anweisung herausgegeben.

Staatssekretär Stain erwidert, Herr Dr. Oberländer habe damit nichts zu tun, die Anerkennung als Deutscher erfolge durch die Fluchtlingsämter, sie werde dann durch das Bundesministerium des Innern nachgeprüft. Das Staatsministerium des Innern erfahre davon erst, wenn in einzelnen Fällen Einspruch eingelegt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, auf welchem Dienstweg diese Fragen zur Nachprüfung an das Bundesministerium des Innern kommen.

Staatssekretär Stain erwidert, der Weg sei über die Landratsämter und die Regierungen zum Bundesinnenministerium. Nachdem jetzt die Flüchtlingsausweise ausgestellt würden, könnten die Fragen endgültig überprüft werden. Wahrscheinlich werde sich zeigen, daß viel zu viel ausgezahlt worden sei. Auch er sei der Meinung, daß die Zweifelsfälle von den bayerischen Ministerien untersucht werden müßten.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird das Staatsministerium der Finanzen beauftragt, die auszahlende Kasse zu befragen, auf Grund welcher Unterlagen die Versorgungsbezüge an Ungarn ausgezahlt würden.

VI. Ausstellung „Bayerisches Rokoko“ in London14

Staatssekretär Dr. Brenner berichtet, die Ausstellung „Bayerisches Rokoko“, an deren Eröffnung er teilgenommen habe, sei ein großer Erfolg geworden; sie habe das größte Interesse der englischen Öffentlichkeit gefunden.

VII. Wiederaufbau der Matthäuskirche in München15

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den Brief des Herrn Landesbischofs von 26.10.1954 an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt.16

Staatsminister Zietsch erklärt, die Frage, in welcher Höhe in könnenden Haushaltsjahr für den Wiederaufbau der Matthäuskirche Mittel bereitgestellt werden könnten, müsse den Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.

Der Ministerrat nimmt dies zur Kenntnis.17

VIII. Unterbringung des Holzforschungsinstituts des Universitätsprofessors Dr. Kollmann18

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß die Staatl. Lotterieverwaltung aus den für das Holzforschungsinstitut bestimmten Gebäude, Winzererstraße 43/45, nicht in ihren Neubau an Karolinenplatz umziehen könne, da die Transformatoren-Station noch nicht ausgebaut sei, die Lotterieverwaltung sich gegen eine provisorische Einrichtung einer Transformatoren-Station ausgesprochen habe und erst einziehen wolle, wenn das Gebäude endgültig fertiggestellt sei.

Staatsminister Zietsch bittet den Herrn Ministerpräsidenten, ihn den Sachverhalt schriftlich mitzuteilen, er werde denn der Sache nachgehen.19

Institut für Holzforschung

IX. Entwurf eines Finanzverfassungsgesetzes20

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Herr Staatsminister der Finanzen im Ministerrat um Zustimmung zu dem Entwurf eines Schreibens bitte, mit welchem er einen Brief des Bundesfinanzministers von 22.10.1954 an die Finanzminister der Länder beantworten wolle.

Der Entwurf des Antwortschreibens wird besprochen.

Der Ministerrat stellt fest, daß der Entwurf der bisher im Ministerrat vertretenen Auffassung der Bayer. Staatsregierung entspreche.

Zu Ziff. 3 und 4 des Schreibens hält der Ministerrat eine Änderung für angezeigt des Inhalts, daß der Bundesanteil durch einfaches Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt werden soll und daß eine Revision nur in Abständen von mindestens 3 Jahren erfolgen darf.

Der Ministerrat stimmt mit Maßgabe dieser Änderung dem Entwurf des Schreibens zu.21

X. Bergwerk Marienstein22

Staatsminister Zietsch gibt bekannt, daß im Vollzug des Landtagsbeschlusses nunmehr zur Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten DM 20 000,– sofort bereitgestellt werden müssen.23

Er bitte den Ministerrat um sein Einverständnis zur Zahlung dieses Betrages, für den allerdings im a.o. Haushalt keine Deckung vorhanden sei. Die Deckung zu finden, sei Aufgabe der Haushaltsabteilung seines Ministeriums.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Bereitetellung des Betrages von DM 20 000,– für die erforderlichen Arbeiten am Bergwerk Marienstein durch das Staatsministerium der Finanzen einverstanden.24

Marienstein GmbH
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Karl Schwend Ministerialdirektor