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Nr. 226MinisterratssitzungDienstag, 24. August 1954 Beginn: 9 Uhr 10 Ende: 11 Uhr 05
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

A. Streik in der Metallindustrie. I. Entwurf eines Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). II. Vereinbarung betreffend die vorläufige Regelung der Verwaltung des Kulturbesitzes des ehemaligen Landes Preußen. III. Bestimmung des Zeitpunkts der Landtagswahl 1954. IV. Personalangelegenheiten. V. Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München I gegen Karl Feitenhansl wegen Beleidigung der Staatsregierung bezw. des Herrn Staatsministers des Innern. VI. Beflaggung anläßlich des Nationalen Gedenktages am 7. September 1954. VII. Entwurf von bayerischen Richtlinien zu § 64 a der Reichshaushaltsordnung. VIII. Festakt anläßlich der Übernahme der Patenschaft der Stadt Amberg über die Stadt Eger am Sonntag, den 29. August 1954. IX. Einreichung einer bürgerlichrechtlichen Klage gegen die Bundesrepublik wegen der Ansprüche des Freistaates Bayern aus dem Erwerb des Schlosses Waldbichl durch das frühere Deutsche Reich. X. Veräußerung der ehemaligen Bavaria-Filmkunst. XI. Deutsche Himalaya Expedition 1954. XII. Tätigkeitsbericht der Bayerischen Staatsregierung. XIII. Verhalten der Firma Fries & Co. während der nationalsozialistischen Herrschaft. XIV. Übernahme einer Staatsbürgschaft für die Hopfenverwertungsgenossenschaften.

A. Streik in der Metallindustrie1

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner einen Überblick über die polizeilichen Maßnahmen, welche durch den Streik erforderlich geworden sind.

Staatssekretär Dr. Koch ergänzt diese Ausführungen durch eine Bekanntgabe der Zahl und Art der infolge von Ausschreitungen anläßlich des Streiks eingeleiteten Strafverfahren.2

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt dem Kabinett Kenntnis von der für heute Nachmittag 16 Uhr anberaumten Sitzung mit dem Verband der Metallindustrie und den Gewerkschaften.3 Die bevorstehende Sitzung veranlasse ihn, das Kabinett mit der Streiklage zu befassen und im Kabinett die bisher getroffenen polizeilichen Maßnahmen zu erörtern.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt seine Meinung über die getroffenen polizeilichen Maßnahmen dahin zusammen, daß der Einsatz der Polizeikräfte mit äußerster Zurückhaltung erfolgt sei und daß das bisherige Verhalten der staatlichen Polizeikräfte durchaus zu billigen sei. Für ihn sei es im Hinblick auf die Sitzung heute nachmittag wertvoll zu wissen, ob das Kabinett seine Meinung teile; denn es könne für die bevorstehenden Verhandlungen von Bedeutung sein, wenn das Kabinett insoweit eine einheitliche Meinung vertrete.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner er1äutert die durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gegebene Rechtslage.

Staatssekretär Dr. Nerreter tritt der in der Presse aufgestellten Behauptung entgegen, wonach zwischen dem Herrn Staatsminister des Innern und ihm über den Einsatz der Polizeikräfte anläßlich des Streiks Meinungsverschiedenheiten entstanden seien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatssekretär Dr. Nerreter stellen übereinstimmend fest, daß die fragliche Meldung aus der Luft gegriffen ist.

Das Kabinett billigt hierauf einstimmig die vom Staatsministerium des Innern zur Verhinderung von Ausschreitungen anläßlich des Streiks getroffenen Maßnahmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er beabsichtige, den Präsidenten der Land-4 und der Bereitschaftspolizei5 noch den besonderen Dank der Staatsregierung für ihr besonnenes und überlegtes Verhalten im Streik auszusprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf die für heute Nachmittag anberaumte Sitzung zu sprechen.6 Sein Bestreben gehe dahin, daß die Parteien sich auf ein Schiedsgericht einigen. Hierbei sei wesentlich, daß sich beide Parteien bereiterklären, sich dem Schiedsspruch des Schiedsgerichts zu unterwerfen. Eine solche Zusicherung könne zwar von der Gewerkschaft nicht gegeben werden, da sie sich durch die Urabstimmung den Weg hierfür verbaut habe und erst eine neue Urabstimmung über die Annahme des Schiedsspruchs durchgeführt werden müsse. Man sollte aber von der Gewerkschaft zumindest die Zusicherung erreichen, das sie den Schiedsspruch zur Abstimmung bringe und nach Möglichkeit dessen Annahme empfehle, zumindest aber nicht den Abstimmungsberechtigten Ablehnung nahelege. Ebenfalls sollte auch von der Arbeitgeberseite die Versicherung abgegeben werden, daß man sich dem Schiedsspruch unterwerfe. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts stelle er sich so vor, daß es aus drei unparteiischen Persönlichkeiten7 bestehe, von denen eine den Vorsitz führe. Ferner sollten noch von beiden Streitstellen je zwei bis drei8 weitere Beisitzer benannt werden können, so daß das Schiedsgericht aus wenigstens sieben und höchstens neun Herren bestehe. Bezüglich der unparteiischen Beisitzer sollte von jeder der Parteien ein Vorschlag gemacht werden.9 Als Vorsitzender solle zunächst der Herr Arbeitsminister vorgeschlagen werden.

Das Kabinett stimmt dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten zu.

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, die Gewerkschaften müßten auf jeden Fall die Verpflichtung übernehmen, den Schiedsspruch zur Urabstimmung zu stellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für erforderlich, diese Verpflichtung noch dahin zu ergänzen, daß zumindest nicht die Ablehnung des Schiedsspruchs empfohlen wird.10

Streiks

I. Entwurf eines Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG)11

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Meinungsverschiedenheiten, welche bisher bezüglich des Art. 35 zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr einerseits und den Staatsministerien des Innern und der Justiz andererseits bestanden hätten, nunmehr bereinigt seien.12

Staatssekretär Dr. Guthsmuths bestätigt diese Feststellung.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwähnt, daß vom Staatsministerium der Finanzen ursprünglich noch eine Schutzbestimmung für Vermessungszeichen für notwendig gehalten worden sei, daß man aber nunmehr übereingekommen sei, diese Bestimmung in ein künftiges Vermessungsgesetz aufzunehmen.

Der Ministerrat stimmt dem Gesetzentwurf zu und beschließt, ihn dem Landtag und gleichzeitig zur etwaigen gutachtlichen Stellungnahme dem Senat zuzuleiten.13

Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) vom 17. November 1956

II. Vereinbarung betreffend die vorläufige Regelung der Verwaltung des Kulturbesitzes des ehemaligen Landes Preußen14

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen kurzen Überblick über den Inhalt der Vereinbarung15 und stellt fest, daß sich in Bayern kein Kulturbesitz des ehemaligen Landes Preußen befinde.

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt hierzu, er habe unlängst eine aus Berlin stammende Denkschrift erhalten, in der die Behauptung aufgestellt werde, die Schack-Galerie sei ehemals preußischer Kulturbesitz gewesen und die Übertragung des Eigentums an der Schack-Galerie auf das Reich im Jahre 1940 sei unwirksam.

Der Ministerrat stellt hierauf fest, daß diese Behauptung unzutreffend ist.

Der Ministerrat beschließt entsprechend dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen, von der Vereinbarung zustimmend Kenntnis zu nehmen.16

Kulturbesitz

III. Bestimmung des Zeitpunkts der Landtagswahl 1954 17

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt den 28. November 1954 als Tag für die Landtagswahl vor.

Er führt aus, daß die Bestimmung der Verfassung, wonach die Neuwahl spätestens mit Ablauf der Wahldauer stattzufinden habe, nicht wörtlich ausgelegt werden könne, denn anderenfalls müsse die Landtagswahl auf den 21. November 1954 vorverlegt werden.18

Eine wörtliche Auslegung des Art. 16 Abs. 2 BV führe dazu, daß zwei Landtage für eine bestimmte Zeit nebeneinander bestehen würden oder der alte Landtag sich vorher selbst auflösen müsse.

Staatssekretär Dr. Koch ergänzt die Ausführungen des Herrn Staatsministers des Innern durch die Feststellung, daß eine wortlautgetreue Auslegung des Art. 16 Abs. 2 BV im Laufe der Zeit zu einer Vorverlegung der Landtagswahlen auf einen früheren Zeitpunkt des Jahres führen müsse.

Der Ministerrat stellt einstimmig fest, daß Art. 16 Abs. 2 BV nicht wörtlich auszulegen ist und daß eine Anberaumung der Neuwahl wenige Tage nach Ablauf der Wahldauer dem Sinne der Bestimmung der Verfassung nicht widerspricht.

Der Ministerrat beschließt hierauf einstimmig, den 28. November 1954 als Zeitpunkt für die Landtagswahl 1954 festzulegen und den Beschluß durch eine Bekanntmachung der Staatsregierung zu veröffentlichen.19

Landtagswahl 1954

IV. Personalangelegenheiten

Amtszeitverlängerung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Nürnberg Wilhelm Walther20

Der Ministerrat beschließt, die Amtszeit des Oberlandesgerichtspräsidenten in Nürnberg Wilhelm Walther ab 1. Oktober 1954 um ein weiteres Jahr über die Altersgrenze hinaus zu verlängern.

V. Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München I gegen Karl Feitenhansl wegen Beleidigung der Staatsregierung bezw. des Herrn Staatsministers des Innern21

Der Ministerrat beschließt, keinen Strafantrag gegen Feitenhansl zu stellen.

VI. Beflaggung anläßlich des Nationalen Gedenktages am 7. September 1954

Der Ministerrat beschließt, entsprechend der vom Bund durchgeführten Regelung am 7. September 1954 durch Bekanntmachung der Staatsregierung eine Beflaggung der Dienstgebäude des bayer. Staates anzuordnen und den Selbstverwaltungskörpcrschaften ein gleichartiges Vorgehen zu empfehlen.

VII. Entwurf von bayerischen Richtlinien zu § 64 a der Reichshaushaltsordnung

Die Bayerische Staatsregierung stimmt dem Entwurf von bayerischen Richtlinien zu § 64 a der Reichshaushaltsordnung zu und ermächtigt das Staatsministerium der Finanzen zur Veröffentlichung der Richtlinien im Staatsanzeiger sowie zur Festlegung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten. In der Beilage 2) zu den Richtlinien (allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen des Bayerischen Staates nach § 64 a RHO ) sind unter Ziff. 4 in der 4.Zeile nach den Worten „lückenlos zu sammeln und“ folgende Worte einzufügen: „nach Rückgabe der Belege durch die Verwaltung mindestens 5 Jahre“.22

VIII. Festakt anläßlich der Übernahme der Patenschaft der Stadt Amberg über die Stadt Eger am Sonntag, den 29. August 1954 23

Die Staatsregierung beschließt, sich an der Veranstaltung nicht zu beteiligen.

IX. Einreichung einer bürgerlichrechtlichen Klage gegen die Bundesrepublik wegen der Ansprüche des Freistaates Bayern aus dem Erwerb des Schlosses Waldbichl durch das frühere Deutsche Reich24

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf den Inhalt des allen Kabinettsmitgliedern zugegangenen Vermerks des Staatsministeriums der Finanzen über die Sach- und Rechtslage in dieser Angelegenheit.25

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, das Staatsministerium der Justiz habe die Rechtslage geprüft und sei ebenso wie das Staatsministerium der Finanzen zu dem Ergebnis gelangt, daß die Einreichung einer Klage gegen den Bund erfolgversprechend sei.

Es sei lediglich noch zu prüfen, ob nicht zunächst die Einklagung nur eines Teilbetrages der Forderung des bayer. Staates angezeigt erscheine, um die Kosten niedrig zu halten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bestätigt, daß das Finanzministerium von vornherein beabsichtigt habe, zunächst nur einen Teilbetrag gerichtlich geltend zu machen. Vielleicht genüge schon die Androhung der Klage, um das Bundesfinanzministerium nachgiebiger zu machen. Er beabsichtige auf jeden Fall, zunächst an das Bundesfinanzministerium eine Art Abhilfegesuch des Bayerischen Staates zu richten.

Der Ministerrat erklärt sich hierauf mit der Einreichung der Klage gegen den Bund einverstanden.26

X. Veräußerung der ehemaligen Bavaria-Filmkunst27

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, dieser Tage habe der ehemalige Intendant des Gärtnerplatztheaters Hurrle28 ihn aufgesucht und auf die Gefahr hingewiesen, daß die ehemalige Bavaria Filmkunst bei der Liquidation des Ufa-Vermögens in norddeutsche Hände gerate. Soweit Hurrle unterrichtet sei, komme in erster Linie als Bewerber der rheinische Bankier Pferdmenges in Betracht.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt hierauf, das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr sei über den Sachverhalt unterrichtet. Unlängst habe eine Sitzung des provisorischen Aufsichtsrats stattgefunden, hierbei sei beschlossen worden, die eingehenden Kaufangebote als gleichberechtigt zu prüfen. In Bayern sei zur Zeit nur ein Kaufinteressent vorhanden, der über die Mittel zum Erwerb der Bavaria Filmkunst verfüge.29 Solange aber aus Bayern nicht mehrere ernsthafte Angebote vorlägen, könne ein Verkauf an einen bayerischen Interessenten nicht in Betracht kommen. Die Veräußerung brauche keineswegs überstürzt vorgenommen zu werden.

Der Ministerrat bcschließt hierauf, daß die Staatsministerien für Wirtschaft und Verkehr und der Finanzen die weitere Entwicklung unter Würdigung der Interessen des Bayerischen Staates beobachten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann nimmt die Besprechung der Veräußerung der Bavaria Filmkunst zum Anlaß, um die Vorwürfe zurückzuweisen, die im Bayer. Landtag gegen ihn im Zusammenhang mit den Filmkrediten erhoben worden sind.30 Besonders müsse er sich gegen den Vorwurf verwahren, die Verfassung verletzt zu haben. Er werde im Landtag sprechen und hierbei eine klare Sprache reden. Er bedauere es, daß er seitens der Staatsregierung in den Auseinandersetzungen mit dem Landtag nicht die erforderliche Deckung erhalten habe. Die damaligen Filmkredite hätten sich rentiert, denn wenn heute die Ateliers in Geiselgasteig voll beschäftigt seien, so sei das auf den mit den Krediten durchgeführten Wiederaufbau der Anlagen in Geiselgasteig zurückzuführen. Die Vollbeschäftigung der Ateliers in Geiselgasteig verschaffe dem Land Bayern Steuern in einer Höhe, die die Bürgschaftsverluste übersteige.

Ministerpräsident Dr. Ehard tritt der Auffassung des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann entgegen, daß die Staatsregierung ihn gegenüber dem Landtag nicht genügend unterstütze.31

Bavaria Film

XI. Deutsche Himalaya Expedition 1954 32

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, Dr. Herrligkoffer33 habe ihn aufgesucht und ihn um einen Zuschuß des Bayerischen Staates in Höhe von 30 000 DM zur Deutschen Himalaya-Expedition 1954 gebeten. Er habe hierbei darauf hingewiesen, daß von den insgesamt für die Expedition erforderlichen 180 000 DM 150 000 DM bereits aufgebracht seien und daß die meisten Mitglieder der Expedition sich bereits auf der Fahrt ins Expeditionsgebiet befänden. Er selbst wolle nachfliegen, wenn er die restlichen 30 000 DM aufgebracht habe. Herrligkoffer behaupte, die anderen Länder, insbesondere Baden-Württemberg, hätten erhebliche Zuschüsse gewährt, lediglich von Bayern, dem die meisten Expeditonsteilnehmer angehören würden, stehe ein Zuschuß noch aus.

Staatssekretär Dr. Nerreter spricht sich gegen einen Zuschuß aus im Hinblick auf die unerfreulichen Auseinandersetzungen, die unter den Teilnehmern der Expedition im vergangenen Jahr stattgefunden hätten.34 Er schlage vor, vor der Gewährung des Zuschusses noch ein Gutachten des Deutschen Alpenvereins einzuholen.

Staatssekretär Dr. Brenner fügt hinzu, es stehe fest, daß bei der vorjährigen Expedition Herrligkoffers die wissenschaftlichen Belange nicht genügend berücksichtigt und daß von der Expedition wissenschaftliche Ergebnisse nicht mitgebracht worden seien. Herrligkoffer, der auch bei ihm gewesen sei, habe dies bestätigt und zugesichert, daß er bei der neuen Expedition auf wissenschaftliche Ergebnisse größeren Wert legen könne, wenn er den beantragten Zuschuß von 30 000 DM erhalte.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß bei der Verabschiedung der Expeditions-Mitglieder Vertreter des Alpenvereins anwesend gewesen seien und daß daher mit einer Befürwortung des Zuschusses durch den Alpenverein zu rechnen sei. Auch er selbst spreche sich für die Gewährung des Zuschusses aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für angezeigt, vor der endgültigen Bewilligung des Zuschusses bei den anderen deutschen Ländern anzufragen, in welcher Höhe diese Zuschüsse gewährt haben.

Der Ministerrat beschließt hierauf mit Mehrheit, den Zuschuß in Höhe von 30 000 DM unter der Voraussetzung zu bewilligen, daß die anderen Länder ihrerseits auch Zuschüsse gewähren und daß das Kultusministerium noch ein Gutachten des Deutschen Alpenvereins einholt.35

XII. Tätigkeitsbericht der Bayerischen Staatsregierung36

Ministerialdirektor Dr. Schwend berichtet, daß die Beiträge aller Staatsministerien zum Tätigkeitsbericht der Bayerischen Staatsregierung nunmehr vorlägen. Bei der Prüfung der Frage, wie der Tätigkeitsbericht verwertet werden soll, sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß sich ein Druck nicht empfehle; denn einerseits würden sich die Druckkosten auf 30–35 000 DM belaufen, andererseits zeige die Erfahrung, daß so umfangreiche Denkschriften wie der Tätigkeitsbericht praktisch nicht gelesen würden. Es erscheine zweckmäßiger, den Tätigkeitsbericht lediglich im Abziehverfahren vervielfältigen zu lassen und nach Sachgebieten getrennt in Mappen aufzuteilen. Dieses Verfahren gebe die Möglichkeit, das Material übersichtlich zu ordnen. In diesen Mappen würde der Tätigkeitsbericht dann an Abgeordnete und sonstige interessierte Personen oder Stellen vorteilt werden. Die Kosten würden bei diesem Verfahren sich nur auf etwa 10–12 000 DM belaufen.

Der Ministerrat erklärt sich hierbei mit der Vervielfältigung des Tätigkeitsberichts in der vorgeschlagenen Weise einverstanden und beschließt mit Zustimmung des Finanzministeriums, daß die Kosten hierfür aus dem Kap.13 02 Tit. 302 gedeckt werden.37

Rechenschaftsbericht

XIII. Verhalten der Firma Fries & Co. während der nationalsozialistischen Herrschaft38

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwähnt ein Schreiben des ehemaligen Oberregierungsrats im Innenministerium und späteren Angestellten beim Deutschen Generalkonsulat in London Bachmann.39 Aus den dem Schreiben beigefügten Unterlagen ergebe sich, daß der Inhaber der Firma Fries während der nationalsozialistischen Herrschaft an der Arisierung jüdischen Vermögens tatkräftig mitgewirkt habe.

Ministerialdirektor Dr. Schwend stellt fest, daß auch an den Herrn Ministerpräsidenten ein ähnliches Schreiben gerichtet worden ist. Aus den Anlagen ergebe sich jedoch, daß das gesamte Material dem Kassationshof bereits vorgelegen hat.

Auch Staatssekretär Dr. Ringelmann bestätigt, daß dem Finanzministerium die Vorwürfe bereits bekannt gewesen seien.

Der Ministerrat erklärt sich hierauf damit einverstanden, daß das an den Herrn Stellvertreter des Ministerpräsidenten gerichtete Schreiben nicht beantwortet wird.40

XIV. Übernahme einer Staatsbürgschaft für die Hopfenverwertungsgenossenschaften

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt dem Ministerrat Kenntnis von dem Antrag des Herrn Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17. August 1954.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und die Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Guthsmuths stellen fest, daß der von Herrn Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angezogene [sic!] Landtagsbeschluß vom 11. März 1954 den vom Bürgschaftsausschuß des Landtags am 2. August 1954 abgelehnten Antrag41 nicht berühre, denn der Landtagsbeschluß vom 11. März 1954 spreche nur von einem Kredit für Produktionszwecke, während der vom Bürgschaftsausschuß des Landtags abgelehnte Kredit nur zu Verwertungszwecken hätte gewährt werden sollen und den Zweck gehabt habe, den Preis zu stabilisieren.42

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt hierauf mit Zustimmung des Kabinetts fest, daß der Landtagsbeschluß vom 11. März 1954 mit dem ablehnenden Beschluß des Bürgschaftsausschusses vom 2. August 1954 in keinem Zusammenhang steht und daß die Staatsregierung in der Frage der Bewilligung des Verwertungskredits solange nichts unternehmen könne, als der Bürgschaftsausschuß des Landtags auf seinem ablehnenden Standpunkt verharre.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths ergänzt diese Feststellung noch dahin, daß dem Bürgschaftsausschuß noch anheimgestellt werden könne, die Sache an die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zurückzugeben, damit diese einen neuen Vorschlag unterbreite, der eine bessere Absicherung des Hallenbaues enthalte.

Der Ministerrat ist jedoch der Auffassung, daß von der Staatsregierung in der vorstehenden Angelegenheit keine Initiative ergriffen werden soll.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats In Vertretung gez.: Hans Kellner Regierungsdirektor
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Karl Schwend Ministerialdirektor