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Nr. 219MinisterratssitzungDienstag, 6. Juli 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsmmister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Koch ( Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bayer. Ärztegesetzes. II. Entwurf eines Gesetzes über die Übernahme von Staatsbürgschaften. III. Abkommen mit der Deutschen Bundesbahn über die Durchführung der Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen. IV. Sonderheft der Zeitschrift „Bayerland“. V. Personalangelegenheiten. VI. Feier zur zehnjährigen Wiederkehr des 20. Juli 1944. VII. Residenztheater. VIII. Straße nach Balderschwang. IX. Spendenaktion für Hiroshima. X. Feitenhansl-Versammlung. XI. Schenkung eines Gobelins an die Stadt Coburg. XII. Themen der nächsten Koalitionsbesprechung.

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bayer. Ärztegesetzes1

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu überlegen, ob es im Hinblick auf die zahlreichen Änderungen und Ergänzungen des Bayer. Ärztegesetzes von 19462 nicht doch vielleicht zweckmäßig sei, von vornherein ein neues Gesetz zu schaffen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Frage sei eingehend überlegt worden, er empfehle aber doch, dem Entwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen. Was die Vorschläge des Staatsministeriums der Justiz betreffe, so seien diese übernommen worden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn zunächst dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.3

II. Entwurf eines Gesetzes über die Übernahme von Staatsbürgschaften4

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob die von verschiedenen Ministerien vorgeschlagenen Änderungswünsche berücksichtigt worden seien.

Staatsminister Zietsch bejaht diese Frage und verweist auf seine Note vom 5. Juli 1954, der eine Zusammenstellung der Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs beiliege.5

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch eine Änderung des Art. 9 Abs. 3 gewünscht habe und zwar in der Richtung, daß das Landwirtschaftsministerium nicht nur bei Krediten an landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch an ernährungswirtschaftliche Betriebe zuständig sein solle. Dieser Begriff sei aber sehr schwankend, er empfehle deshalb, den zweiten Satz des Art. 9 Abs. 3 wie folgt abzuändern:

„Bei Behandlung von Bürgschaften für Kredite an Betriebe, für welche das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig ist, tritt an die Stelle des Vertreters des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr ein Vertreter des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.“

Staatsminister Dr. Schlögl stimmt dieser Änderung zu.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Gesetzentwurf mit den vom Staatsministerium der Finanzen mit Note vom 5. Juli 1954 zusammengestellten Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten. Von einer Übersendung des Entwurfs an den Senat zur gutachtlichen Stellungnahme wird im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit abgesehen.6

III. Abkommen mit der Deutschen Bundesbahn über die Durchführung der Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen7

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an den Beschluß des Ministerrats vom 20. Oktober 1953, die Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen gemäß § 5 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 19518 der Deutschen Bundesbahn zu übertragen und das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zu ermächtigen, ein entsprechendes Abkommen vorzubereiten. Das Wirtschaftsministerium habe mit Schreiben vom 24. Juni 1954 den Entwurf dieses Abkommens übermittelt, mit dem die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn einverstanden sei und bitte um einen Beschluß des Ministerrats.

Bedenken gegen den Entwurf bestünden im allgemeinen nicht, es werde lediglich vorgeschlagen, in der Überschrift und in Einleitungsteil das Abkommenn nicht als vom Lande Bayern, sondern als von der Bayerischen Staatsregierung abgeschlossen zu bezeichnen und auch im Abschnitt I Ziff. 1 die Worte 2Das Land Bayern“ durch die Worte „Die Bayerische Staatsregierung“ zu ersetzen. Ebenso sei es wohl richtig, in Abschnitt III Ziff. 1 nicht vom „Lande Bayern“ zu sprechen, sondern die Formulierung „Der Freistaat Bayern“ zu gebrauchen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Abkommen zuzustimmen.

Deutsche Bundesbahn

IV. Sonderheft der Zeitschrift „Bayerland“9

Dr. Baumgärtner berichtet, wie schon im letzten Ministerrat mitgeteilt worden sei, beabsichtige der Verlag der Zeitschrift „Bayerland“, das Septemberheft als Sondernummer herauszugeben, in der die Aufbauleistungen Bayerns seit 1950 geschildert würden. Der Verlag habe jetzt einen vorläufigen Entwurf vorgelegt, der natürlich noch ergänzt werden könnte. Er sehe unter anderem einen historischen Aufsatz über die früheren Zerstörungen Bayerns, auch Kriege usw. vor und die nach den Zerstörungen erfolgten Wiederaufbauleistungen. Außerdem wolle man einen großen Bildbericht über die Erhaltung schwerbeschädigter Baudenkmäler aus der Jetztzeit bringen, weiter sei an einen Aufsatz über Probleme des Städtebaues beim Wiederaufbau der Städte gedacht. Das Heft solle keinee Propaganda darstellen, sondern auf die vielfältigen Probleme beim Wiederaufbau hinweisen und das schon geleistete schildern. Ein weiterer Artikel solle noch einen Gesamtüberblick über die Leistungen der bayerischen Bauwirtschaft mit besonders eindrucksvollen Beispielen zeigen. Auch beabsichtige der Verlag, über Kulturbauten – insbesondere den Neubau von Schulen – zu berichten.

Er selbst sei überzeugt, daß dieses Heft ein Erfolg werde, zumal sich die Zeitschrift sehr gut entwickelt habe und über eine hohe Auflage verfüge. Wie schon das letztemal erwähnt, bitte der Verlag die Staatsregierung, sich zur Abnahme von 5000 Exemplaren zum ermäßigten Preis von 1,55 DM zu verpflichten, 2000 Exemplare davon werde die Bayer. Staatskanzlei übernehmen.

Staatsminister Dr. Schwalber wirft die Frage auf, ob es möglich sei, eine Zeitschrift in dieser Form besonders zu unterstützen.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, es handle sich nicht so sehr um die Unterstützung der Zeitschrift „Bayerland“, sondern darum, daß in einer sehr geeigneten und zweckmäßigen Form eine gewisse Propaganda für die großen Wiederaufbauleistungen Bayerns nach dem Krieg gemacht werde.

Staatssekretär Stain empfiehlt, den Bayer. Wald besonders zu berücksichtigen, vor allem weil sich die kommunistische Propaganda aus dem Osten gerade auf dieses Gebiet richte. Auch empfehle er, die neuen Industriesiedlungen, wie z.B. Neu-Gablonz bei Kaufbeuren, zu schildern.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich bereit, 600 Exemplare zu beziehen, Staatsminister Zietsch 500, Staatsminister Dr. Oechsle 1000 Exemplare.

Die übrigen Herren Staatsminister erklären, vorläufig noch nicht in der Lage zu sein, eine bestimmte Zusage über die Abnahme von Exemplaren zu machen.

V. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt

1. Ministerialrat Dr. Josef Hausner zum Generalstaatsanwalt beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof,10

2. Ministerialrat Josef Kraus11 mit Wirkung vom 1. August 1954 ab zum Ministerialdirigenten in der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern zu ernennen.

3. Ministerialdirektorenstelle im Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf ein Schreiben des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl vom 15. Juni 1954 zu sprechen, in dem gebeten werde, die jetzt freigewordene Staatsratsstelle in seinem Ministerium mit einem Ministerialdirektor unterzubesetzen, bezw. sie bei der Aufstellung des Haushalts 1955 in eine Ministerialdirektorstelle umzuwandeln. Er selbst der Meinung, daß die Unterbesetzung nicht möglich sei, sondern eine neue Ministerialdirektorstelle geschaffen werden müsse.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden und empfiehlt, bei den Etatberatungen einen entsprechenden Antrag zu stellen, was die Staatsratsstelle betreffe, so müsse sie mit dem Vermerk k.w. versehen werden, zusätzlich zu dem jetzigen Vermerk, daß sie nicht besetzt werden dürfe.

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, er habe sechs Jahre lang keinen Ministerialdirektor mehr gehabt und bitte deshalb, diese Stelle auch besetzen zu können, wenn der Landtag zustimme. Der als Ministerialdirektor vorgesehene Beamte sei nämlich Ministerialdirigent, aber noch nicht die vorgeschriebenen drei Jahre lang.

Staatsminister Zietsch erklärt, über diese Frage lasse sich reden.12

VI. Feier zur zehnjährigen Wiederkehr des 20. Juli 1944

Ministerialdirektor Schwend teilt mit, die Staatskanzlei habe sich über den Bayer. Bevollmächtigten in Bonn mit den anderen Ländern in Verbindung gesetzt und festgestellt, daß im allgemeinen bei den Ländern die Meinung vertreten werde, die Feier in Berlin, an der der Herr Bundespräsident teilnehme, sei ausreichend und die Länder selbst sollten keine eigenen Gedenkfeiern veranstalten.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, der Arbeitskreis 20. Juli werde eine Feierstunde im Herkulessaal der Residenz veranstalten.13

Ministerpräsident Dr. Ehard hält eine eigene Veranstaltung der Staatsregierung nicht für zweckmäßig und meint, am besten sei es, wenn sich die Staatsregierung an der vom Arbeitskreis 20. Juli im Herkulessaal durchgeführten Feier beteilige.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.14

VII. Residenztheater15

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß das freisprechende Urteil der Dienststrafkammer gegen Ministerialrat a.D. Berndt16 einige Aufregung im Landtag verursacht habe.17

Der Presse entnehme er, daß der Untersuchungsausschuß den Landtagspräsidenten und den Ministerpräsidenten als Zeugen vorladen wolle, um ihre Meinung zu dem Urteil zu hören.

Gegen das Urteil sei am 2. Juli 1954 Berufung an den Bayer. Dienststrafhof eingelegt worden; das genüge, so daß er eine Stellungnahme zu dem Urteil ablehnen müsse.18

VIII. Straße nach Balderschwang

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, Balderschwang sei eine bayerische Enklave in Österreich; von österreichischer Seite aus habe man nun eine sehr gute Straße gebaut, während die Verbindungsstraße nach Bayern nahezu unbefahrbar sei und jetzt mit einem Kostenaufwand von etwa 150 000 DM hergerichtet werden müsse. Die Gemeinde selbst könne nur wenig Mittel aufbringen, sie erhalte aber ein Darlehen der Gemeindebank und einen Bauzuschuß der Ministerialforstabteilung. Der Rest müsse nun durch das Finanzministerium übernommen werden, man könne sich aber über eine Differenz von 10 000 DM nicht einigen.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß die Einigung vorläufig daran scheitere, daß sich der Landkreis nicht entsprechend beteiligen wolle, er werde sich aber die Sache nochmals vortragen lassen und feststellen, was geschehen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht den Herrn Staatsminister des Innern, mit dem Finanzministerium die Sache gemeinsam nochmals zu prüfen.19

Straßenbau

IX. Spendenaktion für Hiroshima

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, eine Erkundigung bei sämtlichen Ländervertretungen in Bonn habe ergeben, daß sich kein Land an der Spendenaktion beteilige, die meisten sogar von dieser Aktion keinerlei Kenntnis hätten. Er sei auch der Meinung, eine Beteiligung sei Sache des Bundes und nicht der Länder.

Der Ministerrat beschließt, sich an der Spendenaktion Hiroshima nicht zu beteiligen.

X. Feitenhansl-Versammlung20

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, Feitenhansl habe wieder in Oberbayern Versammlungen abgehalten, die dann von politischen Gegnern gesprengt worden seien. Die Staatsanwaltschaft Traunstein habe daraufhin Verfahren eingeleitet und die Gemeindepolizei übergangen. Auch seien Beamte der Landpolizei beauftragt worden, Leute, die bei den Versammlungen dabei gewesen seien, in ihren Betrieben zu vernehmen; die Vernehmungen hätten teilweise bis zu 2½ Stunden gedauert.

Er sei der Meinung, am zweckmäßigsten wäre es, wenn die demokratischen Parteien unter sich vereinbarten, zu Versammlungen verfassungsfeindlicher Gruppen überhaupt nicht hinzugehen. Wenn die Staatsanwaltschaften nach den Buchstaben des Gesetzes vorgingen, komme nur eine Verärgerung der demokratisch eingestellten Bevölkerung heraus. Im übrigen erinnere er daran, daß der bei der Sprengung einer Feitenhansl-Versammlung beteiligte Münchner Stadtrat Hoffmann21 dann freigesprochon worden sei. Er halte es schon für gut, in solchen Fällen die Staatsanwaltschaften anzuweisen, die Dinge nicht zu übertreiben. Schließlich sei der demokratische Staat nicht dazu da, Leute, die zweifellos verfassungsfeindlich seien, zu schützen.

Staatsminister Weinkamm stimmt zu und bemerkt, das Justizministerium bekomme meistens die Berichte zu spät.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe seinerzeit als Justizminister angeordnet, daß alle politischen Straftaten dem Ministerium mitgeteilt werden müßten. Jedenfalls wäre es gut, wenn die demokratischen Parteien an ihre Mitglieder eine Weisung herausgeben, derartige Versammlungen in Zukunft überhaupt nicht mehr zu besuchen.22

XI. Schenkung eines Gobelins an die Stadt Coburg

Staatsminister Dr. Schwalber nimmt Bezug auf sein Schreiben vom 26. Juni 1954 an den Herrn Ministerpräsidenten, in dem um die Entscheidung des Ministerrats gebeten worden sei, ob der Stadt Coburg zu ihrem 900jährigen Jubiläum im Jahre 1956 ein Gobelin als Ehrengabe des Bayerischen Staates überreicht werden solle. Von den Kosten müsse der Staat gegebenenfalls 15 000 DM zu Lasten des Kap. 1302 Tit. 302 übernehmen.23

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert Bedenken gegen ein Geschenk in dieser Höhe.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt24

XII.Themen der nächsten Koalitionsbesprechung

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird zum Abschluß vereinbart, in den nächsten Tagen eine Koalitionsbesprechung anzusetzen, auf der die Fragen Landwirtschaftsabgabe, Besoldungsreform und Landesentwicklungsplan behandelt werden sollen.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei In Vertretung gez.: Dr. Fritz Baer Ministerialdirigent