PDF
Nr. 156MinisterratssitzungDienstag, 19. Mai 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm.

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Nachträgliche Aufnahme der Bayerischen Versicherungskammer in das Verzeichnis der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist. III. Organisation der Behörden der Besatzungslastenverwaltung. IV. Dienstzeitregelung am Pfingstsamstag, den 23. Mai 1953. V. Beschluß des Bayerischen Landtags vom 26.2.1953 betreffend Antrag des Abgeordneten Dr. Becher 1 wegen Maßnahmen gegen die Werbung für die Fremdenlegion (Beilage 3583). VI. Versorgung von ehemaligen Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung.

I. Bundesratsangelegenheiten

Zu Beginn der Sitzung gibt Ministerpräsident Dr. Ehard einen Bericht über die letzte Plenarsitzung des Bundesrats am 15. Mai 1953.2

Bekanntlich habe der Auswärtige Ausschuß vorgeschlagen, im Plenum einen Beschluß zu fassen, demzufolge den auch nach der Meinung der Bundesregierung zustimmungsbedürftigen Teilen der Verträge zugestimmt werden solle, während bei den anderen festzustellen sei, daß ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt und die Gesetze beschlossen seien. Ursprünglich sollte in diese Formulierung noch das Wort „daher“ hineinkommen. Er habe daraufhin erklärt, einem solchen Antrag nicht zustimmen zu können, falls die Wendung „daher“ nicht gestrichen werde, dieser Auffassung habe sich auch Ministerpräsident Arnold 3 angeschlossen. Im Auswärtigen Ausschuß habe er auch noch darauf hingewiesen, daß der zweite Teil des Beschlusses nicht klar sei, aber doch der Standpunkt, daß es sich um zustimmungsbedürftige Gesetze handle, nicht aufgegeben werden müsse und in dem Beschluß die Zustimmung erblickt werden könne. Der Zusatz: „und diese Gesetze beschlossen sind“ bedeute doch, daß der Bundesrat der Auffassung sei, die Gesetze seien mit seiner Zustimmung beschlossen worden. Ministerpräsident Arnold habe noch am Donnerstag Abend Ministerpräsident Dr. Maier gefragt, ob er bei der vom Auswärtigen Ausschuß vorgeschlagenen Formulierung bleibe oder ob noch etwas geändert werde, Dr. Maier habe daraufhin ausdrücklich erklärt, es werde keine Änderung mehr vorgenommen werden. Auch ihm selbst gegenüber habe er erklärt, er wolle am Ende der Sitzung nur feststellen,4 daß das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Trotzdem habe Ministerpräsident Dr. Maier dann im Bundesrat behauptet, mit der Annahme des Beschlusses sei auch der Antrag Bremens erledigt und der Bundesrat habe seinen Standpunkt, die Gesetze über die Verträge seien zustimungsbedürftig, aufgegeben.5 Um den Beschluß nicht aufzuhalten oder zu gefährden, habe er dann davon abgesehen, Ministerpräsident Dr. Maier entgegenzutreten, diesen aber darauf hingewiesen, daß auch im Protokoll seine Äußerung eindeutig festgehalten sei.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, es wäre wohl besser gewesen, wenn dem Antrag Bremens auf Zustimmungsbedürftigkeit zugestimmt worden wäre.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest dann noch die Erklärung, die er der Presse gegenüber nach dem Ende der Bundesratssitzung abgegeben habe.6

Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats vom 23. Mai 1953

1. Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 7

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, man könne dem Gesetzentwurf jetzt8 ohne verfassungsrechtliche Bedenken zustimmen, nachdem er in den entscheidenden Punkten abgeändert worden sei.9
Der Ministerrat beschließt, zuzustimmen.10

2. Entwurf eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Schwerbeschädigtengesetz)11

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung bedeute einen Erfolg für Bayern, dessen Vorschläge berücksichtigt worden seien. Vor kurzem hätten aber der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Arbeitgeberverband gemeinsam Abänderungen vorgeschlagen; an sich seien sie zum Teil begründet. Er halte es aber nicht für gut, die Verabschiedung des Gesetzes nochmals zu verzögern, und glaube, es sei besser, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen und abzuwarten, ob sich durch die Praxis Änderungen als notwendig erweisen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, vom bayerischen Standpunkt aus sei es empfehlenswert, wenn die Mittel bei der Bundesanstalt gebildet würden, er glaube aber auch, daß dieses Argument nicht ausreiche, um einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 zu stellen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß die Erhöhung des Ablösungsbetrages von 25 auf 50 DM sehr hoch erscheine, zumal man höhere Mittel als bisher gar nicht benötige.12

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, wenn Bayern Anträge stelle, so könne es unter Umständen geschehen, daß von anderer Seite für Bayern ungünstige Anträge ebenfalls gestellt würden. Außerdem bestehe dann die Gefahr, daß das Gesetz überhaupt nicht mehr zustande komme. Was die Vorschläge des DGB und der Arbeitgebervereinigung im einzelnen betreffe, so würden diese den Umbau des gesamten Gesetzes erfordern, wofür sich bestimmt keine Mehrheit finden werde. Er persönlich sei auch dagegen, den Ablösungsbetrag zu vermindern, zumal es eine Reihe von Modifizierungen gebe und die Belastung der Arbeitgeber keinesfalls hoch sein werde.

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag auf Ermäßigung des Ablösungsbetrages nicht zu stellen.

Staatsminister Dr. Seidel kommt dann auf die Anregung zu sprechen, durch einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses die bestehende Zweigleisigkeit zu beseitigen.13

Nachdem sich Staatsminister Dr. Oechsle damit einverstanden erklärt, wird beschlossen, einen allenfallsigen Antrag, durch welchen die Zweigleisigkeit beseitigt werden soll, zu unterstützen.14

Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Schwerbeschädigtengesetz) vom 16. Juni 1953

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung 17

Der Ministerrat beschließt, der BR-Drucks. Nr. 199/1/53  entsprechend den Vermittlungsausschuß anzurufen, ferner die in der gleichen Drucksache unter B enthaltene Entschließung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses zu unterstützen.18

5. Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) 19

Staatssekretär Dr. Oberländer spricht sich zunächst für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus, zieht dann aber seinen Vorschlag wieder zurück.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.20

7. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft 23

Es wird beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs.  GG zu stellen, aber die in Ziff. II a und b der BR-Drucks. Nr. 198/1/53  vorgeschlagenen Entschließungen zu unterstützen.24

8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich 25

Nach längerer Aussprache, in der vor allem betont wird, daß sich der Bundesrat früher mit Erfolg für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage eingesetzt habe, die jetzt abgeändert werden solle, wird beschlossen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.26

9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien und Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater27

und

10. Entwurf einer Achten Verordnung über Zollsatzänderungen 28

Bedenken werden nicht erhoben.

11. Entwurf einer Vierten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (4. LeistungsDV-LA)29

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, nach den Vorschlägen des Agrarausschusses in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 185/1/53  solle für die Berechnung der Ausgleichsleistungen in der Landwirtschaft in Zukunft nicht mehr vom Einheitswert sondern vom Umsatzdurchschnitt als Berechnungsgrundlage ausgegangen werden. Im Koordinierungsausschuß habe sich der Vertreter des Finanzministeriums30 gegen die Unterstützung dieser Empfehlung ausgesprochen.31

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung zuzustimmen und die Empfehlungen des Agrarausschusses nicht zu unterstützen.32

12. Richtlinien zu § 323 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes33

Die in der BR-Drucks. Nr. 141/1/53  unter Ziff. I enthaltene Empfehlung des Finanzausschusses, die Beschlußfassung über die Richtlinien zunächst zurückzustellen, wird unterstützt.

13. Verkauf des Grundstücks der ehem. Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein 34

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Verkauf einverstanden.

14. Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) 35

Ministerialrat Dr. Gerner verweist auf die Besprechung dieses Gesetzentwurfs in der letzten Ministerratssitzung worauf beschlossen wird, den Vermittlungsausschuß aus sämtlichen in der BR-Drucks. Nr. 204/1/53  niedergelegten Gründen anzurufen.36

15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.1913 (RGBl. I S. 583)37

Die Empfehlungen in der BR-Drucks. Nr.190/1/53  werden unterstützt, mit Ausnahme derjenigen unter Ziff. 2b, 3b und 3h.38

16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131  GG fallenden Personen 39

Nach Vortrag von Ministerialrat Dr. Gerner wird zunächst vereinbart. dafür einzutreten, daß der Entwurf nunmehr weiter bearbeitet und von Anträgen auf Überweisung an den Rechtsausschuß abgesehen wird.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, was die vorliegenden Landesanträge betreffe, so sei derjenige des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drucks. Nr. 68/1/53 ) gegenstandslos geworden.

Der Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg (BR-Drucks. Nr. 68/2/53 ) sei gleichlautend mit dem Antrag in der BR-Drucks. Nr. 68/5/53  und könne wohl unterstützt werden.

Was schließlich den Antrag des Landes Baden-Württemberg (BR-Drucks. Nr. 68/6/53 ) betreffe, so sollte hier wohl nur die Ziff. 3, nicht aber die Ziff. 1 und 2 unterstützt werden.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.40

17. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) 41

und

18. Entwurf eines Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten 42

In beiden Punkten wird ein Antrag nach Art. 77 Abs.  GG nicht gestellt.

19. Entwurf einer Verordnung über Senfkleie und Senfschalen43

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werde.44

20. Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 45

Die Empfehlung des Agrarausschusses in der BR-Drucks. Nr. 129/1/53  wird unterstützt.46

21. Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Unterbringung nach Kap. I des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 GG fallenden Personen47

Der Ministerrat beschließt, von den in der BR-Drucks. Nr. 81/1/53  enthaltenen Empfehlungen nur diejenigen unter Ziff. 15b und f nicht zu unterstützen.48

22. Entwurf eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak 49

Bedenken werden nicht erhoben. Es wird aber festgestellt, daß die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Hinblick auf Art. I Abs. 1 Satz 2 des Abkommens gegeben ist.50

25. Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung der Deutschen Bundespost (Postverwaltungsgesetz) 54

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, im Hinblick auf § 3 Abs. 1 sei der Gesetzentwurf wohl zustimmungsbedürftig.55 Der Koordinierungsausschuß glaube außerdem, der Vermittlungsausschuß sollte angerufen werden mit dem Ziel, den Satz 2 des § 14 wie folgt zu ergänzen: „soweit nicht die Vorschriften des allgemeinen Preisrechtes etwas anderes ergeben.“56

Der Ministerrat beschließt, diesen Antrag zu stellen.57

26. Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen 58

Unterstützung der Abänderungsvorschläge in der BR-Drucks. Nr. 184/2/53 .

27. Entwurf eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau 59

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Zietsch wird beschlossen, bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfs Stimmenthaltung zu üben.

28. Bericht60 des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 61

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

29. Antrag der Bundestagsfraktion der FDP gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG62 gegen den Bundesrat wegen des Umfanges der Rechte des Bundesrates beim Erlaß des Bundesbankgesetzes

Der Ministerrat beschließt, die vom Rechtsausschuß gebilligte Äußerung (BR-Drucks. Nr. 216/53 ) zu unterstützen.63

II. Nachträgliche Aufnahme der Bayerischen Versicherungskammer in das Verzeichnis der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist66

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 der Strafregisterverordnung bestimmt die Landesregierung, welche Behörden als höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 32 Abs. 1 der Verordnung anzusehen seien. Neuerdings habe die Bayer. Versicherungskammer beantragt, sie nachträglich noch als auskunftsberechtigte Behörde anzuerkennen, Nachdem das Staatsministerium der Justiz diesen Antrag befürworte, könne wohl ein entsprechender Beschluß gefaßt werden.

Der Ministerrat beschließt, die Bayer. Versicherungskammer zur höheren Verwaltungsbehörde im Sinne des § 32 Abs. 1 der Strafregisterverordnung zu erklären.

III. Organisation der Behörden der Besatzungslastenverwaltung

Staatsminister Zietsch nimmt Bezug auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 15. Mai 1953, der der Entwurf eines Abkommens zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Durchführung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiete der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten beiliege. Nachdem der Finanzausschuß des Bundesrats das Abkommen gebilligt habe, bitte er heute um einen Beschluß, daß auch die Bayer. Staatsregierung dem Verwaltungsabkommen zustimme und ihn ermächtige, die Staatsregierung beim Abschluß des Abkommens zu vertreten.

Der Ministerrat beschließt, dem Abkommen zuzustimmen und den Herrn Staatsminister der Finanzen zum Abschluß zu ermächtigen.

IV. Dienstzeitregelung am Pfingstsamstag, den 23. Mai 1953

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses der Betriebsratsvorsitzenden der bayerischen Staatsministerien habe den Antrag gestellt, am Pfingstsamstag 1953 allgemeine Dienstbefreiung zu gewähren.

Er halte es nicht für richtig, dem Antrag zuzustimmen und schlage vor, es wie im vergangenen Jahr den einzelnen Ministerien zu überlassen, ob und in welchem Umfang am Pfingstsamstag Befreiung vom Dienst gewährt bzw. ein Jourdienst eingerichtet worden solle.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

V. Beschluß des Bayerischen Landtags vom 26.2.1953 betreffend Antrag des Abgeordneten Dr. Becher wegen Maßnahmen gegen die Werbung für die Fremdenlegion (Beilage 3583)

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einen Beschluß des Bayer. Landtags vom 26. Februar 1953, durch welchen die Staatsregierung ersucht wird, dafür Sorge zu tragen, daß die Öffentlichkeit und vor allem die Schuljugend durch geeignete Aufklärung über das Wesen der Fremdenlegion unterrichtet werde.67

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß die Unterrichtung der Schuljugend ohnedies schon laufend durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolge.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es nicht für zweckmäßig, von Seiten der Staatsregierung aus über die schon durch die Presse erfolgende Aufklärung hinaus etwas zu unternehmen. Er schlage vor, vielleicht in der nächsten Pressekonferenz auf die Fremdenlegion zu sprechen zu kommen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

VI. Versorgung von ehemaligen Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung68

Staatsminister Zietsch kommt darauf zu sprechen, daß verschiedene ehemalige Mitglieder der Bayer. Staatsregierung ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage Versorgungsbezüge erhielten. Es habe sich als zweckmäßig herausgestellt, diese Versorgungsbezüge auf den Haushalt des Herrn Ministerpräsidenten und zwar auf den Dispositionsfonds zu übernehmen, der dann entsprechend erhöht werden könne. Vielleicht ergebe sich dadurch auch die Möglichkeit, diese Bezüge aufzubessern. Er bitte den Herrn Ministerpräsidenten zu veranlassen, daß sich die Staatskanzlei mit dem Finanzministerium und dem Präsidenten des Obersten Rechnungshofs in Verbindung setze; Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann sei bereit, selbst an den Besprechungen teilzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

Versorgung ehem. Mitglieder
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor