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Nr. 137Außerordentliche MinisterratssitzungMontag, 19. Januar 1953 Beginn: 15 Uhr 05 Ende: 19 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Haushaltsplan des Bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1953. II. Einladung des Metropolitankapitels der Erzdiözese München-Freising anläßlich des Empfangs des Kardinals Dr. Wendel.

I. Haushaltsplan des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 19531

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er könne die Ausführungen des Staatsministeriums der Finanzen in dessen Schreiben vom 17. Januar 1953 an den Herrn Ministerpräsidenten nicht anerkennen, soweit es sich um seinen Haushalt handle.2 Die Darstellung, daß von seinem Ministerium dem Finanzministerium kein Vorschlag für Einsparungen unterbreitet worden sei, treffe nicht zu. Vielmehr seien von seinem Ministerium in den Verhandlungen vom 13. Januar 1953 dem Staatsministerium der Finanzen mehr als 47 Millionen DM Einsparungen angeboten worden. Die Besprechung hätte jedoch abgebrochen werden müssen, weil hierbei die Referenten der beiden Ministerien versucht hätten, über den Kopf der Minister hinweg zu entscheiden. Er möchte ferner darauf hinweisen, daß die 7 Millionen DM auf Seite 3 des Schreibens des Finanzministeriums für die Ersatzleistung an die Verkehrsbetriebe für die Schwerbeschädigtenfreifahrt vom Staatsministerium der Finanzen ohne Zutun des Staatsministeriums des Innern in dessen Haushalt eingesetzt worden seien.3 Das Staatsministerium des Innern sei zu den Verhandlungen überhaupt nicht zugezogen worden. Nach seiner Auffassung würden diese 7 Millionen DM in den Einzelplan XIII gehören. Das Staatsministerium des Innern sei bereit, hierzu 1 Million DM beizusteuern und zwar aus den Einnahmen, welche der Hauptfürsorgestelle dadurch zufließen würden, daß bestimmte Betriebe an Stelle der Beschäftigung von Schwerbeschädigten die Ablösungssumme zahlen würden.4

Staatsminister Dr. Oechsle hält dem entgegen, daß über diese Beträge vom Staatsministerium des Innern nicht verfügt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, das Staatsministerium der Finanzen habe doch im wesentlichen eine Einigung mit allen anderen Staatsministerien erzielt, es müsse dann auch erreicht werden können, daß eine solche Einigung mit dem Staatsministerium des Innern zustande komme.

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß mit einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrags in Form einiger aus dem Haushaltsplan nicht ohne weiteres ersichtlicher Umstände zu rechnen sei. Zunächst werde ein erheblicher Fehlbetrag dadurch entstehen, daß die Beiträge der Bezirksverbände zu den persönlichen Volksschullasten, welche gegenüber dem Vorjahre um 31 Millionen DM erhöht seien,5 nicht in voller Höhe hereinkommen würden. Es sei dem Ministerrat bekannt, daß der Bayerische Staat in den vergangenen Jahren auf die Zahlung dieser Beiträge in voller Höhe verzichtet habe. Es werde daher nicht möglich sein, die Bezirksverbände im neuen Haushaltsjahr dazu zu bringen, daß sie die vollen Beträge zahlen. Er müsse darauf hinweisen, daß daher ein weiterer Einnahmenausfall in Höhe von ungünstigenfalls 31 Millionen DM entstehen werde. Ein Ausfall von weiteren 20 Millionen DM werde sich beim Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge ergeben. Zu diesem Ausfall an Einnahmen kämen noch zwei weitere Dinge hinzu. Dies sei einmal die Steuersenkung, welche vom Bundesfinanzminister bereits angekündigt worden sei und welche sicher kommen würde, wenn auch noch nicht feststehe, wie sie im einzelnen aussehen werde.6 Der Steuerausfall werde bei der Einkommensteuer etwa eine Milliarde betragen, davon würden auf Bayern etwa 160 Millionen DM treffen.

Als zweites komme hinzu, daß der Bund auf einer Erhöhung seines Anteils an der Einkommensteuer bestehe;7 die Situation werde auch dann nicht verbessert, wenn der Bundesfinanzminister den durch die Steuersenkung entstehenden Ausfall übernehmen werde.8 Dies habe er nämlich unter der Voraussetzung zugesagt, daß er im neuen Haushaltsjahr 44 v.H. der Einkommensteuer erhalte. Jedes Prozent Einkommensteuer mehr, welches das Land an den Bund abzuführen habe, bedeute für das Land Bayern einen Einnahmeausfall von etwa 17 Millionen DM. Es errechne sich damit ein Ausfall an Einnahmen, der ungünstigenfalls 200 Millionen DM, günstigenfalls aber 150 Millionen DM betrage. Dieser Ausfall an Einnahmen müssen zu dem schon bestehenden Fehlbetrag von 140 Millionen DM noch hinzu gerechnet werden. Im Wege des Haushaltsvollzugs könnten jedoch nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre höchstens9 50 – 60 Millionen DM eingespart werden. Mit einer weiteren Zunahme des Eingangs an Steuern könne nicht gerechnet werden. Er wolle ferner noch darauf aufmerksam machen, daß wir gegenwärtig eine Zeit der wirtschaftlichen Konjunktur hätten und man voraussehen könne, daß diese Konjunktur früher oder später, wahrscheinlich bereits im Laufe dieses Jahres, beendet sein werde. Der Gesichtspunkt einer ordnungsmäßigen staatlichen Haushaltsgebarung gebiete jedoch, in Zeiten einer günstigen10 Konjunktur Rückstellungen zu machen, um dann in Zeiten der Depression diese Rücklagen zur Behebung der Krise, insbesondere zur Durchführung lohnintensiver Arbeiten, einzusetzen. Wenn es nun schon nicht möglich sei, Rückstellungen zu machen, so sei es doch nötig, in dieser Zeit der Konjunktur zumindest keine Schulden zu machen im Hinblick auf eine Zukunft, welche geringere Einnahmen bringen werde. Denn wenn unsere Verschuldung ein gewisses Maß überstiegen habe, würden wir keine weiteren Kredite mehr erhalten. Die Kassenschwierigkeiten hätten bisher dadurch ausgeglichen werden können, daß uns stets Bundesmittel rechtzeitig zugeflossen seien, deren Ausgabe aber erst in einem späteren Zeitpunkt hätte zu erfolgen brauchen. Ab 1953 würden diese Bundesmittel in wesentlich geringerem Maße uns zufließen. Etwa ab 1953 würden uns im Kassenbestand 120 Millionen DM fehlen, wir müßten daher von diesem Zeitpunkt ab den Kredit der Landeszentralbank und der Staatsbank in Anspruch nehmen, welcher bei ersterer mit 70 Millionen DM, bei letzterer mit etwa 50 Millionen DM begrenzt sei.

Schließlich wolle er noch auf die politischen Gesichtspunkte hinweisen, welche bei der Aufstellung des Haushalts eine Rolle spielen würden. In diesem Jahr finde der Wahlkampf für die Bundestagswahlen statt. Im Wahlkampf werde uns daher auf jeden Fall der Fehlbetrag vorgehalten, nicht aber würden uns die Leistungen zugute gehalten werden, durch welche dieser Fehlbetrag entstehe. Auch müsse er als Finanzminister schon heute an die Aufstellung des Haushaltsplans 1954 denken. Im Wahlkampf für die Landtagswahlen 1954 müßte die Staatsregierung über den Haushaltsabschluß 1953 Auskunft geben, der dann bereits vorliege.

Was die Ausführungen des Herrn Staatsministers des Innern zu Beginn der Sitzung betreffe, so habe er, der Finanzminister, den Eindruck gewonnen, daß die Besprechung am Dienstag Abend erfolglos verlaufen sei. Sein Verhalten gegenüber dem Innenministerium sei im wesentlichen durch die Tatsache bestimmt worden, daß das Staatsministerium des Innern das einzige Ministerium sei, welches seine Anforderungen nicht nur nicht auf die Ansätze von 1952 zurückgeführt, sondern diese noch wesentlich übersteigert habe. Es erscheine ihm daher als eine Unbilligkeit gegenüber den anderen Ministerien, wenn er nicht auch den Haushalt des Staatsministeriums des Innern entsprechend kürze. In wesentlichen gehe seine Meinungsverschiedenheit mit dem Herrn Innenminister wohl auf die Überforderungen der Obersten Baubehörde zurück.

Staatsminister Dr. Schlögl wirft die Frage auf, worauf der Einnahmenrückgang beim EPl. XIII um 274 Millionen DM gegenüber dem Vorjahre zurückzuführen sei.11

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, die Begründung hierfür ergebe sich aus Seite 2) der Begründung des Haushaltsgesetzes.12

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, im letzten Ministerrat habe Einigkeit darüber bestanden, daß das Staatsministerium des Innern die 93 Millionen DM, welche das Finanzministerium fordere, nicht einsparen könne. Es sei dann verabredet worden, daß das Staatsministerium des Innern seinen Haushalt um etwa 43 Millionen DM kürze. In der Besprechung am Dienstag Abend sei jedoch dann keine Rede von den 43 Millionen DM gewesen, vielmehr habe der Herr Finanzminister versucht, den Haushalt des Innenministeriums ohne Rücksicht auf diesen Ministerratsbeschluß zu kürzen. Die Besprechung habe abgebrochen werden müssen, weil ein Ziel der Kürzungswünsche des Herrn Finanzministers nicht mehr ersichtlich gewesen sei.

Staatsminister Dr. Schlögl kommt nochmals auf den außerordentlichen Haushalt zu sprechen. Er ist der Auffassung, daß der Herr Staatsminister der Finanzen nach § 3 RHO zur Aufstellung eines außerordentlichen Haushalts verpflichtet sei.13 Er schlage vor, daß auf jeden Fall ein angemessener Teil des Betrages von 24 Millionen DM, der insgesamt für die Errichtung von neuen Gebäuden im ordentlichen Haushalt vorgesehen sei, auf den außerordentlichen Haushalt übernommen werde. Auch sei er bereit, den Forstwegebau in den außerordentlichen Haushalt einzusetzen.

Staatsminister Zietsch stellt die Frage, woher er die Mittel für den außerordentlichen Haushalt nehmen solle. Er habe bereits im letzten Ministerrat ausgeführt, daß der Kredit des Bayerischen Staates durch die Anleihe von 200 Millionen DM14 und durch den Staatsbankkredit von 120 Millionen DM vollständig in Anspruch genommen worden sei. Die Auflegung einer neuen Anleihe komme nicht mehr in Betracht. Gerade aber aus der Anleihe und dem Staatsbankkredit sei der außerordentliche Haushalt 1951 und 1952 finanziert worden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist auf § 8a RHO, wonach eine besondere Ermächtigung für die Beschaffung von Mitteln im Kreditwege notwendig sei.15

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt auf die Ausführungen des Herrn Staatsministers Zietsch zurück und erklärt, die heutigen Zeiten seien nicht als normale Konjunkturzeiten zu werten.16

Der Ministerrat tritt nunmehr in eine Einzelberatung des Haushalts des Staatsministeriums des Innern ein.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt seine Kürzungsvorschläge zusammen:

Zunächst ist er bereit, die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ohne Oberste Baubehörde um 7 305 000 zu kürzen.

Ebenfalls ist er bereit, den Haushaltsansatz für den sozialen Wohnungsbau um 20 000 000 DM zu kürzen, womit dieser Haushaltsansatz 40 Millionen DM beträgt. Von diesen 40 Millionen DM sollen 10 Millionen DM in den außerordentlichen Haushalt übernommen werden, sofern ein solcher aufgestellt wird.

Das Kap. 376 soll um insgesamt 15 000 000 DM gekürzt werden, wobei die Verteilung der Beträge auf die einzelnen Titel nach Rücksprache mit den zuständigen Referenten erfolgen soll.

Der Herr Staatsminister des Innern schlägt ferner noch folgende Kürzungen vor:17

Kapitel 376 Tit. 965

(Staatlicher Wasserbau-Neubau) um 500 000 DM

Kapitel 376 Tit. 966

(Loisachregulierung zwischen Beuerberg und

Mündung)18 um 200 000 DM

Kapitel 376 Tit. 967

(Dammbauten und Bau von Schöpfwerken im

Bereich der Bundeswasserstr. Donau) um 864 000 DM

Kapitel 367 Tit. 968

(Bau des kleinen Sylvensteinspeichers)19 um 3 000 000 DM.

Staatsminister Zietsch trägt Bedenken, für den Sylvensteinspeicher überhaupt Mittel einzusetzen, da noch keine Pläne vorhanden seien.

Des weiteren bietet Staatsminister Dr. Hoegner folgende Streichungen an:

Kapitel 377 Tit. 970

(Zuschüsse zu nichtstaatl. Wasserbauten

usw.) 800 000 DM

Kapitel 377 Tit. 972

(Zuschüsse zu Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen) 1 200 000 DM.

Außerdem bietet Staatsminister Dr. Hoegner zur Streichung im Kapitel 302 den Tit. 309

(Kosten des Landesgesundheitsrats) in Höhe von 40 000 DM,

den Tit. 314

(Förderung von Flüchtlingsausstellungen)

in Höhe von 30 000 DM

und eine Kürzung des Tit. 605

(Zuschuß an den Prüfungsverband öffentlicher Kassen) an.

Ministerpräsident Dr. Ehard und Staatsminister Zietsch kommen bei einer überschlägigen Berechnung zu dem Ergebnis, daß die vom Staatsministerium des Innern angebotenen Streichungen den Betrag von nahezu 50 Millionen DM ausmachen.

Der Ministerrat einigt sich dahin, daß ein Betrag in dieser Höhe beim Haushalt des Staatsministeriums des Innern insgesamt eingespart werden soll, ohne daß die Erörterungen über die Einsparungen bei den einzelnen Titeln nunmehr noch fortgesetzt werden sollen. Die einzelnen Einsparungen sollen vielmehr in Einzelbesprechungen zwischen Finanz- und Innenministerium geklärt werden.

Staatsminister Zietsch erklärt, daß nunmehr der Fehlbetrag noch 147 Millionen DM betrage.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft nun nochmals die Frage nach dem außerordentlichen Haushalt auf und faßt die Gesichtspunkte zusammen, welche für die Aufstellung eines außerordentlichen Haushalts sprechen. Insbesondere hebt er hervor, daß auch für den Außenstehenden die Ansätze des außerordentlichen Haushalts von vornherein als fraglich erscheinen müßten.

Der Ministerrat einigt sich, trotz gewisser von Herrn Staatsminister der Finanzen vorgetragener Bedenken, dahingehend, nunmehr doch einen außerordentlichen Haushalt aufzustellen.

Staatsminister Zietsch betont hierbei, daß in den außerordentlichen Haushalt nur solche Ausgaben eingestellt werden dürften, welche als nicht unbedingt notwendig anzusehen seien und deren Streichung möglicherweise in Kauf genommen werden könne. Erforderlichenfalls müßte von den einzelnen Haushaltsposten ein Teil in den ordentlichen und ein Teil in den außerordentlichen Haushalt aufgenommen werden. So sei es zweckmäßig, beim Straßenbau den Neubau in den außerordentlichen Haushalt, die Instandhaltung aber in den ordentlichen Haushalt einzusetzen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwähnt den Sylvensteinspeicher als typisches Beispiel für den außerordentlichen Haushalt.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis der bisherigen Erörterung wie folgt zusammen:

1. Der Haushalt des Staatsministeriums des Innern soll um etwa 50 Millionen DM gekürzt werden,

2. Die einzelnen Geschäftsbereiche sollen sich sofort darüber klar werden, welche Posten sie in den außerordentlichen Haushalt einsetzen wollen, und dies dem Finanzministerium mitteilen.

3. Über den endgültigen Haushalt und die Verteilung der Posten auf den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt soll in einer neuen Ministerratssitzung Beschluß gefaßt werden, welche auf Mittwoch, den 21. Januar 1953, 19 Uhr 30, anberaumt wird.

Der Ministerrat ist sich darin einig, daß von dem auf 40 Millionen DM herabgesetzten Betrag für den sozialen Wohnungsbau 10 Millionen DM in den außerordentlichen Haushalt eingesetzt werden sollen und daß der Haushaltsfehlbetrag 1950 im ordentlichen Haushalt erscheinen muß.20

Rechnungsjahr 1953

II. Einladung des Metropolitankapitels der Erzdiözese München-Freising anläßlich des Empfanges des Kardinals Dr. Wendel21

Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf die Einladung des Metropolitankapitels hin, welche an alle Kabinettsmitglieder ergangen sei. Es sei ihm besonders daran gelegen, daß an dem Empfang des Kardinals am Münchner Hauptbahnhof am 22. Januar, 16 Uhr 45, außer ihm noch einige andere Kabinettsmitglieder teilnehmen.22

Der Ministerrat einigt sich dahin, daß außer dem Herrn Ministerpräsidenten die Staatsminister Weinkamm und Dr. Schlögl und Staatssekretär Krehle an dem Empfang teilnehmen. Staatsminister Dr. Hoegner würde noch teilnehmen, wenn er sich in der Universität noch zur rechten Zeit freimachen könne.23

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats
In Vertretung
gez.: Hans Kellner Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor