PDF
Nr. 75MinisterratssitzungDienstag, 18. Dezember 1951 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Presse- und Informationsamt).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Gesetz über die Aufhebung der „Stiftung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“. III. Entwurf einer Verordnung der Staatsregierung über die Umgliederung von Gebietsteilen aus dem Landkreis Wolfratshausen in den Landkreis Starnberg. IV. Entwurf einer Verordnung über die Änderung und Ergänzung der Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushalts 1951 vom 29. März 1951. V. Entwurf einer Verordnung des Staatsministeriums der Finanzen über die Reisekostenvergütung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung. VI. Erteilung von Auskünften durch das Landesamt für Verfassungsschutz. VII. Auslegung des § 5 des Gesetzes über die Zahlung von aus öffentlichen Mitteln zu leistenden Pensionen, Renten oder sonstigen Versorgungsbezügen in Fällen einer politischen Belastung vom 3. 7. 1951 (GVB1. S. 101). VIII. Haushalt der Justizverwaltung; hier: Note des Staatsministeriums der Justiz vom 30. 11. 1951 Nr. 5121-III-8874/51. IX. Dienstzeitverlängerung für wiedergutmachungsberechtigte Beamte. X. Vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln für die Errichtung von Unterkünften für die Bereitschaftspolizei in München. XI. Rundfunkgesetz. XII. Personalangelegenheiten. XIII. [Obersalzberg]. [XIV. Beflaggung am Neujahrstag]. [XV. Dienstwohngebäude des Regierungspräsidenten Martini,1 Augsburg]. [XVI. Gehälter und Versicherung der Kraftfahrer]. [XVII. Marienkirche in Lübeck]. [XVIII. Deutsche Sicherheits-Ausstellung in Nürnberg]. [XIX. Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger]. [XX. Staatliche Liegenschaftsverwaltung]. [XXI. Internationale Winterfahrt des ADAC]. [XXII. Maxhütte]. [XXIII. Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 Grundgesetz].

Zu Beginn der Sitzung verwahrt sich Staatsminister Dr. Hoegner gegen die Vorwürfe, die in der Presse gegen ihn im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bereitschaftspolizei erhoben worden seien.2 Wenn es sich nur um etwaige Anschläge gegen seine Person gehandelt habe, hätte er überhaupt nichts getan, da aber immerhin die Möglichkeit von Anschlägen gegen öffentliche Gebäude bestanden habe, sei er zum Eingreifen verpflichtet gewesen. Wenn aber seine Person eine Belastung für die Staatsregierung bedeute, stelle er jederzeit sein Amt zur Verfügung.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, daß die Herrn Staatsminister Dr. Hoegner zugegangenen Mitteilungen durchaus ernst zu nehmen gewesen seien, so daß auch er selbst, ebenso wie der Landtagspräsident, allen getroffenen Maßnahmen im vollen Umfang zugestimmt habe. Selbstverständlich besitze Herr Dr. Hoegner nach wie vor sein vollstes Vertrauen.

I. Bundesratsangelegenheiten

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß leider weder die Protokolle der Ausschüsse noch die sonstigen Unterlagen eingelaufen seien, so daß der Koordinierungsausschuß große Schwierigkeiten gehabt habe, die Vorschläge für den Ministerrat auszuarbeiten.

1. Zusatzartikel zum Entwurf eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. 4. 19513

Es wird beschlossen, keine Einwendungen zu erheben.

2. Entwurf eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft4

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, es handle sich um einen Rückläufer, bei welchem der Wirtschaftsausschuß empfehle, trotz einer Reihe von Bedenken keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen; dieser Auffassung sei auch das Staatsministerium für Wirtschaft.5

Im Koordinierungsausschuß sei dagegen der Vertreter des Finanzministeriums6 der Meinung gewesen, die Steuerbefreiungen des § 36 seien unhaltbar, zumal mit einem Steuerausfall von 60–200 Millionen DM gerechnet werden müsse.7 Allerdings habe der Finanzausschuß davon abgesehen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen.

Staatsminister Zietsch meint, vielleicht sei es doch zweckmäßig, gegen das Gesetz keine Einwendungen zu erheben, da ja Bayern hoffen könne, Beträge für die Elektrizitätswirtschaft zu bekommen.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, auch er halte den Entwurf in mehreren Punkten für mangelhaft, immerhin schafften aber die §§20–21 die Möglichkeit, daß die Notstandsgebiete entsprechend berücksichtigt werden könnten.8 Er bitte deshalb, weder unmittelbar von Bayern aus einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen, noch einen etwa von anderer Seite aus gestellten Antrag zu unterstützen.

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu unterstützen.9

3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes10

und

4. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz)11

Regierungsdirektor Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß der vorgeschlagene Art. 120a GG nicht weniger als sieben Verfassungsänderungen enthalte.12 Er habe deshalb auch im Rechtsausschuß die Frage aufgeworfen, ob eine solche Verfassungsänderung überhaupt noch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei, da das strukturelle Gefüge zwischen Bund und Ländern entscheidend beeinflußt werde. Man könne wohl argumentieren, daß mit dieser Verfassungsänderung die verfassungsmäßige Ordnung des Art. 20 GG13 gestört werde.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt einen Anruf der Fraktion des BHE mit, wonach diese ausdrücklich betone, unter keinen Umständen dürfe das Feststellungsgesetz über die Änderung des Grundgesetzes zu Fall gebracht werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er halte eine Änderung des Grundgesetzes für außerordentlich bedenklich und könne sich nicht davon überzeugen, daß keine Regelung des Feststellungsgesetzes ohne die Änderung des Grundgesetzes gefunden werden könnte.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt fest, die Grundstimmung im Flüchtlingsausschuß des Bundesrates sei die gewesen, daß das Feststellungegesetz angenommen werden müsse.14 Diejenige Bestimmung des Feststellungsgesetzes, die zur Änderung des Grundgesetzes zwingen könnte, sei wohl § 20.15 Das Hauptamt für Soforthilfe sei vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gegründet worden. Er glaube aber, daß man in § 20 den Abs. 116 und den letzten Satz des Abs. 317 durch eine Verwaltungsvereinbarung ersetzen könne. Damit ergebe sich wohl eine Möglichkeit, um die bisherigen Schwierigkeiten herumzukommen. Soviel er wisse, seien bisher Hessen und Schleswig-Holstein, denen sich neuerdings auch Niedersachsen angeschlossen habe, bereit, einer Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen. Persönlich glaube er, am besten wäre es, das Grundgesetz nicht zu ändern, das Feststellungsgesetz aber mit gewissen Modifikationen anzunehmen.

Regierungsdirektor Dr. Gerner schlägt vor, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel der Umgestaltung des § 20 anzurufen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und regt an, den § 20 des Feststellungsgesetzes in den Vordergrund zu rücken, alles andere aber wegzulassen, um dann damit eine Verfassungsänderung zu vermeiden.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, nach genauer Prüfung des Feststellungegesetzes glaube er, daß außer dieser Bestimmung nichts weiter geändert werden müsse. Auch seine Fraktion werde zweifellos einverstanden sein, daß die vorgeschlagenen Änderungen vorgenommen würden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, eine Erklärung Bayerns im Bundesrat abzugeben dahingehend, daß ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt werde mit dem Ziel, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehenden Bestimmungen des § 20 Abs. 1 und § 20 Abs. 3 Satz 3 Feststellungsgesetz zu beseitigen. Bayern wäre auch bereit gewesen, daran mitzuwirken, daß im Wege entsprechender Verwaltungsvereinbarungen die Voraussetzungen für die Durchführung des Gesetzes geschaffen würden. Da dieser Antrag keine Mehrheit gefunden habe, sehe sich Bayern nicht in der Lage, dem Entwurf zuzustimmen, unbeschadet seiner grundsätzlich positiven Einstellung zu dem materiellen Inhalt des Gesetzes.18

Staatsminister Zietsch erkundigt sich, was zu geschehen habe, wenn der bayerische Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit finde?

Der Ministerrat beschließt, in diesem Fall gegen das Gesetz zu stimmen, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß dies nur wegen des § 20 geschehe.

Anschließend wird noch vereinbart, daß bei einer Besprechung von Vertretern des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sowie der Staatskanzlei der Antrag formuliert werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, dabei müsse auch festgelegt werden, welche Erklärung zur Frage der Änderung des Grundgesetzes abgegeben werden solle;19 er sei der Meinung, man könne ohne weiteres sagen, jetzt käme eine Verfassungsänderung nicht in Frage, welche Notwendigkeiten sich etwa später beim Lastenausgleich ergeben würden, könne heute noch nicht überblickt werden.20

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.21

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 30. Juni 195122

6. Entwurf eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 194923

7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts24

Der Ministerrat beschließt, diesen Entwürfen zuzustimmen.

8. Entwurf eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere25

9. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen26

Es wird beschlossen, zu diesen Punkten der Tagesordnung einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.

10. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin27

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, beanstandet werde § 18, der das Bundesfinanzministerium zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften ermächtige; diese Ermächtigung solle aber grundsätzlich nur der Bundesregierung eingeräumt werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt gleichfalls fest, daß § 18 völlig geändert werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel, § 18 entsprechend dem Grundgesetz zu ändern, anzurufen.28

11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“29

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen.

12. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Durchführung einer Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik für das Kalenderjahr 195030

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt sei bereits von der Tagesordnung abgesetzt worden.

13. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend die Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien 195031

Der Ministerrat beschließt, zuzustimmen.

14. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues32

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die Aufstellung Nordrhein-Westfalens über die aus eigenen Mitteln getätigten Leistungen noch nicht eingelaufen sei. Offenbar bereite in Düsseldorf die Zusammenstellung Schwierigkeiten, da Nordrhein-Westfalen tatsächlich zu wenig getan habe. Er spreche sich dafür aus, daß sich Bayern jedenfalls der Stimme enthalte, wenn der Punkt nicht von der Tagesordnung abgesetzt werde.

Staatsminister Zietsch wirft ein, in der Empfehlung des Finanzausschusses werde vorgeschlagen, die Worte „aus Haushaltsmitteln“ zu streichen; wenn dies durchgehe, könne man wohl zustimmen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren, da sich auch Staatsminister Dr. Seidel mit der Empfehlung des Finanzausschusses einverstanden erklärt.

15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes33

16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Deutschen Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland34

Zu diesem Punkt der Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.

17. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes35

Regierungsdirektor Dr. Gerner teilt mit, der Innenausschuß empfehle, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen, der Koordinierungsausschuß schließe sich dieser Empfehlung an mit dem Ziele, die Regierungsvorlage mit den vom Bundesrat im ersten Durchgang vorgeschlagenen Änderungen wieder herzustellen.

Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe dieser Vorschläge einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.36

18. Entwurf eines Gesetzes über das deutsche Arzneibuch37

Es wird festgestellt, daß dieser Punkt bereits von der Tagesordnung abgesetzt ist.

19. Entwurf eines Gesetzes über die politische Treuepflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes38

Regierungsdirektor Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß gegen diesen Entwurf wegen der damit verbundenen Einschränkung der Grundrechte grundsätzliche Bedenken bestünden. Außerdem glaube man, daß die Rahmenvorschriften des Art. 75 GG39 überschritten seien.

Staatssekretär Dr. Koch spricht sich dafür aus, sich jedenfalls den Vorschlägen des Innenausschusses anzuschließen,40 besonders was die Gleichstellung von Beamten und Angestellten (§ 5 Abs. 2) betreffe.41 Das Justizministerium habe auch Bedenken, daß sich die Verwaltungsgerichte mit den erforderlichen Feststellungen zu befassen hätten.42

Regierungsdirektor Dr. Gerner meint, wenn man die Art. 1943 und 2044 des Grundgesetzes noch heranziehe, sei der Entwurf überhaupt nicht möglich, auf alle Fälle nicht die §§ 4 Abs. 2 und 5.45

Staatssekretär Dr. Koch wirft die Frage auf, was geschehen werde, wenn sich ein entlassener Beamter an den Verfassungsgerichtshof wende.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Auffassung, daß das Beamtengesetz ausreichen werde und warnt vor Schematisierungen.

Staatssekretär Dr. Koch hält jede Lösung für unerfreulich und betont, [für] besonders mißlich halte er es, daß eigentlich jeder Beamte ständig eine Liste der verbotenen Organisationen bei sich haben müsse.

Der Ministerrat beschließt, im Bundesrat den Standpunkt einzunehmen, daß Bayern den Gesetzentwurf aus bestimmten, noch vorher zu präzisierenden Bedenken ablehnen müsse. Wenn die Bedenken beseitigt seien, stehe der Zustimmung nichts mehr im Wege.46

20. Entwurf eines Gesetzes über die Beschränkung der Freizügigkeit für den Raum der Insel Helgoland während der Zeit des Wiederaufbaues47

Einwendungen werden nicht erhoben.

21. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht48

Der Ministerrat beschließt, sich auf den Standpunkt zu stellen, daß sich der Bundesrat an keinem der hier aufgeführten Verfahren beteiligen sollte.

22. Antrag der Regierung des Landes Württemberg-Baden auf bundesverfassungsgerichtliche Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 vom 16. März 195149

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Koordinierungsausschusses50 entsprechend sich auch weiterhin für eine Stellungnahme des Bundesrates auszusprechen.

23. Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete der Neuordnung des Geldwesens51

Es wird beschlossen, in erster Linie daran festzuhalten, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle, aber den Empfehlungen des Finanzausschusses zu folgen, wenn keine Mehrheit für ein Zustimmungsgesetz zustande komme.52

24. Entwurf einer Verordnung über die Auflösung des Deutschen Obergerichts für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und die Generalanwaltschaft bei diesem Gericht53

Einwendungen werden nicht erhoben.

25. Entwurf eines Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften54

Es wird beschlossen, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen.

26. Entwurf eines Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen55

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, es handle sich hier um ein sehr gut begründetes Gesetz, so daß er empfehle, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

27. Entwurf eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 20. Juli 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru56

28. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Fernmeldevertrag (Atlantic City 1947)57

Auch hier wird beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

29. Entwurf einer Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (Verordnung Bau II/51 )58

Es wird beschlossen, sich den Empfehlungen des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen anzuschließen.

30. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Überleitungs- und Einrichtungsverordnung)59

Der Ministerrat beschließt, für die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung des Bundesrates einzutreten.

31. Außerkraftsetzung der Verordnung PR 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts vom 29. 11. 5160

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, im Koordinierungsausschuß sei man überwiegend der Meinung gewesen, sowohl die Verordnung PR 71/5161 als auch die im Bundesgesetzblatt 1951 Seite 926 veröffentlichte Verordnung62 hätten der Zustimmung des Bundesrates bedurft. Diese Frage müsse zunächst wohl im Rechtsausschuß geprüft werden.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, mit dem Rechtsausschuß werde man nicht weiter kommen, da es sich hier im wesentlichen um eine Frage wirtschaftlicher Natur handle. Eine Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates sei nur notwendig, wenn die Freigabe der Mieten wesentlich in das Preisgefüge eingreife; an Hand eingehender Untersuchungen habe der Wirtschaftsausschuß aber festgestellt, daß das allgemeine Preisgefüge nicht wesentlich beeinflußt werde.

Regierungsdirektor Dr. Gerner meint, die Frage, ob die Bundesregierung diese Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates habe erlassen können, sei doch von erheblicher Bedeutung.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich damit einverstanden, daß versucht werde, diesen Punkt der Tagesordnung an den Rechtsausschuß zu überweisen, den Antrag aber gleichzeitig mit dem schon vorliegenden hessischen Antrag abzulehnen.

32. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Mutter (Mutterschutzgesetz)63

Regierungsdirektor Dr. Gerner hält es für notwendig, im Bundesrat zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle und der Vermittlungsausschuß angerufen werden müsse.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.64

33. Entwurf einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Anbau krebsanfälliger Kartoffelsorten65

Es wird festgestellt, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt wird.

34. Benennung der 19 vom Bundesrat zu bestellenden Mitglieder für die Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse im Notaufnahmeverfahren Berlin66

Staatssekretär Dr. Oberländer ersucht, zu diesem Punkt die Empfehlung des Vertriebenenausschusses zu unterstützen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

35. Entwurf eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens67

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, bei der Beseitigung der realen Kaminkehrerberechtigungen handle es sich seiner Meinung nach um eine Enteignung ohne Entschädigung. Er sei deshalb dafür, den Vermittlungsausschuß anzurufen mit dem Ziele, das Gesetz überhaupt zu beseitigen.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag zu folgen.68

36. Bundesratsvorschlag für die Ernennung von fünf Mitgliedern des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn69

In längerer Aussprache wird erörtert, welche Persönlichkeit von Bayern aus für den Verwaltungsrat als Vertreter des Bundesrates vorgeschlagen werden solle. Dabei werden die Namen von Dr. Haindl jun.,70 Augsburg, und Dr. Mulzer,71 dem Geschäftsführer der Metallverarbeitenden Industrie in Bayern sowie der des Vorstandsmitglieds der Kraus-Maffei AG, Herrn Spieß,72 genannt.

Die Frage blieb offen.73

37. Entwurf eines Vierten und Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes74

Bedenken werden nicht erhoben.

II. Gesetz über die Aufhebung der „Stiftung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“75

Staatsminister Zietsch führt aus, bekanntlich habe die Staatsregierung mit Stiftungsurkunde vom 16. Juni 1948 die gemeinnützige „Stiftung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ errichtet mit dem Zweck, vorläufige Wiedergutmachungsleistungen zu bewirken. Daneben sei beabsichtigt gewesen, das vorhandene Geldvermögen des Sonderfonds bei der bevorstehenden Währungsumstellung vor dem Verfall zu bewahren.76 Zur Aufrechterhaltung bestehe kein Anlaß mehr, zumal die Stiftung zur Zeit mit einem Kredit von rund 40 Millionen DM bei der Bayer. Staatsbank belastet sei und nicht die Mittel besitze, diese Schuld abzudecken.

Der Beirat des Landesentschädigungsamtes habe sich allerdings gegen die Aufhebung ausgesprochen,77 immerhin aber auf seine Ausführungen hin, daß klare Verhältnisse geschaffen werden müßten, sich nicht mehr abschließend geäußert.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt noch hinzu, der bayerische Staat habe gegenüber der Staatsbank die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen, die am 7. Dezember 1951 abgelaufen sei. Infolgedessen heiße es im § 3 des Entwurfs, daß das Gesetz dringlich sei und am 8. Dezember 1951 in Kraft trete.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.78

III. Entwurf einer Verordnung der Staatsregierung über die Umgliederung von Gebietsteilen aus dem Landkreis Wolfratshausen in den Landkreis Starnberg79

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, Bedenken bestünden gegen diesen Entwurf wohl nicht, allerdings habe der Rechts- und Verfassungsausschuß die Beratung eines ähnlichen Entwurfs mit der Begründung zurückgestellt, daß Änderungen im Bestand der Landkreise erst nach der Verabschiedung der neuen Kommunalgesetze behandelt werden sollten.80

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er sei trotzdem dafür, diese Verordnung dem Landtag vorzulegen, zumal der Rechts- und Verfassungsausschuß jetzt selbst seinen früheren Beschluß nicht unter allen Umständen gelten lassen wolle.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, § 4 wie folgt neu zu fassen:

„Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Vollzugsvorschriften erläßt das Bayer. Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Justiz und der Finanzen.“

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf mit dieser Maßgabe zuzustimmen.81

IV. Entwurf einer Verordnung über die Änderung und Ergänzung der Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushalts 1951 vom 29. März 195182

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß die ursprüngliche Verordnung vom 29. März 1951 bis 31. Dezember 1951 beschränkt gewesen sei in der Annahme, daß bis zum Ende des dritten Rechnungsvierteljahres 1951 das Haushaltsgesetz für 1951 verabschiedet sein werde. Nachdem dies nicht erfolgt sei, müsse nun diese neue Verordnung erlassen werden. Er ersuche, ihr zuzustimmen und sie möglichst bald dem Landtag vorzulegen, und zwar nur zur Kenntnisnahme, nicht zur Zustimmung.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen:

1. Die Verordnung als Verordnung der Staatsregierung im Staatsanzeiger zu veröffentlichen;

2. sie dem Landtag und dem Senat offiziell zuzuleiten.83

V. Entwurf einer Verordnung des Staatsministeriums der Finanzen über die Reisekostenvergütung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung84

Staatsminister Zietsch führt aus, die Verordnung habe zum Ziel, die Tage- und Übernachtungsgelder der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung von 18 DM und 14 DM auf 22 DM und 17 DM zu erhöhen, nachdem bereits mit Verordnung vom 28. November 1951 die Tage- und Übernachtungsgelder der Staatsbeamten mit Wirkung vom 1. Januar 1952 erhöht worden seien.85 Die Verordnung beruhe auf Art. 5 des Gesetzes vom 5. September 194686 und bedürfe nach Art. 12 Abs. 2 des gleichen Gesetzes der Genehmigung der Staatsregierung. Er weise noch darauf hin, daß im dritten Absatz auch die Auslandstagegelder geregelt seien.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung zuzustimmen.87

VI. Erteilung von Auskünften durch das Landesamt für Verfassungsschutz

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß es notwendig sei, das Landesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, Auskünfte nur zu erteilen, wenn Anfragen über das Staatsministerium des Innern kämen. Es sei wohl am zweckmäßigsten, wenn er als Ministerpräsident in der Form einer Entschließung an alle Staatsministerien einen solchen Beschluß der Bayer. Staatsregierung bekanntgebe.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.88

VII. Auslegung des § 5 des Gesetzes über die Zahlung von aus öffentlichen Mitteln zu leistenden Pensionen, Renten oder sonstigen Versorgungsbezügen in Fällen einer politischen Belastung vom 3. 7. 1951 (GVBl. S. 101  )89

Staatsminister Zietsch erklärt, hinsichtlich der Auslegung des § 5 habe schon seit längerer Zeit eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Finanzministerium und Herrn Ministerialdirektor Sachs90 bestanden.91 Dieser habe den Standpunkt vertreten, § 5 gelte nur für die in § 4 behandelten Hinterbliebenenbezüge, aber nicht für die in § 2 genannten Versorgungsbezüge der Betroffenen selbst. Er selbst sei zu diesem Gesetz seinerzeit Berichterstatter im Landtag gewesen und es bestehe kein Zweifel, daß die Auffassung des Herrn Sachs nicht zutreffend sei.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß § 5 schlechthin gelte und keine Einschränkungen kenne.

Staatsminister Dr. Müller erklärt, keine Schwierigkeiten in dieser Frage machen zu wollen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, der vom Staatsministerium der Finanzen vertretenen Auffassung beizupflichten.

VIII. Haushalt der Justizverwaltung; hier: Note des Staatsministeriums der Justiz vom 30. 11. 1951 Nr. 5121-III-8874/51

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Finanzministeriums vom 11. Dezember 1951 bekannt, in dem Beschwerde darüber geführt werde, daß das Justizministerium den Haushaltsausschüssen des Landtags und des Senats unmittelbar Vorlagen für den Haushalt der Justizverwaltung habe zugehen lassen.92

Staatsminister Dr. Müller erwidert, diese Frage eigne sich nicht zur Behandlung im Ministerrat, er schlage deshalb vor, daß die Angelegenheit durch eine gemeinsame Besprechung der Vertreter des Finanz- und des Justizministeriums geregelt würde.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden.

IX. Dienstzeitverlängerung für wiedergutmachungsberechtigte Beamte

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, das Bayer. Staatsministerium der Finanzen habe bisher einen Beschluß des Landtags vom 2. Dezember 1948,93 auf wiedergutmachungsberechtigte Beamte die Verordnung über die Altersgrenze der Beamten nicht anzuwenden,94 dahin ausgelegt, daß von dieser Vergünstigung nur entlassene oder zwangspensionierte Beamte erfaßt würden. Das Bundeswiedergutmachungsgesetz vom 11. Mai 195195 habe nun in den Kreis der Berechtigten auch die nicht beförderten Beamten einbezogen. Das Finanzministerium frage an, ob es trotzdem an seiner bisherigen Übung festhalten könne.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß auch die Staatskanzlei und die Staatsministerien des Innern und der Justiz mit seiner Auffassung übereinstimmten.

Der Ministerrat beschließt, an der bisherigen Auslegung des Landtagsbeschlusses vom 2. Dezember 1948 festzuhalten.

X. Vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln für die Errichtung von Unterkünften für die Bereitschaftspolizei in München96

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, diesem Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von 1,5 Millionen DM zuzustimmen und ihn dann dem Landtag vorzulegen. Es sei außerordentlich dringlich, möglichst bald die Unterkünfte für die Bereitschaftspolizei in München97 zu errichten.98

Staatsminister Zietsch erklärt, das Finanzministerium habe keine Bedenken gegen den Antrag.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag dem Landtag beschleunigt vorzulegen.99

XI. Rundfunkgesetz100

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß das Bundespostministerium schon vor einiger Zeit mitgeteilt habe, das Bayer. Rundfunkgesetz stehe im Widerspruch zum Grundgesetz; dabei sei um eine Stellungnahme der bayerischen Regierung gebeten worden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß hier Besatzungsrecht einschlägig sei, das noch nicht beseitigt worden sei. Vielleicht sei es zweckmäßig, die Landtagsakten beizuziehen.

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, die Staatskanzlei habe alle beteiligten Ministerien und auch den Rundfunk selbst gehört. Es sei aber wohl notwendig, dem Bundespostministerium in einer schriftlichen Antwort die Auffassung der Bayerischen Staatsregierung mitzuteilen, die wohl dahin gehe, daß das Bayer. Rundfunkgesetz nicht in das Bundesrecht, nämlich in das Fernmeldegesetz, eingreife und deshalb auch nicht mit dem Grundgesetz in Widerspruch stehe.

Der Ministerrat beschließt, diese Antwort zu erteilen.

XII. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, dem Bayer. Landtag als neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs den Senatspräsidenten am Verwaltungsgerichtshof Dr. Robert Adam101 und den Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Erich Eyermann102 vorzuschlagen.

2. Ernennung eines Stellvertreters des Präsidenten der Bereitschaftspolizei, Remold103

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, als Stellvertreter Remolds, der katholisch sei, werde Herr Wölfinger104 vorgeschlagen, der der protestantischen Konfession angehöre.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

3. Regierungspräsident in Regensburg

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für notwendig, sich über die Frage, wer Nachfolger des ausscheidenden Regierungspräsidenten Dr. Wein105 in Regensburg werden solle, bald schlüssig zu werden. Vorgeschlagen seien der bisherige Vizepräsident Judenmann106 und Ministerialrat Dr. Kratzer107 vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft. Er schlage vor, zunächst abzuwarten, welche Entscheidung über den Antrag des Herrn Vizepräsidenten Judenmann, ihn als politisch Verfolgten anzuerkennen, getroffen werde.108 Wahrscheinlich werde dieser Antrag abgelehnt werden, dann könne man auf die Angelegenheit wieder zurückkommen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

XIII. Obersalzberg109

Staatsminister Zietsch teilt mit, das auf dem Obersalzberg eingebaute Breitbandkabel gehöre nicht zu dem ehemaligen NSDAP-Vermögen, sondern stehe noch im Eigentum der Post. Die Firma Schmölzl werde darauf hingewiesen werden, daß sie das Kabel nicht ausbauen und verwerten dürfe.

[XIV.] Beflaggung am Neujahrstag

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung die Beflaggung am Neujahrstag angeordnet habe und ein entsprechender Erlaß des Bundesfinanzministeriums wegen der Beflaggung der Gebäude der Finanzverwaltung ergangen sei. Die Oberfinanzdirektionen sollten aber nur beflaggen, wenn die Landesregierung das gleiche anordne.

Der Ministerrat stellt durch Beschluß fest, daß keine Veranlassung zur Beflaggung am Neujahrstag bestehe. Dem Herren Ministerpräsidenten solle es aber überlassen bleiben, anzuordnen, daß auch die bayerischen Farben gehißt werden sollen, wenn die Oberfinanzdirektionen usw. in den Bundesfarben flaggen.

[XV.] Dienstwohngebäude des Regierungspräsidenten Martini, Augsburg110

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, auf Grund eines Landtagsbeschlusses sei ein Betrag von 16000 DM, der noch aus der Errichtung des Dienstwohngebäudes des Regierungspräsidenten Martini111 in Augsburg herrühre, nicht bezahlt worden, so daß jetzt das Baugeschäft mit Klage drohe. Man müsse doch wohl versuchen, mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, dem Herrn Abg. Dr. Lacherbauer,112 über diese Angelegenheit zu sprechen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.113

[XVI.] Gehälter und Versicherung der Kraftfahrer114

Auf Frage von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner erwidert Staatsminister Zietsch, die zuständige Gewerkschaft habe jetzt Vorschläge unterbreitet, die zur Zeit im Finanzministerium geprüft würden. Er hoffe, dem Kabinett bald eine endgültige Vorlage machen zu können.

[XVII.] Marienkirche in Lübeck

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Kultusministerium habe schon vor einiger Zeit die Bitte der Kirchenverwaltung in Lübeck, die bayerische Regierung möchte ein Fenster stiften, ablehnen müssen. Nun schlage aber das Finanzministerium vor, Bayern solle sich doch mit einem Fenster beteiligen, die entsprechenden Mittel stünden zur Verfügung.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, dieses Fenster durch bayerische Künstler anfertigen zu lassen.

Der Ministerrat beschließt, unter dieser Bedingung eine Zusage nach Lübeck zu erteilen.

[XVIII.] Deutsche Sicherheits-Ausstellung in Nürnberg115

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß er vor einigen Tagen in Nürnberg erklärt habe, daß der bayer. Staat keinesfalls einen Zuschuß von 150000 DM, sondern höchstens 50000 DM geben könne. Aber auch in diesem Falle müsse die Stadt Nürnberg begründete Vorschläge unterbreiten. Die Stadt habe auch zugesichert, dies alsbald zu tun.

Es wird beschlossen, die Angelegenheit vorerst noch zurückzustellen.116

[XIX.] Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, deren Schirmherr der Bundespräsident sei, bekannt, in dem Bayern um einen Zuschuß gebeten werde.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden, aus Kap. XIII 1221/221 einen Betrag von 1000 DM zu geben.

[XX.] Staatliche Liegenschaftsverwaltung

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht das Finanzministerium, ihm zur Bekanntgabe im Ministerrat eine Übersicht über die von der Staatl. Liegenschaftsverwaltung bzw. der Vermögensverwaltung verwalteten Grundstücke zu geben.

Staatssekretär Dr. Ringelmann sichert zu, die Zusammenstellung bald zuzuleiten.

[XXI.] Internationale Winterfahrt des ADAC

Es wird beschlossen, daß der Herr Ministerpräsident die Schirmherrschaft über diese Veranstaltung übernimmt.

[XXII.] Maxhütte117

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß die Frage, wie Herr Flick den Erlös für die an den bayer. Staat verkauften Anteile verwenden solle, nicht vom Landtag, sondern nur von der Regierung entschieden werden könne. Leider sei das Wirtschaftsministerium in dieser Angelegenheit nicht rechtzeitig und ausreichend eingeschaltet worden. Er schlage vor, den Betrag, den der bayer. Staat zu zahlen habe, auf ein besonderes Konto anzulegen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, Herr Flick sei aufgefordert worden, entsprechende Vorschläge zu machen, dann werde die Zustimmung des Wirtschaftsministeriums eingeholt.

[XXIII.] Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 Grundgesetz

Staatssekretär Dr. Oberländer führt aus, bei Herrn Staatsminister Dr. Hoegner habe eine Sitzung mit den Vertretern des Städteverbandes stattgefunden, auf der angeregt worden sei, ein Landesunterbringungsamt zu errichten.

Staatsminister Zietsch erwidert, der ganze Fragenkomplex werde vom Finanzministerium bearbeitet, er sehe nicht ein, warum der Städteverband wieder etwas anderes anrege.

Der Ministerrat beschließt, daß die Federführung nach wie vor beim Finanzministerium verbleiben solle.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent