Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Presse- und Informationsamt).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Gesetz über die Aufhebung der „Stiftung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“. III. Entwurf einer Verordnung der Staatsregierung über die Umgliederung von Gebietsteilen aus dem Landkreis Wolfratshausen in den Landkreis Starnberg. IV. Entwurf einer Verordnung über die Änderung und Ergänzung der Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushalts 1951 vom 29. März 1951. V. Entwurf einer Verordnung des Staatsministeriums der Finanzen über die Reisekostenvergütung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung. VI. Erteilung von Auskünften durch das Landesamt für Verfassungsschutz. VII. Auslegung des § 5 des Gesetzes über die Zahlung von aus öffentlichen Mitteln zu leistenden Pensionen, Renten oder sonstigen Versorgungsbezügen in Fällen einer politischen Belastung vom 3. 7. 1951 (GVB1. S. 101). VIII. Haushalt der Justizverwaltung; hier: Note des Staatsministeriums der Justiz vom 30. 11. 1951 Nr. 5121-III-8874/51. IX. Dienstzeitverlängerung für wiedergutmachungsberechtigte Beamte. X. Vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln für die Errichtung von Unterkünften für die Bereitschaftspolizei in München. XI. Rundfunkgesetz. XII. Personalangelegenheiten. XIII. [Obersalzberg]. [XIV. Beflaggung am Neujahrstag]. [XV. Dienstwohngebäude des Regierungspräsidenten Martini,1 Augsburg]. [XVI. Gehälter und Versicherung der Kraftfahrer]. [XVII. Marienkirche in Lübeck]. [XVIII. Deutsche Sicherheits-Ausstellung in Nürnberg]. [XIX. Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger]. [XX. Staatliche Liegenschaftsverwaltung]. [XXI. Internationale Winterfahrt des ADAC]. [XXII. Maxhütte]. [XXIII. Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 Grundgesetz].
Zu Beginn der Sitzung verwahrt sich Staatsminister Dr. Hoegner gegen die Vorwürfe, die in der Presse gegen ihn im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bereitschaftspolizei erhoben worden seien.2 Wenn es sich nur um etwaige Anschläge gegen seine Person gehandelt habe, hätte er überhaupt nichts getan, da aber immerhin die Möglichkeit von Anschlägen gegen öffentliche Gebäude bestanden habe, sei er zum Eingreifen verpflichtet gewesen. Wenn aber seine Person eine Belastung für die Staatsregierung bedeute, stelle er jederzeit sein Amt zur Verfügung.
Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, daß die Herrn Staatsminister Dr. Hoegner zugegangenen Mitteilungen durchaus ernst zu nehmen gewesen seien, so daß auch er selbst, ebenso wie der Landtagspräsident, allen getroffenen Maßnahmen im vollen Umfang zugestimmt habe. Selbstverständlich besitze Herr Dr. Hoegner nach wie vor sein vollstes Vertrauen.
Dr. Gerner weist darauf hin, daß leider weder die Protokolle der Ausschüsse noch die sonstigen Unterlagen eingelaufen seien, so daß der Koordinierungsausschuß große Schwierigkeiten gehabt habe, die Vorschläge für den Ministerrat auszuarbeiten.
Regierungsdirektor1. Zusatzartikel zum Entwurf eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. 4. 19513
Es wird beschlossen, keine Einwendungen zu erheben.
2. Entwurf eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft4
Dr. Gerner führt aus, es handle sich um einen Rückläufer, bei welchem der Wirtschaftsausschuß empfehle, trotz einer Reihe von Bedenken keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen; dieser Auffassung sei auch das Staatsministerium für Wirtschaft.5
Regierungsdirektor6 der Meinung gewesen, die Steuerbefreiungen des § 36 seien unhaltbar, zumal mit einem Steuerausfall von 60–200 Millionen DM gerechnet werden müsse.7 Allerdings habe der Finanzausschuß davon abgesehen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen.
Im Koordinierungsausschuß sei dagegen der Vertreter des FinanzministeriumsZietsch meint, vielleicht sei es doch zweckmäßig, gegen das Gesetz keine Einwendungen zu erheben, da ja Bayern hoffen könne, Beträge für die Elektrizitätswirtschaft zu bekommen.
StaatsministerDr. Seidel fügt hinzu, auch er halte den Entwurf in mehreren Punkten für mangelhaft, immerhin schafften aber die §§20–21 die Möglichkeit, daß die Notstandsgebiete entsprechend berücksichtigt werden könnten.8 Er bitte deshalb, weder unmittelbar von Bayern aus einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen, noch einen etwa von anderer Seite aus gestellten Antrag zu unterstützen.
Staatsminister77 Abs. 2 GG nicht zu unterstützen.9
Der Ministerrat beschließt, einen Antrag nach Art.3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes10
und
4. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz)11
Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß der vorgeschlagene Art. 120a GG nicht weniger als sieben Verfassungsänderungen enthalte.12 Er habe deshalb auch im Rechtsausschuß die Frage aufgeworfen, ob eine solche Verfassungsänderung überhaupt noch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei, da das strukturelle Gefüge zwischen Bund und Ländern entscheidend beeinflußt werde. Man könne wohl argumentieren, daß mit dieser Verfassungsänderung die verfassungsmäßige Ordnung des Art. 20 GG13 gestört werde.
RegierungsdirektorDr. Oechsle teilt einen Anruf der Fraktion des BHE mit, wonach diese ausdrücklich betone, unter keinen Umständen dürfe das Feststellungsgesetz über die Änderung des Grundgesetzes zu Fall gebracht werden.
StaatsministerDr. Ehard erklärt, er halte eine Änderung des Grundgesetzes für außerordentlich bedenklich und könne sich nicht davon überzeugen, daß keine Regelung des Feststellungsgesetzes ohne die Änderung des Grundgesetzes gefunden werden könnte.
MinisterpräsidentDr. Oberländer stellt fest, die Grundstimmung im Flüchtlingsausschuß des Bundesrates sei die gewesen, daß das Feststellungegesetz angenommen werden müsse.14 Diejenige Bestimmung des Feststellungsgesetzes, die zur Änderung des Grundgesetzes zwingen könnte, sei wohl § 20.15 Das Hauptamt für Soforthilfe sei vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gegründet worden. Er glaube aber, daß man in § 20 den Abs. 116 und den letzten Satz des Abs. 317 durch eine Verwaltungsvereinbarung ersetzen könne. Damit ergebe sich wohl eine Möglichkeit, um die bisherigen Schwierigkeiten herumzukommen. Soviel er wisse, seien bisher Hessen und Schleswig-Holstein, denen sich neuerdings auch Niedersachsen angeschlossen habe, bereit, einer Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen. Persönlich glaube er, am besten wäre es, das Grundgesetz nicht zu ändern, das Feststellungsgesetz aber mit gewissen Modifikationen anzunehmen.
StaatssekretärDr. Gerner schlägt vor, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel der Umgestaltung des § 20 anzurufen.
RegierungsdirektorDr. Ehard stimmt zu und regt an, den § 20 des Feststellungsgesetzes in den Vordergrund zu rücken, alles andere aber wegzulassen, um dann damit eine Verfassungsänderung zu vermeiden.
MinisterpräsidentDr. Oberländer fügt hinzu, nach genauer Prüfung des Feststellungegesetzes glaube er, daß außer dieser Bestimmung nichts weiter geändert werden müsse. Auch seine Fraktion werde zweifellos einverstanden sein, daß die vorgeschlagenen Änderungen vorgenommen würden.
Staatssekretärdieser Antrag keine Mehrheit gefunden habe, sehe sich Bayern nicht in der Lage, dem Entwurf zuzustimmen, unbeschadet seiner grundsätzlich positiven Einstellung zu dem materiellen Inhalt des Gesetzes.18
Der Ministerrat beschließt daraufhin, eine Erklärung Bayerns im Bundesrat abzugeben dahingehend, daß ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt werde mit dem Ziel, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehenden Bestimmungen des § 20 Abs. 1 und § 20 Abs. 3 Satz 3 Feststellungsgesetz zu beseitigen. Bayern wäre auch bereit gewesen, daran mitzuwirken, daß im Wege entsprechender Verwaltungsvereinbarungen die Voraussetzungen für die Durchführung des Gesetzes geschaffen würden. DaZietsch erkundigt sich, was zu geschehen habe, wenn der bayerische Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit finde?
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, in diesem Fall gegen das Gesetz zu stimmen, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß dies nur wegen des § 20 geschehe.
Anschließend wird noch vereinbart, daß bei einer Besprechung von Vertretern des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sowie der Staatskanzlei der Antrag formuliert werden solle.
Dr. Ehard fügt hinzu, dabei müsse auch festgelegt werden, welche Erklärung zur Frage der Änderung des Grundgesetzes abgegeben werden solle;19 er sei der Meinung, man könne ohne weiteres sagen, jetzt käme eine Verfassungsänderung nicht in Frage, welche Notwendigkeiten sich etwa später beim Lastenausgleich ergeben würden, könne heute noch nicht überblickt werden.20
Ministerpräsident21
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 30. Juni 195122
6. Entwurf eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 194923
7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts24
Der Ministerrat beschließt, diesen Entwürfen zuzustimmen.
8. Entwurf eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere25
9. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen26
77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Es wird beschlossen, zu diesen Punkten der Tagesordnung einen Antrag nach Art.10. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin27
Dr. Gerner berichtet, beanstandet werde § 18, der das Bundesfinanzministerium zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften ermächtige; diese Ermächtigung solle aber grundsätzlich nur der Bundesregierung eingeräumt werden.
RegierungsdirektorDr. Ringelmann stellt gleichfalls fest, daß § 18 völlig geändert werden müsse.
Staatssekretär28
Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel, § 18 entsprechend dem Grundgesetz zu ändern, anzurufen.11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“29
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen.
12. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Durchführung einer Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik für das Kalenderjahr 195030
Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt sei bereits von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Regierungsdirektor13. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend die Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien 195031
Der Ministerrat beschließt, zuzustimmen.
14. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues32
Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die Aufstellung Nordrhein-Westfalens über die aus eigenen Mitteln getätigten Leistungen noch nicht eingelaufen sei. Offenbar bereite in Düsseldorf die Zusammenstellung Schwierigkeiten, da Nordrhein-Westfalen tatsächlich zu wenig getan habe. Er spreche sich dafür aus, daß sich Bayern jedenfalls der Stimme enthalte, wenn der Punkt nicht von der Tagesordnung abgesetzt werde.
StaatsministerZietsch wirft ein, in der Empfehlung des Finanzausschusses werde vorgeschlagen, die Worte „aus Haushaltsmitteln“ zu streichen; wenn dies durchgehe, könne man wohl zustimmen.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren, da sich auch Staatsminister Dr. Seidel mit der Empfehlung des Finanzausschusses einverstanden erklärt.
15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes33
16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Deutschen Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland34
Zu diesem Punkt der Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.
17. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes35
Dr. Gerner teilt mit, der Innenausschuß empfehle, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen, der Koordinierungsausschuß schließe sich dieser Empfehlung an mit dem Ziele, die Regierungsvorlage mit den vom Bundesrat im ersten Durchgang vorgeschlagenen Änderungen wieder herzustellen.
Regierungsdirektor77 Abs. 2 GG zu stellen.36
Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe dieser Vorschläge einen Antrag nach Art.18. Entwurf eines Gesetzes über das deutsche Arzneibuch37
Es wird festgestellt, daß dieser Punkt bereits von der Tagesordnung abgesetzt ist.
19. Entwurf eines Gesetzes über die politische Treuepflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes38
Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß gegen diesen Entwurf wegen der damit verbundenen Einschränkung der Grundrechte grundsätzliche Bedenken bestünden. Außerdem glaube man, daß die Rahmenvorschriften des Art. 75 GG39 überschritten seien.
RegierungsdirektorDr. Koch spricht sich dafür aus, sich jedenfalls den Vorschlägen des Innenausschusses anzuschließen,40 besonders was die Gleichstellung von Beamten und Angestellten (§ 5 Abs. 2) betreffe.41 Das Justizministerium habe auch Bedenken, daß sich die Verwaltungsgerichte mit den erforderlichen Feststellungen zu befassen hätten.42
StaatssekretärDr. Gerner meint, wenn man die Art. 1943 und 2044 des Grundgesetzes noch heranziehe, sei der Entwurf überhaupt nicht möglich, auf alle Fälle nicht die §§ 4 Abs. 2 und 5.45
RegierungsdirektorDr. Koch wirft die Frage auf, was geschehen werde, wenn sich ein entlassener Beamter an den Verfassungsgerichtshof wende.
StaatssekretärDr. Ehard ist der Auffassung, daß das Beamtengesetz ausreichen werde und warnt vor Schematisierungen.
MinisterpräsidentDr. Koch hält jede Lösung für unerfreulich und betont, [für] besonders mißlich halte er es, daß eigentlich jeder Beamte ständig eine Liste der verbotenen Organisationen bei sich haben müsse.
StaatssekretärBedenken ablehnen müsse. Wenn die Bedenken beseitigt seien, stehe der Zustimmung nichts mehr im Wege.46
Der Ministerrat beschließt, im Bundesrat den Standpunkt einzunehmen, daß Bayern den Gesetzentwurf aus bestimmten, noch vorher zu präzisierenden20. Entwurf eines Gesetzes über die Beschränkung der Freizügigkeit für den Raum der Insel Helgoland während der Zeit des Wiederaufbaues47
Einwendungen werden nicht erhoben.
21. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht48
Der Ministerrat beschließt, sich auf den Standpunkt zu stellen, daß sich der Bundesrat an keinem der hier aufgeführten Verfahren beteiligen sollte.
22. Antrag der Regierung des Landes Württemberg-Baden auf bundesverfassungsgerichtliche Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 vom 16. März 195149
50 entsprechend sich auch weiterhin für eine Stellungnahme des Bundesrates auszusprechen.
Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Koordinierungsausschusses23. Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete der Neuordnung des Geldwesens51
52
Es wird beschlossen, in erster Linie daran festzuhalten, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle, aber den Empfehlungen des Finanzausschusses zu folgen, wenn keine Mehrheit für ein Zustimmungsgesetz zustande komme.24. Entwurf einer Verordnung über die Auflösung des Deutschen Obergerichts für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und die Generalanwaltschaft bei diesem Gericht53
Einwendungen werden nicht erhoben.
25. Entwurf eines Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften54
77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Es wird beschlossen, einen Antrag nach Art.26. Entwurf eines Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen55
Dr. Seidel erklärt, es handle sich hier um ein sehr gut begründetes Gesetz, so daß er empfehle, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
27. Entwurf eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 20. Juli 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru56
28. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Fernmeldevertrag (Atlantic City 1947)57
77 Abs. 2 GG zu stellen.
Auch hier wird beschlossen, keinen Antrag nach Art.29. Entwurf einer Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (Verordnung Bau II/51 )58
Es wird beschlossen, sich den Empfehlungen des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen anzuschließen.
30. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Überleitungs- und Einrichtungsverordnung)59
Der Ministerrat beschließt, für die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung des Bundesrates einzutreten.
31. Außerkraftsetzung der Verordnung PR 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts vom 29. 11. 5160
Dr. Gerner führt aus, im Koordinierungsausschuß sei man überwiegend der Meinung gewesen, sowohl die Verordnung PR 71/5161 als auch die im Bundesgesetzblatt 1951 Seite 926 veröffentlichte Verordnung62 hätten der Zustimmung des Bundesrates bedurft. Diese Frage müsse zunächst wohl im Rechtsausschuß geprüft werden.
RegierungsdirektorDr. Seidel erwidert, mit dem Rechtsausschuß werde man nicht weiter kommen, da es sich hier im wesentlichen um eine Frage wirtschaftlicher Natur handle. Eine Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates sei nur notwendig, wenn die Freigabe der Mieten wesentlich in das Preisgefüge eingreife; an Hand eingehender Untersuchungen habe der Wirtschaftsausschuß aber festgestellt, daß das allgemeine Preisgefüge nicht wesentlich beeinflußt werde.
StaatsministerDr. Gerner meint, die Frage, ob die Bundesregierung diese Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates habe erlassen können, sei doch von erheblicher Bedeutung.
RegierungsdirektorDr. Seidel erklärt sich damit einverstanden, daß versucht werde, diesen Punkt der Tagesordnung an den Rechtsausschuß zu überweisen, den Antrag aber gleichzeitig mit dem schon vorliegenden hessischen Antrag abzulehnen.
Staatsminister32. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Mutter (Mutterschutzgesetz)63
Dr. Gerner hält es für notwendig, im Bundesrat zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle und der Vermittlungsausschuß angerufen werden müsse.
Regierungsdirektor64
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.33. Entwurf einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Anbau krebsanfälliger Kartoffelsorten65
Es wird festgestellt, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt wird.
34. Benennung der 19 vom Bundesrat zu bestellenden Mitglieder für die Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse im Notaufnahmeverfahren Berlin66
Dr. Oberländer ersucht, zu diesem Punkt die Empfehlung des Vertriebenenausschusses zu unterstützen.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
35. Entwurf eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens67
Dr. Hoegner erklärt, bei der Beseitigung der realen Kaminkehrerberechtigungen handle es sich seiner Meinung nach um eine Enteignung ohne Entschädigung. Er sei deshalb dafür, den Vermittlungsausschuß anzurufen mit dem Ziele, das Gesetz überhaupt zu beseitigen.
Stv. Ministerpräsident68
Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag zu folgen.36. Bundesratsvorschlag für die Ernennung von fünf Mitgliedern des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn69
70 Augsburg, und Dr. Mulzer,71 dem Geschäftsführer der Metallverarbeitenden Industrie in Bayern sowie der des Vorstandsmitglieds der Kraus-Maffei AG, Herrn Spieß,72 genannt.
In längerer Aussprache wird erörtert, welche Persönlichkeit von Bayern aus für den Verwaltungsrat als Vertreter des Bundesrates vorgeschlagen werden solle. Dabei werden die Namen von Dr. Haindl jun.,73
Die Frage blieb offen.37. Entwurf eines Vierten und Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes74
Bedenken werden nicht erhoben.
Zietsch führt aus, bekanntlich habe die Staatsregierung mit Stiftungsurkunde vom 16. Juni 1948 die gemeinnützige „Stiftung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ errichtet mit dem Zweck, vorläufige Wiedergutmachungsleistungen zu bewirken. Daneben sei beabsichtigt gewesen, das vorhandene Geldvermögen des Sonderfonds bei der bevorstehenden Währungsumstellung vor dem Verfall zu bewahren.76 Zur Aufrechterhaltung bestehe kein Anlaß mehr, zumal die Stiftung zur Zeit mit einem Kredit von rund 40 Millionen DM bei der Bayer. Staatsbank belastet sei und nicht die Mittel besitze, diese Schuld abzudecken.
Staatsminister77 immerhin aber auf seine Ausführungen hin, daß klare Verhältnisse geschaffen werden müßten, sich nicht mehr abschließend geäußert.
Der Beirat des Landesentschädigungsamtes habe sich allerdings gegen die Aufhebung ausgesprochen,Dr. Ringelmann fügt noch hinzu, der bayerische Staat habe gegenüber der Staatsbank die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen, die am 7. Dezember 1951 abgelaufen sei. Infolgedessen heiße es im § 3 des Entwurfs, daß das Gesetz dringlich sei und am 8. Dezember 1951 in Kraft trete.
Staatssekretär78
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.Dr. Ehard meint, Bedenken bestünden gegen diesen Entwurf wohl nicht, allerdings habe der Rechts- und Verfassungsausschuß die Beratung eines ähnlichen Entwurfs mit der Begründung zurückgestellt, daß Änderungen im Bestand der Landkreise erst nach der Verabschiedung der neuen Kommunalgesetze behandelt werden sollten.80
MinisterpräsidentDr. Hoegner erwidert, er sei trotzdem dafür, diese Verordnung dem Landtag vorzulegen, zumal der Rechts- und Verfassungsausschuß jetzt selbst seinen früheren Beschluß nicht unter allen Umständen gelten lassen wolle.
Stv. MinisterpräsidentZietsch schlägt vor, § 4 wie folgt neu zu fassen:
Staatsminister„Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Vollzugsvorschriften erläßt das Bayer. Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Justiz und der Finanzen.“
81
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf mit dieser Maßgabe zuzustimmen.Zietsch weist darauf hin, daß die ursprüngliche Verordnung vom 29. März 1951 bis 31. Dezember 1951 beschränkt gewesen sei in der Annahme, daß bis zum Ende des dritten Rechnungsvierteljahres 1951 das Haushaltsgesetz für 1951 verabschiedet sein werde. Nachdem dies nicht erfolgt sei, müsse nun diese neue Verordnung erlassen werden. Er ersuche, ihr zuzustimmen und sie möglichst bald dem Landtag vorzulegen, und zwar nur zur Kenntnisnahme, nicht zur Zustimmung.
StaatsministerAuf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen:
1. Die Verordnung als Verordnung der Staatsregierung im Staatsanzeiger zu veröffentlichen;
83
2. sie dem Landtag und dem Senat offiziell zuzuleiten.Zietsch führt aus, die Verordnung habe zum Ziel, die Tage- und Übernachtungsgelder der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung von 18 DM und 14 DM auf 22 DM und 17 DM zu erhöhen, nachdem bereits mit Verordnung vom 28. November 1951 die Tage- und Übernachtungsgelder der Staatsbeamten mit Wirkung vom 1. Januar 1952 erhöht worden seien.85 Die Verordnung beruhe auf Art. 5 des Gesetzes vom 5. September 194686 und bedürfe nach Art. 12 Abs. 2 des gleichen Gesetzes der Genehmigung der Staatsregierung. Er weise noch darauf hin, daß im dritten Absatz auch die Auslandstagegelder geregelt seien.
Staatsminister87
Der Ministerrat beschließt, der Verordnung zuzustimmen.Dr. Ehard weist darauf hin, daß es notwendig sei, das Landesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, Auskünfte nur zu erteilen, wenn Anfragen über das Staatsministerium des Innern kämen. Es sei wohl am zweckmäßigsten, wenn er als Ministerpräsident in der Form einer Entschließung an alle Staatsministerien einen solchen Beschluß der Bayer. Staatsregierung bekanntgebe.
Ministerpräsident88
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.Zietsch erklärt, hinsichtlich der Auslegung des § 5 habe schon seit längerer Zeit eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Finanzministerium und Herrn Ministerialdirektor Sachs90 bestanden.91 Dieser habe den Standpunkt vertreten, § 5 gelte nur für die in § 4 behandelten Hinterbliebenenbezüge, aber nicht für die in § 2 genannten Versorgungsbezüge der Betroffenen selbst. Er selbst sei zu diesem Gesetz seinerzeit Berichterstatter im Landtag gewesen und es bestehe kein Zweifel, daß die Auffassung des Herrn Sachs nicht zutreffend sei.
StaatsministerDr. Ehard stellt fest, daß § 5 schlechthin gelte und keine Einschränkungen kenne.
Auch MinisterpräsidentDr. Müller erklärt, keine Schwierigkeiten in dieser Frage machen zu wollen.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt daraufhin, der vom Staatsministerium der Finanzen vertretenen Auffassung beizupflichten.
Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Finanzministeriums vom 11. Dezember 1951 bekannt, in dem Beschwerde darüber geführt werde, daß das Justizministerium den Haushaltsausschüssen des Landtags und des Senats unmittelbar Vorlagen für den Haushalt der Justizverwaltung habe zugehen lassen.92
MinisterpräsidentDr. Müller erwidert, diese Frage eigne sich nicht zur Behandlung im Ministerrat, er schlage deshalb vor, daß die Angelegenheit durch eine gemeinsame Besprechung der Vertreter des Finanz- und des Justizministeriums geregelt würde.
StaatsministerZietsch erklärt sich damit einverstanden.
StaatsministerDr. Ehard führt aus, das Bayer. Staatsministerium der Finanzen habe bisher einen Beschluß des Landtags vom 2. Dezember 1948,93 auf wiedergutmachungsberechtigte Beamte die Verordnung über die Altersgrenze der Beamten nicht anzuwenden,94 dahin ausgelegt, daß von dieser Vergünstigung nur entlassene oder zwangspensionierte Beamte erfaßt würden. Das Bundeswiedergutmachungsgesetz vom 11. Mai 195195 habe nun in den Kreis der Berechtigten auch die nicht beförderten Beamten einbezogen. Das Finanzministerium frage an, ob es trotzdem an seiner bisherigen Übung festhalten könne.
MinisterpräsidentZietsch stellt fest, daß auch die Staatskanzlei und die Staatsministerien des Innern und der Justiz mit seiner Auffassung übereinstimmten.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, an der bisherigen Auslegung des Landtagsbeschlusses vom 2. Dezember 1948 festzuhalten.
Dr. Hoegner ersucht, diesem Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von 1,5 Millionen DM zuzustimmen und ihn dann dem Landtag vorzulegen. Es sei außerordentlich dringlich, möglichst bald die Unterkünfte für die Bereitschaftspolizei in München97 zu errichten.98
Stv. MinisterpräsidentZietsch erklärt, das Finanzministerium habe keine Bedenken gegen den Antrag.
Staatsminister99
Der Ministerrat beschließt, den Antrag dem Landtag beschleunigt vorzulegen.Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß das Bundespostministerium schon vor einiger Zeit mitgeteilt habe, das Bayer. Rundfunkgesetz stehe im Widerspruch zum Grundgesetz; dabei sei um eine Stellungnahme der bayerischen Regierung gebeten worden.
MinisterpräsidentDr. Hoegner stellt fest, daß hier Besatzungsrecht einschlägig sei, das noch nicht beseitigt worden sei. Vielleicht sei es zweckmäßig, die Landtagsakten beizuziehen.
Stv. MinisterpräsidentDr. Gerner führt aus, die Staatskanzlei habe alle beteiligten Ministerien und auch den Rundfunk selbst gehört. Es sei aber wohl notwendig, dem Bundespostministerium in einer schriftlichen Antwort die Auffassung der Bayerischen Staatsregierung mitzuteilen, die wohl dahin gehe, daß das Bayer. Rundfunkgesetz nicht in das Bundesrecht, nämlich in das Fernmeldegesetz, eingreife und deshalb auch nicht mit dem Grundgesetz in Widerspruch stehe.
RegierungsdirektorDer Ministerrat beschließt, diese Antwort zu erteilen.
1. Der Ministerrat beschließt, dem Bayer. Landtag als neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs den Senatspräsidenten am Verwaltungsgerichtshof Dr. Robert Adam101 und den Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Erich Eyermann102 vorzuschlagen.
2. Ernennung eines Stellvertreters des Präsidenten der Bereitschaftspolizei, Remold103
Dr. Hoegner teilt mit, als Stellvertreter Remolds, der katholisch sei, werde Herr Wölfinger104 vorgeschlagen, der der protestantischen Konfession angehöre.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
3. Regierungspräsident in Regensburg
Dr. Hoegner hält es für notwendig, sich über die Frage, wer Nachfolger des ausscheidenden Regierungspräsidenten Dr. Wein105 in Regensburg werden solle, bald schlüssig zu werden. Vorgeschlagen seien der bisherige Vizepräsident Judenmann106 und Ministerialrat Dr. Kratzer107 vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft. Er schlage vor, zunächst abzuwarten, welche Entscheidung über den Antrag des Herrn Vizepräsidenten Judenmann, ihn als politisch Verfolgten anzuerkennen, getroffen werde.108 Wahrscheinlich werde dieser Antrag abgelehnt werden, dann könne man auf die Angelegenheit wieder zurückkommen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Zietsch teilt mit, das auf dem Obersalzberg eingebaute Breitbandkabel gehöre nicht zu dem ehemaligen NSDAP-Vermögen, sondern stehe noch im Eigentum der Post. Die Firma Schmölzl werde darauf hingewiesen werden, daß sie das Kabel nicht ausbauen und verwerten dürfe.
StaatsministerZietsch macht darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung die Beflaggung am Neujahrstag angeordnet habe und ein entsprechender Erlaß des Bundesfinanzministeriums wegen der Beflaggung der Gebäude der Finanzverwaltung ergangen sei. Die Oberfinanzdirektionen sollten aber nur beflaggen, wenn die Landesregierung das gleiche anordne.
StaatsministerDer Ministerrat stellt durch Beschluß fest, daß keine Veranlassung zur Beflaggung am Neujahrstag bestehe. Dem Herren Ministerpräsidenten solle es aber überlassen bleiben, anzuordnen, daß auch die bayerischen Farben gehißt werden sollen, wenn die Oberfinanzdirektionen usw. in den Bundesfarben flaggen.
Dr. Hoegner berichtet, auf Grund eines Landtagsbeschlusses sei ein Betrag von 16000 DM, der noch aus der Errichtung des Dienstwohngebäudes des Regierungspräsidenten Martini111 in Augsburg herrühre, nicht bezahlt worden, so daß jetzt das Baugeschäft mit Klage drohe. Man müsse doch wohl versuchen, mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, dem Herrn Abg. Dr. Lacherbauer,112 über diese Angelegenheit zu sprechen.
Stv. Ministerpräsident113
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.Zietsch, die zuständige Gewerkschaft habe jetzt Vorschläge unterbreitet, die zur Zeit im Finanzministerium geprüft würden. Er hoffe, dem Kabinett bald eine endgültige Vorlage machen zu können.
Auf Frage von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner erwidert StaatsministerDr. Ehard teilt mit, das Kultusministerium habe schon vor einiger Zeit die Bitte der Kirchenverwaltung in Lübeck, die bayerische Regierung möchte ein Fenster stiften, ablehnen müssen. Nun schlage aber das Finanzministerium vor, Bayern solle sich doch mit einem Fenster beteiligen, die entsprechenden Mittel stünden zur Verfügung.
MinisterpräsidentDr. Seidel schlägt vor, dieses Fenster durch bayerische Künstler anfertigen zu lassen.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, unter dieser Bedingung eine Zusage nach Lübeck zu erteilen.
Zietsch weist darauf hin, daß er vor einigen Tagen in Nürnberg erklärt habe, daß der bayer. Staat keinesfalls einen Zuschuß von 150000 DM, sondern höchstens 50000 DM geben könne. Aber auch in diesem Falle müsse die Stadt Nürnberg begründete Vorschläge unterbreiten. Die Stadt habe auch zugesichert, dies alsbald zu tun.
Staatsminister116
Es wird beschlossen, die Angelegenheit vorerst noch zurückzustellen.Dr. Ehard gibt ein Schreiben der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, deren Schirmherr der Bundespräsident sei, bekannt, in dem Bayern um einen Zuschuß gebeten werde.
MinisterpräsidentZietsch erklärt sich damit einverstanden, aus Kap. XIII 1221/221 einen Betrag von 1000 DM zu geben.
StaatsministerDr. Ehard ersucht das Finanzministerium, ihm zur Bekanntgabe im Ministerrat eine Übersicht über die von der Staatl. Liegenschaftsverwaltung bzw. der Vermögensverwaltung verwalteten Grundstücke zu geben.
MinisterpräsidentDr. Ringelmann sichert zu, die Zusammenstellung bald zuzuleiten.
StaatssekretärEs wird beschlossen, daß der Herr Ministerpräsident die Schirmherrschaft über diese Veranstaltung übernimmt.
Dr. Seidel stellt fest, daß die Frage, wie Herr Flick den Erlös für die an den bayer. Staat verkauften Anteile verwenden solle, nicht vom Landtag, sondern nur von der Regierung entschieden werden könne. Leider sei das Wirtschaftsministerium in dieser Angelegenheit nicht rechtzeitig und ausreichend eingeschaltet worden. Er schlage vor, den Betrag, den der bayer. Staat zu zahlen habe, auf ein besonderes Konto anzulegen.
StaatsministerDr. Ringelmann erklärt, Herr Flick sei aufgefordert worden, entsprechende Vorschläge zu machen, dann werde die Zustimmung des Wirtschaftsministeriums eingeholt.
StaatssekretärDr. Oberländer führt aus, bei Herrn Staatsminister Dr. Hoegner habe eine Sitzung mit den Vertretern des Städteverbandes stattgefunden, auf der angeregt worden sei, ein Landesunterbringungsamt zu errichten.
StaatssekretärZietsch erwidert, der ganze Fragenkomplex werde vom Finanzministerium bearbeitet, er sehe nicht ein, warum der Städteverband wieder etwas anderes anrege.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, daß die Federführung nach wie vor beim Finanzministerium verbleiben solle.