Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Presse- und Informationsamt).
Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium).
I. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihrer Hinterbliebenen. II. Entwurf eines Gesetzes über die praktische Ausbildung in der Landwirtschaft. III. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern. IV. Staatliche Baumaßnahmen. V. Fortführung der Schulspeisung. VI. Erwerbung von Anteilen der Maxhütte. VII. Haushaltsmittel für Beihilfen. VIII. Feiertagsregelung im Dezember 1951. IX. Weihnachtsbeihilfen. X. Verkehr mit der Besatzungsmacht. XI. Kennzeichen der Kraftfahrzeuge. XII. Personalangelegenheiten. XIII. [Pressekonferenz]. [XIV. Verhältnisse in Wildflecken]. [XV. Gedächtnisstätte auf dem Leitenberg]. [XVI. Bundesgrenzpolizei]. [XVII. Bayerische Bereitschaftspolizei]. [XVIII. Pfennigparade]. [XIX. Übernahme des Sonderministeriums]. [XX. Sy1venstein]. [XXL Dringlichkeitsstufe bei den staatlichen Baumaßnahmen]. [XXII. Elektrifizierung der Strecke Würzburg-Nürnberg]. [XXIII. Pakethilfe für die Sowjetzone]. [XXIV. Dokumentarfilme Cronauer]. [XXV. Gemeinsame Werbung für Bayreuth, München und Salzburg]. [XXVI. Übergabe des IRO-Krankenhauses in Gauting].
Zietsch führt aus, der Bund habe auf diesem Gebiet eine andere Regelung getroffen, nach der unter anderem alle Dienstzeiten angerechnet würden, vor allem auch der ganze Zeitraum, in dem der betreffende Beamte vom Dienst entfernt gewesen sei. Eine Reihe von Ländern hätte bereits die Bundesregelung übernommen, Bayern sei allerdings der Meinung, daß dies nicht gehe.2 Es sei wohl zu erwarten, daß sich gerade über diese Frage eine lebhafte Diskussion im Landtag ergeben werde, vor allem, da der Bund bayerischer Beamtenverbände auch auf dem Standpunk des Bundes stehe.
StaatsministerIm Ministerrat müsse nun die Frage entschieden werden, ob man an dem vorliegenden Entwurf festhalten oder die Bundesregelung übernehmen wolle. Man könne auch daran denken, noch einen dritten Ausweg zu finden, nämlich den, eine Regelung zu treffen, die der für Wartestands-Beamte geltenden entspreche, was zur Folge habe, daß entfernte Beamte nicht besser gestellt würden als Wartestandsbeamte. Alle anderen Fragen seien dann rein technischer Natur und bräuchten nicht eingehend erörtert zu werden.
Dr. Oechsle gibt zu bedenken, daß bei der Übernahme der Bundesregelung auch die Forderung auftauchen könnte, daß die Gehälter nachbezahlt werden.
StaatsministerDr. Ringelmann betont, daß keine andere Formulierung erforderlich sei. Nach der Verordnung 1133 sei es so gewesen, daß bei entlasteten Beamten das Besoldungsdienstalter weiter gelaufen sei, ohne daß allerdings eine Nachzahlung erfolgt sei. Bei allen anderen sei dagegen das Besoldungsdienstalter um die Zeit der Entfernung verkürzt worden. In § 8 Abs. 2 sei vorgesehen, daß Nr. 43 der Besoldungsvorschriften sinngemäß gelte, d.h. die Vorschriften über Wartestandsbeamte.4 Dabei sei es notwendig gewesen, für die wiedereingestellten jugendamnestierten und entlasteten Beamten eine Sonderregelung zu treffen.5 Unter Umständen müsse man mit dem Einwand rechnen, daß sich auch unter den Flüchtlingen Personen befänden, die wegen ihrer politischen Belastung entlassen worden waren; wenn man auf diesen Kreis Nr. 43 nicht anwende, so könnten vielleicht die einheimischen Beamten schlechter gestellt werden. Hier aber eine Entscheidung zu treffen, sei außerordentlich schwierig, man müsse ja schließlich auch bedenken, daß das Schicksal der Flüchtlinge besonders schwer gewesen sei. Immerhin sei damit zu rechnen, daß über diese grundsätzliche Frage im Landtag diskutiert werde.
Staatssekretär6 Eines stehe aber jedenfalls fest, daß durch eine Anordnung der Militärregierung tatsächlich bis 1. November 1949 jede Bewegungsfreiheit des Landes hinsichtlich der entfernten Beamten ausgeschlossen gewesen sei.
Das Finanzministerium sei der Meinung, daß es doch am zweckmäßigsten sei, den vorliegenden Entwurf unverändert dem Landtag zu geben. Man könne dann in den Ausschüssen usw. erklären, daß Änderungen vorgenommen werden könnten, z.B. die Streichung der Abs. 2 bis 8 des § 8.Dr. Nerreter bemerkt, daß der Bund die Länder in eine schwierige Situation gebracht habe und erkundigt sich, ob schon feststehe, wieviele Länder dem Bund gefolgt seien.
StaatssekretärDr. Ringelmann erwidert, die Bundesregelung sei von der Bundesbahn und Bundespost, ferner bis jetzt von den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Württemberg-Baden übernommen worden; es könne sein, daß in der Zwischenzeit sich noch weitere Länder angeschlossen hätten.
StaatssekretärZietsch bezeichnet es als sehr mißlich, daß in den einzelnen Ländern verschiedene Regelungen bestünden. Er glaube, wenn man die Formulierung „Wartestandsbeamte“ wähle, könnte man es im Landtag darauf ankommen lassen.
StaatsministerDr. Ringelmann wiederholt seinen Vorschlag, den Entwurf unverändert einzubringen und dann im Landtag über die einzelnen Differenzpunkte eingehend zu sprechen.
StaatssekretärDr. Ehard regt an, den ganzen Fragenkomplex einmal im Finanzausschuß des Bundesrates zu besprechen.
MinisterpräsidentZietsch erwidert, die politischen Verhältnisse seien überall anders, so daß ein Übereinkommen schwierig zu finden sei. Auch er sei übrigens mit dem Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann völlig einverstanden und glaube, daß man mit dem Besoldungsausschuß im Landtag zurecht kommen könne, so daß keine großen Debatten im Plenum entstünden.
Staatsminister7
Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form dem Landtag zuzuleiten.Dr. Schwalber weist darauf hin, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einer Note vom 10. November 1951 Vorschläge zu diesem Gesetzentwurf gemacht habe, vor allem zu den Art. 2 und 3, die aber noch nicht berücksichtigt worden seien.9
StaatsministerDr. Oechsle fügt hinzu, daß auch nach Meinung des Arbeitsministeriums der Art. 3, wonach jeder Lehrvertrag der Genehmigung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bedürfe, ungewöhnlich sei.
StaatsministerMaag erwidert, es sei selbstverständlich daran gedacht, diese Genehmigung den Landwirtschaftsämtern zu übertragen.
StaatssekretärDr. Hoegner äußert Bedenken gegen Art. 5 und hält es für besser, statt „Rechtsvorschriften“ „Ausführungsvorschriften“ zu sagen,10 da sonst ein Widerspruch zu Art. 70 der Bayer. Verfassung11 festgestellt werden könne. Im übrigen sei auch er der Meinung, daß Art. 3 in der jetzigen Form nicht bestehen bleiben könne.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard empfiehlt, den Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich des Art. 3. Es wäre doch wohl das beste, wenn sich das Landwirtschaftsministerium mit dem Kultus- und Arbeitsministerium in Verbindung setzen und die strittigen Bestimmungen gemeinsam verbessern könne.
MinisterpräsidentMaag erklärt, das Ministerium gehe bei Art. 3 davon aus, daß ein zu enges Verhältnis zwischen den Landwirtschaftsämtern und den einzelnen Betrieben nicht wünschenswert sei, er wolle deshalb die Sache in der Hand behalten.
StaatssekretärDr. Ehard meint, man könne dann die Worte einfügen:
Ministerpräsident„Nach den Richtlinien des Landwirtschaftsministeriums“.
12
Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf zurückzustellen und ihn nach einer nochmaligen Überarbeitung durch die zuständigen Ministerien erneut zu behandeln.Dr. Oechsle stellt fest, daß ein neuer Vorschlag des Finanzministeriums eingelaufen sei, infolgedessen bitte er, die Beratung noch zurückzustellen.14
Staatsminister15
Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.'Zietsch führt aus, er habe heute sämtlichen Mitgliedern des Kabinetts ein Note zustellen lassen, in der die Grundsätze über die zukünftige Aufstellung des Staatshaushalts niedergelegt seien. Er beabsichtige unter allen Umständen, vom nächsten Jahr an den Haushaltsplan rechtzeitig ausarbeiten und durch den Landtag verabschieden zu lassen. In der jetzt vorliegenden Note verweise er unter anderem auf Seite 2 Abs. 2, wo nach dem Beispiel des Bundes ein sogenannter Überrollungsplan vorgeschlagen werde. Bedeutungsvoll seien auch die unter II niederlegten Grundsätze; Einzelheiten könne er zunächst nicht erörtern, er verweise aber vor allem auf Seite 6 Buchstabe c.
StaatsministerDie Ausgaben für Baumaßnahmen seien in Buchstabe d geregelt, er habe hier die vom Ministerrat verlangten Vorschläge hineinarbeiten lassen. Zunächst handle es sich hier nur um einen Vorschlag, so daß jederzeit über die festgesetzten Prozentsätze noch gesprochen werden könne.
Dr. Oechsle äußert Bedenken gegen die Aufteilung, in der das Arbeitsministerium nicht berücksichtigt sei.
StaatsministerDr. Hoegner macht Vorbehalte hinsichtlich des Straßen- und Wasserbaues und betont die Notwendigkeit, mit Rücksicht auf die Gesundheit der Bevölkerung eine Reihe von Wasserbauten durchzuführen.
Auch Stv. MinisterpräsidentNach kurzer Aussprache erklärt sich der Ministerrat mit den in der Note des Finanzministeriums festgelegten Grundsätzen einverstanden mit der Maßgabe, daß in dem Passus d – Bauausgaben – der Absatz „die bis „7%“ wegfällt.
Zietsch, man müsse dem Landtag sagen können, daß bis März der Haushaltsplan vorgelegt werde. Er sei sich bewußt, daß dieser Termin sehr kurz angesetzt sei und eine erhebliche Belastung für die einzelnen Ressorts mit sich bringe. Wenn man den Termin aber einhalten könne, sei erhebliche Zeit gewonnen, so daß die Beratungen für den Haushaltsplan von 1953 in Ruhe geführt werden könnten. Im übrigen bestehe ja dann immer noch die Möglichkeit des Nachtragshaushalts.17
Abschließend erklärt StaatsministerDr. Ehard stellt fest, daß die Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übereinstimmend mitgeteilt hätten, für die Weiterführung der Schulspeisung ständen noch insgesamt 1,8 Millionen DM zur Verfügung. Dieser Betrag teile sich wie folgt auf:
Ministerpräsident1 Million DM aus Haushaltsmitteln des Staatsministeriums des Innern,
170000 DM 10%ige Quote der Gemeinden und
630000 DM in Waren der Bayer. Lagerversorgung.
Unter diesen Umständen könne man wohl wenigsten bis Ostern die Schulspeisung, die nach wie vor notwendig sei, wieder einführen.
19
Der Ministerrat beschließt, mit der Schulspeisung nach den Weihnachtsferien wieder zu beginnen und bis zu den Osterferien durchzuhalten.Zietsch erinnert daran, daß der Ministerrat schon beschlossen hätte, 26% der Anteile an der Maxhütte für den bayerischen Staat zu erwerben.
StaatsministerDr. Oechsle erkundigt sich, ob Verhandlungen wegen der Änderung der Satzung mit der Flick Kommanditgesellschaft stattgefunden hätten.
StaatsministerDr. Guthsmuths erwidert, dies sei der Fall und die Verhandlungen, insbesondere über die sogenannte Quotenverteilung, seien befriedigend verlaufen. Diese Tatsache habe auch den Herrn Wirtschaftsminister veranlaßt, seine Zustimmung zu erteilen.
Staatssekretär21
Der Ministerrat beschließt, die Zustimmung des Bayer. Landtags zu dem beabsichtigten Ankauf, über den bereits ein Vorvertrag vorliegt, einzuholen.Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium der Justiz habe mit Note vom 31. Oktober 1951 eine Erhöhung der Haushaltsmittel für Beihilfen und Unterstützungen mit der Begründung beantragt, daß der Bund in solchen Fällen von erheblich höheren Kopfbeträgen ausgehe. Aus einer in der Bayer. Staatskanzlei aufgestellten Übersicht ergebe sich in der Tat, daß der jährliche Kopfbetrag beim Bund erheblich über den bayerischen Sätzen liege.
MinisterpräsidentZietsch erwidert, die Länder hätten gegen die Bundesregelung, die ohne Rücksicht auf die Länder erfolgt sei, Einspruch erhoben. Was z.B. die Versorgungsempfänger betreffe, so sei der Kopfbetrag beim Bund nicht 50 DM, sondern lediglich 25 DM. Da sich alle Länder bereits im Juni 1951 auf gleichmäßige Sätze geeinigt und die Bundesregelung abgelehnt hätten, könne Bayern jetzt keine Ausnahme machen, insbesondere da die Haushaltslage die Übernahme der Bundesregelung keineswegs zulasse. Die besondere Situation des Justizministeriums sei übrigens durch eine besondere Zuweisung berücksichtigt worden.
StaatsministerIn diesem Zusammenhang müsse er aber doch bemerken, daß es wohl notwendig sei, die Grundsätze der Ressorts bei der Gewährung von Beihilfen usw. etwas zu überprüfen. Er habe den Eindruck, daß manchmal die bestehenden Möglichkeiten auch in Fällen in Anspruch genommen würden, in denen keine besondere Notlage vorliege.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß es bei den bisherigen Sätzen verbleibt.
Dr. Ehard gibt bekannt, das Staatsministerium für Wirtschaft habe vorgeschlagen, mit Rücksicht auf die Kohlenlage Samstag, den 8. Dezember, Montag, den 24. und Montag, den 31. Dezember dienstfrei zu lassen. Zum Ausgleich soll dann in den Monaten Dezember 1951 und Januar 1952 der freie Samstag nicht gewährt werden.
MinisterpräsidentZietsch erklärt sich damit einverstanden und bemerkt, daß z.B. der 8. Dezember ein staatlich geschützter Feiertag sei, so daß in der Tat an diesem Tag die Dienstzeit lediglich 11/2; Stunden betrage. Im übrigen seien die Behördenangehörigen von allen Vergünstigungen, die in der freien Wirtschaft gewährt würden, ausgeschlossen, so daß man ruhig einmal entgegenkommen könne.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, daß an den genannten Tagen der Dienst bei den Staatsbehörden und Dienststellen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften während des ganzen Tages entfällt und zum Ausgleich in den beiden nächsten Monaten der freie Samstag nicht mehr gewährt werden soll. Außerdem wird beschlossen, den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu empfehlen, eine entsprechende Regelung zu treffen.
Dr. Oechsle erinnert daran, daß über diese Angelegenheit schon im letzten Ministerrat gesprochen worden sei. Im Arbeitsministerium seien nun zehn Alternativvorschläge ausgearbeitet worden,23 von denen eigentlich nur der folgende in Betracht komme, der die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung berücksichtige:
Staatsminister3,2 Millionen DM für 160000 Hauptunterstützungsempfänger ä 20 DM, 950000 DM für 190000 Zusatzempfänger à 5 DM, so daß der Gesamtaufwand über 4150000 DM betrage.
Zietsch erklärt, zustimmen zu können, da bereits 2 Millionen DM für diesen Zweck bereitgestellt seien.
Staatsminister24
Der Ministerrat beschließt, Weihnachtsbeihilfen entsprechend den Vorschlägen des Herrn Staatsministers für Arbeit und soziale Fürsorge zu gewähren.Dr. Ehard verliest ein an alle Ministerien gerichtetes Rundschreiben, wonach der fortschreitende Abbau der Dienststelle des Amtes des US-Landeskommissars und die Verstärkung der alliierten Streitkräfte einen vermehrten Verkehr bayerischer Behörden mit den amerikanischen Dienststellen mit sich brächten, weshalb er es für notwendig halte, daß alle diese Aufgaben zukünftig von der Abt. I der Bayer. Staatskanzlei bearbeitet würden. Zur Unterstützung des Abteilungsleiters, Ministerialrat Dr. Baer, werde am 1. Dezember der bisherige Verbindungsreferent des US-Landeskommissars, Herr Helmuth Penzel,25 in die Bayer. Staatskanzlei übernommen. In dem Rundschreiben werde das Staatsministerium des Innern ersucht, die Regierungen und die Stadt- und Landkreise von der Möglichkeit zu unterrichten, daß bei allen Verhandlungen mit der Besatzungsmacht die Bayer. Staatskanzlei eingeschaltet werden könne.
MinisterpräsidentEr sei überzeugt, daß durch diese Regelung eine Reihe von Dingen rascher und endgültiger geklärt werden könnten.
Dr. Oberländer fügt hinzu, der sehr unerfreuliche Fall Garmisch26 hätte sich nicht ereignet, wenn die jetzt von Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagene Regelung, die er sehr begrüße, schon früher bestanden hätte.
StaatssekretärDr. Ehard stellt fest, daß er vor allem erreichen wolle, daß die Dienststelle Blank nicht mit allen möglichen Personen und Behörden verhandle, ohne daß die bayerische Regierung etwas davon erfahre.
MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten einverstanden.
Dr. Hoegner verliest eine Entschließung, wonach alle Behördenfahrzeuge nach wie vor Kennzeichen mit der Nr. 12 führen müssen. Ausnahmen seien nur in besonderen Fällen möglich und bedürften der Zustimmung des betreffenden Staatsministers. Er glaube, die Abänderungen der Kennzeichen, die schon vorgenommen worden seien, könne man wohl genehmigen, in Zukunft müsse aber so, wie das Innenministerium vorschlage, verfahren werden.
Stv. MinisterpräsidentDr. Müller regt an, auch die bisherigen Änderungen noch dem Innenministerium vorzulegen.
StaatsministerDer Ministerrat faßt folgenden Beschluß:
1. Dem Vorschlag des Herrn Staatsministers des Innern wird zugestimmt, einschließlich der Anregung des Herrn Staatsministers der Justiz;
2. Die Minister und Staatssekretäre führen grundsätzlich keine Kraftfahrzeugkennzeichen mehr mit der Nr. 12.
Der Ministerrat beschließt, auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoeger, Ministerialrat Christoph Berndt von der Obersten Baubehörde mit Ablauf des Monats November 1951 in den Ruhestand zu versetzen.
Dr. Ehard teilt mit, er habe für Donnerstag, den 29. November, 9 Uhr 30, zu einer Pressekonferenz eingeladen. Er beabsichtige, bei dieser Gelegenheit auch über den Vorfall bei der Rektoratsübernahme am 24. November in der Universität zu sprechen.28 Die Angriffe Professor Gerlachs29 seien so taktlos und verletzend gewesen, daß er gezwungen gewesen sei, die Aula zu verlassen. Bei der Pressekonferenz werde sich auch die Gelegenheit bieten, einmal ausführlich mitzuteilen, wieviel tatsächlich in den letzten Jahren für den Wiederaufbau der Hochschulen in München und insbesondere der Universität von seiten des Staates geleistet worden sei.30
MinisterpräsidentDr. Guthsmusths berichtet, durch die zunehmende Verlegung amerikanischer Truppen nach Wildflecken sei dort eine überaus schwierige Lage entstanden.31 Die Fälle von Kuppelei hätten derartig zugenommen, daß z.B. der Landrat von Brückenau gezwungen gewesen sei, die Namen derjenigen Wohnungsinhaber bekanntzugeben, die hier Vorschub leisteten. Der Truppenübungsplatz Wildflecken würde übrigens langsam aber sicher völlig beschlagnahmt, er habe aber die Landräte dringend gewarnt, selbständig mit der Besatzungsmacht zu verhandeln.
StaatssekretärDr. Hoegner sichert zu, sofort nachprüfen zu lassen, was in Wildflecken geschehen könne.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat vereinbart dann, daß Herr Ministerialdirigent Dr. Schwend bei seinem heutigen Besuch beim Stv. Landeskommissar, Professor Hale, auch die Vorfälle in Wildflecken zur Sprache bringen solle.
Dr. Brenner teilt mit, er habe am 15. November 1951 bei einer Besichtigung auf dem Leitenberg festgestellt, daß nun die Anlage des Gräberfeldes in sehr zufriedenstellender Weise völlig fertiggestellt sei.33 Das ganze Gebiet mache einen durchaus gepflegten Eindruck, so daß keinerlei Beschwerden mehr kommen könnten. Die Gedächtnishalle selbst sei im Rohbau vollendet und seiner Erachtens künstlerisch sehr gelungen. Es bleibe jetzt noch übrig, auch die Innenausstattung zu beginnen, hier könne er aber noch nichts endgültiges sagen, jedenfalls müsse sie gesondert bearbeitet und berechnet werden.
Staatssekretär34
Der Ministerrat nimmt diesen Bericht zur Kenntnis und stellt fest, daß jedenfalls eine Aufsichtsperson für das Friedhofsgelände bestellt werden müsse.Dr. Hoegner verliest eine Aufstellung über die Standorte der Bundesgrenzpolizei in Bayern, die unter anderem in Deggendorf, Regensburg, Amberg, Wildflecken, Coburg und Stadtsteinach stationiert sei. Das Bundesinnenministerium erwäge nun, das Grenzschutzkommando Süd, also die oberste Befehlsstelle in ganz Bayern, nach Amberg oder München zu legen. Er sei der Auffassung, daß es für die bayerischen Interessen zweckmäßig sei, wenn dieses Kommando nach München komme.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt, Verhandlungen über die Verlegung nach München aufzunehmen.
Dr. Hoegner die Frage auf, ob die Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen der Bundesgrenzpolizei weiter verfolgt werden solle.36
In diesem Zusammenhang wirft Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard meint, diese Angelegenheit müsse noch einmal gründlich überlegt werden.
MinisterpräsidentDr. Hoegner weist darauf hin, daß es zur Unterbringung der bayerischen Bereitschaftspolizei an einigen Orten, vor allem in Eichstätt und Rosenheim,38 an den nötigen Mitteln fehle.
Stv. MinisterpräsidentZietsch erklärt sich damit einverstanden, entsprechende Vorgriffe zu machen, da der Haushalt des Innenministeriums wohl noch nicht sofort im Landtag zur Beratung komme.
StaatsministerDr. Hoegner teilt in diesem Zusammenhang noch mit, daß z.B. auch für die Unterbringung von drei Hundertschaften in Würzburg außerordentlich hohe Mittel erforderlich seien; für einen Neubau würden nicht weniger als 8 bis 10 Millionen DM gebraucht.39
Stv. MinisterpräsidentDr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium des Innern werde im nächsten Jahr die sogenannte Pfennigparade nicht mehr genehmigen.41
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Zietsch ersucht, es dabei zu belassen, daß das Gebäude in der Königinstraße, in dem das Sonderministerium bisher untergebracht gewesen sei, auf das Finanzministerium übergehe. Es werde dringend für die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung benötigt, die bisher in Räumen untergebracht sei, für die eine außerordentlich hohe Miete bezahlt werden müsse. In der Wagmüllerstraße stünden 45 Räume für das Sonderministerium zur Verfügung. Dabei weise er darauf hin, daß die Raumkommission schon vor längerer Zeit beschlossen habe, die Königinstraße freizumachen.
StaatsministerDr. Müller meint, es sei zweckmäßig, diese Angelegenheit durch die beteiligten Staatsministerien, also Finanz- und Justizministerium, alleine regeln zu lassen.
StaatsministerEin Beschluß wird nicht gefaßt.
Zietsch stellt fest, daß in diesem Jahr lediglich die Arbeiten durchgeführt werden sollten, die die Grundlage für endgültige spätere Pläne bilden sollten. Die Oberste Baubehörde habe genau gewußt, daß sie nicht über höhere Mittel verfügen könne, sie habe auch gewußt, daß das Finanzministerium nicht in der Lage sei, das Sylvensteinprojekt für zwei Jahre zu finanzieren, was einen Aufwand von 20 Millionen DM verlange. Er habe selbst ausdrücklich im Sommer erklärt, daß keine weiteren Mittel investiert werden könnten. Im übrigen sei es auch fraglich, ob es möglich sei, mit dem Jochensteinprojekt44 weitre zu kommen, da Österreich nicht über eigene Mittel verfüge und wahrscheinlich auch von der Weltbank nichts bekommen werde45
StaatsministerDr. Hoegner erklärt, er habe eine Dringlichkeitsstufe für die künftigen staatlichen Baumaßnahmen aufgestellt und bitte, diese Angelegenheit demnächst zu besprechen.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard stimmt zu und ersucht, die Aufstellungen bei den einzelnen Ressorts zu sammeln und damit dann eine gemeinsame Besprechung im Ministerrat abzuhalten.
MinisterpräsidentZietsch ersucht noch, ihm einen Abdruck zuzuleiten.
StaatsministerDr. Hoegner teilt mit, von verschiedenen Stellen in Franken, unter anderem vom Regierungspräsidenten, werde gebeten, der bayerische Staat möge die geplante Elektrifizierung dieser Strecke unterstützen; es sei wohl selbstverständlich, daß hier alles Erforderliche getan werde.
Stv. MinisterpräsidentZietsch gibt zu bedenken, daß die Bundesbahn auf dem Standpunkt stehe, der bayerische Staat solle zunächst vorfinanzieren, was natürlich nicht möglich sei.
StaatsministerDr. Guthsmuths stellt fest, daß im Augenblick nichts besonderes in dieser Sache getan werden müsse, das Wirtschaftsministerium werde sich dieses Problems annehmen.48
StaatssekretärDr. Oberländer macht darauf aufmerksam, daß einem Bericht der Neuen Zeitung zufolge Herr Bürgermeister Kaisen49 von Bremen einen Aufruf erlassen habe, über die bestehenden Hilfsorganisationen Pakete in die Ostzone zu senden.50 Er schlage vor, daß die Bayerische Staatsregierung einen ähnlichen Aufruf für dieses Weihnachten herausgebe, und zwar für das Hilfswerk „Deutsche helft Deutschen“, das schon seit längerer Zeit eine Paketaktion durchführe.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt, diesen Aufruf zu erlassen.
Dr. Schwalber teilt mit, er habe erfahren, daß die Stadt München die Filme des Herrn Oberregierungsrates Cronauer bereits angekauft habe.52 Es ergebe sich nun für die Staatregierung, die ja bekanntlich beschlossen habe, die Filme zu erwerben, eine völlig neue Situation.
Staatsministerfür Unterricht und Kultus in einer Besprechung mit Herrn Cronauer die Angelegenheit geklärt habe.53
Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner, die Erwerbung der Filme zunächst einzustellen, bis das StaatsministeriumDr. Brenner erinnert an die Erörterung dieser Frage in einer der letzten Ministerratssitzungen und erklärt, für das nächste Jahr lasse sich eine gemeinsame Werbung nicht durchführen, da einmal Bayreuth mit den Vorbereitungen schon fertig sei und zum anderen Salzburg darauf bestehe, die Werbung allein durchzuführen.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt die Vertretung der Bayer. Staatsregierung bei diesem Anlaß durch Herrn Staatssekretär Dr. Brenner.