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Nr. 32MinisterratssitzungDienstag, 5. Juni 1951 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz. III. Vorgriff auf den Haushalt 1951 zur Errichtung von KB-Kammern bei den Oberversicherungsämtern. IV. Errichtung von Spielbanken. V. Landkreisordnung. VI. Schulspeisung. VII. Antrag des Abg. Haußleiter. VIII. Wiedereinführung der 9. Klasse an den höheren Lehranstalten. IX. UNESCO-Institut der Jugend. X. Arbeitsbeschaffungs- und Energieprogramm. XI. Zuschuß für den Bundesverband der Heimkehrer. XII. Residenztheater. XIII. Antrag des Bayer. Landtags betr. Bundesarbeitsministerium. XIV. Personalangelegenheiten. XV. Veranstaltungen.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau1

Ministerialrat Leusser führt aus, dieser Gesetzentwurf sehe eine Abgabe von 1 DM pro Tonne Kohle für den Bau von Bergarbeiterwohnungen vor. Allerdings sei man völlig am Grundgesetz vorbeigegangen, weshalb auch das Finanzministerium die Auffassung vertrete, daß diese Abgabe nicht unter Art. 105 [GG]2 fallen könne.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, die Arbeitsminister hätten sich eingehend mit dieser Abgabe befaßt und im wesentlichen zugestimmt. Man habe aber die verfassungsrechtlichen Fragen an den Rechts- und Verfassungsausschuß verwiesen. Seines Erachtens könne ohne weiteres die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues durch eine Koordination der Länder durchgeführt werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß verschiedene Argumente gegen die Zuständigkeit des Bundes geltend gemacht worden seien, die aber nicht durchschlagend seien. Die größten Bedenken habe er aber gegen die Mischverwaltung aus Bundes- und Landesbehörden, die eingerichtet werden solle. Hier müsse von Anfang an Widerstand geleistet werden, zumal Art. 109 [GG]3 ausdrücklich erklärt, daß Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig seien. Wenn es möglich sei, diese treuhänderische Einrichtung herauszubringen, wäre schon viel gewonnen, zumal sich die Länder ohne weiteres untereinander koordinieren könnten.

Die Abgabe könne nur in den Ländern erhoben werden, in denen Kohlenbergbauwerke vorhanden seien. Das Finanzministerium müsse das Aufkommen aus der Abgabe im Einvernehmen mit dem Bundeswohnungsminister, evtl, auch mit dem Bundeswirtschaftsminister, verteilen; hiezu müßte aber wohl ein eigenes Gesetz erlassen werden, das dann wieder in den vorliegenden Entwurf hineingearbeitet werde. Jedenfalls müsse die Mischverwaltung beseitigt werden.

Ministerialrat Leusser fügt hinzu, es sei wohl nicht gut möglich, noch von einer Treuhandverwaltung zu sprechen, wenn von oben her verteilt werde. Der Koordinierungsausschuß habe vereinbart, einen etwaigen heutigen Beschluß des Ministerrats zu einem Gegenentwurf zu verarbeiten, der jedenfalls die organisatorischen Bestimmungen beseitige.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt zu erwägen, ob nicht ein Länderausschuß eingesetzt werden könne, der die Aufgabe durchzuführen habe.

Ministerialrat Leusser wendet dagegen ein, wenn ein Ausschuß komme, komme damit wahrscheinlich auch eine Vertretung der Gewerkschaften, der Bergbauleitungen usw.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths spricht sich dafür aus, jedenfalls die geförderte Tonnenzahl zugrunde zu legen.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt zu, meint aber, unter Umständen komme dann der Einwand, daß das Wohnungsproblem für Bergarbeiter in Nordrhein-Westfalen brennender als in Bayern sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, wenn keine schematische Verteilung vorgenommen werde, könne nicht verhindert werden, daß eine Zentralstelle ins Leben trete und nach ihrem Gutdünken entscheide.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bemerkt, das Bundesministerium könne vielleicht die Beträge für die einzelnen Länder festsetzen, jedes Land habe aber dann das Recht, einen Bezirksausschuß einzurichten, der die Verteilung zu übernehmen habe. Möglicherweise könne man 75% im Verhältnis zu den geförderten Kohlen verteilen, den Rest nach einem gewissen Schlüssel bezüglich der Bergleute und der Bergarbeiterwohnungen. Am einfachsten sei es natürlich, wenn das Bundesfinanzministerium nach dem Verhältnis der geförderten Kohlen verteilen würde.

Ministerialrat Leusser schlägt vor, den Zweck des Gesetzes zu bejahen, die Form aber abzulehnen und die zweckgebundene Erhebung und Verteilung den Ländern zu überlassen. Heute werde übrigens noch eine Sondersitzung unter den beteiligten Ministerien stattfinden.

Diesem Vorschlag entsprechend beschließt der Ministerrat, den Zweck des Gesetzes zu bejahen, die Verteilung zweckgebunden an die Länder nach der geförderten Tonnenzahl vorzunehmen und in den Ländern einen Landesausschuß einzurichten entsprechend den Vorschlägen des Wiederaufbauausschusses. Ferner wird festgestellt, daß nicht eingesehen werden könne, warum in den Ausschüssen der Länder Beauftrage des Bundesfinanzministeriums vertreten seien.4

2. Entwurf eines Gesetzes über eine Sonderumsatzsteuer (Sonderumsatzsteuergesetz)5

Ministerialrat Leusser führt aus, einer Mitteilung des Finanzministeriums zufolge habe der Bundesfinanzminister auf der letzten Besprechung der Länderfinanzminister gebeten, man möge das Gesetz ohne Stellungnahme des Bundesrates passieren lassen, weil es während der Behandlung im Bundestag noch entscheidend umgearbeitet werde. Der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung, daß man diesen Wunsch nicht erfüllen könne.6

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Bundesfinanzminister habe diesen Wunsch geäußert, weil jeder weitere Tag einen Steuerausfall bedeute und gemeint, der Bundesrat könne sich ja seine Stellungnahme Vorbehalten. Er selbst habe sich Herrn Bundesminister Schäffer gegenüber noch nicht endgültig festgelegt.

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß auf diese Weise der Bundesrat eine Instanz verliere, während Staatssekretär Dr. Guthsmuths betont, daß die Sonderumsatzsteuer für die bayerische Veredelungsindustrie sehr gefährlich sei.

Ministerialrat Leusser schlägt vor, der Bundesrat solle den Entwurf zurückgeben und die Vorlage eines neuen Entwurfs empfehlen. Unter Umständen könne er ja auf die Drei-Wochen-Frist verzichten, wenn die Sache eilig sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für richtig, im Finanzausschuß diese Angelegenheit noch zu beraten, wo sich jedenfalls ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums äußern müsse. Auch er glaube, daß es keinen Sinn habe, einen Entwurf zu besprechen und zu genehmigen, der nicht mehr aufrecht erhalten werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.7

3. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Grundsteuervergünstigung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz8

Der Ministerrat beschließt, in der Bundesratssitzung Stimmenthaltung zu üben.

4. Benennung von Mitgliedern zum Verwaltungsrat der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank9

Der Ministerrat beschließt, an der Benennung des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl festzuhalten.

5. Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/5210

Ministerialrat Leusser teilt mit, das Landwirtschaftsministerium wolle unbedingt, dem Votum des Agrarausschusses entsprechend, an der Frühdruschprämie festhalten.11

Staatsminister Dr. Schlögl begründet eingehend die Notwendigkeit der Frühdruschprämie mit der Tatsache, daß die Getreidevorräte sehr knapp seien und vor Januar 1952 mit Importen nicht gerechnet werden könne. Begünstigt würden dadurch im wesentlichen die kleinen Bauern, da die großen Betriebe vor dem Herbst doch nicht zum Dreschen kämen.

Staatssekretär Maag unterstreicht diese Ausführungen und bemerkt, daß er sich gegen einen Betrag von 40 DM pro Tonne gewandt habe. Man dürfe die Gefahr nicht übersehen, daß der Schweinebestand viel zu hoch sei und bei geringen Getreidepreisen das Brotgetreide verfüttert werde. Man glaube allgemein, ohne die Frühdruschprämie nicht auskommen zu können, die bis Oktober gestaffelt sei. Die Prämie werde vom Bundesfinanzministerium gezahlt werden, im übrigen beständen noch Subventionen für Getreide, Margarine und Zucker, die aber wegfallen sollten. Wenn jetzt nicht 30 DM für diese Frühdruschprämie gezahlt würde, werde man wahrscheinlich 100 DM für Subventionen ausgeben müssen, weil dann unter allen Umständen importiert werden müsse.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt zu bedenken, daß der Bund doch wieder über den Art. 106 [GG]12 die Kosten auf die Länder ab wälzen werde. Im übrigen halte er eine Zahlung noch im Oktober für durchaus unnötig.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, nach dem Vorschlag des Agrarausschusses sei vorgesehen, im Juli und August je 30 DM, im September 25 DM und im Oktober 20 DM zu zahlen. Man bekomme nie Klarheit, welche Spannen zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen bestünden, warum sie so hoch seien, wer daran verdiene usw. Jedenfalls stehe fest, daß zum Schluß doch immer der Verbraucher die Kosten tragen müsse. Immerhin glaube er, daß Bayern als Agrarland die Frühdruschprämie nicht ablehnen könne und im Bundesrat wohl zustimmen müsse.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Ministerialrat Leusser weist noch darauf hin, daß das Wirtschaftsministerium die Notwendigkeit der Bindung der Handelsspannen für Brotgetreide betont habe.

Nachdem Herr Staatsminister Dr. Schlögl sich damit einverstanden erklärt, beschließt der Ministerrat, dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zuzustimmen.13

6. Entwurf einer Verordnung über eine Zählung von Obstbäumen und Beerensträuchern14

Ministerialrat Leusser teilt mit, nach Meinung des Koordinierungsausschusses soll der § 4 des Entwurfs gestrichen werden, wonach das Statistische Bundesamt die Zählung leiten solle; das sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.15

Hessen habe vorgeschlagen, die Zählung nach den Richtlinien des Statistischen Bundesamts durchzuführen.16

Der Ministerrat beschließt, für die Streichung des § 4 einzutreten.17

7. Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit für den Erlaß von Verordnungen über die Wiederherstellung von Grundbüchern und die Wiederbeschaffung von grundbuchrechtlichen Urkunden18

Der Ministerrat beschließt, im Bundesrat Einwendungen nicht zu erheben.

8. Entwurf eines Gesetzes betr. die Aufhebung von Kriegs Vorschriften19

Es wird beschlossen, der Empfehlung des Koordinierungsausschusses entsprechend, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.20

9. Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung der Gesamtzahl der Kraftfahrzeuge des Güterfernverkehrs21

Es wird beschlossen, dem Votum des Verkehrsausschusses vom 31. Mai zuzustimmen.

10. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes22

Bedenken werden nicht erhoben.

11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes23

Ministerialrat Leusser berichtet, Bundesfinanzminister Schäffer wünsche, daß das vom Bundestag verabschiedete Gesetz24 in der Bundesratssitzung vom 8. Juni dann noch behandelt werden solle, wenn die Anrufung des Vermittlungsausschusses beabsichtigt sei. Der Koordinierungsausschuß sei nach wie vor der Ansicht, daß Bayern den Vermittlungsausschuß anrufen müsse.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, er habe dazu im Bundestag gesprochen, allerdings ohne großen Erfolg.25 Drei Punkte seien vor allem bedeutungsvoll, nämlich

a) die Streichung des § 7a Abs. 3, der bestimme, daß auch kriegsbeschädigte und demontierte Betriebe mit aufgenommen würden.26 Bekanntlich sehe § 7a Vergünstigungen für politisch und rassisch Verfolgte vor, während Abs. 2 mit Abs. 1 zusammenhänge. Durch den neuen Abs. 3 werde der § 7a außerordentlich erweitert. Seine Bedenken würden geringer, wenn sich Abs. 3 auf demontagegeschädigte Betriebe beschränken würde, die Hereinnahme aller kriegsgeschädigten Betriebe gehe aber viel zu weit. Nach vorsichtigen Schätzungen würden wohl durch den § 7a ca. 100 Millionen DM verschwinden, weshalb er unbedingt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei.

b) § 26 Abs. 327 habe zu großen Debatten hervorgerufen [sic!] und schließlich zu der Annahme des Antrags bezüglich der gemeinsamen Veranlagung von Eheleuten geführt. Dabei habe man lediglich einen Betrag von 600 DM festgesetzt, ohne nähere Angaben, ob es sich um Einkünfte im Monat oder im Jahr handle. Dieser Fehler müsse natürlich berichtigt werden, er halte es für richtig, im Vermittlungsausschuß danach zu trachten, daß eine vernünftige Regelung, z.B. ein Jahreseinkommen von 3000 DM, gefunden werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man solle es bei 600 DM im Monat belassen, wozu

Staatssekretär Dr. Ringelmann bemerkt, jedenfalls müsse diese Sache in Ordnung gebracht werden.

c) Streichung des § 32b28

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, das Bundesfinanzministerium wolle der Ermächtigung, dem Wechsel zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zustimmen [sic!]. Es bestehe eine gewisse Gefahr, daß vielfach dieser Übergang angestrebt werde, um dann nach drei Jahren wieder in die andere Steuerart hinüber zu wechseln. Die Schwierigkeit sei die, daß eine Doppelveranlagung stattfinden müsse. Wenn § 32b durchgehe, müsse jedenfalls verhindert werden, daß auch bei der Gewerbesteuer ein solcher Wechsel stattfinde. Außerdem sei die Möglichkeit des Mißbrauchs gegeben, wozu noch komme, daß bei der Rückkehr in die ursprüngliche Steuerart nicht versteuerte Gewinne nachversteuert werden müßten und zwar nach dem alten System. Das bedeute, daß in diesem Jahr eine zweifache Veranlagung stattzufinden habe, wozu die Finanzämter gar nicht in der Lage seien. Wenn auch nur bei großen Einkommen die Möglichkeit des Wechsels gegeben sei, so würden doch zahllose Anträge kommen, die behandelt werden müßten.

Auf Frage des Herrn Staatsministers Dr. Müller erwidert Staatssekretär Dr. Ringelmann, es handle sich hier um Leute, die tatsächlich Gewinne von mindestens 300 000 DM erzielten. Man müsse sich auf den Standpunkt stellen, daß jeder, der in eine andere Steuerart übergehen wolle, eben seine Gesellschaftsform ändern müsse.

Der Ministerrat beschließt, dem Standpunkt des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann zuzustimmen.29

12. Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr30

Der Ministerrat beschließt, wegen dieses Rückläufers den Vermittlungsausschuß anzurufen und zwar nicht nur wegen des § 7 Abs. 2 sondern auch wegen des § 5.31

13. Teuerungszulagengesetz32

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, nach diesem Gesetzentwurf würden grundsätzlich 3 DM ohne Rücksicht auf die sonstigen Zuschläge bezahlt. Dieses Gesetz soll am 1. Juli 1951 in Kraft treten, die Einlösungsfrist ende am 15. Juni 1951.

Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.33

14. Bundesaufsichtsamt34

Der Ministerrat beschließt, dem Antrag, München zum Sitz des Bundesaufsichtsamtes zu bestimmen, wozu noch Außenstellen in Berlin und Hamburg treten sollten, zuzustimmen.35

Abschließend wird vereinbart, daß an der nächsten Bundesratssitzung der Herr Ministerpräsident sowie die Herren Staatssekretäre Maag, Dr. Oberländer und Dr. Ringelmann teilnehmen sollen.

II. Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz36

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß das Betriebsrätegesetz bestimme, die Wahlordnung mit Zustimmung des Landtags durch die Staatsregierung zu erlassen;37 das bedeute nun wohl, auch nach Ansicht des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner, daß der Landtag entweder zustimmen oder ablehnen, aber keine Abänderungen vornehmen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, diese Auffassung sei richtig, die Regierung sei aber wohl in der Lage, von sich aus noch abzuändern, wenn von Seiten des Landtags besondere Wünsche geäußert würden.

Es wird vereinbart, in dieser Art und Weise vorzugehen.38

III. Vorgriff auf den Haushalt 1951 zur Errichtung von KB-Kammern hei den Oherversicherungsämtern39

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert daran, daß er mit Schreiben vom 1. Juni 1951 gebeten habe, durch Ministerratsbeschluß folgenden Antrag an den Bayer. Landtag zu richten:40

„Die Staatsregierung ist ermächtigt:

1. bei den Bayerischen Oberversicherungsämtern ab 1.7.1951 zusätzlich 28 KB-Kammern zur Erledigung von Streitfällen in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung zu errichten,

2. im Vorgriff auf den Hauhalt 1951 die erforderlichen Stellen für die Kammervorsitzenden und das Hilfspersonal zu besetzen,

3. die anfallenden Ausgaben für Personal- und Sachaufwand der 28 KB-Kammern im Vorgriff auf den Haushalt 1951 zu leisten.“

Es wird beschlossen, vorstehenden Antrag an den Bayer. Landtag zu richten.41

IV. Errichtung von Spielbanken42

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert Bedenken gegen die Art und Weise, in der diese Angelegenheit im Landtag behandelt worden sei. Nachdem der Landtag die Errichtung beschlossen habe, könne sich die Regierung nicht dagegen wehren, immerhin müsse aber alles sehr genau überlegt werden.43

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, die Rechtslage sei an sich klar, das Reichsgesetz aus dem Jahre 1933 verlange gewisse Voraussetzungen für die Genehmigung.44 Nachdem der Landtag durch Beschluß die Errichtung verlangt habe, habe er antworten müssen, bei Bad Reichenhall45 und Garmisch-Partenkirchen seien die Voraussetzungen erfüllt, während andere Spielbanken eines eigenen Gesetzes bedürfen.46

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er habe es nicht für zweckmäßig gehalten, daß von seiten der Regierung im Landtag erklärt worden sei, durch die Annahme des Antrags seien die Fälle Reichenhall und Garmisch-Partenkirchen erledigt.

Staatsminister Dr. Müller erinnert daran, daß Herr Staatsminister Dr. Seidel und er selbst sich sehr zurückhaltend im Landtag geäußert hätten.47

Staatssekretär Dr. Nerreter betont nochmals, daß eine große Zahl von Spielbanken in Bayern natürlich unmöglich sei, nach dem Gesetz von 1933 aber tatsächlich zwei Orte die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllten. Jede weitere Spielbank bedürfe eines eigenen Gesetzes, so daß insoweit der Landtag die Verantwortung trage. Der Entwurf für dieses Gesetz sei schon fertiggestellt und werde in den nächsten Tagen dem Ministerrat vorgelegt werden.48

V. Landkreisordnung49

Der Ministerrat beschließt, die vom Innenministerium im Entwurf fertiggestellte Landkreisordnung dem Senat zur gutachtlichen Äußerung zuzuleiten.50

VI. Schulspeisung51

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, die Schulspeisung könne im Juli nicht mehr weitergeführt werden, wenn keine Bundesmittel bereitgestellt würden.

Staatssekretär Maag unterstreicht die Notwendigkeit der Schulspeisung, zumal der Kreis der Empfänger jetzt schon auf Kinder von Arbeitslosen- und Fürsorgeempfängern eingeschränkt sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, das Bundesfinanzministerium habe bereits 10 Millionen DM eingesetzt gehabt. Bei einer Besprechung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Länderfinanzministerien hätten die Spitzenverbände überwiegend die Auffassung vertreten, die Schulspeisung solle nicht mehr fortgesetzt werden. Er habe daraufhin eingewendet, daß infolge der zunehmenden Teuerung nach wie vor daran festgehalten werden müsse. Trotzdem habe man allein auf Grund der Bedenken der Spitzenverbände und der Vertreter des Bundesfinanzministeriums den Betrag von 10 Millionen DM gestrichen, so daß zur Zeit der Bund nichts leiste. Bei der nächsten Sitzung der Finanzminister habe er verlangt, wenigstens bis Ende des Schuljahres diesen Betrag noch zur Verfügung zu stellen, es sei ihm auch zugesagt worden, daß das Bundesfinanzministerium die Frage nochmals wohlwollend prüfen werde. Mit Bundesfinanzminister Schäffer habe er auch schon darüber gesprochen und werde außerdem jedenfalls darauf drängen, daß in diesem Monat eine Entscheidung falle. Zur Zeit trage die Lagerversorgung die Kosten, die aber ihre Vorschüsse zurückhaben wolle. Grundsätzlich müßte aber bis Ende August die Entscheidung getroffen werden, ob die Schulspeisung aufhören solle oder nicht.52

VII. Antrag des Abg. Haußleiter

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, der Abg. Haußleiter53 habe den Antrag gestellt, ihm die Mißbilligung auszusprechen, weil er sich seinerzeit im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 GG fallenden Personen ausgesprochen habe.54 Er habe tatsächlich in dieser Sache im Bundesrat gesprochen, dieser habe auch in der Plenarsitzung mit großer Mehrheit beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen.55 Zu dieser Haltung sei er durch einen Ministerratsbeschluß vom 2. Januar 1951 (Protokoll Nr. 3 Seite 3/4) ermächtigt worden. Er werde dem Abg. Haußleiter mit aller Deutlichkeit entgegentreten und bitte um die Ermächtigung, sich auf den Ministerratsbeschluß berufen zu dürfen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.56

VIII. Wiedereinführung der 9. Klasse an den höheren Lehranstalten

Staatsminister Dr. Schwalber ersucht, durch Ministerratsbeschluß einer Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Wiedereinführung der 9. Klasse an den achtklassigen höheren Lehranstalten zuzustimmen. Durch die Einführung von Wiederholungsklassen57 bestehe praktisch schon seit langer Zeit das 9. Schuljahr an den höheren Lehranstalten.

Der Ministerrat beschließt, der Bekanntmachung zuzustimmen.58

IX. UNESCO-Institut der Jugend59

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sei von der UNESCO die Frage herangebracht worden, ob ein UNESCO-Institut in München errichtet werden könne.60 Die erforderlichen Mittel von 500–600 000 DM sollten zur Hälfte vom Bund, zur Hälfte von Bayern aufgebracht werden, während sich die Stadt München dadurch beteiligt, daß sie einen Bauplatz zur Verfügung stelle. Da die Sache sehr eilig gewesen sei und nicht mehr im Ministerrat habe behandelt werden können, habe das Finanzministerium schriftlich zugestimmt,61 während die Herren Staatsminister Dr. Seidel, Dr. Oechsle und Dr. Schlögl sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Guthsmuths, Dr. Nerreter, Dr. Brenner, Krehle und Dr. Oberländer mündlich ihr Einverständnis erklärt haben. Das Kultusministerium habe daraufhin der UNESCO in Paris Zusage erteilt.62 Es sei aber wohl noch notwendig, einen formellen Ministerratsbeschluß zu fassen.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, es sei geplant, drei UNESCO-Institute nach Deutschland zu bringen, darunter das Jugendinstitut in München, wobei die ganze Sache von der UNESCO finanziert werde. Die Stadt München habe schon durch Beschluß den Bauplatz zur Verfügung gestellt, die Kosten würden im wesentlichen vom Bundesjugendplan63 getragen. Es sei tatsächlich kaum möglich, von Bayern aus die Zustimmung zu verweigern.

Der Ministerrat beschließt, sich mit der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits schriftlich erteilten Zustimmung einverstanden zu erklären.64

X. Arbeitsbeschaffungs- und Energieprogramm65

Staatsminister Dr. Oechsle hält es für dringend notwendig, die beiden Programme, über die schon im Januar Beschluß gefaßt worden sei, bald bekanntzumachen und dem Landtag zuzuleiten. Das Beste sei wohl, daß sobald als möglich die beteiligten Minister beim Herrn Ministerpräsidenten zusammenkämen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt den Anfang der nächsten Woche vor und erinnert daran, daß auch wieder eine eigene Sitzung über die Gemeindeordnung stattfinden müsse.

XI. Zuschuß für den Bundesverband der Heimkehrer66

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, der Bundesverband habe für die Durchführung des Kriegsgefangenentages einen Zuschuß von 1000 DM erhalten. Die gesamten Kosten beliefen sich aber auf über 2000 DM. Er glaube sich zu erinnern, daß der Ministerrat beschlossen habe, die Kosten zu übernehmen.

Ministerialrat von Gumppenberg teilt dazu mit, nach dem Protokoll habe der Ministerrat lediglich beschlossen, einen Betrag von 1000 DM zu bewilligen, wobei noch nicht festgestanden habe, aus welchen Haushaltsmitteln der Zuschuß zu zahlen sei.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, offensichtlich sei aber vom Innenministerium aus dem Bundesverband mitgeteilt worden, daß die Kosten des Kriegsgefangenentages übernommen würden.

Es wird beschlossen, die Angelegenheit durch eine Besprechung zwischen dem Arbeits- und Finanzministerium zu klären.

Staatsminister Dr. Oechsle fügt noch hinzu, der Vorsitzende des Verbandes, Herr Fischer,67 möchte Referent für alle Heimkehrerfragen werden, am liebsten in der Staatskanzlei; das gehe natürlich nicht, er wolle aber versuchen, ihn als Referent im Arbeitsministerium einzuschalten.68

XII. Residenztheater69

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm einen Zwischenbericht über den Neubau des Residenztheaters bis 14. Juni zuzuleiten, da er am 19. Juni in der Landtagssitzung etwas zu dieser Sache sagen müsse.

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß der damalige Staatssekretär Dr. Sattler Ende November 1950 durch eine Entschließung die Verantwortung für den Mehraufwand nur in der Überzeugung übernommen habe, daß es sich um einen Betrag von 800000 DM handle; nachträglich hat sich die Überschreitung bekanntlich auf etwa 4 Millionen DM erhöht, insoweit müsse aber die Verantwortung bei der Obersten Baubehörde liegen.70

XIII. Antrag des Bayer. Landtags betr. Bundesarbeitsministerium

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, der Landtag habe einen Antrag angenommen, wonach die bayerische Regierung bei der Bundesregierung darauf hinwirken solle, daß das Bundesarbeitsministerium neue Abteilungen einbaue.71 Es sei wohl unmöglich, mit einem solchen Antrag an die Bundesregierung heranzutreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt dieser Auffassung zu und meint, das Äußerste, was man tun könne, sei, den Wunsch des Landtags dem Bundeskanzler mitzuteilen.

Staatssekretär Krehle fügt hinzu, bisher habe man sich gegen diese neuen Abteilungen von Bayern aus gesträubt, wenn jetzt dieser Landtagsbeschluß mitgeteilt werde, komme man in eine sehr unangenehme Situation.

Es wird vereinbart, daß der Herr Ministerpräsident in einem Schreiben an den Landtagspräsidenten darauf hinweist, die Staatsregierung habe erhebliche Bedenken gegen einen solchen Schritt bei der Bundesregierung. Dieser Brief solle durch das Arbeitsministerium vorbereitet werden.

XIV. Personalangelegenheiten

1. Regierungsdirektor Held72

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, den Fall nochmals zurückzustellen, da Herr Staatssekretär Dr. Nerreter eine weitere Prüfung für erforderlich hält.73

2. Verwendung des Herrn Roßmeier74 im Arbeitsministerium75

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert an eine Besprechung im Ministerrat in dieser Personalsache, wobei ausgemacht worden sei, daß im Laufe des Frühjahrs Herr Roßmeier in das Arbeitsministerium eingestellt werden könne; nun bereite das Finanzministerium Schwierigkeiten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann sichert zu, diese Sache in Ordnung zu bringen, worauf der Ministerrat beschließt, Bedenken gegen die Verwendung des Herrn Roßmeier nicht zu erheben.

3. Versorgung des Präsidenten der Landpolizei, Frhr. von Godin76

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob mit einer Entscheidung über die Versorgungsansprüche des Präsidenten der Landpolizei bald gerechnet werden könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß die Hauptschwierigkeit in seinem freiwilligen Ausscheiden aus der Landpolizei im Jahre 1926 bestehe. Man könne sich deshalb höchstens auf den Standpunkt stellen, daß er nach der sogenannten Machtergreifung im Jahre 1933 nicht mehr in die Landpolizei bzw. zum Heer habe zurückkehren können, worin wohl ein Schaden zu erblicken sei. Er habe Frhrn. von Godin immer wieder gesagt, er müsse abwarten, bis die Regelung der Wiedergutmachung von Beamtenschäden erfolgt sei. Diese Verordnung sei fertig gewesen, als die bundesgesetzliche Regelung dazwischen gekommen sei,77 vielleicht sei aber möglich, auf diesem Weg etwas zu machen. Jedenfalls werde er feststellen, ob das Finanzministerium in der Lage sei, auf Grund des erwähnten Bundesgesetzes entgegenzukommen.

Staatsminister Dr. Schwalber meint, moralische Gründe für ein Entgegenkommen seien zweifellos vorhanden, da Herr von Godin ab 1933 in der Tat verfolgt worden sei und nach Österreich und in die Schweiz habe fliehen müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, den Fall möglichst bald zu prüfen.78

4. Altersgrenze der Beamten

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Zorn wird folgender Beschluß gefaßt:

„Eine Erhöhung der Altersgrenze der Beamten von 65 auf 68 Jahre ist nicht beabsichtigt. Bei der Bewilligung von Ausnahmen in Einzelfällen nach der Verordnung Nr. 153 über die Altersgrenze der Beamten vom 18. März 194879 ist ein strenger Maßstab anzulegen.“

XV. Veranstaltungen

1. 1200-Jahrfeier der Stadt Kitzingen

Es wird vereinbart, daß die Staatsregierung bei der 1200-Jahrfeier in Kitzingen durch die Herren Staatssekretäre Maag und Dr. Guthsmuths vertreten wird.

2. 900-Jahrfeier der Gemeinde Metten

Die Vertretung der Staatsregierung übernimmt Herr Staatsminister Dr. Müller.

3. Vertreterversammlung des Verbands der Landgemeinden Bayerns

Herr Staatssekretär Dr. Nerreter teilt mit, er werde als Vertreter der Staatsregierung bei dieser Veranstaltung sprechen.

4. Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften

Die Vertretung der Bayer. Staatsregierung wird durch die Herren Staatssekretäre Dr. Guthsmuths und Krehle übernommen.

5. Empfang in Bayreuth anläßlich der Festspiele80

Staatsminister Dr. Schwalber hält es für notwendig, daß der Herr Ministerpräsident anläßlich der Eröffnung der Bayreuther Festspiele einen Empfang gebe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe Bedenken dagegen und wolle zunächst Zurückhaltung üben.

Auch Staatsminister Dr. Oechsle meint, nachdem schon die Stadt Bayreuth einen Empfang gebe, sei eine weitere Veranstaltung der Staatsregierung nicht erforderlich.

Es wird vereinbart, zunächst noch abzuwarten.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent