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Nr. 26MinisterratssitzungDienstag, 8. Mai 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Auswahl der Richter für den Bundesverfassungsgerichtshof. III. Maßnahmen gegen die „Sozialistische Reichspartei (SRP)“. IV. Vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln auf Rechnung des außerordentlichen Haushalts für das Rechnungsjahr 1951 für den Ausbau des früheren Residenztheaters als Schauspielhaus samt Zentralbauten für die Bayer. Staatstheater. V. Behandlung der fischereiwirtschaftlich genutzten Wasserflächen bei der Durchführung der Bodenreform. VI. Landabgabe des Abg. Georg Freiherr von Franckenstein. VII. Wohnungsbau für DPs. VIII. Möbelhilfe Dachau-Ost. IX. Gesetz über die Erstattung der Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs. X. Constructa Bauausstellung Hannover. XI. Personalangelegenheiten. XII. Aufstellung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1951. XIII. [Wohnungen für Mitglieder der Bamberger Symphoniker]. [XIV. Vereinfachung der Verwaltung; hier: Verlagerung von Zuständigkeiten auf Mittelbehörden]. [XV. Gehaltserhöhung für Angestellte des öffentlichen Dienstes]. [XVI. Amtsbezüge der Mitglieder der Staatsregierung].

I. Bundesratsangelegenheiten

Ministerialrat Leusser macht einleitend darauf aufmerksam, daß am 10. Mai 1951 die Sitzung des Vermittlungsausschusses stattfinden werde, auf der der Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen behandelt werde.1

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, er werde an dieser Sitzung teilnehmen, auf der der bisher von Bayern eingenommener Standpunkt aufrecht erhalten werden müsse. Nach wie vor seien die Länder der Meinung, daß die Verwaltung dieses Vermögens bei ihnen bleiben müsse und daß außerdem eine Verbindung mit den Verbindlichkeiten des Reiches stattzufinden habe.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt dazu mit, erst am letzten Samstag seien wieder Vertreter des Bundesfinanz- und des Bundesinnenministeriums in Deggendorf gewesen, um dort verschiedene Objekte, die zum ehemaligen Reichsvermögen gehörten, zu besichtigen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, er habe gestern eine Zuschrift von der Organisation der Flüchtlingsverbände erhalten, die allen Bayern nahestehenden Bundestagsabgeordneten ebenfalls zugegangen sei. Darin werde eindeutig festgestellt, daß vom Standpunkt der Heimatvertriebenen aus die einzig mögliche Lösung die sein müsse, dieses Vermögen bei Bayern zu belassen. Dieses Schreiben sei so klar und eindrucksvoll, daß er es im Vermittlungsausschuß verlesen werde.

Der Ministerrat beschließt, an dem bisherigen Standpunkt festzuhalten.2

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes3

Ministerialrat Leusser führt aus, es handle sich um einen Rückläufer, mit dem sich der Finanz- und Agrarausschuß noch befassen müßten. Bedenken bestünden eigentlich nur gegen § 10 Abs. 5, da nach der vom Bundestag beschlossenen Fassung der Ersatzerbe besser als der Erbe gestellt werde. Trotzdem empfehle der Koordinierungsausschuß nicht, das Gesetz abzulehnen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont, es sei wohl kein Anlaß, den Vermittlungsausschuß anzurufen, falls nicht noch in einem Ausschuß ein solcher Antrag gestellt werde.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, grundsätzlich keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.4

2. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Dekkungsmitteln auf den Bund5

Ministerialrat Leusser fährt fort, zu diesem Entwurf lägen zahlreiche Abänderungsvorschläge der Finanzreferentenbesprechung vom 26. April 1951 vor, denen zugestimmt werden könne, da sie die bayerischen Wünsche im allgemeinen berücksichtigen. Das Arbeitsministerium habe noch angeregt, in den § 17k) und m) jeweils nach den Worten „von den Ländern“ noch einzufügen „oder den Rentenversicherungsträgern“.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, unbedingt notwendig sei dieser Zusatz nicht, man könne aber doch wohl im Interesse einer völligen Klarstellung daran festhalten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält die Einfügung eines neuen § 4a über die Anwendung des Dienstsitzprinzips statt des Kassenprinzips für erforderlich. Im übrigen bitte er um die Ermächtigung, je nach dem Ausgang der Finanzausschußsitzung vom 10. Mai einzelnen Empfehlungen noch zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Der Ministerrat beschließt, diese Ermächtigung zu erteilen.6

3. Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen7

Bedenken werden nicht erhoben.

4. Entwurf eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 19498

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß sich mit diesem Entwurf noch der Agrarausschuß am 11. Mai befassen werde. Das Finanzministerium sei der Auffassung, daß in § 2 Ziff. 7 die Zustimmung des Bundesministers der Finanzen zu streichen sei, da es sich bei der Vermögenssteuer um eine ausschließliche Länderangelegenheit handle; dieser Meinung habe sich der Koordinierungsausschuß angeschlossen, der im übrigen empfehle, keine Einwendungen zu erheben.

Der Ministerrat spricht sich dafür aus, dem Gesetzentwurf mit der von Ministerialrat Leusser dargelegten Einschränkung zuzustimmen.9

5. Entwurf einer Dritten Verwaltungsanordnung der Bundesregierung über die besondere Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke und Einrichtungen10

Ministerialrat Leusser fährt fort, mit dieser Verwaltungsanordnung würden sich in dieser Woche noch die Ausschüsse für Inneres, Arbeit und Sozialpolitik und der Agrarausschuß befassen. An sich werde die vorgesehene Liste der steuerbegünstigten Einrichtungen als zu weitgehend betrachtet. Der Koordinierungsausschuß empfehle aber doch Zustimmung, da es sich nur um eine Übergangsregelung handle.

Staatssekretär Maag schlägt vor, auch noch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e.V., aufzunehmen, während Staatsminister Dr. Oechsle anregt, diese Steuervergünstigungen auch noch dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsrecht einzuräumen.

Der Ministerrat beschließt, die Aufnahme dieser beiden Einrichtungen zu empfehlen.11

6. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Grundsteuerbegünstigung nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz12

Ministerialrat Leusser teilt mit, dieser Entwurf betreffe Bayern zunächst nicht, da er ausdrücklich festsetze, daß die nach dem bayerischen Gesetz über Grundsteuerfreiheit und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau vom 28. November 194913 gewährten Grundsteuervergünstigungen nicht berührt würden. Mißlich sei allerdings, daß die Bundesregelung günstiger wie die bayerische Regelung sei. Es sei aber nicht einfach, das bayerische Gesetz abzuändern, da hierzu der Landtag gebraucht werde. Der Koordinierungsausschuß schlage deshalb vor, eine Referentenbesprechung anzusetzen und dann dem Ministerrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Wahrscheinlich werde auch dieser Entwurf in der Freitagsitzung des Bundesrates noch nicht behandelt werden, so daß etwas Zeit gewonnen sei; jedenfalls müßten aber möglichst noch in der nächsten Woche die Vorschläge an den Ministerrat kommen.14

7. Nochmalige Beschlußfassung über den Entwurf einer Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder15

Der Ministerrat beschließt, daß an dem Beschluß des Bundesrates vom 2. März 1951 festgehalten werden soll,16 da der von der Bundesregierung zu diesem Beschluß eingenommene Standpunkt abzulehnen sei.17

8. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiet der Mineralölwirtschaft18

Ministerialrat Leusser führt aus, nach einer Mitteilung der Vertreterin des Wirtschaftsministeriums19 im Koordinierungsausschuß habe Bayern im Wirtschaftsausschuß des Bundesrates sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, da hier im § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes keine Verbilligung für Notstromaggregate für die öffentliche Energieversorgung vorgesehen sei.20 Der Koordinierungsausschuß habe aber Bedenken, ob ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG Erfolg habe.21

Staatssekretär Dr. Guthsmuths berichtet, er sei mit seinem Antrag im Wirtschaftsausschuß, die Notstromaggregate aufzunehmen, allein geblieben.

Der Ministerrat beschließt, im Plenum nochmals einen solchen Antrag zu stellen, wenn sich der Agrarausschuß dafür ausspreche. Die Vertretung des bayerischen Standpunkts im Bundesrat soll von Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann vorgenommen werden.22

9. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung23

Bedenken werden nicht erhoben.

10. Entwurf eines Verwaltungszustellungsgesetzes24

Ministerialrat Leusser fährt fort, der Koordinierungsausschuß empfehle, bereits im Innen- und Rechtsausschuß vorzuschlagen, den Titel wie folgt abzuändern: „Verwaltungszustellungsgesetz für den Bereich der Bundesverwaltung.“

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.25

11. Entwurf einer Verordnung zur Überführung des Amts für Landeskunde in Landshut in die Bundesverwaltung26

Ministerialrat Leusser fährt fort, der Innenausschuß habe trotz bayerischer Gegenvorstellungen am 26. April beschlossen, dem Entwurf zuzustimmen.27 Der Koordinierungsausschuß sei nach wie vor der Meinung, die Überführung in die Bundesverwaltung sei unnötig und das Institut könne in die Ländervereinbarung aufgenommen werden.28

Staatssekretär Dr. Oberländer unterstreicht die Bedeutung dieses Instituts und spricht sich dafür aus, keine Einwendungen gegen die Überführung vorzubringen.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen.29

12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 194930

Ministerialrat Leusser berichtet, der Koordinierungsausschuß habe Bedenken gegen den in Aussicht genommenen Abs. 2 des in das Wahlgesetz einzufügenden § 23a,31 da ein unmittelbares Verhältnis zwischen Bund und Gemeinden nicht hergestellt werden dürfe.32 Es handle sich einmal darum, daß der Bund unmittelbar den Gemeinden die für die Bundestagswahlen erwachsenen Kosten ersetzen könne. Man sei demgegenüber der Auffassung, daß der Bund nur mit den Ländern zu verhandeln habe. Wahrscheinlich werde die Angelegenheit in der Plenarsitzung noch nicht behandelt, sondern an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, in diesem Zusammenhang müsse auch die Frage einmal geklärt werden, ob § 5 Abs. lc des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag geändert werden könne. Danach sei nämlich nur wählbar, wer nach dem am 8. Mai 1949 geltenden Recht des Landes, in dem er kandidiere, zum Landtag wählbar wäre. In der Zwischenzeit sei bekanntlich das bayerische Wahlgesetz neu gefaßt worden, nach wie vor seien aber z.B. Mitläufer für den Bundestag nicht wählbar.33 Es sei dringend notwendig, diese Bestimmung zu beseitigen.

Ministerialrat Leusser fügt hinzu, es liege ein Antrag der DP vor, § 2 Ziff. 4 des Wahlgesetzes zu streichen.34 Was § 5 betreffe, so könne der Stichtag – 8. Mai 1949 – keinesfalls bleiben.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, den Antrag zu stellen, auch diese Frage der Voraussetzungen der Wählbarkeit (§5 Wahlgesetz) an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen.35

13. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll36

Bedenken werden nicht erhoben.

14. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 194837

Der Ministerrat beschließt, hier Stimmenthaltung zu üben.

15. Entwurf eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder38

Bedenken werden nicht erhoben.

16. Entwurf eines Zollbegünstigungsgesetzes39

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß dieser Entwurf erst gestern bekanntgeworden sei und deshalb noch nicht eingehend habe geprüft werden können. Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestünden gegen § 1 Abs. 3, der eine Ermächtigung der Bundesregierung zur Gesetzesänderung darstelle.40 Diese Ermächtigung stehe im Widerspruch mit Art. 80 Abs. 1  GG41 und werde im übrigen auch nicht für zweckmäßig gehalten.

Nachdem die Zollvergünstigungen im wesentlichen zu Lasten der Landwirtschaft vorgenommen würden, müsse die Angelegenheit an den Agrarausschuß überwiesen werden. Der Koordinierungsausschuß empfehle, bereits im Finanzausschuß am 10. Mai die Absetzung von der Tagesordnung des Plenums zu beantragen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.42

17. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des §410 der Reichsabgabenordnung43

Ministerialrat Leusser fährt fort, auch dieser Entwurf sei erst gestern bekanntgeworden, soweit man ihn jetzt beurteilen könne, sei er nicht gerade sehr glücklich; jedenfalls müsse wohl das Ergebnis der Beratung im Finanzausschuß vom 10. Mai 1951 abgewartet werden.44

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, er für seine Person könne diesem Entwurf wohl kaum zustimmen.

Der Ministerrat beschließt, zunächst die Sitzung des Finanzausschusses abzuwarten.45

18. Generalsekretär des Bundesrates46

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, der Personalakt des Regierungsdirektors Rigler47 sei unterwegs und er bitte nochmals den Herrn Ministerpräsidenten, sich für dessen Kandidatur als Nachfolger des Geheimrats Katzenberger48 einzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, dies zu tun.

19. Antrag Schleswig-Holsteins auf Änderung des Grundgesetzes49

Ministerialrat Leusser berichtet, der Antrag Schleswig-Holsteins habe zum Ziel, die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit in allen Flüchtlingsfragen auf den Bund zu übertragen, ein Vorschlag, mit dem man sich keinesfalls einverstanden erklären könne. Etwas anderes sei es mit der beabsichtigten Verteilung der Flüchtlinge. Der Bund habe aber auch hier noch im Rahmen des jetzt geltenden Grundgesetzes Möglichkeiten, die er nicht genügend ausschöpfe.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, die Heimatvertriebenen-Verwaltung könne nicht Bundessache sein, andererseits habe er aber doch Bedenken, gegen Schleswig-Holstein zu stimmen, da die Solidarität der Flüchtlingsländer gewahrt bleiben müsse. Die schleppende Umsiedlung sei eine schwere Belastung der Flüchtlingsländer, auch Bayerns, das heuer wahrscheinlich ein Plus von 40 000 Menschen behalten werde. Man müsse versuchen, zu einem Ausweg zu kommen, z.B. indem man besondere Schlüsselzuweisungen verlange. Er rate, den schleswig-holsteinischen Antrag nicht abzulehnen, sondern lieber andere Vorschläge zu machen, wie die Zusammenarbeit der sogenannten Abgabeländer geregelt werden könne. Jedenfalls müßte Bayern eine finanzielle Entschädigung für die nicht oder ungenügend durchgeführte Umsiedlung verlangen; er werde einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung vorbereiten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren, im übrigen aber dem Antrag von Schleswig-Holstein auf Änderung des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

II. Auswahl der Richter für den Bundesverfassungsgerichtshof50

Ministerialdirigent Dr. Schwend teilt mit, daß konkrete Vorschläge nur von seiten des Arbeitsministeriums eingegangen seien, das den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Dr. Meissinger,51 und Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Borck52 benannt habe. Das Ministerium des Innern habe ursprünglich den Regierungspräsidenten von Bayreuth, Herrn Dr. Gebhard,53 vorgeschlagen, diese Kandidatur aber wieder zurückgezogen; von der Staatskanzlei sei Ministerialrat Leusser benannt worden. Außerdem habe eine Fühlungnahme mit Herrn Staatsrat Dr. Kollmann54 stattgefunden, der eine unverbindliche Liste zusammengestellt habe.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt dazu mit, der von Staatsrat Dr. Kollmann benannte Ministerialrat Dr. Kratzer55 habe bereits abgelehnt.

Ministerialdirigent Dr. Schwend fährt fort, auf der Liste befänden sich außerdem die Namen von Ministerialrat Ritterspach56 (z.Zt. Bundesministerium des Innern), Oberlandesgerichtsrat Dr. Wintrich,57 der aber auch bereits, ebenso wie Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner,58 abgelehnt habe, Regierungsdirektor Lechner59 im Innenministerium, der zur Zeit an das Bundesinnenministerium abgeordnet sei, ferner Dr. Kraus,60 Dr. Tenbogh,61 Ministerialrat Feneberg62 und Professor von der Heydte,63 Mainz; schließlich sei noch Bundesrichter Dr. Geiger64 in Vorschlag gebracht worden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß sich Ministerialdirigent Kallenbach65 vom Finanzministerium bereiterklärt habe, an den Bundesverfassungsgerichtshof zu gehen.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, Präsident Dr. Meissinger sei zwar sehr tüchtig und erfahren, aber bereits 67 Jahre alt und er glaube, daß er sich noch mehr für das Bundesarbeitsgericht eignen würde.

Ministerialdirigent Dr. Schwend meint, der Ministerrat könne heute schon über Kallenbach und Leusser Beschluß fassen, die übrigen Herren müßten erst den Fragebogen erhalten. Der Bundesrat habe wegen der Wahl der Richter einen vorbereitenden Ausschuß gebildet.

Der Ministerrat vereinbart, daß die endgültigen Vorschläge mit den ausgefüllten Fragebögen an Herrn Staatssekretär Dr. Koch zu leiten sind.66

III. Maßnahmen gegen die „Sozialistische Reichspartei (SRP)“67

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Bundesministerium des Innern habe mit Fernschreiben vom 4. Mai 1951 allen Landesregierungen einen Beschluß der Bundesregierung vom gleichen Tag mitgeteilt, daß die SRP im Sinne des Art. 21 GG68 darauf ausgehe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, weshalb die Bundesregierung unverzüglich nach der Aufnahme der Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts bei diesem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der SRP stellen werde.69 Außerdem stelle dieser Beschluß fest, daß die Tätigkeit der aktivistischen Gliederungen der SRP, insbesondere der „Reichsfront“,70 nach Art. 9 Abs. 2  GG71 kraft Gesetzes verboten sei. Die Bundesregierung ersuche nun die Landesregierungen, ihr das Veranlaßte bekanntzugeben.

Staatsminister Dr. Müller schlägt vor, in Bayern keine Maßnahmen zu ergreifen, da hier kein Ableger der SRP existiere.72 Solange kein klarer Fall gegeben sei, könne man nichts unternehmen, es sei wohl deshalb das beste, der Bundesregierung eine entsprechende Antwort zu geben.

Staatsminister Dr. Seidel schließt sich dieser Auffassung an.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, der Bundesregierung mitzuteilen, in Bayern bestehe z. Zt. kein Ableger der SRP in irgend einer Form, deshalb habe die Bayerische Staatsregierung vorerst keine Veranlassung,73 etwas zu unternehmen, sie werde aber jede evtl. Tätigkeit der SRP und insbesondere der „Reichsfront“ beobachten.74

IV. Vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln auf Rechnung des außerordentlichen Haushalts für das Rechnungsjahr 1951 für den Aufbau des früheren Residenztheaters als Schauspielhaus samt Zentralbauten für die Bayer. Staatstheater

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gebeten habe, beim Bayer. Landtag zu beantragen, daß für den Ausbau des Residenztheaters zusätzlich ein Betrag von 4,5 Millionen DM im Vorgriff auf den außerordentlichen Haushalt 1951 durch Landtagsbeschluß genehmigt werde.75 Er habe erhebliche Bedenken, mit diesem Antrag jetzt an den Landtag heranzutreten.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt zu und weist darauf hin, daß der Voranschlag für den Bau des Residenztheaters außerordentlich überschritten worden sei und jetzt Rechnungen im Betrag von 3,6 Millionen DM noch nicht bezahlt seien. Die Gesamtkosten würden wahrscheinlich insgesamt 11 Millionen DM betragen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, wiederholt sei mitgeteilt worden, es werde lediglich ein Betrag von 600000 DM, dann von 800000 DM benötigt und er habe mit großem Mißfallen jetzt erst erfahren, welche Beträge aufgewendet worden seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, zuerst habe man von 4,5 Millionen DM gesprochen, dann seien es infolge der Steigerung der Baukosten 7,5 Millionen DM geworden, zu denen endgültig noch 6–800000 DM kommen sollten. Auch er sei über diese ungeheure Nachforderung außerordentlich bestürzt.

Staatssekretär Dr. Brenner betont die Notwendigkeit, zu einem Beschluß zu kommen und teilt mit, insgesamt wäre noch ein Betrag von 4,1 Millionen DM zu bezahlen, wovon 3,6 Millionen DM ungedeckt seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, er halte es für ausgeschlossen, jetzt mit dieser Nachforderung an den Landtag heranzutreten und frage deshalb, ob man nicht doch eine andere Möglichkeit finden könne.

Staatssekretär Dr. Brenner führt daraufhin aus, Ministerialrat Dr. Keim76 vom Kultusministerium sei mit der Prüfung jedes einzelnen Betrages beauftragt, wobei unter anderem festzustellen sei, für welchen Zweck die Mittel verwendet worden seien, wann die Fälligkeit der Rechnungen sei usw. Es werde wohl zweckmäßig sein, zunächst das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Im Anschluß daran wird eingehend die Tätigkeit der Obersten Baubehörde besprochen und Kritik an einer Reihe von Maßnahmen geübt.77 Esherrscht Übereinstimmung, daß jedenfalls der Verantwortliche für den Bau des Residenztheaters und damit für die Überschreitung des Voranschlags festgestellt werden müsse.

Staatsminister Dr. Zorn beantragt die Einleitung eines Dienststrafverfahrens gegen die verantwortlichen Beamten.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, ein Gutachten einzuholen, ob die Oberste Baubehörde in ihrer jetzigen Gestalt noch zweckmäßig sei.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, seiner Meinung nach müsse sich die Oberste Baubehörde auf die Baustoffüberwachung beschränken.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält es nicht für gut, daß die gesamten Baumittel durch die Oberste Baubehörde verwaltet würden und regt an, diesen einheitlichen Bauetat abzuschaffen. Für die Besatzungsbauten z.B. habe man die Finanzämter, die rasch und billig arbeiteten und nicht an bestimmte Firmen gebunden seien. Er halte es auch für einen Fehler, daß die Oberste Baubehörde nur mit einem bestimmten Kreis von Firmen zusammenarbeite. Das beste sei wohl, eine kleine Kommission einzusetzen, die Vorschläge für die Neuordnung des staatlichen Hochbauwesens auszuarbeiten habe, wobei vor allem die Etatisierung zu behandeln sei.78

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag grundsätzlich zuzustimmen, worauf Ministerpräsident Dr. Ehard zusichert, sich deswegen mit Herrn Staatsminister Dr. Hoegner in Verbindung zu setzen. Weitere Schritte halte er im Hinblick auf die Abwesenheit des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner heute nicht für richtig. Immerhin sei man ja zu folgendem Ergebnis gekommen:

1. Die Verantwortung für das Residenztheater werde dienstaufsichtlich untersucht.

2. Es solle ein Plan aufgestellt werden, der Vorschläge für die Neuordnung des staatlichen Bauwesens, vor allem hinsichtlich des Hochbaues, enthält. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.79

V. Behandlung der fischereiwirtschaftlich genutzten Wasserflächen bei der Durchführung der Bodenreform

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt, wonach der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil festgestellt habe, daß fischereiwirtschaftlich genutzte Wasserflächen (Teiche) nicht landwirtschaftliches Grundeigentum im Sinne des Art. IV des Gesetzes Nr. 48 zur Beschaffung von Siedlungsland und zur Bodenreform vom 18. 9. 1946 seien;80 die Oberste Siedlungsbehörde erkläre jetzt, sich an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht halten zu wollen. Er stehe auf dem Standpunkt, daß Entscheidungen eines obersten Gerichts zu beachten seien, ob man nun damit einverstanden sei oder nicht.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt dieser Auffassung zu, worauf Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, an sich sei er auch dieser Meinung, da es sich aber um eine politische Angelegenheit handle, habe er eine Erörterung im Ministerrat für erforderlich gehalten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, an sich sei es zweifellos richtig, daß man an Urteile des Verwaltungsgerichtshofs gebunden sei, er könne sich aber denken, daß es sich bei dem vorliegenden Urteil um einen Grenzfall handle, der doch nicht für alle ähnlichen Fälle gelte.

Der Ministerrat beschließt, daß grundsätzliche Urteile der obersten Gerichte als verbindlich zu betrachten sind, worauf Staatsminister Dr. Schlögl zusichert, eine entsprechende Anweisung an die Oberste Siedlungsbehörde geben zu wollen.

VI. Landabgabe des Abg. Georg Freiherrn von Franckenstein

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, auch hier habe er es für notwendig gehalten, die Entscheidung des Ministerrates herbeizuführen. Baron Franckenstein81 besitze landabgabepflichtiges Land sowohl in Bayern wie in Hessen und beabsichtige nun, seine Landabgabe nur aus hessischem Grundbesitz zu leisten, da sein Stammgut und der Sitz seiner Verwaltung in Bayern sei. Die Oberste Siedlungsbehörde habe sich damit nicht einverstanden erklärt und bestehe auf anteilmäßiger Abgabe auch aus dem bayerischen Grundbesitz, da sie Siedlungsland für heimatvertriebene Bauern benötige. Er neige eher dazu, den Wunsch Baron Franckensteins zu erfüllen, da sich dieser entschlossen habe, einen Teil seines bayerischen Besitzes mit einer Fläche von 80 ha an Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsgesetz zu verpachten.82

Staatsminister Dr. Seidel meint, an sich sei der Gedanke vernünftig, alles zu tun, um auch nach der Landabgabe einen abgerundeten Grundbesitz zu behalten.

Frbr. von Gumppenberg macht darauf aufmerksam, daß nach § 14 Abs. 4 der 1. AVO zum GSB für die Berechnung der Landabgabe das gesamte Grundeigentum in der amerikanischen Zone zusammenzufassen sei,83 eine Bestimmung, die sich natürlich für die Abgabepflichtigen ungünstig auswirke, da mit der Größe des Grundbesitzes das Abgabesoll entsprechend steige. Die Grundbesitzer stünden nun auf dem Standpunkt, daß sie auch das Recht haben müßten, von einem als Einheit behandelten Besitz den Teil abzugeben, der für die Erhaltung und Weiterführung des Besitzes am wenigsten wichtig sei.

Staatsminister Dr. Seidel und Dr. Schlögl erklären, daß diesem Argument auch wenig entgegengehalten werden könne.

Staatsminister Dr. Seidel meint, man sollte doch den Versuch machen, das Land Hessen, das von dem Vorschlag Franckensteins den größten Vorteil habe, zu bewegen, auf einen Teil der neu zu schaffenden Siedlerstellen auf dem Franckenstein schen Besitz Siedler aus Bayern zu übernehmen; damit sei allen Teilen gedient.

Der Ministerrat beschließt, daß das Landwirtschaftsministerium in diesem Sinne Verhandlungen mit Hessen aufnehmen solle. Wenn ein Ergebnis nicht zu erzielen sei, könne Herr Staatsminister Dr. Schlögl die Angelegenheit nochmals dem Ministerrat unterbreiten.84

VII. Wohnungsbau für DPs85

Staatssekretär Dr. Oberländer gibt einleitend bekannt, daß trotz aller Versuche lediglich die Freigabe der Leopoldkaserne in Bayreuth und der Schweinaukaserne in Nürnberg erreicht worden sei, von denen die letztere nicht einmal allzu große Bedeutung habe. Alle anderen Kasernen seien verloren, also Garmisch, Kempten, Augsburg usw.86 Die Verhandlungen, auch von der Dienststelle Blank aus, seien ergebnislos verlaufen. Bis nächstes Frühjahr müßten ca. 10 000 Personen und unzählige Betriebe usw. umgesiedelt werden, ohne daß noch irgendeine Möglichkeit bestehe, etwas zu erreichen.

Was die DP-Wohnungen betreffe, so liege an sich die Federführung beim Finanzministerium. Er habe aber mit München und Augsburg verhandelt und erreicht, daß in München 500 Wohnungen gebaut würden, während mit Augsburg zwar noch Schwierigkeiten bestünden, ein Ergebnis aber wohl zu erwarten sei. Dagegen habe eine Reihe von anderen Städten lebhaft protestiert, vor allem oberpfälzische und niederbayerische Städte wie Regensburg, Straubing, Deggendorf usw.,87 deren Oberbürgermeister auch die Bayernpartei für ihren Protest gewonnen hätten. Obwohl man immer wieder darauf hinweise, daß 90% der Kosten für die Wohnungen vom Bund, 10% vom Staat übernommen würden, machten die Städte Schwierigkeiten, da sie der Meinung sind, es würden ihnen noch erhebliche Mehrkosten, z.B. für Schulen, erwachsen.

Staatsminister Dr. Müller wirft ein, er habe die Zusage von jüdischer Seite bekommen, daß in der nächsten Zeit 7–8000 jüdische DPs auswandern würden.

Staatssekretär Dr. Oberländer meint, diese Mitteilung sei zwar recht erfreulich, immerhin sei das nur ein Bruchteil der DPs und die IRO werde nach wie vor die Auswanderung nur sehr lässig betreiben. Über die Frage der außerordentlich hohen Kosten für die Verwaltung der DP-Lager usw. habe er mit dem Landeskommissar gesprochen, der ihm angeraten habe, auch mit den amerikanischen Stellen in Frankfurt zu verhandeln; übermorgen werde er in dieser Sache dorthin fahren.

Die Wohnungen für DPs seien unbedingt notwendig, sie müßten auch gegen den Widerstand der Städte mit Zwang gebaut werden, was ja schon vorkurzem der Ministerrat beschlossen habe. Die Planung für die Bauten sei vom Finanzministerium in Verbindung mit der Obersten Baubehörde bereits fertig. Immer wieder müsse man darauf hinweisen, daß die Wohnungen ja den Städten erhalten bleiben und früher oder später doch mit der Abwanderung der DPs gerechnet werden könne. Wenn von seiten der Städte erklärt werde, sie seien nicht gefragt worden, so sei das nur zum Teil richtig. Selbstverständlich habe er nicht mit allen Oberbürgermeistern eingehend verhandeln können, diese seien aber über die Grundsätze unterrichtet, vor allem da er ja selbst auf dem Städtetag in Kissingen darüber gesprochen habe.88

In diesem Zusammenhang wolle er übrigens daran erinnern, daß viele Bauten im Lande liegen bleiben, weil die Mittel für erste Hypotheken mangelten.

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert daran, daß diese Frage schon einmal im Ministerrat besprochen worden sei,89 der die Einsetzung einer Kommission beschlossen habe; anscheinend sei aber in dieser Sache nichts weiter geschehen.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, in dieser Woche werde noch eine Besprechung wegen der Beschaffung90 der ersten Hypotheken stattfinden, er habe die Angelegenheit erst vor kurzem eingehend mit Ministerialrat von Miller91 von der Obersten Baubehörde erörtert.

Staatsminister Dr. Oechsle hält eine baldige Klärung für dringend notwendig, da sonst empfindliche Rückschläge auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten seien.92

VIII. Möbelhilfe Dachau-Ost93

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, die sogenannte Möbelhilfe Dachau-Ost des Herrn Egon Herrmann94 sei ohne jede Mittel, der völlige Zusammenbruch sei zu erwarten. Besonders mißlich sei, daß die Mitglieder 15 DM eingezahlt hätten, diese Beträge aber verloren seien und Herrmann mit den Geldern überhaupt nichts geleistet habe. Es erhebe sich nun die Frage, ob und in welcher Form man für diese kleinen Einlagen, die aber immerhin einen Gesamtbetrag von 45 000 DM ausmachten, aufkommen solle.

Staatsminister Dr. Müller meint, in ähnlichen Fällen habe man sich früher an die Staatsbank gewandt oder eine Auffanggenossenschaft gegründet, um solche Spargelder zu retten.

Der Ministerrat beschließt, in der Angelegenheit vorläufig nichts zu unternehmen und abzuwarten, bis das Konkursverfahren angelaufen sei.95

IX. Gesetz über die Erstattung der Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs96

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß Herr Staatsminister Dr. Zorn eine Überprüfung seines Schreibens vom 11. April, wonach nochmals an den Landtag herangetreten werden müsse, da dieser Art. 79 der Bayer. Verfassung nicht beachtet habe, in Aussicht gestellt habe.

Staatsminister Dr. Oechsle ersucht, die Angelegenheit abzuschließen und kein Schreiben der vorgeschlagenen Art an den Landtag zu richten. Er sei überzeugt, daß der Mehraufwand, der vielleicht entstehen könne, durch die Mittel gedeckt werde, die Betriebe, die keine Schwerbeschädigten beschäftigten, zur Ablösung zahlen müßten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt sich damit einverstanden, worauf die Angelegenheit als erledigt erklärt wird.97

X. Constructa Bauausstellung in Hannover98

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, der Ministerrat habe am 20. März beschlossen, die Zusage Bayerns auf finanzielle Beteiligung an dieser Ausstellung zurückzuziehen. In der Zwischenzeit habe sich nun herausgestellt, daß Oberregierungsrat Rasp99 von der Obersten Baubehörde im Januar 1951 eine verbindliche Zusage mündlich gegeben habe, die später Ministerialdirigent Dr. Heilmann100 vom Wirtschaftsministerium ergänzt habe. Er halte es für sehr schwierig, unter diesen Umständen an dem Ministerratsbeschluß festzuhalten.

Daraufhin wird eingehend erörtert, wie seinerzeit die Zusage Bayerns zustande gekommen sei, ohne daß völlige Klarheit geschaffen worden war.

Staatssekretär Dr. Ringelmann regt an, der Herr Ministerpräsident möchte doch über diese Sache einmal mit Herrn Ministerpräsidenten Kopf101 von Niedersachsen sprechen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und beschließt, eine nochmalige Überprüfung durch Finanzministerium, Oberste Baubehörde und Bayer. Staatskanzlei durchzuführen.102

XI. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, Regierungsdirektor Dr. Fritz Rosenbauer103 im Staatsministerium der Finanzen zum Ministerialrat unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu ernennen.

2. Staatssekretär Dr. Koch schlägt im Namen des Justizministeriums vor, Ministerialrat Rössner104 und Ministerialrat Elsäßer105 zu Ministerialdirigenten zu ernennen. Bei letzterem müsse aber eine neue Stelle geschaffen werden, die bisher noch nicht bestehe.

Der Ministerrat beschließt, der Ernennung des Ministerialrats Rössner zum Ministerialdirigenten zuzustimmen, ebenso des Ministerialrats Elsäßer, wenn die für ihn in Aussicht genommenen Stelle geschaffen sei.

3. Zusicherung für Ministerialdirektor Dr. Otto Graf106

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß das Staatsministerium für Wirtschaft am 19. April 1951 beantragt habe, dem Ministerialdirektor Dr. Otto Graf, der nach Bonn zur Dienstleistung an das Bundeswirtschaftsministerium abgeordnet sei, eine Zusicherung im gleichen Umfang zu gewähren, wie seinerzeit dem Staatssekretär Ritter von Lex.107 Dr. Graf werde jedenfalls jetzt die Industrieabteilung im Bundeswirtschaftsministerium übernehmen, vielleicht auch die Bundesstelle für Warenverkehr.108 Bayern habe das größte Interesse daran, Dr. Graf in dieser Stellung zu wissen. An dem Antrag, ihm in gleicher Weise wie Ritter von Lex eine Zusicherung zu geben, wolle er nicht unbedingt festhalten, wesentlich sei aber das Rücktrittsrecht innerhalb von drei Jahren.

Der Ministerrat beschließt, Ministerialdirektor Dr. Graf die Zusicherung zu gewähren, daß er innerhalb von drei Jahren in den bayerischen Staatsdienst zurückkehren könne.

XII. Aufstellung des Staatshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1951109

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium der Finanzen habe in einer Note vom 4. Mai 1951 mitgeteilt, daß zur Deckung des bisherigen Fehlbetrags im Staatshaushalt weitere Abstriche auf der Ausgabenseite gemacht werden müßten. Unter anderem sei beabsichtigt, den für die Staatskanzlei vorgesehenen Betrag von 1,57 Millionen DM auf 1,5 Millionen DM zu kürzen; mit dieser Kürzung könne er sich jedenfalls nicht einverstanden erklären. Im übrigen glaube er, daß die Angelegenheit heute noch nicht besprochen werden könne, da den einzelnen Ministerien keine Zeit mehr zur Prüfung geblieben sei. Er schlage deshalb vor, die Beratung bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt sich damit einverstanden, erklärt aber, hier handle es sich nur um die Grundfragen, über die man sich unbedingt einig werden müsse.110

XIII. Wohnungen für Mitglieder der Bamberger Symphoniker

Staatssekretär Dr. Oberländer führt aus, es würden noch zehn Wohnungen für Mitglieder der Bamberger Symphoniker benötigt, die sonst abwandern müßten.111 Ferner müsse er feststellen, daß der Ministerrat beschlossen habe, ihm noch einen Betrag von 300000 DM als verlorenen Zuschuß für Wohnungsbauten zu geben,112 während nun dieser Beschluß plötzlich zurückgezogen worden sei. Er könne damit nicht einverstanden sein und sei auch nicht in der Lage, den Sparerlaß des Finanzministeriums hinzunehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, man könne sich in diesen Punkten sicher einigen; natürlich müsse allgemein abgebaut werden, der Sparerlaß bedeute aber nur einen Vorschlag. Jedenfalls werde er alles versuchen, durchzusetzen, daß Herr Staatssekretär Dr. Oberländer die 300 000 DM bekomme.

[XIV.] Vereinfachung der Verwaltung; hier: Verlagerung von Zuständigkeiten auf Mittelhehörden

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Finanzministerium habe angeregt zu prüfen, ob nicht eine Vereinfachung der Verwaltung durch Verlagerung von Zuständigkeiten auf Mittelbehörden zu erreichen sei. Er halte diesen Vorschlag für sehr zweckmäßig und ersuche, bis 1. August oder 1. September die vorhandenen Möglichkeiten zu prüfen und dann die gemachten Erfahrungen mitzuteilen. In diesem Sinne werde er noch ein Schreiben an die einzelnen Ministerien richten.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und macht darauf aufmerksam, daß das Wirtschaftsministerium mit Erfolg schon solche Verlagerungen von Zuständigkeiten durchgeführt habe.

[XV.] Gehaltserhöhung für Angestellte des öffentlichen Dienstes113

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, ein Teil der Länder habe sich für eine Erhöhung der Angestelltengehälter um 20% ausgesprochen, während ein anderer Teil bei 15% verbleiben wolle. Morgen verhandle die Tarifgemeinschaft der Länder in Königswinter,114 die Lage sei etwas schwierig, da die Deutsche Angestelltengewerkschaft schon mit Streik gedroht habe. Der hessische Finanzminister Dr. Troeger115 als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz habe sich für 20% ausgesprochen; es müsse nun ein Vertreter derjenigen Länder mit der DAG verhandeln, die nur 15% geben wollten. Vielleicht könne man in Königswinter so verhandeln, daß im Grundsatz 15% gegeben würden und die zusätzlichen Leistungen für die unteren Gehaltsgruppen von 24 auf 32 DM erhöht würden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.116

[XVI.] Amtsbezüge der Mitglieder der Staatsregierung

Der Ministerrat beschließt, die Erhöhung der Amtsbezüge der Mitglieder der Staatsregierung nicht vorzunehmen sondern vorerst zurückzustellen.

Abschließend weist Ministerpräsident Dr. Ehard darauf hin, daß in der nächsten Zeit Besprechungen zunächst mit Herrn Staatsminister Dr. Seidel und dann im Ministerrat über das Energieproblem,117 die Zukunft des Verkehrsministeriums118 und den Beirat für die Landesplanung119 stattfinden müssen.

Staatsminister Dr. Müller wiederholt seinen eingebrachten Vorschlag, das Internierungslager Eichstätt aufzuheben.120

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, sobald als möglich über diese Frage mit Herrn Ministerialdirektor Sachs121 zu sprechen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent