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Nr. 23MinisterratssitzungDienstag, 17. April 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Initiativgesetzentwurf des Bayer. Senats zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch die Polizei. III. Bekanntmachung des Kreispräsidenten von Lindau über die Bildung eines Beratenden Ausschusses. IV. Gesetz über die Erstattung der Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs. V. Wohnungen für Verschleppte Personen (DPs). VI. Wohnungswirtschaft. VII. Grundeigentum an Betrieben auf ehemaligem Wehrmachtsgelände usw. VIII. Kläranlage bei Landshut. IX. Straßenbau in der Umgebung von Bayreuth. X. Städteverband. XI. Gesetz über die Lehrerbildung. XII. Landesentschädigungsamt. XIII. Schulspeisung. XIV. Personalangelegenheiten. XV. Einladungen und Veranstaltungen. XVI. [Gesundheitsausstellung Köln]. [XVII. Bayreuther Festspiele]. [XVIII. Fliegergeschädigte]. [XIX. Genehmigung zu der Sammlung von Spenden für das „Hilfskomitee politische Häftlinge in der Sowjetzone“]. [XX. Helgoland]. [XXI. Kohlenversorgung].

I. Bundesratsangelegenheiten

Ministerialrat Leusser berichtet zunächst, daß die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses am 20. April 1951 stattfinden werde, wobei der Entwurf des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister zu behandeln sei.1

Es wird vereinbart, daß an der Sitzung Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann teilnimmt.

1. Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der eisen- und stahlerzeugenden Industrie2

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf dieses Gesetzes zuzustimmen und keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.3

2. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes4

Ministerialrat Leusser führt aus, der Rechtsausschuß des Bundesrates empfehle, den Vermittlungsausschuß anzurufen; er werde aber ebenso wie der Ausschuß für Inneres am 18. April nochmals beraten. Über die entscheidende Bestimmung des Gesetzentwurfs habe sich der Ministerrat ja schon in der letzten Sitzung entschieden, nämlich bezüglich des § 23. Es wäre zweckmäßig, wenn wegen möglichst vieler Punkte der Vermittlungsausschuß angerufen werde, wobei man dem Vorschlag des Rechtsausschusses wohl folgen könne.5

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.6

3. Entwurf von Verwaltungsvorschriften über Vordrucke in Staatsangehörigkeitssachen und die Gültigkeitsdauer von Staatsangehörigkeitsurkunden7

Es wird vereinbart, den Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten vom 13. April 1951 zuzustimmen.

4. Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats8

Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß anzurufen, da die Wählbarkeit der Vertreter nicht beschränkt werden dürfe und jedenfalls beim Wahlverfahren auch der Bundesrat zu beteiligen sei.9

5. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet10

Ministerialrat Leusser fährt fort, der Koordinierungsausschuß halte zwar nach wie vor an seinen verfassungsrechtlichen Bedenken fest und sei insbesondere der Ansicht, daß die Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse nicht Bundesinstanzen sein sollten.11 Trotzdem empfehle er aber, die Verordnung ohne Einwendungen passieren zu lassen.

Der Ministerrat schließt sich diesem Vorschlag an.12

6. Entwurf einer Ersten Verordnung über die Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für das Jahr 195113

Es wird festgestellt, daß diese Vorlage durch das inzwischen beschlossene Gesetz über die Umsiedlung gegenstandslos geworden sei.

7. Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei14

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf entsprechend den Empfehlungen des Agrarausschusses vom 13. April 1951 zuzustimmen.15

8. Entwurf einer Verordnung zur Einführung eines Gütezeichens für Milch und Milcherzeugnisse16

9. Entwurf einer Verordnung über Handelsklassen für Butter (Butterverordnung)17

10. Entwurf einer Verordnung über Handelsklassen für Käse, Schmelzkäse und Käsezubereitungen (Käseverordnung)18

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß der Agrarausschuß des Bundesrates empfohlen habe, der Verordnung unter 8) nicht zuzustimmen, weil die in ihr enthaltenen Vorschriften ohne weiteres in die Butter- und Käseverordnung aufgenommen werden könnten.19 Gegen die letzten beiden Verordnungen bestünden keine Bedenken.

Der Ministerrat beschließt, die Milchverordnung abzulehnen, der Butterund Käseverordnung dagegen nach Maßgabe der vom Agrarausschuß des Bundesrates vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen.20

11. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz21

Bedenken werden nicht erhoben.22

12. Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 195123

Es wird festgestellt, daß die Beratung im Bundesratsplenum nochmals abgesetzt werden müsse, da sich mit der Angelegenheit erst der Finanzausschuß am 20. April 1951 befassen könne.24

13. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betr. die Abgrenzung der Besteuerung gegenüber der sowjetischen Zone und dem sowjetischen Sektor Berlins bei der Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 194925

14. Entwurf einer Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütung für Arbeitnehmererfindungen26

15. Entwurf einer Verwaltungsanordnung des Bundesministers für Verkehr und über die Flaggenbescheinigungen für Seeschiffe des öffentlichen Dienstes

Zu diesen Punkten der Tagesordnung werden Bedenken nicht erhoben.

16. Entwurf einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen27

Ministerialrat Leusser führt aus, die bayerischen Wünsche seien bei den Beratungen des Entwurfs im Verkehrsausschuß des Bundesrates nicht berücksichtigt worden.28

Der Ministerrat beschließt, zu diesem Entwurf Stimmenthaltung zu üben.29

17. Beschlußfassung über die endgültige Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses30

Ministerialrat Leusser fährt fort, neu sei hier § 4, der den Wechsel der Mitglieder des Vermittlungsausschusses behandle. An sich sei Bayern von dieser neuen Regelung nicht unmittelbar betroffen; immerhin müsse man die Tendenz feststellen, die Rechte des Bundesrates zu beschneiden. Der Koordinierungsausschuß sei deshalb an sich der Meinung, man könne nicht zustimmen.

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, er habe in der damaligen Sitzung einen Vermittlungsvorschlag gemacht, mit dem er aber nicht durchgedrungen sei. Immerhin halte er die Sache nicht für so wesentlich, als daß man Bedenken erheben müsse.

Der Ministerrat beschließt, keine Einwendungen zu erheben.

18. Festsetzung des Schlüssels nach §2 der Verordnung über die Bereitstellung von Lagern und über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen Deutschen aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen, aus Polen und der Tschechoslowakei auf die Länder des Bundesgebiets31

Der Ministerrat stimmt zu.

19. Entschließung des Bundesrates zur Getreide- und Brotpreisfrage32

Der Ministerrat beschließt, dieser Entschließung des Bundesrates die Zustimmung zu erteilen.

II. Initiativgesetzentwurf des Bayer. Senats zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch die Polizei33

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Staatsministerium des Innern halte es nicht für gerechtfertigt, schon wenige Monate nach Inkraftreten dieses Gesetzes Änderungen vorzunehmen und halte den Initiativgesetzentwurf des Senats für verfrüht und unnötig. Er schlage vor, den Entwurf gemäß Art. 3934 dem Landtag ohne Stellungnahme vorzulegen.

Der Ministerrat beschließt die Vorlage an den Landtag, wobei in einem Anschreiben festzustellen ist, daß sich die Staatsregierung vorbehält, bei den Beratungen dazu noch Stellung zu nehmen.35

III. Bekanntmachung des Kreispräsidenten von Lindau über die Bildung eines Beratenden Ausschusses

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland Nr. 139/140/48 enthaltene Verordnung Nr. 149 über die Bildung eines Beratenden Ausschusses für den Kreis Lindau solle abgeändert werden.36 Es werde vorgeschlagen, diese Abänderung im Benehmen und mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung vorzunehmen.

Ministerialrat Leusser fügt hinzu, diese damalige französische Verordnung solle nun als deutsche Verordnung durch den Kreispräsidenten von Lindau37 bekanntgemacht werden, die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung habe dabei lediglich den Zweck, die Verbundenheit von Lindau mit Bayern zu dokumentieren. Der Beratende Ausschuß solle sich aus zwölf Mitgliedern zusammensetzen, und zwar aus dem in den Bayer. Landtag gewählten Abgeordneten, dem Landrat des Landkreises und dem Oberbürgermeister der Stadt Lindau, sowie aus neun Mitgliedern der aus dem Kreis Lindau zugelassenen politischen Parteien. Die Vertreter der Parteien würden aber auch vom Kreispräsidenten berufen, die Verteilung erfolge nach dem Stimmenverhältnis der Wahl zum Bayerischen Landtag. Mit dieser Regelung seien alle Parteien in Lindau einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, der Bekanntmachung die Zustimmung zu erteilen.

IV. Gesetz über die Erstattung der Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs38

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, Herr Staatsminister Dr. Zorn habe gebeten, die Angelegenheit nochmals im Ministerrat zu behandeln, da die Staatsregierung sich nicht in der Lage sehe, das Gesetz zu verkünden; nach Meinung des Finanzministeriums habe der Landtag die Bestimmung des Art. 79 der Bayer. Verfassung39 nicht beachtet.40

Er könne die Auffassung des Finanzministeriums aber nicht teilen, da durch die im Landtag erfolgte Abänderung keine Mehraufwendungen gegenüber den vorgesehenen 430000 DM entstehen würden. Das Arbeitsministerium selbst sei schon von einer Zahl von 8000 mehrbeschäftigten Schwerbeschädigten ausgegangen und habe dafür 430000 DM eingesetzt. Dabei seien die bei den Gemeinden usw. beschäftigten Schwerbeschädigten schon eingerechnet worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er selbst habe nach der Beratung im Landtag auch den Eindruck gehabt, als ob erhebliche Mehraufwendungen entstehen würden und zwar bis zu einer Höhe von 11/2 Millionen DM.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, es würden keinesfalls Mehrkosten entstehen, wenn aber tatsächlich einige 10000 DM mehr benötigt würden, so könnte dieser Betrag ohne weiteres aus der Ablösung bestritten werden, die von denjenigen Betrieben zu entrichten sei, die keine Schwerbeschädigten beschäftigten.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß er sein Schreiben vom 11. April in dieser Sache heute nicht ohne weiteres zurücknehmen könne und sich Vorbehalten müsse, die Angelegenheit nochmals zu überprüfen.

Der Ministerrat beschließt, diesen Punkt der Tagesordnung bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen.41

V. Wohnungen für Verschleppte Personen (DPs)42

Staatssekretär Dr. Oberländer erinnert daran, daß er im letzten Ministerrat beauftragt worden sei, mit den beteiligten Städten wegen des Wohnungsbaues für DPs zu verhandeln. Die Schwierigkeiten seien nach wie vor außerordentlich groß, mit den Städten zu einem Einvernehmen zu gelangen; er wisse auch nicht, ob er bei einer Besprechung heute Nachmittag mit Herrn Oberbürgermeister Wimmer43 und Dr. Müller,44 Augsburg, zu einem Einvernehmen komme.45 Er ersuche deshalb den Ministerrat, ihn zu ermächtigen, den Städten gegenüber zu erklären, daß auf staatlichem Grund unter allen Umständen – auch gegen den Widerspruch der Gemeinden – gebaut werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer diese Ermächtigung zu erteilen.46

VI. Wohnungswirtschaft

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, aus dem ganzen Land kämen fortwährend Klagen zu ihm über die Schwierigkeiten, die sich aus der Zusammenlegung von Wohnungs- und Flüchtlingsämtern ergeben hätten.47 Er bitte, ihn zu autorisieren, in einzelnen Fällen die Wohnungsämter wieder von den Flüchtlingsämtern zu trennen, also wieder zum früheren Zustand zurückzukehren.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer die Vollmacht zu erteilen, in den Fällen, in denen es notwendig sei, diese Trennung herbeizuführen.

VII. Grundeigentum an Betrieben auf ehemaligem Wehrmachtsgelände usw.

Staatssekretär Dr. Oberländer bezeichnet es als dringend notwendig, die Frage des Grundeigentums in derartigen Fällen zu klären. Für die Flüchtlingsbetriebe, die in ehemaligen Munas usw. eingerichtet seien, sei es von größter Bedeutung, hier zu einer endgültigen Regelung zu gelangen, besonders im Hinblick auf die Kreditfrage.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, es lägen hier schon eine Reihe von Kaufverträgen vor, die in der nächsten Woche unter Zuziehung aller Beteiligten im Finanzministerium unterzeichnet werden sollten. Es sei unmöglich, darauf zu warten, bis die Verhandlungen mit dem Bund über das ehemalige Reichsvermögen48 zum Abschluß gekommen seien, zumal jetzt auch der Vermittlungsausschuß angerufen worden sei. Allerdings würden am Dienstag nochmals Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den anderen Ländern stattfinden, so daß die Sitzung des Vermittlungsausschusses verschoben werde.

Staatsminister Dr. Zorn teilt in diesem Zusammenhang mit, es sei dringend notwendig, geeignetes Gelände zur Verfügung zu stellen, wenn die Amerikaner neue Kasernen bauen wollten.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, das Durcheinander in der Kasernenfrage49 sei leider außerordentlich groß und man wisse einfach nicht mehr, wo man dran sei. Er bitte nochmals, mit dem Herrn Landeskommissar über diese Frage zu sprechen, ebenso aber auch über das Auswanderungsproblem der IRO. Was die Frage des Herrn Finanzministers betreffe, so sei auch er durchaus dafür, den Amerikanern geeignetes Gelände zur Verfügung zu stellen.

Staatsminister Dr. Zorn erläutert die Situation an einem Fall, bei dem die Möglichkeit bestehe, daß die Amerikaner eine große Kaserne außerhalb Bayerns bauen würden, wenn sie einen geeigneten Platz zugeteilt erhielten.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths sichert zu, dem Finanzministerium geeignete Objekte mitzuteilen.

VIII. Kläranlage hei Landshut

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß bei den Bauarbeiten für das Stauwerk Landshut eine erhebliche Schwierigkeit dadurch entstanden sei, daß sich plötzlich herausgestellt habe, es werde noch ein Betrag von 1,9 Millionen DM für den Einbau von Kläranlagen benötigt.50 Unverständlicher weise habe man bei der Planung übersehen, diesen Betrag einzusetzen. Was die Aufbringung der Mittel betreffe, so sei vereinbart worden, daß das Bayernwerk 50%, die Stadt Landshut 25% und der Staat ebenfalls 25% übernehme. Der Staat müsse aber die Gesamtsumme zunächst vorschußweise zur Verfügung stellen.

Staatsminister Dr. Seidel gibt einen Überblick über die technischen Einzelheiten der Kläranlage.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, es handle sich hier um einen Fall von durchaus ungenügender Planung, und er beantrage festzustellen, wen das Verschulden daran treffe.

Auf Frage erklärt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, das wasserpolizeiliche Verfahren sei noch nicht durchgeführt.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, die StEG51 verfüge über flüssige Mittel, vielleicht könnte sie Steuergutscheine erwerben. Im übrigen sei die Frage der Kläranlage schon früher aufgeworfen worden, wobei aber das Bayernwerk sich auf den Standpunkt gestellt habe, das sei Sache der Gemeinde.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß das Jochensteinprojekt52 zurückgestellt werden müsse, über das er sich gerade mit Herrn Staatsminister Dr. Seidel geeinigt habe, wenn er zwei Millionen DM für die Kläranlage Landshut aufbringen müsse.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner entsprechend, die Finanzierung der Kläranlage vorzunehmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht abschließend Herrn Staatsminister Dr. Zorn, ihm wegen der Feststellung der Verantwortlichkeit an der mangelhaften Planung eine Note zu übersenden.

IX. Straßenbau in der Umgebung von Bayreuth53

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß im letzten Ministerrat beschlossen worden sei, für Straßenbauten in der Umgebung von Bayreuth einen Betrag von 1,5 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der Herr Finanzminister habe ihm nun schriftlich mitgeteilt, daß es unmöglich sei, diese Mittel noch im ordentlichen Haushalt unterzubringen.

Staatsminister Dr. Müller setzt sich dafür ein, auch im Interesse des Fremdenverkehrs in der Fränkischen Schweiz die Arbeiten durchzuführen, während Staatsminister Dr. Oechsle darauf hinweist, daß 1/2 Million DM von der Wirtschaft getragen werde, an Staatsmitteln also nur 1 Million DM benötigt werde.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, die notwendigen Gelder seien einfach nicht vorhanden. Man könne aber durch einen Bausachverständigen die gesamten Straßenbaumaßnahmen im einzelnen durchprüfen lassen, um festzustellen, ob nicht doch noch der Betrag von 1 bzw. 1 1/2 Millionen DM aufgebracht werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und meint, aus der Prüfung könne sich vielleicht ergeben, ob nicht das eine oder andere Bauvorhaben zurückgestellt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich die Bereitstellung eines Betrages von 1,5 Millionen zu bewilligen, wobei aber Vorbehalten werde, jedes einzelne Bauvorhaben zu überprüfen.54

X. Städteverband

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Städteverband habe ihm eine Entschließung übergeben, wonach die Erhöhung der Personalkosten entsprechend der 15%igen Gehaltserhöhung für die Staatsbediensteten55 im Haushalt 1951 nicht untergebracht werden könne. Die Gemeinden seien demnach nicht in der Lage, der Finanzschwierigkeiten ohne die Erschließung neuer Einnahmen Herr zu werden. Der Städteverband schlage deshalb vor, den Gemeinden einen Anteil an der Einkommensteuer zu gewähren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, die Städte könnten bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in ihren Sätzen noch hinaufgehen, außerdem müßten sie ihre Ausgaben vermindern. Der Hinweis auf angeblich höhere Einnahmen des Staates aus der Lohnsteuer sei unzutreffend, jedenfalls herrschten hier weit übertriebene Vorstellungen.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, es bleibe nur die Möglichkeit einer Bürgersteuer, da die Städte auch bei Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer die 15%ige Lohnerhöhung nicht ausgleichen könnten. Die Gemeinden seien tatsächlich in einer sehr mißlichen Situation.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, die Gemeinden würden aber immer noch höhere Tarife zahlen als der bayerische Staat; die Angelegenheit werde übrigens auch im Finanzausschuß des Bundesrates besprochen werden.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag des Bayer. Städteverbandes durch das Finanzministerium überprüfen zu lassen.56

XI. Gesetz über die Lehrerbildung57

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob das Kultusministerium in der Lage sei, eine Aufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich sei, was eine Ausbildung der Lehrer an Hochschulen kosten würde und was gegebenenfalls dann an Gehalt gezahlt werden müßte.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, das Berufsschulgesetz58 sei noch nicht verabschiedet; bevor diese Angelegenheit nicht erledigt sei, könne man über die Lehrerbildung noch nicht reden. Zweifellos würde die Ausbildung der Volksschullehrer an Hochschulen außerordentlich hohe Mittel erfordern.

Der Ministerrat beschließt, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zunächst die Grundlagen für eine Erörterung des Lehrerbildungsgesetzes schaffen solle.

Staatsminister Dr. Schwalber teilt mit, von amerikanischer Seite seien ihm 750000 DM für eine pädagogische Akademie angeboten worden, ein Betrag, der nicht mehr lange zur Verfügung stehe. Mit der Annahme dieser Gelder nehme man praktisch die Entscheidung über die Lehrerbildung vorweg, dabei müsse man aber berücksichtigen, daß ein Betrag von 750000 DM natürlich nicht ausreiche.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt mit Zustimmung des Ministerrats fest, daß man in der Frage der Lehrerbildung in diesem Jahr noch überhaupt nichts machen könne.59

XII. Landesentschädigungsamt60

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als notwendig, daß in der nächsten Zeit bei ihm eine Besprechung aller beteiligten Stellen über die Untersuchungen im Landesentschädigungsamt stattfinde, zumal auch von amerikanischer Seite nach dem Stand der Angelegenheit angefragt worden sei.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt zu und teilt mit, daß er die Genehmigung zur Besetzung des Landesentschädigungsamtes durch die kommunale Polizei zurückziehen werde.

Nach Schluß der Aussprache teilt Staatsminister Dr. Müller noch mit, daß in der nächsten Woche ein eingehender Bericht an den Landtag abgegeben werde.61

XIII. Schulspeisung62

Staatsminister Dr. Schlögl gibt bekannt, der Bund habe Bayern im zweiten Rechnungsjahr 1950 zur Durchführung der Schulspeisung monatlich 374000 DM zur Verfügung gestellt. Da die Schulspeisung erst langsam angelaufen sei, bestehe ein Überschußbetrag von 600000 DM, der nun zurückgezahlt werden müsse. Wahrscheinlich werde auch im kommenden Haushaltsjahr der Bund Zuschüsse leisten, es komme jetzt aber darauf an, daß die erwähnten 600000 DM auch noch im Monat Mai verwendet werden könnten; andernfalls müsse die Schulspeisung, an der jetzt rund 170000 Kinder teilnehmen, sofort eingestellt werden. Er halte es für dringend notwendig, daß das Finanzministerium hierüber mit dem Bundesfinanzministerium verhandle.

Staatssekretär Maag schließt sich diesen Ausführungen an und betont, daß keinesfalls mit der Schulspeisung aufgehört werden könne. Die Zahl der Kinder, die an der Schulspeisung beteiligt seien, habe sich in den letzten Monaten von 117000 auf 170000 erhöht, und die Notwendigkeit für diese Aktion sei größer als je.

Staatsminister Dr. Schlögl beantragt, durch einen Beschluß des Ministerrats die Schulspeisung weiterzuführen.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, er könne die Angelegenheit heute nicht genau beurteilen und müsse erst eine Prüfung durchführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, lediglich zu erklären, daß der Ministerrat die Weiterführung der Schulspeisung wünscht. Die Finanzierung könne aber zur Zeit noch nicht beurteilt werden, die Möglichkeiten müßten durch Verhandlungen zwischen dem Finanz- und dem Landwirtschaftsministerium geklärt werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.63

XIV. Personalangelegenheiten

1. Staatsrat Dr. Kollmann64

Der Ministerrat beschließt, den Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, Staatsrat Dr. Kollmann, gem. § 2 der Verordnung über die Altersgrenze der Beamten vom 18. März 1948 (GVBl. Seite 50) in Verbindung mit Art. 92 Abs. 2 Satz 1 BBG bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres im Dienst zu belassen.

2. Es wird ferner beschlossen, den Regierungsbaudirektor Emil Salisko65 zum Ministerialrat in der Obersten Baubehörde zu ernennen.

3. Die vom Bayer. Staatsministerium des Innern beantragte Ernennung des Regierungsdirektors Fritz Held66 zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern wird zum Zweck einer nochmaligen Prüfung durch das Bayer. Staatsministerium der Finanzen vorläufig zurückgestellt.67

XV. Einladungen und Veranstaltungen

Der Ministerrat beschließt, daß die Staatsregierung bei folgenden Veranstaltungen vertreten werden solle:

1. Einweihung des neuen Kolpinghauses

Ministerpräsident Dr. Ehard, Staatsminister Dr. Oechsle und Staatssekretär Krehle.

2. Brückeneinweihung Simbach-Braunau68

Staatsminister Dr. Oechsle

3. Einweihung des Blindenheims Zeitlofs

Vertreter des Staatsministeriums des Innern und des Arbeitsministeriums.

4. Welt-Esperanto-Kongreß

Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

5. Schweißtechnische Tagung in München

Staatsministerium für Wirtschaft.

XVI. Gesundheitsausstellung Köln69

Auf Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, für die Beteiligung Bayerns an der Gesundheitsausstellung Köln 1951 einen Betrag von 10000 DM zu bewilligen.

[XVII.] Bayreuth er Festspiele70

Staatssekretär Dr. Brenner teilt mit, für die Instandsetzung von zwei Häusern, die zum Festspielhaus Bayreuth gehörten, sei ein Betrag von 35000 DM erforderlich. Ursprünglich sei ein Zuschuß von 200000 DM für Bayreuth vorgesehen gewesen, der dann vom Landtag auf 150000 DM gekürzt worden sei.71 Vielleicht sei es aber doch noch möglich, diese 35000 DM aufzubringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß diese Angelegenheit zwischen dem Kultus- und dem Finanzministerium geklärt werde, dabei müsse wohl auch festgestellt werden, wer gegebenenfalls das Geld zu erhalten habe.72

[XVIII.] Fliegergeschädigte

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe von der Staatskanzlei ein Schreiben einer Organisation der Kriegs- und Fliegergeschädigten erhalten, das Vorschläge über den Aufbau des im Innenministerium zu errichtenden Referats enthalte.73

Es wird vereinbart, daß zwischen Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner und Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer besprochen werden solle, ob und wie diesem Wunsch Rechnung getragen werden könne.74

[XIX.] Genehmigung zu der Sammlung von Spenden für das „Hilfskomitee politischer Häftlinge in der Sowjetzone“

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in der Sowjetzone habe um Genehmigung einer Sammlung für politische Häftlinge gebeten.75 Beantragt werde unter anderem die Genehmigung zur Veröffentlichung von Spendenaufrufen und zum Versand von Werbeschreiben. An sich müsse das Innenministerium die Sammlungstätigkeit möglichst einschränken, die bestehenden Bedenken könnten jedoch zurückgestellt werden, wenn die Aktion aus politischen Gründen gefördert werden solle. Ob allerdings dem Hilfskomitee politischer Häftlinge wirklich größere Bedeutung zukomme, stehe dahin. Im übrigen sei beabsichtigt, die Veranstaltung von Sammlungen usw. überhaupt neu zu regeln.76 Vielleicht sei es in diesem Fall das zweckmäßigste, dem Untersuchungsausschuß mitzuteilen, daß vorläufig deshalb keine Genehmigung erteilt werden könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[XX.] Helgoland77

Ministerialdirigent Dr. Schwend berichtet, neben dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler hätten sich mit Ausnahme des Oberbürgermeisters von Hamburg78 auch alle Ministerpräsidenten bereiterklärt, dem Helgoland-Kuratorium beizutreten. Bisher habe sich Bayern nicht daran beteiligt, es sei nun die Frage zu entscheiden, ob diese Haltung auch in Zukunft eingenommen werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, solange die Frage der Freigabe der Insel Helgoland nicht geregelt sei, werde er bei dieser Aktion nicht mitmachen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.79

[XXI.] Kohlenversorgung80

Staatsminister Dr. Oechsle macht darauf aufmerksam, daß in der Glasindustrie Arbeiterentlassungen wegen Kohlenmangels vorgenommen worden seien. Die Ersatzlieferung für die ausgefallene Tschechenkohle reiche in keiner Weise aus.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, die Lage in der Kohlenversorgung sei tatsächlich außerordentlich ungünstig und man wisse tatsächlich oft von einem Tag auf den anderen nicht, ob noch genügend Kohle vorhanden sei. Eine gewisse Hoffnung bestehe, bis Anfang Mai wieder Lieferungen aus der Tschechoslowakei zu erhalten, trotzdem werde aber die Lage angespannt bleiben.81

Zum Abschluß ersucht Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, den Entwurf der neuen Gemeindeordnung auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats zu setzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, daß diejenigen Ministerien, die sich bisher noch nicht geäußert haben, möglichst sofort ihre Stellungnahmen abgeben sollten.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent