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Nr. 19MinisterratssitzungDienstag, 20. März 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 13 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Merck (Landesforstverwaltung).1

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf einer Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz). III. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als rassisch, religiös und politisch Verfolgte. IV. Einrichtung von Sparkommissionen. V. Räumung von Kasernen, die in deutscher Verwaltung stehen. VI. Verkehrsflughafen Nordbayern. VII. Errichtung staatseigener Tankstellen für Behördenfahrzeuge. VIII. Landesentschädigungsamt. IX. Getreideversorgung. X. [Behandlung des Reichsvermögens im Wirtschaftsausschuß des Bayerischen Landtags]. [XI. Filmfinanzierungsgesellschaft]. [XII. Bergarbeiterwohnungen]. [XIII. Constructa Bauausstellung Hannover]. [XIV. Rechts- und linksradikale Tendenzen innerhalb der Polizei]. [XI. Pfennigparade 1951]. [XVI. Bundesratsangelegenheiten]. [XVII. Einladungen]. [XVIII. IRO-Lehrwerkstätten].

I. Entwurf einer Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz2

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er habe doch gewisse Bedenken gegen diesen Entwurf, der ein unmittelbares Eingriffsrecht der Gewerkschaften und der Beamtenorganisationen vorsehe, z.B. im § 1 und §8. Gegen §1 Abs. 1 sei wohl nichts einzuwenden und er halte es für durchaus denkbar, daß z.B. die tariflich zuständige Gewerkschaft in Betrieben, in denen noch kein Betriebsrat bestehe, eine Betriebsversammlung in die Wege leite. Erheblich weiter gehe aber Abs. 3 dieser Bestimmung, der vorsehe, daß auch von den Gewerkschaften oder von Beamtenorganisationen Wahlvorschläge eingebracht werden könnten. Ähnlich sei es im § 8 Abs. 1, wonach die gleichen Organisationen Vorschlagslisten einreichen könnten.3 Eine gesetzliche Grundlage dafür sei s.E. im Betriebsrätegesetz nicht gegeben, dessen § 20 lediglich festsetze, daß die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren durch eine von der Staatsregierung nach Anhörung der Gewerkschaften und Beamtenorganisationen mit Zustimmung des Landtags zu erlassende Wahlordnung getroffen würde. Er mache auch auf § 1 Abs. 2 des Betriebsrätegesetzes aufmerksam, in dem erklärt werde, daß die Befugnisse der Gewerkschaften, die Interessen ihrer Mitglieder vertreten usw., durch das Gewerkschaftsgesetz nicht berührt würden; die Aufgaben der Gewerkschaften seien darin wohl ziemlich eindeutig umschrieben.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, diese Frage sei eingehend mit den Vertretern des Finanz- und Wirtschaftsministeriums erörtert worden, wobei zum Schluß die Referenten zu der Überzeugung gekommen seien, die vorgesehene Regelung sei zweckmäßig und durchführbar. Der Gesetzgeber bestimmt lediglich, daß Betriebsräte zu errichten sind, gebe aber keine näheren Vorschriften, wie die Sache in Gang gesetzt werden solle und überlasse insoweit alles der Wahlordnung.

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet sich nochmals gegen das Vorschlagsrecht der Gewerkschaften und Beamtenorganisationen und bezeichnet dies als einen Eingriff in die Rechte der Betriebsangehörigen, deren Sache es z.B. allein sei, Wahlvorschläge einzureichen. Er befürchte, daß die Wahlordnung in der jetzigen Form gegebenenfalls vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werde. Gerade im Interesse der Arbeitnehmer sollte man keine Wahlordnung schaffen, bei der auch nur die Gefahr einer Aufhebung bestehe.

Staatsminister Dr. Oechsle räumt ein, daß es nicht leicht sei, bezüglich des § 8 der Wahlordnung dem Herrn Ministerpräsidenten zu widersprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält daran fest, daß auch vor allem § 1 Abs. 3 bedenklich sei und weist darauf hin, daß der Landtag nur die Möglichkeit habe, diesem Entwurf zuzustimmen oder ihn abzulehnen, nicht aber Änderungen daran vorzunehmen. Wahrscheinlich würde ein lebhafte Debatte über diese Bestimmungen im Landtag erfolgen, was zweifellos nicht zweckmäßig wäre.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt daraufhin zu, die §§ 1 Abs. 3 und 8 Abs. 1 zu streichen; er werde den Entwurf auch noch daraufhin durchsuchen lassen, ob infolge dieser Streichungen noch andere Änderungen notwendig seien. Nachdem der Ministerrat im übrigen der Wahlordnung bereits grundsätzlich zugestimmt habe, bitte er von einer nochmaligen Erörterung im Kabinett abzusehen und den Entwurf nach Vornahme der Änderungen sofort dem Landtag zuzuleiten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß das Innenministerium den auf Grund der erwähnten Besprechung in der vergangenen Woche abgeänderten Entwurf noch nicht erhalten habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, Herr Staatsminister Dr. Oechsle möge jedem Kabinettsmitglied den auf Grund der heutigen Beratung abgeänderten Verordnungsentwurf zuleiten, Herr Staatsminister Dr. Hoegner könne dazu dann noch mitteilen, ob das Innenministerium einverstanden sei und er werde dann die Wahlordnung dem Landtag übersenden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.4

II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz)5

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium des Innern habe diesen Gesetzentwurf zur Beratung im Ministerrat vorgelegt, ohne daß schon Äußerungen der übrigen Ministerien vorlägen. Er halte es für zweckmäßig, die Erörterung im Kabinett so lange zurückzustellen, bis die Stellungnahmen eingelaufen seien. Bei dieser Gelegenheit dürfe er wohl an den Ministerratsbeschluß vom 15. Januar 1947 erinnern, wonach schon der Referentenentwurf eines Gesetzes der Staatskanzlei, dem Justizministerium und den übrigen beteiligten Staatsministerien zur Kenntnisnahme und Äußerung zuzuleiten sei.6 Ferner sei damals beschlossen worden, einen solchen Entwurf mit der Stellungnahme der übrigen Ministerien erst dann zur Beratung im Ministerrat zu übermitteln und dabei mitzuteilen, ob die beteiligten Staatsministerien damit einverstanden seien oder abweichender Ansicht wären. Er bitte in Zukunft, diesem Beschluß entsprechend zu verfahren.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes, das unter anderem eine Herabsetzung der Zahl der Abgeordneten auf 150 vorsehe, ferner das Wahlgesetz mit der vom Befreiungsgesetz geschaffenen Rechtslage in Einklang bringe und schließlich die Zahl der Bewerber auf der Wahlkreisliste begrenze.

Der Ministerrat beschließt, die Beratung des Gesetzentwurfs vorläufig zurückzustellen und die Stellungnahme der übrigen Beteiligten abzuwarten.7

III. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als rassisch, religiös und politisch Verfolgte8

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß der Initiativgesetzentwurf des Senats zur Änderung des Gesetzes vom 15. 11. 1950 dem Landtag noch nicht zugeleitet worden sei, nachdem soeben ein neuer Entwurf des Finanzministeriums eingelaufen sei.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, dieser Entwurf sei noch nicht besprochen worden, er habe nur im letzten Ministerrat schon darauf hingewiesen, daß man den politisch Verfolgten nur insoweit Vorteile einräumen könne, als dies zur Wiedergutmachung notwendig sei. Um diesen Gedanken durchzuführen, wäre es notwendig, die einschlägigen Gesetze zu ändern, was aber nicht möglich sei. Es bleibe also nicht anderes übrig, als den Kreis der Berechtigten entsprechend einzuengen, was die Absicht dieses Entwurfs sei. Allerdings habe er selbst Bedenken dagegen, daß dieser Entwurf seines Ministeriums in Art. 2 vorsehe, daß das Gesetz am 1. 12. 1950 in Kraft trete.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Auffassung, daß der Grund hierfür wohl die Tatsache sei, daß das Gesetz vom 15. 11. 1950 ebenfalls am 1. 12. 1950 in Kraft getreten sei. Er halte es doch für zweckmäßiger, das neue Gesetz erst am 1. 4. 1951 in Kraft treten zu lassen, damit könnten die bisher gewährten Vergünstigungen nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich gegen ein neues Gesetz aus und erklärt, das alte Landtagsgesetz vom 15. 11. 1950 sei sehr zweckmäßig und brauche nicht abgeändert zu werden. Selbstverständlich hat der Senat das Recht, einen Initiativgesetzentwurf einzubringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und weist darauf hin, daß er unbedingt den Entwurf des Senats möglichst bald an den Landtag weiterleiten müsse. Selbstverständlich bestehe dann auch die Möglichkeit, bei der Beratung dieses Entwurfs im Landtag von Seiten der Regierung Abänderungsanträge zu stellen. Im übrigen sei aber auch er der Meinung, daß es nicht richtig sei, jetzt gleichzeitig diesen Entwurf des Finanzministeriums an den Landtag zu geben. Dazu komme noch, daß der Landtag erklären könne, es seien noch keine Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 15. 11. 1950 erschienen und deshalb könne das Änderungsgesetz nicht beraten werden.9

Staatsminister Dr. Zorn erklärt sein Einverständnis, den Gesetzentwurf zurückzustellen, er habe auch Bedenken gehabt, schließlich aber doch aus dem Gesichtspunkt des Sparens heraus zugestimmt.

Der Ministerrat beschließt, den Initiativgesetzentwurf des Senats dem Landtag zuzuleiten und sich dabei vorzubehalten, die Stellungnahme der Staatsregierung bei den Beratungen in den Ausschüssen vorzutragen.10

IV. Einrichtung von Sparkommissionen11

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, das Staatsministerium der Finanzen habe eine Entschließung über die Errichtung von Sparkommissionen bei den Behörden übersandt, die an alle dem Finanzministerium nachgeordneten Behörden gerichtet sei.12 Grundsätzlich könne sicher dem Vorschlag des Finanzministeriums beigepflichtet werden, daß alle Ressorts im gleichen Sinne auf die ihnen unterstellten Behörden einwirken sollten. Er gebe aber zu bedenken, ob es nicht zweckmäßig sei, zunächst einmal den Erfolg der Sparkommissionen im Bereich des Finanzministeriums abzuwarten.

Staatsminister Dr. Zorn entgegnet, die Mehranforderungen der Ministerien gegenüber dem vergangenen Jahr beliefen sich auf 200 Millionen DM und es müsse etwas geschehen, um überall auf Sparsamkeit einzuwirken. Der vom Landtag eingesetzte Sparkommissar werde wahrscheinlich viel Geld kosten und wenig erreichen,13 er halte es für viel besser, wenn der Spargedanke von den einzelnen Behörden selbst getragen werde; die von ihm getroffene Einrichtung habe sich auch schon in einzelnen Fällen bewährt und koste überhaupt nichts. Er könne deshalb nicht empfehlen, noch zwei Monate abzuwarten und bitte, eine ähnliche Entschließung herauszugeben.

Im Laufe der Aussprache werden verschiedene Beispiele aufgeführt, wo und in welchem Umfang gespart werden könne.

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß die Arbeitsverwaltung schon seit 1945 ständig überprüft werde, auch nach der Richtung, ob die Ämter wirtschaftlich arbeiteten. Man könnte die Errichtung der Sparkommissionen mit diesem System, das sich bewährt habe, verbinden.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt zu und verweist auf Ziff. 2 seiner Entschließung.14

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es nicht für notwendig, schematisch bei allen Ministerien die Anordnung des Finanzministeriums zu übernehmen, diese könnte aber als Muster dienen. Das Finanzministerium habe gebeten, einen entsprechenden Beschluß des Ministerrats herbeizuführen, er schlage deshalb vor, die Einrichtung von Sparkommissionen bei allen Ressorts zu beschließen, es den einzelnen Ministerien aber zu überlassen, in welcher Form die Sparkommissionen errichtet werden sollen. Das hätte den Vorteil, daß die Sache gleichzeitig unter verschiedenen Gesichtspunkten anlaufe. Die Staatskanzlei werde dann diesen Beschluß allen Ministerien zustellen und gleichzeitig die Entschließung des Staatsministeriums der Finanzen vom 20. Februar 1951 beilegen. Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Zorn, die erforderlichen Exemplare der Entschließung zu übermitteln.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend, daß alle Ministerien auf die ihnen unterstellten Behörden dahin einwirken, daß Sparkommissionen eingerichtet werden.

Anschließend werden in längerer Aussprache die Möglichkeiten, Sparmaßnahmen durchzuführen, Staatsbetriebe wirtschaftlicher zu gestalten, die Möglichkeit einer Einführung kaufmännischer Buchführung usw. besprochen.15

V. Räumung von Kasernen, die in deutscher Verwaltung stehen16

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Finanzministerium habe einen Vorschlag bezüglich der Räumung von Kasernen, die in deutscher Verwaltung stehen, vorgelegt, der dem Bundeskanzleramt zugeleitet werden müsse; unter den 14 Objekten befänden sich einige, bei denen man keinesfalls der Räumung zustimmen könne, einige, bei denen keine Bedenken bestünden.17

Staatsminister Dr. Zorn meint, man müsse sich darüber klar werden, ob man bei einzelnen Objekten zustimmen könne oder es auf eine Requisition ankommen lassen solle.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, eine Hauptschwierigkeit bestehe darin, daß die Personen, die die Kasernen verlassen müßten, immer wieder darauf hinwiesen, sie könnten die Mieten, die dann von ihnen verlangt würden, nicht bezahlen; es sei deshalb sehr schwierig, diese Leute aus den Kasernen herauszubekommen. Bei den Verhandlungen habe man sich auf den Standpunkt gestellt, daß niemand gezwungen werden könne, herauszugehen, ehe entsprechender umbauter Raum zur Verfügung stehe.

Vom 14 Objekten müßten unter allen Umständen die Leopoldkaserne in Bayreuth,18 die Artilleriekaserne in Garmisch-Partenkirchen19 und die Hindenburgkaserne in Augsburg ausgenommen werden, während man bei den übrigen wohl zustimmen könne. Er habe unter anderem am Samstag die Schweinaukaserne in Nürnberg besichtigt,20 in der relativ wenig Wohnungen eingebaut seien und die im wesentlichen von den Amerikanern selbst belegt seien. Er halte es für wenig aussichtsreich, diese Kasernen noch zu retten. Von großer Bedeutung seien aber – wie gesagt – die Kasernen in Bayreuth, Garmisch und Augsburg. Sehr zu überlegen sei außerdem, ob man der Räumung der Artilleriekaserne in Kempten zustimmen könne,21 in der nahezu 1500 Personen untergebracht seien und er glaube fast, dieses Objekt sei wichtiger wie die Augsburger Hindenburgkaserne. Recht schwierig seien auch die Verhältnisse bei der Pionierkaserne in Rosenheim, in der fast 1000 Personen wohnten.22 Er schlage deshalb folgende Reihenfolge vor:

Bayreuth, Garmisch, Artilleriekaserne Kempten, Pionierkaserne Rosenheim und dann erst Hindenburgkaserne Augsburg. Es sei wohl notwendig, daß nochmals ein Vertreter des Finanzministeriums mit der Dienststelle Blank in Bonn verhandle.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, endgültig festzulegen, bei welchen Objekten von vornherein abgelehnt werden müsse, die Ablehnung sei dann entsprechend zu begründen.

Staatssekretär Krehle stellt fest, daß das Arbeitsministerium besonders an Bayreuth wegen des Versehrtenkrankenhauses interessiert sei, aber auch an Augsburg, da sich in der dortigen Hindenburgkaserne die Versorgungsanstalt befinde.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt weiter, die Infanteriekaserne in Kempten werde unter allen Umständen geräumt werden müssen, er schlage deshalb vor, unbedingt zu versuchen, die Artilleriekaserne freizubekommen. Was Rosenheim betreffe, so seien in dieser Kaserne – wie gesagt – rund 1000 Personen untergebracht, denen man anderweitige Unterkünfte beschaffen müsse. Er gebe allerdings zu, daß auch die Hindenburgkaserne, in der eine Reihe von staatlichen und städtischen Behörden, ferner 36 Gewerbebetriebe untergebracht seien, große Schwierigkeiten biete.

Der Ministerrat beschließt sodann, endgültig folgende Reihenfolge der Objekte festzulegen, bei denen der Versuch gemacht werden soll, sie von der Räumung freizubekommen:

1. Leopoldkaserne in Bayreuth

2. Artilleriekaserne in Garmisch

3. Artilleriekaserne Kempten

4. Hindenburgkaserne Augsburg

5. Pionierkaserne Rosenheim

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für möglich, bei Rosenheim allenfalls durch Errichtung eines neuen Lagers oder durch sonstige Bauten einen Ausgleich zu finden.

Anschließend werden die Objekte besprochen, bei denen eine Räumung wohl kaum zu vermeiden ist.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, bezüglich des Flughafens München-Riem werde sich wohl ein modus vivendi finden lassen, zumal die Besatzungsmacht in den ersten Jahren nach dem Ende des Krieges großes Verständnis für die Notwendigkeit gezeigt habe, den Flughafen auch für einen späteren zivilen Luftverkehr zu erhalten.

Staatssekretär Dr. Oberländer weist darauf hin, daß es sich hier nicht um freies Wehrmachtseigentum, sondern um Eigentum der Stadt München handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß es demnach die Auffassung des Ministerrats sei, bei fünf Objekten, zu denen evtl, noch der Flughafen Riem komme, der Räumung keinesfalls zuzustimmen,23 bei den anderen acht Objekten den Vorschlägen der interministeriellen Kommission24 bzw. des Staatsministeriums der Finanzen zu folgen25

VI. Verkehrsflughafen Nordbayern26

Staatssekretär Dr. Koch teilt mit, das Justizministerium habe ein ausführliches Gutachten zu der Frage der Ablösung von Forstrechten im Hinblick auf die Errichtung des Verkehrsflughafens Nordbayern ausgearbeitet, das im ganzen gesehen ziemlich negativ gefaßt sei.27

Die Gesamtfläche des Reichswaldes betrage 10000 ha, unmittelbar berührt würden 325 ha. Der Wald sei insgesamt mit 4701 Rechten belastet, von denen 40 Bauholz-, 41 Brennholz-, 39 Streu- und 27 Weiderechte abgelöst werden müßten, wenn die Erhaltung des Reichswaldes nicht gefährdet werden sollte. Dabei sei allerdings nicht ohne weiteres festzustellen, welche Rechte das sein sollten, die Rechtslage sei also recht kompliziert. Man habe deshalb daran gedacht, die Rechte durch ein besonderes Gesetz zu beseitigen, das würde aber ein Gesetz ad hoc sein und damit gegen Art. 70 Abs. 1 der Bayer. Verfassung verstoßen.28 Weiterhin habe man gesagt, es gebe auch einen Anspruch des Belasteten auf schonende Ausübung des Rechtes, diese sichtlich unter dem Eindruck der Kriegsbedürfnisse stehende Rechtssprechung sei aber recht zweifelhaft.29

Bei den fraglichen Forstrechten oder zumindest bei einem Teil von ihnen sei die sogenannte Veräußerungsklausel im Grundbuch eingetragen, die bedeute, daß der Waldeigentümer Stücke ohne Zustimmung des Berechtigten frei veräußern dürfe. Das Recht könne in diesem Fall auf den Restwald zurückgedrängt werden, solange es aus diesem befriedigt werden könne, eine Voraussetzung, die hier mit Rücksicht auf die Überlastung des Waldes nicht gegeben sei. Seines Erachtens sei es wohl eine Frage des Ermessens. Man könne sehr wohl bei den Verhandlungen mit den Rechtlern darauf hinweisen, daß sie eine Verdrängung aus ihrem Recht nicht verhindern könnten.

Eine andere Möglichkeit bestehe noch auf Grund der Verordnung über die Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. 7. 1937.30 Das Justizministerium könne aber nicht beurteilen, ob eine Ablösung nach dieser Verordnung zum Ziele führe. Man habe weiter daran gedacht, § 15 des noch gültigen Luftverkehrsgesetzes vom 1. 8. 1922 anzuwenden.31 Mit dieser Bestimmung könne man wohl eine Möglichkeit finden, im Wege der Enteignung vorzugehen. Er halte es aber für zweckmäßiger, im Weg der Verhandlungen die Rechtler zum Nachgeben zu bringen. Wenn der Flugplatz errichtet werde und damit für den einzelnen Rechtler große Umwege erforderlich würden, um sein Holz zu holen, wäre er unter Umständen wohl bereit, zu verzichten.

Im ganzen gesehen sei die rechtliche Situation recht verwirrend, andererseits sei die Notwendigkeit, den Flughafen zu errichten, so dringend, daß es nicht allzu schwer fallen werde, abzulösen; dazu kommt noch, daß die öffentliche Meinung in Nürnberg zweifellos sich gegen die Rechtler richten werde.

Staatsminister Dr. Schlögl fügt hinzu, die Rechtler hätten sich schon zusammengeschlossen und beschäftigten zwei Nürnberger Anwaltskanzleien; er glaube nicht, daß sie verhandlungsbereit seien.

Staatsminister Dr. Schwalber erinnert an die Erfahrungen, die er selbst als Rechtsanwalt in solchen Fällen gesammelt habe und glaubt, daß man am weitesten komme, wenn man den Rechtlern einen jährlichen Beitrag für die Ablösung der Rechte zusichere. Jedenfalls müsse bald eine Tagfahrt angesetzt werden, bei der man eben geschickt und vernünftig verhandeln müsse.

Regierungsdirektor Merck führt aus, die Bauholzrechte belasteten nicht sehr, sie könnten ohne weiteres vom verbleibenden Wald getragen werden, auch die Weiderechte seien weniger schwerwiegend, sie würden wenig oder gar nicht mehr ausgeübt. Außerordentlich schwierig sei es aber mit den Brennholz- und Streurechten, bei denen über 2500 Rechtler ihre Rechte restlos ausnützten. Eine Übernahme auf den Restwald gehe nicht mehr, weil dieser schon zu stark belastet sei. 11000 Ster, um die es sich hier handle, könnten nur dann noch abgegeben werden, wenn die ganze übrige Bevölkerung überhaupt kein Holz mehr bekomme. Es bleibe nur übrig, ca. 150–200 Rechtler herauszufinden, die gegen eine Abfindung auf ihre Rechte verzichten könnten. Er glaube auch, daß der vom Staatsministerium der Justiz in Ziff. 6 vorgeschlagene Weg, nämlich die freiwillige Ablösung oder Ermäßigung, allein gegangen werden könne.

Staatsminister Dr. Schlögl wendet sich dagegen, daß die Forstabteilung als Verhandlungspartner bei der Tagfahrt auftrete. Es sei Aufgabe der unteren Verwaltungsbehörden, vor allem der Stadt Nürnberg, die Berechtigten zu einem Verzicht auf ihre Rechte zu veranlassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und spricht sich dafür aus, die Stadt Nürnberg zu einer Tagfahrt zu veranlassen; es sei Aufgabe des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sich hierüber mit der Stadt Nürnberg in Verbindung zu setzen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.32

VII. Errichtung staatseigener Tankstellen für Behördenfahrzeuge33

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, das Wirtschaftsministerium habe eine Übersicht über die im Bereich der bayerischen Staatsverwaltung befindlichen staatseigenen Tankstellen zusammengestellt, aus der hervorgeht, daß solche bestehen bei drei Ministerien, drei Kreisregierungen, einer Oberfinanzdirektion, fünf Strafanstalten und fünf Chefdienststellen der Landpolizei. Außerdem habe die Landpolizei an 41 Orten je eine Tankstelle gemietet. Dagegen sei wohl nichts einzuwenden. Er schlage deshalb vor, es bei dem bisherigen Zustand zu belassen, aber keine Erweiterung zuzugestehen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne aber wohl zugelassen werden bei der Landesgrenzpolizeidirektion, die demnächst eine firmeneigene Tankstelle für die Betankung ihrer Dienstfahrzeuge in Betrieb nehmen wolle.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich auch dafür aus, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, besonders im Hinblick auf die Polizei, bei der behördeneigene Tankstellen unter allen Umständen bestehen müßten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

VIII. Landesentschädigungsamt34

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, es sei notwendig, die von ihm ausgesprochene Kündigung Dr. Auerbachs durch einen ausdrücklichen Beschluß der Staatsregierung zu billigen, nachdem seinerzeit auch die Ernennung durch die Staatsregierung erfolgt sei.

Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:

„Der Ministerrat billigt die durch den Herrn Staatsminister der Finanzen ausgesprochene Kündigung des bisherigen Präsidenten des Landesentschädigungsamtes, Dr. Auerbach, und macht sie zu seiner eigenen.“

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Dr. Zorn, diesen Beschluß Dr. Auerbach mitzuteilen.

Anschließend wird eingehend die Frage besprochen, welche Persönlichkeiten für das Amt des Präsidenten des Landesentschädigungsamtes in Frage kommen, ein Beschluß wird nicht gefaßt.35

IX. Getreideversorgung

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Bundeskanzleramtes zu der Frage der Getreideversorgung, das eine Antwort auf das Fernschreiben des Herrn Ministerpräsidenten an Herrn Bundeskanzler Adenauer darstellt. Darin werde unter anderem erklärt, die Zuteilung an Weizen für Bayern werde für Monat März von 14000 auf 22000 to erhöht.

Staatsminister Dr. Schlögl stellt fest, daß schon im Februar die Zuteilung 22000 to betragen habe, sie sei dann herabgesetzt worden und die jetzige Erhöhung auf 22000 to bedeute nur eine Wiederherstellung des früheren Zustands, aber keine Verbesserung.

Die Erhebungen bei den Mühlen usw. über die Getreidevorräte hätten zu keinem Ergebnis geführt, da die Firmen sich weigerten, Auskunft zu erteilen. Die Situation sei nach wie vor sehr schwierig, vor allem in Franken. Das Landwirtschaftsministerium habe sich deshalb auch entschlossen, den Ausmahlungssatz bis auf 90% zu erhöhen. Auf der Konferenz der Landwirtschaftsminister habe man auch die Möglichkeit besprochen, eine sogenannte Anbietungspflicht der Bauern einzuführen, eine Einigung darüber sei aber nicht erzielt worden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, von Herrn Staatsrat Rattenhuber36 habe er erfahren, daß der Bundesernährungsminister infolge des bayerischen Verhaltens in eine schwierige Lage gekommen sei. Herr Rattenhuber bitte, von Bayern aus Herrn Bundesminister Niklas37 zu unterstützen.

Staatsminister Dr. Seidel meint, die statistischen Angaben des Bundes und der Länder über die Getreidevorräte seien recht fragwürdig, jedenfalls verfügten die Mühlen und das Backgewerbe noch über Vorräte.

Staatsminister Dr. Schlögl erkundigt sich, ob ein eigenes Gesetz gemacht werden könnte, das eine Handhabe biete, die vorhandenen Vorräte festzustellen.

Staatsminister Dr. Seidel bezeichnet dies als sehr schwierig.

Es wird vereinbart, die Brotgetreidefrage nochmals im nächsten Ministerrat zu besprechen.38

X. [Behandlung des Reichsvermögens im Wirtschaftsausschuß des Bayerischen Landtags]

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags ver merkt sei, daß Ministerialdirigent Dr. Kiefer39 und Ministerialrat Freudling40 über die Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern über das Reichsvermögen berichten würden.41 An sich habe er Verständnis dafür, daß der Wirtschaftsausschuß unterrichtet werden wolle, er müsse aber doch fragen, ob der Herr Finanzminister davon Kenntnis habe.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, bisher habe er nichts davon gehört, er werde aber dieser Angelegenheit nachgehen.42

In diesem Zusammenhang weist Staatsminister Dr. Oechsle darauf hin, daß es bei der Verkündung des Gesetzes über die Bezahlung des Schwerbeschädigtenurlaubs ähnlich gewesen sei; hier habe der Haushaltsreferent des Bayer. Finanzministeriums eine Meinung vertreten, die von der des Ministerrats abgewichen sei43

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß der Senat dazu übergehe, Anträge anzunehmen, die Ersuchen an die Staatsregierung enthielten. Darüber sei in der Verfassung nichts enthalten, im Gegenteil bestimme die Verfassung, daß die Regierung Beschlüsse des Landtags (und nicht auch des Senats) zu vollziehen habe.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und erklärt, der Senat habe seinerzeit auch eine Interpellation wegen der Preisbildung eingebracht,44 auch das gehöre nicht zu seinen Aufgaben.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet, in Zukunft derartige Beschlüsse und Anträge des Senats ihm zuzuleiten, er werde dann mit dem Präsidenten des Senats sprechen.

Ministerialrat Leusser berichtet, der Senat habe vier Anträge eines Verbandes der Staatskanzlei zur Weiterleitung an die Bundesregierung übersandt; man habe dieses Ersuchen abgelehnt. Heute Vormittag finde eine Besprechung bei Herrn Senatspräsidenten Singer45 statt, zu der Herr Professor Nawiasky46 und er selbst geladen seien. Beabsichtigt sei, eine Enquete-Kommission einzusetzen, wozu der Senat an sich das Recht habe. Er bitte um Zustimmung des Kabinetts, an dieser Besprechung teilzunehmen.

Die Zustimmung wird erteilt.

[XI.] Filmfinanzierungsgesellschaft47

Staatsminister Dr. Seidel gibt einen Bericht über die Gründe, die zur Errichtung der Filmfinanzierungsgesellschaft geführt hätten und über ihre bisherige Tätigkeit. Immerhin habe man erreicht, daß die Filmateliers Geiselgasteig wieder beschäftigt gewesen seien. Selbstverständlich würden auch Vorwürfe gegen die Fifi und gegen ihren Vorstand, Herrn Rechtsanwalt Kilchert,48 erhoben, die jetzt dazu geführt hätten, daß Kilchert Strafanzeige erstattet habe.49 Was daran richtig sei, sei zunächst gleichgültig, die Frage sei nur, ob sich der bayerische Staat weiterhin an der Fifi beteilige und seinen Vertreter im Beirat belassen solle.

Staatsminister Dr. Zorn meint, das Filmgeschäft sei immer risikovoll, nachdem der Staat bisher die Bürgschaft für 19 Millionen DM übernommen habe, sollten keine weiteren Risiken eingegangen werden. Er habe es z.B. abgelehnt, eine Bürgschaft für Kredite zu geben, die mit 22% verzinst werden müßten. Vielleicht könne man sich dahin einig werden, daß der Staat ein größeres Risiko nicht mehr übernehmen könne.

Staatsminister Dr. Seidel wendet ein, in Bayern seien immerhin 60% der Produktenkapazität vorhanden, neuerdings machten aber die anderen Länder, vor allem Hamburg und Hessen, große Anstrengungen, in das Geschäft zu kommen; dazu komme noch, daß die Auflösung des Ufa-Vermögens bevorstehe; gänzlich könne man sich von Bayern aus wohl nicht zurückziehen. Er schlage vor, daß nochmals im Benehmen mit dem Finanzministerium geprüft werde, wie der bayerische Staat sich weiterhin verhalten solle; dann könnte ein entsprechender Ministerratsbeschluß gefaßt werden.

Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.50

[XII.] Bergarbeiterwohnungen51

Staatsminister Dr. Oechsle gibt bekannt, daß die für den Bau von Bergarbeiterwohnungen in Bayern vorgesehenen 1,8 Millionen DM aus ERP-Mitteln gestrichen werden sollten.52 Er bitte deshalb den Herrn Ministerpräsidenten, mit dem Herrn Landeskommissar für Bayern zu sprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm bis Mittwoch 11 Uhr ein entsprechendes Memorandum zuzuleiten, das er dann noch am gleichen Tag mit Herrn Professor Shuster besprechen könne.53

[XIII.] Constructa Bauausstellung Hannover54

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, einem Brief des Staatsministeriums der Finanzen zufolge habe der Finanzausschuß des Bundesrates beschlossen, bei Ausstellungen lokalen Charakters an der Tragung der Kosten nicht mehr die Ländergemeinschaft zu beteiligen, sondern es dem betreffenden Land zu überlassen, wie es die Ausstellung aus eigenen und Bundesmitteln finanziere.55 Infolgedessen werde vorgeschlagen, die Zusage Bayerns, sich an der Constructa Bauausstellung in Hannover zu beteiligen, zurückzuziehen.56

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend die bisherige Zusage zurückzunehmen und das Finanzministerium zu beauftragen, die Landesregierung in Hannover zu verständigen.57

[XIV. Rechts- und linksradikale Tendenzen innerhalb der Polizei]58

Auf Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner wird beschlossen, in einer der nächsten Ministerratssitzungen die Frage der rechts- und linksradikalen Bestrebungen in der Polizei zu erörtern.

[XV.] Pfennigparade 195159

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß der Landeskommissar für Bayern, Prof. Shuster, mit einem sehr freundlichen Schreiben zugesagt habe, die Schirmherrschaft über die diesjährige Pfennigparade zu übernehmen. Die Bedenken, die Professor Seiffert60 bisher geltend gemacht habe, scheinen ihm nicht ganz begründet zu sein.61 Der persönliche Gegensatz zwischen Professor Hohmann und Professor Seiffert spiele wohl auch eine gewisse Rolle. Er habe die beiden Herren gebeten, miteinander zu verhandeln.62

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, nach dieser Zusage der Amerikaner sei es wohl mißlich, abzusagen, er werde deshalb seine Bedenken zurückstellen und nun doch Zusagen.63

[XVI.] Bundesratsangelegenheiten

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß am 28. März 1951 eine Sitzung des Vermittlungsausschusses stattfinden werde. Es handle sich dabei um das vom Bundestag beschlossene Gesetz, daß die Landtagswahlen in Württemberg-Hohenzollern und Baden verschoben werden.64

[XVII.] Einladungen

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Einladung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, die Ende März ihre Jahrestagung in München im Deutschen Museum abhalte.65 Es handle sich dabei um eine besondere Veranstaltung, an der auch viele Ausländer teilnehmen werden. Die Schwierigkeit bestehe darin, daß das Deutsche Museum eine Ablösung von 13000 DM verlange. Die Gesellschaft habe deshalb um einen Zuschuß gebeten. Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Schwalber, die Sache in die Hand zu nehmen und sich wegen eines Zuschusses mit dem Finanzministerium in Verbindung zu setzen. Vielleicht könne das Kultusministerium auch auf das Deutsche Museum Einfluß nehmen dahingehend, daß die Ablösungssumme ermäßigt werde.

Staatsminister Dr. Schwalber sichert zu, das Erforderliche zu tun.

[XVIII.] IRO-Lehrwerkstätten66

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, er habe ein Schreiben der IRO wegen der Lehrwerkstätten in Ingolstadt, Neuburg an der Donau und Mittenwald bekommen, es bestünden anscheinend hier einige Schwierigkeiten.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, die Angelegenheit sei ziemlich unklar, jedenfalls sei noch eine Prüfung durch das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern notwendig. Federführend sei das Innenministerium, das versuchen werde, eine Klärung herbeizuführen.67

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent