Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).
Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatsekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).
I. Bundesangelegenheiten. II. Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. III. Gesetz über die Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates. IV. Sechstes Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates. V. Baunotgesetz. VI. Tag der deutschen Kriegsgefangenen. VII. Weiterführung staatlicher Baumaßnahmen. VIII. Zeitpunkt des nächsten Ministerrats.
Staatsminister Dr. Hundhammer übernimmt den Vorsitz.
A) Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 20. Oktober 1950
Leusser trägt vor, daß die nachfolgenden Punkte auf der Tagesordnung der Sitzung des Plenums des Bundesrates am kommenden Freitag stehen und daß für die einzelnen Punkte die Stellungnahme des Ministerrats erforderlich ist.
Ministerialrat1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 19501
Leusser berichtet, daß zwischen dem Finanzministerium einerseits und dem Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium andererseits noch einige Meinungsverschiedenheiten bestehen.
MinisterialratDr. Hundhammer weist darauf hin, daß er von seinem Ministerium aus auch noch stärkste Bedenken gegen gewisse Stellenmehrungen im Bundesinnenministerium und Zuschüsse des Bundesinnenministeriums zu bestimmten Forschungsaufgaben geltend machen müsse. Am morgigen Tag fände noch eine Sitzung des kulturpolitischen Ausschusses des Bundesrates statt, bei der die endgültige Stellungnahme der Kultusverwaltungen der Länder ausgearbeitet werde.2 Er bitte darum, daß diese Stellungnahme von dem Vertreter Bayerns im Bundesrat als Auffassung der Bayerischen Staatsregierung vertreten werde.
StaatsministerDer Ministerrat stimmt dem Antrag zu.
Der Ministerrat kommt nunmehr darauf zu sprechen, daß das Ernährungsministerium sich für gewisse Beiträge im Haushalt des Bundsernährungsministerium einsetze, deren Streichung das Finanzministerium wünsche. Der Ministerrat stellt sich auf den Standpunkt, daß diese Zuschüsse letzten Endes doch wieder von den Ländern gezahlt werden müßten und daß daher dem Wunsch des Finanzministeriums nach Streichung zuzustimmen sei.
Dr. Seidel weist noch darauf hin, daß vom Standpunkt seines Ministeriums aus gewisse Beträge im Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums – es handle sich in erster Linier um Zuschüsse für demontagegeschädigte Betriebe – zweckmäßig seien, daß er sich jedoch über die Unmöglichkeit, diese Wünsche gegen die Interessen der Finanzminister durchzusetzen, im klaren sei.
Staatsminister3
Der Ministerrat einigt sich dahin, daß Staatsminister Dr. Seidel die Wünsche des Wirtschaftsministeriums im Bundesrat zwar vertreten könne, jedoch dann, wenn die Streichung dieser Beträge von allen Finanzministern gewünscht werde, auch Bayern zustimmen solle.2. Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin4
Dr. Seidelweist darauf hin, daß er noch eine geringfügige Änderung in § 2 beantragen werde.5 Im übrigen könne man gegen das Gesetz keine Einwendungen erheben. Der Ministerrat billigt die Auffassung des Wirtschaftsministers.6
Staatsminister3. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung7
Dr. Seidelweist darauf hin, daß das Gesetz seine zwei Seiten habe. Der entscheidende Gesichtspunkt sei jedoch der, daß das Gesetz einen Anreiz zur ausländischen Kapitalinvestierung gebe, wenn dies wieder möglich sei. Diesem Gesichtspunkt gegenüber hätten alle Bedenken zurückzutreten. Man müsse daher dem Gesetz wohl zustimmen.
Staatsminister8
Der Ministerrat billigt die Zustimmung zum Gesetz.4. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes9
des Bundesrates zu, wonach die Einlösung der Wertpapiere innerhalb eines Vierteljahres nach Ablauf des auf die Hingabe folgenden10. Rechnungsjahres erfolgen soll.10
Der Ministerrat stimmt grundsätzlich zu. Bezüglich des noch nicht feststehenden Zeitpunkts für die Einlösung stimmt er der Auffassung des Finanzausschusses5. Entwurf einer Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Zweiten und Dritten Teil des Soforthilfegesetzes11
Der Ministerrat stimmt dem Vorschlag des Finanzausschusses zu, einer rückwirkenden Inkraftsetzung der Verordnung zu widersprechen.
12
Im übrigen billigt der Ministerrat die Verordnung6. Entwurf einer Verordnung über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vor Einkommen13
Der Ministerrat stimmt der Verordnung zu.
7. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die steuerliche Behandlung der Reisekosten14
15 im Bundesrat zu versuchen, die Angelegenheit nochmals an den Finanzausschuß zurückverweisen zu lassen.16
Der Ministerrat stimmt der Empfehlung des Koordinierungsausschusses zu,8. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die besondere Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke und Einrichtungen17
Dr. Müllerdarauf hingewiesen hat, daß Caritas und Evangelisches Hilfswerk bereits nach einer früheren Bestimmung unter die Steuerbegünstigung fallen würden. Es handle sich hier nur um eine Egänzung.18
Der Ministerrat stimmt zu, nachdem Staatssekretär9. Entwurf eines Anleihegesetzes von 195019
Dr. Müller macht gegen den Entwurf stärkste Bedenken geltend, da sich die Bestimmungen zu Ungunsten der Länder auswirken würden.20
Staatssekretär21
Der Ministerrat beschließt, daß im Plenum des Bundesrates versucht werden solle, das Gesetz von der Tagesordnung abzusetzen.10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes22
23 Es wird festgestellt, daß die Bestimmung des Stichtages vom 1. Oktober 1949 für die Feststellung des Geschäftswerts zwar fiskalisch ungünstig sei, weil die Kurse seit dieser Zeit gestiegen seien, daß diese Feststellung jedoch rechtlich keinen Bedenken unterliege.
Der Ministerrat erteilt seine Zustimmung zur Neufassung des § 7.24
Der Ministerrat ist mit der Festlegung des Stichtags für den 1. Oktober einverstanden11. Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen25
Der Ministerrat stimmt zu.
12. Zustimmung zum Vorschlag des Bundesjustizministers zur Ernennung zweier Bundesanwälte
26
Der Ministerrat stimmt den beiden Ernennungsvorschlägen zu.13. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht27
Leusser trägt vor, daß hier nur noch über die Frage Berlinsals Sitz des Bundesverwaltungsgerichts zu sprechen sei.28 Da es wohl aussichtslos erscheine, die Bestimmung Berlins als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts zu Fall zu bringen, empfehle der Koordinierungsausschuß, eine Ergänzung des Gesetzentwurfs in der Weise vorzunehmen, daß Senate des Bundesverwaltungsgerichts auch außerhalb des Sitzes tagen können29
MinisterialratDr. Hundhammer wendet sich dagegen, daß Berlin zum Sitz des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt wird. Er macht geltend, daß es sich hier doch um keine politische, sondern um eine praktische Frage handle. Bestimme man Berlin zum Sitz des Verwaltungsgerichts, so sei es für die Rechtssuchenden praktisch unmöglich, an den Verhandlungen teilzunehmen. Nehme man aber die vom Koordinierungsausschuß vorgeschlagene Bestimmung in den Gesetzentwurf auf, so würden hierdurch wahrscheinlich erhebliche Mehrkosten verursacht. Er halte es für das richtige, wenn Bayern im Bundesrat sich eindeutig gegen die Bestimmung Berlins als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts wende. Alle vernünftig denkenden Menschen müßten dieser Stellungnahme Bayern zustimmen.
StaatsministerBerlins zum Sitz des Bundesverwaltungsgerichts aussprechen solle.30
Der Ministerrat stimmt der Auffassung des Kultusministers zu, wonach Bayern, auch auf die Gefahr hin, überstimmt zu werden, sich gegen die Bestimmung14. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten31
Leusser trägt vor, daß auch hier die Frage nur die sei, ob Berlin zum Sitz des höchsten Bundesdienststrafgericht bestimmt werden solle. Hier habe die Bundesregierung von sich aus schon vorgesehen, daß das höchste Bundesdienststrafgericht auch außerhalb Berlins Sitzungen abhalten könne.32
Ministerialrat33 errichte.
Ministerialrat Leusser ist der Auffassung, man könne bei diesem Gesetzentwurf die Frage Berlins dadurch umgehen, daß man das höchste Bundesdienststrafgericht nicht beim Bundesverwaltungsgericht, sondern beim BundesgerichtshofDr. Ankermüller wendet sich gegen diesen Vorschlag mit der Begründung, die Dienststrafsachen seien mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit so eng verbunden, daß sie auch dorthin gehören würden.
StaatsministerDer Ministerrat läßt die Frage offen, ob das höchste Bundesdienststrafgericht beim Bundesgerichtshof oder ob es beim Bundesverwaltungsgericht errichtet werden soll.
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Der Ministerrat ermächtigt Wirtschaftminister Dr. Seidel, im Plenum des Bundesrates nach seinem Ermessen so abzustimmen, wie es beim Stand der Verhandlungen sich als zweckmäßig erweise.15. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Jugendnot35
36 Es wird festgestellt, daß sich darin auch die Ausschüsse des Bundesrates einig sind.
Der Ministerrat ist sich darin einig, daß die Errichtung eines besonderen Amts zur Bekämpfung der Jugendnot als Bundesbehörde von Bayern aus abzulehnen sei.Krehle hält es für das Zweckmäßigste, wenn man versuche, das Gesetz im Plenum noch nicht zu verabschieden, sondern es an die Ausschüsse zurückverweise, derart, daß eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Inneres, Wirtschaft und Arbeit abgehalten werde.
Staatsminister37
Der Ministerrat schließt sich jedoch dem Vorschlag des Ausschusses für Inneres vom 12. Oktober 1950 an, das Problem in einer Besprechung der Länderreferenten zu beraten, weil es damit gelinge, den Gesetzentwurf auf die Länderebene zu verlagern.16. Entwurf einer Verordnung über die Miethöhe für neugeschaffenen Wohnraum38
Der Ministerrat hat keine Bedenken, daß Bayern dem zu erwartenden Antrag auf Verweisung der Verordnung an den Wirtschaftsausschuß zustimmt.
17. Entwurf einer Verordnung über die Wirtschaftlichkeits- und Wohnflächenberechnung für neugeschaffenen Wohnraum39
Der Ministerrat stimmt zu.
18. Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. 8. 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien40
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Der Ministerrat stimmt zu.19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung42
Dr. Seidel trägt vor, daß es sich hier um das Verbot des Verkaufs von Armbanduhren im Wandergewerbe handle.
StaatsministerDer Ministerrat stimmt zu.
20. Berücksichtigung der Notstandsgebiete bei der Vergebung von Leistungen und Bauleistungen durch Landesbehörden43
Dr. Seidel ist der Auffassung, man könnte der Empfehlung unbedenklich zustimmen, weil man diese Sache in Bayern trotzdem machen könne, wie man wolle. Die Fassung, die das Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagen habe, begegne allerdings stärksten Bedenken. Er habe gegen diese Fassung bereits protestiert und werde das auch im Bundesrat tun.
Staatsminister44
Der Ministerrat stimmt der Auffassung des Wirtschaftsministers zu21. Entwurf einer Anordnung zur Verordnung über Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr mit Prüfungsordnung45
Leusser teilt mit, daß die Sache wahrscheinlich von der Tagesordnung abgesetzt werde. Bayern halte an seinem bisherigen Standpunkt fest, wonach eine besondere Ermächtigung der Landesbehörden durch den Bund nicht notwendig sei.
Ministerialrat46
Der Ministerrat billigt diesen Standpunkt.22. Entwurf einer Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnungen über die Bewirtschaftung und Marktregelung von Erzeugnissen der Landwirtschaft47
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Der Ministerrat stimmt der Anordnung zu, weil infolge des Fehlens eines Marktregelungsgesetzes die Verlängerung der bisherigen Geltungsdauer der Anordnung unbedingt notwendig ist.23. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Lohnzahlungen an Feiertagen49
Leusser trägt vor, gegen den Gesetzentwurf bestünden nach wie vor von Bayern aus rechtliche Bedenken. Bayern könne zustimmen, wenn in dem Gesetzentwurf eine Vorschrift des Inhalts aufgenommen werde, daß alle „entgegenstehenden“ Bestimmungen aufgehoben würden. 50 Die jetzige Fassung begegne stärksten Bedenken, weil damit durch ein einfaches Bundesgesetz Bestimmungen der Bayer. Verfassung außer Kraft gesetzt werden, ohne daß ein Bedürfnis hierfür bestehe.
MinisterialratKrehle erklärt, er habe versucht, in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses die fragliche Bestimmung überhaupt streichen zu lassen, sei aber nicht durchgedrungen.
Staatsminister51
Der Ministerrat beschließt, an der bisherigen Auffassung festzuhalten.24. Entwurf eines Gesetzes über die Erstattung von Leistungen der Sozialversicherung an Flüchtlinge durch den Bund
Dr. Grieser erläutert die Bestimmungen des Gesetzentwurfs52 und macht geltend, daß man, wenn man den Gesetzentwurf vollständig fallen lasse, Gefahr laufe, eines Tages vom Bund die Flüchtlingsrenten nicht mehr ersetzt zu erhalten. Der Ministerrat billigt den Vorschlag, die Sache nochmals an den Finanzausschuß zurückzuverweisen.53
StaatssekretärB) Gesetz über die Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung54
Dr. Grieser berichtet, daß dieses Gesetz morgen oder übermorgen im Rücklauf an den Bundesrat komme. Er sei davon unterrichtet worden, daß von einzelnen Landesregierungen versucht werde, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen. Der Grund des Einspruchs liege in der im Gesetz vorgesehenen paritätischen Besetzung der Vertretungen bei den Krankenkassen und in der Aufhebung des Verbots, neue Kassen zu errichten. Er bitte um eine ausdrückliche Ermächtigung des Ministerrats dazu, daß Bayern seine schon bisher erteilte Zustimmung aufrecht erhalte.
Staatssekretär55
Der Ministerrat erklärt, daß er nach wie vor mit dem Gesetz einverstanden ist.C) Entwurf eines Preisgesetzes56
Leusser trägt vor, daß bei der Sitzung des Rechtsausschusses am 19. Oktober 1950 der Entwurf eines Preisgesetzes zur Erörterung stehe. Er bitte den Ministerrat um eine Weisung, wie er sich zur Bestimmung des § 3 Abs. 4 der vorliegenden Bundestagsfassung verhalten solle.57 Gegen diese Fassung bestünden einerseits verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art. 84 Ziff. 1 GG,58 andererseits erfordere die wahrscheinlich auch noch in den kommenden Jahren auftretende Energienot in Bayern aus wirtschaftlichen Gründen die Einfügung dieser Bestimmung.
MinisterialratGeiger weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Bestimmung im Interesse der bayerischen Wirtschaft hin.
StaatssekretärDr. Hundhammer ist der Auffassung, man müsse unter allen Umständen auf einer Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes bestehen.
Staatsminister59
Der Ministerrat beschließt, daß im Rechtsausschuß gegen die Bestimmung des § 3 Abs. 4 unter Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gestimmt werden soll.D) Gesetz zur Ausführung des Art. 131 GG (3%ige Gehaltskürzung)60
3%ige Gehaltskürzung aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen sei.61
Der Ministerrat bestätigt seine bisherige Auffassung, wonach die geplanteDr. Müllerweist auf die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs hin, welcher die Aufbaufinanzierung künftig wesentlich vereinfache.
StaatssekretärGeiger,Staatssekretär Dr. Konradund Staatssekretär Jaenickeerklären, sie hätten zu dem Gesetzentwurf Abänderungsvorschläge und hätten gegen den Gesetzentwurf auch einzelne Bedenken vorzubringen. Da der Gesetzentwurf ihnen aber so kurzfristig zugeleitet worden sei, hätten sie noch keine Gelegenheit gehabt, ihre Vorschläge und Bedenken genau niederzulegen.63
StaatssekretärDr. Hundhammererklärt, in der vom Staatsministerium der Finanzen beabsichtigten Eile könne der Gesetzentwurf nicht im Ministerrat verabschiedet werden. Er zweifle auch daran, ob das Gesetz noch im Landtag beraten werden könne.
Staatsminister64
Die Beratung des Gesetzentwurfs wird zurückgestellt.65
Auch die Beratung dieses Gesetzes stellt der Ministerrat zurück, da die Zeit zur Prüfung des Gesetzentwurfs zu kurz war.Jaenickehat gegen den Gesetzentwurf gewisse Bedenken, er möchte auch noch einige Gegenvorschläge machen. Auch die Beratung dieses Gesetzentwurfs wird zurückgestellt.67
StaatssekretärDr. Ankermüllerträgt vor, daß der Senat einen Beschluß gefaßt habe, wonach ihm bis zum 31. Oktober der Entwurf eines Baunotgesetzes von der Staatsregierung vorgelegt werden solle.69 Wenn er sich auch darüber im klaren sei, daß das Gesetz vom Landtag nicht verabschiedet werden könne, so könne man doch dem Wunsch des Senats entsprechen und ihm den Entwurf eines Baunotgesetzes, der in seinem Ministerium nunmehr fertiggestellt worden sei, vorlegen.70 Er schlage deshalb vor, in der nächsten Sitzung des Ministerrats das Baunotgesetz zu beraten.
Staatsminister71
Der Ministerrat billigt den Vorschlag des Staatsministers des Innern.Dr. Grieserteilt mit, daß am heutigen Tage eine Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft für Kriegsgefangene stattgefunden habe, bei der der Beschluß gefaßt worden sei, am 26. Oktober eine Kundgebung im Zirkus Krone abzuhalten, bei der ein Vertreter der Staatsregierung, Vertreter der Kirchen, Angehörige von Kriegsgefangenen und ein Heimkehrer sprechen würden.73
StaatssekretärDer Ministerrat billigt die Abhaltung dieser Kundgebung.
Dr. Hundhammererklärt, daß der Herr Ministerpräsident aus seinem Dispositionsfonds für die Durchführung der Kundgebung 500 DM zur Verfügung stelle.74
StaatsministerFischerteilt mit, daß es sich als unmöglich erwiesen habe, die für die Fortführung der staatlichen Baumaßnahmen bis Ende des Jahres erforderlichen 6 Millionen DM von der Landeszentralbank im Wege des Wechselkredits zu erhalten. Es drohe nunmehr die Entlassung von mehreren tausend Bauarbeitern.
StaatssekretärDr. Müller weist darauf hin, daß er bei der Landeszentralbank sein möglichstes versucht habe, um diesen Kredit zu beschaffen. Die Landeszentralbank habe jedoch die Bereitstellung dieser Mittel wiederholt abgelehnt. Sie habe hierbei insbesondere geltend gemacht, daß Bayern den Kredit der Landeszentralbank schon über Gebühr in Anspruch genommen habe.75
Staatssekretär76 Vizepräsident Hartlieb,77 ferner ein Herr der Bayerischen Staatsbank teilnehmen sollen.
Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die 6 Millionen DM unter allen Umständen bereitgestellt werden müssten. Er beschließt daher, am 18. Oktober im Staatsministerium der Finanzen eine Besprechung abzuhalten, an der die Staatsminister Dr. Hundhammer und Dr. Ankermüller, die Staatssekretäre Fischer und Geiger, Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, Präsident Grasmann,Der Ministerrat beschließt, den nächsten Ministerrat Anfang nächster Woche (Dienstag Nachmittag oder Mittwoch) nach Rückkehr des Herrn Ministerpräsidenten abzuhalten. Bei diesem Ministerrat sollen die Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrates in der nächsten Woche, das Baunotgesetz und die drei vom Ministerrat in der heutigen Sitzung zurückgestellten Gesetzentwürfe des Finanzministeriums beraten werden.