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Nr. 116MinisterratssitzungDonnerstag, 3. August 1950 Beginn: 15 Uhr Ende: 18 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Kultusminister Dr. Hundhammer, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).1

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Fischer (Innenministerium – Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Zweites Gesetz zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen. II. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden. III. Gesetz über Sondernutzung an Gebäudeteilen. IV. Verordnung über die Errichtung von staatlichen Bauleitungen für Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Hoch- und Tiefbaus. V. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. 8. 1949. VI. Bundesangelegenheiten. VII. Vollzug des Gesetzes Nr. 24 der Alliierten Hohen Kommission. VIII. Verordnung über die Vertretung des Bayer. Staates in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Parteistreitigkeiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie über das Abhilfeverfahren. IX. Übernahme der Krankenhausstiftung links der Isar. X. Verkehrstagung in Bamberg. XI. Personalangelegenheiten. XII. Weiterführung der Schulspeisung. XIII. Verordnung zur Durchführung des Volkszählungsgesetzes 1950. XIV. Eingaben von Behörden an den Eingaben- und Beschwerdeausschuß des Bayer. Landtags. XV. Strafverfahren gegen Abgeordnete.

I.Zweites Gesetz zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen2

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet kurz über den Inhalt des Gesetzes, das unter anderem die Möglichkeit vorsehe, nicht untergebrachte Zusicherungsinhaber durch Zahlung eines Geldbetrags abzufinden.3

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetz ohne Abänderungen zuzustimmen.4

II. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat Gemeinden und Gemeindeverbänden5

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß dieses Gesetz trotz der angespannten Lage des Staatshaushaltes beabsichtigt, den Finanzausgleich zu Gunsten der Gemeinden und Gemeindeverbänden zu verbessern. Die Verbesserungen betrügen insgesamt 26,2 Millionen DM.

Der Ministerrat stimmt auch diesem Gesetzentwurf zu.6

III. Gesetz über Sondernutzung an Gebäudeteilen7

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet kurz über den Gesetzentwurf, der zur Wohnungsbeschaffung und zur Linderung der Raumnot beitragen solle. Allerdings sei die Begründung von echtem und vollem Eigentum an einem Gebäudeteil nach dem in Kraft stehenden bürgerlichen Recht nicht möglich

Staatssekretär Dr. Konrad meint, allzuviel sei von diesem Gesetz nicht zu erwarten, da seiner Auffassung nach wenig Gebrauch davon gemacht werde.8 Trotzdem sei es richtig, dieses Gesetz zu erlassen, das in ähnlicher Form übrigens auch schon in Württemberg-Baden verabschiedet worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und weist darauf hin, daß das Gesetz vor allem wohl beim Zusammenschluß von Einzelpersonen zu einer Art Baugenossenschaft von Bedeutung werden könne.

Der Ministerrat beschließt, das Gesetz in der vorliegenden Form zu verabschieden.9

IV.Verordnung über die Errichtung von staatlichen Bauleitungen für Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Hoch- und Tiefbaus10

Nachdem von Seiten des Staatsministeriums der Finanzen gegen den Entwurf Bedenken erhoben werden,11 wird beschlossen, die Beratung bis zur Klärung der Differenzpunkte zurückzustellen.12

V. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. 8. 194913 Staatssekretär Dr. Grieser führt aus, der Nationalsozialismus habe durch Gewaltmaßnahmen der verschiedensten Art auch auf dem Gebiet der Sozialversicherung viele Angestellte und Arbeiter geschädigt, z.B. durch Verdrängung vom Arbeitsplatz usw., Maßnahmen, die sich auf die Versicherung auch jetzt noch auswirkten. Um diese Schädigungen zu beseitigen, habe bereits der Wirtschaftsrat durch ein Gesetz die grundsätzliche Wiedergutmachung bestimmt, nachdem schon früher ein ähnliches Gesetz des Stuttgarter Länderrates bestanden habe.14

Die vorliegende Verordnung zur Durchführung des Gesetzes sehe vor, daß die Anerkennung der Gewaltmaßnahmen durch das Landesentschädigungsamt zu erfolgen habe.15 Wenn dieses anerkannt habe, müßten die Versicherungsträger die entsprechenden Folgen daraus ziehen, z.B. die Haftzeit als Versicherungszeit anrechnen usw.16 Das bedeute praktisch eine Gleichstellung dieser Versicherten mit den Kriegsteilnehmern, die ja ebenfalls während der Zeit des Kriegsdienstes als weiterversichert gelten. Die Verordnung beruhe übrigens auf einer Absprache zwischen den Ländern und dem Bund.17

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Bayer. Staatskanzlei habe einige Änderungen formaler Art vorgeschlagen, er bitte Herrn Staatssekretär Dr. Grieser deshalb, sich noch mit Herr Ministerialrat Leusser in Verbindung zu setzen.

Nachdem Herr Staatssekretär Dr. Grieser sich damit einverstanden erklärt, wird die Verordnung verabschiedet.18

VI.Bundesangelegenheiten

1. Sitzung am 10. August 1950

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß am 10. August 1950 Herr Senator Dudek von Hamburg vor dem Vereinigten Wirtschafts- und Finanzausschuß über verschiedene Fragen referieren werde; jedenfalls müßte an dieser Sitzung Herr Staatsminister Dr. Seidel teilnehmen, während er die Beteiligung anderer Kabinettsmitglieder anheimstelle.

Staatsminister Dr. Pfeiffer macht darauf aufmerksam, daß auch noch einige Rückläufer im Bundesrat behandelt werden müßten, weshalb es zweckmäßig wäre, wenn jedenfalls vom Staatsministerium des Innern ein Vertreter anwesend sei.

2. Umorganisation des Bankwesens19

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, vor einigen Tagen habe in Unkel eine Besprechung mit den Vertretern der Banken stattgefunden,20 deren Ergebnis von Herrn Staatssekretär Dr. Müller mit größter Besorgnis aufgenommen worden sei. Er halte es für gut, wenn der Herr Staatssekretär den Ministerrat über die Zusammenhänge unterrichten würde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, er habe zusammen mit Herrn Staatssekretär Dr. Müller bereits mit dem Präsidenten der Bayer. Landeszentralbank21 gesprochen, es sei zweifellos richtig, daß Anlaß zu großer Besorgnis sei. Die beabsichtigte Zusammenfassung der Großbanken werde sich für die bayerische Wirtschaft sehr ungünstig auswirken. Das Zentralbanksystem, das sich sicher bewährt habe, könne unter Umständen völlig durcheinander geworfen werden, aus dieser Besorgnis heraus habe er auch schon mit dem Bundesfinanzminister gesprochen, der nochmals zu ihm wegen dieser Frage nach Kissingen kommen wolle.22 Staatssekretär Dr. Müller und Herrn Präsident Grasmann habe er gebeten, an dieser Besprechung in Kissingen gleichfalls teilzunehmen23 Nicht uninteressant sei übrigens, daß der 1. Vorsitzende des Landesausschusses der bayerischen Industrie,24 Herr Dr. Seeling,25 sowohl an Präsident Dr. Grasmann, wie an ihn selbst geschrieben und sich gegen die Auffassung der Landeszentralbanken von Bayern und Württemberg-Baden gewandt habe.26

Staatssekretär Dr. Müller gibt sodann einen Überblick über die Entwicklung in den letzten Jahren und erinnert daran, daß vor 3 Jahren eine weitgehende Dezentralisierung durchgeführt worden sei,27 die nun wieder aufgehoben werden solle.

Auf diese Zusammenhänge habe er auch bei den von Herrn Staatsminister Dr. Pfeiffer erwähnten Besprechungen in Unkel hingewiesen. Die Vertreter der sogenannten D-Banken versuchten mit allen Mitteln den Standpunkt durchzusetzen, daß nur auf Basis der D-Banken überhaupt gearbeitet werden könne. Sie hätten eine Denkschrift herausgebracht, die auf nichts anderes als auf ihre Wiederherstellung ausgehe. Geplant sei eine Aufgliederung des Banksystems in drei Abteilungen, nämlich Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Umgebung und Frankfurt. Zur Begründung sei ausgeführt worden, dies sei die beste Lösung, weil damit ein gerechter Ausgleich geschaffen würde. Präsident Grasmann und er hätten sich scharf dagegen gewandt, da es für Bayern unmöglich sei, völlig von Frankfurt abhängig zu werden. Von der anderen Seite sei vor allem behauptet worden, nur auf diese Weise sei es möglich, größere Auslandskredite hereinzubekommen, eine Behauptung, die keineswegs bewiesen sei und der er selbst entgegengehalten habe, zurzeit bestehe überhaupt keine Aussicht für Auslandskredite; diese seine Auffassung sei ihm übrigens auch von einem Schweizer Bankmann bestätigt worden. In dieser Hinsicht würden immer gewisse Schwierigkeiten bestehen, gleichgültig, ob das sogenannte Dreiersystem oder ein anderes System eingeführt würde. Die andere Behauptung der D-Banken, daß die Direktion dieser drei Zentralbanken völlig unabhängig seien, sei unrichtig, diese würden genauso von einer zentralen Stelle ihre Direktiven bekommen und Anordnungen ausführen. Bedauerlich sei, daß in dieser Frage Herr Bundesfinanzminister Schäffer schon mehr oder weniger nachgegeben habe.28 Auf Seite Bayerns stünden übrigens noch Württemberg-Baden, Hessen und Niedersachsen, dagegen trete für den Vorschlag der D-Banken vor allem Hamburg ein.29

3. Ehemaliges Reichsvermögen30

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Frage, was mit dem ehemaligen Reichsvermögen geschehen und wie der Übergang auf den Bund erfolgen solle, noch völlig ungeklärt sei.

Staatssekretär Dr. Müller führt dazu aus, die Frage sei für Bayern schon deswegen so bedeutungsvoll, weil in derartigen Objekten eine große Zahl von Flüchtlingsbetrieben untergebracht worden seien. Wenn diese Objekte auf den Bund übergingen, bestehe die Gefahr, daß die Flüchtlingsbetriebe entweder ganz zerschlagen würden oder in große Schwierigkeiten kämen. Die ganze so notwendige und gut angelaufene Industrialisierung Bayerns werde damit in Frage gestellt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und betont, im ungünstigsten Fall müsse man damit rechnen, daß diese Betriebe nach Nordrhein-Westfalen abgezogen würden.

In diesem Zusammenhang teilt Staatssekretär Dr. Müller mit, das Finanzministerium versuche alles, um den Bayer. Motorenwerken zu helfen, deren Schwierigkeiten groß seien.31 Wahrscheinlich werde im Laufe des nächsten Jahres das Werk in Allach frei werden, sodaß dann die Frage akut würde.32

Staatssekretär Geiger ersucht, das Wirtschaftsministerium über die Verhandlungen zu unterrichten und zu weiteren Besprechungen beizuziehen.

Staatsminister Krehle stellt das Interesse des Arbeitsministeriums an dieser Angelegenheit fest und verweist darauf, daß die Errichtung einer bayerischen Automobilindustrie dringend notwendig sei.33

4. Branntweinmonopolverwaltung34

Regierungsdirektor von Gumppenberg teilt einen Telefonanruf des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Ziebill35 mit, wonach die Möglichkeit bestehe, daß die Branntweinmonopolverwaltung des Bundes nach Nürnberg gelegt werde. Nach Meinung des Herrn Oberbürgermeisters sei die Aussicht für Nürnberg günstig, die einzige wirkliche Konkurrenz sei Koblenz.36 Die Stadt Nürnberg bitte die bayerische Regierung dringend, sich auch einzusetzen und vielleicht unmittelbar an Herrn Bundesfinanzminister Schäffer heranzutreten.

Es wird vereinbart, daß Herr Staatsminister Dr. Pfeiffer und Herr Staatssekretär Dr. Müller die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen.37

5. Subventionen für Phosphordünger38

Staatssekretär Sühler teilt mit, das Landwirtschaftsministerium habe ein Fernschreiben des Herrn Bundesministers Dr. Niklas bekommen, wonach der Bundesfinanzminister zwar grundsätzlich Subventionsmittel für Phosphordünger bejahe, aber nicht in der Lage sei, aus Bundesmitteln die Subventionierung zu übernehmen. Er bitte deshalb dringend, im bayerischen Kabinett die Übernahme des auf Bayern entfallenden Anteils zu übernehmen39

Notwendig seien 11,919 Millionen DM im ganzen Jahr, für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1950, die jetzt in Frage stehe, also rund 3 Millionen DM. Das Landwirtschaftsministerium habe sich bei den übrigen Ländern erkundigt, die, soweit sie erreichbar gewesen seien, übereinstimmend erklärt haben, die Subventionierung sei ausschließlich eine Bundesangelegenheit. An sich habe natürlich die Landwirtschaft ein großes Interesse an diesen Subventionen, da ja ihre Situation außerordentlich schwierig sei, er erinnere dabei nur an die Frage der Lohnerhöhung für die Landarbeiter. Wenn eine Preiserhöhung für Phosphordünger käme, so werde es dem größten Teil der Landwirte nicht möglich sein, noch Handelsdünger anzuschaffen. Auch er stehe aber auf dem Standpunkt, daß die Subventionierung allein Sache des Bundes sei.

Staatsminister Dr Hundhammer erklärt, es sei unmöglich, jetzt von bayerischer Seite diese 12 Millionen DM oder auch nur den vierteljährlichen Betrag von 3 Millionen DM zur Verfügung zu stellen; es gebe wichtigere Dinge, für die keine Mittel zur Verfügung seien.

Staatssekretär Sühler meint, das Kabinett müsse heute wohl beschließen, grundsätzlich würde die Notwendigkeit der Subventionen bejaht, die Übernahme der Kosten auf die Länder sei aber nicht möglich. Staatsrat Rattenhuber habe übrigens mitgeteilt, daß laut Rücksprache mit den Beauftragten aller Länder überall einmütig die Übernahme abgelehnt werde.

Staatssekretär Dr Müller schlägt sodann vor, dem Bund mitzuteilen, daß Bayern die Übernahme der Subventionen auf Grund der Finanzlage ablehnen müsse. Außerdem müsse man darin auf eine Klärung über die notwendige Höhe dringen und betonen, daß die Subventionen möglichst ab 1. Oktober 1950 überhaupt abgeschafft werden müßten.

Ministerpräsident Dr Ehard stimmt zu und ersucht Herrn Staatssekretär Sühler, den Entwurf eines Schreibens an Bundesminister Dr. Niklas vorzubereiten, der dann als Meinung des Kabinetts weitergegeben werde.40

Der Ministerrat schließt sich diesem Vorschlag an.

VII. Vollzug des Gesetzes Nr. 24 der Alliierten Hohen Kommission

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, an sich sei die Durchführung des Gesetzes Nr. 24 der Alliierten Hohen Kommission,41 das sich mit der Einschränkung und Überwachung der Herstellung, der Erzeugung, der Ein- und Ausfuhr usw. bestimmter Gegenstände und Erzeugnisse, die Kriegszwecken zu dienen geeignet sind, befasse, dem Wirtschaftsministerium übertragen worden.42 Das Staatsministerium des Innern habe nun vorgeschlagen, an der Durchführung beteiligt zu werden, da es sich hier auch um Fragen der öffentlichen Sicherheit handle.43

Nachdem Staatssekretär Dr. Schwalber die Notwendigkeit einer Beteiligung des Innenministeriums begründet, antwortet Ministerpräsident Dr. Ehard, er werde ein entsprechendes Schreiben an das Staatsministerium für Wirtschaft richten.44

VIII. Verordnung über die Vertretung des Bayer. Staates in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Parteistreitigkeiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie über das Abhilfeverfahren45

Regierungsrat Bußler berichtet, die Bayer. Staatskanzlei habe gegen den vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf in einigen Punkten schriftlich Bedenken erhoben.46 In einer mündlichen Unterredung mit dem zuständigen Referenten, Herrn Ministerialrat Freudling, sei über alle Punkte Übereinstimmung erzielt worden.47

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diese Verordnung zu verabschieden mit der Maßgabe, daß unter Beiziehung des Staatsministeriums der Justiz eine endgültige Formulierung gefunden werde48

IX. Übernahme der Krankenhausstiftung links der Isar

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als notwendig, bald eine Klärung über die Krankenhausstiftung links der Isar zu erreichen, die vor allem von der Stadt München und der Universität München angestrebt werde49

Staatsminister Dr. Hundhammer rät dazu, hier der Stadt München nicht zu sehr entgegenzukommen, zumal sie sehr erhebliche Forderungen stelle.50

Nachdem Staatssekretär Dr. Müller feststellt, er habe in dieser Sache schon verschiedene Besprechungen gehabt, wird vereinbart, möglichst bald unter der Federführung des Staatsministeriums der Finanzen eine Besprechung aller beteiligten Kreise herbeizuführen.51

X. Verkehrstagung in Bamberg

Regierungsdirektor von Gumppenberg gibt einen Überblick über die Vorbereitung der Verkehrstagung in Bamberg, die am 9. August 1950 in Anwesenheit des Herrn Bundesverkehrsministers Dr. Seebohm52 stattfinden solle.53 Vorgesehen sei am Vormittag eine interne Besprechung über die Grenzlandreise vom Januar 1950,54 ferner eine öffentliche Sitzung am Nachmittag, bei der neben den allgemeinen Verkehrsfragen im Bamberger Raum vor allem das Rhein-Main-Donauproblem besprochen werden sollte. Am 10. August werde sodann eine Besichtigung der Rhein-Main-Donauanlagen am Main stattfinden.

Zu der Tagung seien der Herr Wirtschafts- und der Herr Landwirtschaftsminister, sowie die Herren Staatssekretäre Fischer, Dr. Müller und Geiger eingeladen worden.

XI. Personalangelegenheiten

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, die vom Staatsministerium des Innern vorgelegten Beförderungsvorschläge zurückzustellen,55 bis sich das Staatsministerium der Finanzen dazu geäußert habe.

XII. Weiterführung der Schulspeisung56

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich nach dem Stand der Angelegenheit.

Staatssekretär Dr. Schwalber führt aus, dem Innenministerium stünden keine entsprechenden Mittel zur Verfügung, die Weiterführung hänge nun davon ab, welche Beträge vom Bund überwiesen werden könnten.

Staatssekretär Dr. Müller schließt sich an und verweist darauf, daß schon mit dem Bund darüber verhandelt werde.57

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend, die Angelegenheit im Auge zu behalten und noch vor Beginn des neuen Schuljahres im September darauf zurückzukommen. Er halte es nicht für möglich, die Schulspeisung völlig einzustellen.58

XIII. Verordnung zur Durchführung des Volkszählungsgesetzes 195059

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, der Präsident des Statistischen Landesamts60 habe ihm den Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Volkszählungsgesetz überreicht, der vor allem die Erfassung der notwendigen Zähler regeln solle. Die Sache sei dringend, da die Volkszählung bereits schon am 13. September stattfinden werde.

Staatssekretär Dr. Müller stellt fest, daß das Finanzministerium keine Mittel zur Verfügung stellen könnte, die Volkszählung sei Angelegenheit des Bundes und dieser müsse für die entsprechenden Mittel sorgen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht,61 daß der Verordnungsentwurf nochmals zwischen den Staatsministerien der Finanzen und des Innern abgesprochen werden solle, damit er dann im nächsten Ministerrat am Dienstag, den 8. August 1950, vormittags 9 Uhr, abgeschlossen werden könne.62

XIV. Eingaben von Behörden an den Eingaben- und Beschwerdeausschuß des Bayer. Landtags

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, daß der Ausschuß des Bayer. Landtags für den Staatshaushalt am 21. Juni 1950 beschlossen habe, die Staatsregierung auf die Unzulässigkeit solcher Eingaben aufmerksam zu machen, welche von Behörden unmittelbar an den Landtag gerichtet werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, daß die Staatsregierung einen entsprechenden Beschluß fasse, durch welchen alle Staatsbehörden auf die Unzulässigkeit von unmittelbar an den Landtag gerichteten Eingaben und auf die Einhaltung des Dienstwegs aufmerksam gemacht werden. Ein entsprechender Beschluß der bayerischen Staatsregierung solle bis zum nächsten Ministerrat vorbereitet werden.63

Staatssekretär Dr. Schwalber berichtet, daß er für seinen Geschäftsbereich bereits eine entsprechende Entschließung erlassen habe.

XV. Strafverfahren gegen Abgeordnete

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Herrn Staatsrats Dr. Hoegner in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und Mitglied des Geschäftsordnungsausschusses, in dem vorgeschlagen werde, daß bei der Einstellung von Verfahren gegen Abgeordnete die Zustimmung des Landtags nicht erforderlich sei. Dieser Vorschlag sei s. E. zweckmäßig und er halte es für richtig, eine entsprechende Mitteilung an den Geschäftsordnungsausschuß zu machen.

Der Ministerrat beschließt seine Zustimmung und beauftragt das Staatsministerium der Justiz, ein Antwortschreiben an den Bayer. Landtag zu geben. Außerdem solle sich das Justizministerium wegen einer ähnlichen Regelung bezüglich der Bundestagsabgeordneten an den Bundestag wenden.

Es wird sodann verabredet, den nächsten Ministerrat auf Dienstag, den 8. August 1950, vormittags 9 Uhr, festzusetzen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayererischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister