1Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über den Entwurf einer Bekanntmachung des B. Staatsministeriums des Innern, die den Umzug innerhalb Bayerns regeln solle.3 In dieser Bekanntmachung werde vor allem bestimmt, daß eine Genehmigung zum Zuzug in eine bayerische Gemeinde nicht mehr erforderlich sei, abgesehen von den Brennpunkten des Wohnungsbedarfs, zu denen 13 unmittelbare Städte4 und der Landkreis Erding gehörten. Die damit gewährleistete Freizügigkeit innerhalb Bayerns solle der Familienzusammenführung und dem Arbeitseinsatz dienen. Dagegen bedürfe der Zuzug nach Bayern weiterhin der Genehmigung des Bayer. Landeszuzugsamtes5 und die dafür geltenden Bestimmungen blieben aufrechterhalten.3Vgl. das Rundschreiben des StMI an die Kabinettsmitglieder, 11. 4. 1949, in der Anlage die Bekanntmachung über die Umsiedlung innerhalb Bayerns mit Begründung (ML 10775).4Ansbach, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Kaufbeuren, Landshut, München, Neu-Ulm, Nürnberg, Weiden, Würzburg und Rothenburg o.T.5Vgl. Volkert S. 308.
2Gegenüber dem vorliegenden Entwurf solle in der endgültigen Fassung der Art. 2 insofern geändert werden, als in Ziffer 1 die Aufnahme des Art. 20 des Bayer. Polizeistrafgesetzbuches gestrichen werde.
3Der Ministerrat beschließt sodann, der Bekanntmachung des B. Staatsministeriums des Innern seine Zustimmung zu erteilen.6
6Bekanntmachung des StMI vom 18. 5. 1949 betr. Umzug innerhalb Bayerns (MABl. S. 157).
1Geheimrat Hepp vom Finanzministerium berichtet über den Gesetzentwurf,7 der vor allem die Aufteilung der Mittel für die Durchführung der Arbeitslosenfürsorge regelt. U.a. werde bestimmt, daß von dem Aufwand, der für die Durchführung der Arbeitslosenfürsorge erwächst, die notwendigen Verwaltungskosten der Staat trage, während von dem übrigen Aufwand 80% der Staat, 20% die Stadt- und Landkreise zu tragen hätten.7StMF Kraus hatte dem MPr. und den Kabinettsmitgliedern den Entwurf am 2. 5. 1949 mit Begründung zugeleitet (StK-GuV 761).
2Regierungsrat Netzsch vom Arbeitsministerium erklärt, man habe sich über diese Frage mit den Stadt- und Landkreisen geeinigt.
3Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetz seine Zustimmung zu erteilen und es dem Landtag zuzuleiten.8
8MPr. Ehard leitete den Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Arbeitslosenfürsorge am 19. 5. 1949 dem Landtagspräsidenten mit Begründung zu; vgl. BBd.
III Nr. 2495 . In der Begründung hieß es u.a. zu den Auswirkungen des Gesetzes: „Die Zahl der Arbeitslosenfürsorgeempfänger ist trotz der vorgerückten Jahreszeit noch im Steigen begriffen; sie betrug am 12. April 1949 schon 67730. Die Lage und die Aussichten des Arbeitsmarktes in Bayern lassen erwarten, daß in der Arbeitslosenfürsorge bis auf weiteres eine große Zahl von Arbeitslosen ständig unterstützungsberechtigt sein wird. Für das Rechnungsjahr 1949 ist daher bei Annahme von nur 50000 Hauptunterstützungsempfängern im Monatsdurchschnitt mit einem Gesamtsachaufwand (einschließlich der Förderung zusätzlicher Arbeitsmöglichkeiten) von wenigstens 50000000 DM zu rechnen. Die Anteile der Stadt- und Landkreise werden demnach gemäß §§ 1 und 2 des Gesetzentwurfs im Rechnungsjahr 1949 voraussichtlich 10 Mill. DM betragen.“ Der Landtag beschloß das Gesetz am 20. 7. 1949. Der Senat erteilte am 29. 7. 1949 seine Zustimmung. – Gesetz über die Kosten der Arbeitslosenfürsorge vom 30. Juli 1949 (GVBl. S. 217
); es trat rückwirkend zum 1. 4. 1949 in Kraft.
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, es liege der Entwurf eines Gesetzes vor, der die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes regle.9
9Vgl. StK an StMJu, StMF und den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs sowie im Abdruck an die Kabinettsmitglieder, 27. 4. 1949, betr. Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs; als Anlage Entwurf mit Begründung (ML 10775).
2Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf in der Maßgabe zuzustimmen, daß § 2 Ziffer 3 folgende Fassung erhält:
3„Die Vergütung fällt nur für Fälle an, in denen eine schriftliche Darstellung oder ein schriftliches Gutachten gemäß § 11 Abs. 2–3 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für den Freistaat Bayern vom 24. Mai 1948 (GVBl. S. 121
) angefertigt wurde.“10
10§ 2 Abs. (3) lautete im Entwurf (vgl. Anm. 9): „Die Vergütung fällt nur für Fälle an, in denen er eine schriftliche Darstellung oder ein schriftliches Gutachten gemäß § 11 Abs. 2–3 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für den Freistaat Bayern vom 24. Mai 1948 (GVBl. S. 121
) angefertigt hat.“
MPr. Ehard leitete den Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs am 19. 5. 1949 dem Landtagspräsidenten mit Begründung zu; vgl. BBd.
III Nr. 2496 . Der Landtag stimmte dem Gesetzentwurf am 19. 7. 1949 unverändert zu; BBd.
III Nr. 2727 . – Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom 3. September 1949 (GVBl. S. 229
).
11Vgl. Nr. 39 TOP II.
1Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf, der nunmehr vom Kultusministerium in der 3. Fassung vorgelegt wurde,12 zuzustimmen und ihn unverändert dem Bayer. Landtag zuzuleiten.13
12Vgl. Hundhammer an Ehard, 3. 5. 1949, in der Anlage die 3. Fassung des Gesetzentwurfs mit Begründung sowie die Vormerkung von Henle für MPr. Ehard, 16. 5. 1949: „Der neue Entwurf des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurde dadurch erforderlich, daß die Militärregierung gegen den ersten Entwurf eines gleichen Gesetzes Einspruch erhoben hat. Der Entwurf berücksichtigt die damals zum Ausdruck gekommenen Bedenken der Militärregierung. Für Schulversäumnisse können Eltern sowie Schulpflichtige über 14 Jahre zur Verantwortung gezogen werden und zwar a) in der Regel im Verwaltungsbußverfahren, das sich vor einem Schulausschuß abspielt und zu einem Verweis oder einer Buße bis zu DM 100,– führen kann, b) durch ein gerichtliches Verfahren, das nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlagen wird. Die Staatskanzlei hat gegen das Verwaltungsbußverfahren gewisse Bedenken geltend gemacht (Blatt 45/46 der Akten). Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hält es jedoch für zwingend geboten, an einem nicht richterlichen Verfahren festzuhalten, wie es in Bayern bereits durch die Verordnung über die Behandlung der Schulversäumnisse vom Jahre 1922 vorgesehen war“ (StK-GuV 37). S. ferner MK 62198.13MPr. Ehard leitete den Entwurf eines Gesetzes über Ahndung der Schulversäumnisse am 19. 5. 1949 dem Landtagspräsidenten mit Begründung zu; vgl. BBd.
III Nr. 2487 . Der Landtag stimmte dem Gesetz am 20. 7. 1949 mit zahlreichen Änderungen zu; BBd.
III Nr. 2748 . Der Senat erhob gegen das vom Landtag verabschiedete Gesetz am 26. 8. 1949 keine Einwendungen. – Gesetz über Ahndung der Schulversäumnisse vom 3. September 1949 (GVBl. S. 228
). Vgl. ferner das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ahndung der Schulversäumnisse vom 25. Oktober 1950 (GVBl. S. 220
).
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Länder der 3 Westzonen seien übereingekommen, die Finanzierung der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen mit überregionalem Wirkungsbereich gemeinsam zu übernehmen14 und im Wege eines Staatsvertrages zu regeln.15 An bayerischen Einrichtungen kämen vor allem das Deutsche Museum in München und das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg in Frage.16 Der Gesamtbetrag für die gemeinsam aufzubringenden Mittel solle auf die einzelnen Länder zu 2/3 nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl und zu 1/3 nach dem Steueraufkommen17 umgelegt werden. Da das Staatsabkommen vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen werde, müsse der Entwurf dem Landtag zugeleitet werden.18
14„Seit Jahresbeginn hatten Vertreter der Kultus- und Finanzministerien der Länder unter starkem Zeitdruck intensiv verhandelt, um das Problem der Finanzierung der überregional bedeutsamen Forschungseinrichtungen, insbesondere der MPG, vor der bevorstehenden Konstituierung der Bundesrepublik einer Lösung zuzuführen und so die Forschungsförderung als ureigene Aufgabe der Länder selbständig und souverän zu regeln“; Deutinger, Agrarland S. 53.15Gemeint ist das Königsteiner Staatsabkommen vom 30./31. 3. 1949; zur Entstehungsgeschichte vgl. Osietzki S. 238–271.16Für folgende wissenschaftliche Forschungseinrichtungen in Bayern sah das Abkommen eine gemeinsame Finanzierung der Länder vor: Deutsches Museum, Germanisches Museum, Dt. Forschungshochschule in Berlin-Dahlem (Sitz München), Max-Planck-Institut für Silikat-Forschung (Königshofen-Ostheim), Forschungsstelle für Leder und Eiweiß (Regensburg), Dt. Forschungsanstalt f. Psychiatrie (München), Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (München); vgl. BBd.
III Nr. 2553 .17Die Worte „und zu 1/3 nach dem Steueraufkommen“ hatte Gumppenberg, der das Protokoll führte, hs. im Registraturexemplar hinzugefügt (StK-MinRProt 12).18MPr. Ehard leitete das Staatsabkommen der Länder des amerikanischen, des britischen und des französischen Besatzungsgebietes über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen am 31. 5. 1949 dem Landtagspräsidenten mit der Bitte um Zustimmung gemäß Art. 72 Abs. 2 BV zu; vgl. BBd.
III Nr. 2553 . Der Landtag erteilte dem Staatsabkommen am 18. 1. 1950 seine Zustimmung; BBd.
IV Nr. 3286 . Abdruck des Staatsabkommens vom 30./31. 3. 1949 in: Kulturpolitik der Länder 1960. Hg. von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland. München o.J. (1961), S. 208–211.
2Staatsminister Dr. Seidel macht in diesem Zusammenhang noch auf die neugegründete Fraunhofer-Gesellschaft19 aufmerksam20 und regt an, sie in den Kreis der zu berücksichtigenden Forschungseinrichtungen aufzunehmen.19In der Vorlage hier und im folgenden fälschlich „Frauenhofergesellschaft“.20Zur Gründung und dem Engagement Seidels, der dem Senat der Fraunhofer-Gesellschaft angehörte, vgl. Deutinger, Agrarland S. 186ff.; zur Gründung s. ferner Trischler/vom Bruch S. 30–40.
3Es wird sodann beschlossen, den Entwurf des Staatsabkommens dem Bayer. Landtag zuzuleiten und dessen Zustimmung nach Art. 72 Abs. 221 einzuholen. Außerdem wird beschlossen, wenn möglich noch Vorbehalte wegen der Fraunhofer-Gesellschaft zu machen.21Art. 72 (2) BV lautet: „Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.“
22Vgl. Protokolle Ehard I Nr. 21 TOP IV
. S. Schlemmer/Grüner/Balcar.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß in der letzten Sitzung des Unterausschusses Landesplanung des Wohnungs- und Siedlungsausschusses des Bayer. Landtags eine Kontroverse zwischen den Vertretern des Wirtschafts- und Innenministeriums darüber stattgefunden habe, in welches Ministerium die Landesplanung eingegliedert werden solle.23 Er müsse eine solche Auseinandersetzung vor dem Landtag bedauern und ersuche dringend, bis zum 23. Mai, an welchem Tag eine neuerliche Sitzung des Ausschusses stattfinden solle, die Frage innerhalb der Ministerien zu klären.23„Die Situation komplizierte sich, als in der 1. Legislaturperiode am 10. Mai 1949 der ‘Landtagsausschuß für Gesamtplanung’ die Frage nach dem Aufbau und der Organisation der Landesplanung aufgriff. Der Vertreter der Obersten Baubehörde empfahl die Eingliederung in diese Behörde. Der zugezogene Vertreter des ‘Bayerischen Aufbaurates’ schlug vor allem die Bildung einer Landesplanungsgemeinschaft vor. Sie sollte Fachleute aus allen wichtigen an der Landesentwicklung beteiligten staatlichen, kommunalen, wirtschaftlichen und sonstigen Bereichen zusammenzuführen. Ihre Aufgabe sollte es sein, Unterlagen zu sammeln, Untersuchungen durchzuführen und die Ministerien zu beraten“, Terhalle, Winfried: Die Landesplanung im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr 1945–1970 (S. 8 Manuskript (74 S.), Stand 1. 3. 1986; Exemplar im Besitz des Bearb.); gedruckt in: Beiträge zur Entwicklung der Landesplanung in Bayern (Arbeitsmaterial der Akademie für Raumforschung und Landesplanung 125). Hannover 1988, S. 11–62.
2Staatsminister Dr. Seidel führt aus, er halte diesen Vorfall für sehr bedauerlich, es gehe aber nicht an, daß Referenten eines Ministeriums in einem Unterausschuß erklärten, ihre persönliche Meinung darlegen zu wollen, wie es hier geschehen sei. Die Landesplanung, die zum Staatsministerium für Wirtschaft gehöre, sei umstritten, insbesondere nehme das Innenministerium sie für sich in Anspruch. Ihm persönlich sei es an sich gleichgültig, welchem Ministerium die Landesplanung unterstehe, es komme ihm nur darauf an, daß wirklich etwas geschehe. Er halte es aber für bedauerlich, wenn die Landesplanung in die Hand der Architekten übergeführt würde.
3Die Denkschrift der Obersten Baubehörde über die Landesplanung, die angeblich eine Privatarbeit sei, solle eigentlich morgen im Aufbaurat24 behandelt werden; er bitte den Herrn Staatsminister des Innern dringend, dafür zu sorgen, daß dies unterbleibe. Die ganze Angelegenheit müsse durch das Kabinett entschieden werden. Es gehe nicht so weiter, daß wichtige Dinge durch Kompetenzstreitigkeiten versäumt würden.24Zum Bayer. Aufbaurat s. Nr. 39 TOP V.
4Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt Staatsminister Dr. Seidel zu und betont gleichfalls, daß eine vernünftige Koordinierung unbedingt erreicht werden müsse. Die Landesplanung liege ebenso wie das Siedlungswesen und der Wohnungsbau auch heute noch einigermaßen25 im Argen. Man könne so wie bisher nicht weitermachen und insbesondere die Landesplanung müsse schnellstens geregelt werden. Er wünsche deshalb ausdrücklich, daß sofort eine Referentenbesprechung angesetzt werde, damit bei der nächsten Sitzung des Unterausschusses des Landtags eine klare Stellungnahme der Regierung eingenommen werden könne und nicht nochmals Differenzen ausgetragen würden.25Das Wort „einigermaßen“ hatte MPr. Ehard hs. im Registraturexemplar hinzugefügt (StK-MinRProt 12).
5Staatsminister Dr. Ankermüller bedauert, daß Staatssekretär Fischer nicht anwesend sei, um seinen Standpunkt vertreten zu können. Er müsse aber darauf hinweisen, daß das Wirtschaftsministerium es versäumt habe, im vergangenen Jahr die Arbeitsgemeinschaft der Ministerien bezüglich der Landesplanung einzuberufen. Im übrigen sei der Wohnungs- und Siedlungsausschuß des Bayer. Landtags davon in Kenntnis gesetzt worden, daß von der Obersten Baubehörde zusammen mit dem Aufbaurat schon vieles geleistet worden sei. In der Sitzung des Unterausschusses über Landesplanung sei Herr Ministerialrat von Miller26 genötigt worden, seine persönliche Meinung darzulegen, er habe aber keine Denkschrift abgegeben. Bei der letzten Sitzung am vergangenen Tag sei er selbst zugegen gewesen, ohne aber eine Erklärung für die Regierung abzugeben, dagegen habe dort Herr von Miller seinen Plan übergeben, in dem er versucht habe, die Gedanken des Herrn Ministerpräsidenten aufzugreifen. Herr von Miller habe als seine persönliche Meinung dargelegt, daß die Planungsbehörde in das Innenministerium übernommen werden müsse. Er selbst habe als Innenminister ausgeführt, dies sei an sich Sache des Kabinetts, fest stehe nur, daß eine unmittelbare Unterstellung der Landesplanung unter den Herrn Ministerpräsidenten nach der Bayer. Verfassung nicht möglich sei. Der Zweck der Sitzung sei an sich gewesen, eine Aussprache über die Landesplanung herbeizuführen und den Ministerien Gelegenheit zu geben, die Meinung der Abgeordneten zu hören. Er halte es für zweckmäßig, wenn sofort eine Referentenbesprechung angesetzt werde, oder vielleicht besser noch eine Aussprache zwischen den beteiligten Ministerien.26Zu seiner Person s. Nr. 55 TOP III.
6Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, leider habe man sich die Initiative aus der Hand nehmen lassen, anstatt mit einem festen Programm vor das Parlament zu treten. Außerdem müsse er feststellen, daß man jetzt im Mai 1949 noch nicht viel weiter wie vor einigen Monaten sei. Auch er halte es für nicht richtig, wenn Referenten vor dem Landtag ihre persönliche Meinung verträten.
7Staatssekretär Dr. Sattler weist darauf hin, daß man in anderen Ländern schon wesentlich weiter sei und schon vielfach Aufbaugesetze habe.27 Gerade in Bayern sei der Wohnungsbau im Rückstand und zwar von Anfang an, damals durch den Gegensatz zwischen Innen- und Arbeitsministerium.28
27In Nordrhein-Westfalen erteilte das Kabinett dem Gesetzentwurf über Maßnahmen zum Aufbau der Städte und ländlichen Ortschaften (Aufbaugesetz) am 27. 6. 1949 seine Zustimmung; vgl. Die Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen 1946 bis 1950 S. 747. – Gesetz über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 29. 4. 1950 (GVBl. S. 78
).28Vgl. Protokolle Ehard I Einleitung S. CXX.
8Staatsminister Dr. Seidel führt aus, man denke viel zu sehr nur an die Wohnungsfrage, wenn man von der Landesplanung spreche. Auch der soziale Wohnungsbau müsse unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Er glaube nicht, daß die Oberste Baubehörde diese ganzen Zusammenhänge richtig erkennen könne.29
29Vgl. zur Kritik Seidels an der OBB und ihrem Leiter Staatssekretär Fischer Protokolle Ehard II (Band 1 1947/1948) Einleitung S. CX und CXIII.
9Es wird sodann vereinbart, daß am Samstag Vormittag 9 Uhr im Wirtschaftsministerium eine Sitzung der beteiligten Ministerien über die Landesplanung stattfinden solle.30
30Zum Fortgang s. Nr. 69 TOP III.
1Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zunächst ein Schreiben an den Herrn Landtagspräsidenten, in dem dieser gebeten wird, dem Landtag zur Abstimmung 2 Fragen der Staatsregierung vorzulegen, nämlich
21. der Landtag wolle darüber beschließen, ob dem Bonner Grundgesetz die Zustimmung erteilt werden soll,
32. der Landtag wolle beschließen, daß das Grundgesetz gemäß Art. 144 auch für Bayern rechtsverbindlich ist, wenn es mit einer Mehrheit von 2/3 der Deutschen Länder angenommen wird.31
31Vgl. Ehard an Landtagspräsident Horlacher, 17. 5. 1949, betr. Ratifizierung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; BBd.
III Nr. 2470 . Die Anträge lauteten dort leicht abweichend von der Formulierung im Text des Ministerratsprotokolls: „1. Der Landtag wolle darüber beschließen, ob dem Grundgesetz in der vorliegenden Fassung die Zustimmung erteilt werden soll. 2. Der Landtag wolle einen Beschluß herbeiführen, daß bei Annahme des Grundgesetzes in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll, die Rechtsverbindlichkeit dieses Grundgesetzes auch für Bayern anerkannt wird, wie es Art. 144 Abs. 1 des Grundgesetzes vorsieht.“
4Er werde zu dieser Vorlage der Staatsregierung im Landtag eine Erklärung abgeben32 und darin auf den letzten Beschluß des Ministerrats hinweisen.33
32
StB.
IV S. 80 –87 (19./20. 5. 1949); Abdruck bei Gelberg, Quellen S. 362–372.33Vgl. Nr. 66.
5Anschließend verliest Ministerpräsident Dr. Ehard das Schreiben der Militärgouverneure vom 12. 5. 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rats, in dem vier Vorbehalte gemacht werden.34
34Vgl. Robertson, Clay und Koenig an Adenauer, 12. 5. 1949; Abdruck (deutsch) als Anlage 2 in: BBd.
III Nr. 2470 sowie (deutsch, englisch und französisch) in: Der Parlamentarische Rat 8 S. 273–278.
6Der Ministerrat beschließt sodann, dem vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Schreiben an den Bayer. Landtag seine Zustimmung zu geben.
7Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß die vom Herrn Ministerpräsidenten erwähnten Vorbehalte der Gouverneure bei der Darlegung eines bayerischen Standpunktes in Bonn eine wesentliche Rolle gespielt hätten. Er beabsichtige, im Landtag gleichfalls über die Art und Weise zu sprechen, wie die Vertreter der CSU im Parlamentarischen Rat argumentiert hätten.35 Gleichzeitig werde er sagen, warum die Vertreter der CSU aus föderalistischen Gründen nicht hätten zustimmen können.36
35
StB.
IV S. 87 –93 (19./20. 5. 1949).36Am 8. 5. 1949 wurde das Grundgesetz im Plenum des Parlamentarischen Rates mit 53 zu 12 Stimmen angenommen; Der Parlamentarische Rat 9 S. 617. Von den 13 bayerischen Mitgliedern stimmten sechs der acht CSU-Abgeordneten dagegen (Kleindinst, Kroll, Laforet, Pfeiffer, Schwalber, Seibold). Schwalber gab im Namen der sechs ablehnenden CSU-Abgeordneten eine Erklärung ab, die die Gründe für die Ablehnung nannte (ebd. 615f.) und mit dem Satz schloß: „Wir erklären aber auch in dieser Stunde mit allem Nachdruck, daß wir uns trotz unserer Einwendungen gegen das Grundgesetz dem neuen Staat und Gesamtdeutschland aus tiefstem Empfinden verpflichtet fühlen.“ Die beiden fränkischen Abgeodneten Mayr und Schlör stimmten wie ihre bayerischen Kollegen von SPD und FDP zu; vgl. Kock, Bayerns Weg S. 323 ff.; Gelberg, Ehard S. 269.
8Staatsminister Dr. Pfeiffer berichtet anschließend über die Frage der Dotationen an die Länder und betont, daß die Alliierten keineswegs auf diesem Punkt unbedingt bestanden hätten.
9In der Frage der konkurrierenden Gesetzgebung sehe er die Quelle großer Schwierigkeiten. Was die Pfalz betreffe, so müsse man die Pfalzpolitik auf eine Reihe von Jahren einrichten.37 Die Frage selbst sei auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Trotzdem müsse man sich ihr in Zukunft eingehend widmen. Außerdem müsse man dem Einbau Bayerns in den Bund und die Bundespolitik größte Aufmerksamkeit schenken. Auf Bayern fielen 78 Abgeordnete des Bundestags, also eine immerhin sehr erhebliche Zahl. Von größter Bedeutung sei auch die richtige Vertretung Bayerns im Bundesrat, der doch große Möglichkeiten habe, eine zentralistische Politik des Bundestags zu blockieren. Bayern stünden im Bund mindestens 20–24 höchste Bundesbeamte zu, Posten, die man mit erstklassigen Leuten besetzen müsse.38 Natürlich seien auch die übrigen höheren und mittleren Beamten sehr wichtig.37S. Fenske; Gelberg, Pfalzpolitik.38
Wengst, Staatsaufbau S. 89–96, 135–194. Vgl. generell das Rundschreiben der StK, gez. Baer, 29. 4. 1949, betr. Verwendung bayer. Beamter im bizonalen Dienst bzw. in einer künftigen Bundesverwaltung. Darin hieß es im ersten Absatz: „Die bevorstehende Errichtung einer Bundesregierung wird die Möglichkeit zum Übertritt bayerischer Beamter in die Bundesverwaltung bieten. Eine möglichst zahlreiche Durchsetzung der künftigen Bundesverwaltungen mit bayerischen Beamten liegt im Interesse des bayerischen Staates. Da nach Beendigung der Arbeiten des Parlamentarischen Rates in Bonn mit einer raschen Errichtung der Bundesorgane zu rechnen ist, empfiehlt es sich, bereits im gegenwärtigen Zeitpunkt aus den verschiedenen bayerischen Verwaltungen solche Beamte bezw. Angestellte namhaft zu machen, die gewillt und geeignet sind, in die künftige Bundesverwaltung überzutreten“ (MSo 61). Vgl. unter Bezug auf dieses Rundschreiben Van Wagoner an Ehard, 8. 7. 1949. Darin hieß es u.a.: „It would seem advisable that the information contained in the circular letter referred to above should also be made available to former Spruchkammer employees and to the present German employees of Military Government“ (StK 30835) sowie Van Wagoner an Ehard, 6. 10. 1949, und Bolds an Ehard, 7. 11. 1949, mit Listen dt. Mitarbeiter der Militärregierung, die sie für die Übernahme in den Bundesdienst empfahlen (StK 30839 und 30840); s. ferner OMGB 13/132–1/7. Zu Bewerbungen für den Bundesdienst s. ferner den Handakt Pfeiffers StK 12970; NL Pfeiffer 244; StMELF Schlögl an Baer, 6. 9. 1949 (ML 10801). Zum Fortgang s. Nr. 82 TOP II, Nr. 89 TOP VI und Nr. 91 TOP V und TOP X.
10Was das Wahlgesetz39 betreffe, so bestehe hier in Dokument I der Londoner Empfehlungen eine Lücke. Einem Schreiben der Militärgouverneure zufolge könne der Parlamentarische Rat ein Rahmengesetz machen, in dem er bestimmen könne39Zum Fortgang s. Nr. 68 TOP I.
111. die Gesamtzahl der Abgeordneten,
122. die Verteilung auf die einzelnen Länder,
133. das Wahlsystem.
144. Den Ländern dagegen solle die Wahlkreiseinteilung, die Feststellung der Wahlberechtigung, die Wählbarkeit usw. obliegen.
15Der Überleitungsausschuß sollte ursprünglich die vorläufige Bundesregierung darstellen;40 die Alliierten hätten dann aber den Ministerpräsidenten die ganze Exekutive übertragen.41 Die Ministerpräsidentenkonferenz habe daraufhin am vergangenen Donnerstag beschlossen,42 drei Kommissionen zu bilden und zwar zu den Fragen der Gesetzgebung, der technischen Leitung und der Organisation.43
40Am 6. 5. 1949 hatte der Parlamentarische Rat die Einsetzung eines Überleitungsausschusses beschlossen; Der Parlamentarische Rat 9 S. 431f. Darin kam der Anspruch des Parlamentarischen Rates, insbesondere seines Präsidenten Adenauer, auf die Kompetenzen in der Phase nach Abschluß der Grundgesetzberatungen und vor der Konstituierung der Bundesorgane zum Ausdruck. In dieser Frage bestand ein Konkurrenzverhältnis zwischen der Ministerpräsidenten-Konferenz und dem Parlamentarischen Rat. Obwohl die Militärregierung die Verantwortung dann den Ministerpräsidenten übertrug, hielt der Parlamentarische Rat seinen Anspruch auf Mitwirkung aufrecht; vgl. Der Parlamentarische Rat 10 S. LXI-LXXVI.41Vgl. Der Parlamentarische Rat 10 S. LXVIII.42Gemeint ist die Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Godesberg, 13. 5. 1949; vgl. AVBRD 5 S. 429–439.43Ebd. S. 431f. Zur personellen Zusammensetzung der Überleitungsausschüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, denen nach einem Kompromiß am 3. 6. 1949 zwischen der Ministerpräsidenten-Konferenz und dem Parlamentarischen Rat Vertreter der Länder sowie des Parlamentarischen Rates angehörten, s. HB pol. Inst. S. 231–234. Zu diesem Kompromiß vgl. Der Parlamentarische Rat 10 S. LXIX-LXXIV.
16Am 23. Mai werde die Außenministerkonferenz in Paris beginnen, gleichzeitig solle die vollzogene Ratifizierung des Grundgesetzes verkündet werden.44 Die Wahl zum Bundesparlament selbst werde wohl nicht vor Ende Juli stattfinden können.45 Bekanntlich werde der Bundespräsident von den 400 Abgeordneten und von 400 Wahlmännern gewählt, wobei die letzteren von den Landtagen gewählt würden.46 Vor Mitte August könne der Bund wohl nicht als konstituiert angesehen werden.44Feststellung der Annahme des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Ausfertigung und Verkündung am 23. 5. 1949 in Bonn durch den Parlamentarischen Rat, die Ministerpräsidenten und Landtagspräsidenten der elf Länder; Der Parlamentarische Rat 9 S. 692–701.45Die Wahl zum ersten Deutschen Bundestag fand am 14. 8. 1949 statt.46Die Wahl des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss durch die Bundesversammlung fand am 12. 9. 1949 in Bonn statt; vgl. Die Bundesversammlung; ferner die Liste der vom Bayer. Landtag, 26. 8. 1949, gewählten Delegierten zur Bundesversammlung; BBd.
III Nr. 2788 .
17Staatssekretär Dr. Schwalber weist darauf hin, daß lediglich ein Landtagsausschuß notwendig sei, mit dem zusammen die Wahlkreiseinteilung vorgenommen werden könne, falls das Wahlgesetz durch die Alliierten genehmigt werde.
18Anschließend wird beraten, wer47 in der Landtagssitzung am Donnerstag den 19. 5. 1949 das Wort zu Bonn ergreifen sollte.48
47Die Formulierung geht auf eine hs. Änderung MPr. Ehards zurück. Im Registraturexemplar hatte es zunächst gelautet: „welche Vertreter der CSU bzw. der Staatsregierung in der Landtagssitzung am Donnerstag den 19. 5. 1949 das Wort zu Bonn ergreifen sollte[n]“ (StK-MinR-Prot 12).48Neben MPr. Ehard und Staatsminister Pfeiffer (vgl. Anm. 32 und Anm. 35) sprachen in der Debatte am 19./20. 5. 1949 ferner für die CSU Laforet, Schefbeck, von Prittwitz und Gaffron, Haußleiter, Lacherbauer, Meixner, Kroll, Probst sowie StMJu Müller, ferner wurde eine schriftliche Erklärung von Rindt bekanntgegeben; vgl. StB.
IV S. 79 (19./20. 5. 1949).
19Ministerpräsident Dr. Ehard begründet nochmals die Notwendigkeit, auch die Frage 2 zu stellen und betont, daß andernfalls Bayern sich selbst aus dem Bund ausschalte. Man müsse in Bonn sich darüber klar sein, daß Bayern nach wie vor beabsichtige, sein Gewicht für den Föderalismus einzusetzen.49
49Vgl. die Rundfunk-Ansprache Ehards, 6. 5. 1949; Abdruck unter dem Titel „Bayern und das Grundgesetz“ in: Bayerische Politik S. 43–47; masch. Vorlage mit hs. Ergänzungen und Korrekturen in NL Ehard 632.
20Abschließend erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, er würde jederzeit die Politik Bonn gegenüber wieder in derselben Weise führen, wie er es bisher getan habe.
1Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, ein Teil des Baugeländes am Stadtrand Münchens, auf dem Wohnungen für die Besatzungsmacht errichtet worden seien, sei an eine Bauunternehmung verpachtet, die sich weigere, in eine Auflösung des Pachtvertrages einzuwilligen. Die Voraussetzungen für die Zwangsenteignung des Pachtrechtes sei gegeben, über ihre Zulässigkeit habe das Innenministerium zu entscheiden.
2Der Ministerrat beschließt sodann, der Zwangsenteignung des Pachtrechts zuzustimmen.
1Staatsminister Dr. Hundhammer ersucht das Kabinett, die nach Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Bayer. Verfassung50 erforderliche Ermächtigung zur Übernahme der städtischen Fachschule Kaufbeuren auf den Staat zu erteilen. Diese Schule sei von großer Bedeutung für die in Kaufbeuren neu aufgebaute Gablonzer Industrie und die dort beschäftigten Flüchtlinge. Ihr Wirkungsraum gehe weit über die Stadt Kaufbeuren hinaus, so daß eine Übernahme durch den Staat gerechtfertigt sei.51
50Art. 77 (1) Satz 2 lautet: „Die Einrichtung der Behörden im einzelnen obliegt der Staatsregierung und auf Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Staatsministerien.“51Vgl. Hundhammer an StK, 4. 5. 1949 (MK 63241).
2Der Ministerrat beschließt, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Ermächtigung zur Übernahme der Schule zu erteilen.52
52Der Landtag stimmte der Übernahme der Stadt. Fachschule für die Gablonzer Glas- und Schmuckwarenindustrie in Kaufbeuren auf den Staat am 15. 9. 1949 zu; vgl. BBd.
III Nr. 2791 und 2845. – Verordnung über die Übernahme der Städt. Fachschule für die Gablonzer Glas- und Schmuckwarenindustrie in Kaufbeuren auf den Bayerischen Staat vom 26. Oktober 1949 (GVBl. S. 273
). S. im Detail MK 63241, 63245.
1Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, der Hof, den Hitler auf dem Obersalzberg53 besessen habe und der unter die Bodenreform falle, würde dem Landwirtschaftsministerium bei einer Übernahme einen Zuschuß von 800000 DM kosten.54 Besonders wertvoll sei die dortige Herde, die unbedingt in einem Staatsgut untergebracht werden müsse. Es sei wohl das zweckmäßigste, sie anzukaufen und den Erlös für die Wiedergutmachung zu verwenden. Da Generalanwalt Dr. Auerbach den ganzen Hof für die Wiedergutmachung in Anspruch nehme,55 müsse die Frage möglichst bald bereinigt werden.53S. Chaussy; Hanisch; Hiebl.
54Haus Wachenfeld, später Berghof; s. StK 14105.55Vgl. Auerbach an MinRat Kiefer (StMF), 22. 4. 1949: „Durch die Presse geht die Mitteilung, daß Herr Minister Schlögl und andere Herren Minister sich um die Verteilung des Obersalzberges bemühen. Sie wollen ein Lungensanatorium daraus machen. Ich finde die Pressepropaganda außerordentlich nett, jedoch ist hierbei vergessen worden, daß diese Objekte Wiedergutmachungsobjekte sind. Ich melde in aller Form die Rechte der politisch und rassisch Verfolgten auf diese Objekte an und bitte Sie, dieselben zu wahren und finanzrechtlich zu sichern. Ich nehme Bezug auf die Verordnung der Militär-Regierung vom heutigen Tage, derzufolge Reichsvermögen der Wiedergutmachung zuzuleiten ist und bitte Sie im Sinne des Länderratsausschusses die Vorkehrungen zu treffen“ (Staatskommissar für die rassisch, religiös und politisch Verfolgten 26 b).
2Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt unter Zustimmung des Kabinetts vor, das Finanzministerium möge sich zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium mit Generalanwalt Dr. Auerbach in Verbindung setzen.
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs56 habe als stv. Präsidenten Herrn Senatspräsidenten Dr. [h.c.] Bauer57 vom Verwaltungsgerichtshof vorgeschlagen. Er ersuche das Kabinett seinerseits um Zustimmung, in diesem Sinne einen Vorschlag an den Bayer. Landtag machen zu können.56Dr. Friedrich Welsch (1881–1959), 1911 Eintritt in die bayer. Justizverwaltung, Staatsanwalt, Amtsrichter, Landgerichtsrat und Landgerichtsdirektor (Landgericht München I), 1. 8. 1945 kommissarischer Präsident des Landgerichts München I, 1. 12. 1945 Präsident des Oberlandesgerichts München, 17. 7. 1947 Wahl durch den Bayer. Landtag zum Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs, 31. 7. 1953 Ruhestandsversetzung. Vgl. Bauer an StMI, 13. 4. 1949 (Minn 83101).57Dr. h.c. Wilhelm Bauer (1880–1950), Jurist, 1907 große juristische Staatsprüfung, Eintritt in die bayer. Finanzverwaltung, 1932 Staatsfinanzrat beim Bayer. Obersten Rechnungshof, 1934 Oberverwaltungsgerichtsrat am Bayer. Verwaltungsgerichtshof, 1. 5. 1946 Senatspräsident am Bayer. Verwaltungsgerichtshof, am Wiederaufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, u. a. Gesetz Nr. 39 über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. September 1946, beteiligt, in Würdigung seiner „hervorragenden Verdienste um die Wiederaufrichtung der Verwaltungsrechtsprechung im Lande Bayern“ 1948 Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die juristische Fakultät der Univ. München, bis zu seinem Tod Führung der Geschäfte des Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, 1947–1950 berufsrichterliches Mitglied des Bayer. Verfassungsgerichtshofs, 1949/1950 Erster Vertreter des Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs.
2Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.58
58Am 22. 6. 1949 wählte der Landtag den Senatspräsdenten Dr. h.c. Bauer gemäß Art. 68 Abs. 3 BV in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof auf Vorschlag des Ministerpräsidenten zum ersten Stellvertreter des Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs; vgl. BBd.
III Nr. 2603 .
59Vgl. Nr. 58 TOP VIII. MWi 26686.
1Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, am 13. 5. habe eine Besprechung im Innenministerium über die Frage der Spielbanken stattgefunden, bei der allgemein die Auffassung vertreten worden sei, daß unbedingt Schritte zur Schließung der Spielkasinos mit den sogenannten Spiralo-Rouletts unternommen werden müßten.60 Voraussetzung dafür sei allerdings, daß konkrete Verfehlungen nachgewiesen werden könnten und das Innenministerium genügendes Material beibringen könne.60Vgl. die Zusammenstellung der ausgegebenen und widerrufenen Zulassungen von Spielgeräten (Spiralo). Berichtszeit 26. 1. – 30. 6. 1949 (MInn 79694).
2Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Frage der regulären Spielbanken, wie sie z.B. in Baden-Baden und Neuenahr bestünden, demnächst im Ministerrat behandelt werden müsse.61
61Zum Fortgang s. Nr. 71 TOP III.
62Am 18. Mai 1949. Vgl. Nr. 64.63Unter der Leitung von RegDir von Herwarth hatte bereits Ende März eine Besprechung betr. die Reaktion von staatlicher Seite auf den 80. Geburtstag des Kronprinzen Rupprecht stattgefunden. Einladungen dazu ergingen an: Prof. Spindler (Univ. München), Generaldirektor Dr. Winkler (BayHStA), RegDir Dr. Keim (StMUK), 1 Vertreter Bayer. Akademie der Wissenschaften (ev. Prof. Meißner), aus der StK an Gumppenberg, Brand, Schwend und Pfister; vgl. die Vormerkung, 24. 3. 1949 (NL Ehard 275). Vgl. ferner die Vormerkung von Herwarth, 22. 4. 1949, betr. 80. Geburtstag von Kronprinz Rupprecht: „Am 21. April 1949 hat sich der Herr Ministerpräsident auf Vortrag von Herrn Dr. Pfister und mir mit folgendem Vorschlag der Ehrung des Kronprinzen Rupprecht aus Anlaß seines 80. Geburtstages einverstanden erklärt: Eine von einem namhaften Bildhauer anzufertigende Relief-Platte des Kronprinzen soll im Prinz-Karl-Palais angebracht werden.“ […] „Baron Redwitz, mit dem ich diesen Vorschlag am 21. April besprach, brachte zum Ausdruck, daß der Kronprinz über diese Ehrung besonders erfreut sein werde. Baron Redwitz regte an, die Relief-Platte zunächst im Prinz-Karl-Palais, später aber in der Glyptothek unterzubringen. Mit der Glyptothek fühle sich der Kronprinz besonders verbunden. Außerdem machte Baron Redwitz den Vorschlag, daß der Herr Ministerpräsident den Kronprinzen erst am 18. Mai von der Tatsache der Anfertigung der Relief-Platte in Kenntnis setze und daß der Kronprinz vorher nicht gebeten werde, seine Wünsche hinsichtlich der Auswahl des Künstlers zum Ausdruck zu bringen. Hierdurch wäre das Moment der Überraschung gewährleistet und die Wirkung der Ehrung verstärkt“ (NL Ehard 1578). – Franz Freiherr von Redwitz (1888–1963), Kriegsschule, im Ersten Weltkrieg Oberleutnant und Persönlicher Adjutant des Kronprinzen Rupprecht, Beteiligung an der Niederschlagung der Räterepublik in München und Augsburg, 1921 Hofmarschall, seit November 1933 auch Kabinettschef des Kronprinzen Rupprecht von Bayern, im Widerstandskreis um Franz Sperr, 1940 eingezogen und als Leiter der Abt. für den Wehrersatz im Wehrbereich VII Beförderung zum Major und Oberstleutnant, am Kriegsende wegen Unzuverlässigkeit Entlassung aus der Wehrmacht, 1951 Ernennung zum Chef der Hof- und Vermögensverwaltung des Kronprinzen Rupprecht und Mitglied des Verwaltungsrates des Wittelsbacher Ausgleichsfonds, später auch dessen Vorsitzender, nach Rupprechts Tod bis 1958 Präsident der Kanzlei und Verwaltung des Herzogs Albrecht von Bayern. Vgl. Becker.
1Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zunächst das Schreiben, das er persönlich und im Namen der Bayer. Staatsregierung an den Kronprinzen Rupprecht
64 zu dessen 80. Geburtstag richten wolle.65 Er glaube, dies sei ein Brief, an dem man auch bei sehr scharfer Kritik nichts aussetzen könne.66 Er beabsichtige, diesen Brief am 18. Mai durch die Regierungsdirektoren von Herwarth67 und von Gumppenberg dem Kronprinzen persönlich übergeben zu lassen.68
64Kronprinz Rupprecht von Bayern (1869–1955), 1886 Abitur Max-Gymnasium in München, 1889–1891 Studium von Philosophie, Geschichte, Rechts-, Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften in München und Berlin, als königl. Prinz 1887–1918 Mitglied der Kammer der Reichsräte, nach dem Studium militärische Laufbahn, unterbrochen von längeren Auslandsreisen, 1891 Oberleutnant, 1892–1894 Teilnahme an den Taktikvorlesungen der Kriegsakademie, 1893 Hauptmann, 1896 Major im Leibregiment, 1898 Reise nach Britisch-Indien, 1899 Oberst und Regimentskommandeur (Infanterie), 1900 Generalmajor und Brigadekommandeur der Infanterie, 1902/1903 Reise nach Ostasien, 1903 Generalleutnant, 1904 Divisionskommandeur, 1906 General der Inf. und Kommandierender General des I. A.K., 1913 Generaloberst d. Inf. und Generalinspekteur der IV. Armee-Inspektion, im Ersten Weltkrieg Oberbefehlshaber der 6. Armee (Westfront), 25. 7. 1916 königlich bayerischer und königlich preußischer Generalfeldmarschall und Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht von Bayern, Gegner eines Annexionsfriedens. Nach 1918 leistete er keinen Thronverzicht, 1933 war Rupprecht Mittelpunkt von Überlegungen, die Machtübernahme der Nationalsozialisten durch eine restaurierte Monarchie zu verhindern, 1939 Ausweichen vor dem Zugriff der Nationalsozialisten nach Italien, November 1945 Rückkehr nach Bayern, trotz politischer Abstinenz war seine Präsenz in der Öffentlichkeit von integrativer Kraft für das Land Bayern.65Ehard an Königliche Hoheit, Kronprinz Rupprecht von Bayern, Schloß Leutstetten, 17. 5. 1949: „Eure Königliche Hoheit begehen in begnadeter Rüstigkeit und in glücklich wieder erlangter Gesundheit das Fest des 80. Geburtstages, das freudigen Anlaß gibt, Ihrer zu gedenken. Die Bayerische Staatsregierung entbietet Ihnen zu diesem Ihrem Ehrentag herzliche Glückwünsche! Möge Ihnen ein gesegneter Lebensabend in der bayerischen Heimat vergönnt sein, die Sie in bitteren Jahren der Verfolgung so lange Zeit entbehren mußten. Sie können auf ein wechselvolles Leben zurückschauen, das mit dem bewegten und leidvollen Geschick unseres bayerischen Heimatlandes und unseres deutschen Vaterlandes eng verknüpft ist. Getreu den Traditionen Ihres Hauses war Ihr Leben im Grunde den Werken des Friedens und der Schönen Künste zugewandt. So haben Sie sich einen weltbekannten Namen als Sachkenner auf den verschiedensten Gebieten der Sammlung, der Pflege und der Erhaltung vergangenen künstlerischen Schaffens erworben. Schon dies allein würde genügen, um Ihren Namen in der Geschichte unseres Landes fortleben zu lassen als den Träger stolzer bayerischer Kultur-Tradition. Die Bayerische Staatsregierung wird ein Bronzerelief mit dem Bildnis Ew. Königlichen Hoheit schaffen lassen. Diesem Relief wird ein Ehrenplatz zugeteilt werden in einer noch zu bestimmenden Sammlung, die das Verständnis des Hauses Wittelsbach und sein ruhmreiches Mäzenatentum für alles Schaffen auf dem Gebiete von Kunst und Wissenschaft besonders widerspiegelt. Den aufrichtigen Glückwünschen der Bayerischen Staatsregierung, die mit dem innigen Gedenken so vieler Verehrer und Freunde Ew. Königlichen Hoheit weit über Bayern hinaus zusammenklingen, darf ich auch meine persönlichen Wünsche für Ihr Wohlergehen beifügen. Mit dem Ausdruck großer Verehrung bin ich Euer Königlichen Hoheit ergebenster Dr. Hans Ehard Bayerischer Ministerpräsident.“ (NL Ehard 275 und StK 12883); Abdruck SZ 19. 5. 1949. Vgl. Rupprecht an Ehard, 20. 5. 1949: „Ihnen und der Bayerischen Staatsregierung spreche ich für die Glückwünsche zu meinem 80. Geburtstag meinen aufrichtigsten Dank aus. Mit großer Freude erfüllt mich die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, in einem Gebäude der staatlichen Sammlungen ein Broncerelief von mir anzubringen und ich bitte für diese mir zugedachte Ehrung meinen besten Dank entgegenzunehmen und ihn der Staatsregierung übermitteln zu wollen. Den Bayerischen Staatssammlungen, die großenteils ihre Entstehung und ihre ständige Förderung meinen Vorfahren verdanken, galt stets auch mein besonderes Interesse und ich kann nur bedauern, daß es mir nicht vergönnt war, diese wie das ganze kulturelle Leben in Bayern getreu den Traditionen meines Hauses so zu fördern, wie es immer mein Wunsch und meine Absicht war. Mein Leben war erfüllt von heißer Liebe zu meiner bayerischen und pfälzischen Heimat und all mein Streben galt nur dem Wohle unseres bayerischen Volkes, mit dem mein Haus Jahrhunderte aufs engste verbunden war und stets verbunden bleiben wird. In diesen bedeutungsvollen Tagen gelten meine Sorgen und meine Wünsche der Erhaltung unseres bayerischen Staates in einer deutschen Gemeinschaft, einer Wiedervereinigung der bayerischen Pfalz mit dem rechtsrheinischen Bayern und einem Wiederaufstieg unseres Volkes nach den schlimmsten Zeiten der Zerrüttung und des Verfalls. Mein Glaube an die noch gesunden, aufstrebenden Kräfte in unserem Volk und in seiner Jugend sind meine Hoffnung für dessen Wiederaufstieg und mein Vertrauen auf eine bessere Zukunft“ (StK 12883). Vgl. ferner Sendtner (S. 690): „Die Staatsregierung hat den Hohen Jubilar geehrt: sie ließ eine Reliefplakette mit seinem Bild, gefertigt von Bildhauer Franz Mikorey, im Prinz-Karl-Palais anbringen; später soll die Plakette ihren würdigen Platz in einem der großen Kunstsammlungsgebäude des Staates erhalten, zum öffentlichen Andenken an den Wittelsbacher Fürsten, der den ganzen Reichtum der Tradition seines Hauses verkörpert.“ Zur Beauftragung von Mikorey s. im Detail StK 12883. Zum Fortgang s. Nr. 123 (18. 9. 1950). Vgl. ferner die Ansprache Ehards anläßlich des Festakts bei der Übergabe des Bronzebildnisses (Foto des Bronzereliefs 130 x 85 cm in StK 12883) von Kronprinz Rupprecht im Beisein des Geehrten an die Öffentlichkeit, 29. 9. 1950, im Prinz-Carl-Palais (NL Ehard 635 und StK 12883). – Das StMUK gab ferner anläßlich des 80. Geburtstags des Kronprinzen Rupprecht eine Festschrift heraus, die Beiträge über die wichtigsten durch das Haus Wittelsbach gegründeten oder besonders geförderten Kulturinstitute enthält; vgl. Bayerische Kulturpflege. Beiträge zur Geschichte der Schönen Künste in Bayern. Hg. durch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Seiner Königlichen Hoheit Kronprinz Rupprecht von Bayern zum 80. Geburtstag gewidmet 18. Mai 1949. München 1949. S. dazu auch NL Ehard 189.66Vgl. zum Verhältnis der Staatsregierung zum Hause Wittelsbach Gelberg, Ehard S. 313 ff.67Hans von Herwarth (1904–1999), Jura- und Nationalökonomiestudium in Berlin, Breslau und München, 1927–1945 AA, 1931–1939 an der Dt. Botschaft Moskau, 1945 ORR StK, 1946 Reg-Dir, 1949 MinRat (vgl. Nr. 80 TOP III), dort u.a. für die Verbindung mit der Militärregierung, mit den Konsulaten und protokollarische Fragen verantwortlich, 1949 Leiter des Arbeitsstabes Protokoll im Bundeskanzleramt, 1951–1955 Protokollchef des Auswärtigen Amtes, 1955–1961 Botschafter London, 1961–1965 als Staatssekretär Chef des Bundespräsidialamtes, 1965–1969 Botschafter Rom, 1969–1971 Präsident des Goethe-Instituts; vgl. Herwarth. Vgl. Nr. 80 TOP III.68Damit folgte Ehard nicht dem Vorschlag der Gruppe C „Zwischenstaatliche Angelegenheiten“ der StK: „Gruppe C schlägt vor, daß der Herr Ministerpräsident am 17. Mai, 17.00 Uhr, Kronprinz Rupprecht in Schloß Nymphenburg persönlich seine Glückwünsche überbringt“; Vormerkung Herwarth, 29. 4. 1949, betr. 80. Geburtstag von Kronprinz Rupprecht (NL Ehard 1578). Vgl. zu den Feierlichkeiten in Leutstetten SZ 17. 5. 1949. Zum Fortgang s. Ministerrat 16. 3. und 22. 4. 1954.
2Der Ministerrat erklärt sich einstimmig mit diesem Vorschlag einverstanden.
1Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, Universitätsprofessor Dr. Schoenberg69 von der Universitätssternwarte in München, habe an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Antrag gestellte, der Bayer. Staat wolle das Sonnen-Observatorium auf dem Wendelstein übernehmen.70
69In der Vorlage fälschlich „Schönberg“. Prof. Dr. Erich Schoenberg (1882–1965), 1936–1945 o. Prof, für Astronomie an der Univ. Breslau, 1946–1955 kommissarischer o. Prof. für Astronomie und Direktor der Universitäts-Sternwarte der Univ. München, 1955 mit Niederlegung seiner Ämter Verleihung der akademischen und finanziellen Rechte eines Emeritus.70Das Sonnenobservatorium auf dem Wendelstein war 1935 als Anlage des Deutschen Reiches errichtet worden, die den Zwecken der Luftfahrt dienen sollte. Nach Kriegsende kam das Observatorium unter Vermögenskontrolle. Es führte seine Arbeiten im Auftrage und im Interesse der Militärregierung fort. Mit FME vom 25. 7. 1949 wurde die Verwaltung des Observatoriums bis auf weiteres dem StMUK übertragen. Am 6. 8. 1949 übernahm der StMUK das Observatorium für die Zwecke der Unterrichtsverwaltung und stellte es der Sternwarte der Univ. München mit Wirkung vom 1. 7. 1949 als Außenstelle zur Verfügung; vgl. StMUK an StMF, 7. 2. 1955 (MK 69800).
2Er schlage vor, diesem Antrag entsprechend die Übernahme zu beschließen.
3Der Ministerrat erhebt keine Bedenken gegen die Übernahme und beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer zu entsprechen.71
71Vgl. SZ 11. 8. 1949.
Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister