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Nr. 58MinisterratssitzungMontag, 21. Februar 19491 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hans Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).2

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Gewerbefreiheitsgesetz. II. Gesetzentwurf über die beamten- und dienststrafrechtliche Stellung der Landräte und Bürgermeister. III. Gesetz über die Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken (Arrondierungsgesetz). IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern. V. Feiertagsregelung. VI. Schulspeisung. VII. Streik in der bayerischen Metallindustrie. VIII. Errichtung von Spielbanken. IX. Übernahme des Oberprüfungsamtes für die höheren technischen Verwaltungsbeamten auf die Verwaltung für Verkehr. X. Bürgerversammlung in München am 5. 3. 1949. XI. Begnadigungen.

I. Gewerbefreiheitsgesetz3

Staatsminister Dr. Seidel berichtet zunächst über die bisherige Entwicklung seit dem Eintreffen des Schreibens des Direktors der Militärregierung für Bayern vom 20. 12. 1948 über die Einführung der Gewerbefreiheit.4 Bekanntlich seien von der unbeschränkten Gewerbefreiheit lediglich 6 Gruppen von Gewerbebetrieben ausgenommen worden.5 Ein bayerisches Gesetz sei in seinem Ministerium zwar ausgearbeitet,6 dem Landtag aber bisher noch nicht vorgelegt worden,7 da immer noch mit einer bizonalen Regelung habe gerechnet werden müssen.8 Aller Voraussicht nach werde aber wohl eine derartige Regelung nicht zustande kommen, da die britische Zone eigene Wege gehe. Vorläufig habe das Wirtschaftsministerium durch eine Ministerialentschließung vom 31. 1. 499 insoweit eine Klärung herbeigeführt, daß ein praktisches Arbeiten der unteren Dienststellen im Rahmen der amerikanischen Anordnung gewährleistet sei. Die Berichte aus dem Land zeigten, daß man vorläufig mit dieser Entschließung durchkomme.10

Neuerdings sei nun dem Bayer. Landtag ein hauptsächlich von Abgeordneten, die aus dem Handwerk stammten, ausgearbeiteter Initiativ-Gesetzentwurf vorgelegt worden,11 der im Wirtschaftsausschuß beraten werde.12 Er halte es für das zweckmäßigste, daß der Ministerpräsident nun an die Militärregierung ein Schreiben ungefähr des Inhalts richte, daß der Bayer. Landtag die Initiative ergriffen habe und einen entsprechenden Gesetzentwurf berate; die Staatsregierung werde sachkundige Referenten zur Verfügung stellen, um dem Landtag Anregungen zu geben, wie sich dieser Gesetzentwurf im Rahmen der Richtlinien der amerikanischen Militärregierung halten könne. Außerdem habe die Bayer. Staatsregierung von sich aus einen Gesetzentwurf vorbereitet, der den Richtlinien der Militärregierung Rechnung trage. Was den Initiativ-Gesetzentwurf selbst betreffe, so unterscheide sich dieser nicht wesentlich von dem Entwurf seines Ministeriums, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Er sehe nämlich in Art. 3 die Beibehaltung des sog. großen Befähigungsnachweises vor.13

Nach kurzer Beratung wird beschlossen, das von Herrn Staatsminister Dr. Seidel vorgeschlagene Schreiben an die Militärregierung zu richten, mit der Maßgabe, daß noch hinzugefügt werde, das Wirtschaftsministerium habe einen Entwurf ausgearbeitet, den es dem Wirtschaftsausschuß des Bayer. Landtags zuleiten werde, um dessen Beratungen im Sinne der Richtlinien der Militärregierung zu beeinflussen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt noch, er werde den Entwurf dieses Schreibens ausarbeiten lassen und dem Herrn Ministerpräsidenten vorlegen.14

II. Gesetzentwurf über die beamten- und dienststrafrechtliche Stellung der Landräte und Bürgermeister15

Ministerialdirektor Ritter v. Lex 16 referiert über den Gesetzentwurf,17 der u.a. in Art. 1 vorsehe, daß hauptamtliche Landräte und hauptamtliche Bürgermeister nach Annahme der Wahl für die Dauer ihrer Amtszeit Beamte im Sinne des Bayer. Beamtengesetzes vom 28. Okt. 1946 seien, ohne daß es der Aushändigung einer Ernennungsurkunde bedürfe. § 4 sehe vor, daß das B. Staatsministerium des Innern im Benehmen mit dem Finanzministerium die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungs- und Rechtsvorschriften erlasse.

Der Art. 5, demzufolge das Gesetz rückwirkend am 1. 2. 1948 in Kraft trete, habe Bedenken des B. Staatsministeriums der Justiz zur Folge gehabt. Wenn das B. Staatsministerium des Innern diese Bedenken auch nicht in vollem Umfang teile, so habe es diesem doch Rechnung getragen und schlage folgende Änderungen vor:

„Art. 5

Landräte und Bürgermeister sowie deren Stellvertreter, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gegen ihre Amtspflichten verstoßen haben, verlieren mit dem 1. 4. 1949 ihr Amt, wenn die Verfehlung nach dem Bayer. Beamtengesetz und der Dienststrafordnung18 eine Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen würde. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet auf Antrag der Aufsichtsbehörde die zuständige Dienststrafkammer.

Art. 6

Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt mit dem 1. 4. 1949 in Kraft.“

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf in der abgeänderten Form zuzustimmen.19

III. Gesetz über die Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstükken (Arrondierungsgesetz)20

Staatsminister Dr. Schlögl begründet kurz die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs, der im wesentlichen eine Vereinfachung der Flurbereinigung21 zum Ziele habe.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, er habe noch keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes und könne deshalb seine Zustimmung noch nicht endgültig erteilen.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird sodann beschlossen, dem Gesetzentwurf grundsätzlich zuzustimmen, die Zuleitung an den Bayer. Landtag aber solange noch zurückzustellen, bis diese Frage vom Landwirtschaftsministerium im Benehmen mit dem Finanzministerium geklärt sei.22

Diese Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, daß in § 1 Satz 2 das Wort „nichts“ durch „nicht“, ferner in § 2 Satz 2 die Worte „für sie“ durch das Wort „dafür“ ersetzt werde.23

IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern24

Staatsminister Dr. Kraus begründet die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs damit, daß das Gesetz Nr. 50 über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern vom 27. 11. 4625 in verschiedenen Punkten dem Gesetz Nr. 60 der amerikanischen Militärregierung über die Errichtung der Bank Deutscher Länder26 und dem 3. Gesetz zur Geldreform (Umstellungsgesetz)27 angepaßt werden müsse. Darüber hinausgehende Neuerungen sollten durch das neue Gesetz nicht bezweckt werden. Es sei im übrigen notwendig, den Frankfurter Bestrebungen, immer größeren Einfluß auf die Kreditpolitik der Länder auszuüben, entgegenzuarbeiten. Man müsse auch verhindern, daß die Staatsbank28 zurückgedrängt und der Aufsicht der Landeszentralbank unterstellt werde. Die in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen seien aber notwendig. Die Landeszentralbank selbst habe sich damit einverstanden erklärt.

Staatsminister Dr. Seidel wünscht, den Entwurf noch eingehend prüfen zu können und deshalb die Vorlage an den Landtag vorläufig zu verschieben.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, die Vorlage an den Landtag aber erst nach Eintreffen der Äußerung des Wirtschaftsministeriums vorzunehmen.29

V. Feiertagsregelung30

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, am nächsten Freitag, den 25. Februar 1949 werde eine eingehende Besprechung mit sämtlichen Ministerien über die Feiertagsregelung stattfinden und dann dem Ministerrat eine entsprechende Vorlage zugehen. Es sei aber notwendig, schon jetzt die Regelung für den Josefstag am 19. März zu besprechen. Man beabsichtige, diesen Tag zum gesetzlichen Feiertag für Orte mit überwiegend katholischer Bevölkerung zu machen.31

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes in allernächster Zeit dringend notwendig sei. Er sei gerne bereit, an der endgültigen Besprechung im kleineren Kreis teilzunehmen. Seines Erachtens müsse aber das Gesetz bis 19. 3. 1949 verabschiedet sein. Außerdem müsse er darauf hinweisen, daß sowohl die Urlaubsregelung32 wie die zahlreichen Feiertage in Bayern eine besondere Belastung der bayerischen Wirtschaft darstellten,33 eine Frage, über die man sich auseinandersetzen müsse. Er halte es für zweckmäßig, eine Aufstellung über die Verhältnisse in den anderen Ländern zu machen.34

Der Ministerrat beschließt sodann, die Neuregelung solange zurückzustellen, bis die Vorlage an den Ministerrat erfolgt sei.35

VI. Schulspeisung36

Staatsminister Dr. Schlögl berichtet über den derzeitigen Stand der Schulspeisung37 und weist darauf hin, daß die von der amerikanischen Militärregierung zugesagte unentgeltliche Lieferung von Lebensmitteln für diesen Zweck noch nicht erfolgt sei. Infolgedessen hätten sich erhebliche Schwierigkeiten bezüglich der Finanzierung der Schulspeisung erhoben.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Angelegenheit zunächst noch zurückzustellen, da sie noch nicht völlig geklärt sei und möglichst bald eine Besprechung zwischen Landwirtschafts-, Innen-, Finanz- und Kultusministerium herbeizuführen. Seiner Ansicht nach sollte man wenn irgend möglich die notwendigen Zuschüsse geben, der Staat sei aber nicht in der Lage, die gesamten Mittel zur Verfügung zu stellen.38

VII. Streik in der bayerischen Metallindustrie39

Staatsminister Krehle teilt mit, der Vermittlungsversuch des Arbeitsministeriums sei gescheitert.40 Wenn bis Mittwoch, den 23. 2. 49 keine Einigung zustande komme, was im übrigen kaum zu erwarten sei, werde den Arbeitern der Metallindustrie mit Wirkung zum 14. 3. 49 gekündigt werden. Es handle sich dabei um ca. 150000 Arbeiter. Politische Hintergründe könne man bei diesen Streiks nicht annehmen. Es handle sich wohl durchwegs um echte lohnpolitische Auseinandersetzungen.41

VIII. Errichtung von Spielbanken42

Auf Vorschlag von Staatsminister Dr. Ankermüller wird beschlossen, die Frage der Errichtung von Spielbanken in Bayern im nächsten Ministerrat zu besprechen.43

IX. Übernahme des Oberprüfungsamtes für die höheren technischen Verwaltungsbeamten auf die Verwaltung für Verkehr

Staatsminister Frommknecht ersucht das Kabinett, der Übernahme des Oberprüfungsamtes für die höheren technischen Beamten auf den Haushalt der Verwaltung für Verkehr zuzustimmen. Diese Regelung sei im Interesse der bayer. Beamten, die beim Weiterbestehen eines eigenen Prüfungswesens in Bayern außerhalb Bayerns abgelehnt würden.

Staatsminister Dr. Kraus äußert Bedenken und erklärt, bis 1936 habe ein solches Prüfungsamt nicht bestanden. Er halte dies überhaupt für eine überflüssige Einrichtung.

Die Angelegenheit wird sodann zur nochmaligen Prüfung durch Verkehrs- und Finanzministerium zurückgestellt.

X. Bürgerversammlung in München am 5. 3. 1949

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, die Militärregierung habe zu einer Bürgerversammlung am 5. 3. 1949 im Löwenbräukeller44 in München eingeladen, bei der Mr. Schweizer45 sprechen werde.46 Er schlage vor, daß die Kabinettsmitglieder selbst an der Veranstaltung nicht teilnehmen,47 sich aber durch Referenten vertreten lassen sollten.48

XI. Begnadigungen49

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller berichtet über folgende Todesurteile, bei denen das Kabinett über die Vollstreckung oder Begnadigung zu beschließen habe:50

1. Therese Dorr, geb. 17. 7. 191251 und Georg Mederer, geb. 15. 6. 1894,52

2. Maria Meixner, geb. 12. 2. 1927,53

3. Ernst Gustav Hädelt,54 geb. 2. 11. 1922.55

Nach kurzer Beratung beschließt der Ministerrat einstimmig die Begnadigung von Dorr, Mederer und Meixner, mit allen gegen eine Stimme die Begnadigung des Ernst Gustav Hädelt.56

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister