PDF
Nr. 14MinisterratssitzungMontag, 17. März 1947 Beginn: 9 Uhr 20 Ende: 13 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Arbeitsminister Roßhaupter, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Fischer (Innenministerium – Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Schuberth (Verkehrsministerium), Staatssekretär Höltermann (Sonderministerium).

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

[I. Vertretung der Regierung im Landtag und seinen Ausschüssen]. [II.] Verordnung über die Bayerische Akademie. [III.] Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend. [IV. Zusammenfassung und Unterstellung der Bauabteilung unter ein Ministerium]. [V.] Gesetz zur Durchführung des Art. 160 der Bayerischen Verfassung. [VI. Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung]. [VII. Beschlagnahme von Wohnungen und Hausrat]. [VIII. Gesetz zur Verschärfung der Strafen bei schweren Wirtschaftsverbrechen]. [IX. Wiedereinstellung im Öffentlichen Dienst]. [X. Zuwendungen für ehemalige Gewerkschaftsangestellte aus dem Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung]. [XI. Gesetzliche Regelung der Wohnraumbeschlagnahme für Flüchtlinge]. [XII. Flüchtlingsfragen]. [XIII. Verordnung über Beiräte in der Arbeitsverwaltung]. [XIV. Ministerialrat Kröpelin]. [XV. Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung]. [XVI. Durchführungsanweisung zur Verordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz vom 5. März 1946 betroffenen Beamten]. [XVII. Rechtslage der ehemaligen Beamten nach dem Ausscheiden aus dem Ministerrat]. [XVIII. Siedlung Neuheim am Römerweg bei Osterhofen]. [XIX. Verkehrsministerium]. [XX. Rundfunk]. [XXI. Durchführung der Weihnachtsamnestie]. [XXII. Ernährung]. [XXIII. Aufhebung der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen und der Ministerialzulage]. [XXIV. Absenkung des Walchensees].

[I. Vertretung der Regierung im Landtag und seinen Ausschüssen]

Ministerpräsident Dr. Ehard 1 eröffnet die Sitzung und nimmt die Frage der Vertretung der Regierung im Landtag und seinen Ausschüssen vorweg. Es sei wiederholt vorgekommen, daß die Regierung überhaupt nicht vertreten gewesen sei. Schließlich sei irgendein Referent beigeholt worden. Grundsätzlich müsse man davon ausgehen, daß entweder der Minister, der Staatssekretär oder auch noch ein Ministerialdirektor die Regierung vertrete. Das hindere nicht, daß man Referenten zuziehe. Es mache einen sehr schlechten Eindruck, wenn überhaupt niemand da sei, so daß eine Sitzung ausgesetzt werden müsse und daß man schließlich irgendeinen Referenten bringe, der nur erklären könne, er wisse von nichts. Hier müsse man irgendeinen Modus treffen; dazu gehöre aber auch, daß der Landtag zuverlässig und rechtzeitig Mitteilung von den Sitzungen und der Tagesordnung gebe. Dann könne man eine Kontrolle einschalten und jemand beauftragen, telefonisch an die Sitzungen zu erinnern. Einstweilen bitte er darum, die Aufmerksamkeit besonders auf diesen Punkt zu lenken. Im Augenblick müsse man sich nur mit der Plenarsitzung vom 20. März beschäftigen und sich darüber klar werden, wer die Beantwortung der einzelnen Interpellationen übernehmen solle.2 Zunächst liege die Interpellation über die Hilfe für Würzburg vor.3

Staatsminister Seifried erklärt, hier seien drei Ministerien beteiligt.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, wenn mehrere Ministerien beteiligt seien, müßten sie sich darüber einigen, wer die Federführung übernehmen solle.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es käme auch noch eine Beteiligung des Finanzministeriums in Frage. Er sei in Würzburg gewesen,4 dort sei angeregt worden, daß Würzburg ein Darlehen von 5 Millionen RM bekommen solle. Im übrigen handle es sich hauptsächlich um die Bevorzugung bei der Zuteilung von Baustoffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als unglücklich, jetzt eine Antwort aus der Pistole zu schießen. Es wäre richtiger, wenn diese Interpellation abgesetzt würde und den Interpellanten mitgeteilt würde, daß man sich einmal zusammensetzen und die Angelegenheit besprechen solle. Es sei doch auch angeregt, eine Kommission nach Würzburg zu senden.

Staatssekretär Sedlmayr wirft ein, in ähnlicher Lage wie Würzburg befänden sich auch noch andere Städte.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß sich die beteiligten Ministerien mit den Interpellanten in Verbindung setzen und die Sache besprechen sollen. Damit sei mehr getan, als wenn man nur die Interpellation beantworte und damit die anderen Städte reize, die in ähnlicher Lage seien. Beteiligt seien das Innen-, Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsministerium. Die Minister sollten ihre Referenten beauftragen, Staatsminister Dr. Hundhammer werde gebeten, sich mit dem Abgeordneten Prittwitz5 in Verbindung zu setzen, daß er sich an der Vorbereitung der Beantwortung der Interpellation beteiligen möge.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, in der Zwischenzeit könne ein Ausschuß des Landtags nach Würzburg fahren.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dies solle erst durch die Besprechung vorbereitet werden. Man könne also damit rechnen, daß diese Interpellation abgesetzt werde.6 Weiter liege eine Interpellation des Abgeordneten Schefbeck7 und Genossen vor, bezüglich der Zuständigkeit der Zwei-Zonenämter.8 Er glaube es sei besser, wenn man auch diese Interpellation im Augenblick zurückstelle. Man könne sie zwar sehr leicht beantworten und mitteilen, daß wir einen positiven Erfolg gehabt hätten.9 Aber gerade das wolle er im Augenblick nicht, vor allem mit Rücksicht auf die augenblickliche Empfindlichkeit der Amerikaner. Er halte es für zweckmäßig, den erreichten Erfolg still hinzunehmen. Vor 6 bis 8 Wochen wäre eine solche Interpellation eine ausgezeichnete Hilfe gewesen. Er glaube, daß die Zurückstellung schon in die Wege geleitet sei, vielleicht könne man Schefbeck aber noch einmal verständigen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwidert, daß dies schon geschehen sei.10

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt zur Frage der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Landtag, daß es früher Sache des Landtagsamtes gewesen sei, die zuständigen Ministerien rechtzeitig zu verständigen. Nun sei es in der letzten Zeit in zwei Ausschüssen vorgekommen, daß gegen ihn gänzlich erlogene Dinge vorgebracht worden seien, ohne daß er Gelegenheit gehabt hätte, sich zu rechtfertigen.11 In beiden Fällen sei er nicht benachrichtigt worden. Er ersuche den Ministerpräsidenten dahin zu wirken, daß in solchen Fällen der betroffene Minister sofort verständigt werde; sonst gingen die Dinge in die Presse, bezüglich einer Berichtigung sei man von deren guten Willen abhängig.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies auch für notwendig. Das Zusammenspiel mit dem Landtag stimme noch nicht, werde aber besser werden. Es sei auch notwendig, daß ein Ministerium, ganz abgesehen von der Person des Ministers, auch in sachlicher Beziehung aufmerksam gemacht werde. Was ihm im Augenblick am notwendigsten erscheine, sei eine zuverlässige Benachrichtigung der Ministerien von den Tagesordnungen. Etwas anderes habe auch noch nicht gestimmt: Angenommene Gesetzentwürfe seien nicht an ihn, sondern an irgendein Ministerium gegangen. Er habe nun angeregt, daß Gesetze und Beschlüsse an die Staatskanzlei gesandt werden sollten, damit die Originale hier gesammelt und von hier die Ausfertigung und Verkündung veranlaßt werde. Er bitte darum, daß wenn ein solcher Beschluß an ein Ministerium komme, dieser unmittelbar an die Staatskanzlei geleitet werde.

[II. Verordnung über die Bayerische Akademie]12

wird vorläufig zurückgestellt.

[III. Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend]

Ministerpräsident Dr. Ehard beantragt, auch diesen Punkt noch zurückzustellen, da hier nach der rechtlichen Seite hin noch einiges vom Innenministerium im Benehmen mit dem Justizministerium zu klären sei.13

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, auch den Landesjugendausschuß zu hören. Allein mit Polizeiverordnungen komme man in dieser Frage nicht durch.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

[IV. Zusammenfassung und Unterstellung der Bauahteilung unter ein Ministerium]

Ministerpräsident Dr. Ehard nimmt die Frage der Zusammenfassung der Bauabteilung und ihrer Unterstellung unter ein Ministerium voraus. Am Samstag habe schon eine Besprechung stattgefunden.14 Er bitte zunächst den Innenminister, sich kurz darüber zu äußern. Es sei die Frage aufgeworfen worden, ob das Bauwesen in eine Hand zusammengefaßt werden müsse und ob es im Innenministerium zusammengefaßt oder dort herausgenommen und dem Arbeitsministerium unterstellt werden solle. Über die erste Frage herrsche völlige Übereinstimmung, die zweite dagegen müsse noch entschieden werden.

Staatsminister Seifried führt aus, bei der Schaffung des Arbeitsministeriums sei ein Gesetz der Militärregierung für Bayern über die Bildung des Arbeitsministeriums erlassen worden.15 In diesem sei festgelegt, daß der Aufgabenbereich des Arbeitsministeriums den Wohnungsbau und die Siedlung umfassen solle. Dieses Gesetz sei immer wieder der Stein des Anstoßes. Wenn man diese Dinge berate, sei es eindeutig, daß der Wohnungsbau auf Jahre hinaus die vordringlichste Bauaufgabe sein werde. Schon im letzten Kabinett habe man über die Frage ständig verhandelt.16 Schließlich sei man zu einer Vereinbarung gekommen, nach welcher eine gewisse Teilung der Obersten Baubehörde festgelegt worden sei.17 Diese Teilung habe sich aber als absolut unzweckmäßig erwiesen. In vielen Besprechungen sei man nun grundsätzlich zu der Entscheidung gekommen, daß wieder eine Vereinigung herbeigeführt werden müsse. Für die Vereinigung im Innenministerium sprächen Gründe der inneren Verwaltung und Gründe der bisherigen Bewährung. Das Gesetz der Militärregierung sei aber ein großer Hemmschuh. Man müsse anstreben, ihn zu beseitigen oder man müsse diese Abteilung ins Arbeitsministerium hinübergeben. Dies würde aber eine gewaltige Aushöhlung der inneren Verwaltung bedeuten, man könne dann gleich eine Menge anderer Dinge auch noch überweisen. Staatsminister Roßhaupter und er hätten sich persönlich ausgesprochen und keinen anderen Ausweg gewußt, als die Sache beim alten zu lassen und das Arbeitsministerium durch ein entsprechendes Weisungsrecht in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Das sei aber eine Verlegenheitslösung. Die Bausache müsse, wenn wir vorwärts kommen wollten, in einer Hand zusammengefaßt und in ein Ministerium eingegliedert werden. Für das Innenministerium spreche der Umstand, daß die innere Verwaltung hier stärkstens mit aktiviert werden könne, auch Ersparnisgründe seien maßgebend. Störend liege nur das Gesetz der Militärregierung dazwischen.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, er habe nach wie vor die Überzeugung, daß bei gegenseitigem guten Willen eine Abgrenzung der Zuständigkeiten möglich sei. Er könne das Empfinden nicht los werden, daß es an diesem guten Willen gefehlt habe und daß deshalb die Mißhelligkeiten aufgetaucht seien. Er stehe auf dem Standpunkt, so lange das Gesetz der Militärregierung bestehe, könnten wir nicht so handeln wie wir handeln wollten. Wenn beschlossen werden sollte, daß die Zuständigkeiten im Bauwesen an das Innenministerium gehen, so habe das keine Bedeutung, so lange die Militärregierung nicht zustimme. Dies sei in zwei Besprechungen, die er bei der Militärregierung gehabt habe, klar ausgesprochen worden. Nach seinem Eindruck denke die Militärregierung nicht daran, dieses Gesetz zu ändern. Für diejenigen, die noch nicht unterrichtet seien, wolle er sagen, daß als das Arbeitsministerium gegründet werden sollte, der damalige Ministerpräsident Schäffer kein eigenes Arbeitsministerium gewollt habe, er habe nur eine Abteilung für Arbeit und Fürsorge im Innenministerium errichten wollen.18 Als er im Mai 1945 nach München berufen worden sei, um zusammen mit Schäffer und der Militärregierung den Aufbau dieser Abteilung zu besprechen, habe er eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet. Die Militärregierung habe gegen den Plan von Schäffer Protest erhoben und habe ihn über den Kopf von Schäffer hinweg zum Arbeitsminister ernannt19 und dabei dieses Gesetz erlassen. An dieser Sachlage sei im Augenblick nichts zu ändern.20 Der Leiter der Arbeitsabteilung der Militärregierung habe erklärt, wenn das Innenministerium Kompetenzen des Arbeitsministeriums übernehmen sollte, werde er einschreiten.21 Diesen Standpunkt vertrete auch die Rechtsabteilung. Dieser habe bemerkt, daß eine Verschiebung der einzelnen Kompetenzen nicht erfolgen könne, wenn das Gesetz nicht geändert sei. Er habe gefragt, was der Ministerpräsident tun werde, um das Arbeitsministerium zu stützen. Darauf habe er antworten müssen, nichts, weil er auf dem anderen Standpunkt stehe. Alle Verhandlungen nützten nichts, so lange nicht die Militärregierung veranlaßt werde, daß das Gesetz wenigstens in diesem Punkt geändert werde. Was die Sache selbst anlange, so sei er ihr schon längst überdrüssig.22 Seit zwei Jahren habe man nun diese Kompetenzstreitigkeiten. Er sei nach wie vor der Meinung, daß bei gutem Willen eine Verständigung möglich sei und daß man den Streit mit der Militärregierung und den in eigenen Kreisen nicht brauche. In den nächsten zehn Jahren werde man es nur mit Wohnungsreparaturen zu tun haben; diese hätten mit dem Straßen- und Brückenbau nichts zu tun. Zweckmäßigerweise begrabe man zunächst diesen Streit und führe die notwendigen Wohnungsreparaturen durch. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt sehe, daß die Sache nicht haltbar sei, werde man mit der Militärregierung leichter eine Verständigung herbeiführen können. Jetzt sei er der Meinung, daß die Militärregierung nichts ändern werde. Er sei der Auffassung, daß wenn die Vereinbarung, die am 8. August 1946 zwischen Innen- und Arbeitsministerium unter Beteiligung von Ministerpräsident Dr. Hoegner zustande gekommen sei, verwirklicht worden wäre,23 so wären alle diese Streitigkeiten beseitigt. Nun habe man sich in letzter Zeit bezüglich dieser Verordnung auf den Standpunkt gestellt, daß sie, weil sie nicht im GVBl. veröffentlicht worden sei, keine Gültigkeit habe, man sich also nicht daran zu halten brauche.24 Dieses Abkommen sei aber abgeschlossen und im Staatsanzeiger veröffentlicht worden. Es wäre Sache der Staatskanzlei gewesen, es im GVBl. zu veröffentlichen. Bisher sei alles an den Haaren herbeigezogen worden, um die Undurchführbarkeit dieser Vereinbarung zu zeigen. Er sei aber heute noch der Überzeugung, daß eine Verständigung möglich sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Ansicht, daß man diese Sache nüchtern und sachlich betrachten und untersuchen müsse. Zunächst müsse man fragen, ob die Aufteilung der Zuständigkeiten aufrecht erhalten oder eine Zusammenfassung des ganzen Bauwesens einschließlich des Wohnungsbaues angestrebt werden solle. Eines sei ganz sicher, daß die erwähnte bisherige Vereinbarung nur zu Unzuträglichkeiten geführt habe. Ob das an der Sache liege oder am Eigensinn der einen oder anderen Persönlichkeit, wisse er nicht. Tatsache sei aber, daß das Zusammenspiel nicht geklappt habe; daß dies eine Notwendigkeit sei, sei sicher. Außerdem sei die Zusammenfassung aus dem Gesichtspunkt der Vereinfachung der Verwaltung notwendig. Es sei nur die Frage, wo sie erfolgen müsse. Im Innenministerium habe man schon eine ausgebaute Abteilung, im Arbeitsministerium sei vorerst nur eine kleinere Abteilung. Das Zusammenspiel habe nicht geklappt, vielleicht wegen der Schwierigkeiten mit Ministerialdirektor Wolf.25

Staatsminister Roßhaupter wirft ein: oder Fischer.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als möglich. Jedenfalls werde ihm gesagt, man könne nichts ändern, die Wohnungsfragen müßten beim Arbeitsministerium bleiben. Man habe die Möglichkeit, die Aufteilung beizubehalten und vielleicht zu sichern oder aber die ganze Bauabteilung aus dem Innenministerium auszubauen und in das Arbeitsministerium zu überführen. Dafür würden zwei Gründe vorgebracht:

1. Die Wohnungsbauten würden so beherrschend im Vordergrund stehen, daß man ihnen auch schon äußerlich den Vorrang einräumen müßte.

2. Stehe dieses Gesetz der Militärregierung allen anderen Möglichkeiten und Vereinbarungen im Wege.

Dieses letzte Argument könne und werde er nie anerkennen. Erstens handle es sich um ein Gesetz nicht von OMGUS, sondern der Militärregierung für Bayern. Inzwischen sei nun auch die Verfassung mit Genehmigung der Militärregierung in Kraft getreten. In dieser stehe ausdrücklich, daß die Staatsregierung sich eine Geschäftsordnung gebe und daß in dieser die Zuweisung der Geschäfte erfolge. Hier gelte für das Arbeitsministerium genau dasselbe wie für die anderen Ministerien. Er könne nicht anerkennen, daß das Arbeitsministerium innerhalb des Kabinetts eine Sonderstellung einnehme. Vor der Verfassung habe es eine andere Stellung gehabt, dies sei nicht mehr der Fall. Der Arbeitsminister sei nicht mehr von der Militärregierung ernannt und beauftragt, sondern genau so wie alle anderen von ihm mit Zustimmung des Landtags bestellt. Er sei der Meinung, daß man zunächst einmal diese Frage völlig losgelöst von diesem Gesetz der Militärregierung prüfen und entscheiden müsse. Man müsse innerhalb des Kabinetts Manns genug sein, daß man, wenn man der Auffassung sei, daß eine Lösung zweckmäßig sei, diese Lösung auch vornehme, allenfalls unter Einschaltung des Landtags und diese Lösung der Militärregierung gegenüber vertrete. Wenn diese einen anderen Befehl gebe, müsse man sich beugen. Im übrigen sei er der Meinung, daß die Militärregierung einen solchen Befehl gar nicht erteilen könne nach den neuesten Verfügungen, die ihr bezüglich der Nichteinmischung in Länderangelegenheiten zugegangen seien. Zu den sachlichen Argumenten habe er folgendes zu sagen: Daß die Wohnungsfragen für die nächste Zukunft im Bauwesen beherrschend seien, sei selbstverständlich. Sei es deshalb aber notwendig, daß man eine große Abteilung, die sich bisher gut bewährt habe, zu einer kleineren hinübergebe? Auch diese Frage bedürfe sachlich betrachtet keine Diskussion. Politische Gründe kämen auch nicht in Betracht, da beide Ministerien von Ministern derselben Richtung besetzt seien.26 Nüchtern und sachlich betrachtet solle man sich davor hüten, das Wohnungsbauproblem zu einseitig zu betrachten. Man könne keine Wohnungen bauen, wenn man keine Straßen, keine Wasserleitungen usw. habe, die mindestens genau so wichtig und genau so schwierig zu gestalten seien. Noch dazu könne man die ganze Wasserpolizei und alle die anderen Dinge, die beim Landrat einen Nebenbeamten voll in Anspruch nehmen, nicht aus der inneren Verwaltung ausbauen und dem Arbeitsministerium geben, dem sie wesensfremd seien. Sonst reiße man die innere Verwaltung in großen Teilen auf. Mit demselben Recht, mit dem man sage, daß das Wohnungsbauwesen so vorherrschend sei und man es nach dem Gesetz der Militärregierung an das Arbeitsministerium geben müsse, könne man auch sagen, daß auch das Gesundheitswesen und das Flüchtlingswesen mit dem Wohnungsbau Zusammenhänge und auch diese Gebiete für das Arbeitsministerium in Anspruch nehmen. Was bliebe dann für die innere Verwaltung übrig? Nur der kleine Rest von Dienstaufsicht über Selbstverwaltungskörper. Dies könne dann auch noch das Arbeitsministerium übernehmen. Man könne dort eine Abteilung „Innere Verwaltung“ errichten, das sei die letzte Konsequenz. Baupolizei und Wasserpolizei müßten doch zusammenstimmen. Nach seiner Auffassung müsse die Bauabteilung als wesentlicher Bestandteil der inneren Verwaltung beim Innenministerium bleiben u.z. als Bauabteilung, die die Zeichen der Zeit richtig sehe. Es sei ihm sehr zweifelhaft, ob die Rechnung, daß der Wohnungsbau 2/3, das andere 1/3 in Anspruch nehme, richtig sei oder ob die Sache nicht vielleicht nach kurzer Zeit ganz anders aussehe, weil andere Dinge auf dem Gebiet der Energie- und Wasserwirtschaft für den Aufbau der Wirtschaft bald von großer Bedeutung sein würden. Wenn man alle diese Angelegenheiten in einer Abteilung beieinander habe, könne man sie in vernünftiger Weise abgleichen und revidieren. Es entstehe dann kein Kampf. Es scheine ihm sachlich notwendig, eine Zusammenfassung vorzunehmen, um die ewigen Streitigkeiten zu vermeiden. Er sei weiter der Meinung, daß das Bauwesen einschließlich des Wohnungswesens ein ganz wichtiger Bestandteil der inneren Verwaltung sei. Wenn man diese aufrecht erhalten wolle, müsse man es dort belassen. Weiter müsse man bedenken, daß man immer von einer Stärkung der Selbstverwaltung rede. Dann müsse man aber auch die Selbstverwaltungskörper beim Wohnungsbau und Straßenbau ein entscheidendes Wort mitreden lassen. Man sei auf die Initiative dieser Körperschaften angewiesen und man müsse weiter daran gehen, diese Körperschaften selbständig werden zu lassen. Die Selbstverwaltungskörper unterstünden aber alle dem Innenministerium. Man dürfe dann in so wichtigen Dingen die innere Verwaltung nicht aufreißen, sondern Zusammenhalten und nach unten hin stärken. Man müsse einmal zu einem Ergebnis kommen u.z. ohne Rücksicht darauf, was vielleicht einige Herren von der Arbeitsabteilung der Militärregierung glaubten für richtig ansehen zu müssen. Er sei keineswegs überzeugt, ob diese ihren Standpunkt durchsetzen könnten. Er glaube nicht, daß die Militärregierung, wenn das Kabinett erkläre, daß es aus sachlichen Gründen diese Lösung getroffen habe, eine Beanstandung aussprechen werde.27

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt kurz zu zwei Rechtsfragen Stellung:

1. Die Vereinbarung vom 8. August 1946 sei gültig.28 Vor Inkrafttreten der Verfassung sei es nicht notwendig gewesen, daß eine Verordnung im GVBl. erschienen sei. Jede Art der Verkündung habe genügt.

2. In der Verfassung seien zwei Bestimmungen über die Geschäftsbereiche enthalten: In Artikel 49 sei bestimmt, daß die Abgrenzung der Geschäftsbereiche auf Vorschlag des Ministerpräsidenten durch Beschluß des Landtags bestimmt werde. In Artikel 53 stehe, daß die Zuweisung der Geschäfte an die einzelnen Geschäftsbereiche durch die Geschäftsordnung geregelt werde. Seines Erachtens sei dies so aufzufassen, daß eine grundsätzlich andere Abgrenzung nur über den Landtag erfolgen könne. Eine solche gehe weit über eine geschäftsordnungsmäßige Zuweisung hinaus. Er sei der Meinung, daß nach Inkrafttreten der Verfassung der Landtag die Möglichkeit habe, die Bestimmungen des Militärregierungsgesetzes zu ändern. Ob die Militärregierung Einspruch erhebe, werde man abwarten müssen. Dies sei die Rechtslage.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt diesen Ausführungen zu.

Staatsminister Frommknecht erklärt, er schließe sich vollkommen der Meinung des Ministerpräsidenten an. Wenn der Hochbau aus dem Innenministerium herausgenommen werde, dann müsse er Ansprüche des Verkehrsministeriums auf das Straßenbauwesen anmelden. In anderen Ländern sei dies schon geschehen. Er habe bisher den Standpunkt vertreten können, daß in Bayern das gesamte Bauwesen in eine Hand vereinigt sei und man daran nicht rühren könne. Wenn aber ein Teil herausgebrochen werde, dann könne er diesen Standpunkt nicht mehr vertreten. Er müsse sich dann sagen lassen, daß er dafür sorgen müsse, daß er den Straßenbau bekomme.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt ergänzend, daß sich auch große Reibungen bei Siedlungsangelegenheiten ergeben können. Bei der geplanten Füchtlingssiedlung in Vilshofen29 werde immer wieder gesagt, Vater aller Widerstände sei Herr Wolf vom Arbeitsministerium. Wenn die Sache zusammengefaßt werde, wisse man wenigstens, an wen man sich wenden müsse.

Staatssekretär Fischer führt aus, das Bauwesen sei seit mehr als 100 Jahren im Innenministerium vereinigt.30 Dies habe sich durchaus bewährt. Im zweiten und im dritten Reich habe auch noch der soziale Wohnungsbau dazugehört. Schwierigkeiten hätten sich erst ergeben durch das Gesetz der Militärregierung u.z. nicht aus dem Text des Gesetzes heraus, sondern aus der Auslegung, wie sie von der Abteilung VI des Arbeitsministeriums, die die gesamte Baupolizei und das ganze Wohnungswesen für sich in Anspruch genommen habe, gegeben worden sei. Was gerade die Baupolizei betreffe, so sei dies eigentlich ein juristisches Instrument. Die Durchführung der Bauordnung sei eine Angelegenheit der Verwaltungsbehörde, nicht der Baubehörde, die nur gutachtlich eingeschaltet sei. Es gebe keine besondere Baupolizei für Wohnungsbau, für staatlichen Hochbau, Industriebau, landwirtschaftlichen Bau oder Tiefbau. Es könne nur eine Bauordnung geben. Die Baupolizei werde auch nicht beeinflußt durch den Wohnungsbau, sondern durch die Ingenieur- u. Industrie-Bauten, die zum Innenministerium gehörten. Man könne die Baupolizei nicht auseinander reißen, sie müsse ein Instrument der inneren Verwaltung sein. Was das Planungswesen betreffe, so sei dies eine Reichsaufgabe gewesen. Daneben hätten Bezirks- und Ortsplanungsbehörden als Organe der inneren Verwaltung bestanden. Das Planungswesen könne sich unmöglich allein mit dem Wohnungsbau befassen, es müsse die gesamte Volkswirtschaft umfassen, die Industrie, das Verkehrswesen, die Wasserversorgung usw. usw. Wenn das Planungswesen in seiner Gesamtheit vom Arbeitsministerium betreut werde, so sei eine ganze Reihe von dringendsten Gebieten ausgeschaltet. Man müsse das Planungswesen aber wieder in eine Hand zusammenfassen, soweit es sich nicht um Planungen der Industrie handle. Er sei auch der Auffassung, daß zunächst das Wohnungswesen eine große Rolle spiele, aber es könne nicht die einzige Rolle spielen. Die Frage der Energieversorgung werde in den nächsten Jahren zweifellos ebenfalls bedeutend sein. Dies sei aber eine Angelegenheit der inneren Verwaltung. Auch das Straßenwesen und die landwirtschaftlichen Meliorationen dürfe man nicht vergessen. Er müsse ferner noch darauf hinweisen, daß in der britischen Zone die Tendenz bestehe, ein zentrales Prüfungsamt für den ganzen höheren technischen Verwaltungsdienst einzurichten. Mit einem solchen zentralen Prüfungsamt hätten wir in Bayern keine besonders günstigen Erfahrungen gemacht. Im Länderrat sei daher diese Sache bisher negativ entschieden worden. Wenn die Technik in Bayern nunmehr aber in die Zuständigkeit einzelner Ministerien auseinanderfalle, wie könne dann die Personalfrage gelöst werden? Wenn der Ministerrat der Vereinigung des Bauwesens im Innenministerium zustimme, beabsichtige er, die alte bayerische Prüfungsordnung wieder einzuführen. Auch auf das Flüchtlingsproblem müsse er hinweisen. Das Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen gehöre zum Innenministerium. Obwohl man vor einem Nichts gestanden sei, habe man in kurzer Zeit fast 600 Auffanglager und Verteilungslager in einem halben Jahr errichten können. Schwierigkeiten seien später nicht deswegen entstanden, weil die Bauabteilung des Innenministeriums Zuständigkeiten für sich reklamiert habe, sondern aus dem erwähnten Gesetz der Militärregierung, die zu einem Abkommen zwischen den Ministerien geführt hätten. Trotzdem habe das Arbeitsministerium verboten, daß Unterkunftsbaracken errichtet wurden, obwohl dies die einzige Möglichkeit gewesen sei, die Flüchtlinge unter Dach zu bringen. Neuerdings träten wieder Schwierigkeiten auf. Man habe zusammen mit dem Staatskommissariat eine Baracke entwickelt, die ein gewisses Familienleben ermögliche. Diese Schwierigkeiten ließen sich nur überwinden, wenn das Bauwesen zusammengeschlossen werde. Hinzu komme noch der Wiederaufbau der zerstörten Städte und Ortschaften. Dies könne nur im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt werden. Das Aufsichtsministerium für die Selbstverwaltungskörper sei aber das Staatsministerium des Innern. Der Wiederaufbau der Städte bilde den Kern der Staatsbauverwaltung und müsse im Rahmen des Staatsministeriums des Innern durchgeführt werden, nicht nur vom technischen Standpunkt aus, sondern auch vom juristischen Standpunkt aus. Man müsse nur an die Genehmigung von Anleihen usw. denken. Die Zuständigkeit des Innenministeriums für die Bauaufgabe der Industrie sei nicht bestritten, wohl aber für die Bauaufgaben der Landwirtschaft, weil man sage, Wohnhaus und landwirtschaftliches Betriebsgebäude könne man nicht trennen. Die gleiche Schwierigkeit ergebe sich beim Gewerbe. Auch deshalb müsse eine Zusammenfassung erfolgen. Auch die Unterbringung der Flüchtlinge werde noch auf Jahre hinaus ein ganz großes Problem der inneren Verwaltung bleiben. Auch das Siedlungsproblem dürfe man nicht vergessen. Die Tendenzen gingen hier sehr weit auseinander: Soziale Siedlung, Flüchtlingssiedlung, landwirtschaftliche Siedlung. Die paar Baustoffe, die wir hätten, dürfe man nicht verzetteln. Unbedingt notwendig sei es auch, die internierten Nazis zu Arbeiten einzusetzen. Dies läge ausschließlich auf dem Gebiet des Innenministeriums, z.B. Ausbau von Wasserkräften und Aufbau der Städte. Er spreche jetzt nicht pro domo, seine Person könne keine Rolle spielen. Er sei es aber seinen Kollegen aus der inneren Verwaltung schuldig, daß das Bauwesen wieder im Innenministerium zusammengefaßt werde. Vorhin sei gesagt worden, es könne auch möglich sein, daß er eine Schuld an den Streitigkeiten trage. Hierzu wolle er klar feststellen, daß erst kürzlich vom Arbeitsministerium eine Zusammenkunft der Städte organisiert worden sei mit dem Ziel, das Innenministerium auf dem Gebiet des Bauwesens auszuschalten, ohne daß das Innenministerium verständigt worden sei. Er wolle nicht davon reden, wie Dr. Wolf im Lande herumgereist sei und Tatsachen ausposaunt habe. Er müsse sich aber verteidigen und feststellen, daß die Schuld für die Schwierigkeiten nicht bei ihm liege. Er habe Wolf gebeten, sich mit ihm in Verbindung zu setzen und gemeinsam Entschließungen hinauszugeben. Daß dies nicht geschehen sei, sei nicht auf sein Verschulden zurückzuführen. Der persönliche Streit solle aber begraben sein. Das Bauwesen sei eine ganz große Abteilung, die zum Innenministerium gehöre, sie beschäftige 14000 Leute. Diese große Abteilung müsse beim Innenministerium bleiben, wobei die Frage vollständig offen gelassen werden könne, ob nicht das Arbeitsministerium den sozialen Wohnungsbau weiter betreuen könne. Eine Entscheidung müsse aber endlich einmal fallen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet alle persönlichen Ressentiments auszuschalten und sich nur mit der Sache auseinanderzusetzen.

Staatssekretär Jaenicke erklärt, er habe in seinem letzten Vortrag auf zwei Dinge besonders hingewiesen:

1. Das ganze ungeheuer schwierige Problem Flüchtlingswesen sei nicht zu lösen ohne Bauwesen,31

2. Die Sache dränge so wie nichts anderes. Die Stimmung unter den Flüchtlingen werde von Tag zu Tag gereizter, sie wollten endlich einmal sehen, daß etwas geschehe. Dies sei aber auf das innigste verknüpft mit der Kommunalverwaltung. Alle diese Dinge seien verflochten mit der Aufsicht über die Regierungspräsidenten, Landräte usw. Dies sei ein sachlicher Grund. Der zweite Grund, der für die Auffassung des Ministerpräsidenten spreche, daß man das ganze Bauwesen ins Innenministerium hinübernehmen solle, sei, daß es sich dann automatisch mit dem Flüchtlingswesen zusammenschließe. Schon bisher sei die Zusammenarbeit ganz ausgezeichnet gewesen. In formeller Hinsicht sei noch wichtig, daß, als das Gesetz der Militärregierung vom Juni 1945 ergangen sei, die Potsdamer Beschlüsse überhaupt noch nicht bestanden hätten, die erst den Begriff des Flüchtlings geschaffen hätten.32 Als das Vollmachtsgesetz Nr. 5 im Dezember 1945 ergangen sei,33 in welchem dem Staatskommissar für das Flüchtlingswesen auch insoweit das Bauwesen übertragen worden sei, sei schon der erste schwere Konflikt entstanden. Wolf habe ein Bauverbot für Baracken erlassen, ohne das Innenministerium zu fragen. Wenn wir heute vor einer katastrophalen Wohnungslage stünden, so sei dies darauf zurückzuführen, daß man 4 Monate lang keine Baracken habe bauen können, eine Sache, die niemals mehr eingeholt worden sei. Nun komme dieses Gesetz der Militärregierung zum zweitenmal in Konflikt mit dem Flüchtlingsgesetz, welches aber ein Gesetz von OMGUS sei, also dem Gesetz der Militärregierung für Bayern vorgehe.34 Der Staatskommissar sei jetzt mit der Ansiedlung und Seßhaftmachung der Flüchtlinge betraut.35 Wenn er jetzt die große Siedlung von 15000 Menschen36 machen wolle, komme er schon wieder in Konflikt mit dem Arbeitsministerium. Er habe auch mit seiner Abteilung der Militärregierung über diese Frage gesprochen. Diese stehe auf dem Standpunkt, daß in der Zwischenzeit die Verfassung in Kraft getreten sei. Nach dieser habe der Ministerpräsident die klare Befugnis, die Geschäftsbereiche zuzuweisen. Infolgedessen sei es auch für die Militärregierung ganz klar, daß die Bayerische Staatsregierung diese Zuweisung vornehmen könne, wie sie wolle. Wenn der Vorschlag auf Rückübernahme des Bauwesens in das Innenministerium angenommen werde, komme man einen ganz großen Schritt vorwärts. Wenn dies nicht der Fall sei, komme man in ganz unerträgliche Verhältnisse, die Verantwortung falle dann auf uns. Er stelle den Antrag, daß das Arbeitsministerium die Bauabteilung zum Innenministerium gebe und daß man hiefür die Zustimmung des Landtags einholen solle.

Staatssekretär Dr. Sattler weist daraufhin, daß die Bauleute alle die große Hoffnung gehabt hätten, daß das Bauwesen in eine Hand zusammengefaßt werden solle, als im Dezember das Staatssekretariat für das Bauwesen errichtet worden sei.37 In dieser Hoffnung seien sie getäuscht worden. Wo die Zusammenfassung stattfinde, interessiere die Bauleute weniger. Was den Wohnungsbau betreffe, so sei in jahrelangen Statistiken des Instituts für Konjunkturforschung festgehalten worden, daß der Wohnungsbau 1/3, die öffentlichen Bauten 1/3 und die gewerblichen Bauten 1/3 des Bausektors ausmachten. Eine wesentliche Verschiebung dieses Verhältnisses sei sehr schwer möglich. Er beantrage auch unbedingt eine Zusammenfassung des Bauwesens, wohin es komme, sei eine reine Verwaltungsfrage.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, man müsse sich schlüssig werden über folgende Punkte:

1. Aufteilung wie bisher oder Zusammenfassung.

2. Wenn Zusammenfassung, wo.

3. In welcher Form solle dieses Verfahren durchgeführt werden?

Zu 1) schlage er vor, daß man eine einheitliche Zusammenfassung vornehme.

Dieser Vorschlag wird mit allen Stimmen gegen die Stimme von Staatsminister Roßhaupter angenommen.

Zu 2) sei er der Meinung, daß das Bauwesen im Innenministerium zusammengefaßt werden solle als eine typisch organisatorisch der inneren Verwaltung angehörige Abteilung. Er beantrage deshalb die Zusammenfassung im Innenministerium.

Dieser Antrag wird mit allen Stimmen gegen die Stimmen von Staatsminister Roßhaupter und Staatssekretär Krehle angenommen.

Zu 3) sei er der Meinung, daß man sich hier in die Frage, ob Artikel 49 oder 53 der Verfassung anwendbar sei, nicht zu vertiefen brauche. Man brauche die Zustimmung des Landtags auf jeden Fall, weil praktisch das Gesetz der Militärregierung abgeändert werde. Er schlage vor, daß unter Federführung des Staatsministeriums des Innern d.h. von Staatssekretär Fischer eine kurze Denkschrift ausgearbeitet werden solle

1.) über die Notwendigkeit der Zusammenfassung des Bauwesens überhaupt,

2.) über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Zusammenfassung im Innenministerium, in der alle die heute geäußerten Gedanken verwendet werden sollen.38

Bei der Ausarbeitung dieses Memorandums sollten die anderen beteiligten Ministerien zugezogen werden, das Arbeitsministerium, der Staatssekretär für das Flüchtlingswesen, das Finanzministerium. Dann brauche man auch noch eine Vorlage an den Landtag. Dies geschehe am besten in der Form, daß man einen Beschluß des Ministerrats dem Landtag zuleite und um seine ausdrückliche Zustimmung bitte. Vielleicht könne dies in Form eines Gesetz entwurfes geschehen, weil ein Gesetz abgeändert werden solle. Die Begründung des Entwurfs könne das Memorandum bilden. Federführend solle das Innenministerium sein.39

Staatssekretär Krehle ist der Ansicht, daß, wenn jetzt eine einheitliche Bauabteilung geschaffen werde, nicht mehr bei jedem Ministerium eine eigene Bauabteilung bestehen könne. Es müsse dann schon alles koordiniert werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, daß die jetzt beschlossene Zusammenlegung nur ein Teil der Angelegenheit sei. Es sei neulich schon festgelegt worden, daß noch Besprechungen stattfinden sollten.40 Für die Zusammenfassung der Baureferate in den einzelnen Ministerien brauche man aber den Landtag nicht. Der Landtag solle damit nicht befaßt werden, sondern nur mit der anderen wichtigen Frage.

Staatssekretär Krehle regt weiter an, daß, wenn schon das ganze Bauwesen zum Innenministerium komme, dann auch die Wohnraumbewirtschaftung dorthin komme. Das Arbeitsministerium habe an dieser kein Interesse mehr. Wohnraumbeschaffung und Bauwesen gehörten zusammen. Die Wohnungsämter seien überdies Einrichtungen der Gemeinden, die Wohnraumbewirtschaftung eine typische Angelegenheit der inneren Verwaltung.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als eine andere Frage, die noch geklärt werden müsse. Abschließend bitte er darum, daß, gleichviel von welchem Ministerium, der Militärregierung gegenüber nunmehr der Standpunkt des Kabinetts vertreten werde.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, dieser Standpunkt sei bisher schon vertreten worden. Er habe immer ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Ministerpräsident auf diesem Standpunkt stehe. Er betone aber nochmals, daß die Militärregierung erklärt habe, daß sie ein Beschluß des Kabinetts überhaupt nicht berühre. Selbst wenn der Landtag einen solchen Beschluß gefaßt habe, werde die Militärregierung dazu Stellung nehmen. Nicht nur der Vertreter der Arbeitsabteilung, sondern auch der Finanz-, Rechts- und Zivilverwaltungsabteilung der Militärregierung hätten die Auffassung vertreten, daß diese Frage nicht in München entschieden werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als durchaus möglich. Man könne nicht sagen, ob die Militärregierung so oder anders entscheide.41 Er habe es schon öfters erlebt, daß eine uns schriftlich zugestellte Genehmigung der Militärregierung wieder zurückgeholt worden sei. Sogar der Druck von bereits genehmigten Gesetzen habe aufgehalten werden müssen.42 Wir müßten uns jedoch von sachlichen Gesichtspunkten leiten lassen. Er bitte, diese sachlichen Gesichtspunkte in das Memorandum aufzunehmen und dieses möglichst bald vorzulegen.43

[V. Gesetz zur Durchführung des Art. 160 der Bayerischen Verfassung]

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, er habe diesen Entwurf vor 8 Tagen erhalten, die Begründung erst am Freitag.44 Er hielte es für gut, wenn sich zunächst die Ressorts dazu äußern würden und vorher eine Referentenbesprechung stattfinde. Allerdings pressiere die Angelegenheit.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, man brauche heute keine Einzelheiten festzulegen, sondern könne nur ein paar Dinge herausnehmen. Solle man diesen Mann wirklich „Staatskommissar für Gemeinwirtschaft“ nennen?45 Er schlage als Bezeichnung „Staatsbeauftragter“ vor.46 Dann wolle er die Frage aufwerfen, ob dieser Mann dem Finanzministerium unterstellt sein solle.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, darüber könne man streiten. Die Gründe, die für das Finanzministerium sprächen, seien in der Begründung mitgeteilt.47 Für das Wirtschaftsministerium sprächen die Fragen der Planung, Lenkung, Verteilung, die mit der Vergemeinschaftung zusammenhingen. Er glaube aber, daß mehr Gründe für die Federführung des Finanzministeriums sprächen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, sich in diese Frage nicht weiter zu vertiefen. Er brauche nur jemand, der im Augenblick federführend sei. Er bitte Staatssekretär Dr. Müller, eine Referentenbesprechung mit den Herren des Wirtschaftsministeriums zu veranlassen.

Staatsminister Dr. Zorn bittet, das Wirtschaftsministerium in einigen Beziehungen stärker einzuschalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, auch das Justizministerium müsse noch eingeschaltet werden.48 Im übrigen dürfe er heute die Sache zurückstellen und annehmen, daß das Finanzministerium die Angelegenheit möglichst bald vorwärts bringe.49 Bezüglich der Person des Sonderbeauftragten solle man sich einmal in kleinerem Kreis besprechen und in der nächsten Zeit einen Vorschlag machen.

[VI. Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung]

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, sich einmal die Besetzung des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung zu überlegen.50

[VII. Beschlagnahme von Wohnungen und Hausrat]51

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt einen Bericht von Staatssekretär Fischer über die Ausplünderung der beschlagnahmten Wohnung des Ministerialrats Lutz52 mit. Dazu könne man an sich wenig sagen. Er habe bei der letzten internen Besprechung mit General Clay aber auch die Frage der Wohnungsbeschlagnahme, der Möbelbeschlagnahme und der Möbelfabrikation aufgeworfen.53 Er habe ihm gesagt, daß insbesondere die Möbelbeschlagnahme große Erbitterung hervorrufe, weil den Leuten alles genommen werde und man ihnen nur Geld dafür gebe.54 Unbegreiflich seien die Beschlagnahmen auch deswegen, weil die heutige Möbelfabrikation ausschließlich für die Amerikaner arbeite und soviel Möbel herstelle, daß die ganze Besatzungsmacht ausreichend versorgt werden könne. General Clay habe gesagt, daß bis 1. Mai eine Regelung getroffen werde, „mit der wir zufrieden“ sein könnten. Er fürchte aber, daß es nicht das letztemal sei, daß er mit Clay über diese Dinge gesprochen habe. Allerdings sei es das erstemal gewesen, daß er (Clay) sich etwas aufgeschlossener gezeigt habe. Er halte es für zweckmäßig, wenn der eine oder andere Fall schließlich auch in der Presse erörtert werde, allerdings dürfe dabei die Militärregierung nicht kritisiert werden.

[VIII. Gesetz zur Verschärfung der Strafen bei schweren Wirtschaftsverbrechen]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt noch mit, der Entwurf des Gesetzes zur Verschärfung der Strafen bei schweren Wirtschaftsverbrechen sei entsprechend dem früheren Ministerratsbeschluß55 nachgeprüft worden und liege nunmehr in der neuen Fassung vor.56 Eine besondere Bestimmung, daß das Vermögen ganz oder teilweise eingezogen werden könne, habe sich nur bei Preisverstößen als notwendig erwiesen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, es sei neulich angeregt worden, daß es eine sehr wirksame Strafe für Schwarzhändler sei, wenn ihnen die Wohnung entzogen und sie in ein Arbeitslager gesteckt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die Nebenstrafe der Wohnungsentziehung könne man nicht als strafrechtlichen Tatbestand hereinnehmen.

Staatsminister Dr. Zorn meint, dann bliebe noch die Einweisung ins Arbeitslager.

Staatssekretär Höltermann erklärt, dagegen müsse er sich wehren.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, auch in dieser Frage müsse man vorsichtig sein. Es sei sehr billig zu sagen, Schwarzhändler müssen aufgehängt werden, ins Arbeitslager kommen oder keine Lebensmittelmarken mehr erhalten. Wenn es dann soweit sei, habe man aber keine Arbeitslager. Auch vor dem Aufhängen scheue er zurück, dies erinnere doch zu sehr an die Maßnahmen des Dritten Reiches. Man sollte so etwas garnicht aussprechen, wenn man nicht gewillt sei, es auch durchzuführen. Wir könnten dies aber garnicht durchführen. Er nehme das allgemeine Einverständnis zu der Neufassung dieses Entwurfes an. Er werde ihn aber dem Wirtschaftsministerium noch einmal zuleiten, bevor er dem Landtag vorgelegt werde.57

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, daß er sich auch gegen die Todesstrafe58 ausgesprochen habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard setzt hinzu, die Todesstrafe habe nur Zweck, wenn sie abschreckend wirken solle. In einer Zeit, wo die Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Handel so außerordentlich flüssig sei, bestehe die große Gefahr, daß ein Urteil ab irato gesprochen werde und man ausgerechnet den Verkehrten treffe. Wenn die Strafe nicht vollzogen werde, sei es eine Katastrophe. Der Ministerrat müsse beschließen, ob er die Verantwortung übernehme, daß man lieber einen aufhänge, als daß er einen solchen Autoritätsverlust auf sich nehme. Das werde aber niemand machen, darum solle man sich nicht in eine solche Situation hineintreiben lassen. Im übrigen reichten die möglichen Strafen aus, man sei heute ja noch nicht einmal in der Lage, einen veritablen Schieber ins Zuchthaus zu stecken.59

[IX. Wiedereinstellung im Öffentlichen Dienst]60

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, das Innenministerium habe den Antrag gestellt, in der Bauabteilung Oberbaurat Haußmann,61 der Mitläufer sei, im Angestelltenverhältnis beschäftigen zu dürfen.62 Er empfehle, hiegegen keine Erinnerung zu erheben. Er sei auch nicht der Meinung, daß man die besondere Anordnung von Ministerpräsident Dr. Hoegner ausdrücklich aufheben müsse,63 sondern daß man sich auf den Standpunkt stellen könne, diese sei zum Teil durch die Verhältnisse, zum Teil durch die Verordnung über die Wiedereinstellung der Beamten überholt. Er wolle hier aber keine Entscheidung treffen, ohne ausdrücklich den Ministerrat mit dieser Frage befaßt zu haben.

Staatsminister Loritz erklärt, auf Grund der neuen Verordnungen brauche die Sache nicht mehr an den Ministerrat zu gelangen. Diese sei noch nicht da, er wolle aber gerne, daß man hier im Ministerrat darüber einig sei. Man müsse schon davon ausgehen, daß für eine Beschäftigung in einem Ministerium man sich Vorbehalte, daß jemand, obwohl er Mitläufer sei, doch dort nicht beschäftigt werden solle.

Staatsminister Roßbaupter meint, wenn man die Genehmigung in einem Falle erteile, werde man in einem anderen Falle nicht gut anders sagen können.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als grundsätzlich richtig. Man könne trotzdem aber in einem bestimmten Falle sagen, daß jemand aus bestimmten Gründen nicht im Ministerium beschäftigt werden könne.

Staatssekretär Fischer erklärt, er habe deshalb um die Genehmigung gebeten, weil Haußmann tatsächlich ein ganz besonderer Sachverständiger für das Schiffahrtswesen sei. Wenn wir heute die Wasserstraßen aus der bayerischen Verwaltung abgeben müßten, werde Haußmann die bayerischen Belange in Bielefeld zu vertreten haben. Er habe leider sonst niemand, der über Wasserstraßen Bescheid wisse. Er bitte daher, die Genehmigung zu erteilen.

Hiegegen wird keine Erinnerung erhoben.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt weiter mit, das Wirtschaftsministerium habe beantragt, Dr. Pollack64 als kommissarischen Leiter der Abteilung V65 beschäftigen zu dürfen. Pollack sei zum Mitläufer mit RM 200.- Sühne verurteilt worden. Diese Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig. Pollack strebe die Entlastung an.

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, er habe große Mühe, überhaupt Angestellte und Beamte zu bekommen.66 Dr. Pollack sei über ein Jahr lang Leiter des Regierungswirtschaftsamtes in Bayreuth gewesen und kenne die bayerische Wirtschaft genau.

Ministerpräsident Dr. Ehard hat den Eindruck, daß bei einer vorläufigen Beschäftigung nicht viel passieren könne. Gegen diese Meinung wird keine Erinnerung erhoben. Ministerpräsident Dr. Ehard teilt weiter mit, daß auch für Dr. Georg Heilmann, der von der Spruchkammer entlastet worden sei, um eine Genehmigung zur vorläufigen Beschäftigung im Wirtschaftsministerium nachgesucht sei.

Staatsminister Dr. Zorn bemerkt hiezu, Heilmann sei früher Ministerialdirigent im Reichswirtschaftsministerium gewesen, er sei Bayer und kenne den Ministerialdienst.67

Staatsminister Loritz fragt, warum denn die Herren gerade als Abteilungsleiter beschäftigt werden sollten. Könne man das nicht formell anders machen, damit in der Öffentlichkeit nicht gleich wieder geschossen werde. Beim Entlasteten sei die Gefahr allerdings nicht so groß.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, dann werde er mit Rücksicht hierauf Dr. Pollack zum Stellvertreter machen. Dieser sei aber bisher schon Leiter des Regierungswirtschaftsamtes gewesen. Hierbei hätten keinerlei Schwierigkeiten bestanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, irgendeine Lösung werde sich schon finden lassen.

Staatsminister Dr. Zorn teilt noch mit, unter den Abteilungsleitern habe er überhaupt keinen einzigen Bayern. Das Wirtschaftsministerium sei schon als preußisches Ministerium bezeichnet worden. Allerdings seien von den 240 Leuten seines Ministeriums an sich nur 80 Nicht-Bayern. Bei den Bayern handele es sich aber hauptsächlich um Putzfrauen und kleinere Leute. Zweifellos bestehe ein Interesse daran, daß an leitenden Stellen auch bayerische Herren stehen. Diese seien aber alle gesprenkelt, meistens allerdings nur in formaler Hinsicht. Er warte brennend darauf, daß einige bayerische Verwaltungsjuristen möglichst bald entlastet würden, damit er sie anstellen könne.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist daraufhin, daß man dabei aber vorsichtig sein müsse.

[X. Zuwendungen für ehemalige Gewerkschaftsangestellte aus dem Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung]

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Innenministeriums bekannt, in dem vorgeschlagen werde, daß frühere Gewerkschaftsangestellte und deren Hinterbliebene zunächst einmal Zuwendungen aus dem Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung erhalten sollten. Seines Erachtens müsse aber erst einmal die Frage untersucht werden, welche Versorgungsansprüche diese Personen früher gehabt hätten und worauf sich ihre Ansprüche gegründet hätten. Man solle diesen Leuten keine Almosen geben, wenn sie Rechtsansprüche hätten, sondern ihnen diese wieder aufschließen. Soweit es notwendig sei, solle man ihnen selbstverständlich aus diesem Fonds etwas geben.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, die Gewerkschaften hätten Unterstützungsvereine gehabt, aus denen Renten neben der Angestelltenversicherung bezahlt worden seien. Durch die Nazis sei diese mit einem Federstrich erledigt worden. Es müsse also festgestellt werden, daß überall dort, wo solche Unterstützungseinrichtungen bestanden hätten, wieder Renten gezahlt würden. Für diese Zwecke müsse aus dem Wiedergutmachungsfonds ein gewisser Betrag zur Verfügung gestellt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß man den Leuten, die bedürftig seien, sofort etwas geben solle, darüberhinaus aber erst einmal die Rechtsgrundlage untersuchen solle, ob diese Unterstützungseinrichtungen einer Versicherung angeschlossen gewesen seien oder ob sie eigene Kassen gehabt haben. Er frage, welches Ministerium diese Sache bearbeite.

Staatssekretär Krehle erwidert, das Arbeitsministerium bearbeitet die mit der DAF zusammenhängenden Angelegenheiten, welche das Vermögen der Gewerkschaften kassiert und deren Unterstützungseinrichtungen zerschlagen habe.68 Er werde Erhebungen pflegen und vor allem die Rechtsansprüche mit den Gewerkschaften prüfen. Den Witwen der Gewerkschaftsangehörigen müsse man aber einmal über die größte Not hinweghelfen.

Es herrscht allgemeine Übereinstimmung darüber, daß Unterstützungen, soweit notwendig, aus dem Sonderfonds gegeben werden sollen, außerdem die rechtliche Grundlage durch das Arbeitsministerium untersucht werden solle, um die frühere Versorgung allenfalls wieder herstellen zu können.

[XI. Gesetzliche Regelung der Wohnraumbeschlagnahme für Flüchtlinge]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß das vom alten Kabinett beschlossene Gesetz über die zwangsweise Einführung von Flüchtlingen in beschlagnahmte Wohnräume nunmehr von der Militärregierung genehmigt worden sei.69 Von Ministerpräsident Dr. Hoegner sei es nicht mehr unterzeichnet worden.

Staatssekretär Jaenicke möge dieses Gesetz noch einmal überprüfen in der Richtung, ob es mit Rücksicht auf das Flüchtlingsgesetz überhaupt noch notwendig sei. Wenn es noch notwendig sei, müsse man es dem Landtag zur Verabschiedung vorlegen.

[XII. Flüchtlingsfragen]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, der Hauptausschuß der Flüchtlinge von Bayern70 habe dem Landtag eine Reihe von Gesetzentwürfen zum Flüchtlingsproblem vorgelegt, deren Inhalt zum Teil recht bedenklich sei, zum Teil sei die Materie schon in anderen Gesetzen geregelt, zum Teil brauche man kein Gesetz, wie z. B. für die Errichtung neuer Industrien oder für die Förderung der Bautätigkeit. Er halte es nicht für glücklich, wenn diese Entwürfe im Landtag öffentlich besprochen würden, da sich die Flüchtlinge dadurch nicht beliebt machten.71 Man müsse sich zunächst einmal gutachtlich äußern. Staatssekretär Jaenicke möge die Federführung übernehmen und die beteiligten Ministerien hiezu beiziehen.72

Staatssekretär Jaenicke schlägt vor, daß er die Sache zunächst einmal mit dem Hauptausschuß selbst und mit dem Landtagspräsidenten besprechen wolle.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

[XIII. Verordnung über Beiräte in der Arbeitsverwaltung]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das Arbeitsministerium habe eine Verordnung über Beiräte in der Arbeitsverwaltung mit dem Ersuchen um Veröffentlichung im GVBl. übersandt.73 Man brauche hiezu aber eine Genehmigung der Militärregierung. Ob eine solche vorhanden sei, werde vom Arbeitsministerium nicht gesagt. Deshalb werde die Sache wieder hinübergegeben. Es möge dies nicht als Unfreundlichkeit ausgelegt werden. Er bitte aber grundsätzlich darum, wenn ein Ministerium eine Verordnung zur Veröffentlichung übersende, daß es dazu bemerke, ob eine Genehmigung der Militärregierung vorliege oder ob und aus welchen Gründen dies nicht für erforderlich gehalten werde.74

[XIV. Ministerialrat Kröpelin]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Ministerialrat Kröpelin,75 der nach Amerika auswandere, habe Beurlaubung ohne Gehalt auf 5 Jahre beantragt. Das Arbeitsministerium sei damit nicht einverstanden, sondern schlage seine Entlassung unter Zusicherung des Rücktrittsrechts in den bayerischen Staatsdienst vor. Die Zeit solle der Ministerrat bestimmen.

Staatsminister Roßkaupter erklärt, mit einer Beurlaubung könne er sich nicht einverstanden erklären, weil die Stelle sonst nicht besetzt werden könne. Es handle sich um einen Fall, den es bisher noch nicht gegeben habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man solle in diesem Falle schon Entgegenkommen zeigen. Er sei sich aber noch nicht darüber klar, welche Zusicherungen man machen könne und welche rechtliche Wirkungen diese hätten.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, bisher sei es üblich gewesen, daß Leuten, die aus dem Staatsdienst in irgendeinen anderen Dienst gegangen seien, der Rücktritt in die betreffende Verwaltung auf 1 oder 2 Jahre Vorbehalten worden sei. Der Betreffende habe keinen Anspruch gehabt, die gleiche Stelle wieder zu bekommen, aber Anspruch darauf, im Rahmen seiner Verwaltung mit dem bisherigen Dienstgrad wieder beschäftigt zu werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als besondere Schwierigkeit, daß Kröpelin auswandern wolle. Im übrigen habe man schon einen ähnlichen Fall gehabt, nämlich Liebrecht76 von Deggendorf, dem nichts Vorbehalten worden sei.

Nach längerer Debatte wird beschlossen, daß Ministerialrat Kröpelin eine Wiederverwendung im bayerischen Staatsdienst im Bereich des Arbeitsministeriums (z. B. auch bei einem Landesarbeitsamt) in Aussicht gestellt wird für den Fall, daß er innerhalb von 2 Jahren nach Deutschland zurückkehrt und einen solchen Anspruch erhebt.

[XV. Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung]77

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß das Finanzministerium ein Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung in Bayern vorgelegt habe. Er bitte die einzelnen Kabinettsmitglieder darum, sich möglichst bald schriftlich dazu zu äußern, evtl, auch eine Referentenbesprechung einzuberufen, damit der Entwurf in etwa 3 Wochen im Ministerrat behandelt werden könne.78

[XVI. Durchführungsanweisung zur Verordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz vom 5. März 1946 betroffenen Beamten]79

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das Finanzministerium habe am 10. März eine Durchführungsanweisung zur Verordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz vom 5. März 1946 betroffenen Beamten80 gesandt. Auch dieser Entwurf möge dringend behandelt und möglichst bald Gegenäußerungen dazu abgegeben werden.

Staatsminister Loritz schlägt vor, daß dieser Entwurf schon heute angenommen werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß mit dem Entwurf allgemeines Einverständnis besteht. Das Finanzministerium könne also die Durchführungsbestimmung als innerdienstliche Ausführungsanweisung hinausgeben.

[XVII. Rechtslage der ehemaligen Beamten nach dem Ausscheiden aus dem Ministerrat]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man müsse die Rechtslage der Beamten, die Kabinettsmitglieder gewesen seien, klären. Es werde die Meinung vertreten, daß z.B. Staatssekretär Meinzolt81 1. überhaupt wieder neu zum Beamten und 2. zum Staatsrat neu ernannt werden müsse.82 Auf Grund des Deutschen Beamtengesetzes, das seinerzeit noch gegolten habe,83 lasse sich diese Meinung auch vertreten. Dort heiße es, daß ein Kabinettsmitglied mit der Ernennung aus dem Amte ausscheide.84 Das könne aber doch nur heißen, daß der Betreffende aus dem von ihm inne gehabten Amt ausscheide, nicht aber aus dem Beamtenverhältnis. Um bei Staatssekretär Dr. Meinzolt zu bleiben, so sei die Frage, ob er aus seinem Amt als Staatsrat ausgeschieden sei, daß heiße, ob er Staatsrat geblieben, ob er Anspruch darauf habe, daß seine Staatsratsstelle offen bleibe, solange er Staatssekretär sei und ob er Anspruch habe, auf diese Stelle zurückzukehren. Jedenfalls könne er verlangen, daß er als Staatsrat auf Wartegeld gesetzt oder in den Ruhestand versetzt werde. Das sei die einzig vernünftige Möglichkeit. Findige Juristen seien der Meinung, daß man diese Sache unbedingt zu einer Entscheidung führen müsse, z.B. vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Verwaltungsgerichtshof. Er sei der Meinung, daß man das nicht machen solle. Es handle sich nur um einige Leute, die unter der Herrschaft des alten deutschen Beamtengesetzes ins Kabinett gekommen seien, das neue bayerische Beamtengesetz biete keine Schwierigkeiten. Es gebe zwar Stellen, die man nicht freilassen könne, so z.B. die des Generalstaatsanwalts in München.85 Man müsse dahin kommen zu sagen, daß, wenn jemand Staatssekretär oder Minister werde, er zwar aus seinem Amt ausscheide, d. h., daß die Stelle anderweitig besetzt werden könne. Er verliere aber nicht seine Stellung, seinen Rang oder seine Rechte als Beamter. Wenn er zurückkehre und die Stelle sei noch frei, habe er Anspruch auf diese. Wenn eine entsprechende Stelle frei sei, müsse er diese bekommen. Er könne sich damit auch einverstanden erklären, daß er anders verwendet werde, seine Rechte blieben ihm aber gewahrt. Die Fälle, die vor dem bayerischen Beamtengesetz lägen, solle man so erledigen, daß man den Betreffenden bestätige, daß ihnen ihre in früheren Stellungen erworbenen Rechte gewahrt blieben, indem man ihnen eine Urkunde ausstelle, deren Formulierung man sich noch überlegen müsse. Außerdem solle man noch nachprüfen, bei welchen der Herren eine ähnliche Situation bestehen könne. Das Finanzministerium solle sich hieran vor allem beteiligen.86

[XVIII. Siedlung Neuheim am Römerweg bei Osterhofen]87

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wie es mit der Siedlung Neuheim am Römerweg stehe.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, er habe 3 Gutachten (des Arbeits-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministeriums) an den Ministerpräsidenten geschickt, die sich dagegen aussprächen. Zu seiner Verwunderung habe er allerdings im Radio gehört, daß die Siedlung nächstens in Angriff genommen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob man den Anlauf dieser Siedlung ernstlich unterbinden solle oder ob sie nicht auch auf die Gefahr hin, daß sie keinen 100%igen Erfolg habe, einmal machen solle. Es werde soviel überflüssiges Geld ausgegeben. Man solle den Flüchtlingen einmal zeigen, daß man sich um sie annehme. Es spreche doch ein sehr großes Wahrscheinlichkeitsmoment dafür, daß aus der Sache etwas werde. Man habe das allergrößte Interesse daran, hier nicht etwa zurückhaltend zu sein, sondern eine absolut klare Hilfsstellung zu geben.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, hier komme es nicht auf die 26 Millionen an, die jetzt erforderlich seien, worauf es ankomme, sei, daß die Siedlung auch in Zukunft krisenfest sei. Der Manager der ganzen Sache sei kein Flüchtling, sondern ein sehr betriebsamer Berliner.88 Die Siedlung, die sich in der Hauptsache auf eine zu errichtende Textilindustrie stützen solle, liege 8 bis 10 km von der Bahn entfernt. Sie solle auf einem Waldgebiet von etwa 550 Hektar errichtet werden,89 das der Staat zur Verfügung stellen solle. Aus den Erträgnissen des Holzes solle die Siedlung errichtet werden. Wer die Verhältnisse kenne, wisse, daß die Textilindustrie nicht krisenfest sei. Wenn man aber eine so abgelegene Siedlung errichten wolle, müsse man darauf sehen, daß sie auch krisenfest sei. Man müsse sich fragen, ob man dem Staat nicht für die Zukunft eine ganz große Last auferlege, weil die Leute später im eigenen Ort keine Beschäftigung finden könnten und auch in der Nähe keine Stadt sei. Aus diesem Grunde sei das Arbeitsministerium zur Ablehnung gekommen, ebenso das Wirtschaftsministerium. Das Landwirtschaftsministerium habe den Plan abgelehnt, weil das verlangte Waldgrundstück außerordentlich wertvoll und so ziemlich der einzige Wald in der ganzen Umgebung sei. Es werde sogar vermutet, daß durch das Abholzen die klimatischen Verhältnisse ungünstig beeinflußt werden könnten. Auch der Bausachverständige des Landwirtschaftsministeriums habe das Projekt abgelehnt. Es drehe sich nicht darum, daß man für den Augenblick etwas errichte, sondern darum, ob die Zukunft dieses Projektes so sei, daß der Staat nicht zu weiteren sehr erheblichen Aufwendungen gezwungen werden könne, um die Siedlung aufrecht zu erhalten. Überdies sei er der Meinung, daß die gelernten Textilarbeiter leicht in anderen schon bestehenden Textilindustrien untergebracht werden könnten, vorausgesetzt, daß die Wohnungen dafür vorhanden seien. In Augsburg allein seien 4000 Textilarbeiter angefordert worden. Dies scheitere lediglich an dem Fehlen von Wohnraum. Ebenso lägen die Dinge bezüglich des Textilzentrums von Hof. Man müsse weiter die Frage aufwerfen, ob man bei der gegenwärtigen Baustoffknappheit für eine einzige Siedlung soviel Baustoff zur Verfügung stellen könne. Er müsse ernsthaft davor warnen. Auch die Großstädte und Industriezentren würden sich mit aller Entschiedenheit dagegen wehren. Aus all diesen Gründen verhalte sich sein Ministerium ablehnend gegenüber dem Projekt. Er habe auch das Innen- und Finanzministerium gebeten, sich zu der Sache gutachtlich zu äußern. Eine Antwort sei aber noch nicht eingelaufen.

Staatssekretär Jaenicke führt aus, als die Angelegenheit Minister Baumgartner vorgetragen worden sei, habe dieser selbst seine Zustimmung gegeben. Im Finanzministerium habe sich Eckmeier bereit erklärt, eine Million Vorschuß zu geben. Die Frage, ob eine Industrie krisenfest sei oder nicht, glaube er dahin beantworten zu müssen, daß man heute in dieser Richtung überhaupt nichts sagen könne. Auf der anderen Seite solle dieses Projekt eine Art Fanal sein für die Tätigkeit in Bayern auf dem Gebiet des Flüchtlingswesens. Er bitte daher doch darum, das ganze Projekt Staatssekretär Fischer vorzulegen zur Prüfung, ob man nicht wenigstens im bescheidenen Maß damit anfangen könne. Die Leute hätten schon 70 Betriebe mit namentlich bezeichneten Arbeitern besetzt. Maßgebend sei nicht Herr Kohlrausch, sondern ein Ingenieur Fischer,90 der schon als Sachverständiger in China gewesen sei. Man solle die Sache nicht von vorneherein ad acta legen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, sämtliche Gutachten zusammenzufassen und das Innenministerium um eine Äußerung zu ersuchen. Nach Möglichkeit solle man dahin kommen, die Sache zu unterstützen.

Staatssekretär Krehle bittet in diesem Zusammenhang, daß keine Presseveröffentlichungen erfolgen sollen, die bei den Flüchtlingen nur Erwartungen auslösten, die sich dann aber unter Umständen nicht verwirklichen ließen. So sei in dieser Sache z.B. in der Passauer Presse eine Notiz erschienen. Er wolle weiter daraufhinweisen, daß man sich bei der Prüfung auch sehr gründlich überlegen müsse, wie hoch in Zukunft die Gemeindeumlagen dort sein würden. Die Belastung sei seines Erachtens sehr groß, das Wasser müsse z.B. 10 km weit hergebracht werden. Nach seiner Berechnung entstehe eine Vorbelastung von RM 50 – im Monat für jeden Gemeindebürger allein für die Amortisierung der Gemeindebetriebe. Man müsse überlegen, ob man diese Kosten, die zu den 26 Millionen momentanen Aufwand kämen, nicht im Zusammenhang mit einer Siedlung im Rahmen einer bereits bestehenden Industrie vermeiden könne.

Staatssekretär Sedlmayr schließt sich den Bedenken des Arbeitsministeriums an:

1. Habe man nicht die Baustoffe für eine solche Siedlung.

2. Habe man heute in der Textilindustrie noch Mangel an Facharbeitern. Die Kapazitäten der vorhandenen Betriebe seien noch nicht ausgenützt. Sei es nicht vordringlicher, die vorhandenen Betriebsstätten voll zur Entfaltung zu bringen als neue Unternehmungen unter den allerschwierigsten Verhältnissen zu schaffen? Diese Frage müsse man sehr sorgfältig überlegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, selbstverständlich müsse man die Sache genau und sorgfältig prüfen. Sie habe aber auch eine politische und internationale Seite.

Staatssekretär Dr. Müller hat ebenfalls sehr große Bedenken. Wenn eine Neuordnung der Währung eingetreten sei, müsse man die ganzen Verträge auf Goldmark Basis zahlen. Dies sei sehr schwierig, wenn nicht unmöglich.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß heute kein endgültiger Beschluß ergehen solle, die Sache solle noch einmal überprüft werden.91 Nach Möglichkeit solle man aber zu einer Unterstützung des Projektes kommen.92

Weiter bitte er um Mitteilung, wie es mit der Siedlung in Wildflecken93 in der Rhön stehe.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, die Angelegenheit werde behandelt. In erster Linie handele es sich aber um eine Aufgabe des Wirtschaftsministeriums.

[XIX. Verkehrsministerium]

Staatsminister Frommknecht berichtet darüber, in welchem Zustand er das Verkehrsministerium übernommen habe. Es habe sich um gar kein Ministerium gehandelt, außerdem sei es ganz unzureichend besetzt gewesen. Er habe nunmehr eine Neuorganisation ausgearbeitet. Bezüglich der personellen Besetzung habe er folgendes auszuführen: Herr Brunner,94 der seinerzeitige Verkehrsdirektor sei nunmehr von der Militärregierung wieder freigegeben worden und könne wieder in Dienst gestellt werden. Die Reichsbahn werde ihm 4 tüchtige Leute zur Verfügung stellen. Für diese Besetzungen bitte er um die Genehmigung des Ministerrats. Nun habe er aber noch einen Punkt, der durchgefochten werden müsse, das sei der Fall Helmerich.95 Dieser zwinge ihn durch sein Verhalten, sein Fordern und Drohen hier einmal ganz klaren Wein einzuschenken. Helmerich habe drei Monate lang doppeltes Gehalt bezogen, wie er Minister geworden sei. Wie er gebeten worden sei, die Beträge zurückzubezahlen, habe er überhaupt nicht reagiert. Wie er aufgefordert worden sei, habe er gebeten, ihm im Unterstützungsweg diese Beträge zu belassen. Weiterhin habe er vom Reichsbahnausbesserungswerk Neuaubing verlangt, daß dieses für sein beschädigtes Haus Tür- und Fensterstöcke anfertigen solle. Bei der Militärregierung sei ihm bedeutet worden, daß sie Helmerich nicht an einer leitenden Stelle haben wolle.96 Gute Kräfte, die zur Verfügung gestanden wären, hätten es rundweg abgelehnt, unter Helmerich zu arbeiten. In Bielefeld habe Helmerich mit dem englischen Obersten einen schweren Zusammenstoß gehabt und habe Abbitte leisten müs sen. 97 Die sämtlichen Reichsbahnpräsidenten von Bayern hätten sich über Helmerich beklagt. Dieser habe Anordnungen unterschrieben, die besser garnicht ausgelaufen wären. Auch an die Straßenbahn München sei eine solche Anordnung ergangen. Staatsminister Frommknecht bringt noch weitere Vorfälle. Er habe sich mit Helmerich offen ausgesprochen. Helmerich habe die Einstellung der Reichsbahnpräsidenten in Bayern nicht anerkannt und sich bemüht, vom Präsidenten des Zentralamts in Bielefeld98 ein Führungszeugnis zu bekommen. Er könne Helmerich keine Abteilung geben. Wenn dieser nicht vorziehe in Pension zu gehen, werde er ihm eine Gruppe geben und ihm selber unterstellen.99 Helmerich habe aber erklärt, er sei eine Kämpfernatur. Er werde alle Gewerkschaften mobilisieren. Er verlange eine Abteilung und die Beförderung zum Ministerialdirektor. Nach seinem (Frommknechts) Dafürhalten sei eine Zusammenarbeit unmöglich.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, daß unter dem Vorgetragenen doch auch viel Klatsch dabei sei.

Staatsminister Frommknecht erwidert, alle diese Vorfälle seien mit Namen bezeugt.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist daraufhin, daß Brunner von den Gewerkschaften abgelehnt werde.100 Dieser habe nur Erfahrungen auf personellem Gebiet. Es sei vorgesehen Fischl von Nürnberg zum Ministerialdirektor zu ernennen.101 Er glaube, daß dieser der geeignete Mann sei. Widerstand werde sich wohl nicht ergeben. Er sei verwundert, daß dies nicht schon geschehen sei. Helmerich habe mit ihm schon darüber gesprochen gehabt. Er sei damit einverstanden gewesen.

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt zur Angelegenheit Brunner, daß, als dieser im Jahre 1945 übernommen werden sollte, er als allererster Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrswesens geschildert worden sei und wenn er nicht sofort als Dirigent übernommen werde, an eine leitende Stelle in Frankfurt gehe.102 Jetzt habe er auch erfahren, daß Brunner dauernd in Personalabteilungen gewesen sei. Allerdings sei er ein sehr guter Jurist. Von Fischl sei dem Finanzministerium niemals etwas gesagt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet das Ganze als sehr unerquicklich. Das Verkehrsministerium müsse natürlich in die Reihe kommen. Nachdem auch die Gewerkschaften Schwierigkeiten machten, schlage er vor, daß der Verkehrsminister einmal seinen Besetzungsplan schriftlich mitteilen und dabei gleichzeitig oder vorher mit den Gewerkschaften verhandeln solle. Merkwürdig sei, daß sich die Gewerkschaften eine Zeitlang gegen Helmerich gestellt hätten, ihn aber neuerdings stark begünstigten.

Staatssekretär Krehle erklärt, bei den Gewerkschaften sei zum Ausdruck gekommen, daß im Verkehrsministerium alles an die Wand gedrückt werden solle, was von unten herauf komme, was Verbindung zum Personal habe. Auf jeden Fall müsse man vorher mit den Gewerkschaften Fühlung nehmen.

Staatsminister Frommknecht erwidert, eine solche Absicht, wie sie die Gewerkschaften vermuteten, liege ihm vollkommen fern. Er könne niemand an die Wand drücken, weil er ja niemand habe. Mit Helmerich könne er aber nicht arbeiten, trotzdem er sich bemüht habe, ihm entgegenzukommen. Die Frage Helmerich müsse entschieden werden; ob Brunner oder Fischl, sei von untergeordneter Bedeutung.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er habe sich bisher vollkommen zurückgehalten, habe aber die Entwicklung vorausgesehen. An ihn sei man wiederholt herangetreten, jeder habe ihm genau dasselbe gesagt. Die Eisenbahner oder die Gewerkschaften, die Angestellten oder Arbeiter sind heftig für oder heftig gegen verschiedene Personen. Was richtig sei, wisse er im Augenblick nicht. Er glaube, daß die Meinung bei den Gewerkschaften sich gewandelt habe. Er habe sich bis jetzt nicht eingemischt. Nun müsse aber eine Regelung erfolgen. Der Verkehrsminister möge eine Aufstellung dessen vorlegen, was er übernommen habe nach Sachgebieten und Personen, dabei möge er die Personen etwas skizzieren. Weiter möge er einen neuen Vorschlag nach Sachgebieten und Personen einreichen, wobei es zweckmäßig wäre, wenn er sich bezüglich dieser Personen vorher mit den Gewerkschaften in Verbindung setze. Soviel sei sicher: Am Widerstand einer Person dürfe der Aufbau eines Ministeriums nicht scheitern. Auch im Befreiungsministerium gäbe es noch Schwierigkeiten, weil Leute fehlten, auch im Wirtschaftsministerium. Darüber werde man sich einmal in geeigneter Form unterhalten müssen. Er wolle es vermeiden, den Ressortministern vorzugreifen. Beim Verkehrsministerium müsse aber einmal eine Entscheidung getroffen werden.

Staatssekretär Dr. Müller bittet, daß der Plan des Verkehrsministeriums erst in Vorlage gebracht werden solle, wenn mit seinem Etatreferenten Besprechungen stattgefunden hätten.

[XX. Rundfunk]

Staatssekretär Schuberth möchte über Rundfunkfragen berichten, namentlich über eine Besprechung beim Länderrat in Stuttgart, in der über die Enteignung der Post bei den Sendeanlagen gesprochen werden sollte.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet, diese wichtige Angelegenheit infolge der fortgeschrittenen Zeit zurückzustellen.

[XXI. Durchführung der Weihnachtsamnestie]103

Staatsminister Loritz berichtet, daß er mit dem Innenministerium eine Vereinbarung getroffen habe, wonach dieses Kräfte zur Durchführung der Weihnachtsamnestie halbtägig zur Verfügung stelle. Wegen einer ähnlichen Vereinbarung mit der Justiz und der Finanz habe er Besprechungen mit Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatssekretär Dr. Müller gehabt.

[XXII. Ernährung]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß für Bayern in Bremen 31000 to Brotgetreide lägen, die zum Transport freigegeben worden seien. Die Schwierigkeiten lägen nur am Transport. Wenn diese überwunden werden könnten, könne man 10000 gr. Brot ausgeben.104

[XXIII. Aufhebung der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen und der Ministerialzulage]

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, das Finanzministerium hat am 25. September 1946 angeordnet, daß die Dienstaufwandsentschädigungen der Minister und Staatssekretäre, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder der Verfassunggebenden Landesversammlung und die Ministerialzulage steuerfrei seien. Nunmehr sei am 27. Februar 1947 eine Verfügung der Militärregierung gekommen, durch welche diese Steuerfreiheit aufgehoben werde. Gegenvorstellungen seien nicht wunschgemäß verlaufen. Die Sache habe wohl einen politischen Hintergrund. Die Russen hätten behauptet, daß die Amerikaner die Kontrollratsgesetze nicht richtig vollzögen. Er glaube nicht, daß persönliche Gegenvorstellungen noch etwas ändern könnten. Die Verfügung des Finanzministeriums vom September 1946 werde außer Kraft gesetzt werden müssen. Dies werde sich besonders auswirken, wenn die Dienstaufwandsentschädigungen für 1946 bei der Veranlagung für 1947 versteuert werden müßten. Bezüglich der Landtagsabgeordneten bleibe nur übrig, die Diäten um 50% zu erhöhen.105

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht jedenfalls in der Richtung zu wirken, daß dieser Anordnung keine rückwirkende Kraft beigelegt werden solle.106

[XXIV. Absenkung des Walchensees]107

Staatssekretär Fischer teilt mit, daß man mit der Absenkung des Walchensees in der vergangenen Woche aufgehört habe. Es hätten sich schon die ersten Rutschungen gezeigt. Personen seien nicht zu Schaden gekommen. Die Straße selber sei noch nicht gefährdet.108

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat