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Nr. 158MinisterratssitzungDienstag, 2. Juni 1953 Beginn: 8 Uhr 15 Ende: 10 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Justizminister Weinkamm und Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium) nur zur Punkt I) der Tagesordnung, Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern. III. Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr. IV. Lager Föhrenwald. V. Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern zur Vorbereitung von Verträgen über gemeinschaftliche Aufgaben des deutschen Rundfunks. VI. Anorgana Gendorf. VII. Waldbrände auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr. VIII. Antrag des Landesverbands Bayern des Bauernverbands der Vertriebenen e.V. auf Anerkennung als offizielle Vertretung der heimatvertriebenen Landwirtschaft. IX. Einladungen.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 1

Der Ministerrat beschließt, die in Ziff. I und II der BR- Drucks. Nr. 219/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses zu unterstützen, dagegen nicht die in Ziff. III niedergelegten Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses.2

3. Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung der Bank deutscher Länder zur Einräumung eines Kredits an die Bundesrepublik Deutschland in Höhe eines Teils der an den internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund) zu leistenden Subskriptionszahlungen5

Die Abänderungsvorschläge der beteiligten Ausschüsse in der BR-Drucks. Nr. 223/1/53  werden unterstützt, sonst aber keine Einwendungen erhoben.6

6. Entwurf einer Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl9

Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses in der BR-Drucks. Nr. 218/1/53  Ziff. II wird unterstützt, im übrigen aber keine Bedenken geltend gemacht.10

und

13. Entwurf eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich 17

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der von Bayern anläßlich der ersten Behandlung des Entwurfs vertretene Standpunkt, daß dieser der Zustimmung des Bundesrats bedürfe, habe im Rechtsausschuß keine Unterstützung gefunden, nachdem schon der Bundesrat am 4. Juli 1952 bei seiner Stellungnahme nach Art. 76 Abs.  GG die Zustimmungsbedürftigkeit verneint habe.18

Der Ministerrat beschließt, eine Erklärung abzugeben, daß Bayern nach wie vor an der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festhalte; über die Erklärung hinaus soll aber kein Antrag gestellt werden.19

14. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht20

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

15. Entwurf einer Bestallungsordnung für Ärzte21

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er habe wegen der beabsichtigten neuen Bestallungsordnung eine Unterredung mit Studenten der Universität Würzburg gehabt. Die Wünsche der Studenten der Medizin gingen im wesentlichen dahin, daß eine längere Übergangszeit eingeführt, eine vollwertige Ausbildung gewährt und das Recht zur Titelführung zugestanden werde. Außerdem werde gewünscht, daß die jungen Ärzte versichert würden und Gelegenheit hätten, Vertretungen zu übernehmen.

Staatsminister Dr. Schwalber macht darauf aufmerksam, daß der Präsident der bayerischen Ärzteschaft, Herr Senator Dr. Weiler,22 einen gemäßigten Standpunkt einnehme und zum Teil die Forderungen der Studierenden anerkenne.

Der Ministerrat beschließt, zunächst das Ergebnis der Sitzung des vom Innenausschuß des Bundesrats eingesetzten Unterausschusses abzuwarten.23

17. Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz)25

Die Abänderungsvorschläge des Innenausschusses (BR-Drucks. Nr. 162/1/53 ) werden unterstützt.26

18. Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21.6.1935 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagarbeiten in Bergwerken jeder Art (Nr. 45)27

Der Empfehlung des Koordinierungsausschusses entsprechend wird beschlossen, nach Maßgabe des in der BR-Drucks. Nr. 232/1/53  enthaltenen Vorschlags des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik keine Einwendungen zu erheben.28

19. Empfehlung des Agrarausschusses für ein Ersuchen an die Bundesregierung von einer weiteren Liberalisierung auf dem Agrarsektor abzusehen

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet weiter, das Landwirtschaftsministerium spreche sich im Gegensatz zu Finanz- und Wirtschaftsministerium dafür aus, die in der BR-Drucks. Nr. 217/53  enthaltene Empfehlung des Agrarausschusses zu unterstützen.29

Staatssekretär Maag erklärt, auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wolle keine weitere Liberalisierung und würde es begrüßen, wenn die Empfehlung des Agrarausschusses angenommen werde. Gerade das Interesse der bayerischen Landwirtschaft erfordere es, allmählich mit der Liberalisierung auf dem Gebiet der Landwirtschaft Schluß zu machen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Auffassung an und unterstreicht die Notwendigkeit, die heimische Landwirtschaft zu unterstützen. Welch schwerwiegende Folgen eine zu weitgehende Liberalisierung haben könne, sei aus dem Beispiel Englands vor dem ersten Weltkrieg zu ersehen. Im übrigen sei auch in die Bayer. Verfassung ganz bewußt der Schutz der Landwirtschaft aufgenommen worden.30

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlung des Agrarausschusses zu unterstützen.31

20. Bestellung eines Leiters des stenographischen Dienstes an Stelle des in den Ruhestand getretenen Oberregierungsrats Vossen32

Bedenken werden nicht erhoben.

II. Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß durch dieses Gesetz die öffentliche Bestellung und Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern auf eine ähnliche gesetzliche Grundlage gestellt werden solle, wie sie für Sachverständige bereits durch das Gesetz über öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige vom 11. Oktober 1950 GVBl. S. 219 bestehe.34

Den Anregungen der einzelnen Ministerien sei im wesentlichen Rechnung getragen worden, mit Ausnahme des Vorschlags des Staatsministeriums der Finanzen, die öffentliche Bestellung und Beeidigung nicht den Landgerichten, sondern den Kreisregierungen zu übertragen.

Staatsminister Weinkamm ersucht, es bei der Fassung des Justizministeriums zu belassen, nachdem die öffentliche Bestellung von Dolmetschern schon bisher Aufgabe der Justizverwaltung gewesen sei.

Der Ministerrat beschließt, insoweit der Anregung des Staatsministeriums der Finanzen nicht Rechnung zu tragen.

Ministerialrat Dr. Gerner kommt dann auf den Vorschlag des Finanzministeriums zu sprechen, in Art. 12 durch einen Zusatz klarzustellen, daß diese Vorschrift nicht für die gewöhnliche Entlohnung der als Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden angestellten Personen gelte.

Staatssekretär Dr. Koch hält diesen Zusatz nicht für erforderlich.

Es wird daraufhin vereinbart, daß die Staatsministerien der Justiz und der Finanzen sich noch über diesen Punkt einigen sollen, damit dann der Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt werden könne.35

III. Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr36

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, dieser von der Staatskanzlei ausgearbeitete Verordnungsentwurf habe im wesentlichen die Anregungen der Staatsministerien des Innern und der Justiz berücksichtigt. Einigen Vorschlägen des Innenministeriums sei aber nicht Rechnung getragen worden und zwar zunächst denen zu § 1. Hier handle es sich darum, ob in Abs. 1 die Worte „und wenn er sich dieser Gefahr bewußt ist“ gestrichen werden sollten.

Staatssekretär Dr. Nerreter begründet die Auffassung des Staatsministeriums des Innern, diese Worte zu streichen,37 nachdem es nach dem Gesetz nur auf die objektive Lebensgefahr, nicht aber38 auf das Bewußtsein des Retters, sich in Lebensgefahr zu begeben, ankomme.

Es wird beschlossen, die Worte „und wenn er sich dieser Gefahr bewußt ist“ zu streichen, im übrigen aber den Vorschlägen des Staatsministeriums des Innern zu § 1 nicht Rechnung zu tragen.

Die §§ 2, 3 und 4 bleiben unverändert.

Dagegen wird auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner beschlossen, § 5 Abs. 2 wie folgt zu fassen:

„im übrigen schließt die Tatsache einer strafgerichtlichen Verurteilung die Gewährung einer staatlichen Auszeichnung nur dann aus, wenn auf Zuchthausstrafe erkannt und die Strafe im Strafregister noch nicht getilgt ist.“

Zu § 8 Abs. 2b und Abs. 3 erklärt Staatsminister Dr. Hoegner, die Anregung des Staatsministeriums des Innern nicht weiter zu verfolgen.

Die Bestimmung bleibt demnach unverändert.

Im übrigen werden gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben.39

IV. Lager Föhrenwald40

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, der Landtag habe zwar noch keinen Beschluß wegen des Lagers Föhrenwald gefaßt, dies werde aber in Kürze geschehen.41

Der Sozialpolitische Ausschuß des Deutschen Städtetages habe ihm mitgeteilt, die Großstädte seien bereit, die legal im Lager Föhrenwald befindlichen Juden aufzunehmen, nicht aber die illegalen. Auf seine Bitte hin habe auch der Herr Bundespräsident zugesagt, nochmals an die Städte heranzutreten, damit Föhrenwald endgültig aufgelöst werden könne.42

Was die Illegalen betreffe, so habe er zuerst an das Lager Grafenaschau gedacht, die Proteste gegen die Überführung seien aber so stark gewesen, daß er von dieser Absicht wieder abgesehen habe.43 Für die Aufnahme kämen jetzt in Frage entweder das Lager Karlsfeld44 oder die Funkkaserne45 in München; das erstere auszuwählen habe gewisse Nachteile, da dieses Lager sehr gut instand sei und als Reserve gebraucht werde, dagegen komme die Funkkaserne durchaus in Betracht. Er schlage deshalb vor, sich für die Funkkaserne zu entscheiden, zumal die Illegalen selbst auch damit einverstanden seien. Diese könnten von dort aus auswandern, ganz abgesehen davon, daß die Verantwortung auf den Bund übergehe. Die Verlegung dorthin bringe dazu noch den Vorteil mit sich, daß auch neue Ankömmlinge sofort zu den übrigen in die Funkkaserne gebracht werden könnten. Der Plan finde die volle Unterstützung jüdischer Kreise.

Im Lager Föhrenwald befänden sich jetzt 1 600 legal dort untergebrachte Juden und 390 illegale.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Verlegung der illegalen Juden aus dem Lager Föhrenwald in die Funkkaserne in München einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß der Lagerausschuß von Föhrenwald verschiedene Abgeordnete aufgesucht und sich dafür eingesetzt habe, auch die Illegalen in Föhrenwald zu belassen.

Staatssekretär Dr. Oberländer entgegnet, dies würde im gewissen Sinne eine Legalisierung der illegalen Zuwanderung bedeuten, er rate deshalb ab, auf diesen Vorschlag einzugehen, zumal die Illegalen selbst zur Übersiedlung in die Funkkaserne bereit seien.46

Föhrenwald

V. Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern zur Vorbereitung von Verträgen über gemeinschaftliche Aufgaben des deutschen Rundfunks

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, am 13. und 14. April 1953 seien in München zwischen den Vertretern der Länder der Bundesrepublik Verhandlungen über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks geführt worden. Am 19. Mai 1953 hätten dann die Länderbevollmächtigten den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung gebilligt, die als Grundlage für die Zusammenarbeit der Länder zur Vorbereitung von Staatsverträgen über die gemeinschaftliche Durchführung einer Reihe von Aufgaben dienen solle. Es handle sich dabei um das Fernsehen, den Kurzwellendienst nach dem Ausland, den Langwellendienst, die Forschung und die Vorbereitung einer neuen einheitlichen Rechtsgrundlage für den Rundfunk und das Fernsehen.

Der Ministerrat werde jetzt ersucht, der Verwaltungsanordnung zuzustimmen und den Bevollmächtigten Bayerns beim Bund, Herrn Ministerialdirektor Leusser, zur Unterzeichnung der Vereinbarung namens der Bayer. Staatsregierung zu ermächtigen. Außerdem werde der Ministerrat gebeten, als Bevollmächtigte der Staatsregierung für die ständige Kommission, die nach Ziff. II der Vereinbarung gebildet werden solle, Herrn Ministerialdirektor Leusser und Herrn Ministerialrat Dr. Keim vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu bestimmen, als Stellvertreter des ersteren im Falle seiner Verhinderung Herrn Ministerialrat Dr. Gerner.

Der Ministerrat beschließt, der Verwaltungsvereinbarung zuzustimmen, Herrn Ministerialdirektor Leusser zur Unterzeichnung zu ermächtigen und die vorgeschlagenen Bevollmächtigten zu bestimmen.

Rundfunk

VI. Anorgana Gendorf47

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der amerikanische Konsul, Mr. Pearson, habe den Herrn Staatsminister der Finanzen im Auftrag des amerikanischen Hohen Kommissars darauf aufmerksam gemacht, daß gegen die Tätigkeit des Herrn Dr. Jähne48 als Mitglied des Aufsichtsrats der Anorgana GmbH, Gendorf vom Standpunkt des Art. 10 des Gesetzes Nr. 35 aus Bedenken bestünden.49

Herr Staatsminister Zietsch habe daraufhin Mr. Pearson am 12. Mai 1953 geantwortet und zunächst festgestellt, daß es sich bei der Anorgana GmbH Gendorf nicht um eine auf Grund des Gesetzes Nr. 35 errichtete oder weiterbestehende Gesellschaft handle, sondern vielmehr um eine aus dem Bereich dieses Gesetzes ausgeschiedene Gesellschaft. Weiter werde in diesem Schreiben gebeten, durch eine nochmalige Überprüfung der Auslegung des Gesetzes Nr. 35 dem Bayer. Staat die Möglichkeit zu geben, seiner Aufgabe, die Anorgana weiterzuführen, gerecht zu werden. Schließlich heiße es darin, die Bayer. Staatskanzlei sei gebeten worden, die erforderlichen Anträge zu stellen. In der Begleitnote, mit der eine Abschrift des erwähnten Briefes der Staatskanzlei übersandt worden sei, werde gebeten, Vorstellungen beim Hohen Kommissar veranlassen zu wollen.50

Er habe nicht die Absicht, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, da er auf dem Standpunkt stehe, wenn die amerikanische Hohe Kommission oder der von ihr beauftragte Konsul in München etwas unternehmen wollten, so müßten sie sich schriftlich an den Ministerpräsidenten wenden. Er beabsichtige deshalb, die Sache zunächst auf sich beruhen zu lassen,

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, er habe als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Anorgana die Mitteilung erhalten, daß gegen Dr. Jähne nichts einzuwenden sei. Im übrigen habe er sehr stark den Eindruck, als ob der amerikanische Schritt auf eine Intervention von interessierter deutscher Seite zurückgehe.

Der Ministerrat billigt die Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten, in dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen.51

Anorgana

VII. Waldbrände auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr52

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß sich der Ministerrat in seiner letzten Sitzung mit den Waldbränden auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr befaßt habe. Der von ihm angeforderte Bericht des Regierungspräsidenten von der Oberpfalz liege jetzt vor.53 Darin werde zunächst festgestellt, daß Grafenwöhr Bundeseigentum sei, die Waldungen aber von der bayerischen Forstverwaltung betreut würden. In der Tat seien in den letzten Monaten 40 Brände entstanden, wodurch rund 500 ha Wald vernichtet worden seien. Die Ursache liege zum größten Teil darin, daß die Amerikaner trotz der herrschenden Trockenheit Leuchtspurmunition verwendet hätten. Außerdem seien eine Reihe von Bränden durch Unvorsichtigkeit der Soldaten entstanden. Es treffe auch zu, daß bisher Löschmannschaften gehindert worden seien, die Brandflächen zu betreten.

Die zuständigen amerikanischen Stellen hätten nun dem Bericht zufolge die Zusicherung gegeben, daß während der Trockenheit das Schießen mit Leuchtspurmunition eingestellt werde. Allerdings könnten die Amerikaner auf das Schießen überhaupt nicht ganz verzichten, sie würden aber bei Bränden aufhören zu feuern. Außerdem sei zugestanden worden, daß das Gelände auch ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden könne, entsprechende Weisungen an die Truppen seien ausgegeben worden.

Es habe sich aber als notwendig herausgestellt, möglichst sofort einen Tanklöschwagen anzuschaffen, dessen Kosten überstiegen aber die Leistungsfähigkeit des Landkreises, infolgedessen müsse wohl ein Teil der Kosten vom Bayer. Staat übernommen werden.54 Wegen dieses Punktes werde er sich noch mit dem Staatsministerium der Finanzen, das heute im Ministerrat nicht vertreten sei, in Verbindung setzen.55

VIII. Antrag des Landesverbands Bayern des Bauernverbands der Vertriebenen e.V. auf Anerkennung als offizielle Vertretung der heimatvertriebenen Landwirtschaft56

Staatssekretär Maag ersucht, diesen Punkt heute zurückzustellen, da Herr Staatsminister Dr. Schlögl nicht anwesend sei.

Staatssekretär Dr. Oberländer stimmt zu, worauf die Absetzung beschlossen wird.57

Bauernverband der Vertriebenen e.V.

IX. Einladungen

a) Tänzelfest in Kaufbeuren

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die Einladung des Vereins zur Hebung des Tänzelfestes in Kaufbeuren, das am 19. und 20. Juni 1953 abgehalten wird, bekannt.

Ein Beschluß über die Teilnahme eines Vertreters der Staatsregierung wird nicht gefaßt. Der Ministerrat ist aber der Meinung, daß wohl in erster Linie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Vertretung in Frage komme.

b) Jubiläums-Konsumgenossenschaftstag 1953

Der Ministerrat vereinbart, zu dieser Veranstaltung keinen Vertreter zu entsenden.

c) Feier des 25-jährigen Bestehens der Gemeinnützigen Wohnungsfürsorge AG

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt sich bereit, an dem Festakt am 7. Juni 1953 teilzunehmen, nicht aber an dem anschließenden Mittagessen.58

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer Ministerialdirigent