Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Ministerpräsident Dr. Ehard, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle.
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf einer Verordnung über die Rechnungsprüfungsämter. III. Richtlinien über den Verkehr der Staatsministerien mit Landtag und Senat. IV. Auskunftsrecht der StEG. V. Denkschrift der östlichen Bundesländer über die Ostgrenzgebiete. VI. Übergang von Zuständigkeiten von Behörden des Landes Württemberg-Hohenzollern für den bayerischen Kreis Lindau auf bayerische Behörden. VII. Personalangelegenheiten. VIII. [Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten]. [IX. Alte Pinakothek]. [X. Olympische Spiele 1952]. [XI. Hagelpflichtversicherung]. [XII. Englischer Garten]. [XIII. Vorfall bei der Bereitschaftspolizei]. [XIV. Schlägermensuren]. [XV. Deutsche Sicherheitsausstellung in Nürnberg].
1. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft1
und
2. Entwurf eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7.9.1951 betr. die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern2
Zu diesen Punkten werden keine Einwendungen erhoben.
3. Entwurf eines Gesetzes über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Südafrikanische Union und Bundesrepublik Deutschland)3
77 Abs. 2 GG zu stellen.4
Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art.4. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes5
78 GG.
Zustimmung gemäß Art.5. Entwurf einer Verordnung über Abgabentarife für den Nord-Ostsee-Kanal6
Zustimmung.
6. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Mannschaftsrolle und Bordliste auf Binnenschiffen7
8
Einwendungen werden nicht erhoben.7. Entwurf eines Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und zur Überleitung des Unfallversicherungsrechts im Lande Berlin9
Dr. Gerner berichtet, gegen den vom Bundestag neu eingefügten §2 bestünden Bedenken, da nun auch die unter 50% Erwerbsbeschränkten einbezogen werden sollten. Dies bedeute nach Meinung des Finanzministeriums nicht nur eine finanzielle Mehrbelastung, sondern auch eine unverhältnismäßig große Verwaltungsmehrarbeit.
RegierungsdirektorKrehle empfiehlt, von Bayern aus keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, §2 zu streichen, zu stellen, sich aber gegebenenfalls anzuschließen, wenn ein anderes Land dies beantrage.
Staatssekretär10
Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.8. Benennung von fünf Mitgliedern des Verwaltungsrates und eines Mitgliedes des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung11
Krehle führt aus, wahrscheinlich werde Nordrhein-Westfalen beim Vorstand und Verwaltungsrat der Anstalt ein Übergewicht bekommen, allerdings sei bisher im Sozialpolitischen Ausschuß noch keine Einigung erfolgt. Bayern müsse unbedingt an seinem bisherigen Vorschlag festhalten, daß Staatsminister Dr. Oechsle Mitglied des Vorstands werde und ein Vertreter von Nordrhein-Westfalen dessen Stellvertreter, während es im Verwaltungsrat umgekehrt sein müsse. Wenn Bayern hinsichtlich des Vorstands unterliege, müsse es auf alle Fälle im Verwaltungsrat einen Vertreter stellen. Er bitte um Zustimmung des Ministerrats, auch dazu, daß, wenn Herr Staatsminister Dr. Oechsle in den Vorstand komme, für den Verwaltungsrat Regierungsdirektor Netzsch12 benannt werde.
Staatssekretär13
Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.9. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts14
15
Der Ministerrat beschließt, entsprechend den Vorschlägen des Koordinierungsausschusses, in sämtlichen Punkten den Empfehlungen des Rechtsausschusses zu folgen, diejenigen des Finanzausschusses dagegen nicht zu übernehmen.10. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen16
77 Abs. 2 GG zu stellen.
Es wird beschlossen, keinen Antrag nach Art.11. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.17
Hier wird beschlossen, sowohl von einer Äußerung wie von einem Beitritt zu den Verfahren abzusehen.
12. Entwurf eines Gesetzes zur Ordnung der Gartenbauwirtschaft18
Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlungen des Agrar-, Wirtschafts- und Rechtsausschusses.
13. Bestellung von Vertretern der Länder im Verwaltungsrat der Deutschen Genossenschaftskasse19
20
Der Ministerrat beschließt für den Fall, daß in der Bundesratssitzung ein Absetzungsantrag gestellt werde, diesen von Bayern aus zu unterstützen.14. Entwurf einer Zweiten Verwaltungsanordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Finanzverwaltung21
und
15. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gewerbesteuergesetzes22
Zustimmung nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses.
16. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Durchführung einer Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 195023
Zustimmung.
17. Entwurf eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Personalvertretungsgesetz)24
Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß sei der Meinung gewesen, es empfehle sich, an der durch den vorliegenden Entwurf vorgesehenen Sonderregelung für den öffentlichen Dienst festzuhalten.25 Dagegen habe sich der Vertreter des Arbeitsministeriums26 entsprechend der Empfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses dafür ausgesprochen, den Entwurf bis zum Vorliegen der endgültigen Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes27 zurückzustellen.
RegierungsdirektorKrehle erklärt gleichfalls, er halte es für zweckmäßig, die Angelegenheit zurückzustellen und abzuwarten.
StaatssekretärEs sei möglich, daß in das Betriebsverfassungsgesetz ebenso wie in Bayern der öffentliche Dienst einbezogen werde. Bekanntlich habe der Ministerrat in seiner letzten Sitzung beschlossen, an der bayerischen Regelung festzuhalten.
Der Ministerrat beschließt, der Empfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu folgen.
Dr. Gerner gibt zu bedenken, daß geschäftsordnungsmäßig die Zurückstellung eigentlich nicht möglich sei, da eine Einlassungsfrist von drei Wochen laufe. Wenn die Bundesregierung ihre Vorlage nicht zurückziehe, müsse der Bundesrat wohl Stellung nehmen. Möglicherweise werde die Bundesregierung nur erklären, der Bundesrat habe eben keine Äußerung abgegeben. Wenn keine Zurückziehung erfolge, müsse sich wohl der Bundesrat doch mit der Vorlage befassen, in diesem Fall könnten die Empfehlungen des Innenausschusses und einige Empfehlungen des Rechtsausschusses übernommen werden. Insbesondere sei es notwendig, den §82 Abs. 2 zu streichen.28
Regierungsdirektor29
Der Ministerrat beschließt, gegebenenfalls diesen Empfehlungen zu folgen.18. Entwurf einer Verordnung zur Überführung des Instituts für angewandte Geodäsie in Frankfurt a.M. in die Bundesverwaltung30
31
Es wird beschlossen, dem vom Unterausschuß des Bundesratsausschusses für Innere Angelegenheiten erarbeiteten Vorschlag beizupflichten.19. Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Änderung und Ergänzung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden32
Dr. Gerner fährt fort, der Koordinierungsausschuß sei der Meinung, daß die ursprünglichen Empfehlungen des Innenausschusses (BR-Drucks. Nr. 56/1/52 ) unterstützt und dessen neue Empfehlungen abgelehnt werden sollten.33 Die zuerst vorgeschlagene Regelung, wonach Standesbeamte nach der Konfessionszugehörigkeit usw. fragen könnten, habe auch schon nach der Weimarer Verfassung bestanden. Die Gründe, die jetzt für eine engere Auslegung angeführt würden, seien nicht überzeugend.34
RegierungsdirektorDr. Hoegner stimmt zu, glaubt aber, es habe keinen rechten Zweck, an dem bayerischen Standpunkt festzuhalten, wenn man damit allein bleibe. Vielleicht sei es das Richtigste, in Bonn erst noch festzustellen, wie sich die anderen Länder zu dieser Frage verhalten.
Stv. Ministerpräsident35
Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.20. Entwurf einer Verordnung über Gebühren für die Ausfertigung von Pässen, sonstigen Reisepapieren und Sichtvermerken36
37
Es wird festgestellt, daß dieser Punkt abgesetzt werden wird.21. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des §34 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes38
Einwendungen werden nicht erhoben.
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S.307 )39
Dr. Gerner weist darauf hin, daß sich der Innenausschuß für eine Vertagung ausgesprochen,40 der regierende Bürgermeister von Berlin41 aber den Herrn Ministerpräsidenten fernschriftlich gebeten habe, dem Initiativgesetzentwurf Berlins in der Sitzung vom 28. März 1952 zuzustimmen.42 Man könne wohl mit einer Vertagung einverstanden sein, wenn der Entwurf jedoch behandelt werden sollte, müsse er aus sachlichen Gründen abgelehnt werden.
RegierungsdirektorDr. Hoegner erklärt, bei allem Entgegenkommen gegenüber Berlin sei es nicht möglich, diesem Entwurf zuzustimmen.
Stv. MinisterpräsidentZietsch findet es nicht richtig, immer wieder Millionen DM nach Berlin zu geben, ohne daß irgendeine Kontrolle über die Finanzgebarung der Stadt bestehe.
Auch Staatsminister43
Der Ministerrat beschließt, für die Absetzung dieses Punktes einzutreten, gegebenenfalls aber den Gesetzentwurf abzulehnen.23. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der versorgungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen44
und
24. Nochmalige Beschlußfassung über die neugefaßte Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen45
46
Zustimmung nach Maßgabe der gemeinsamen Empfehlungen des Innen- und Finanzausschusses.25. Entwurf einer Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen47
48
Zustimmung unter Berücksichtigung des vom Innenausschuß vorgeschlagenen § 6 a.26. Behandlung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb jugendgefährdender Schriften im Bundestag49
Dr. Gerner frägt an, ob man einer Absetzung dieses Punktes zustimmen solle.
RegierungsdirektorDr. Schwalber spricht sich dagegen aus und betont, es sei nun wirklich an der Zeit, daß hier endlich eine Entscheidung falle, auf die man schon seit dem Jahr 1950 warte. Der Ministerrat beschließt daher, der Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung zu widersprechen.50
Staatsminister27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein51
52
Einwendungen werden nicht erhoben.28. Abänderung des Uelzener Schlüssels53
Dr. Oberländer berichtet über die letzte Sitzung des Flüchtlingsausschusses, in der vereinbart worden sei, daß Nordrhein-Westfalen 64,2%54 der nach dem Uelzener Schlüssel zu verteilenden Flüchtlinge, der Südweststaat 21% und Hessen 5% aufnehme.55 Er habe daraufhin zugestanden, daß Bayern bereit sei, freiwillig 3% zu übernehmen und zwar aus der Überlegung heraus, daß ein Teil der Flüchtlinge, die Verwandte in Bayern hätten, doch hierher kommen würden und es zweckmäßig sei, von vornherein klare Verhältnisse zu schaffen.
StaatssekretärDr. Koch hält es für richtig, freiwillig eine Quote von 3% zu übernehmen.
Auch Staatssekretär56
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.29. Veränderungen in der Liste der Mitglieder für die Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse in den Notaufnahmelagern57
Bedenken werden nicht erhoben.
30. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen58
Dr. Gerner berichtet, die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagene und im Bundestag beschlossene Fassung des §3 Abs. 2 Satz 359 sei mit Art. 84 Abs. 5 Satz 1 Grundgesetz nicht vereinbar.60 Der Koordinierungsausschuß empfehle daher, dem Gesetzentwurf gem. Art. 78 Abs. 3 GG nicht zuzustimmen.61
Regierungsdirektor62
Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.31. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz)63
Zietsch verliest einen Antrag von Nordrhein-Westfalen, der darauf abziele, die Behandlung des Feststellungsgesetzes an den Sonderausschuß Lastenausgleich des Bundesrats64 zurückzuverweisen, der dann zusammen mit dem Finanz- und Rechtsausschuß einen Vorschlag für den Sonderausschuß des Bundesrats ausarbeiten solle und zwar in der Richtung, daß die Bestimmungen des Feststellungsgesetzes in das Lastenausgleichsgesetz65 eingebaut würden.66 Er selbst halte es für richtig, diesen Antrag Nordrhein-Westfalens zu unterstützen.
StaatsministerDr. Guthsmuths äußert dagegen Bedenken und erinnert daran, daß der Sonderausschuß Lastenausgleich seine Arbeiten abgeschlossen und dem Bundestag vorgelegt habe. Wenn dieser Antrag angenommen werde, fange der Ausschuß seine Tätigkeit zum dritten Male an. Es komme eine weitere, politisch sehr unliebsame Verzögerung.
StaatssekretärDr. Oberländer warnt davor, die Angelegenheit noch weiter zu verzögern, da sich die Stimmung unter den Heimatvertriebenen immer mehr verschlechtere.
Auch StaatssekretärDr. Müller hält es nicht für richtig, Feststellungsgesetz und Lastenausgleichsgesetz zu trennen und empfiehlt, nach Möglichkeit beides zu kombinieren und in einem geschlossenen Verfahren zu erledigen.
StaatsministerDr. Ringelmann stellt fest, dem Lastenausgleich werde ein schlechter Dienst erwiesen, wenn das Feststellungsgesetz angenommen werde, da seiner Meinung nach durch diese Annahme nur der eigentliche Lastenausgleich verzögert werde.
StaatssekretärDr. Oberländer erwidert, dieser Auffassung nicht zustimmen zu können.
StaatssekretärDr. Guthsmuths meint, sowohl der Sonderstab Lastenausgleich67 wie der Ausschuß selbst habe sich auf den Standpunkt gestellt, das Lastenausgleichsgesetz dürfe mit dem Feststellungsgesetz nicht gekoppelt werden. Für die Technik des Verfahrens brauche man nichts zu befürchten, da ja das Soforthilfehauptamt bestehe,68 das auch über geeignete Leute verfüge.
StaatssekretärNach kurzer Aussprache wird mit Mehrheit beschlossen, den Antrag von Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.
69
Ferner wird beschlossen, sich bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Stimme zu enthalten, wenn der Antrag Nordrhein-Westfalens keine Mehrheit findet.32. Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde70
77 Abs. 3 GG.71
Kein Einspruch gem. Art.33. Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft72
77 Abs. 2 GG.73
Kein Antrag nach Art.34. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft74
Dr. Gerner weist darauf hin, daß im Ministerrat schon beschlossen worden sei, nur den Empfehlungen des Finanzausschusses zu folgen und sich bei den Vorschlägen des Agrarausschusses der Stimme zu enthalten. Nun seien die Vorschläge des Wirtschafts- und des Agrarausschusses im Bundesrat doch berücksichtigt worden mit der Folge, daß die Bundesregierung alle Länder dringend gebeten habe, wenigstens den §23 a wieder zu streichen. Es werde also im Bundesrat abzustimmen sein über die Neufassung, in der der §23 a nicht mehr erscheine. Auch der Herr Bundeskanzler habe in diesem Sinne an die Ministerpräsidenten geschrieben.75
RegierungsdirektorDr. Hoegner stellt fest, daß man sich gerade über diese Frage schon früher eingehend unterhalten habe und schon damals eine einhellige Meinung des Ministerrats zustande gekommen sei.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministarrat beschließt, dem Fernschreiben der Bundesregierung bzw. des Bundeskanzlers zuzustimmen und dafür einzutreten, daß §23 a nicht mehr eingefügt werde.
Dr. Guthsmuths fügt noch hinzu, der Einzelhandel bitte den Ministerrat sich dafür einzusetzen, daß die dem Großhandel gewährten Vergünstigungen auch auf den Einzelhandel ausgedehnt würden.
Staatssekretär76
Der Ministerrat beschließt, dieser Anregung nicht zu entsprechen.35. Entwurf eines Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung und öffentliche Sicherheit (Landbeschaffungsgesetz)77
Dr. Gerner, die Bayer. Staatskanzlei habe einen ihr vom Bundesinnenministerium zugegangenen Referentenentwurf dem Vertreter des Innenministeriums ausgehändigt. In einer Referentenbesprechung im Bundesinnenministerium am 28. März 1952 werde ein Vertreter des Innenministeriums anwesend sein.78
Abschließend berichtet RegierungsdirektorDr. Hoegner gibt bekannt, daß diesem Entwurf, der vom Präsidenten des Bayer. Obersten Rechnungshofs ausgehe, sämtliche Ministerien und die Staatskanzlei zugestimmt hätten.80 Die letztere schlage lediglich vor, die Einleitungsformel der Verordnung zu erweitern und wie folgt zu fassen:
Stv. Ministerpräsident189 ) im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Obersten Rechnungshofes folgende Verordnung:“
„Die Bayerische Staatsregierung erlässt auf Grund des Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern zum Vollzug des §39 des Gesetzes über die staatliche Rechnungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsprüfung (Rechnungshofgesetz) vom 6. Oktober 1951 (GVBl. S.Er selbst halte diesen Vorschlag für richtig und empfehle, ihm zuzustimmen, im übrigen aber den Entwurf unverändert zu übernehmen.
81
Der Ministerrat beschließt Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Präambel der Anregung der Staatskanzlei entsprechend abgeändert wird.Dr. Hoegner begründet kurz die Notwendigkeit, diese Richtlinien zu erlassen und erinnert daran, daß der Präsident des Bayer. Landtags verschiedentlich gewünscht habe, Schreiben an den Landtag sollten nur von Ministern oder Staatssekretären unterzeichnet werden. Mit dem Entwurf, der jetzt vorliege, seien anscheinend alle Staatsministerien einverstanden.
Stv. MinisterpräsidentIn der folgenden Aussprache werden zu Ziff. I (Bestellung von Landtagsbeauftragten), insbesondere zu 3) noch Bedenken erhoben, weshalb der Beschluß gefaßt wird, diesen Punkt zurückzustellen.
Dr. Hoegner ersucht den Herrn Staatsminister der Finanzen, eine neue Formulierung für die Ziff. 3) und 4) vorzuschlagen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt dagegen, Ziff. II (Schriftverkehr mit dem Landtag) mit folgenden Abänderungen zuzustimmen:
a) Die Überschrift lautet:
„Schriftverkehr der Staatsministerien mit Landtag und Senat.“
b) In I) Schriftverkehr mit dem Landtag (bisher II) werden in Buchstabe a) die Worte „nach...bis 1. April 1932“ gestrichen.
c) In Ziff. 3) werden nach dem Wort „sind“ die Worte eingefügt: „von den nach Ziff. I a) und b) zuständigen Staatsministerien.“
d) III wird II mit der Überschrift:
„Schriftverkehr mit dem Senat“.
Dr. Hoegner darauf hin, daß der Senat leider in steigendem Maße seine Befugnisse überschreite.83 Übrigens käme es auch immer häufiger vor, daß vom Bundestag oder von Bundesministerien Eingaben oder Beschwerden der bayerischen Staatsregierung zugeleitet würden.
Anschließend weist Stv. MinisterpräsidentNach kurzer Aussprache wird folgender Beschluß gefasst:
84
Wenn vom Bundestag, der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministerien Eingaben und Beschwerden der bayerischen Staatsregierung zugehen, so werden diese nach der Verfassung behandelt; eine Empfangsbestätigung oder eine Mitteilung über die Art der Erledigung wird grundsätzlich nicht erteilt.Dr. Hoegner teilt mit, es habe sich als notwendig herausgestellt, durch einen Erlaß des Herrn Ministerpräsidenten die durch verschiedene frühere Erlasse verlängerte Bestimmung der Staatl. Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut mbH (StEG) als auskunftsberechtigte Stelle im Sinne der Verordnung über Auskunftspflicht [vom 13. Juli 1923] (RGBl. I 1923 S. 723)86 bis 31. März 1953 zu verlängern. Die Regierungen von Württemberg und Hessen hätten schon beschlossen, dieses Auskunftsrecht zu verlängern.87
Stv. Ministerpräsident88
Der Ministerrat beschließt, dem Erlaß in der vorliegenden Form zuzustimmen.Dr. Hoegner fährt fort, das Staatsministerium für Wirtschaft habe den Entwurf einer Denkschrift übermittelt, die gemeinsam von den Bundesländern mit östlichen Grenzgebieten ausgearbeitet worden sei. Es handle sich im wesentlichen darum, daß für diese Gebiete von der Bundesregierung bestimmte Förderungsmaßnahmen eingeleitet würden.90
Stv. MinisterpräsidentVon den Staatsministerien habe nur das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bedenken erhoben mit der Begründung, daß durch diese Förderung der Grenzgebiete die bayerischen Sanierungsgebiete benachteiligt werden könnten, da der Bund wohl nicht zusätzliche Mittel bereitstellen könne.
Dr. Guthsmuths erwidert, die Angelegenheit sei von den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern genau überlegt worden, er halte diese Befürchtungen nicht für begründet.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt, daß sich das Staatsministerium für Wirtschaft an der gemeinsamen Vorlage der Denkschrift durch die Grenzländer bei der Bundesregierung beteiligen und die Landesplanungsstelle die Verhandlungen über die Grenzgebiete in der bisherigen Weise weiter führen soll.
Dr. Gerner berichtet, auf Grund des seinerzeitigen Ministerratsbeschlusses sei ein Schreiben an den Herrn Staatspräsidenten Dr. Gebhard Müller92 gerichtet worden, der nun darauf am 19. März 1952 geantwortet habe. Der Staatspräsident habe die Ministerien des Landes Württemberg-Hohenzollern gebeten, im Hinblick auf den am 1. April 1952 erfolgenden Übergang, das Erforderliche zu veranlassen. Bezüglich des von Bayern aus vorgeschlagenen Übergangs weiterer Zuständigkeiten auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Versorgungsverwaltung habe er die zuständigen Ministerien um Stellungnahme gebeten.
Regierungsdirektor93 eingetroffen, in dem erklärt werde, daß nun auch die Übertragung der Verwaltungsaufgaben nach Maßgabe des Gesetzes zu Art. 131 GG, die bisher vom Kreis Lindau selbständig wahrgenommen worden seien, auf bayerische Behörden notwendig sei.
Ferner sei ein Brief des Herrn Kreispräsidenten von LindauEr dürfe vorschlagen, keinen besonderen Beschluß mehr zu fassen, weil nach der Vereinbarung mit Württemberg-Hohenzollern und nach dem früheren Ministerratsbeschluß alle Zuständigkeiten übergingen, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen seien.
94
Der Ministerrat beschließt, dieser Auffassung beizupflichten.1. Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Eschenlohr95 im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Ministerialrat am Obersten Rechnungshof
96
Die Ernennung wird auf Antrag des Staatsministeriums der Finanzen zurückgestellt.2. Pensionierung des Ministerialdirigenten Professor Dr. Friedrich Glum97
Dr. Schwend gibt einen Überblick über die Entwicklung in den letzten Wochen und teilt unter anderem mit, daß sich Herr Professor Glum einer amtsärztlichen Untersuchung unterzogen habe mit dem Ergebnis, daß er nicht mehr in der Lage sei, seine bisherige Tätigkeit fortzusetzen. Glum habe sich zwar Bedenkzeit bis 28. März 1952 Vorbehalten, er glaube, daß aber heute schon grundsätzlich Beschluß gefaßt werden könne.
MinisterialdirektorDer Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:
1. Ministerialdirigent Dr. Friedrich Glum wird ab 1. April 1952 in den Ruhestand versetzt, wenn er sich bis.28. März 1952 damit einverstanden erklärt;
2. wenn er sein Einverständnis nicht gibt, wird ein Verfahren über seine Versetzung in den Ruhestand eingeleitet.
Dr. Schwalber fügt noch hinzu, er werde den Lehrauftrag für Professor Glum aufrecht erhalten, falls das Kabinett damit einverstanden sei. Der Ministerrat erklärt hierzu sein Einverständnis.
StaatsministerDr. Hoegner stellt fest, daß im Landtag bisher noch keine Entscheidung über den Fortbestand des Verkehrsministeriums gefallen sei. Es frage sich nun, ob im Hinblick auf das jetzt beginnende neue Haushaltsjahr etwas geschehen müsse.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ringelmann antwortet, das Finanzministerium habe im Überrollungshaushalt den Etat des Verkehrsministeriums neu aufstellen müssen. Es liege nun der Antrag 1610 der Bayernpartei vor,99 über den der Landtag zu beschließen habe.
Staatssekretär100
Es wird vereinbart, die Angelegenheit zurückzustellen, sie aber auf alle Fälle in der nächsten Koalitionssitzung zu behandeln.Dr. Hoegner erkundigt sich, ob der Vereinbarung im Ministerrat vom 4. März 1952 entsprechend der Herr Staatsminister für Unterricht und Kultus bereits einen Brief an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München gerichtet habe.
Stv. MinisterpräsidentDr. Schwalber erwidert, diese Antwort sei erteilt worden, eine Abschrift sei dem Herrn Ministerpräsidenten zugegangen.102
StaatsministerZietsch fügt hinzu, für die Sicherung bzw. den Wiederaufbau der Alten Pinakothek seien im außerordentlichen Haushalt 500000 DM vorgesehen.103
StaatsministerDr. Hoegner fragt unter Hinweis auf die Ministerratssitzung vom 4. März 1952 an, ob in der Konferenz der Länderfinanzminister bereits die Frage geklärt worden sei, ob und in welcher Höhe sich die einzelnen Länder an den Kosten für die Vorbereitung der Olympischen Spiele 1952 beteiligen sollten.
Stv. MinisterpräsidentZietsch erwidert, wahrscheinlich werde noch in dieser Woche in einer Besprechung der Finanzminister die Frage endgültig geklärt werden.105
StaatsministerDr. Hoegner teilt mit, auf seine Anfrage an die Vereinigung der privaten Versicherungsgesellschaften seien nun vor einigen Tagen verschiedene Vorschläge eingelaufen. Er habe diesen Brief zunächst der Versicherungskammer zur Stellungnahme übergeben.
Stv. MinisterpräsidentDr. Nerreter meint, vor allem sei es wichtig, zwei Fragen zu klären, nämlich
Staatssekretär1. wie hoch sind die Prämien, die gezahlt werden müßten,
2. besteht für die privaten Versicherungsgesellschaften ein Kontrahierungszwang?
Zietsch stellt fest, daß man jedenfalls nicht das Ergebnis, das eigentlich beabsichtigt sei, erzielen werde, wenn man den Vorschlägen der Versicherungen folge.107
StaatsministerDr. Hoegner unterrichtet das Kabinett über die Pläne, die hinsichtlich der Bebauung der Randgebiete des Englischen Gartens bestünden. Was den Rosipal-Park betreffe, so werde hier die Allianz bauen, irgendetwas dagegen zu tun, sei nicht möglich, weil es sich hier nicht um einen Bestandteil des Englischen Gartens handle.109 Auch bei dem Erweiterungsbau der Tierärztlichen Hochschule und dem Bau des Studentenwerks könne nicht eingegriffen worden.110
Stv. MinisterpräsidentEr schlage dagegen vor, einen Beschluß zu fassen, wonach der Englische Garten unter Landschaftsschutz gestellt werde.
Der Ministerrat stimmt zu und beschließt folgendes:
1. Der Englische Garten in München wird unter Landschaftsschutz gestellt.
2. Das Staatsministerium des Innern wird beauftragt, die hiezu erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen in die Wege zu leiten, insbesondere eine Anordnung zur einstweiligen Sicherstellung zu erlassen.111
Dr. Hoegner teilt mit, der Präsident der Bereitschaftspolizei112 habe die sofortige Entfernung113 eines zur Landpolizei gehörigen Unterführers beantragt, der in angetrunkenem Zustand das Horst-Wessel-Lied gesungen habe. Er habe dem Antrag des Präsidenten der Bereitschaftspolizei entsprochen und ersuche den Ministerrat um sein Einverständnis.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt, die Zustimmung zu erteilen.
Dr. Hoegner berichtet über den Briefwechsel zwischen den Rektoren der Universität München und der Hochschule Bamberg, in der die Frage behandelt werde, inwieweit Studenten, die sich an verbotenen Mensuren beteiligt hätten, bestraft werden könnten.115 Das Justizministerium habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine frühere Reichsgerichtsentscheidung über Mensuren solange weiter gelte, bis das Bundesgericht eine andere Entscheidung treffe. Das Innenministerium habe sich dem angeschlossen und strafrechtliche Verfolgung in die Wege geleitet.116 Er stelle nun zur Debatte, ob nicht ein entsprechender Ministerratsbeschluß gefaßt werden solle.
Stv. MinisterpräsidentDr. Schwalber wendet ein, ihm als zuständigen Ressortminister, an den früher oder später der Fall herangetragen werde, sei von der Sache nichts bekannt, er bitte deshalb, einen Beschluß zurückzustellen.
StaatsministerDr. Nerreter schlägt vor, zunächst abzuwarten, welches Ergebnis eine Unterredung zwischen dem Herrn Kultusminister und Herrn Rektor Schmaus117 haben werde.
StaatssekretärDr. Brenner meint, es gebe einige unter den Studenten, die die unbedingte Satisfaktion in irgendeiner Form wieder erzwingen wollten. Man müsse deshalb von Anfang an geeignete Vorsorge treffen.
StaatssekretärDr. Koch für die Zurückstellung der Angelegenheit eintritt, wird beschlossen, vorläufig keinen Beschluß zu fassen.118
Nachdem auch Herr StaatssekretärDr. Hoegner teilt mit, die Bundesregierung habe jede finanzielle Beteiligung an der Deutschen Sicherheitsausstellung in Nürnberg abgelehnt, dadurch werde die Ausstellung wahrscheinlich überhaupt nicht stattfinden können. Die Bayer. Staatsregierung sei nun auch gezwungen, ihre ursprüngliche Zusage zurückzuziehen.120 Er bitte um Zustimmung des Ministerrats.
Stv. Ministerpräsident121
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.