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Nr. 80MinisterratssitzungDienstag, 29. Januar 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Landkreiswahlgesetzes. III. Entwurf eines Gesetzes über den Abschluß von Übereinkommen zwischen der Bayer. Staatsregierung und der Deutschen Bundesbahn. IV. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951. V. [Neuordnung der Tarife]. [VI. Jochenstein]. [VII. Maxhütte]. [VIII. Entnazifizierungsschlußgesetz]. [IX. Saal des Wirtschaftsministeriums].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes betr. den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 19511

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über die letzte Sitzung des Bundesratsausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, an der auch der Herr Bundeskanzler teilgenommen habe. Dieser habe zugesichert, daß die Bundesregierung einen Ausschuß des Bundesrats hören werde und jedenfalls den unmittelbar beteiligten Ländern Gelegenheit geben werde, sich zu äußern. Es werde auch notwendig sein, gewisse Ausführungsgesetze zu erlassen, dabei werde die Frage einer engeren Verbindung mit dem Bundesrat und den Ländern aufgegriffen werden. Die Stimmung im Auswärtigen Ausschuß sei dahin gegangen, sich mit dieser Erklärung des Bundeskanzlers zufriedenzugeben und nicht neuerdings die Entscheidung über den Schuman-Plan zu verzögern. Der Ausschuß habe aber auch die Notwendigkeit betont, noch die Meinung des Wirtschaftsausschusses zu hören. Die Frage, ob es sich bei dem vorliegenden Gesetz um ein Zustimmungsgesetz handle oder nicht, sei schwierig zu entscheiden, sie sei im Auswärtigen Ausschuß auch noch offen geblieben.

Staatsminister Dr. Seidel gibt dann einen eingehenden Überblick über die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 26. Januar 1952. Der Ausschuß habe empfohlen, im Bundesrat eine Entschließung zu fassen, die von dem Beschluß des Bundesrats vom 27. Juni 1951 ausgehe.2 Ziff. l der Entschließung lautet wie folgt:

„Der Bundesrat hat:

1. seine Auffassung über die Voraussetzungen für eine Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes zum Ausdruck gebracht;

2. Empfehlungen für Verhandlungen über zusätzliche Abkommen ausgesprochen;

3. die Bundesregierung ersucht, mit Nachdruck eine befriedigende Regelung der Durchführung des Gesetzes Nr. 27 herbeizuführen;3

4. der Bundesregierung empfohlen, eine gemeinsame sozialpolitische Erklärung der Vertragspartner herbeizuführen und

5. außerdem verlangt, die Mitwirkung des Bundesrates bei der Willensbildung der deutschen Stellen im Rahmen des Schumanplanes gesetzlich sicherzustellen“.

Weiter werde festgestellt, daß die Bundesregierung noch nicht sämtliche Voraussetzungen habe erfüllen können, die dem Bundesrat vor der Ratifizierung des Vertrags notwendig erschienen seien, insbesondere hinsichtlich des Gesetzes Nr. 27, der Berücksichtigung des Investitionsbedarfs der deutschen Stahlerzeugung und der Regelung des deutschen Kohlenabsatzes. Ferner empfehle der Ausschuß, der Bundesrat wolle sich dem in der Sitzung des Bundestags vom 11. Januar 1952 gefaßten Zusatzbeschluß zu § 1 anschließen. Die Bundesregierung solle dann noch gebeten werden, klarzustellen, daß gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die verbotenen und beschränkten Industrien vom 3. April 19514 die Alliierte Hohe Kommission Produktions- und Kapazitätskontrollen in der Eisen- und Stahlindustrie einzustellen habe und diese Einstellung nicht von der Übernahme irgendwelcher Funktionen durch die Hohe Behörde abhängig gemacht werden dürfe.

Endlich solle die Bundesregierung gebeten werden, falls die Annexverträge zum Generalvertrag5 Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. 27 enthielten, darauf hinzuwirken, daß diese Bestimmungen nach Inkrafttreten des Vertrags einem nachher zulässigen Zusammenschluß von Unternehmen des deutschen Kohlebergbaues und der Eisen- und Stahlindustrie nicht entgegenstünden.

Nach längerer eingehender Aussprache werden folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Der Ministerrat beschließt, hinsichtlich des Gesetzes betr. den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Bundesrat dafür zu stimmen, daß der Vermittlungsausschuß nicht angerufen und in dem Fall, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle, die Zustimmung erteilt wird.

2. Der Herr Ministerpräsident wird ermächtigt, im Bundesrat nach Sachlage zu verhandeln und abzustimmen.6

2. Entwurf zu einem Flurbereinigungsgesetz7

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung gewesen, daß der Gesetzentwurf nach wie vor aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen sei, da dem Bund8 die Zuständigkeit für eine gesetzliche Regelung der Flurbereinigung fehle.9 An dieser Meinung müsse wohl festgehalten werden, obwohl man inhaltlich einverstanden sein könne. Zu entscheiden sei noch die Frage, ob der bayerische Vertreter im Bundesrat sich der Stimme enthalten solle, falls für den Ablehnungsantrag keine Mehrheit gefunden werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, jedenfalls die Zuständigkeit des Bundes zu verneinen und den Entwurf abzulehnen; wenn die Entscheidung gefallen sei, wäre dann immer noch Gelegenheit, für Verbesserungsvorschläge zu stimmen. Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.10

3. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft

und

4. Entwurf einer Vierten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft11

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Agrarausschuß habe bei Stimmenthaltung Bayerns empfohlen, den Verordnungen zuzustimmen, während der Wirtschaftsausschuß sich für die Ablehnung ausgesprochen habe. Dieser Meinung habe sich auch der Koordinierungsausschuß angeschlossen.12

Staatsminister Dr. Schlögl wendet sich gegen die Entwürfe und erklärt, damit trete der frühere Reichsnährstand wieder völlig in Erscheinung,13 es werde ein neuer Behördenapparat aufgezogen und der Bund, der an sich schon ein Monopol bei der Einfuhr habe, werde auch eine ähnliche Machtstellung hinsichtlich des Inlandsgetreides erreichen. Es sei zu befürchten, daß auf Grund dieser Verordnungen Bayern als Getreideüberschußland besonders benachteiligt werde und das bayerische Getreide außer Landes gebracht werde.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß er ursprünglich gegen die Entwürfe gewesen sei, nun aber doch fragen müsse, ob sie jetzt im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung mit Brotgetreide notwendig seien. Die Verordnungen beträfen nur Handelsbetriebe und Genossenschaften, nicht aber die Bauern.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, mit diesen Verordnungen werde tatsächlich nichts erreicht, sie werden lediglich die Wirkung haben, daß Bayern total ausverkauft werde.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, die Entwürfe abzulehnen.14

5. Entwurf einer Verordnung über eine Statistik der familieneigenen Arbeitskräfte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben15

Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanz-, Agrar- und des Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschusses zuzustimmen.

6. Entwurf zu einem Gesetz über die Verwaltung der deutschen Bundespost (Postverwaltungsgesetz)16

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, nach Meinung des Koordinierungsausschusses bestünden gegen die Empfehlungen des Ausschusses für Post, des Rechtsausschusses, des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik keine Bedenken.17 Der Sozialpolitische Ausschuß habe zu §25 empfohlen, man solle es bei der Regierungsvorlage belassen,18einem Vorschlag, dem der Koordinierungsausschuß nicht beigepflichtet habe. Dagegen könne empfohlen werden, zu § 30 an der Regierungsvorlage festzuhalten, da diese Bestimmung weder eine materiell-rechtliche noch eine verfahrensrechtliche Bestimmung auf dem Gebiet des Enteignungsrechts darstelle.19

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen der Ausschüsse zu übernehmen, ferner hinsichtlich §25 dem Abänderungsvorschlag des Ausschusses für Post zu folgen und hinsichtlich §30 an der Regierungsvorlage festzuhalten.

Dabei wird vereinbart, daß der Standpunkt der bayerischen Regierung durch Herrn Staatssekretär Dr. Koch vorgetragen werden soll.20

7. Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif21

Einwendungen werden nicht erhoben.

8. Entwurf eines Gesetzes über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12.2.1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland22

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.23

9. Bestellung von drei Mitgliedern für das Kuratorium gem. §26 Abs. 4 des Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft24

Es wird beschlossen, sich dem gemeinsamen Vorschlag des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses anzuschließen.25

10 a) Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Überleitungs- und Einrichtungsverordnung)26

b) Vorschlag für die Ernennung des Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen27

Regierungsdirektor Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß Bayern seinerzeit das Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen abgelehnt habe;28 es sei nun zu entscheiden, ob deswegen auch bei den Durchführungsverordnungen Stimmenthaltung geübt werden solle.

Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe der Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses den Entwürfen zuzustimmen.29

11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des §7 Abs. 2 des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes30

Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG wird nicht gestellt.31

12. Benennung von fünf Mitgliedern des Verwaltungsrates der deutschen Bundesbahn32

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß sich der Ministerrat Vorbehalten habe, als bayerisches Mitglied des Verwaltungsrates ein Regierungsmitglied zu benennen, für den Fall, daß auch andere Länder Mitglieder ihrer Kabinette in Vorschlag brächten. Durch einen Irrtum sei nun im Verkehrsausschuß nicht Dr. Haindl,33 für den sich der Ministerrat in erster Linie entschieden habe, sondern sofort Herr Staatsminister Dr. Seidel vorgeschlagen worden, er ersuche um das Einverständnis des Kabinetts, nach wie vor an Dr. Haindl festzuhalten.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

Staatsminister Dr. Seidel stellt noch fest, daß der Verkehrsausschuß überhaupt kein Recht gehabt habe, Persönlichkeiten vorzuschlagen. Er halte es deshalb für notwendig, daß im Plenum des Bundesrats darauf hingewiesen werde.

Es wird vereinbart, daß eine entsprechende Mitteilung durch Herrn Staatssekretär Dr. Koch abgegeben werden soll.

13. Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft34

Es wird beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

14. Entwurf eines Gesetzes über weitere Stundung von Soforthilfeabgabe (Zweites Soforthilfeanpassungsgesetz)35

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß habe sich der Empfehlung des Finanzausschusses, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG nicht zu stellen, angeschlossen.36

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt demgegenüber, er halte diese weitere Stundung nicht für gerechtfertigt, zumal dadurch doch ein sehr erheblicher Verlust von mindestens 20 Millionen DM eintreten werde. Auch der Präsident des Hauptamtes für Soforthilfe,37 Dr. von Manteuffel,38 habe sich in diesem Sinne ausgesprochen und festgestellt, daß auf keine Mittel verzichtet werden könne. Zweifellos werde dieser Gesetzentwurf sich zu Lasten der Flüchtlingsländer auswirken.

Staatssekretär Dr. Koch stimmt dieser Auffassung zu.

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß, falls der Vermittlungsausschuß angerufen werden solle, es mit dem Ziel der Beseitigung des ganzen Gesetzes geschehen müsse, was natürlich entsprechend zu begründen sei.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, den Vermittlungsausschuß mit der Begründung anzurufen, daß die Auswirkungen des Gesetzes so groß seien, daß eine nochmalige Prüfung der Frage, ob es überhaupt aufrecht erhalten werden könne, notwendig sei.

Staatsminister Zietsch meint, daß ein Antrag auf Beseitigung des Gesetzes wenig Aussicht auf Erfolg habe, er werde aber trotzdem den Antrag begründen und bitte Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer, ihm das entsprechende Material zuzuleiten.39

15. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes40

Es wird Zustimmung beschlossen.

16. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und von Lohnzetteln durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 1951

Auch hier wird Zustimmung beschlossen.41

17. Nachträgliche Genehmigung der Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September 1949)42

Auf Grund einer Empfehlung des Finanzausschusses wird beschlossen, diese Haushaltsrechnungen nachträglich zu genehmigen.

18. Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Kreditanstalt für Wiederaufbau43

Es wird festgestellt, daß mit den Empfehlungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Einverständnis besteht.

19. Bestellung eines Nachfolgers für Herrn Minister a.D. Dr. Hilpert (Hessen) im Ausschuß für Kapitalverkehr44

Es wird beschlossen, den Vorschlag des Finanzausschusses vom 24. Januar 1952 zu unterstützen.45

20. Wahl des Vorsitzenden des Finanzausschusses

Gegen die Wahl des hessischen Ministers der Finanzen, Staatsminister Dr. Heinrich Troeger46 zum Vorsitzenden des Finanzausschusses werden keine Bedenken erhoben.

21. Außerkraftsetzung der Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz vom 27.11.1951 [BGBl. I S. 920]47

Dem Vorschlag des Koordinierungsausschusses entsprechend wird beschlossen, sich der Empfehlung des Rechtsausschusses vom 24. Januar 1952 anzuschließen.48

22. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Vorschriften über die Aufhebung des Mieterschutzes bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken49

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Rechtsausschuß und der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen empfehlen, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben; allerdings wichen die Abänderungsvorschläge der beiden Ausschüsse zum Teil voneinander ab. Die Vorschläge des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen unter AI 1b und II 13b konnten deshalb nicht unterstützt werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.50

23. Geschäftsordnung des Bundesgerichtshofes

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, der Koordinierungsausschuß habe sich für die Bestätigung dieser Geschäftsordnung ausgesprochen, wobei die allenfalls noch vom Rechtsausschuß vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigt werden könnten.51

Staatsminister Dr. Müller stimmt zu, hält es aber für notwendig, sich im Rechtsausschuß für die Streichung der Formel „von Rechts wegen“ einzusetzen. Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.52

24. Bericht des Rechtsausschusses über ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht53

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt werde wahrscheinlich von der Tagesordnung abgesetzt werden, vorsorglich habe sich der Koordinierungsausschuß gegen eine Äußerung und einen Beitritt ausgesprochen.54

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden,

25. Schaffung eines Wiedergutmachungssenates bei dem Bundesgerichtshof55

Staatssekretär Dr. Koch spricht sich dafür aus, einen Wiedergutmachungssenat abzulehnen, da ein großer Teil der Entschädigungsfälle bereits abgeschlossen sei und zudem die Entscheidungen des CORA56 für die deutschen Gerichte auch nach Inkrafttreten des Generalvertrags57 bindend seien. Er halte es nicht für notwendig, die Angelegenheit zunächst noch dem Rechtsausschuß zu überweisen, sondern glaube, daß man diesen Senat sofort ablehnen könne.

Der Ministerrat stimmt dieser Auffassung zu.58

26. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes59

Regierungsdirektor Dr. Gerner teilt weiter mit, der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung gewesen, man solle gem. Art. 77 Abs. 3  GG Einspruch einlegen,60 weil im Vermittlungsausschuß dem nahezu einstimmig beschlossenen Änderungsvorschlag des Bundesrats hinsichtlich §2 b und c nicht Rechnung getragen worden sei. Eine so umfassende Zentralverwaltung widerspreche wohl dem Geiste des Grundgesetzes.

Auch Staatssekretär Dr. Ringelmann unterstützt diesen Vorschlag mit dem Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes.

Der Ministerrat beschließt, Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3  GG zu erheben, der von Herrn Staatssekretär Dr. Koch begründet werden soll.61

27. Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Änderung der Gebührenordnung)62

Regierungsdirektor Dr. Gerner stellt fest, daß Bayern mit seiner Auffassung, die Gebührenregelung gehöre nicht zur Zuständigkeit des Bundes, in den Ausschußberatungen nicht durchgedrungen sei. Der Koordinierungsausschuß sei trotzdem der Auffassung, man sollte der Verordnung nicht zustimmen und zur Begründung anführen, daß das Grundgesetz die Ausführung der Gesetze nach Art. 83  GG den Ländern übertrage,63 wozu auch das Gebührenwesen gehöre.64

Der Ministerrat beschließt, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.65

28. Entwurf einer Verordnung über die Änderung der Durchführungsbestimmungen zu den §§219 und 220 der Reichsversicherungsordnung66

Regierungsdirektor Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werde, nachdem die Stellungnahme des Rechtsausschusses noch ausstehe.67

29. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung einer Statistik des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und der Wohnraumvergaben68

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, die Oberste Baubehörde halte die Verordnung an sich für überflüssig, glaube aber, daß ihr zugestimmt werden könne.69 Ihrer Meinung nach müsse aber auf jeden Fall dem § 5 ein Abs. 2 folgenden Wortlauts angefügt werden:70

„Die Ausgestaltung der Zählpapiere und des Mindesttabellen-Programms bedarf der Zustimmung des Bundesrates.“

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen, aber den Antrag zu §5 zu stellen.71

30. Entwurf einer Verordnung über die Bereitstellung von Durchgangslagern und über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen deutschen Vertriebenen auf die Länder des Bundesgebietes (Verteilungsverordnung)72

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, der Ausschuß für Flüchtlingsfragen sei zwar [nicht] dafür gewesen, in dem Entwurf die drei Abgabeländer ausdrücklich zu nennen,73 er könne sich aber auch damit einverstanden erklären, daß dem Regierungsentwurf gefolgt werde;74 im übrigen glaube er, daß die Verordnung von besonderer Bedeutung sei.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, dem Vorschlag des Ausschusses für Flüchtlingsfragen zu folgen.

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt in diesem Zusammenhang mit, am Donnerstag werde in Bonn eine Sitzung stattfinden, auf der zu entscheiden sei, ob die Flüchtlingsländer noch weitere Opfer für die Umsiedlung übernehmen können oder nicht.

Er dürfe dabei an die von ihm schon in einer der letzten Sitzungen bekanntgegebenen Forderungen der Flüchtlingsländer erinnern.75 Heute sei nun die Frage zu entscheiden, ob versucht werden solle, einen Kompromiß zu finden oder ob man sich einfach überstimmen lassen solle. Unter Umständen sei damit zu rechnen, daß Bayern für die Umsiedlung eine weitere Belastung von 30 Millionen DM auf sich nehmen müsse. Zur Zeit trügen die Aufnahmeländer überhaupt nichts zu den Kosten der Umsiedlung bei. Falls es noch notwendig sei, werde er die genauen Unterlagen dem Herrn Staatsminister der Finanzen zuleiten.

Staatsminister Zietsch ersucht um Übermittlung der Unterlagen und vereinbart mit Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer, daß zwischen dem Innenministerium und dem Finanzministerium bis Freitag geklärt werden solle, wie sich der Vertreter Bayerns zu verhalten habe.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.76

Abschließend wird festgestellt, daß an der nächsten Bundesratssitzung der Herr Ministerpräsident, die Herren Staatsminister Dr. Seidel und Zietsch, sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Koch und Maag teilnehmen werden.

II. Entwurf eines Landkreiswahlgesetzes77

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, den Entwurf heute noch zu verabschieden und dem Landtag zuzuleiten, damit er in der Plenarsitzung der kommenden Woche behandelt werden könne.

Der ursprüngliche Entwurf habe in einigen Punkten, z.B. Art. 4 Ziff. 5, Art. 9, Art. 11 auf Grund der Beschlüsse des Rechts- und Verfassungsausschusses zum Gemeindewahlgesetz abgeändert werden müssen.

Das Staatsministerium der Justiz habe ferner Bedenken gegen Art. 16 des Gemeindewahlgesetzes erhoben und seine Streichung für notwendig erklärt. Er stimme dem Justizministerium zu und werde eine zweite Lesung im Landtag beantragen, wo dann dieser Art. gestrichen werden könne. Was den vorliegenden Entwurf betreffe, so müsse dementsprechend Art. 3 Ziff. 3 abgeändert werden. Hier heiße es nun statt „Art. 7 bis 16 des Gemeindewahlgesetzes“ „Art. 7 bis 15“.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf mit dieser Maßgabe zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.78

III. Entwurf eines Gesetzes über den Abschluß von Übereinkommen zwischen der Bayer. Staatsregierung und der Deutschen Bundesbahn79

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dieser Gesetzentwurf sei auf Grund des Art. 82 der Bayer. Verfassung notwendig geworden,80 er habe zum Ziel, durch Übernahme von Bundesbahnschatzanweisungen die Mittel für die Elektrifizierung der Bahnstrecken Nürnberg-Würzburg und Würzburg-Aschaffenburg, sowie für den Wiederaufbau zerstörter Bahnhöfe usw. bereitzustellen.81 Bedenken seien von keiner Seite erhoben worden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und dem Landtag zuzuleiten.82

IV. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951

Der Ministerrat beschließt, folgenden vom Staatsministerium des Innern vorgelegten Anträgen zuzustimmen und sie dem Landtag zuzuleiten:

a) Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ao. Haushalts 1951 in Höhe von 80000 DM zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden des Hafenamts Aschaffenburg;83

b) Antrag auf vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln des ao. Haushalts 1951 in Höhe von 70000 DM für den Ausbau des Dachgeschosses des Hauptbaues der Landesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Schleißheim.84

V. Neuordnung der Tarife

Staatsminister Zietsch berichtet, am Donnerstag werde die erste Besprechung mit den Gewerkschaften und der Deutschen Angestelltengewerkschaft über die Neuordnung der Tarife stattfinden. Bisher gingen die Überlegungen dahin, daß die Länder sich gewissen Forderungen hinsichtlich der Angestelltengruppen gegenüber nicht unbedingt ablehnend verhalten könnten; wahrscheinlich werde man sich zu Konzessionen bereiterklären müssen.

[VI.] Jochenstein85

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß in den Tagen vom 12. bis 15. Februar die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens über das Kraftwerk Jochenstein in Wien stattfinden werde.

Der Bund habe zwei, Bayern ein Aufsichtsratsmitglied zu bestellen. Er schlage als bayerisches Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Staatsminister Zietsch vor.

Nachdem sich Herr Staatsminister Zietsch dazu bereiterklärt hat, beschließt der Ministerrat, ihn vorzuschlagen.86

[VII.] Maxhütte87

Staatsminister Zietsch teilt mit, daß man bei den Verhandlungen mit Herrn Flick88 über die Anlage des an ihn gezahlten Kaufpreises noch nicht weitergekommen sei.89

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, nach dem Vertrag müsse ein Einvernehmen zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium hergestellt werden, er könne sich aber nur dann einverstanden erklären, wenn keine Benachteiligung der bayerischen Wirtschaft zu erwarten sei. Er schlage vor, die Angelegenheit Maxhütte in der nächsten Ministerratssitzung zu besprechen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.90

[VIII.] Entnazifizierungsschlußgesetz91

Staatsminister Dr. Müller gibt bekannt, daß im Justizministerium der Entwurf für ein neues Entnazifizierungsschlußgesetz ausgearbeitet worden sei, der noch in dieser Woche den Herrn Ministern und Staatssekretären zugehen werde.92 Er ersuche, diesen Entwurf nach Möglichkeit im nächsten Ministerrat zu behandeln.93

[IX.] Saal des Wirtschaftsministeriums94

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Vormerkung, wonach von Seiten der amerikanischen Armee aus ein Teil des Wirtschaftsministeriums, darunter die beiden Sitzungssäle, die Räume des Wirtschaftsministers usw. in Anspruch genommen würden. Diese Forderung könne keinesfalls hingenommen werden und er beabsichtige, mit dem Landeskommissar darüber zu verhandeln.

Staatsminister Dr. Seidel gibt noch einige Einzelheiten bekannt und meint, der sogenannte PX-Laden der Amerikaner, für den diese Räume in Anspruch genommen wurden, könne auch in einem der sogenannten „Führerbauten“ an der Arcisstraße untergebracht werden. Die dort aufbewahrten Sammlungen könnten in geeigneten Räumen des Wirtschaftsministeriums verwahrt werden.

Staatsminister Dr. Schwalber wendet sich gegen diesen Vorschlag und betont vor allem, daß es unmöglich sei, den Königsplatz in München, der unter Denkmalschutz stehe, auf diese Weise zu einem Parkplatz werden zu lassen.

Es wird vereinbart, die Angelegenheit sobald als möglich mit dem Landeskommissar für Bayern zu besprechen.95

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor