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Nr. 107MinisterratssitzungDienstag, 8. Juli 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes gegen verunstaltende und störende Außenwerbung. II. Bindung des Landespersonalamts an Beschlüsse des Landtags. Unterstellung des Landespersonalamts unter das Staatsministerium der Finanzen. III. Alexander Wackerwerke. IV. Aufsichtsrat der Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG. V. Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG. VI. Verordnung über die Arbeits- und Berufsförderung der Kriegsbeschädigten. VII. Errichtung von Wohnungen in Nürnberg für die Beamten und Angestellten der Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung. VIII. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung. IX. Obersalzberg. X. [Aufsichtsrat der VIAG]. [XI. Beflaggung der Schiffe auf dem Starnberger See]. [XII. Zentraleinkaufsgenossenschaft für Baustoffe]. [XIII. Verwaltungsräte bei den Landesarbeitsämtern Nord- und Südbayern]. [XIV. Agfa Camerawerk]. [XV. Vereinbarungen über die Jagd und Fischerei]. [XVI. Entwurf des Auswärtigen Amtes für ein Kulturabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland]. [XVII. Aufruf der Freunde des Nationaltheaters]. [XVIII. Verlängerung der Dienstzeit des Amtsgerichtspräsidenten Dr. Knör]. [XIX. 700-Jahrfeier der Stadt Komotau].

I. Entwurf eines Gesetzes gegen verunstaltende und störende Außenwerbung1

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß das Staatsministerium für Wirtschaft auf seine Note vom 21. Mai 1952, in der einige Abänderungsvorschläge enthalten gewesen seien, noch keine Antwort erhalten habe. Er sei überzeugt, daß über die Vorschläge seines Ministeriums eine Einigung erzielt werden könne.

Auch Staatssekretär Dr. Koch ersucht um Zurückstellung, da einige Änderungen vorgenommen werden müßten.

Der Ministerrat beschließt, die Behandlung des Entwurfs zunächst zurückzustellen, bis sich das Staatsministerium des Innern mit dem Staatsministerium der Justiz und für Wirtschaft geeinigt habe. Dabei wird vereinbart, den Entwurf in der nächsten Ministerratssitzung abschließend zu behandeln, wenn in der Zwischenzeit die Einigung hergestellt sei.2

II. Bindung des Landespersonalamts an Beschlüsse des Landtags. Unterstellung des Landespersonalamts unter das Staatsministerium der Finanzen

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, das Staatsministerium der Finanzen habe sich in einer Note vom 14. Juni zu der Frage eingehend geäußert, ob das Landespersonalamt dem Staatsministerium der Finanzen unterstellt werden solle. Dabei komme es zu dem Ergebnis, daß gegenwärtig im Hinblick auf das dem Bundestag bereits vorliegende Bundesbeamtengesetz3 eine Änderung des Bayer. Beamtengesetzes nicht zweckmäßig erscheine. Die Staatskanzlei rege an, in einer Koalitionsbesprechung zu versuchen, die Antragsteller der beiden vorliegenden Anträge zu veranlassen, dem Landtagsamt gegenüber die Erklärung abzugeben, daß sie im Hinblick auf die bevorstehende Bundesgesetzgebung bis auf weiteres eine Behandlung ihrer Anträge im Landtag nicht wünschten. Er halte diese Anregung für zweckmäßig, zumal ja in der letzten Koalitionsbesprechung schon über die Frage Landespersonalamt verhandelt worden sei. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

III. Alexander Wackerwerke4

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß die Frage des IG-Anteils an den Alexander-Wackerwerken schon wiederholt im Ministerrat behandelt worden sei und betont das Interesse, das der Bayerische Staat daran habe, den IG-Anteil in Bayern zu behalten. Bekanntlich habe sich unter der Führung der Staatsbank ein bayerisches Konsortium gebildet, das die Anteile erwerben wolle. Die Bundesregierung habe sich erst kürzlich wieder mit der Angelegenheit befaßt, dabei aber einer weitergehenden Entflechtung nicht zugestimmt und den Parteien nahegelegt, sich auf der Grundlage 74 : 26 zu einigen. Er selbst sei der Auffassung, daß nach wie vor an dem früheren Beschluß festgehalten werden solle, der gelautet habe, die Bayerische Staatsregierung sei der Meinung, daß dem Angebot des bayerischen Konsortiums der Vorzug gegeben werden müsse.

Staatsminister Dr. Oechsle regt an, doch noch mit einigen bayerischen Bundesministern zu sprechen, z.B. mit dem Bundeswirtschaftsminister, Bundesjustiz- und Bundesfinanzminister.

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, jedenfalls an Herrn Bundesfinanzminister Schäffer in dieser Angelegenheit einen Brief schreiben zu wollen.

Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:

1. Der frühere Beschluß der Bayerischen Staatsregierung, dem Angebot des bayerischen Bankenkonsortiums den Vorzug zu geben, wird aufrecht erhalten.

2. Es werden nochmals Verhandlungen mit Mitgliedern des Bundeskabinetts geführt.5

IV. Aufsichtsrat der Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG6

Staatsminister Zietsch erinnert daran, daß der Ministerrat – gestützt durch Gutachten – sich auf den Standpunkt gestellt habe, die Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke (BHS) falle nicht unter das Mitbestimmungsgesetz.7 Demgegenüber stehe die Industriegewerkschaft Bergbau auf dem entgegengesetzten Standpunkt. Wenn keine Einigung zustande komme, müsse wohl eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, der Ministerrat habe einen klaren Beschluß gefaßt, der dahin gehe, es auf die im Gesetz vorgesehene Entscheidung ankommen zu lassen, falls der Vorschlag der bayerischen Regierung von der IG-Bergbau nicht angenommen werde. Der Vermittlungsvorschlag bestehe darin, daß den Gewerkschaften noch ein weiterer 3. Mann im Aufsichtsrat angeboten werde.

Staatsminister Dr. Oechsle wirft ein, er neige zwar nach wie vor zu der Auffassung, daß die BHS unter das Mitbestimmungsgesetz falle, der Ministerrat habe aber einen anderen Standpunkt eingenommen. Die Gewerkschaften beabsichtigen, zu einem Ausgleich mit der Staatsregierung zu gelangen und schlügen deshalb einen Kompromiß vor in der Weise, daß ein 4. Vertreter in den Aufsichtsrat komme.

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, nach Möglichkeit einen Ausgleich zu finden.

Staatsminister Zietsch gibt bekannt, daß die IG-Bergbau als 4. Mann Herrn August Schmitt8 vorschlage, gegen den allerdings eingewendet werden könne, daß er stellv. Vorsitzer des Aufsichtsrats der Hibemia, also einer Konkurrenz von Peißenberg sei. Andererseits verfüge Herr Schmitt über großen Einfluß, was sich vielleicht auf die BHS günstig auswirken könne.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt dazu mit, beabsichtigt sei noch, einen Arbeitsdirektor zu bestellen, aber nur für den Kohlenbereich, nicht für die Hauptverwaltung.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, dies sei Sache des Aufsichtsrats und könne hier wohl nicht entschieden werden.

Staatsminister Zietsch schlägt dann vor, einen Aufsichtsrat nach dem Aktiengesetz zu bilden und zwar in der Weise, daß 2/3 der Sitze an die Anteilseigner, 1/3 an die Vertreter des Betriebsrats und der Gewerkschaften fallen sollten.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich damit einverstanden und fügt hinzu, auch er habe gegen die Berufung von Herrn Schmitt keinerlei Bedenken.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, den Aufsichtsrat der BHS wie folgt zusammenzusetzen:

1. Vertreter der Anteilseigner:

Staatsminister Zietsch, Staatsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Ringelmann, Staatssekretär Dr. Guthsmuths, Ministerialdirektor Dr. Heilmann9 (Wirtschaftsministerium), Oberfinanzdirektor Dr. Hemmer (Bayer. Staatsbank), Oberbergdirektor Zieglmeier,10 Ministerialrat a.D. Sterner.11

2. Vertreter des Betriebsrats und der Gewerkschaften:

Isidor Klein (Peißenberg), Franz Brandner (Berchtesgaden), August Schmitt (IG-Bergbau), Wilhelm Winzinger (Gewerkschaft Bergbau München).12

V. Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG13

Staatsminister Zietsch führt aus, das Bundesministerium der Finanzen habe als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Luitpoldhütte drei Herren vorgeschlagen und das Bayer. Finanzministerium gebeten, seinerseits zwei Vertreter Bayerns zu benennen.14 Leider sei es nicht gelungen, die Zahl der Vertreter des Bundes zu verringern und dafür drei Vertreter Bayerns in den Aufsichtsrat hineinzubringen. Vorgesehen seien Herr Staatsminister Dr. Oechsle und Herr Ministerialdirigent Dr. Freudling.15

Staatsminister Dr. Seidel bezeichnet es als sehr bedauerlich, daß das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft im Aufsichtsrat nicht vertreten sei und hält es für bedenklich, daß dem Aufsichtsrat darüber hinaus zu wenig Fachleute angehörten.

Staatsminister Dr. Oechsle gibt zu bedenken, daß als 11. Mann Professor Wagner16 vorgeschlagen sei, den Herr Staatsminister Dr. Seidel ja als Vertreter des Wirtschaftsministeriums betrachten könne.

Staatsminister Dr. Seidel bemerkt, mit diesem Vorschlag könne er sich einverstanden erklären, er hoffe aber, daß das Arbeitsministerium mit dem Wirtschaftsministerium in enger Verbindung bleiben werde.

Staatsminister Dr. Oechsle sichert zu, Herrn Staatsminister Dr. Seidel über alle Vorgänge auf dem laufenden zu halten.

Der Ministerrat beschließt sein Einverständnis mit folgender Zusammensetzung des Aufsichtsrats:

Staatsminister Dr. Oechsle, Ministerialdirigent Dr. Freudling, drei Vertreter des Bundes, fünf Vertreter der Arbeitnehmer und Professor Wagner als 11. Mann.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt dazu noch, er werde an Herrn Professor Wagner herantreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt abschließend, die Angelegenheit nochmals vor den Ministerrat zu bringen, wenn noch Schwierigkeiten auftreten sollten.17

VI. Verordnung über die Arbeits- und Berufsförderung der Kriegsbeschädigten18

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es sich hier im wesentlichen um eine Hilfe für die Kinder von Gefallenen handle. 85% der erforderlichen Mittel zahle der Bund, während 15% von den Ländern übernommen werden müßten, ein Betrag von 375000 DM, der aber noch strittig sei. Die Kriegsopferverbände befürchteten, daß die Bezirksfürsorgeverbände hier zurückhaltend sein würden und ein Ausgleich auf dem Weg der Unterstützung notleidender Gemeinden zu lange auf sich warten ließe. Das Ministerium des Innern stehe auf dem Standpunkt, daß die Länder zu diesen Leistungen, die unter die gehobene Fürsorge fielen, verpflichtet seien, während das Finanzministerium gegenteiliger Auffassung sei.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt Herrn Staatsminister Dr. Hoegner zu und betont, es sei eine Ehrenpflicht des Staates, gerade diesen Jugendlichen zu helfen. Durch die Haltung der Bezirksfürsorgeverbände werde die Lage immer schwieriger.

Er habe schon von einer Reihe von Fällen gehört, in denen die Kinder aus den Lehrstellen herausgenommen worden seien.

Staatssekretär Dr. Nerreter stellt fest, daß die Weigerung der Bezirksfürsorgeverbände zum Teil aus finanziellen Gründen erfolge, zum Teil aber auch aus der Befürchtung heraus, daß der Landwirtschaft billige Arbeitskräfte verloren gehen könnten. Auch er sei der Meinung, daß hier der Staat eingreifen müsse.

Staatsminister Zietsch entgegnet, das Finanzministerium habe keinerlei Verpflichtung, es gehe hier auch nicht um den Betrag, sondern um das Prinzip. Wenn die Bezirksfürsorgeverbände, die ja eine Angelegenheit der Städte und Kreise seien, einfach erklärten, der Staat solle einspringen, so müsse er sich mit Entschiedenheit dagegen wenden. Das Finanzausgleichsgesetz sei ja so aufgebaut, daß den Landkreisen, die wirklich in Not geraten seien, von Staats wegen Sonderzuweisungen gegeben würden; bisher seien bei der Durchführung dieses Gesetzes keinerlei Schwierigkeiten aufgetreten. Nach Art. 10 des Fürsorgegsetzes müßten die kommunalen Fürsorgeträger sich mit einer Interessenquote von 15% beteiligen. Wenn diese die erforderlichen Mittel nicht mehr hätten, könnten sie sich – wie gesagt – über das Finanzausgleichsgesetz an das Finanzministerium wenden, das in eiligen Fällen innerhalb von 14 Tagen eine Entscheidung treffen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf den im Landtag bereits vorliegenden Antrag, der zweifellos angenommen werde und den Staat in eine schwierige Situation bringe. Ein Einspruch gegen einen solchen Beschluß des Landtags habe keinerlei Aussicht auf Erfolg, er bitte deshalb nochmals, einen Betrag von 375000 DM im Interesse der Kinder zu übernehmen.

Staatssekretär Dr. Nerreter fügt hinzu, er könne den Standpunkt des Herrn Finanzministers durchaus verstehen, hier handle es sich aber in der Tat um einen Ausnahmefall, da die gehobene Fürsorge in Frage stehe.

Staatsminister Dr. Oechsle warnt davor, gerade die Kriegswaisen zu benachteiligen und verweist nochmals auf die sehr mißlichen Verhältnisse in vielen Teilen Bayerns,

Staatssekretär Dr. Koch stellt fest, daß an der Rechtslage, die vom Herrn Finanzminister zutreffend geschildert worden sei, nichts geändert werden könne, er meine aber, daß man in besonderen Fällen vorläufig helfen, den Anspruch aber aufrecht erhalten müsse.

Staatsminister Zietsch betont die steigende Belastung Bayerns durch die Mittel zu Gunsten der Kriegsbeschädigten und wendet sich nochmals dagegen, die Fürsorgeverbände abermals zu entlasten. Wenn der Landtag den Antrag annehmen wolle, müsse er das Gesetz ändern.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner widerspricht dieser Auffassung mit dem Hinweis, daß die im Entwurf vorliegende Verordnung genüge.

Staatssekretär Dr. Koch wiederholt, daß wohl von dem Prinzip nicht ohne weiteres abgewichen werden könne, vielleicht wäre es aber doch möglich, daß das Finanzministerium zwischenzeitlich einspringe und dann am Ende des Jahres einen Ausgleich versuche.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und stellt die Frage, ob es im Einzelfall möglich sei, nachzuprüfen, ob es tatsächlich an den erforderlichen Mitteln oder nur am guten Willen fehle.

Staatssekretär Dr. Nerreter entgegnet, man könne nicht ohne weiteres einspringen und später dann verrechnen. Die zu Unrecht Benachteiligten könnten lediglich die Verwaltungsgerichte anrufen, bis deren Entscheidung vorliege, vergehe aber viel zuviel Zeit.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet zu erwägen, ob es möglich sei, den Landtag zu überzeugen, daß für die Hinterbliebenen von Gefallenen unter Umständen nichts geschehen könne. Es muß eben einfach damit gerechnet werden, daß die Bezirksfürsorgevorbände keine Leistungen übernehmen könnten oder wollten und dadurch die Kinder in Not gerieten. Er sei davon überzeugt, daß der Landtag unter allen Umständen den vorliegenden Antrag annehmen werde.

Staatsminister Zietsch erklärt, unter diesen Umständen seinen Widerstand aufgeben zu wollen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält die Auffassung von Herrn Staatsminister Zietsch für grundsätzlich richtig und wendet sich dagegen, daß einerseits im steigenden Maße die Selbstverwaltung propagiert werde, der Staat aber dann, wenn es sich darum handle zu zahlen, einspringen müsse.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, das Arbeitsministerium habe in seinem Haushalt 5 Millionen DM für berufsfördernde Maßnahmen eingesetzt. Er werde über einen Betrag von 375000 DM aus diesen Mitteln nicht verfügen und ihn dem Finanzministerium zur Verfügung stellen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin sein Einverständnis, daß die von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner erwähnte Verordnung zur Unterschrift fertiggestellt wird.19

VII. Errichtung von Wohnungen in Nürnberg für die Beamten und Angestellten der Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung20

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, die Bundesanstalt in Nürnberg werde für den Bau von Wohnungen die ersten Hypotheken beschaffen und auch die restliche Finanzierung durchführen.

Die Stadt Nürnberg selbst habe 12 Millionen DM erhalten, die bereits schon verplant seien. Es sei nun notwendig geworden, der Stadt einen Betrag von 900000 DM durch den Bayerischen Staat vorzuschießen und zwar in der Form einer Zwischenfinanzierung. Der Staat könne sich dem kaum entziehen, weil er ja erhebliche Versprechungen gemacht habe, um die Bundesanstalt nach Nürnberg zu bringen. Die Stadt Nürnberg wisse aber, daß sie an sich selbst diese Mittel zur Verfügung stellen müsse. Die Bundesanstalt könne nicht in Anspruch genommen werden, da dies einen erheblichen Prestigeverlust für den Bayerischen Staat bedeuten würde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, bei der Obersten Baubehörde festzustellen, ob der Betrag von 900000 DM vorschußweise gegeben werden könne.21

VIII. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung22

Staatsminister Dr. Oechsle kommt auf Punkt 23 der im letzten Ministerrat besprochenen Tagesordnung der Bundesratssitzung zu sprechen und weist darauf hin, daß der Ministerrat beschlossen habe, den Vorschlägen des Sozialpolitischen Ausschusses zuzustimmen, die auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses hinausgelaufen seien. Dabei sei lediglich vereinbart worden, noch abzuwarten, ob sich in der dritten Lesung im Bundestag Änderungen ergeben würden. Dies sei nicht der Fall gewesen, trotzdem habe der bayerische Vertreter im Bundesrat gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt.

Staatsminister Zietsch meint, in der Kabinettssitzung sei die Entscheidung freigestellt worden.

Staatssekretär Krehle entgegnet, ausweislich des Protokolls habe man grundsätzlich beschlossen, dem Sozialpolitischen Ausschuß zu folgen und nur für alle Fälle vereinbart, das Ergebnis der dritten Lesung vorsorglich abzuwarten. Nachdem im Bundestag keine Änderungen beschlossen worden seien, hätte von Bayern aus der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt werden müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, nach der Bundesratssitzung habe der Bundesarbeitsminister mit ihm gesprochen. Dieser habe gemeint, es sei zweckmäßig, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, da die Wünsche des Sozialpolitischen Ausschusses in einer Durchführungsverordnung berücksichtigt werden könnten.

Staatsminister Dr. Oechsle weist demgegenüber darauf hin, daß der Ausschuß die Änderungen ausdrücklich schon im Gesetz habe verankern wollen und deshalb die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen habe. Die ganze Angelegenheit könne aber wohl damit berichtigt werden, daß der bayerische Vertreter im Vermittlungsausschuß auf den früheren Standpunkt zurückkomme. Er bitte deshalb Herrn Staatssekretär Dr. Koch, der an der Sitzung wohl teilnehmen werde, in diesem Sinn zu verfahren. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.23

IX. Obersalzberg24

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, er habe in den letzten Tagen mit Dr. Lahmann und dessen Rechtsanwalt Dr. Bastian über das Projekt Platterhof gesprochen. Nach den Angaben der beiden Herren sei die Finanzierung im allgemeinen sichergestellt.

Sie hätten das Wirtschaftsministerium gebeten, Empfehlungsschreiben allgemeiner Art auszustellen.

Staatsminister Zietsch führt aus, er habe dem Wunsch des Ministerrats entsprechend mit Dr. Bastian gesprochen und mit ihm zusammen alle Unterlagen durchgesehen. Im Anschluß daran habe auch eine Aussprache mit dem Bauunternehmer Schmölzl stattgefunden mit dem Ergebnis, daß dieser erklärt habe, er sei bereit, die Sprengung der Garagenhalle nicht durchzuführen, verbleibe aber im Vertrag und beseitige diese Ruine, wenn aus dem Projekt „Weißer Hirsch“ nichts werde. Unter dieser Voraussetzung habe er dann die Sprengung vorläufig zurückstellen lassen, andererseits aber Herrn Dr. Bastian nahegelegt, möglichst rasch zu einer Klärung seiner finanziellen Vorschläge zu kommen. Wenn seiner Meinung nach der Rückerstattungsanspruch der Vorbesitzerin nicht berechtigt sei, so könne die endgültige Entscheidung darüber doch noch ein Jahr oder länger dauern, so daß er eigentlich die Pläne Dr. Lahmanns nicht verstehen könne.25

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.26

X. Aufsichtsrat der VIAG

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Bericht des Bayer. Bevollmächtigten in Bonn über eine Unterredung mit Staatssekretär Westrick27 hinsichtlich des Aufsichtsrats der VIAG bekannt. Danach trete an sich an die Stelle des ausgeschiedenen Finanzministers von Nordrhein-Westfalen, Dr. Weitz,28 dessen Nachfolger, Minister Flecken,29 während Dr. Weitz als Einzelpersönlichkeit darin verbleiben solle. Weiter wird vorgeschlagen, für den verstorbenen Staatsrat Rattenhuber30 als Vertreter der Landwirtschaft das Mitglied des Bayer. Landtags, Andreas Haisch,31 zu bestellen.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die bayerischen Mitglieder des Aufsichtsrats der VIAG Staatssekretär Dr. Ringelmann und Geheimrat Wächter32 seien, nachdem Staatsrat Rattenhuber verstorben sei.

Staatsminister Zietsch hält es für richtig, einen Regierungsvertreter für die Landwirtschaft zu ernennen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend Herrn Staatsminister Dr. Seidel, die Vorschläge zu überlegen und das Weitere zu veranlassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.33

[XI.] Beflaggung der Schiffe auf dem Starnberger See

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es sei ihm mitgeteilt worden, daß Dampfer auf dem Starnberger See die bayerische Flagge nicht führten. Ähnlich sei es anscheinend auf dem Flugplatz in Riem, wo die Bundes- und die amerikanische Flagge aber nicht die weiß-blaue gezeigt werde. Er ersuche, entsprechende Schritte über das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten einzuleiten.34

[XII.] Zentraleinkaufsgenossenschaft für Baustoffe

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, im Senat sei ein Antrag angenommen worden, daß dieser Genossenschaft der bisher eingeräumte Kredit von 1 Million DM gestrichen werde.35 Ein entsprechender Antrag sei dagegen im Bayer. Landtag abgelehnt worden. Er stelle fest, daß nach der Bayer. Verfassung die Staatsregierung nicht verpflichtet sei, Beschlüsse des Senats zu vollziehen. Er habe schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß der Senat vielfach die ihm in der Verfassung eingeräumten Rechte überschreite. Er beabsichtige deshalb, mit dem Präsidenten des Senats in Verbindung zu treten.

Der Ministerrat beschließt, über die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Regierung an Beschlüsse des Senats gebunden sei, ein Gutachten des Staatsministeriums der Justiz ausarbeiten zu lassen.36

[XIII.] Verwaltungsräte bei den Landesarbeitsämtern Nord- und Südbayern

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, die Verwaltungsräte bei den beiden Landesarbeitsämtern bestünden aus 21 Mitgliedern und deren Stellvertretern, dabei entfallen auf den Sektor Staat und Öffentliche Körperschaften sieben Vertreter. Es sei nun beabsichtigt, drei Sitze den kommunalen Gebietskörperschaften einzuräumen, die weiteren vier Sitze den beteiligten Ministerien.

Es wird vereinbart, daß diese vier Sitze von den Staatsministerien des Innern, für Wirtschaft, Landwirtschaft und Arbeit und soziale Fürsorge besetzt werden, während das Staatsministerium der Finanzen zurücktritt und nur durch Stellvertreter vertreten wird.

[XIV.] Agfa Camerawerk37

Staatsminister Dr. Seidel antwortet auf eine Anfrage des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle, die im Ministerrat schon behandelte Frage der Vereinigung des Agfa Camerawerks mit IG Leverkusen sei im Bayer. Senat entschieden worden.38 Durch einen Schriftwechsel des Bundeskanzlers mit den Alliierten sei festgestellt worden, daß die Agfa und andere nachfolgende Institute der IG sich entweder unter sich zusammenschlössen oder größeren Unternehmen eingliedern könnten, und zwar mit Zustimmung der Bundesregierung, falls nachgewiesen werde, daß sie selbständig nicht lebensfähig seien. Damit habe sich jetzt auch der Betriebsrat des Agfa Camerawerks zufriedengestellt.39

[XV.] Vereinbarungen über die Jagd und Fischerei40

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, daß die Redaktionskommission noch tätig sei und die Unterschrift der Vereinbarungen kaum vor dem 1. August erfolgen könne.

Staatsminister Zietsch wendet ein, daß das Finanzministerium bisher noch nicht zugestimmt und verschiedene Bedenken angemeldet habe. Er bitte, Vertreter seines Ministeriums bei den weiteren Verhandlungen zu beteiligen.41

[XVI.] Entwurf des Auswärtigen Amtes für ein Kulturabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland42

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, die Konferenz der Kultusminister habe sich mit dem Entwurf dieses Abkommens befaßt, mit dem Ergebnis, daß die Bestimmungen des Abkommens rein programmatischer Natur seien und keine konkreten Auswirkungen auf die Verhältnisse der Länder enthielten. Man sei aber übereingekommen, trotzdem die formelle Zustimmung der Länderregierungen gem. Art. 32 Abs. 2 Grundgesetz einzuholen.43

Staatssekretär Dr. Brenner weist darauf hin, daß er persönlich schon vor vielen Jahren bei derartigen Vereinbarungen mitgearbeitet habe, wobei sich immer wieder gezeigt habe, daß auf die einzelnen Länder zurückgegriffen werden mußte. Gegen den Vertrag in dieser allgemeinen Form müsse er doch Bedenken anmelden.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, man könne sich diesem Wunsch der Vereinigten Staaten kaum entziehen, außerdem halte er es für richtig, wenn dieses Kulturabkommen durch das Auswärtige Amt abgeschlossen werde, das sich ja zur Durchführung der Länder bedienen müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob Art. VI tatsächlich wörtlich ausgeführt werden müsse.44

Staatsminister Dr. Schwalber verneint diese Frage und macht noch darauf aufmerksam, daß auch nach dem Grundgesetz die Länder durchaus berechtigt seien, Kulturabkommen mit unmittelbar anschließenden Ländern selbst zu treffen. Er könne jedenfalls empfehlen, diesem Entwurf zuzustimmen, zumal er ja immer noch die Möglichkeit habe, in der nächsten Kultusministerkonferenz gewisse Vorbehalte einzubringen.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf des Kulturabkommens zuzustimmen 45

[XVII.] Aufruf der Freunde des Nationaltheaters46

Staatsminister Dr. Schwalber fährt fort, der Verein der Freunde des Nationaltheaters beabsichtige, eine Lotterie zu veranstalten und habe gebeten, daß der Herr Ministerpräsident und weitere Mitglieder der Staatsregierung einen entsprechenden Aufruf unterzeichnen sollten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet ein, daß die Lotterie bisher noch nicht genehmigt worden sei.

Staatsminister Dr. Schwalber hält es für bedenklich, daß von Kabinettsmitgliedern dieser Aufruf unterschrieben werde, es sei wohl genügend, wenn man die Bestrebungen fördere, aber freie Hand behalte.

Der Ministerrat beschließt, im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Beteiligung der Kabinettsmitglieder abzulehnen.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt in diesem Zusammenhang auf das Problem des Wiederaufbaues der Kliniken47 zu sprechen und gibt zu erwägen, ob er nicht an die Münchner Banken ein entsprechendes Schreiben richten solle. Er bitte die Herren Staatsminister der Finanzen und für Wirtschaft, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten.48

[XVIII.] Verlängerung der Dienstzeit des Amtsgerichtspräsidenten Dr. Knör49

Staatsminister Weinkamm macht darauf aufmerksam, daß Amtsgerichtspräsident Dr. Knör am 30.9. in den Ruhestand treten müsse. Er bitte dringend, dessen Dienstzeit um 1/2 Jahr zu verlängern, damit er die Entnazifizierung endgültig abwickeln könne. In erster Linie handelt es sich um das 2. Entnazifizierungsgesetz, das noch vorbereitet werden müsse.50

Staatsminister Zietsch wendet sich gegen diese Verlängerung, worauf beschlossen wird, zunächst noch zu prüfen, welche Aufgaben des Staatsministeriums für Politische Befreiung noch bestehen und eine entsprechende Aufstellung dem Ministerrat vorlegen zu lassen.51

[XIX.] 700-Jahrfeier der Stadt Komotau

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt sich bereit, als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung an der 700-Jahrfeier der Stadt Komotau, die am 17. August in Erlangen stattfindet, teilzunehmen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor