Die Texte der Ministerratsprotokolle werden auf der Grundlage der den Mitgliedern der Staatsregierung zugeleiteten hektographierten Exemplare (Umdrucke) vollständig abgedruckt. Hierbei handelt es sich um die autorisierte Fassung der Protokolle. Diese sind in verschiedenen Serien überliefert. Dabei handelt es sich um
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- das den Akten der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Abteilung II) zugeordnete Exemplar,3
- die Serie im Nachlaß Hoegner im Institut für Zeitgeschichte in München,4
- die Serie im Nachlaß Ehard in der Abteilung V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs.Geringe Lücken in diesen Serien können durch die Parallelüberlieferungen geschlossen werden. Teilserien der Ministerratsprotokolle befinden sich
5 Diese Teilserie ist für das Jahr 1949 des Kabinetts Ehard II allerdings nicht vollständig.6 Sie zeichnet sich jedoch dadurch aus, daß zu einigen Protokollen Kabinettsvorlagen (in der Regel Gesetzentwürfe, teilweise auch mit Begründungen) vorliegen, allerdings dann nicht zu allen in der Sitzung behandelten Tagesordnungspunkten.
- im Nachlaß Josef Müller im Archiv für Christlich-Soziale Politik (ACSP) der Hanns-Seidel-Stiftung in München.7
- im Nachlaß Hanns Seidel im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung (ACSP) in München,8
- im Nachlaß Otto Weinkamm im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung in München,9
- im Bestand Sonderministerium (MSo) im Bayerischen Hauptstaatsarchiv,10
- im Bestand „Bevollmächtigter Stuttgart“ im Bayerischen Hauptstaatsarchiv.11
Einzelne Protokolle finden sich in einer Vielzahl von Sachakten der Staatskanzlei und der Ministerien.12
Als Vorlage der hektographierten Protokolle dienten Entwürfe, die im Registraturexemplar der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv überliefert sind. Dieses wird ergänzend herangezogen. Korrekturen des Ministerpräsidenten sowie des Sekretärs des Ministerrats in diesem Registraturexemplar werden in Anmerkungen festgehalten, falls ihnen Informationswert zukommt.Der Grundsatz der vollständigen Textwiedergabe wird dort durchbrochen, wo im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsschutz die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere des informationellen Selbstbestimmungsrechts, vorrangig ist. Im vorliegenden Band mußte davon kein Gebrauch gemacht werden. Die Kabinettsprotokolle liegen damit der Öffentlichkeit ungekürzt vor.
nicht übernommen. Die Namen der Sprecher in den Ministerratsprotokollen werden durch Kursive wiedergegeben.
Auslassungen sowie Zusätze des Bearbeiters werden stets durch eckige Klammern [] kenntlich gemacht. Abkürzungen sind beibehalten und im Verzeichnis der Abkürzungen nachgewiesen, ungebräuchliche Abkürzungen werden aufgelöst oder in die heute übliche Form gebracht. Orthographische und offensichtliche Schreibfehler, insbesondere bei Personennamen, werden stillschweigend korrigiert. Unterstreichungen und Sperrungen im Text werdenDie vom Bearbeiter einheitlich gestalteten Dokumentenköpfe enthalten Nummer und Datum, die Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung, die Anwesenheitsliste und – soweit in der Vorlage vorhanden – eine Liste der entschuldigt abwesenden Kabinettsmitglieder. Die Reihenfolge der Teilnehmer folgt der Vorlage. Ferner enthält der Dokumentenkopf die Tagesordnung entsprechend der den Ministerratsprotokollen vorangestellten Tagesordnung.
Für die unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ beratenen Themen sowie für Themen, die eigenständig sind, aber innerhalb eines übergreifenden Tagesordnungspunktes behandelt wurden, hat der Bearbeiter eigene Tagesordnungspunkte formuliert. Diese werden ebenso in eckige Klammern gesetzt wie die sich daraus ergebende abweichende Numerierung der Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnungspunkte werden im Text wiederholt. Dies geschieht in eckigen Klammern, wenn sie in der Vorlage nicht enthalten sind.
Der Tagungsort wird nur angegeben, wenn die Sitzung nicht in München stattfand.
Auch die in der Gestaltung leicht variierende Schlußformel – die Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten, den Leiter der Staatskanzlei und den Sekretär des Ministerrats – wurde in eine einheitliche Form gebracht.
Die Ministerratsprotokolle werden durch knappe Sachanmerkungen erläutert. Diese dienen als Verständnishilfe und verweisen auf weiterführende Literatur, auf die großen Quelleneditionen zur Nachkriegszeit und auf ungedruckte Quellen, die zur vertiefenden Beschäftigung mit den Texten heranzuziehen sind; dies sind vor allem die Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die im Kabinett beraten wurden.
Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv verwiesen (StK).13 Dieser umfangreiche Bestand soll durch die Edition der Ministerratsprotokolle thematisch erschlossen werden (Fondsedition). Weil ganz überwiegend normative Materien – also die Beratung von Gesetzen und Verordnungen – die Sitzungen des Ministerrats bestimmen, liegt hier auch eindeutig der Schwerpunkt der Kommentierung. Da mit geringen Ausnahmen keine Sammlungen der Kabinettsvorlagen existieren, sind die entsprechenden Korrespondenzen, Vormerkungen, Entwürfe und Begründungen in den einzelnen Sachakten oder in der Gesetzgebungsdokumentation der Staatskanzlei (StK-GuV) zu suchen. Dieser Bestand erschließt neben den Landesgesetzen auch die vom Ministerrat seit 1949 behandelte Bundesgesetzgebung.14 In einigen Fällen erwies sich auch die Gesetzesdokumentation des Bayerischen Senats (Fasz. Anl.) als wichtige Ergänzung, die mit den Akten des aufgelösten Senats im Jahr 2000 ins Bayerische Hauptstaatsarchiv gelangt ist. Für die Bundesgesetzgebung steht ferner mit den im Herbst 1949 einsetzenden Koordinierungsbesprechungen für Bundesangelegenheiten 15 eine serielle Quelle zur Verfügung, die für die Kommentierung einschlägig ist.
Bei den Aktenhinweisen wird primär auf die Akten der BayerischenStaatsministerien, der amerikanischen Militärregierung für Bayern (OMGB) sowie die einschlägigen Nachlässe, insbesondere von Ministerpräsident Hans Ehard im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Ist ein Sachverhalt auf der Grundlage dieses Materials nicht zu klären, wird die Recherche auf weitere Bestände, Archive, Ministerialregistraturen etc. ausgedehnt.
Herangezogen werden weiterhin die Akten derParlamentaria eine wesentliche Grundlage für die Kommentierung dar. Es handelt sich um die Stenographischen Berichte und Beilagen-Bände (BBd.) des Bayerischen Landtags sowie um die Plenar- und Ausschußprotokolle des Bundesrates und die Bundesrats-Drucksachen (BR-Drs.). Bei Bundesgesetzen bilden zudem regelmäßig die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung und punktuell auch die Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Grundlage der Kommentierung.
Neben Akten stellenFundstelle bieten, hebt das Register hervor.
Stets werden Gesetze und Verordnungen im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, dem Bundesgesetzblatt, Amtsblättern der Staatsministerien oder dem Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission nachgewiesen. Die Seiten, die in einer Anmerkung die16, die „Süddeutsche Zeitung“ (ab 6. Oktober 1945), die „Neue Zeitung“ (ab Jg. 1949 die Münchner Ausgabe), „Die Abendzeitung“ sowie die thematische Presseausschnittsammlung der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (PA), welche die gesamte bayerische Tagespresse auswertet.
Eine weitere Ebene der Kommentierung bilden Zeitungen, in erster Linie der „Bayerische Staatsanzeiger“ (ab 1. Juni 1946)Die im Protokolltext erwähnten Personennamen werden durch biographische Hinweise in den Anmerkungen erläutert. Sie enthalten in der Hauptsache Lebensdaten sowie Beruf und Funktion zur Zeit der Erwähnung. Auch hier sind die schutzwürdigen Belange der Betroffenen oder Dritter zu wahren. Bei „Personen der Zeitgeschichte“ bietet die Fußnote in der Regel einen kurzen Lebenslauf. Die Biogramme werden möglichst bei der erstmaligen Erwähnung wiedergegeben, das Personenregister verweist durch Sternchen auf die entsprechenden Seiten. Auf diese Weise wird über die Edition auch der personelle Wiederaufbau der Verwaltung und Justiz des Freistaates Bayern nach 1945 faßbar. Durch Verweise wird der Zusammenhang der Beratungen hergestellt.
17 Ein ausführliches Kapitel skizziert die rechtlichen Rahmenbedingungen und listet die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit auf.
Eine wichtige Orientierungsfunktion besitzen die ausführlichen Einleitungen. Sie beschreiben die Quellenlage, erläutern Bildung, personelle Veränderungen sowie das Ende des jeweiligen Kabinetts und enthalten detaillierte Angaben zur Biographie der regelmäßigen Teilnehmer der Kabinettssitzungen sowie der Protagonisten der amerikanischen Militärregierung.Jedem Band werden folgende Verzeichnisse beigegeben:
- Inhaltsverzeichnis,
- Abkürzungsverzeichnis,
- Verzeichnis der Protokolle und der Tagesordnungspunkte,
- Verzeichnis der zitierten Quellen und Literatur.
Der Inhalt des Bandes wird durch ein Personenregister und ein Orts- und Sachregister erschlossen.