PDF
Nr. 57MinisterratssitzungFreitag, 13. Dezember 1946 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 16 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).1

Tagesordnung:

I. Bericht des Finanzministers über die Sitzung des Finanzausschusses in Frankfurt. [II. Hausratnothilfe]. [III. Verordnung über die Wiederaufnahme der großen Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst]. [IV. Wiedererrichtung von Verbrauchergenossenschaften (Konsumvereine)]. [V. Spruchkammerverfahren gegen Dr. Josef Müller]. [VI. Vereinbarungsentwurf mit den Religionsgemeinschaften]. [VII. Einstufung des Generalsekretärs des Landespersonalamts]. [VIII. Beanstandung von Landtagsabgeordneten durch die Militärregierung]. [IX. Lebensmittelrationen]. [X. Landtagsgebäude]. [XI. Büroräume für Behörden in München]. [XII. Abschiedsabend der Kabinettsmitglieder]. [XIII. Nächster Ministerrat]. [XIV. Pensionszahlungen an nichtbayerische Beamte].

I. [Bericht des Finanzministers über die Sitzung des Finanzausschusses in Frankfurt]2

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und erteilt Staatsminister Dr. Terhalle das Wort.

Dieser führt aus: Die Sitzung in Frankfurt habe sehr lange gedauert, er wolle nur die entscheidenden Punkte herausheben. Es sei die Frage aufgetaucht, wie weit die Aktivlegitimation der bizonalen Räte reiche, wie weit sie die Majorisierung in politisch ökonomischen Dingen ausnützen könnten. Er habe dem Ministerpräsidenten schon vorgetragen, daß die Rechtsnatur und die Aktivlegitimation dieser Einrichtungen geklärt werden müsse.3 Durch Art. 180 der Verfassung sei seines Erachtens keine Klärung gegeben.4 An konkreten Angelegenheiten seien vor allem drei Dinge besprochen worden. 1. die Landeszentralbankfrage, 2. Pensionszuwendungen an gebietsfremde Bezieher, 3. Zuwendungen an Ostflüchtlinge.

1) Die Amerikaner hätten in Stuttgart und auch hier ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß die Dezentralisation des Notenbankwesens sicher auch in der englischen Zone komme, daß man von uns erwarte, es uns sogar befehle, diese Dezentralisation durchzuführen. Inzwischen hätten sich die Engländer eines anderen besonnen. Die Lage sei nun so, daß in der amerikanischen Zone drei Landeszentralbanken bestünden, in der englischen Zone dagegen nur eine einzige. Daraus ergäben sich Schwierigkeiten. Den drei Banken in der amerikanischen Zone stehe eine einzige gegenüber im großen norddeutschen Raum. Wir hätten bewußt, als wir den Gesetzentwurf einreichten, den Vorbehalt gemacht, es dürfe nicht sein, daß wir einem geschlossenen Block gegenüberstünden.5 Jetzt stehe man vor der Aufgabe dafür zu sorgen, daß eine Zusammenfassung der Banken im amerikanischen Raum erfolge, die der einzigen Zentralbank im norddeutschen Raum gegenübertreten könne. Diese Aufgabe sei wohl auch von den Beteiligten eingesehen worden, auch von den Engländern. Am Schluß der Tagung sei eine Entschließung des Zweizonenrates ausgehändigt worden in der Richtung, daß zunächst einmal die Abweichungen in den Bankenverfassungen im süddeutschen und englischen Raum klargestellt werden müßten, auch bezüglich ihrer Auswirkungen.6 Es komme jetzt darauf an, beide Zonen gleichzuordnen. Das müsse man möglichst bald tun. Der Finanzrat solle Vorschläge machen, obwohl später mit einer Gleichschaltung aller deutschen Banken gerechnet werden müsse. Dies sei die entscheidende Frage. Er habe einige Auseinandersetzungen durchkämpfen müssen mit den Vertretern der Reichsbank.7 Diese Herren gingen immer noch von der Überlegung aus, daß die Reichsbank noch bestehe. Das Entscheidende bei einer Zentralnotenbank sei die Möglichkeit, Noten auszugeben. Darauf baue sich das Kreditsystem auf. Wer die Notenausgabe habe, reguliere die kleinste Bank. Er habe den Norddeutschen plausibel gemacht, daß zunächst eine Koordination zu besorgen sei. Von dieser entscheidenden Aufgabe hätten die leitenden Herren der Reichsbank noch gar kein Bild. Er müsse hinzufügen, daß die Militärregierung angerufen habe, sie lege größten Wert darauf, daß die in Betracht kommenden Persönlichkeiten für die Leitung der Zentralbank bald ernannt würden.8 In Ausführung des vorliegenden Gesetzes habe man zunächst versucht, mit den Kreisen der Praxis Fühlung zu nehmen und zwar entsprechend dem früheren Ministerratsbeschluß. Inzwischen habe die Fühlung stattgefunden. Anfang der nächsten Woche werde die entscheidende Sitzung sein. Für die ersten Wochen werde die Reichsbank das Gesetz in Kommission durchzuführen haben. Man müsse aber Stellung nehmen zu der Forderung der Militärregierung auf Ernennung des Präsidenten und der Besetzung des Verwaltungsrates in seiner Spitze. Er habe schon vorgetragen, daß es natürlich sei, nachdem wir keine Sonderstimme für die Staatsbank hätten, daß im Verwaltungsrat der Präsident der Staatsbank den Vorsitz führe.

Staatsminister Dr. Erhard meint, die Ernennungen werde man wahrscheinlich nicht mehr vornehmen können.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, die Militärregierung wolle aber Antwort haben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, von Seite der Amerikaner werde auf das Wärmste befürwortet, Direktor Hartlieb von der Reichsbank zum Präsidenten zu ernennen.9 Es bestehe hier aber eine Meinungsverschiedenheit, er glaube, daß man diese Frage heute nicht mehr lösen könne.10

Staatsminister Dr. Terhalle meint, irgendeine Stellungnahme des Ministerrats müsse den Amerikanern aber vorgelegt werden können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt unter allgemeiner Billigung fest, der Militärregierung solle mitgeteilt werden, daß die Staatsregierung Bedenken trage, jetzt unmittelbar vor der Wahl der neuen Regierung diese Sache zu erledigen.

2) Staatsminister Dr. Terhalle berichtet sodann über den zweiten Punkt, die Frage der Zahlung von Pensionen an gebietsfremde Personen.11 Beim Finanzrat sei ein Gesetzentwurf Vorgelegen des Inhalts, daß die Hälfte der Pensionen zu zahlen sei bis zum Maximum von RM 350.-. Unter RM 100.- sollten die Pensionen nicht gekürzt werden. Die Sache solle durch einen Finanzausgleich gehen. Er habe eine entscheidende Änderung durchgesetzt. Die Hessen hätten erreichen wollen, daß der Finanzausgleich sich auch auf die rückliegende Zeit erstrecken solle. Das sei aber für Bayern eine Unmöglichkeit, da wir bisher nichts gezahlt hätten, wohl aber die anderen. Er habe sich auch mit aller Schärfe dagegen gewandt, daß die Hessen, wenn sie solche Pläne ausheckten, diese sofort an die Presse gäben und damit die anderen Länder in eine schiefe Lage brächten. Auf seinen Antrag hin sei beschlossen worden, daß dies nicht mehr geschehen dürfe, daß vielmehr vorher der Finanzrat gehört werden müsse und alle Pressenotizen durch den Finanzrat gehen müßten.

3) Der dritte Punkt, in Bezug auf den er noch eine konkrete Vorlage machen wolle, betreffe die Frage der Zuwendungen an Ostflüchtlinge. Auch hier seien wir wieder durch die Hessen in eine ganz unmögliche Position gekommen. Die Hessen seien davon ausgegangen, daß die Leute aus dem Osten nichts für ihre Sparkassenbücher bekämen, also müßten wir ihnen diese honorieren. Dies stelle aber eine Unmöglichkeit dar. Nun hätten die Hessen verlangt, daß dann der Staat den Leuten einen Betrag auszahlen solle und zwar so viel, daß dies für uns in Bayern einen Betrag von 800 bis 1.000 Millionen Mark ausgemacht hätte. Er habe schriftlich beim Vorsitzenden des Finanzrates protestiert,12 daß solche utopischen Pläne überhaupt diskutiert würden, ohne daß über dies eine substantielle Ziffer vorliege. Man habe dann versucht, die Sache auf eine kleinere Basis zu stellen und eine Auszahlung von 100 RM pro Kopf für Erwachsene und 50 RM für Kinder den Ländern zu empfehlen. Für Bayern bedeute das eine Aufwendung von 100 bis 125 Millionen Mark. Er habe hiegegen Bedenken angemeldet in der Richtung, wenn man den Ostflüchtlingen etwas zahle, den Ausgebombten aber nichts, so werde dies nicht tragbar sein. Wenn man aber die Bombengeschädigten dazunehme, komme man auf einen zusätzlichen Betrag von 50 bis 75 Millionen Mark, so daß wir in Bayern etwa 200 Millionen ausschütten müßten. Eine solche Politik sei nach seinem Dafürhalten fiskalisch nicht zu verantworten und auch wirtschaftlich und politisch nicht tragbar. Zwar habe man in allen Ländern ziemlich viel Geld in der Kasse, es sei aber jetzt ein höchst kritischer Augenblick in der wirtschaftlichen Entwicklung und man wisse auch nicht, wie man in der Zukunft finanziell auskommen werde. Wirtschaftlich sei es nicht zu verantworten, den Leuten auch 100 Mark in die Hand zu geben, da diese sich mit dem Geld nichts kaufen könnten und es nicht zweckmäßig ausgeben könnten. Man solle keine Bargelder ausschütten, sondern den Leuten die Anwartschaft geben, daß sie das Allernotwendigste an Einrichtungsgegenständen bekommen könnten. Es sei beschlossen worden, daß das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Finanzministerium einen Plan ausarbeiten solle. Er schlage vor, daß man bei dieser Grundlinie bleiben und sich nicht in der Richtung der Hessen bewegen solle, obwohl in der norddeutschen Zone den Leuten durch eine Radiomitteilung ganz unmögliche Hoffnungen gemacht worden seien und obwohl in Hessen dieser Vorschlag in die Presse gebracht worden sei. Aus dieser politisch-psychologischen Situation heraus habe er gestern in Stuttgart dem württembergischen Finanzminister seine Bedenken vorgetragen, da ein Land allein diese Sache nicht auf sich nehmen könne. Cahn-Garnier13 habe sich mit Recht auf den Standpunkt gestellt, man könne aus dem Riesenkomplex der Entschädigungsforderungen jetzt nichts herausreißen, sonst gäbe es kein Halten mehr. Cahn-Garnier habe gemeint, wenn er dies alles berücksichtige, möchte er am liebsten sagen, daß man gar nichts geben solle. Politisch sei dies aber infolge der Bearbeitung der Öffentlichkeit nicht möglich. Zunächst solle man feststellen, was Bayern bereits für die Flüchtlinge getan habe, und daß ein Beschluß des Ministerrats vorliege, die Hilfe in der besten Form zu bringen, die wirklich der Not abhelfe und zwar in einer Verbindung von Finanz- und Wirtschaftspolitik. Es sei auch jetzt der Zeitpunkt, in dem man für Arbeitsbeschaffung Sorge tragen müsse. Die Neubürger müßten wieder in Arbeit kommen, man könne sie für diese Zwecke einspannen in Sonderbetrieben. Man könne vielleicht noch ein Drittes tun und eine Barauszahlung gewähren, insoweit den Leuten rechtswidrig beim Grenzübergang die Sparkassenbücher weggenommen worden seien. Aber auch diese Beträge könnten sich auf 40 bis 50 Millionen Mark belaufen. Er fasse seinen Vorschlag dahin zusammen, es solle keine Barauszahlung gewährt werden, die isoliert von der Wirtschaftspolitik dastehe, die Leute würden sonst einen erheblichen Teil an den Schwarzen Markt tragen, weil sie auf normalem Weg nichts bekämen, im übrigen habe Bayern an seine Flüchtlingsorganisationen starke Zuwendungen an Material und Geld gemacht wie in keinem anderen Lande. Das müsse man an die Öffentlichkeit bringen.

Staatsminister Dr. Erhard bestätigt diese letzten Ausführungen. Er könne jederzeit nachweisen, daß in Bayern 70% der Verbrauchsgütererzeugung den Flüchtlingen zugewiesen worden seien. Es handle sich um ungeheuere große Zahlen. Auch relativ sei viel mehr getan worden, wie in den anderen Ländern. Auch er sei der Meinung, eine Zahlung von RM 100.- nütze den Leuten gar nichts. Man müsse durch die Aufstellung eines besonderen Programms helfen und den Leuten den Anspruch auf Lieferung von Ware in einer bestimmten Höhe geben. Im nächsten Jahre werde man sich entschließen müssen, auch den Arbeitern einen Wertschein in die Hand zu drücken, der in einen Bezugschein ohne Nachweis der Bedürftigkeit umgetauscht werde. Mit einer solchen Bezugsberechtigung im Werte von 20 bis 25 RM stünden die Leute viel günstiger als mit 100.- RM Bargeld.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Verantwortung für die Bewilligung solcher Summen könne die Regierung nicht mehr tragen. Hier müsse der Landtag entscheiden. Er schlage vor, den Haushaltsausschuß des Landtags, der am Montag gebildet werde, für Dienstag einzuberufen und ihm diese Angelegenheit zur Behandlung zu übergeben. Sonst werde der Regierung der Vorwurf gemacht, daß sie zu knauserig oder zu verschwenderisch sei. Kurz vor Torschluß könne man derartige Summen nicht ausgeben. Man könne in der Zwischenzeit alle Vorbereitungen treffen, insbesondere auch über den Vorschlag des Finanzministers und Wirtschaftsministers, daß ein Teil der Zuwendungen in Sachwerte, zumindest in Anrechten auf Sachwerte bestehen solle. Das sei viel wichtiger als Geld. Dieser Vorschlag bedeute keine Scheu vor der Verantwortung, man setze sich andernfalls dem Vorwurf aus, daß wir mit den Staatsgeldern im letzten Augenblick noch gewirtschaftet hätten.

Der Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Hoegner wird einmütig gebilligt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet noch dafür zu sorgen, daß dem Landtag sofort eine entsprechende Vorlage gemacht wird und daß in der Sitzung des Haushaltsausschusses Vertreter des Finanz- und Wirtschaftsministeriums anwesend seien.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, dem Finanzrat sei noch ein Wiederaufbau- und Ausfuhr-Finanzierungsplan des Wirtschaftsrates zur Stellungnahme vorgelegt worden. Nun könne man aber unter finanzpolitischen Gesichtspunkten nicht Stellung nehmen, wenn man die Grundlage nicht kenne. Im wesentlichen habe der Finanzrat jedoch diesem Plan zugestimmt. Dieser Plan müsse vertraulich behandelt werden und gehe der Militärregierung zu.

Staatsminister Dr. Erhard teilt hierzu mit, das in Washington abgeschlossene Zweizonenabkommen basiere im wesentlichen auf diesem im Wirtschaftsrat ausgearbeiteten Gesundungsplan.14 Dadurch sei schon eine indirekte Bestätigung des Gesundungsplans erfolgt.

Staatsminister Dr. Terhalle verliest hierauf die Stellungnahme des Finanzrates zum Gesundungsplan.

Staatsminister Dr. Erhard fügt hinzu, daß der Export nur Mittel zum Zweck sein solle, um die Produktion für die einheimische Bevölkerung in Gang zu bringen. Wenn das geplante Exportprogramm durchgeführt werden könne, blieben uns auch Rohstoffe und Güter für den inländischen Bedarf übrig. Export sei der einzige Hebel, den wir heute sicher in der Hand hätten.

Staatsminister Dr. Terhalle bemerkt, daß er diesen Gesichtspunkt auch mit aller Vehemenz verfolgt und durchgebracht habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Entschließung des Finanzrates zur Kenntnisnahme gedient habe.

[II. Hausratnothilfe]

Staatsminister Dr. Terhalle bittet nochmals darum, sie vertraulich zu behandeln. Die Amerikaner hätten uns auferlegt, daß davon nichts in die Öffentlichkeit kommen solle. Anschließend legt er einen Entwurf über die Gewährung einer Hausratnothilfe vor.15 Man müsse sich grundsätzlich darüber klar sein, ob man den Leuten die Einrichtungsgegenstände auf Kredit oder gratis geben wolle. Wenn man sie ihnen gratis gebe, bestehe die Gefahr, daß sie sie nicht richtig behandelten oder gar verhökerten. Im übrigen sei auch diese Vorlage nur Material für den Haushaltsausschuß.

Staatsminister Roßhaupter hält es für selbstverständlich, daß man diese Sachen auf Kredit gibt. Er wünsche aber nicht, daß man in den Leuten Hoffnungen erwecke, die nicht erfüllbar seien. Es seien so viele Bezugscheine im Umlauf, die nicht eingelöst werden könnten und nur Unzufriedenheit hervorriefen. Es kursierte eine ganze Anzahl wertloser Bezugscheine, davon habe die Bevölkerung nichts, sondern werde nur unzufrieden. Man müsse also in dieser Beziehung vorsichtig sein. Er fürchte sehr, daß auch mit dieser Hausrathilfe nicht nennenswert geholfen werden könne.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß grundsätzlich kein Bezugschein ausgegeben werde, der nicht gedeckt sei. Bei den kleinen Mengen sei es nur sehr schwer, die Waren gerade dorthin zu bringen, wo Bezugscheine anfielen. Daher habe er eine Bezugschein-Clearingstelle eingerichtet. Die Wirtschaftsämter sollten nicht resignieren, sondern sich an die Clearingstelle wenden. Selbstverständlich sei es ein Übelstand, daß man die Ware von der Fabrik zum Großhandel noch verfolgen könne, beim Einzelhändler aber nicht mehr. Dieser sage, er habe keine Waren, obwohl er sie tatsächlich besitze. Dies sei aber kein Fehler der Bewirtschaftung, sondern der Moral. Eine ganze Reihe von Kontrollen habe ergeben, daß Ware da sei, aber nicht ausgegeben werde. In dieser Richtung seien entscheidende Schritte getan worden. Er sei so weit, daß er die Namen der betreffenden Geschäftsleute, die Waren zurückhielten und deren Geschäfte deswegen geschlossen würden, in der Zeitung veröffentliche.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, ob die Bürgermeister und Verteilungsstellen von dieser Clearingstelle unterrichtet seien.

Staatsminister Dr. Erhard bejaht dies. Außerdem seien noch bei allen Wirtschaftsämtern Verbraucherausschüsse eingerichtet worden, die aus Vertretern der Parteien, Gewerkschaften und Hausfrauen bestünden. Das Wirtschaftsamt müsse diesen Ausschüssen nachweisen, was es zur Verteilung bekommen habe und wie diese Verteilung vorgenommen worden sei.

Staatsminister Dr. Terhalle kommt auf den politisch-psychologischen Ausgangspunkt zurück: Barzuwendungen oder Zuwendung dessen was man brauche unter Einschaltung derer, die diese Gegenstände bekommen sollten, als Mitarbeiter. Wohin man tendieren müsse, sei ziemlich klar, Vorsicht sei selbstverständlich geboten. Als zweite Sonderaktion schlage er einen Ausgleich für Sperrbeträge vor. Hilfsbedürftige, Ausgewiesene, die ohne Barmittel in Bayern zugewandert seien und einen Flüchtlingsausweis besäßen, sollten einen Vorschuß auf die beim Grenzübergang zugestandenen Sperrbeträge (sogen. Ausweisungsgeld) erhalten. Der Staatskommissar für das Flüchtlingswesen solle beauftragt werden, den Kreis der Betroffenen umgehend festzustellen. Weiter schlage er vor, Hilfsbedürftigen, Ausgewiesenen und evakuierten Totalfliegergeschädigten, die bisher noch keine Holzzuweisung bekommen hätten, je Familie und Haushalt 1 Ster Holz, Einzelpersonen 1/2 Ster Holz auf Staatskosten zu geben. Dies erfordere einen Aufwand von etwa 10 Millionen. Schließlich sollten Nichtarbeitsfähige, Ausgewiesene, alte hilfsbedürftige Personen und Kinder bis zu 15 Jahren, die im Besitz eines Flüchtlingsausweises und in Lagern oder Einzelunterkünften untergebracht sind, eine einmalige Zuwendung von RM 30.- erhalten. Die Bezirksfürsorgeverbände sollten diese Auszahlung noch vor Weihnachten durchführen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß diese Vorschläge vom Ministerrat grundsätzlich genehmigt seien und dem Haushaltsausschuß am Dienstag vorgelegt werden sollen.

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, wer die Durchführung dieser Vorschläge überwachen solle. Gegen die Flüchtlingskommissare habe er Bedenken.

Staatsminister Seifried erwidert, daß die Überwachung durch die oberste Stelle, den Staatskommissar, erfolgen solle.

Staatsminister Dr. Erhard meint, bei den Mengen, die bisher zugewiesen worden seien, könne eigentlich in manchen Bereichen nicht mehr diese Not bestehen, wie sie tatsächlich noch vorhanden sei.

Staatsminister Seifried erwidert, für diese Zwecke müsse ein besonderes Revisionsamt geschaffen werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, es sei doch so, daß eine bestimmte Zuweisung an einen bestimmten Flüchtlingskommissar gemacht worden sei, jetzt brauche man natürlich eine Kontrolle, ob er die Sachen tatsächlich an die Flüchtlinge ausgegeben oder sie so verhandelt habe.

Staatsminister Dr. Erhard fügt hinzu, man brauche auch eine Kontrolle, ob sich nicht der vom Flüchtlingskommissar eingeschaltete Händler bereichert habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, infolgedessen sollte beim Staatskommissar für das Flüchtlingswesen selbst eine Kontrollstelle bestehen.

Staatsminister Seifried antwortet, eine Stelle sei schon da, diese bestehe aber aus den Flüchtlingen selbst.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, daß der Oberste Rechnungshof auch solche materiellen Prüfungen vornehmen könne, es frage sich nur, ob er genügend Leute habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, der Rechnungshof könne nur Rechnungen und Belege prüfen. Wenn die Belege aber nicht stimmten, könne er gar nichts machen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, die Versorgung der Flüchtlinge sei völlig außerhalb des regulären Handels vor sich gegangen. Die Flüchtlingskommissare hätten ihre eigenen Händler eingeschaltet, die er mit dem größten Mißtrauen betrachten müsse. Eine Kontrollmöglichkeit werde sich über den Landtag ergeben. Die Versorgung der Flüchtlinge werde ab 1. Januar 1947 nicht mehr gesondert, sondern über den regulären Handel erfolgen.

Staatsminister Seifried legt größten Wert darauf, daß auch eine Kontrolle dessen, was abgelaufen sei, erfolge.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt die Debatte mit der Feststellung, daß diese Angelegenheit heute nicht mehr erledigt werden könne.

[III. Verordnung über die Wiederaufnahme der großen Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst]

Ministerpräsident Dr. Hoegner legt den Entwurf einer Verordnung über die Wiederaufnahme der großen Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst vor.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, daß an sich eine Zusammenfassung der Prüfungen für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst angestrebt werden müsse. Die Schwierigkeit liege aber darin, daß die Leute alle überaltert seien, eine weitere Verlängerung des Vorbereitungsdienstes sei jetzt nicht tragbar. Deshalb habe man bereits eine gesonderte Prüfung für den Justizdienst eingeführt.

Staatssekretär Dr. Meinzolt ist ebenfalls für eine Zusammenfassung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich ebenfalls dafür, daß für Justiz und Verwaltung wieder eine einheitliche Prüfung eingeführt werden solle. Man könne diese Verordnung aber nicht mehr erlassen, sie müsse vor den Landtag gebracht werden.

Staatssekretär Dr. Meinzolt ist gegenteiliger Ansicht; es handle sich hier doch nur um eine Verwaltungsverordnung.

Staatssekretär Dr. Ehard schließt sich dieser Auffassung an, da es sich vor allem auch nur um eine vorläufige Maßnahme handle.

Auf eine Behandlung der Einzelheiten wird verzichtet und die Verordnung in der vorliegenden Form angenommen.16

[IV. Wiedererrichtung von Verbrauchergenossenschaften (Konsumvereine)]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt ein Gesetz über die Wiedererrichtung von Verbrauchergenossenschaften (Konsumvereine) in Vorlage, das im Wirtschaftsausschuß und Rechtsausschuß des Länderrats angenommen worden sei.17 Staatsrechtlich ergäben sich Schwierigkeiten, da nicht klargestellt sei, ob und welche Zuständigkeiten an den Länderrat abgetreten seien. Wenn Gesetze, die vom Länderrat beschlossen seien, Gesetze werden sollten, müßten sie als Landesgesetz behandelt werden. Sie müßten also dem Landtag zuerst vorgelegt werden. Er sei der Meinung, daß dieses Gesetz dem Landtag vorgelegt werden müsse, nachdem erst gestern in Stuttgart der Entwurf verabschiedet worden sei. Dadurch werde aber die gesamte Mittelstandsfrage im Landtag wieder aufgerollt werden.

Staatssekretär Dr. Ehard vertritt die Ansicht, vom Länderrat sei beschlossen worden, dieses Gesetz gemeinsam gleichlautend hinauszugeben. Wenn der Landtag ablehnt, das Gesetz zu erlassen, erhebe sich erst diese staatsrechtliche Frage.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, der Länderrat könne nur koordinierend wirken; wenn der Landtag ablehne, könne das Gesetz nicht erlassen werden.

Staatsminister Dr. Erhard ist der Meinung, daß ein solcher Zustand kein Vierteljahr lang halten könne, da er schon jetzt zu solchen Unzuträglichkeiten führe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an. Es könne aber auch der Fall eintreten, daß die Militärregierung Anweisungen erteile; diese Anordnungen stünden über der Verfassung.

Staatssekretär Dr. Ehard findet eine andere Lösung darin, daß zum Länderrat eine parlamentarische Körperschaft komme.18

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt jedoch aus, hier müsse die Militärregierung eingreifen oder eine Bundesverfassung. Vorläufig müsse man diese Dinge dem Landtag vorlegen. Er sei dafür, diesen Entwurf dem Landtag sofort vorzulegen. Man müsse sich im Ministerrat nur darüber klar werden, ob man diese Vorlage noch machen solle. Seines Erachtens bestehe eine große Dringlichkeit, diese Sache zu ordnen. Die Verbrauchergenossenschaften seien da und arbeiteten; durch die Nazis sei ihre Rechtsstellung maßgeblich verschlechtert worden; dies müsse wieder aufgehoben werden.

Staatssekretär Dr. Ehard hält es für dringend notwendig, den dem Landtag vorgelegten Gesetzen eine entsprechende Begründung beizugeben, damit die Sache eine gewisse Richtung bekomme. Der Landtag müsse doch wissen, warum er einen Entwurf bekomme und warum der Entwurf diese Richtung gehe. Auch der Vertreter der Regierung tue sich im Landtag leichter, wenn vom Ministerrat nicht nur der Entwurf, sondern auch eine Begründung beschlossen werde und zwar nicht nur eine allgemeine, sondern auch eine solche für die einzelnen Bestimmungen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung grundsätzlich an. Für die jetzige Vorlage genüge es aber, wenn die Referenten, die in Stuttgart anwesend gewesen seien, sie im Landtag vertreten. Später solle man dann wieder zu der früheren Übung zurückkehren. In dem vorliegenden Entwurf seien eine Reihe von Vorschriften aus der Nazizeit aufgehoben worden; neu sei daran, daß die Verbrauchergenossenschaften bis zum 31. Dezember 1949 (ursprünglich 1952) im regelmäßigen Geschäftsverkehr Waren auch an Nichtmitglieder verkaufen dürften. In Deutschland sei die Rechtslage früher so gewesen, daß die Genossenschaften nur an Mitglieder hätten verkaufen dürfen. In der Schweiz und in England sei dies anders. Hier habe man einen Mittelweg gewählt, indem man die Zulässigkeit des Verkaufs an Nichtmitglieder befristet habe. Über die Frist könne man streiten. Wichtig sei noch der § 4, wonach die Konsumvereine Anspruch auf Rückübereignung von Teilen des Vermögens des Gemeinschaftswerkes der Arbeitsfront hätten, weil die Konsumvereine zerschlagen und zwangsweise in die Arbeitsfront überführt worden seien.19 Es fehle noch eine Bestimmung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Diese müsse noch hinzugefügt werden.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Inhalt des Gesuches und der Vorlage an den Landtag einverstanden.20

[V. Spruchkammerverfahren gegen Dr. Josef Müller]21

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe von Dr. Josef Müller eine Zuschrift vom 11. 12. 46 erhalten, in der Dr. Müller gegen die Staatsregierung Vorwürfe wegen der Einleitung des Spruchkammerverfahrens und der Anordnung eines Betätigungsverbotes im jetzigen Zeitpunkt erhebe.22 Er habe daraufhin Dr. Müller geantwortet, daß die bayerische Staatsregierung mit der Einleitung des Verfahrens gegen ihn nicht das mindeste zu tun habe;23 weder er noch irgend ein anderes Mitglied der Staatsregierung habe ein solches Verfahren beantragt. Er habe hievon erst durch seine Zuschrift Kenntnis erhalten. Inzwischen sei ihm eine Weisung seitens der Militärregierung zugegangen.

Staatsminister Dr. Baumgartner fragt an, ob sich das Betätigungsverbot auf die Anwaltspraxis oder auch auf die Tätigkeit als Landesvorsitzender beziehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er kenne den Inhalt des Verbots nicht. Wenn es sich um ein allgemeines Verbot handle, dann beziehe es sich auch auf die politische Tätigkeit.

Staatsminister Dr. Baumgartner fährt fort, er habe in einer Zeitung gelesen, Ministerialrat Ziebell habe erklärt, Dr. Müller könne Weiterarbeiten, weil ihm die Militärregierung die Genehmigung zur Betätigung nicht entzogen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, da scheine es ihm im Sonderministerium aber sehr auseinander zu gehen.

Staatsminister Dr. Baumgartner hält es für notwendig, Klarheit zu schaffen, vor allem auch mit Rücksicht auf die Landesversammlung der CSU in Eichstätt.24

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, hierfür sei der Staatsminister für Sonderaufgaben zuständig. Nachdem dieser in Berlin sei, sei Höltermann sein Vertreter. Der Ministerrat könne nicht Stellung nehmen, wohl aber der Vertreter des Ministers. Tatsache sei, daß eine Weisung der Militärregierung ergangen sei. Er habe heute Vormittag, nachdem sein Brief an Dr. Müller abgegangen sei, eine Abschrift dieser Weisung der Militärregierung bekommen. Das sei durchaus ungenügend; die Anweisung der Militärregierung sei an ihn gerichtet gewesen, er habe sie aber nie bekommen. Erst nachträglich habe er davon Kenntnis erhalten. Schriftwechsel mit der Militärregierung müsse über ihn laufen. Er dürfe nicht unmittelbar an einen Minister ausgehändigt werden, ohne daß er zumindest eine Abschrift bekomme.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, dieser Brief sei überhaupt nicht in der Staatskanzlei eingelaufen.

Staatsminister Seifried erklärt hierzu, die Militärregierung habe diesen Brief Dr. Pfeiffer unmittelbar mitgegeben. Er hätte aber doch eine Abschrift dem Ministerpräsidenten geben müssen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die in dem Brief erwähnte Erklärung des Direktors der Militärregierung sei ihm noch unbekannt. Die Vorwürfe von Dr. Müller gegen die Staatsregierung seien aber völlig unbegründet, denn diese habe damit nichts zu tun. Dies habe er nur feststellen wollen.

[VI. Vereinbarungsentwurf mit den Religionsgemeinschaften]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt einen Vereinbarungsentwurf mit den Religionsgemeinschaften in Vorlage, den Staatssekretär Dr. Meinzolt als eilig bezeichnet.25

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält ihn nicht unbedingt für eilig, möchte ihn aber dem Grunde nach doch besprechen. Er sei so ziemlich damit einverstanden, lege aber noch einige kleine Änderungen an. Es handle sich hier um die zeitweilige Außerkraftsetzung von Bestimmungen der Kirchenverträge und der Verfassung im Hinblick auf den bestehenden Schulnotstand. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest hierauf den Text des Vereinbarungsentwurfs. Mit dem Wortlaut des Punkt 1 sei er nicht völlig einverstanden.26 Die Rechtslage könne nicht einzig und allein auf die Verordnung von 1883 gestützt werden. Inzwischen sei die Verfassung in Kraft getreten, diese gehe der Verordnung von 1883 vor. Es sei nicht richtig, daß in der Verfassung stehe, daß die Bekenntnisschule die Regelschule sei.27 Man könne zwar diesen Schluß daraus ziehen, aber das sei etwas anderes. Einen Schluß würde er nicht in die Vereinbarung aufnehmen. Er schlage folgenden Wortlaut vor: Es besteht Übereinstimmung darüber, daß seit der Verordnung von 1883 die bayerischen öffentlichen Volksschulen regelmäßig Bekenntnisschulen sind. Nach der neuen bayerischen Verfassung sind Gemeinschaftsschulen nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu errichten.

Staatssekretär Dr. Meinzolt ist gern bereit, diese Fassung zu vertreten. Die ursprüngliche Fassung stamme von den Kirchen, deren Forderungen seien zuerst noch viel weiter gegangen. Sie wollten festgestellt haben, daß die Kirchenverträge und die Verordnung von 1883 in vollem Umfang gelten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Meinung, nachdem die Verordnung von 1883 nicht aufgehoben sei, gelte sie, soweit die Verfassung nicht entgegenstehe.28

Staatssekretär Dr. Meinzolt bemerkt, wenn die Kirchen sich nicht nur auf den Wortlaut, sondern auch den Geist des Konkordats stützten, seien sie im Vorteil.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält eine Prüfung für notwendig, ob die Verträge der Verfassung vorgingen. Das Konkordat mit der katholischen Kirche gehe als völkerrechtlicher Vertrag der Verfassung vor. Bei den Verträgen mit den evangelischen Kirchen sei er juristisch nicht ganz der gleichen Ansicht, aber praktisch könne man auch keinen anderen Standpunkt einnehmen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt meint, einen kleinen Preis müsse man schon zahlen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, aber nicht auf Kosten der Verfassung. Zu Abs. 2 schlage er vor, anstelle von „unüberwindliche Schwierigkeiten“ zu sagen „erhebliche Schwierigkeiten“. Unüberwindlich sei gar nichts.29

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, auch er habe zuerst das Wort „erheblich“ vorgeschlagen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, man müsse versuchen, diese Fassung zu erreichen. Vor die Worte „nicht behoben werden können“ solle eingefügt werden „nach billigem Ermessen“. Auch Abs. 3 scheine ihm zuweit zu gehen. Man solle hinzusetzen „ohne größere Härten oder größere Kosten“. Wenn diese Voraussetzungen alle durchgeführt werden müßten, würden ungeheuere Kosten entstehen. Man solle auch das Wort „allmählich“ einfügen.30

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, um diesen Punkt sei erheblich gekämpft worden. Die Kirchen hätten ursprünglich eine Generalbereinigung erreichen wollen, ursprünglich habe es sogar geheißen „unverzüglich“; dagegen habe er sich gewendet. Er wolle versuchen, die vorgeschlagenen Zusätze durchzusetzen. Er glaube, es werde möglich sein.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, in § 4 Satz 1 das Wort „möglichst“ einzufügen.31 Das sei der entscheidende Punkt. Damit sei konzediert, daß auch in Bekenntnisschulen Schüler eines anderen Bekenntnisses gehen könnten. Hier handle es sich um eine Konzession der Kirchen, insbesondere für die Großstädte.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erwidert, hier habe es keinen Widerstand gegeben. Die Verhandlungen seien überhaupt sehr friedfertig und im Geiste gegenseitigen Vertrauens geführt worden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält Punkt 6 für eine Konzession.32 An sich hätten die Anhänger eines Bekenntnisses jederzeit das Recht, die Errichtung einer Bekenntnisschule zu beantragen, auch wenn sie nur in Form einer ungeteilten Schule möglich sei. Es sei nunmehr so, daß auf Grund des gegenwärtigen Schulnotstandes die Bestimmungen der Verfassung über die Bekenntnisschule nur gemildert durchgeführt würden. Er schlage vor, Staatssekretär Dr. Meinzolt möge versuchen, die noch notwendigen Abänderungen zu erreichen. Die gegenwärtige Regierung könne diese Vereinbarungen nicht mehr verabschieden.33 Es sei aber erfreulich, daß die Verhandlungen so gelaufen seien und daß die Religionsgemeinschaften der Not der Zeit Rechnung getragen hätten und nicht auf ihrem Schein bestanden hätten. Er wolle seine Befriedigung über diesen Verlauf der Verhandlungen besonders zum Ausdruck bringen.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Vereinbarung in ihren Grundzügen und mit den von Ministerpräsident Dr. Hoegner vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.34

[VII. Einstufung des Generalsekretärs des Landespersonalamts]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Einstufung des Generalsekretärs des Landespersonalamts zur Sprache.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, es seien keine Unterlagen vorhanden. Man möge Dr. Weiß35 auffordern, einen Lebenslauf und einen Fragebogen einzureichen, dann werde die Sache erledigt werden.36

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, grundsätzlich müsse man sich über die Stellung des Generalsekretärs klar werden, wenn man die Sache auch heute nicht erledigen könne.

Staatssekretär Dr. Müller hält es für gut, wenn Dr. Weiß erst einige Zeit arbeite.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er kenne Dr. Weiß und wisse, daß er sehr gut sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Dr. Weiß habe bei der Industrie in Personalsachen gearbeitet, sonst hätte er ihn gar nicht vorgeschlagen. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Sache bis zur nächsten Woche zurückzustellen. Auch die geschäftsführende Regierung müsse diese Sache noch erledigen, die Militärregierung dränge.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, Dr. Weiß könne doch inzwischen anfangen. Man könne ihn auch besolden, aber nicht gleich als Ministerialrat.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, der Ministerialrat komme nicht in Betracht. Jemand, der neu in den Staatsdienst komme, könne zwar als Angestellter in Gruppe I besoldet werden, aber Ministerialrat im beamtenrechtlichen Sinne könne er nicht sofort werden. Das äußerste sei der Oberregierungsrat.

Staatssekretär Dr. Müller verweist auf das neue Beamtengesetz, das unter Zustimmung und unter Druck der Militärregierung37 erlassen worden sei. An dieses Gesetz müsse man sich halten. Mit dem Oberregierungsrat werde das Finanzministerium einverstanden sein, wenn es die Unterlagen gesehen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als Meinung des Ministerrats fest, daß Dr. Weiß zum Oberregierungsrat ernannt werden solle, vorausgesetzt, daß er damit überhaupt einverstanden sei.38

[VIII. Beanstandung von Landtagsabgeordneten durch die Militärregierung]

Staatsminister Seifried führt aus: Er habe im letzten Ministerrat mitgeteilt, daß die Militärregierung 35 Abgeordnete beanstandet habe.39 Er habe sich nunmehr erkundigt, diese Mitteilung sei unrichtig gewesen, deshalb fühle er sich verpflichtet, sie zu berichtigen.

[IX. Lebensmittelrationen]

Staatsminister Dr. Baumgartner macht Mitteilung von zwei Angelegenheiten, die ihn sehr schwer berührten. 1. Auf Anweisung der Militärregierung müsse er statt 1.000 g Fleisch in der 96. Periode 1.400 g geben. Die Landwirtschaftsminister hätten eine Sonderzuteilung für Weihnachten von 200 g vereinbart. Die Erhöhung auf 400 g mache für Bayern 25.000 Stück Vieh aus, die auf einen Schlag geliefert werden müßten. 2. Soeben habe er erfahren, daß ein weiterer Befehl vorliege, daß statt 8.000 g Brot 9.500 g gegeben werden müßten. Dadurch könne die gleiche Situation entstehen wie im vorigen Jahre, wo man von 12.000 g auf 4.000 g habe heruntergehen müssen. Da es sich um einen Befehl handle, könne er nichts machen, er werde aber an die Militärregierung schreiben, daß er die Verantwortung ablehne, wenn im Frühjahr wieder unter 8.000 g heruntergegangen werden müsse. Eine solche Erhöhung könnten wir uns auf Grund der Getreidelage nicht leisten.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, ihm scheine wichtiger, wenn das Brot besser würde.

Staatsminister Dr. Baumgartner fährt fort, daß dies auf die von der Militärregierung verlangte 99%ige Ausmahlung zurückzuführen sei. Dadurch sei zuviel Kleie im Brot, die vom Menschen überhaupt nicht verwertet werden könne.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, im Schweinemagen könne die Kleie aber Nutzen stiften.

Staatsminister Dr. Baumgartner bezeichnet dies als richtig. Es sei darüber auch im Hauptausschuß gesprochen worden.

[X. Landtagsgebäude]

Staatsminister Seifried berichtet über den Neubau des Landtagsgebäudes.40 Durch 2 Kuriere der Militärregierung an die Eisenverrechnungsstelle in Duisburg sei es endlich geglückt, verzinktes Eisenblech zu bekommen.41

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, ursprünglich sei man dahin unterrichtet worden, daß das Landtagsgebäude bis Ende November fertig werde. Zu seiner maßlosen Enttäuschung habe er erfahren, daß es nun aber ungefähr bis Juli nächsten Jahres dauern solle. So sehr dürfe sich eine Behörde nicht verspekulieren, wie in diesem Fall die Bauabteilung des Innenministeriums es getan habe. Dadurch sei eine äußerst unangenehme Lage entstanden; der Landtag habe keinen Raum für seine Sitzungen.42

Staatsminister Seifried hofft, daß der Bau doch noch früher fertig wird. Nun seien aber auch die Moosburger Häftlinge, die sehr gut gearbeitet hätten, abgezogen worden.

[XI. Büroräume für Behörden in München]43

Staatsminister Seifried teilt mit, das Sonderministerium brauche unbedingt die Häuser Wagmüllerstr. 14 und Liebigstraße 23, um seine Arbeiten richtig durchzuführen. Nun habe er in der Königinstraße 41 ein leerstehendes Haus festgestellt. Dort habe die Zentralapotheke hineinkommen sollen. Das sei aber nicht so wichtig wie die Entnazifizierung. Es solle nunmehr die Flurbereinigung und die Bauernsiedlung, die in der Liebigstraße untergebracht waren, in die Königinstraße verlegt werden. Dann müsse er auch noch das Rote Kreuz aus der Wagmüllerstraße verlegen. Er brauche noch Räume für die UNRRA-Suchaktion, auch das Finanzministerium brauche noch Platz. Dazu habe die Militärregierung 200 Häuser in Grünwald beschlagnahmt, während die Häuser in Harlaching noch leer stünden. Es hätten sich ganze Banden organisiert, die die Häuser dort ausplünderten. Man sei auf einem Punkt, auf dem es nicht mehr weiter gehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, in Württemberg würden den Leuten keine Möbel mehr beschlagnahmt. Er habe an General Muller geschrieben, daß die Produktion in der Lage sei, den Möbelbedarf der Militärregierung zu stellen.

Staatsminister Seifried teilt hierzu mit, Staatskommissar Dr. Auerbach habe sich bereit erklärt, jüdische Möbel, für die er Treuhänder sei, leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Amerikaner wollten diese Möbel aber kaufen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als Beschluß des Ministerrats fest, daß das Flurbereinigungsamt und die Bauernsiedlung in die Königinstraße verlegt werden sollen.

[XII. Abschiedsabend der Kabinettsmitglieder]

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, die Zusammenkunft der Mitglieder der Staatsregierung von Montag um ein paar Tage zu verschieben,44 damit die Sache besser vorbereitet werden könne. Es sollten dazu auch die Frauen eingeladen werden können. Als neuer Termin wird Freitag, 20. Dezember 1946, festgelegt.45

[XIII. Nächster Ministerrat]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, da bis nächsten Mittwoch die neue Ministerliste wahrscheinlich noch nicht genehmigt sein werde, müsse die geschäftsführende Regierung an diesem Tage noch einen Ministerrat halten.

[XIV. Pensionszahlungen an nichtbayerische Beamte]46

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß er soeben ein Schreiben der Militärregierung erhalten habe, wonach die Vorschläge für die Zahlungen an gebietsfremde Pensionäre von der Militärregierung genehmigt worden seien unter der Bedingung, daß sie in Übereinstimmung mit einer bizonalen Regelung geändert würden.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer
des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der Bayer.
Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär