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Nr. 132MinisterratssitzungDienstag, 16. Dezember 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Dr. Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Entschuldigt: Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft. III. Ausgabe von Pfandbriefen durch die Bayer. Gemeindebank. IV. Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe eines Lohnes für zwei Wochen an die Arbeiter im staatlichen Dienst. V. [Bestellung eines Vertreters der Bayer. Staatsregierung für die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof i.S. Klaus Römer auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung sowie des § 157 ZPO]. [VI. Mitteilung des Landratsamtes Kempten]. [VII. Tätigkeit der KPD]. [VIII. Bekämpfung der Rindertuberkulose; hier: Ausmerzungsbeihilfen für Reagenten].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953)1

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß die Empfehlungen des Finanzausschusses in der BR-Drucks. Nr. 475/1/52  , die Empfehlungen der übrigen beteiligten Ausschüsse in der BR-Drucks. Nr. 475/2/52  niedergelegt seien.2

Zunächst befaßte sich der Ministerrat mit den letzteren Empfehlungen und faßt dabei folgende Beschlüsse:

Die Empfehlungen unter I werden nicht unterstützt.3

Die Empfehlungen unter Ziff. II 1 a und 1 b werden durch die in der BR-Drucks. Nr. 475/1/52  unter B III 1 a und b enthaltenen Empfehlungen des Finanzausschusses als erledigt angesehen.4 Unterstützt werden die Vorschläge unter Ziff. II 1 c, II 2 b und c, 3 bis 8, dagegen nicht derjenige unter Ziff. II 2 a, an dessen Stelle die Empfehlung des Finanzausschusses unter B III 2 b übernommen wird.5

Unterstützt wird ferner die Empfehlung unter Ziff. III 2,6 nicht dagegen diejenigen unter Ziff. III 1,7 sowie unter IV 1.8

An Stelle der Empfehlung unter IV 2 a wird die Empfehlung des Finanzausschusses unter B V 4 a unterstützt.9 Desgleichen finden Zustimmung die Empfehlungen unter IV 2 b und c, sowie unter V 1 a und b.

Eine längere Aussprache ergibt sich über die Empfehlung unter V 2, für die vor allem Staatssekretär Maag, unterstützt von Staatsminister Dr. Hoegner, eintritt.

Es wird beschlossen, die Empfehlung unter V 2 nicht zu unterstützen, dafür aber die Empfehlung des Finanzausschusses unter B VI 1.10

Zur Empfehlung unter V 4 erklärt Ministerialrat Dr. Gerner, im Koordinierungsausschuß habe sich der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums11 dafür, die Vertreter des Finanz-12 und Wirtschaftsministeriums13 dagegen ausgesprochen, letzterer mit dem Hinweis, daß hier eine Festlegung von MSA-Mitteln erfolge, die auch haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten begegne.14

Nachdem Staatsminister Dr. Seidel die Bedenken seines Ministeriums zurückstellt, wird beschlossen, V 4 zu unterstützen, desgleichen V 3.15

Weiter wird beschlossen, sich den Empfehlungen unter VI 1 und 2 anzuschließen.16

Die Empfehlung unter VII 1 wird nicht unterstützt, hinsichtlich 2 wird eine Entscheidung nicht getroffen; diese Frage soll in der Vorbesprechung der Bundesratssitzung geklärt werden.17

Der Ministerrat beschließt dann nach längerer Erörterung, die Empfehlungen unter VII 3 a und b nicht zu unterstützen, ebensowenig diejenige unter VII 4 a, b und c, VII 5 a und b,18 sowie VIII a und b.19

Zu VIII berichtet Ministerialrat Dr. Gerner, der Koordinierungsausschuß habe sich zwar dahin geeinigt, diese Empfehlung zu unterstützen, allerdings habe der Vertreter des Finanzministeriums Vorbehalte gemacht.20

Der Ministerrat beschließt, diese Empfehlung nicht zu übernehmen, desgleichen nicht diejenige unter IX 1 a, da hiefür keine Deckung vorhanden sei.21

Unterstützt werden die Empfehlungen unter IX 1 b, 1 c, 322 sowie X.23

Der Empfehlung des Finanzausschusses unter B IX wird der Vorzug gegenüber der Empfehlung unter XI gegeben.24

Anschließend werden die Empfehlungen des Finanzausschusses (BR-Drucks. Nr. 475/1/52  ) beraten, wobei beschlossen wird, sämtliche Empfehlungen zu unterstützen.

Ministerialrat Dr. Gerner führt zum Abschluß aus, seitens des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums werde angeregt, zu Kap. 1212 – Einnahmen – Tit. 3 die Streichung der Ansätze unter a und b zu beantragen, da es sich hier um Gebühren für Verwaltungsakte handle, die hauptsächlich auf eine Verwaltungstätigkeit der Länder zurückgingen.25

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, diese Frage nochmals eingehend zu prüfen und einen eigenen bayerischen Antrag im Bundesrat nur im äußersten Notfall zu stellen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.26

2. Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 195327

Der Ministerrat beschließt, die vom Finanzausschuß in der Sitzung vom 11./12. Dezember 1952 empfohlenen Änderungen, die im wesentlichen dahin abzielen, den Bundesanteil auf 37% zu beschränken, wobei noch eine Garantiebestimmung aufgenommen werden soll, zu unterstützen.28

3. Entwurf eines Kaffeesteuergesetzes

und

4. Entwurf eines Teesteuergesetzes29

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Finanzausschuß schlage vor, beide Gesetzentwürfe abzulehnen, da durch diese Gesetze ein Steuerausfall von 225 Millionen DM bei Kaffee und von 25 Millionen DM bei Tee eintreten werde.30 Dieser Betrag sei übrigens bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht berücksichtigt worden. Man hoffe, diesen Ausfall durch eine Konsumsteigerung ausgleichen zu können. Dies werde aber von anderer Seite wieder bezweifelt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß gegen diese Entwürfe große Bedenken bestünden.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und erklärt, die Initiative zu diesen Gesetzentwürfen gehe vom Bundestag aus, der Bundesrat könne kein Interesse daran haben, dem Bundestag für seinen Beschluß die Verantwortung abzunehmen. Die Gründe, die für eine Ablehnung sprächen, habe er schon bei der seinerzeitigen Beratung des Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer dargelegt.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, man könne diesen Entwürfen schon deshalb nicht zustimmen, weil sie entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministers zustande gekommen seien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, diese Gründe seien zwar schwerwiegend, er glaube aber doch, daß der Verbrauch erheblich steigen und der Schmuggel zurückgehen werde, so daß ein gewisser Ausgleich gefunden werden könne.

Der Ministerrat beschließt, die beiden Gesetzentwürfe abzulehnen.31

5. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“32

Die in der BR-Drucks. Nr. 468/1/52  niedergelegten Änderungsvorschläge des Finanzausschusses werden unterstützt, im übrigen werden keine Einwendungen erhoben.33

6. Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Haushaltsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen34

7. Entwurf eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz vom 10. August 1951 in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 195535

und

8. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz)36

Staatssekretär Krehle empfiehlt, diese drei Gesetzentwürfe abzulehnen, da es sich hier um einen unzulässigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Träger der Sozialversicherung handle. Das Bundesfinanzministerium beschreite damit einen Weg, den zum Unheil der Sozialversicherung auch der Nationalsozialismus gegangen sei. Es sei zwar richtig, daß keine direkten Eingriffe vorgenommen würden, praktisch geschehe es aber doch, da die Versicherungsträger ihre Kapitalien nicht so anlegen könnten, wie sie es für richtig hielten.37 Was den Gesetzentwurf Punkt 8 betreffe, so weise er darauf hin, daß Herr Staatsminister Dr. Oechsle heute in Nürnberg wegen eines Betrages von 20 Millionen DM für den Wohnungsbau verhandle; wenn dieser Gesetzentwurf angenommen werde, sei es ausgeschlossen, daß Bayern diesen Betrag erhalte.38 Darüber hinaus befürchte er überhaupt schwerwiegende finanzielle Folgen für Bayern bei der Annahme der Entwürfe.

Staatsminister Zietsch meint, an sich beschreite der Bundesfinanzminister einen gangbaren Weg, die Bedenken des Arbeitsministeriums seien auch durchaus erwogen worden. Der Finanzausschuß habe mit dem Sozialpolitischen Ausschuß enge Verbindung gehalten, schließlich sei man dazu gekommen, den Entwürfen zuzustimmen mit der Maßgabe, daß sie nur für ein Jahr gelten sollten.39 Wenn diese Gesetzentwürfe nicht verabschiedet würden, werde es unvermeidlich sein, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhöht werde,40 da rund 700 Millionen DM als Deckung ausfallen würden.

Staatssekretär Krehle entgegnet, wenn hier dieser Anfang gemacht werde, so sei zu befürchten, daß es so weiter gehe und Mittel der Sozialversicherung für Verteidigungszwecke verwendet würden.

Staatsminister Zietsch stellt nochmals fest, daß es sich hier um einen Betrag von 700 Millionen DM, also um 7% des Bundesanteils handle, so daß Bayern kaum in der Lage sei, abzulehnen.

Staatssekretär Dr. Nerreter unterstützt die von Herrn Staatssekretär Krehle dargelegten Gründe, während Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, er könne die Befürchtungen nicht teilen, da ja die Gesetze auf ein Jahr beschränkt werden sollten.

Staatssekretär Krehle weist darauf hin, daß man die Versicherungsträger ihre Anlagemöglichkeit selbst suchen lassen müsse; natürlich stehe nichts im Weg, daß ein Teil der Gelder in Bundesschatzwechseln angelegt würde, dies sei schon bisher geschehen, man dürfe die Träger aber nicht dazu zwingen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß unter allen Umständen eine Erhöhung des Bundesanteils kommen werde, wenn man nicht in der Lage sei, für die Ausfälle, die bei Ablehnung der Entwürfe entstünden, einen anderen Vorschlag zu machen.

Staatssekretär Krehle bleibt auf seinem Standpunkt bestehen und stellt fest, die Arbeiterschaft habe kein Verständnis dafür, daß aus ihren Beiträgen andere Aufgaben finanziert würden.

Staatssekretär Dr. Koch stimmt zu, während Ministerpräsident Dr. Ehardmeint, Staatssekretär Krehle habe zwar im Grunde recht, er müsse aber doch nochmals fragen, was geschehe, wenn dann der Bundesanteil erhöht werden müsse. Vielleicht könne man im Bundesrat erklären, Bayern sei nicht in der Lage zuzustimmen, es müsse die Folgen zunächst überprüfen, andererseits aber auch vom Bundesfinanzministerium erwarten, daß es einen anderen Weg findet, um für Deckung zu sorgen.

Der Ministerrat beschließt, die Gesetzentwürfe unter 6 und 7 mit einem eigenen vom Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge zu formulierenden Antrag abzulehnen. Zu Punkt 8 wird beschlossen, die in der BR-Drucks. Nr. 471/1/52  unter Ziff. I enthaltene Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik zu unterstützen, die die Zurückziehung des Gesetzentwurfs fordere.41 Wenn diese Empfehlung abgelehnt werde, seien die in der Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 471/1/52  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Finanz- und Rechtsausschusses zu unterstützen.

Abschließend stellt Ministerpräsident Dr. Ehard fest, daß an der nächsten Bundesratssitzung gerade am Hinblick auf diese Punkte der Tagesordnung Herr Staatsminister Dr. Oechsle oder Herr Staatssekretär Krehle teilnehmen müßte. Er bitte Herrn Staatssekretär Krehle, sich deshalb mit dem Herrn Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge in Verbindung zu setzen.42

9. Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs43

Unterstützung der in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 461/1/52  enthaltenen Empfehlung des Finanzausschusses.44

10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes45

Es wird festgestellt, daß der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.46

11. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes47

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, im Koordinierungsausschuß habe sich der Vertreter des Finanzministeriums48 der Empfehlung des Finanzausschusses entsprechend für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, während der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums49 im Hinblick auf die von der Landwirtschaft gewünschte Erhöhung des Zuckerrübenpreises gegenteiliger Meinung gewesen sei.50

Staatssekretär Maag führt aus, allgemein werde anerkannt, daß der Zuckerrübenpreis ungenügend sei und erhöht werden müsse. Vielleicht könne man doch zu einem Kompromiß kommen, weil bei einer Ablehnung dieses Gesetzentwurfs der Zuckerrübenbau unter allen Umständen zurückgehen werde.

Staatsminister Dr. Schlögl fügt hinzu, leider sei die von Bayern vorgeschlagene Marktordnung nicht durchgegangen. Es sei richtig, daß der Zuckerpreis unhaltbar sei. Mit Rücksicht auf die bayerischen Verhältnisse und insbesondere die Errichtung der neuen Zuckerfabrik in Ochsenfurt dürfe der Anbau nicht zurückgehen.51 Auch er bitte deshalb dringend, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es sei schon deshalb zweckmäßig, den Vermittlungsausschuß anzurufen, damit der Bundesfinanzminister keine Vorwürfe erheben könne. Er warne nochmals, nur gegen die beabsichtigte Erhöhung des Bundesanteils von 44% Stellung zu nehmen,52 aber keine positiven Vorschläge zu machen.

Staatsminister Dr. Schlögl wiederholt, daß Bayern den Vermittlungsausschuß nicht anrufen dürfe, auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen würden sich dagegen wenden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, trotz dieser Bedenken den Vermittlungsausschuß anzurufen und dies damit zu begründen, daß alles versucht werden müsse, um die Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 44% zu vermeiden.

Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß anzurufen.53

12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz)54

Zustimmung gem. Art. 10655 in Verbindung mit Art. 78  GG.

13. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%igen Anteile der Freien und Hansestadt Hamburg von 1932 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag56

Zustimmung gem. Art. 108 Abs. 6  GG.

14. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften57

Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlung des Finanzausschusses (BR-Drucks. Nr. 498/1/52  ).

15. Ernennung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes58

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Finanzausschuß habe sich einstimmig für die Ernennung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ministerialdirigenten Dr. Walter Kühne59 ausgesprochen.

Staatsminister Dr. Seidel tritt dafür ein, an dem bisherigen Präsidenten Baron Manteuffel60 festzuhalten, der aus Bayern komme und seine Aufgaben in jeder Weise gut erfüllt habe. Was gegen ihn vorgebracht werde, seien rein persönliche Dinge, zu denen er nicht einmal habe Stellung nehmen können.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und erklärt, die persönlichen Vorwürfe seien noch nicht geklärt, zumindest müßte man die Entscheidung im Bundesrat aussetzen, bis eine endgültige Klärung eingetreten sei.

Staatssekretär Dr. Oberländer spricht sich gleichfalls für Baron Manteuffel aus, während Staatsminister Zietsch bemerkt, es sei schwierig gegen Dr. Kühne zu stimmen oder sich auch nur der Stimme zu enthalten, wenn alle übrigen Länder seine Kandidatur unterstützten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont, solange keine Gewißheit darüber bestehe, was man Baron Manteuffel vorwerfe, sei es nicht möglich, für Dr. Kühne zu stimmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt abschließend vor, die Angelegenheit Manteuffel in der Vorbesprechung der Bundesratssitzung zur Sprache zu bringen; wenn er dort aus triftigen Gründen abgelehnt werde, könne immer noch eine Entscheidung wegen Dr. Kühne getroffen werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.61

16. Entwurf eines Gesetzes betr. den Notenwechsel vom 19. und 28. Dezember 1951 zu dem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika62

Einwendungen werden nicht erhoben.

Ministerialrat Dr. Gerner macht noch darauf aufmerksam, daß die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit noch überprüft werden müsse.63

17. Entwurf eines Bundesentschädigungsgesetzes64

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Vertreter der Bundesregierung habe darauf hingewiesen, daß ein Regierungsentwurf für ein Bundesentschädigungsgesetz unmittelbar vor dem Abschluß stehe und es deshalb nicht zweckmäßig sei, den jetzt vorliegenden Initiativantrag zu behandeln.65

Staatsminister Zietsch empfiehlt daraufhin, im Bundesrat zunächst abzuwarten, bis der Entwurf der Bundesregierung vorliege.

Der Ministerrat beschließt, in diesem Sinn zu verfahren und erklärt sich auch mit dem Vorschlag Dr. Gerners einverstanden, generell von den Empfehlungen des Finanzausschusses in der BR-Drucks. Nr. 413/2/52  auszugehen.66

18. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 19.7.1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte67

Einwendungen werden nicht erhoben.

19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung68

Es wird beschlossen, entsprechend der früheren Stellungnahme des Ministerrats in der Sitzung vom 29.7.1952 dem Antrag des Landes Hessen nicht zuzustimmen.

20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen69

und

21. Entwurf eines Gesetzes über weitere Ergänzungen und Änderungen des D-Markbilanzgesetzes sowie über die Ausgabe von Aktien in Deutscher Mark (Zweites D-Markbilanzergänzungsgesetz)70

Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG wird nicht gestellt.

22. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht71

Es wird beschlossen, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.

23. Entwurf eines Wohnraummangelgesetzes72

Der Ministerrat beschließt, aus den in Ziff. 1, 2 und 4 der BR-Druck S. Nr. 478/1/52 angeführten Gründen der Ausschüsse den Vermittlungsausschuß anzurufen.73 Dagegen soll die Anrufung nicht aus den vom Agrarausschuß unter Ziff. 3 vorgebrachten Gründen erfolgen.74

24. Beschlußfassung über einen neuen Schlüssel für die Verteilung von Zuwanderern aus der sowjetischen Besatzungszone, die in Uelzen, Gießen und Berlin die Notaufnahme erhalten, für die Zeit nach dem 31.12.195275

Unterstützung der Empfehlungen des Flüchtlingsausschusses vom 5. Dezember 1952.76

25. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz)77

Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG wird nicht gestellt.

26. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften78

Ministerialrat Dr. Gerner erläutert diesen Gesetzentwurf, worauf beschlossen wird, eine Erklärung über dessen Zustimmungsbedürftigkeit, die sich aus Art. 84 Abs. I79 GG ergibt, abzugeben.80

27. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs81

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Innenministeriums82 angeregt, wegen der Regelung in Art. 1 Ziff. 2 eine Erklärung abzugeben, daß nach Auffassung Bayerns diese Gebührenregelung gem. Art. 83  GG83 eine Länderangelegenheit sei und daher nicht durch Bundesgesetz erfolgen könne.84 Außerdem habe der Vertreter des Wirtschaftsministeriums85 angeregt, und zwar im Hinblick auf den Beschluß des Bayer. Landtags86 einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen mit dem Ziel, in Art. 1 Ziff. 2 § 6 Abs. 1 Ziff. 3 c die Worte:

„jedoch nicht über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen“ zu streichen.87

Die Frage sei, ob polizeiliche Vorschriften überhaupt noch zulässig seien, wenn hier eine generelle Regelung getroffen werde. Er glaube nicht, daß das noch möglich sei, infolgedessen müßte wohl ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt werden.

Staatssekretär Dr Koch erklärt, diese Bedenken nicht zu teilen, er glaube, daß man von einem Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG absehen könne. An sich werde Art. 1 des Gesetzes genügen, außerdem bestehe ja die Möglichkeit, Warnschilder aufzustellen.

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, was die Gebührenregelung betreffe, so habe sich Bayern immer auf den Standpunkt gestellt, daß es sich hier um eine Ländersache handle, fürchte aber, daß sich für diesen Standpunkt keine Mehrheit finden werde. Deshalb dürfe er die Frage stellen, ob wenigstens eine Erklärung abgegeben werden solle.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, jedenfalls diese Erklärung abzugeben.88

28. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zuwendungen an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen89

Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG wird nicht gestellt.

29. Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Grundbetragserhöhungsgesetz)90

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet weiter, der Vertreter des Finanzministeriums habe sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses, während der Vertreter des Arbeitsministeriums gegen diesen Antrag gewesen sei. Es handle sich hier um eine Neufassung des §4.

Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen.91

30. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte92

Bedenken werden nicht erhoben.

31. Entwurf einer Verordnung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Überleitung der Berliner Rentenversicherung auf das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht und über Änderungen in der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung – Rentenversicherungsüberleitungsgesetz -vom 10.7.1952 auf das Rentenversicherungsrecht im Bundesgebiet (Auswirkungsverordnung)93

Es wird festgestellt, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.

32. Entwurf eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke94

Ministerialrat Dr. Gerner erläutert die in der BR-Drucks. Nr. 463/1/52  zusammengefaßten Empfehlungen, worauf der Ministerrat folgendes beschließt:95

Die Empfehlungen unter Ziff. 1, 2 a, 3, 4 b, 5 a und b, 6 und 7 a werden unterstützt, dagegen nicht diejenigen unter 2 b und 4 a.

Zur Empfehlung unter Ziff. 7 b führt Staatssekretär Dr. Koch aus, §10 Abs. 4 und 5 gingen zweifellos zu weit und könnten zu einer Reihe von Mißbräuchen führen.96 Gute Gründe sprächen dafür, daß diese Bestimmung einen Verstoß gegen Art. 13 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes enthielten,97 da es sich hier um einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung handle. Er schlage deshalb vor, einen Antrag auf ersatzlose Streichung des §10 Abs. 4 und 3 zu stellen.98

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Unterstützt wird dagegen die Empfehlung zu Ziff. 8 a sowie 8 b. Ferner wird festgestellt, daß die Empfehlung von Ziff. 8 c entfällt, da sie bereits in 8 b enthalten sei.

Die Empfehlung unter Ziff. 8 d wird nicht unterstützt;

Unterstützt wird dagegen die Empfehlung unter 8 e, wodurch diejenige unter 8 f entfällt.

Abschließend wird noch beschlossen, alle Empfehlungen unter Ziff. 9, 10, 11 und 12 zu unterstützen.99

33. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland100

Zustimmung.

34. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen101

Es wird festgestellt, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.

35. Entschließung betr. rückständige Entschädigungen des für Wehrmachtszwecke und für die Reichsautobahnen in Anspruch genommenen land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes102

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß die ursprünglich von der Obersten Baubehörde angemeldeten Bedenken nun ausgeräumt seien, so daß die Entschließung wohl unterstützt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

36. Wahl des Sekretärs des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Verkehr und Post

Der Ministerrat beschließt, der Wahl des Regierungsdirektors Linder103 von Baden-Württemberg zum Sekretär des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Verkehr und Post zuzustimmen.

37. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes104

Es wird beschlossen, an den bisherigen Beschlüssen des Ministerrats vom 30.9. und 11.11.1952 festzuhalten und dem Gesetz nicht zuzustimmen.105

38. Entwurf eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarung vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren106

Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG wird nicht gestellt.

39. Benennung von Mitgliedern für die Anerkennungs- und Beschwerdeausschüsse im Sammellager für Ausländer in Valka (BR-Drucks. Nr. 459/52  )107

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt möglicherweise noch auf die Tagesordnung kommen werde. Sämtliche Ausschüsse haben sich darauf geeinigt, daß Bayern die Vertreter bestelle, [die] Abt. V des Staatsministeriums des Innern habe auch schon entsprechende Vorschläge gemacht.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

II. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft108

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß im Ministerrat vom 9. Dezember 1952 auf Grund einer Besprechung zwischen den beteiligten Ministerien die Art. 1, 5 und 8 des Gesetzentwurfs über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft abgeändert worden seien. Es habe sich nun als notwendig herausgestellt, einige andere Bestimmungen des Entwurfs diesen Änderungen anzupassen, insbesondere einen neuen Termin für das Fälligwerden der Abgabe festzusetzen.109 Er frage nun an, ob eine endgültige Verabschiedung schon heute möglich sei.

Staatsminister Zietsch erwidert, er halte es doch für notwendig, den Entwurf nochmals im Zusammenhang durchzuarbeiten und ersuche, die endgültige Behandlung auf die nächste Sitzung zurückzustellen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.110

III. Ausgabe von Pfandbriefen durch die Bayer. Gemeindebank111

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 2. September 1952 habe ein interministerieller Ausschuß, dem Vertreter der Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr sowie der Landeszentralbank von Bayern angehört hätten, die rechtliche und wirtschaftliche Seite der Angelegenheit geprüft.112 Dabei habe sich herausgestellt, daß rechtliche Bedenken nicht bestünden und formal gegen die Ausgabe der Pfandbriefe keine Einwendungen erhoben werden könnten.113 Zu beachten sei aber, daß die Realkreditinstitute dazu übergingen, ihrerseits nun Kommunalobligationen auszugeben, so z.B. die Bayer. Vereinsbank in München.114 Unter diesen Umständen schlage er vor, der Ministerrat möge seine Zustimmung dazu geben, daß er als Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr sowohl die Vertreter der Gemeindebank wie der Realkreditinstitute zu sich einlade, um eine Einigung zustande zu bringen. Er hoffe, daß es gelingen werde, die Bayer. Gemeindebank auf die Ausgabe von 5 Millionen DM Pfandbriefe zu beschränken und die übrigen Banken zu veranlassen, bei ihrer bisherigen Zurückhaltung in Bezug auf die Ausgabe von Kommunalobligationen zu verbleiben.115

Staatsminister Zietsch stimmt diesem Vorschlag zu und meint, wenn die Einigung zustande komme, brauche sich der Ministerrat mit der Angelegenheit nicht mehr zu befassen.

Der Ministerrat beschließt, sich mit dem Vorschlag des Herrn Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr einverstanden zu erklären.116

IV. Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe eines Lohnes für zwei Wochen an die Arbeiter im staatlichen Dienst

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß der Ausschuß für den Staatshaushalt einem Antrag des Abg. Beier117 zugestimmt habe, der folgenden Wortlaut habe:

„Die Staatsregierung wird ersucht, über eine Ergänzung des Beschlusses der bayerischen Staatsregierung vom 9. Dezember 1952 hinsichtlich der Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe eines Lohnes für zwei Wochen an die Arbeiter baldmöglichst eine Entscheidung herbeizuführen und im Falle der Zustimmung alle Vorbereitungen zur Auszahlung zu treffen“.

Es müsse nun heute schon im Ministerrat eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob dieser Beschluß ausgeführt werden könne.

Staatsminister Zietsch erwidert, der Beschluß des Haushaltsausschusses sei ihm bekannt, er habe bereits erklärt, daß diese einmalige Zahlung an die Arbeiter im staatlichen Dienst erfolgen könne und bitte den Ministerrat um Zustimmung.

Der Ministerrat beschließt, den Arbeitern im staatlichen Dienst dem Beschluß des Haushaltsausschusses entsprechend eine einmalige Zahlung in Höhe eines Lohnes für zwei Wochen zu gewähren.

V. Bestellung eines Vertreters der Bayer. Staatsregierung für die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof i.S. Klaus Römer auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung sowie des § 157 ZPO

Der Ministerrat beschließt, als Vertreter der Staatsregierung in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof am 19. Dezember 1952 in der obenbezeichneten Sache Landgerichtsrat Dr. Karlheinz Schwab zu benennen.118

[VI.] Mitteilung des Landratsamtes Kempten

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt weiter mit, das Innenministerium habe vom Landratsamt Kempten die etwas sonderbare Meldung erhalten, während eines Schneegestöbers seien aus einem Flugzeug Raupen in großer Zahl abgeworfen worden. Einige dieser Tiere seien zur Untersuchung nach München eingeschickt worden. Was an dieser Meldung dran sei, könne er noch nicht mit Sicherheit feststellen.

Staatsminister Dr. Schwalber wirft ein, eine ähnliche Meldung sei schon in früheren Jahren an das Innenministerium gekommen, sie habe sich als vollkommen haltlos herausgestellt.

[VII.] Tätigkeit der KPD

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, in letzter Zeit sei die Kommunistische Partei dazu übergegangen, aus einer Art Kanone Flugblätter abzuschießen. Es wäre doch vielleicht notwendig, bei der Bundesregierung anzuregen, diese möge beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Betätigung der KPD veranlassen. Diese Aktion der Kommunisten sei geeignet, in der Bevölkerung große Beunruhigung hervorzurufen.

[VIII.] Bekämpfung der Rindertuberkulose; hier: Ausmerzungsbeihilfen für Reagenten119

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß bei dem Beschluß des Ministerrats vom 2. Dezember 1952 in dieser Angelegenheit ein Irrtum unterlaufen sei. Die Beihilfe könne nämlich nicht auf das Konto des betreffenden Landwirts hinterlegt werden, der Betrag müsse vielmehr bei der Tierseuchenkasse hinterlegt werden, bis die Ausmerzung des betroffenen Tieres erfolgt sei.

Der Ministerrat beschließt, seinen Beschluß vom 2. Dezember 1952 in diesem Sinne zu berichtigen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor