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Nr. 10MinisterratssitzungDienstag, 30. Januar 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Landesentschädigungsamt. II. Übernahme der IRO-Lager. III. Bundesratsangelegenheiten. IV. Antrag auf Errichtung eines Aufbauministeriums. V. Preisinterpellation. VI. Änderung der Bekanntmachung über die Versorgungsämter und das Landesversorgungsamt in Bayern vom 29. Juni 1950 (GVBl. S. 96  ). VII. Entscheidung des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vom 15. Dezember 1950 über §3 der 16. Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 15. Januar 1947. VIII. Antrag des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft auf Erneuerung der Bestallung des Staatskommissars zur Durchführung des Art. 160 der Bayer. Verfassung. IX. Arbeitsbeschaffungsprogramm. X. Ernährungslage in Bayern. XI. [Anfrage des Bayer. Senats betreffend die Preisentwicklung]. [XII. Deutsch-Nordische Gesellschaft].

I. Landesentschädigungsamt1

Staatssekretär Dr. Koch gibt einen Überblick über den Ablauf der Dinge in den letzten 24 Stunden. Am Montag Nachmittag habe eine gemeinsame Sitzung der deutschen und amerikanischen Staatsanwaltschaft stattgefunden, bei der auf deutscher Seite Senatspräsident Hartmann,2 Staatsanwalt Hölper3 und einige Herren der städtischen und der Landpolizei teilgenommen hätten.4 Dabei habe man vereinbart, die Betreuungsstelle in der Goethestraße ebenso wie das Gebäude des Zentralkomitees in der Möhlstraße freizugeben, an der Besetzung des Amtes in der Arcisstraße aber festzuhalten.

Nach den bisherigen Ermittlungen könne man schon feststellen, daß viel belastendes Material vorliege; bisher seien von den Amerikanern zwei Leute verhaftet worden, vier weitere Haftbefehle seien ergangen. Der Umfang der Durchstechereien und Fälschungen scheine außerordentlich groß zu sein. Jedenfalls habe die Staatsanwaltschaft einen großen Komplex zu bearbeiten und man könne nicht mehr mit halben Mitteln vorgehen. Die Amerikaner seien deshalb auch nicht bereit, eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeit des Entschädigungsamtes zu gestatten.

Natürlich sei kein völliges Lahmlegen des Amtes beabsichtigt, deshalb habe man auch auf die Polizei eingewirkt, möglichst viel sachverständige Kräfte zur Prüfung der Akten usw. zur Verfügung zu stellen. Man hoffe, etwa in 14 Tagen zu einer Wiederaufnahme der Amtstätigkeit zu kommen, ein genauer Zeitplan könne aber noch nicht bestimmt werden.

Präsident Dr. Auerbach, der übrigens sich auf seinen DP-Status berufe, habe vor einigen Wochen mit Amtmann Mitzdorf5 vom Präsidium der Landpolizei eine Unterredung gehabt, die auf Schallplatten aufgenommen worden sei; im Verlaufe der Unterhaltung habe er unter anderem erklärt, die Juden seien immer noch eine Macht.6 Auf Grund dieser Äußerungen werde nun ein Verfahren wegen Beamtennötigung gegen Dr. Auerbach eingeleitet. Bekanntlich habe er selbst um die Prüfung der Akten gebeten, nachher habe man aber die Aktion infolge seines Widerstands nicht durchführen können.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, die Schließung des Amtes sei von großer politischer Bedeutung, besonders im Hinblick auf die Stimmung in den Vereinigten Staaten und in Israel. Infolgedessen halte er es auch für notwendig, mit größter Objektivität und Sachlichkeit die Prüfung des jetzt vorliegenden Materials durchzuführen. Für ihn handle es sich nicht um Personen, sondern um das Amt, und er müsse fragen, ob es tragbar sei, dieses auf 14 Tage oder noch länger zu schließen. Gestern seien Vertreter der Judenschaft bei ihm gewesen, unter anderem Oberrabbiner Ohrenstein7 und Präsident Dr. Auerbach, die erklärt hätten, durch eine längere Schließung des Landesentschädigungsamtes würden unerträgliche Verhältnisse geschaffen. 400 bis 500 DPs seien im Begriff auszuwandern, sie müßten aber jetzt auf die Entscheidung warten. Selbstverständlich stimme er zu, daß die Akten usw. zur Feststellung von Fälschungen sichergestellt würden, ebenso habe er nicht das geringste gegen Verhaftungen, die notwendig würden, einzuwenden, das Amt müsse aber funktionsfähig bleiben. Vielleicht wäre es doch möglich, einen Beamten aus dem Finanzministerium mit der Leitung zu beauftragen im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, um das Landesentschädigungsamt so zu führen, daß die laufenden Geschäfte weitergehen könnten. Eine völlige Schließung halte er für sehr bedenklich, zumal er überzeugt sei, daß die Prüfung von 200000 Akten nicht innerhalb von 14 Tagen abgewikkelt werden könne.

Er bitte das Kabinett, sich zu seinem Vorschlag zu äußern und beantrage außerdem ausdrücklich, die Schließung des Amtes aufzuheben.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die Auswanderer würden bevorzugt behandelt, das Amt sei also nicht völlig geschlossen; auch würden im Bedarfsfalle Angehörige des Landesentschädigungsamtes herangezogen.

Staatsminister Dr. Müller fügt hinzu, Senatspräsident Hartmann würde heute anordnen, daß die Post im Beisein des Vertreters von Dr. Auerbach, Herrn Pflüger,8 geöffnet werde. Darüber hinaus werde weiter versucht werden, Schritt für Schritt eine Wiederaufnahme der Arbeiten zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft beabsichtige z.B. heute schon, Angestellte des Amtes heranzuziehen, um gewisse Anträge bevorzugt zu behandeln. Er bitte aber dringend, keinen Ministerratsbeschluß wegen der Schließung zu fassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt dazu mit, er habe schon vorgeschlagen, alle vordringlichen Fälle, z.B. bei Auswanderung, durch Kriminalbeamte prüfen zu lassen. Außerdem habe er angeregt, noch weitere Beamte einzusetzen, um beschleunigt etwa vorgekommene Fälschungen festzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß sich das Kabinett an sich nicht einmischen könne und wolle, aber ein Interesse daran habe, zu erfahren, wie die Ermittlungen weitergehen. Wesentlich scheine ihm doch zu sein, daß die Abwicklung von notwendigen Arbeiten gesichert sei. Von Fall zu Fall könnten ja dann auch weitere Abteilungen geöffnet und die Arbeit wieder aufgenommen werden. Andererseits müsse man sich aber wohl an die Vereinbarungen, die mit der amerikanischen Staatsanwaltschaft getroffen worden seien, halten. Vielleicht sei es das zweckmäßigste, wenn Herr Staatsminister Dr. Zorn erkläre, es sei Vorsorge getroffen, daß vordringliche Fälle bald behandelt werden könnten, über Einzelheiten könne jedoch nur die Staatsanwaltschaft Auskunft geben.

Staatsminister Dr. Müller erklärt, das Gutachten des Obersten Rechnungshofs über seine Prüfung des Landesentschädigungsamtes sollte wohl dem Ministerrat vorgetragen werden.9

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert darauf, Dr. Auerbach habe zweifellos die Ermächtigungen, die ihm nach der Währungsreform eingeräumt worden seien, mißbraucht und seinerzeit Kredite aus dem Sonderfonds an alle möglichen Leute mit Wiedergutmachungsansprüchen gegeben. Davon habe das Finanzministerium leider erst sehr spät Kenntnis erhalten, worauf es Dr. Auerbach veranlaßt habe, die Beträge so schnell wie möglich wieder hereinzuholen. In der Tat sei es auch gelungen, die Rückzahlung fast aller Kredite, die übrigens nur an Personen gegeben worden seien, zu erreichen. Es sei dann ein Dr. Gindl10 in das Landesentschädigungsamt hereingeholt worden, der den Auftrag gehabt habe, das Finanzministerium über alles zu unterrichten, was ihm bekannt werde. Als dieser einen schriftlichen Bericht eingereicht habe, habe man festgestellt, daß es sich im wesentlichen um Dinge handle, die dem Finanzministerium schon längst bekannt gewesen seien. In diesem Zusammenhang sei dann auch die Untersuchung durch den Obersten Rechnungshof erfolgt, der Amtsrat Herkert11 damit beauftragt habe. Dieser habe eine Reihe von Material von Dr. Gindl erhalten und in seinen Bericht hereingenommen. Er wiederhole aber, daß es sich hier im wesentlichen schon um geklärte und bereinigte Dinge gehandelt habe. Zu dem Bericht des Obersten Rechnungshofs habe nun seinerseits Dr. Auerbach schriftlich Stellung genommen und eine Reihe von Punkten klargestellt. Der Oberste Rechnungshof seinerseits sei jetzt gerade in einer Prüfung dieser Stellungnahme begriffen und vergleiche seinen eigenen Bericht mit den Ausführungen des Herrn Dr. Auerbach. Die Erhebungen des Obersten Rechnungshofs liefen übrigens im wesentlichen darauf hinaus, daß wohl eine Reihe von Schlampereien, Unterlassungen usw. vorgekommen seien, aber keine kriminellen Verfehlungen.

Das Finanzministerium habe im übrigen soweit vorgesorgt, als es möglich gewesen sei, vor allem durch die Einsetzung des Vertreters des staatlichen Interesses, Oberregierungsrat Blessin,12 der jede Verfügung Dr. Auerbachs mitgezeichnet habe.

Der Ministerrat bespricht sodann die Erklärungen, die Dr. Auerbach der Presse abgegeben habe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verliest dabei eine ausführliche Darstellung von Dr. Auerbach.13

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt dazu fest, in dieser Erklärung seien die Vorgänge zeitlich völlig durcheinandergeworfen. Bekanntlich habe ja er selbst und die übrigen beteiligten Minister erst am Freitag Abend durch den Besuch des Landeskommissars von dem Vorgehen der amerikanischen Staatsanwaltschaft erfahren. Wichtig sei vor allem, daß Dr. Auerbach mit seiner Darstellung überhaupt nicht auf die in der Presse wiedergegebene Äußerung eingehe, daß hier ein „Frontalangriff gegen das Judentum und die Wiedergutmachung“ erfolgt sei.

Staatsminister Dr. Müller stellt sodann eine Reihe von Punkten in der Erklärung Dr. Auerbachs richtig und weist darauf hin, daß dieser sich am Morgen des 27. Januar vor dem Gebäude in der Arcisstraße auf die Straße gestellt und dort vor ungefähr 100 Leuten von Gestapomethoden usw. gesprochen habe. Später habe er dann sogar eine Demonstration angedroht.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Bemerkung über den Angriff gegen das Judentum usw. sei sehr gefährlich und Dr. Auerbach müsse unbedingt aufgefordert werden, dazu Stellung zu nehmen.

Staatsminister Dr. Zorn sichert zu, sobald als möglich mit Dr. Auerbach über diese Angelegenheit zu sprechen und ihn zu einer Äußerung zu zwingen.

Staatsminister Dr. Müller ersucht in diesem Zusammenhang Staatsminister Dr. Zorn, Dr. Auerbach auch zu befragen, ob er tatsächlich behauptet habe, der Justizminister habe unter Umgehung der Staatsanwaltschaft und der Polizei das Verfahren eingeleitet; diese Mitteilung sei nämlich über den Rundfunk gekommen, wobei er selbst, Müller, namentlich genannt worden sei.

Staatsminister Dr. Zorn antwortet, er werde auch diese Sache sorgfältig nachprüfen. Jedenfalls müsse die Untersuchung so durchgeführt werden, daß man der bayerischen Regierung keine Vorwürfe machen könne. Ob mit der Anzeige gegen Dr. Auerbach wegen Beamtennötigung viel zu erreichen sei, bezweifle er; außerdem habe er größte Bedenken, auf Grund dieser Mitteilung gegen ihn einzuschreiten. Seine Äußerungen in Presse und Rundfunk seien dagegen etwas ganz anderes und hier könnte man zweifellos vorgehen.

Staatsminister Dr. Seidel meint, der Bericht des Obersten Rechnungshofs scheine doch einige Dinge zu enthalten, die schon zu einem früheren Zeitpunkt zu Maßnahmen gegen Dr. Auerbach hätten veranlassen sollen. Sicher sei aber jetzt die Zeit gekommen, um klare Verhältnisse in aller Ruhe zu schaffen.

Staatsminister Dr. Zorn betont, es müsse verhütet werden, daß überall große Erregung über diesen Fall entstünde und dann bei der Untersuchung schließlich nichts Wesentliches herauskomme. Das habe man leider schon einmal erlebt. Außerdem dürfe er wohl darum bitten, daß die Persönlichkeiten, die mit der Untersuchung beauftragt seien, politisch nicht beanstandet werden könnten.14

Staatsminister Dr. Müller stellt fest, daß Senatspräsident Dr. Hartmann Jude sei und auch die anderen Beamten völlig einwandfrei seien.

Staatsminister Dr. Seidel stellt den Antrag, den Obersten Rechnungshof zu beauftragen, sich zu der Stellungnahme von Dr. Auerbach beschleunigt zu äußern.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und teilt mit, bei der Untersuchung des Obersten Rechnungshofs habe es sich um eine von ihm selbst angeordnete außerordentliche Prüfung gehandelt.

Staatsminister Dr. Zorn weist darauf hin, daß er angeregt habe, zu der jetzigen Prüfung des Landesentschädigungsamtes sachverständige Prüfer zuzuziehen, von denen einer Jude sei. Seine Zusage, insoweit für die Finanzierung aufzukommen, halte er aufrecht.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt nochmals fest, daß das Kabinett das größte Interesse daran habe, sobald als möglich eine eindeutige Erklärung von Dr. Auerbach zu seinen Äußerungen gegenüber der Presse zu erhalten. Im übrigen sei er dafür, daß in dieser ganzen Angelegenheit im wesentlichen Mitteilungen an die Presse nur von seiten der Staatsanwaltschaft erfolgten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, Dr. Auerbach müßte unbedingt erklären, daß er sich nach genauer Unterrichtung davon überzeugt habe, daß seine in den gestrigen Zeitungen erschienenen Äußerungen über „Frontalangriff gegen das Judentum usw.“ unberechtigt gewesen seien.15

II. Übernahme der IRO-Lager16

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet, er habe, dem Beschluß des Ministerrats vom 29. Januar zufolge, am gestrigen Nachmittag Mr. Gosser und den Vertretern der IRO mitgeteilt, daß die Bayerische Staatsregierung die Übernahme der Lager ablehnen müsse.17 Diese Mitteilung habe große Bestürzung bei den amerikanischen Herren hervorgerufen, die ihn sofort gebeten hätten zu bleiben und weiter zu verhandeln. Schließlich hätten sich die Amerikaner bereiterklärt, schriftlich eine Reihe von Zugeständnissen zu machen, nämlich daß

a) von deutscher Seite keine neuen Kasernen oder sonstige Gebäude errichtet werden müßten,

b) der Verpflegungssatz, ebenso wie in allen übrigen Lagern, von DM 1,70 auf DM 1,10 herabgesetzt werde,

c) etwaige höhere Rationen aus amerikanischen Mitteln bestritten würden,

d) alle übrigen Zuwendungen, vor allem Kleidung, gleichfalls von den Amerikanern übernommen würden,

e) die deutschen Behörden die völlige Polizeihoheit erhalten sollen und

f) das zu übernehmende Personal der IRO auf 1/2 bis 1/5 gekürzt werde.

Das bedeute eine Einsparung von etwa 30 Millionen DM.

Er habe gebeten, diese Zugeständnisse, die er habe protokollieren und den Amerikanern zugehen lassen, der bayerischen Regierung schriftlich zu bestätigen. Damit bestehe praktisch keinerlei Unterschied zwischen den DPs, die bereits am 1. Juli 1950 übernommen worden seien, und den jetzt neu zu übernehmenden. Schließlich hätten sich die Amerikaner sogar verpflichtet, die Zahl der DPs in Bayern bis Ende des Jahres auf 8000 zu verringern. Natürlich müsse man die schriftliche Zusicherung noch abwarten, wenn sie aber eingelaufen sei, könnte man sich zu der Übernahme wohl bereitfinden, weil dadurch tatsächlich jetzt hohe Mittel eingespart würden.

Der Ministerrat nimmt diesen Bericht zur Kenntnis und beschließt, die endgültige Entscheidung nach dem Eingang der angekündigten schriftlichen Mitteilung zu treffen.18

III. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten19

Ministerialrat Leusser führt aus, es handle sich hier um einen Rückläufer, der noch in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 1. Februar 1951 beraten werden müsse; der Rechtsausschuß müsse aber lediglich noch klären, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz handle oder nicht, dagegen bestünden materiell keine Bedenken.

2. Entwurf einer Verordnung über die vorläufige Neufestsetzung des Pauschbetrages zur Deckung der Ausgaben der Rentnerkrankenversicherung20

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf dieser Verordnung zuzustimmen.

3. Entwurf einer Verordnung zur Überführung der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung in der britischen Zone21

Ministerialrat Leusser erinnert daran, daß sich Bayern schon bisher gegen die beabsichtigte Verordnung ausgesprochen habe. Wenn man auch wohl im Bundesrat mit dieser Auffassung allein bleiben werde, so empfehle der Koordinierungsausschuß doch, an dem bisherigen ablehnenden Standpunkt festzuhalten.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt zu und schlägt vor, jedenfalls im Bundesrat die bayerischen Bedenken nochmals vorzutragen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.22

4. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes23

Ministerialrat Leusser stellt fest, daß diesem Gesetzentwurf wohl zugestimmt werden müsse, nachdem ein neues Güterfernverkehrsgesetz noch nicht vorliege.24

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.25

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. 10. 1938 [RGBl. I S. 1532]26

Ministerialrat Leusser fährt fort, zu diesem Gesetzentwurf habe das Landwirtschaftsministerium einen Abänderungsvorschlag ausgearbeitet und der Koordinierungsausschuß empfehle, diesen in der Bundesratssitzung vorzubringen. Die vorgeschlagenen Änderungen beträfen vor allem den Art. 727 und zwar mit Rücksicht auf die bei der Volkszählung gemachten Erfahrungen.28

Der von Württemberg-Baden eingebrachte Änderungsantrag29 werde seitens des Landwirtschaftsministeriums abgelehnt, dagegen könne wohl dem Abänderungsantrag des Landes Schleswig-Holstein zugestimmt werden.30

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.31

6. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend Erlaß der Abgabe „Notopfer Berlin“32

7. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und von Lohnzetteln durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 195033

Zu diesen Entwürfen werden Bedenken nicht erhoben.

8. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend die steuerliche Behandlung der Abführungspflicht der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen nach dem Umstellungsgesetz34

Ministerialrat Leusser führt aus, das Wirtschaftsministerium halte es für richtig, in dem Entwurf aus betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gründen an Stelle des Wortes „Rückstellung“ das Wort „Rücklage“ zu gebrauchen. Im übrigen schlage der Koordinierungsausschuß vor, dieser Verwaltungsanordnung zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, keine Bedenken zu erheben.35

9. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht36 und Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts37

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß die vom Bundestag über den Umfang der Verfassungsbeschwerde getroffene Regelung erheblichen Bedenken begegne, da hierdurch eine viel zu weitgehende Kontrolle des Bundes über die Länderverwaltungen geschaffen werde.38 Deshalb müsse im Ministerrat darüber entschieden werden, ob der Vermittlungsausschuß angerufen werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt zu und betont, daß hier tatsächlich eine völlige Kontrolle über die bayerische Verwaltung kommen könne, die übrigens praktisch gar nicht durchführbar sei. Der Verwaltungsgerichtshof werde seiner wichtigsten Funktionen beraubt. Er trete unter allen Umständen dafür ein, den Vermittlungsausschuß anzurufen.

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß er an der Sitzung des Rechtsausschusses teilnehmen werde, ebenso wie Ministerialrat Dr. Feneberg vom Innenministerium. Außer der grundsätzlichen Frage seien in dem Entwurf auch noch andere Bestimmungen enthalten, mit denen das Justizministerium nicht einverstanden sei, z.B. mit dem § 79.39

Staatssekretär Dr. Koch begründet daraufhin im einzelnen, aus welchen Gründen das Justizministerium § 79 für bedenklich halte.

Der Ministerrat vereinbart, wegen dieser Bestimmung trotz gewisser Bedenken den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß ein neuer Absatz zu § 90 eingefügt werden solle.40 Dieser Antrag habe zum Ziel, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Möglichkeiten, die ihnen Art. 28 Abs. 2  GG41 einräume, zu gewährleisten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt dafür ein, unter allen Umständen dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof seine Zuständigkeiten zu sichern. In Bayern haben die Gemeinden das Recht, den Verwaltungsgerichtshof anzurufen, es könne aber auch der Verfassungsgerichtshof angerufen werden; ein Bundesverfassungsgericht brauche man hier in Bayern nicht. Bei Ländern, die keinen Verfassungsgerichtshof haben, wäre es natürlich eine andere Sache.

Staatssekretär Dr. Koch verweist auf Art. 142 des Grundgesetzes,42 in dem Art. 28 nicht genannt sei.

In diesem Zusammenhang verliest Staatsminister Dr. Seidel die Drucksache 788 Seite 46.43

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, unter diesen Umständen könne man § 90 Abs. 2 wohl bestehen lassen. Natürlich müsse man nach wie vor Bedenken gegen den Gesetzentwurf erheben, durch den das Querulantentum begünstigt werde.44

Der Ministerrat beschließt, sich auf den Standpunkt zu stellen, der in der Drucksache 788 Seite 46 niedergelegt ist und entsprechend im Bundesrat zu verfahren.

Außerdem wird vereinbart, in der Frage, wo das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz erhalten solle, für Karlsruhe oder einen Ort in der Nähe von Karlsruhe einzutreten, keinesfalls aber für Berlin.45

10. Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung46

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß dieses Gesetz wohl bald kommen werde. In dem Entwurf würden eine Reihe von Problemen aufgeworfen, durch die die Länder sehr stark berührt würden. Von besonderer Wichtigkeit sei, wo die Anstalt ihren Sitz bekommen solle; der Bundeskanzler setze sich für Koblenz ein,47 Bundesarbeitsminister Storch48 für Kassel, eine Mehrheit der Gewerkschaften für Frankfurt, während sich eigentlich nur die Arbeitgeber für Nürnberg entschieden hätten. Er bitte deshalb den Herrn Ministerpräsidenten, unmittelbar beim Bundeskanzler zu versuchen, diesen für Nürnberg zu gewinnen. Vielleicht könne auch Herr Staatsrat Rattenhuber49 etwas tun, dem das Arbeitsministerium entsprechendes Material vorgelegt habe. Nachdem der Haushalt dieser Bundesanstalt sich auf 1,9 Milliarden DM belaufe, wäre es schon sehr wichtig, sie nach Bayern zu bringen.50

11. Entwurf eines Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft51

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, es handle sich hier um einen Rückläufer,52 der in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 1. Februar beraten werden solle.53 Das Bundesernährungsministerium trage sich übrigens mit ähnlichen Gedanken über ein Gesetz zur Sicherung der Volksernährung, wogegen man wirklich sehr erhebliche Bedenken geltend machen könnte.

Was das vorliegende Gesetz betreffe, so sei über seine volkswirtschaftliche Notwendigkeit kaum ein Wort zu verlieren. Man müsse tatsächlich zu gewissen Lenkungsmaßnahmen kommen, nachdem bei vielen Rohstoffen schon Engpässe bestünden. Andererseits enthalte das Gesetz verschiedene Bestimmungen, die zu verfassungsrechtlichen Bedenken Anlaß gäben, z.B. § l,54 noch mehr aber § 3,55 durch den der Bundeswirtschaftsminister ermächtigt werde, selbst Verfügungen zu erlassen. § 6 enthalte übrigens auch eine ähnliche Bestimmung.56 Entscheidend sei aber, sich darüber klar zu werden, wie man sich zu § 3 verhalten solle. Wenn Lenkungsmaßnahmen einen Sinn haben sollten, vor allem in einem Mischsystem, wie wir es zur Zeit hätten, müsse wohl der Ressortminister in der Lage sein, im gegebenen Augenblick eine Einzelanweisung an irgendein Unternehmen zu geben. Wirtschaftspolitisch könne man also wohl einverstanden sein, verfassungsrechtlich dagegen nicht.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont, daß damit die Zuständigkeit der Länder unterhöhlt werden könne, wenn das Bundeswirtschaftsministerium selbst Rechtsverordnungen erlassen könne.

Ministerialrat Leusser meint, vielleicht könne man sich mit § 3 einverstanden erklären, wenn diese Bestimmung näher konkretisiert würde. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums habe dabei zugesichert, daß diese Bestimmung sich nur auf Brennstoffe, Mineralöle usw. beziehen würde, das müsse aber wohl ausdrücklich aufgenommen werden.

Staatssekretär Dr. Koch glaubt, gegen § 3 wegen der Selbstermächtigung keine erheblichen Bedenken erheben zu müssen. Eigentlich sei nicht viel dagegen zu sagen, wenn diejenigen eine Rechtsverordnung ausführten, die auch etwas davon verstünden.

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, den Versuch zu machen, eine Konkretisierung auf bestimmte Grundstoffe zu erreichen.

Der Ministerrat beschließt, unter dieser Voraussetzung den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen.

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, über die Frage, was zu geschehen habe, wenn ein ähnliches Bewirtschaftungsgesetz bezüglich der Ernährung erlassen werde, werde heute Nachmittag in einer eigenen Sitzung beraten werden.

Der Ministerrat vereinbart, daß an der nächsten Bundesratssitzung der Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister Dr. Oechsle und Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann teilnehmen werden.

Im Vermittlungsausschuß wird Bayern durch Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann vertreten sein.57

IV. Antrag auf Errichtung eines Aufbauministeriums58

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß dieser Antrag schon im letzten Ministerrat kurz besprochen worden sei. Er habe nun ein entsprechendes Antwortschreiben entworfen, das er jetzt dem Herrn Ministerpräsidenten übergebe und dessen Verlesung wohl nicht notwendig sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, diese Stellungnahme dem Rechts- und Verfassungsausschuß zuzuleiten.59

V. Preisinterpellation60

Der Ministerrat beschließt nochmals, daß sich die beteiligten Ministerien über die Beantwortung der Interpellation einigen sollen, notfalls könne sich noch das Kabinett in der nächsten Sitzung damit befassen.61

VI. Änderung der Bekanntmachung über die Versorgungsämter und das Landesversorgungsamt in Bayern vom 29. Juni 1950 (GVBl. S. 96  )62

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, es handle sich hier nur um eine formale Änderung, durch die die Zuständigkeit der Versorgungsämter München-Stadt und München-Land geregelt werden solle. Außerdem solle dabei in den Einleitungsworten des Art. 1 anstelle des K.B.-Leistungsgesetzes63 das Bundesversorgungsgesetz64 genannt werden, das nunmehr die Rechtsgrundlage für die Versorgung der Kriegsopfer bilde.

Der Ministerrat beschließt, der Bekanntmachung in der vorliegenden Form zuzustimmen.65

VII. Entscheidung des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vom 15. Dezember 1950 über § 3 der 16. Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 15. Januar 194766

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß man den neuen, von Herrn Ministerialdirektor Sachs67 vorgelegten Entwurf wohl erst in der nächsten Sitzung behandeln könne, nachdem die einzelnen Ministerien noch nicht Gelegenheit gehabt haben, sich zu äußern.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, das Finanzministerium habe noch einige Änderungen vorzuschlagen.

Es wird vereinbart, diese Angelegenheit in der nächsten Kabinettssitzung zu besprechen.68

VIII. Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft auf Erneuerung der Bestallung des Staatskommissars zur Durchführung des Art. 160 der Bayerischen Verfassung

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, durch Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des ersten Gesetzes zur Durchführung des Art. 160 der Bayer. Verfassung vom 18. Juli 194769 sei die Prüfung und Vorbereitung der zum Vollzug des Art. 160 geeigneten und erforderlichen Maßnahmen dem jeweiligen Staatsminister für Wirtschaft übertragen, der hierfür mit Zustimmung der Staatsregierung einen besonderen Beauftragten als seinen ständigen Vertreter bestelle. Er habe mit Bestallung vom 8. Oktober 1947 den Dipl.-Kaufmann Heinrich Emmert70 als seinen ständigen Vertreter bestellt, durch die Neubildung des Kabinetts sei aber nun eine Zäsur eingetreten, weshalb er um neuerliche Zustimmung bitte. Die Frage der Aufhebung oder Änderung des Gesetzes sei natürlich eine andere Sache.

Auf Anfrage von Herrn Staatsminister Dr. Oechsle erwidert Staatsminister Dr. Seidel, vielleicht könnten die Koalitionsparteien das Wirtschaftsministerium auffordern, einen Bericht des Staatskommissars dem Landtag zuzuleiten, dann könne der Landtag beschließen, was in Zukunft zu tun sei.71

Der Ministerrat beschließt sodann, der Bestallung des Dipl.-Kaufmanns Heinrich Emmert als ständigen Vertreter des Staatsministers für Wirtschaft zuzustimmen.

IX. Arbeitsbeschaffungsprogramm72

Staatsminister Dr. Seidel berichtet kurz über das unter Federführung des Wirtschaftsministeriums ausgearbeitete bayerische Arbeitsbeschaffungsprogramm 1951. Er bitte heute nur um grundsätzliche Genehmigung dieses Programms, dessen Einzelheiten wegen der finanziellen Durchführbarkeit noch mit dem Finanzministerium Punkt für Punkt geprüft werden müßten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, es handle sich insgesamt um einen Betrag von 300 Millionen DM, die Finanzierung müßte aus Mitteln des Staates, des Bundes, des Arbeitsministeriums und aus dem Aufkommen aus den Umstellungsgrundschulden erfolgen, es sei aber bisher noch in keiner Weise gesichert.

Der Ministerrat beschließt, dem Programm grundsätzlich zuzustimmen, die endgültige Durchführung aber von dem Ergebnis der Besprechungen mit dem Finanzministerium abhängig zu machen.73

X. Ernährungslage in Bayern

Staatsminister Dr. Schlögl gibt einen eingehenden Bericht über den gegenwärtigen Stand der Ernährungslage unter besonderer Betonung des Getreide-, Milch- und Fettproblems.74

XI. [Anfrage des Bayer. Senats betreffend die Preisentwicklung]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Senat wolle eine ähnliche Anfrage wegen der Preisentwicklung stellen, wie dies in der Interpellation im Landtag geschehen sei.75

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, in dieser Anfrage werde die Staatsregierung ersucht, in ihrem Bereich alles zu tun und sich entsprechend beim Bund einzusetzen. Es handle sich also im wesentlichen um die Punkte, die bereits in der Landtagsinterpellation enthalten seien. Diese Anfrage solle bereits am Donnerstag im Senat behandelt werden; es müsse also versucht werden, den Senat zu einer Zurückstellung zu bewegen.76

[XII.] Deutsch-Nordische Gesellschaft

Staatsminister Dr. Seidel gibt bekannt, die Deutsch-Nordische Gesellschaft, die schon vor 1933 bestanden habe, und zwar mit dem Schwergewicht in Hamburg und Bremen, solle jetzt wieder ins Leben gerufen werden. Er habe Bedenken wegen des Namens gehabt und die Bezeichnung „Deutsch-Skandinavische Gesellschaft“ vorgeschlagen, was aber mit Rücksicht auf Finnland abgelehnt worden sei. Es werde nun gewünscht, daß der Herr Ministerpräsident zusammen mit dem Grafen Bernadotte77 das Präsidium bilden solle, eine Frage, über die wohl der Ministerrat zu entscheiden habe. Er stehe eigentlich auf dem Standpunkt, auf deutscher Seite könne keine offizielle Persönlichkeit bestimmt werden, nachdem dies auf der schwedischen Seite auch nicht der Fall sei.

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, daß die Bayerische Staatsregierung an der Neugründung der Gesellschaft sehr interessiert sei, jedoch kein Regierungsmitglied in das Präsidium der Gesellschaft eintreten könne.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent