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Nr. 93MinisterratssitzungDonnerstag, 5. Januar 19501 Beginn: 15 Uhr 45 Ende: 20 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann2 (Finanzministerium).3

Entschuldigt:

Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium).4

Tagesordnung:

I. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. II. Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG. III. Versorgung der Bundestagsabgeordneten. IV. Organisation Steffen. V. Verwendung von Kasernenanlagen in Deggendorf. VI. Viertes Gesetz über Kreditgewährung und Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates. VII. Bundesratsangelegenheiten. VIII. [50-Jahrfeier des BGB]. [IX. Einweihung der Illerbrücke bei Ferthofen]. [X. Institut für Raumforschung]. [XI. Personalangelegenheiten].

I.Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Staatsminister Dr. Seidel stellt zu Beginn der Sitzung den Antrag, die Mitglieder des Kabinetts, die in Aufsichtsräten seien, sollten in allen Fällen darauf hinwirken, daß wenn irgendmöglich bei Vergebung von Aufträgen ausschließlich bayerische Firmen beteiligt würden. Ferner sollten die Angehörigen von Ministerien, die Mitglieder in Aufsichtsräten seien, eine schriftliche Weisung erhalten, in gleicher Weise zu verfahren.5

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich diesem Antrag an und teilt mit, in einem kleinen Ausschuß, der aus den beteiligten Ministerien und dem Präsidenten der Landeszentralbank bestehe6 würden fortlaufend alle Möglichkeiten zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit geprüft werden. Es habe sich gezeigt, daß die bayerischen Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Städte, häufig große Aufträge an nichtbayerische Firmen vergeben hätten, was um so bedauerlicher sei, als ohnehin durch die Struktur der bayerischen Wirtschaft zwangsläufig manche Aufträge nicht in Bayern erledigt werden könnten. Dem Herrn Staatsminister des Innern wolle er noch die Anregung geben, ein Schreiben an die Selbstverwaltungskörper zu richten und darin auf die Notwendigkeit, die einheimische Wirtschaft zu berücksichtigen, hinzuweisen. Dieses Schreiben könnte vor allem mit der absoluten Notwendigkeit, die Arbeitslosigkeit zu lindern, begründet werden.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er habe in diesem Sinn schon an den Städteverband und an den Gemeindetag geschrieben, es sei aber sicher gut, wenn auch das Staatsministerium des Innern sich einschalte.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht ihn, unter Bezugnahme auf den Ministerratsbeschluß, einen entsprechenden Entwurf eines Schreibens an alle Staatsministerien vorzulegen. Natürlich dürfe keine Presseveröffentlichung erfolgen, da sonst unnötige Beunruhigung entstehe. In der ganzen Sache solle das Staatsministerium für Wirtschaft federführend sein.

Ministerialdirektor Dr Ringelmann schlägt noch vor, mit dem Arbeitslosenproblem in Bayern bei passender Gelegenheit auch den Bundesrat zu befassen. Vor allem sei es notwendig, daß die bayerischen Banken entsprechende Gelder zur Kredithergabe bekämen.

II.Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG

Ministerialrat Freudling7 berichtet, die Verhandlungen zwischen Österreich und Bayern wegen der Ausnützung der Wasserkraft der Grenzflüsse Inn undSalzach hätten auf Veranlassung der Militärregierung im Frühjahr 1948 begonnen.8 Man habe sich entschlossen, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts zu gründen, in der Österreich und Bayern je zu 50% beteiligt sein sollten.9 Die Satzungen seien bereits ausgearbeitet und hätten beiderseitige Zustimmung gefunden.10 Man müsse sich jetzt darüber klar werden, ob dieser Vertrag zwischen Bayern und Österreich oder zwischen dem Bund und Österreich oder zwischen Bayern und Österreich unter Zustimmung des Bundes abgeschlossen werden könne. Das Staatsministerium der Finanzen habe sich auf den Standpunkt gestellt, es handle sich hier nicht um einen Staatsvertrag im internen Sinn, da weder politische Beziehungen geregelt, noch Verpflichtungen übernommen würden, die im Wege der innerstaatlichen Gesetzgebung erfüllt werden könnten.

Vielmehr halte man daran fest, daß es sich im gegebenen Fall um ein reines Verwaltungsabkommen handle, eine Lösung, die auch von Österreich mit Rücksicht auf die innerösterreichischen Verhältnisse gewünscht werde. Ein solches Verwaltungsabkommen bedürfe der Zustimmung der Bundesregierung.Das Staatsministerium der Finanzen habe sich deshalb bereits an den Bundesminister für Finanzen gewendet und schlage außerdem vor, der Herr Ministerpräsident möge ein entsprechendes Schreiben an den Herrn Bundeskanzler richten, in dem die Zustimmung eingeholt werde.

Was die Zustimmung der Besatzungsbehörden betreffe, so sei man im Landeskommissariat für Bayern der Auffassung, daß es sich um eine Angelegenheit handle, die von dem amerikanischen Hohen Kommissar in eigener Zuständigkeit behandelt werden könne. Irgendwelche Schritte von dieser Seite seien nicht zu erwarten.11

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt diesen Ausführungen in vollem Umfange zu und weist darauf hin, man habe nur den Art. 32 Abs. 3  GG12 zu berücksichtigen, wonach für Verträge eines Landes mit einem auswärtigen Staat die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich sei.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt, die Amerikaner wären zuerst vollkommen damit einverstanden gewesen, diesen Vertrag als Verwaltungsabkommen zu betrachten, in letzter Zeit seien aber doch auch andere Meinungen aufgetaucht dahingehend, daß der Bund diesen Vertrag abschließen müsse.

Ministerialrat Freudling entgegnet, diese Meinung werde eigentlich von einem einzigen Herrn vertreten und überwiegend sei man nach wie vor im Landeskommissariat der Meinung, daß es sich um ein Verwaltungsabkommen handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß das Kabinett darüber einig sei, in der vorgeschlagenen Weise vorzugehen und ein entsprechendes Schreiben an Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer13 zu richten.14

III.Versorgung der Bundestagsabgeordneten

Staatsminister Dr. Ankermüller macht darauf aufmerksam, daß die Versorgung derjenigen Bundestagsabgeordneten, die Beamte gewesen seien, bisher noch nicht geregelt worden sei.15 Der Bund beschäftige sich mit dieser Frage und habe die Absicht, die Sache an sich zu ziehen. Man müsse aber prüfen, ob das tatsächlich Angelegenheit des Bundes oder nicht vielmehr der Ländersei. Das Gesetz 20 besage zwar, daß ein Beamter, der Abgeordneter werde, aus dem Dienst auszuscheiden habe.16 Man könnte sich aber seiner Ansicht nach durchaus auf den Standpunkt stellen, daß er wohl aus dem Dienst ausscheide, aber im Beamtenverhältnis bleibe, d.h., daß ein solcher Abgeordneter z.B. im Falle eines Unfalls eine Versorgung bekommen könnte. Er schlage vor, daß das Finanzministerium, das bisher noch keine Vorlage eingebracht habe, die Sache beschleunigt abschließe.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, für die Landtagsabgeordneten sei eine Kollektiv-Unfallversicherung abgeschlossen worden, vielleicht könnte der Bund das gleiche machen. Jedenfalls müsse man wohl vorher mit den anderen Ländern in Verbindung treten.

Staatsminister Dr. Ankermüller schlägt nochmals vor, ohne Rücksicht auf die sonstigen Regelungen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Der Ministerrat faßt in dieser Sache keinen Beschluß, sodaß die Angelegenheit, die noch zwischen Finanz- und Innenministerium besprochen werden soll, vorläufig offen bleibt.17

IV. Organisation Steffen18

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt einleitend die bisherigen Verhandlungen über die Organisation Steffen und die Vorschläge und Anordnungen der interministeriellen Besprechung vom 28. Dezember 1949 zusammen.19

Anschließend berichtet Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner20 über den Entwurf einer Bekanntmachung über die zukünftige Organisation des Beauftragten für Lagerversorgung.21 Es sei zweifelsfrei, daß es sich bei der Organisation Steffen um eine nicht rechtsfähige öffentliche Anstalt handle, die haushaltsrechtlich als staatlicher Regiebetrieb zu betrachten sei. Man habe nun eine Anstaltsordnung vorbereitet, deren Ziel unter anderem sei, die Organisation in das Landwirtschaftsministerium einzugliedern, und sie auf die unbedingt notwendigen Aufgaben zu beschränken. Von den ursprünglichen11 Aufgaben seien lediglich übrig geblieben: Die Versorgung der Flüchtlingslager und Flüchtlingstransporte, der anerkannten und nicht anerkannten DP Lager und die Durchführung der Schulspeisung. Die Aufgaben gegenüber der Besatzungsmacht könnten noch solange weitergeführt werden, bis das Landwirtschaftsministerium in der Lage sei, sie dem regulären Handel zu übergeben. Was die Versorgung der Versehrtenkrankenhäuser betreffe, so habe Herr Staatssekretär Dr. Grieser zwar erklärt, hier sei die Organisation Steffen nicht mehr notwendig, unter Umständen könnten hier aber doch gewisse Schwierigkeiten auftreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß zu mindesten in diesen wie in ähnlichen Fällen eine Übergangslösung getroffen werden müßte.

Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner erwähnt sodann besonders § 1 Abs. 5,22wonach die bayerische Lagerversorgung ihren Geschäftsbetrieb nicht mit dem Zwecke der Gewinnerzielung führen dürfe.

§ 323 enthalte sodann die Punkte, in denen die Lagerversorgung der Genehmigung des B. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bedürfe.

§ 3 Abs. 3 sehe vor, daß monatlich über die gesamte Geschäftstätigkeit und außerdem unverzüglich bei Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung Bericht zu erstatten sei.

Bedeutungsvoll sei dann vor allem auch noch § 4,24 der vorsehe, daß einaus Vertretern der beteiligten Ministerien bestehender Beirat in allen grundsätzlichen Angelegenheiten zu hören sei.

Zu § 5,25 der die Auflösung der bayerischen Lagerversorgung bestimmt, erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, die Auflösung könne nicht durch das Landwirtschaftsministerium vorgenommen werden, sie müsse der Bayerischen Staatsregierung Vorbehalten bleiben.

Anschließend wird eingehend besprochen, ob die Organisation Steffen künftig die Bezeichnung „Bayerische Lagerversorgung“ führen und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dem Staatsministerium der Finanzen unterstehen soll. Die Mehrheit des Kabinetts ist für eine Unterstellung unter das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält den Beirat für besonders wichtig, weil hierbei das Staatsministerium der Finanzen und das Staatsministerium des Innern in seiner Eigenschaft als Flüchtlingsministerium ihre Auffassungen zum Ausdruck bringen könnten. Das Kabinett ist sich darin einig, daß die Neuregelung der Organisation Steffen durch eine Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung erfolgen soll. Eine Verordnung wird für unzweckmäßig gehalten, weil hierfür eine besondere gesetzliche Ermächtigung erforderlich wäre.

Staatssekretär Dr. Müller und Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklären das Einverständnis des Staatsministeriums der Finanzen, wenn dafür Sorge getragen sei, daß in allen Fällen des § 3 Absatz 2 die Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen eingeholt werde.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß mit Beendigung der Lagerversorgung das gesamte Vermögen der Organisation Steffen vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen zu übernehmen sei.

Abschließend billigt die Mehrheit des Kabinetts noch einmal ausdrücklich die Unterstellung unter das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Nach Vortrag von Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner werden die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs mit folgenden Änderungen genehmigt:

In § 1 Absatz 326 wird nach dem Wort „Flüchtlingslager“ eingesetzt „einschließlich der auf die Zeitdauer von höchstens 6 Monaten nach Aufhebungder Gemeinschaftsverpflegung errichteten oder zu errichtenden Verteilungsstellen.“ In § 1 Absatz 427 werden die Worte „Beschaffungsaufträge von Dienststellen der Besatzungsmacht“ gestrichen und an ihre Stelle gesetzt „nicht unter Absatz 4 fallender Lieferverträge des Beauftragten für Lagerversorgung.“

In § 3 Absatz 2 wird statt dem Wort „dienstaufsichtlichen“ das Wort „aufsichtlichen“ gesetzt. Ferner wird in Absatz 2 hinter Abschnitt e) ein neuer Abschnitt f) eingefügt,28 der folgenden Wortlaut hat: „Einstellung, Höherstufung und Entlassung von Angestellten der Tarifklasse VII TOA und höher.“ Ferner wird anstelle des bisherigen Absatzes 3 folgender neuer Absatz 3 beschlossen: „Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in den Fällen der Genehmigung nach Absatz 2 das Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen herzustellen.“ Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

In § 429 werden die Worte „einem weiteren Vertreter dieses Ministeriums", ferner die Worte „bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlages und bei der Rechnungsablage“ gestrichen.

Zu § 530 wird beschlossen, daß für die Auflösung nicht das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sondern die Bayerische Staatsregierung zuständig sein soll.31

V. Verwendung von Kasernenanlagen in Deggendorf

Ministerialdirigent Adam 32 berichtet über den Stand der Verteilung der Kasernenanlagen. Die Befassung des Ministerrats mit der Angelegenheit ist deshalb notwendig, weil sich der für die Verteilung der freiwerdenden Objekte zuständige Ausschuß über die künftige Verwendung eines Teiles der Kasernenanlagen nicht einigen konnte. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus beansprucht einen Teil der massiven Gebäude für Schulzwecke, während ihm hierfür an sich die Baracken zugedacht sind. Es verweist hierbei aufdie Vordringlichkeit des Bedarfs an Schulräumen und erklärt, daß der Umbau der massiven Gebäude zu Flüchtlingswohnungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursache. Demgegenüber steht das Staatsministerium des Innern auf dem Standpunkt, daß auf Grund des Landtagsbeschlusses33 alle freiwerdenden Objekte nach Möglichkeit zu Flüchtlingswohnungen zu verwenden seien. Das Staatsministerium des Innern beabsichtigt des weiteren, in den von ihm beanspruchten Gebäuden eine kommunale Verwaltungsschule und eine motorisierte Abteilung der Landpolizei unterzubringen. Ein Beschluß kommt nicht zustande. Der interministerielle Ausschuß soll noch einmal befaßt werden.34

VI. Viertes Gesetz über Kreditgewährung und Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates35

Ministerialrat Freudling berichtet über die einzelnen Abschnitte des Gesetzes.36 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat für die im Auftrag der Besatzungsmacht erstellten Wohnungen in Ramersdorf einen Kredit von 20 Millionen zur Verfügung gestellt, für den Bayern die Staatsbürgschaft bereits übernommen hat.37 Dieser Kredit ist bis 1959 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt kann aber das Darlehen noch nicht getilgt werden. Der Kredit muß daher in diesem Zeitpunkt umgeschuldet werden. Die GEWOFAG38München, die Trägerin des Unternehmens, will das Risiko für die Umschuldung auf den Bayerischen Staat abwälzen. Nach den Ausführungen von Ministerialrat Freudling kann angesichts der besonderen Verhältnisse der GEWOFAG tatsächlich das Risiko nicht zugemutet werden. Die Sicherheitsübernahme durch den Bayerischen Staat ist daher notwendig. Ffätte Bayern die Verpflichtung zum Bau der Wohnungen gegenüber der Besatzungsmacht nicht übernommen, so hätte diese die Bauten selbst errichtet. Die Kosten, welche dem Bayerischen Staat dann als Besatzungskosten zur Last gefallen wären, wären viel höher gewesen.

Der zweite Punkt, mit dem sich das Gesetz beschäftigt, ist die Erhöhung der Flüchtlingsproduktiv-Kredite von 60 auf 90 Millionen DM.

Ministerialrat Freudling berichtet, daß der Landtag bereits Vorgriffe auf die Erhöhung der Summe genehmigt hat.39 Künftig soll bei der Verausgabung vonFlüchtlingsproduktiv-Krediten die Staatsbürgschaft auf einen Teil des Kredits beschränkt werden, um ein sorgfältigeres Vorgehen der Banken bei der Genehmigung der Kredite zu erreichen. Der bisher durch zu großzügige Hergabe von Flüchtlingsproduktiv-Krediten entstandene Ausfall beziffert sich nach überschlägiger Berechnung auf etwa 19 Millionen DM. Weitere Punkte, mit denen sich das Gesetz beschäftigt, sind die Bürgschaften für Wiederaufbau-Kredite, für Remontage-Kredite und für Kredite zur Förderung des Gewerbes. Schließlich befaßt sich das Gesetz noch mit einigen Einzelfällen. Zu dem Gesetzentwurf kommt als weiterer Einzelfall die Übernahme der Staatsbürgschaft für einen Kredit an das Allgäuer Überlandwerk zum Bau einer Leitung nach Lindau. Dieser Kredit, für den sich die Stadt Kempten besonders verwendet, ist notwendig, damit Lindau, dessen Stromlieferungsverträge mit Vorarlberg demnächst ablaufen, über das bayerische Stromnetz versorgt werden kann. Die Höhe des Kredits beträgt 5 Millionen DM.

Der Ministerrat stimmt dem Gesetzentwurf einschließlich des neu hinzugekommenen Kredits an das Allgäuer Überlandwerk zu. Text und Begründung solle entsprechend erweitert werden.40

VII.Bundesratsangelegenheiten

a) Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß im Bundesrat in der kommenden Woche als Hauptpunkt das ERP-Abkommen behandelt werde.41

Staatsminister Dr. Seidel erklärt ergänzend, daß das Abkommen bereitsunterzeichnet sei und daß es sich lediglich um eine formelle Zustimmung handele.42

b) Regierungsdirektor Frhr. v. Gumppenberg berichtet über die in der nächsten Woche stattfindende Besichtigungsreise von 3 Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Grenzlandfragen.43 Eine Beteiligung von Regierungsvertretern werde offensichtlich nicht gewünscht. Man habe von der Reise nur auf inoffiziellem Wege Kenntnis erlangt.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält eine Verständigung der Regierungspräsidenten und Landräte für zweckmäßig.

Das Kabinett beschließt darüber hinaus, daß Staatssekretär Geiger sich als Berater für die Mitglieder des Ausschusses zur Verfügung halte.

c) Regierungsdirektor Frhr. v. Gumppenberg berichtet, daß die Verordnung über die Notaufnahme von Flüchtlingen nunmehr dem Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates vorliege44

d) Devisengesetzgebung

Regierungsdirektor Frhr. v. Gumppenberg teilt mit, daß für den Unterausschuß des Rechtsausschusses des Bundesrates, der sich mit Devisenfragen befassen soll, in der gestrigen Koordinierungssitzung45 Ministerialrat Dr. Baer46 der Bayerischen Staatskanzlei namhaft gemacht worden ist.

Staatsminister Dr. Seidel ist damit einverstanden, wenn Ministerialrat Dr. Baer beim Auftreten wirtschaftlicher Fragen die Zustimmung des Staatsministeriums für Wirtschaft einholt.

e) Das Richterwahlgesetz (Initiativentwurf der SPD) soll vom Staatsministerium der Justiz geprüft werden.47

f) Gesetz über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Initiativentwurf der FDP) soll vom Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern geprüft werden.48

g) Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Initiativentwurf der SPD)49 wird von der Staatskanzlei federführend bearbeitet.50

h) Regierungsdirektor Frhr. v. Gumppenberg berichtet weiter über das Haushaltsgesetz des Bundes,51 ferner über das Gesetz über Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuld-Briefen in besonderen Fällen.52

i) Gegen das Lohnsteuer-Ausgleichsgesetz erhebt das Staatsministerium der Finanzen keine Bedenken53

k) Regierungsdirektor Frhr. v. Gumppenberg berichtet über den Gesetzentwurf über die Verbesserung der Leistungen an Kriegsopfer,54 das im Finanz- und Sozialausschuß des Bundesrates beraten wird.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt das grundsätzliche Einverständnis seines Ministeriums zu dem Gesetzentwurf, schlägt jedoch eine Abänderung des Artikels 1455 des Inhalts vor, daß andere Einkünfte auf dieRenten an gerechnet werden. Ferner soll bereits jetzt mit den Untersuchungen für die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit der Empfänger von KB-Renten begonnen werden.

Staatsminister Krehle erwidert hierauf, dies sei infolge der geringen Zahl der Ärzte und der zahlreichen Rückstände noch nicht möglich.

l) Über das Bundesgesetz zur Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung56 berichtet Staatssekretär Dr. Grieser. Der Gesetzentwurf übernehme im allgemeinen die bayerische Regelung.57 Der Gesetzentwurf werde allerdings bei den Linksparteien auf Widerstände stoßen, da er in Übereinstimmung mit der vom Wirtschaftsrat beschlossenen Verteilung der Beitragsleistung die Sitze in den Vertretungen zur Hälfte den Versicherten und zur Hälfte den Arbeitgebern zuteile,58 während bisher die Vertreter der Versicherten in der Überzahl gewesen seien.Zwei Vorbehalte müsse Bayern zu dem Gesetzentwurf noch machen. Einmal sollten die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften auch künftig den Ländern Vorbehalten bleiben, ferner müsse in den Vertretungen der Gemeinde-Unfallversicherungsgesellschaften, die durch zahlreiche angegliederte Versicherungsunternehmer erweitert worden seien, die Mehrheit der Gemeinden erhalten werden.59

m) Der Ausschuß für Petitionen des Bundestags hat wiederholt beschlossen, Gemeinden oder auch Landesbehörden zur Berichterstattung über bestimmte Petitionen aufzufordern.

Das Kabinett ist mit dem Vorschlag des Ministerpräsidenten einverstanden, an den Bundestag und Bundesregierung wegen der Zuständigkeitsüberschreitungen des Ausschusses für Petitionen heranzutreten.60

n) Zur Abwicklung der Enteignungsverfahren der früheren Stelle für Landbeschaffung61 ist der Ministerrat der Auffassung, daß es sich um eine rein finanzielle Angelegenheit handelt, für die das Staatsministerium der Finanzen gegebenenfalls unter Zustimmung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu entscheiden habe.

o) Regierungsdirektor Frhr. v. Gumppenberg teilt mit, daß das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates unmittelbare Anfragen an einzelne Staatsministerien richte. Bei der gestrigen Koordinierungssitzung sei man sich einig gewesen,62 daß dieses Verfahren unzulässig sei und das Bundesministerium für Bundesratsangelegenheiten nur mit dem Bevollmächtigten Bayerns zu verkehren habe63

Nach erläuternden Ausführungen des Staatsministers Dr. Pfeiffer billigt das Kabinett diese Auffassung.

Staatsminister Dr. Pfeiffer spricht noch den Wunsch aus, daß künftig die Sitzungen des Ministerrats immer auf den Montag oder Dienstag anberaumt würden, da er an den übrigen Tagen der Woche regelmäßig in Bonn sei. Man habe in Bonn verabredet, daß die dortigen Sitzungen im Bundesrat und seinen Ausschüssen jeweils am Mittwoch beginnen.

Staatsminister Dr. Hundhammer bittet das Kabinett noch, die Errichtung eines kulturpolitischen Ausschusses des Bundesrates zu billigen. Er habe bereits bei der Konferenz der Kultusminister64 zugestimmt,65 wisse allerdings noch nicht, wann dieser Punkt auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt werde.

Das Kabinett ist mit der Errichtung dieses Ausschusses einverstanden.

VIII.[50-Jahrfeier des BGB]66

Ministerpräsident Dr. Ehard übergibt die Einladung zur 50-Jahrfeier des Bürgerlichen Gesetzbuches, die in Köln stattfindet, dem Herrn Staatsminister der Justiz, damit dieser von sich aus entscheiden soll, ob eine Vertretung Bayerns bei dieser Feier veranlaßt erscheine.

[IX.]Einweihung der Illerbrücke bei Ferthofen

Das Kabinett beschließt noch, daß bei der Einweihung der Illerbrücke beiFerthofen die Staatsregierung durch Staatssekretär Fischer vertreten werden soll.67

[X.] Institut für Raumforschung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt Kenntnis von einem Schreiben des Vizekanzlers Blücher,68 in welchem er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Verwaltungsrates des Instituts für Raumforschung69 um Benennung eines Vertreters des Landes Bayern in diesem Institut bittet.70 Das Institut ist beim Statistischen Amt des Bundes errichtet.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt hierzu, als einzige das Bundesgebiet umspannende Einrichtung, die sich mit der Raumplanung befasse, sei die Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover errichtet.71 Die zuständigen Landesminister72 hätten bei einer Sitzung am 24. November beschlossen, lediglich diese Akademie zu unterstützen. Ein zweites Institut sei überflüssig und könne nach einem Beschluß der Finanzminister nicht unterstützt werden.

Staatsminister Dr. Seidel empfiehlt, die Angelegenheit zunächst dilatorisch zu behandeln.

Dem stimmt der Ministerrat zu.

Ministerialdirigent Dr. Heilmann73 vom Staatsministerium für Wirtschaft wird Staatsminister Dr. Pfeiffer noch nähere Unterlagen zuleiten.74

[XI.] Personalangelegenheiten

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, der im Auftrag des Kabinetts gebildete Ausschuß für Personalangelegenheiten habe der vom Staatsministerium der Finanzen beantragten Wiederernennung des ehemaligen Staatsbank-Präsidenten Gorter75 nur mit der Einschränkung zugestimmt, daß er nicht die Bezüge eines Staatsbank-Präsidenten, sondern lediglich die eines Staatsbank-Vizepräsidenten erhalten könne.76

Ministerialdirektor77 Dr. Ringelmann erklärt ergänzend, Gorter wolle unter allen Umständen wieder in den Genuß der vollen Bezüge eines Staatsbank-Präsidenten gelangen. Gorter glaube, hierauf einen Rechtsanspruch zu besitzen. Es bestehe sogar die Möglichkeit, daß er eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs herbeiführe.

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten stimmt der Ministerrat der Ernennung lediglich unter den beiden Voraussetzungen zu, daß Gorter die Zusicherung abgebe, keine Klage gegen den Bayerischen Staat am Verwaltungsgerichtshof anzustrengen, und daß er als Präsident der Staatsschuldenverwaltung lediglich die Bezüge eines Staatsbank-Vizepräsidenten erhält.

Der nächste Ministerrat findet am Dienstag, den 10. Januar um 10 Uhr Statt.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister