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Nr. 7324. August 1945 nachmittags

Capt. Schweizer:

1. Das beantragte Gesetz- und Verordnungsblatt kann gestartet werden. Es darf jedoch nicht an Zivilisten und an zivile Stellen verkauft werden, sondern ist nur für offizielle und halboffizielle Stellen bestimmt. Jede Ausgabe ist vor Drucklegung durch die Militärregierung zu genehmigen. Etwa 250 Exemplare werden jeweils von der M. Regierung gebraucht.390

2. Die Frage Lindau wurde besprochen und es wurde verabredet, daß ein kurzes Memorandum zur Weitergabe an höhere Stellen eingereicht werden soll.391

3. Die Frage eines Kurierdienstes für den Verkehr der Regierung mit den Regierungspräsidenten wurde erwogen.392 Die Bayerische Regierung soll einen Wagen beschaffen und die Militärregierung wird versuchen, das Benzin zu bekommen.393 Beabsichtigt ist ein zweimaliger Dienst in der Woche.