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Nr. 312. Juli 1945

Major Phillipps (anwesend Col. Bernstein vom Hauptquartier):

1. Verbände und Truppenteile der Armee nehmen ständig Lieferungen und Leistungen der Zivilbevölkerung in Anspruch. Es sollen in allen Fällen Requisitionsscheine gegeben werden, jedoch wird diese Vorschrift von den Truppen nicht immer eingehalten.138 Es wird gewünscht, daß Vorschriften an die unteren Verwaltungsinstanzen ergehen, damit die betreffenden Zivilpersonen eine entsprechende Entschädigung erhalten. Sofern Requisitionsscheine vorliegen, wird das übliche Verfahren ausreichen, im anderen Falle muß ein Untersuchungsverfahren vorgesehen werden.

2. Herr Reichsbankdirektor Padberg139 wurde eingehend über den derzeitigen Stand der Reichsbankorganisation befragt. Die Reichsbankhauptstelle München wird Zentralstelle für ganz Bayern, sie hat auch die bisherigen Funktionen der Devisenstelle hinsichtlich der gesperrten Konten und der Devisenwerte nach Gesetz Nr. 52 und 53 zentral für Bayern zu übernehmen. Personal muß eventuell vom Wirtschaftsministerium übernommen werden. Ein Kurierdienst wird wahrscheinlich genehmigt.

Auch über den sonstigen Stand des Bankwesens in Bayern wurden Auskünfte soweit als möglich erteilt.