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Nr. 2727. Juni 1945

Büro Col. Bromage:

1.) Entwurf der Radioansprache in deutsch und englisch abgegeben.119

2.) Wegen Entlassungspapiere[n] von Angehörigen der Dolmetscher-Kompanie gesprochen. Die Angelegenheit wird im günstigen Sinne weiterbehandelt.

Major Shearer:

1.) Entwurf des Rundschreibens wegen Zahlung von Besatzungskosten durch lokale Kassen übergeben.120

2.) Die Frage der Verwertung von Wehrmachtsgut, welches die amerikanischen Truppen nicht benötigen, wurde von Major Shearer aufgeworfen. Es wurde abgesprochen, daß die Preise für diese Güter von Sachverständigen, die ihrerseits von Regierungsinstanzen beaufsichtigt werden, festgesetzt werden sollen, damit keine Verschleuderung dieser Güter Vorkommen kann. Die Erlöse sollen an die Oberbürgermeister, Landräte oder Regierungspräsidenten fließen, mit der Auflage, dieselben sofort an die Landeshauptkasse weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang wurde auch kurz die Frage von Guthaben der Organisation Todt gestreift, aus denen Zahlungen an bayerische Baufirmen geleistet werden müßten. Besprechung zusammen mit anderen Fragen am Freitag.121

3.) Entwurf wegen der Regelung von Fragen des Familienunterhalts und der Pensionen von nichtbayerischen Beamten übergeben.

4.) Fragebogen Haag übergeben.

Col Brown, Detachment Oberbayern, nachmittag 3 Uhr. Anwesend Major Shearer, drei Offiziere der 3. Armee und General Fritsch122:

Besprechung über die Tragung von Ausgaben für Lazarette in Bayern. Es wird grundsätzlich beschlossen, daß alle sachlichen Ausgaben und die Ausgaben für Zivilpersonal vom Land Bayern zu tragen sind, welches seinerseits die entsprechenden Forderungen gegenüber dem Reich geltend macht. Das Verfahren ist das gleiche wie bei sonstigen Ausgaben für Besatzungskosten.123 Nicht in diesen Rahmen fallen also die Zahlungen für Wehrsold und Entlassungsgeld, die an die Insassen und das militärische Personal der Lazarette gezahlt werden. Diese werden von seiten der militärischen Dienststellen geleistet. Sofern die Lazarette gesperrte Konten bei Banken haben, soll die Sperrung aufrecht erhalten bleiben. Gegebenenfalls können diese Konten später zum Ausgleich der Forderungen an das Reich mit herangezogen werden. Gelegentlich dieser Besprechung wurde gesagt, daß nach den neuen Richtlinien Pensionen militärischer Art überhaupt nur noch an Kriegsversehrte gezahlt werden. Hinterbliebenengeld, Ruhestandspensionen und Familienunterhalt fallen weg, die Empfänger sind gegebenenfalls an die Wohlfahrtsbehörden zu überweisen. Es wurde bereits bei der Besprechung auf die Härte hingewiesen, die darin liegt, daß Soldaten, die aus irgendeinem nicht bei ihnen liegenden Grunde nicht entlassen werden, dadurch schwer benachteiligt sind, weil sie nicht für ihre Familien sorgen können. An die Soldaten selbst wird übrigens nur noch Wehrsold und gegebenenfalls das Entlassungsgeld von 80 bzw. 40 – RM gezahlt, alle anderen Vergütungen fallen ebenfalls weg.