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Nr. 6MinisterratssitzungDonnerstag, 26. Juli 1945 Beginn: 15 Uhr1
Anwesend: 2

Ministerpräsident Schäffer, Staatsrat Dr. Geßler, Wirtschaftsminister Dr. Lange, Kultusminister Dr. Hipp, Arbeitsminister Roßhaupter, Staatsrat Rattenhuber, Staatsrat Müller, Ministerialdirektor Fischer, Senatspräsident Dr. Ehard, Dr. Hoegner, Ministerialrat Dr. Geiger, Reichsbahnpräsident Rosenhaupt, Oberbürgermeister Dr. Scharnagl.

Protokoll: Oberregierungsrat Dr. Weinisch.

Tagesordnung:

[I. Flüchtlings- und Häftlingsangelegenheiten. II. Abtreibungsfrage. III. Etatfrage. IV. Vorläufige Geschäftsordnung. V. Titelverleihung an Dr. Held. VI. Feier des Maria Himmelfahrtstages. VII. Geschäftliche Mitteilung über die Erhebung des Statistischen Landesamtes über sämtliche Bedürfnisse des Landes Bayern. VIII. Dienstsiegel. IX. 1. Sitzung des Münchener Stadtrates. X. Fragebogen. XI. Pensionen. XII. Revision gegen Beamtenentlassungen. XIII. Hilfszug Bayern. XIV. Holzversorgung. XV. Wichtiges aus einzelnen Ressorts.]

I. Flüchtlings- und Häftlingsangelegenheiten

Der Herr Ministerpräsident gab den Inhalt eines Berichtes des Innenministeriums über Flüchtlingsfürsorge bekannt3 und machte hierzu nähere Ausführungen. Nach Mitteilung zweier amerikanischer Journalisten soll mit der Ausweisung aller Deutschen aus der Tschechoslowakei zu rechnen sein.4 Bezüglich der Flüchtlinge müssen entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, und zwar für die erste Aufnahme und dann im großen und ganzen. Das Rote Kreuz hat schon Sammellager bereitgestellt.5 Da eine andere bewegliche Einrichtung in Bayern nicht vorhanden ist und das Rote Kreuz diese Aufgabe freiwillig zu übernehmen bereit ist, wird der Anregung des Roten Kreuzes entsprechend ihm der Auftrag, den ersten Flüchtlingsstrom aufzufangen, erteilt. Die Verhandlungen können nur über die Militärregierung geleitet werden. Die Frage der finanziellen Sicherstellung ist besonders wichtig. Die Mittel hierfür müssen beschafft werden. Aufgabe wird sein, daß die Flüchtlinge nicht alle in Bayern aufgenommen werden müssen. Sie müssen gleichheitlich im deutschen Gebiet verteilt werden, immer aber wird die erste Aufnahme in Bayern zu erfolgen haben. Für den Fall, daß ein Sonderbeauftragter aufgestellt wird, wird ihm das Amtliche Bayerische Reisebüro unterstellt werden.

Dr. Scharnagl warf die Frage auf, ob das Rote Kreuz befugt ist, den einzelnen Gemeinden Weisungen und Aufträge zu geben.

Ministerialdirektor Fischer erklärte hierzu, daß nur die Landräte Aufträge erteilen können,6 so daß also das Rote Kreuz darum nachzusuchen hat.

Beschluß: Das Schreiben des Ministeriums des Innern vom 25.7. ds. Js. Nr. 4111/1 an den Bayer. Ministerpräsidenten, insbesondere der beiliegende Entwurf an das Rote Kreuz7 wird genehmigt.

>II. Abtreibungsfrage8

Die bisherigen Besprechungen in dieser Angelegenheit haben dazu gezwungen, den bisher vertretenen strengen moralischen Standpunkt zu lockern. Nach eingehender Aussprache, in der insbesondere Dr. Hoegner und Dr. Ehard nähere Ausführungen über den rechtlichen Standpunkt machten, wurde folgender Beschluß gefaßt:

Das Ministerium des Innern wird beauftragt, auf Grund des Rechtsgutachtens der Justizverwaltung ein Schreiben hinausgehen zu lassen, das zunächst gerichtet ist an die jeweils bestehenden Gerichte, Staatsanwaltschaften und im Abdruck an die Gesundheitsbehörden.9

III. Etatfrage

Die Militärregierung erklärte,10 daß der vorgelegte Haushaltsplan nicht der Genehmigung der Militärregierung bedarf, sondern in eigener Verantwortung erledigt wird. Der Etat tritt in Kraft. Er wird den einzelnen Ministerien mitgeteilt werden. Alle Referenten haben die Verantwortung für die Einhaltung der Haushaltsziffern. Bezüglich der Abgleichung des Etats bestand die Schwierigkeit, daß jede Kürzung von Löhnen formell der Genehmigung des großen Hauptquartiers bedarf. Daher wurde der Umweg der allgemeinen Steuer vorgeschlagen. Es braucht dann lediglich der Steuerentwurf vorgelegt zu werden, der ein allgemeiner Steuereinkommenentwurf ist.

Die Grundzüge sind: Von allen Einkommen, die jährlich 2.160 RM = monatlich 180 RM übersteigen, wird ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Steuer erhoben werden. Über den Prozentsatz können zur Zeit noch keine genauen Ziffern gemacht werden. Untere Grenze 20%, obere Grenze 30%.11 Praktisch wirkt sich dies also als Kürzung aller Einkommen aus. Dieser Entwurf liegt zur Zeit bei der Militärregierung. Die Frage, wer das Recht zur Gesetzgebung hat, wird von der Militärregierung geprüft. Die Verordnung würde als Verordnung des Bayer. Ministerpräsidenten erscheinen. Das Ziel dieses Entwurfs ist, die tote und überschüssige Kaufkraft, die mit 400 Milliarden in den Sparkassen liegt, abzubauen und jede weitere Steigerung dieser Kaufkraft zu verhindern. Das Erträgnis dieser Steuer wird nicht so hoch sein, wie man vielleicht annimmt. Es werden im Jahre etwa 420 Millionen Reichsmark in Betracht kommen. Inkraftsetzung am 1. Oktober 1945.12 Wenn der Gesetzentwurf fertig ist, wird noch eine besondere Sitzung stattfinden.13

Es werden weitere Vorschläge gemacht werden über die gleichzeitige Vereinigung der Frage der Kriegssachschäden mit dem Wiederaufbau. Der Grundgedanke hierfür ist, daß ein Programm geboten wird für den Wiederaufbau. Der bestehende Besitz, der den Krieg überstanden hat, muß in Form von staatlichen Hypotheken die Unterlage für Pfandbriefe abgeben, mit deren Hilfe dann der Aufbau beginnt. Je mehr der Aufbau steigt, um so mehr können die Hypotheken wieder abgebaut werden. Ein zweiter Grundgedanke betrifft die Gesundung des Bankwesens, es muß jede Panik vermieden werden. Die überschüssige Kaufkraft muß in einem System des Festfrierens und der stillen Verzinsung aufrecht erhalten werden. Über die Frage des umlaufenden Notengelds14 darf nicht gesprochen werden.

Etat und Steuern können in Bayern allein gemacht werden. Bayern will mit bestimmten Vorschlägen an das große Hauptquartier herantreten. Der Steuerentwurf wird den einzelnen Ministerien zugehen. Dazu wird der Ministerpräsident eine Rede halten, deren Besprechung beim Ministerrat vorher erfolgen wird.15

IV. Vorläufige Geschäftsordnung16

Ministerpräsident Schäffer machte über die vorläufige Geschäftsordnung nähere Ausführungen. Die Geschäftsordnung bezieht sich nur auf das gegenwärtige Stadium. Englische Übersetzungen können durch das Dolmetscherbüro17 des Ministerpräsidenten gehen. Es besteht einheitlich Einverständnis zu dieser Geschäftsordnung.

V. [Titelverleihung an Dr. Held]

Oberbürgermeister Dr. Scharnagl begründet seinen Antrag auf Titelverleihung an Dr. Held.18 Aus grundsätzlichen Erwägungen wird zur Zeit die Verleihung von Titeln abgelehnt. Im vorliegenden Fall wird der Kultusminister beauftragt, dem Jubilar persönlich die Wünsche der Landesregierung zu übermitteln und die Ermächtigung erteilt, dies in der entsprechenden Form in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

VI. Feier des Maria Himmelfahrtstages19

Grundsätzlich soll der Zustand vor 1933 wiederhergestellt werden, die Genehmigung der Militärregierung vorausgesetzt. Der Antrag des Kultusministers wird genehmigt.

VII. Geschäftliche Mitteilung über die Erhebung des Statistischen Landesamtes über sämtliche Bedürfnisse des Landes Bayern

Diese Erhebungen sollen wahrheitsgemäß und möglichst fundiert gemacht werden.20

VIII. [Dienstsiegel]

Minister Roßhaupter schnitt die Frage des Dienstsiegels an. Es erging folgender Beschluß:

Als Dienstsiegel der Ministerien und der untergeordneten Stellen wird das alte Dienstsiegel aus der Zeit vor 1933 wieder eingeführt.21

[IX. 1. Sitzung des Münchener Stadtrates]

Oberbürgermeister Dr. Scharnagl teilte mit, daß am 1. August die erste Sitzung des Münchener Stadtrates stattfindet. Die Amerikaner legen dieser ersten Sitzung große Bedeutung bei. Einladung erfolgt.22

[X. Fragebogen]

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt teilt mit, daß neue Fragebogen vorgelegt werden müssen über Beamte, die mehr als 6.000 RM im Jahr verdienen.23

[XI. Pensionen]

Der Ministerpräsident teilt folgendes mit: Nach Erklärung des Col. Bromage sollen alle Pensionen24 grundsätzlich aufrecht erhalten werden. Sie seien aber solange zu suspendieren, bis nachgewiesen werden könne, daß kein aktiver Nazi mehr darunter sei. Es wurde folgender Kompromiß erreicht: Nur diejenigen, deren aktives Gehalt 10.000 RM oder mehr betragen hat, sollen unter die Suspendierung fallen für die Zeit der Prüfung. Es wird die Weisung hinausgehen, daß die Pensionen, soweit sie 375 RM monatlich übersteigen, nicht ausbezahlt werden.25 Gleichzeitig muß dem Pensionisten ein Fragebogen zugehen, der ausgefüllt werden muß. Der Fragebogen ist an die auszahlende Kasse zu schicken, und diese gibt ihn dann dem Fiscal Officer bei der Militärregierung an den fünf Regierungssitzen weiter. Nur die Fragebogen derjenigen Personen, deren Pensionen durch die Landeshauptkasse gehen, werden durch die Militärregierung in der Holbeinstraße erledigt. Nach Prüfung der Fragebogen können die Pensionen sofort wieder ausgezahlt werden. Der große Fragebogen ist nur bei den Pensionen mit über 375 RM auszufüllen.26

[XII.] Revision gegen Beamtenentlassungen

Auf die Beamtenentlassung ist eine Gegenvorstellung möglich, wobei dringend empfohlen wird, daß zwei Zeugen, die ausdrücklich bereit sind und ausdrücklich darum bitten, gehört zu werden, angegeben oder Urkunden beigelegt werden.

Ministerialrat Dr. Geiger machte nähere Mitteilungen über den Behördenverkehr. Die unteren Behörden haben sich an den Organisationsplan zu halten.27

[XIII. Hilfszug Bayern]

Arbeitsminister Roßhaupter brachte dann den Hilfszug Bayern28 zur Sprache. Dieser Hilfszug Bayern soll für die Verpflegung der Städte im Winter und für Zwecke der Flüchtlingsfürsorge sofort zur Verfügung gestellt werden. Antrag auf Freigabe wird bei der Militärregierung gestellt. Der Zug wird nach [!] dem Roten Kreuz im Auftrag und nach Weisung der Landesregierung zur Verfügung gestellt.

[XIV. Holzversorgung]

Staatsrat Rattenhuber sprach über die Holzversorgung. Er regte eine Verbesserung an durch Austausch von Holz gegen Kohle.29 Der Landesforstmeister müßte nach Feststellung, welches Grubenholz vorhanden und ob es verfügbar ist, bei der Militärregierung beantragen, daß eine bestimmte Menge dem Wirtschaftsminister zur Verfügung gestellt wird. Staatsrat Rattenhuber berichtet weiter über Pläne des früheren Reichsministeriums über die Versorgung des Westens, wonach Bayern viel abzuliefern hätte. Das Innenministerium soll strenge Weisungen an die Landräte hinausgeben zwecks Unterbindung des wilden Tausches und Handels.30

[XV.] Wichtiges aus einzelnen Ressorts

Kultusminister Dr. Hipp teilte mit, daß die Schulen am 1. September wieder beginnen.31 Schwierigkeiten bietet die Frage der Lehrkräfte. Bezüglich der Hochschulen teilte er mit, daß die medizinische Fakultät anlaufen solle, die theologische ist genehmigt,32 die anderen noch nicht.

Arbeitsminister Roßhaupter berichtet über die Wahlordnung für die Betriebsobleute33 zum Zweck der Entnazifizierung der Betriebe und über ein Gutachten betreffend die Wiedereinrichtung von Gewerkschaften.34

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt behandelte kurz den Vorortverkehr.

Ministerialrat Dr. Geiger teilt mit, daß sich der Postscheckverkehr gut anlasse.

Bezüglich der Justizverwaltung wurde festgestellt, daß die Genehmigung des Justizministeriums durch das Hauptquartier in Frankfurt noch ausstehe,35 und Wirtschaftsminister Dr. Lange berichtet, daß Unruhe bestehe über die Verhaftungen in der Wirtschaft.36