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Nr. 237MinisterratssitzungDienstag, 9. November 1954 Beginn: 15 Uhr Ende: 17 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Hochwasserentschädigungen. III. Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes und über Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für den öffentlichen Dienst. IV. Verwahrung und Verwaltung militärischer Archivbestände. V. Beschluß des Bayerischen Landtags vom 7. Oktober 1954 betreffend Vorlage einer Aufstellung über die landwirtschaftliche Regiebetriebe. VI. Angriffe gegen die Bayerische Staatsregierung in Nr. 248 des „Volks-Echo“. VII. Firma Grundig, Fürth. VIII. Zuschüsse für Kantinenessen.

Zu Beginn der Sitzung beglückwünscht Staatsminister Dr. Hoegner den Herrn Ministerpräsidenten im Namen des Kabinetts zu seinem 67. Geburtstag.

Ministerpräsident Dr. Ehard dankt für die Glückwünsche und spricht die Hoffnung aus, daß das gute persönliche Verhältnis zwischen allen Kabinettsmitgliedern auch in Zukunft erhalten bleiben möge.

I. Bundesratsangelegenheiten

a) Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats am 12. November 1954

1. Entwurf eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder1

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde, da der Vermittlungsausschuß erst am 18. November 1954 tagen werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses seien zwei Mitglieder des Bundestags nicht erschienen, man habe daraufhin die Vertagung auf den 18. November 1954 vereinbart.

Offenbar bestehe eine gewisse Neigung, sich in der Weise zu einigen, daß die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten auf 50% festgesetzt würden, dabei gehe man aber von der Voraussetzung aus, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 38% begrenzt werde. Umstritten sei noch, ob die Bundesbeiträge schon für 1954 gesenkt werden sollten. Die Länder müßten sich dagegen aussprechen, persönlich glaube er, daß sich der Bundesfinanzminister damit auch abfinden werde.

Die Frage des Finanzverfassungsgesetzes2 habe er bewusst nicht weiter vorwärts gebracht, sie werde besser einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Jedenfalls glaube er, daß zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Einigung am 18. November erzielt werden könne.3

3. Entwurf eines Gesetzes über die Leistung von Zuschüssen an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie über die Versicherungspflicht ihrer Mitglieder in der Sozialversicherung6

Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG werden nicht erhoben, jedoch die Empfehlungen unter Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 347/1/54 unterstützt.7

4. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 18. August 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen8

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, keine Einwendungen nach Art. 76 Abs. 2 GG zu erheben.9

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist jedoch noch darauf hin, daß dieses Abkommen der mit den Vereinigten Staaten getroffenen Regelung nachgebildet sei.10 In Zukunft dürfe der Bund aber nicht mehr ohne Mitwirkung der Länder über solche Fragen verhandeln.11

5. Entwurf eines Ersten Gesetzes über besoldungsrechtliche Rahmenvorschriften12

Der Empfehlung des Finanzausschusses entsprechend wird beschlossen, dafür einzutreten, daß die Behandlung dieses Gesetzentwurfs bis Anfang Dezember 1954 zurückgestellt wird.13

6. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über besoldungsrechtliche Rahmenvorschriften14

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet weiter, der Koordinierungsausschuß sei der Meinung, man solle die Behandlung dieses Gesetzentwurfs bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückstellen, die für Anfang Dezember 1954 erwartet werde.15 Im übrigen liege ein Antrag der SPD-Fraktion betreffend der Gewährung von Weihnachtszuwendungen an Beamte, Beamtenanwärter, Verwaltungslehrlinge und Ruhegehaltsempfanger des Bayerischen Staates vor (Beilage 5962), über den der Landtag allerdings noch nicht Beschluß gefaßt habe.16

Staatssekretär Dr. Ringelmann empfiehlt, sich für die Zurückstellung auszusprechen, während Staatsminister Dr. Hoegner die Meinung vertritt, mit Rücksicht auf die noch ausstehende Entscheidung des Landtags über den Antrag der SPD-Fraktion solle man sich im Bundesrat der Stimme enthalten.

Der Ministerrat schließt sich dem letzten Vorschlag an.17

9. Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen21

Der Vorschlag des Finanzausschusses unter Ziff. I der BR-Drucks. Nr. 356/1/54 wird unterstützt, dagegen nicht derjenige des Agrarausschusses unter Ziff. II der gleichen Drucksache.

10. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1952 – Einzelplan XX –22

Bedenken sind nicht zu erheben.

11. Nachträgliche Mitteilung an den Bundesrat von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artl. Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel-Friedrichsort23

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen

12. Entwurf eines Bannmeilengesetzes24

In der Aussprache werden erhebliche Bedenken dagegen erhoben, daß den Präsidenten des Bundestags, des Bundesrats und des Bundesverfassungsgerichts durch dieses Gesetz Befugnisse eingeräumt werden sollen, deren Ausübung im Einzelfall als anfechtbarer Verwaltungsakt angesehen werden könnte.25

Ministerialrat Dr. Gerner erklärt, man habe überlegt, ob nicht Ausnahmen nur mit Zustimmung der zuständigen Landesregierung zugelassen werden sollten; man sei jedoch von diesem Vorschlag wieder abgekommen in der Befürchtung, daß evtl. dann an Stelle der Landesregierungen das Bundesministerium des Innern treten würde, was unter allen Umständen zu vermeiden sei.

Der Ministerrat beschließt, die Bedenken zurückzustellen und keine Einwendungen nach Art. 76 Abs. 2 GG zu erheben. Dabei werden die Empfehlungen unter Ziff. 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 355/1/54 unterstützt.26

13. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit27

Der Vermittlungsausschuß wird aus den unter Ziff. 1 mit 9 der BR-Drucks. Nr. 352/1/54 ersichtlichen Gründen angerufen.28

14. Entwurf eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt29

Zustimmung gemäß Art. 78 GG.

Außerdem wird eine Erklärung abgegeben, wonach Landesaufgaben gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzesbeschlusses des Bundestags dem Luftfahrt-Bundesamt nur zur Wahrnehmung, nicht aber der Substanz nach übertragen werden können.30

15. Entwürfe von Anordnungen zur Änderung der Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Anordnung über den Eisenbahngütertarif sowie zur Änderung der Vierten, Zehnten, Zwölften und Vierzehnten Anordnung über den Reichskraftwagentarif31

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.

16. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung32

Ministerialrat Dr. Gerner verweist auf den Beschluß des Ministerrats vom 28. September 1954, wonach bei Fahrzeugen der Klasse 1 und 4 ein Hubraum von 125 ccm vorgesehen werden soll. Im Koordinierungsausschuß habe außerdem der Vertreter des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr33 angeregt, eine Übergangsregelung bis 1. April 1955 vorzusehen; auch insoweit müßte ein Landesantrag gestellt werden.34

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Post unter Ziff. I 1 und II der BR-Drucks. Nr. 294/3/54 zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter Ziff. I 2 a und b und 3 a und b dieser Drucksache.35 Stattdessen wird ein Landesantrag dahingehend gestellt, daß bei Klasse 1 und Klasse 4 die Zahl 100 ersetzt wird durch 125 und die Verordnung erst am 1. April 1955 in Kraft treten soll.36

18. Nachtrag zum Voranschlag der Deutschen Bundespost für 195338

und

19. Voranschlag der Deutschen Bundespost für 1954 39

Kenntnisnahme.

20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 22 des Geschäftsraummietengesetzes vom 25. Juni 1952 (BGBl. I S. 338)40

Nach längerer Aussprache beschließt der Ministerrat, den Initiativantrag der Freien und Hansestadt Hamburg zu unterstützen. Bei der Fassung des Antrags sollen die Empfehlungen unter Ziff. II 1, 3 und 4 der BR-Drucks. Nr. 359/1/54 berücksichtigt und demgemäß der Vorschlag des Rechtsausschusses unter Ziff. II 2 entsprechend geändert werden.41

21. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht42

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes43

Zustimmung gemäß Art. 78 GG nach Maßgabe der Vorschläge des Vermittlungsausschusses vom 5. November 1954.44

und

25. Entwurf einer Verordnung über die Hopfenanbaufläche im Anbaujahr 195548

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.

26. Entwurf einer Vierten Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin49

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt werde voraussichtlich abgesetzt werden.

Im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Innenministeriums50 festgestellt, daß die Finanzierung des Flüchtlingswohnungsbaues bis heute noch nicht geklärt sei. Insbesondere sei die Frage der Rückstände aus den Jahren 1953 und 1954, sowie der laufenden Zahlungen aus dem Jahre 1954 noch nicht geregelt.51 Vielleicht sollte man doch versuchen, in den Ausschüssen zu entsprechenden Vorschlägen zu kommen; gegen die Absetzung könne man wohl nicht auftreten. An sich sei schon früher vereinbart worden, daß der Bundesratspräsident in dieser Angelegenheit mit dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister verhandeln solle, dies sei aber bisher noch nicht geschehen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Bundeskanzler wollte ursprünglich dem Bundesfinanzminister empfehlen, die Wünsche der Länder anzunehmen. Offenbar beabsichtige der Bundesfinanzminister aber trotzdem, den Betrag abzumindern, während Nordrhein-Westfalen auf der ursprünglichen Rechnung bestehe.52

27. Bestellung von Vertretern der Länder für den Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank53

Der Vorschlag des Ausschusses für Flüchtlingsfragen in der BR-Drucks. Nr. 342/1/54 wird unterstützt.54

b) Entwurf eines Gesetzes über das Kassenarztrecht56

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, es handle sich hier um einen Initiativgesetzentwurf des Bundestags, so daß eine Änderung nur mehr über den Vermittlungsausschuß möglich sei,

Es bestehe nun insofern eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kultus- und dem Arbeitsministerium, als das erstere ein großes Interesse daran habe, daß den Universitätspolikliniken das Recht verliehen werde, Kassenpatienten zu behandeln.57 Nach dem Gesetzentwurf richte sich die Inanspruchnahme der Universitätspolikliniken ausschließlich nach den mit den Krankenkassen abgeschlossenen Verträgen.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß die Zulassung zu den Krankenkassen an die Person gebunden sei und nicht auf Institutionen ausgedehnt werden könne. Wenn man die Polikliniken zulasse, so werde man sowohl auf den Widerstand der Ärzte und der Krankenkassen stoßen als sich auch in Widerspruch mit der Praxis aller anderen Länder stellen. Er schlage vor, zunächst keine Stellung zu nehmen sondern abzuwarten, bis die Sache im Bundesrat auf die Bayerische Regierung zukomme.

Ministerialrat Dr. Gerner erwidert, das sei nicht möglich, da ja – wie gesagt – nur die Anrufung des Vermittlungsausschusses in Betracht komme. Der Initiativantrag der Regierungsparteien werde auch in den Ausschüssen behandelt und komme dann als Gesetzesbeschluß des Bundestags auf den Bundesrat zu. Das Staatsministerium des Innern stimmt übrigens dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu, daß den Universitätspolikliniken Vergütungen in gleicher Höhe wie den Kassenärzten gewährt werden sollten.58

Staatsminister Dr. Oechsle betont, daß die Inanspruchnahme der Kliniken von den abgeschlossenen Verträgen abhängig sei; seiner Auffassung nach müsse das auch so bleiben. Bekanntlich müsse jeder einzelne Arzt um seine Zulassung kämpfen. Wenn nun Institutionen zugelassen würden, habe man einen Sturm in der gesamten Ärzteschaft zu erwarten. Generell sei ja die Überweisung an eine Klinik zugelassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, seines Wissens seien die Kliniken bisher fast völlig ausgeschaltet worden, Überweisungen seien nur in äußersten Notfällen vorgekommen. Er selbst bedauere, daß einem großen Teil der Kassenpatienten die Vorzüge einer klinischen Behandlung versagt blieben. Im übrigen frage es sich, ob es in der Tat jetzt schon notwendig sei, eine Entscheidung zu treffen?

Ministerialrat Dr. Gerner antwortet, das Kultusministerium habe gebeten, den Bayer. Bevollmächtigten dahin zu instruieren, daß die Wünsche des Ministeriums in den Ausschüssen vertreten würden. Dies könne aber solange nicht geschehen, als keine Übereinstimmung mit dem Arbeitsministerium bestehe.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, mit den Krankenkassen sei viel leicht eine Verständigung möglich, mit den Kassenärzten halte er es aber für ausgeschlossen.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit heute zurückzustellen.59

Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht – GKAR) vom 17. August 1955

c) Feststellungsklage des Freistaates Bayern gegen die Bundesrepublik Deutschland60

Ministerialrat Dr. Gerner. erinnert daran, daß der Ministerrat einem Vorschlag des Staatsministeriums des Innern entsprechend am 26. Oktober 1954 beschlossen habe, eine Feststellungsklage hinsichtlich der Anrechung von Bundeshaushaltsmitteln für die Umsiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aus überbelegten Ländern einzureichen. Es frage sich nun, ob diese Klage vom Herrn Ministerpräsidenten oder vom Herrn Staatsminister der Finanzen unterschrieben werden solle.

Es wird vereinbart, daß die Unterzeichnung der Klage durch den Herrn Staatsminister der Finanzen nach vorheriger Verständigung mit dem Herrn Staatsminister des Innern erfolgt.

Feststellungsklage Freistaat Bayern gegen Bundesrepublik Deutschland

II. Hochwasserentschädigungen61

Staatsminister Dr. Schlögl gibt eine Mitteilung des Staatsministeriums der Finanzen über die Aufteilung der Zuschüsse in Höhe von 15 Mio DM bekannt, die zur Behebung der Hochwasserschäden vorgesehen seien. Im einzelnen handle es sich um

1,30 Mio DM für Zinsverbilligungs-Zuschüsse,
3,50 Mio DM für Kommunen (Brückenbau, Straßenbau, kommunale Gebäude, Ausgaben für Bekämpfungsmaßnahmen)
2,00 Mio DM für den Wasserbau, Wasser- und Bodenverbände
1,70 Mio DM für Reserve einschl. Gunzesried
0,36 Mio DM für Regentalbahn
0,14 Mio DM für Rosenheim
9,00 Mio DM
6,00 Mio DM für Unterhaltsbeihilfe an Private
15 Mio DM

In den 6 Mio Unterhaltsbehilfe an Private seien 5 Mio DM Bundeszuschüssc enthalten, so daß der Bayerische Staat eigentlich nur 1 Mio DM zur Verfügung stelle. Er empfehle, die Reserve in Höhe von 1,7 Mio DM zu verringern, die ihm viel zu hoch erscheine. Auch halte er es für zweifelhaft, ob die Schäden in Gunzesried im Allgäu, die mit dem Hochwasscr nichts zu tun hätten, hier hereingenommen werden könnten. Schließlich müsse er noch die Frage stellen, wie es sich mit den Zuschüssen für die Regentalbahn verhalte.

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, die Regentalbahn habe sehr schwere Schäden erlitten, die Gleise seien auf eine weite Strecke hin weggeschwemmt worden, so daß der Betrieb 14 Tage eingestellt gewesen sei.

Staatsminister Dr. Schlögl fährt fort, sei es notwendig, die Kommunen in diesem Ausmaß zu berücksichtigen?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Gemeinden, z.B. Tittmoning, außerordentlich hohe Schäden erlitten hätten und zum Teil Schulden aufgenommen hätten. Die für ihre Zwecke vorgesehenen Zuschüsse könnten nicht gekürzt werden. Was Gunzesried betreffe, so seien diese Schäden durch einen Landtagsbeschluß zu den übrigen Hochwasserschäden hinzugenommen worden.62

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, im Augenblick komme es darauf an, möglichst rasch zu helfen; auch ihm scheine die Reserve zu hoch zu sein. Er befürchte Schwierigkeiten seitens des Bundes, der 5 Mio DM gegeben habe, wenn Bayern für die Beihilfen an Private nur 1 Mio DM bereitstelle. Immerhin könne man auf die Verteilung der 4 Mio DM aus dem Spendenfonds hinweisen, Mittel, die ja ausschließlich an Einzelpersonen verteilt worden seien. Aus diesen Geldern seien ja bekanntlich auch die Gesamtschäden, die nicht höher als 3 000 DM gewesen seien, geregelt worden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert dann die Aufteilung der Zuschüsse im einzelnen und betont, auch die Mittel für Wasserbau usw. kämen Privaten zugute. Wenn der Herr Landwirtschaftsminister aber der Auffassung sei, die Mittel reichten nicht aus, so könne er für das Staatsministeriun der Finanzen folgendes vorschlagen:

1. Die sogenannten Wandelkredite werden um 1 Mio DM auf 2 Mio aufgestockt. Allerdings mache er darauf aufmerksam, daß sie in der Zukunft den Haushalt belasten könnten, wenn sic nicht zurückgezahlt würden.

2. Die Beihilfen an Private werden von 6 auf 7 Mio DM durch Kürzung der Reserve um 1 Mio DM erhöht. Die Erhöhung müsse aber davon abhängig gemacht werden, daß sich die Schadensersatzansprüche der Kommunen klarer überblicken lassen, als es bis jetzt der Fall sei,

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden, während Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner für eine Verringerung der Reserve nur um 700 000 DM auf 1 Mio DM eintritt.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bemerkt, die Kürzung der Reserve um 1 Mio DM sei – wie gesagt – dann durchaus möglich, wenn die Feststellungen hinsichtlich der Kommunen erledigt seien.

Der Ministerrat beschließt, die Reserve zunächst um 700 000 DM zu kürzen und eine weitere Kürzung um 300 000 DM erst dann vorzunehmen, wenn die Ansprüche der Gemeinden endgültig geklärt seien.

Unwetterkatastrophen

III. Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes und über Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für den öffentlichen Dienst63

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf die Besprechung dieser Sache im Ministerrat vom 5. Oktober 1954 zurück und teilt mit, er habe inzwischen die Frage prüfen lassen, ob nach den Londoner Beschlüssen eine Verkündung des Gesetze vom 20. November 1950 möglich sei.

Bekanntlich sei damals die Verkündung des Gesetzes wegen des Einspruchs des amerikanischen Hohen Kommissars nicht erfolgt.64

Die Prüfung habe nun ergeben, daß eine Bekanntmachung des Gesetzes jedenfalls erst in Betracht komme, wenn die auf den Londoner Beschlüssen fußenden Vertragswerke in Kraft getreten seien. Zum anderen habe sich aber gezeigt, daß eine Reihe der Vorschriften des damaligen Gesetzes inzwischen in gleicher oder anderer Form in das soeben vom Landtag verabschiedete „Gesetz über versorgungsrechtliche Maßnahmen“ übernommen worden sei.65 Außerdem wolle das Staatsministerium der Finanzen abwarten, bis der Bund die geplanten beamtenrechtlichen Rahmenvorschriften erlassen habe. Er glaube deshalb, daß eine nachträgliche Bekanntmachung des damaligen Gesetzes nicht mehr zweckmäßig sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und über versorgungsrechtliche Maßnahmen vom 17. Dezember 1954

IV. Verwahrung und Verwaltung militärischer Archivbestände

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Staatsministers für Unterricht und Kultus vom 7. Oktober 1954 bekannt, wonach der Generaldirektor der staatlichen Archive Bayerns66 beantragt habe, die nach 1935 angefallenen militärischen Archivbestände im Bayer. Hauptstaatsarchiv an das Bundesarchiv abgeben zu dürfen. Dabei werde die Auffassung vertreten, daß die Wehrmachtsakten von 1935 ab zweifelsfrei als Reichsvermögen zu betrachten seien, das Bundesvermögen geworden sei.

Das erwähnte Schreiben schildere eingehend die Sach- und Rechtslage. Der Herr Kultusminister komme dann zu dem Schluß, daß an dem Eigentumsrecht des Bayerischen Staates auf alle militärischen Akten, die vor der Eingliederung des Bayer. Kriegsarchivs67 in das Heeresarchiv im Jahre 1936 angefallen seien, unbedingt festgehalten werden müsse. Dagegen glaube er, daß eine Abgabe der Wehrmachtsakten von 1935 bis 1945 an die von der Bundesregierung noch zu bestimmende Bundesstelle kaum zu vermeiden sei. Schließlich werde noch vorgeschlagen, die Abgabe der Akten an die Bedingung zu knüpfen, daß die Bundesregierung die Kosten für die Herstellung von Mikrofilmen oder Fotokopien der wichtigsten Aktenbestände übernehme und zwar als Ausgleich für die dem bayer. Staat seit 1945 für die Betreuung der Archivbestände erwachsenen Ausgaben.

Er selbst sei der Auffassung, daß dem von Herrn Staatsminister Dr. Schwalber vertretenen Standpunkt beigepflichtet werden könne.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.

Bayer. Kriegsarchiv

V. Beschluß des Bayerischen Landtags vom 7. Oktober 1954 betreffend Vorlage einer Aufstellung über die landwirtschaflichen Regiebetriebe68

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, mit Beschluß vom 7. Oktober 1954 hat der Landtag die Staatsregierung ersucht,

„dem Landtag möglichst umgehend eine Aufstellung über sämtliche im Besitz des bayerischen Staates befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe mit genauer Angabe von Lage, Größe, Art, Ziel und Rentabilität der Bewirtschaftung vorzulegen.“

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benötigt für die Bearbeitung des Beschlusses noch Angaben über die im Bereich anderer Staatsministerien befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe und bitte deshalb durch den Ministerrat die Federführung klären zu lassen.

Bedenken, die Federführung dem Landwirtschaftsministerium zu übertragen, bestünden wohl nicht.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Übertragung der Federführung an das Landwirtschaftsministerium einverstanden.

VI. Angriffe gegen die Bayerische Staatsregierung in Nr. 248 des „Volks-Echo“69

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest einen Auszug aus Nr. 248 des „Volks-Echo“ vom 26. Oktober 1954, der zweifellos eine Beleidigung der Staatsregierung darstelle.70 Das Amtsgericht München hat diese Nummer deshalb auch beschlagnahmt.

Im Ministerrat sei jedoch noch die Frage zu entscheiden, ob Strafantrag gestellt, d.h. die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt worden soll. Er persönlich sei der Auffassung, daß dies in diesem Falle geschehen müsse.

Der Ministerrat beschließt, die Genehmigung zur Strafverfolgung zu erteilen.

Verunglimpfung ders./Beleidigungsverfahren

VII. Firma Grundig, Fürth

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, in Wahlversammlungen, vor allem in Mittelfranken, werde behauptet, die Firma Grundig in Fürth habe auf Veranlassung des Bundeswirtschaftsministers einen erheblichen Steuernachlaß erhalten. An sich dürfe über derartige Vorkommnisse keine Auskunft erteilt werden. In der Tat sei aber keinerlei Steuernachlaß gewährt worden. Man könne also durchaus in Versammlungen derartigen Behauptungen in eigneter Form entgegentreten.

VIII. Zuschüsse für Kantinenessen

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt, überall werde als Zuschuß zum Kantinenessen für Betriebsangehörige ein Betrag von 60 Pfg. gewährt, während der Zuschuß in der Staatsverwaltung nur 30 Pfg. betrage. Er bitte zu prüfen, ob dieser Betrag nicht erhöht werden könne.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Karl Schwend Ministerialdirektor