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Nr. 229MinisterratssitzungDienstag, 14. September 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Zu Punkt III der Tagesordnung: Präsident Dr. Nagelmann und Oberbergrat Barth.

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber.

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bayerischen Ärztegesetzes. II. Interpellation betreffend Metallarbeiterstreik in Bayern. III. Bergbauliche und wirtschaftliche Lage des Bergwerks Marienstein. IV. Verkleinerung des Bundesauffanglagers Nürnberg-Valka und Errichtung eines neuen Lagers für Zwecke des sog. PEP-Programms. V. Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Vorbereitung ihrer Wahl in den Bayer. Landtag. VI. Personalangelegenheiten. VII. Berichte der Untersuchungsausschüsse des Bayer. Landtags.. VIII. Neugliederungsausschuß. IX. Reise des Bundesernährungsministers Dr. Lübke durch das bayerische Hochwassergebiet. . X. Versicherungsaufsicht. XI. Pflegesätze für Krankenanstalten.

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bayerischen Ärztegesetzes1

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, dieser Gesetzentwurf sei nach der Verabschiedung im Ministerrat vom 6. Juli 1954 dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zugeleitet worden. Den vom Senat gemachten Vorschlägen trage der jetzige Gesetzentwurf im wesentlichen Rechnung.2 Bedenken seien von keiner Seite erhoben worden, die Staatskanzlei rege lediglich an, in § 2 die Worte „und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu berichtigen“ anzufügen, da das Bayer. Ärztegesetz von 1946 auch in seinen nicht zu ändernden Bestimmungen verschiedene Mängel aufweise.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit dieser Anregung einverstanden.

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr stimme grundsätzlich den Änderungsvorschlägen des Senats zu, es empfehle aber, in § 1 Ziff. 4 b (Art. 3/1V) das Wort „Ziff. 1“ zu streichen, um auch die vorläufige Untersagung der Berufsausübung bei gröblicher Verletzung der ärztlichen Berufspflichten zu ermöglichen. Ferner müsse es nach Ansicht seines Ministeriums in § 1 Ziff. 24 d heissen: „Art. 22 Abs. 6“.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen beiden Änderungswünschen einverstanden.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, schließlich werde noch für § 1 Ziff. 26 b (Art. 25 Abs. 3) vorgeschlagen, die Worte „oder Vertreter“ beizubehalten, um dem Beschuldigten im berufsgerichtlichen Verfahren einen genügenden Rechtsschutz zu gewähren.

Der Ministerrat stimmt auch diesem Vorschlag zu, so daß Art. 25 Abs. 3 nun folgende Fassung erhält:

„(3) Der Beschuldigte kann sich eines Arztes oder einer Person, die die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzt, als Vertreter oder Beistands bedienen.“

Staatssekretär Dr. Brenner gibt zu überlegen, ob nicht in Art. 1 a Abs. 2 die Worte „ihr gleichgestellten“ entfallen müßten.

Ministerialrat Dr. Gerner empfiehlt, den Wortlaut zu lassen, weil zur Zeit Verhandlungen über die Anerkennung ausländischer Approbationen im Gang seien.

Art. 1 a wird nicht abgeändert.3

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bayerischen Ärztegesetzes

II. Interpellation betreffend Metallarbeiterstreik in Bayern4

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf die Interpellation zu sprechen, die in dieser Woche im Landtag eingebracht werde. Er sei der Meinung, sie könne und müsse völlig sachlich beantwortet werden.5

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß während des Streiks Vorwürfe gegen das Staatsministerium des Innern erhoben worden seien, die jeder Grundlage entbehrt hätten.6 Unter anderem sei behauptet worden, der Innenminister habe erst nach drei Tagen Polizei in Amberg eingesetzt; in Wirklichkeit sei die Bereitschaftspolizei7 bereits drei Stunden nach Beginn der Zwischenfälle in Amberg eingesetzt worden, nachdem vorher der dortige Oberbürgermeister8 die Weisung erteilt hatte, nichts zu unternehmen, um die Lage nicht zu verschärfen.

In der Interpellation werde er erklären, eine Polizei, die bei Zwischenfällen untätig zuschaue, sei schlechter als überhaupt kein Polizeieinsatz.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt anschließend einen Überblick über den Ablauf der Vorfälle in Amberg.

Was Augsburg betreffe, so habe er die Weisung des dortigen Oberbürgermeisters,9 nicht einzugreifen, aufgehoben. Im übrigen sei es völlig unwahr, wenn behauptet werde, er habe erklärt, die Kettenbildung von Streikposten sei erlaubt. Tatsächlich habe er in einer Besprechung mit den Gewerkschaften ausdrücklich festgestellt, daß Kettenbildung den Tatbestand der Nötigung darstelle und strafbar sei. Allerdings werde er in der Beantwortung auch darauf hinweisen müssen, daß die Forderung des Vereins der Bayer. Metallindustrie, bereits zu Beginn des Streiks Bereitschaftspolizei einzusetzen, unerfüllbar gewesen sei.

Außerdem werde er die einzelnen Erlasse des Innenministeriums bekanntgeben, die Antwort auf ein Schreiben des Vereins der Bayer. Metallindustrie und verschiedene Einzelweisungen, ferner werde er eine Darstellung der Rechtslage geben.

Weiterhin würden die Vorfälle in Augsburg und Amberg näher behandelt. In Augsburg seien schließlich 300 Mann Landpolizei eingesetzt gewesen, während sich in Amberg zum Schluß 800 Mann Polizei befunden hätten. Schließlich sei es auch das Verdienst des Innenministeriums gewesen, daß im Laufe der Zeit die Zahl der Streikposten wesentlich herabgesetzt worden sei.

Was den Fall Ingolstadt betreffe, so habe in der Tat der dortige Oberbürgermeister10 zunächst überhaupt keine Polizei eingesetzt. Er habe deshalb sofort den Regierungspräsidenten von Oberbayern angerufen, der dann den Vizepräsidenten11 nach Ingolstadt entsandt habe. In der Tat sei dann sofort Polizei in Ingolstadt eingesetzt worden, obwohl keine schwereren Zusammenstöße geschehen seien.

Außerdem werde er wohl die Frage des Einsatzes von Bundesgrenzpolizei, der teilweise gefordert worden sei, behandeln und betonen, daß dies schon rechtlich nicht möglich gewesen sei und dazu politisch völlig ausgeschlossen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint in diesem Zusammenhang, es wäre günstig, wenn es bei den Tarifverhandlungen gelinge, die Partner dahin zu bringen, daß sie sich damit einverstanden erklären, sich vor der Urabstimmung dem Schiedsverfahren zu unterwerfen.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß in einer Reihe von Tarifen diese Vereinbarung bereits getroffen sei. Bei der Metallindustrie bemühe er sich schon seit Jahren um diese Lösung, er werde jetzt neuerdings eine Empfehlung herausgeben. Ob es allerdings gelingen werde, auch hier zu dieser Abmachung zu kommen, sei ungewiss.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, diese Regelung hätte jetzt zumindest den Vorteil, daß die Urabstimmung12 solange hinausgezögert werde, bis eine Verständigungsbereitschaft vorhanden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf den Streik der öffentlichen Betriebe in Hamburg zu sprechen und bemerkt, die Bayerische Regierung müsse dafür sorgen, daß sich solche Vorfälle in Bayern nicht abspielten.13

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner unterstreicht die Notwendigkeit, bei den öffentlichen Versorgungsbetrieben ein Schlichtungsverfahren einzuschalten.

Staatsminister Zietsch berichtet, bei den Angehörigen des Öffentlichen Dienstes seien die Verhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und der ÖTV und DAG zu einem Abschluß gekommen und zwar auf der Grundlage, die er in der letzten Kabinettssitzung dargelegt habe.14 Der Bund habe nochmals durch einen Vertreter erklären lassen, daß er nicht geneigt sei, von sich aus etwas zu tun oder sich an den Verhandlungen zu beteiligen.

Zum Abschluß wird erörtert, wie sich die Koalitionsparteien im Landtag zu der Beantwortung der Interpellation durch den Herrn Staatsminister des Innern verhalten würden.

Staatssekretär Dr. Nerreter empfiehlt, zwischen der Beantwortung der Interpellation und der daraufhin folgenden Aussprache eine Besprechung unter den Koalitionsparteien abzuhalten.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.15

Streiks

III. Bergbauliche und wirtschaftliche Lage des Bergwerks Marienstein16

Staatsminister Dr. Seidel weist kurz auf die Problematik hin. Das Staatsministerium der Finanzen habe eine Vormerkung ausgearbeitet, das die Stillegung des Bergwerkes vorsehe.17 Die Öffentlichkeit habe sich bekanntlich in starkem Maße mit dieser Frage befaßt. Nun liege im Landtag ein Antrag des BHE vor, 750 000 DM in drei Jahresraten zur Aufschließung weiterer Kohlenflöze in Marienstein zur Verfügung zu stellen.18

Oberbergrat Barth erklärt, damit erhebe sich die Frage, sollen wir gleich Schluß machen in Marienstein oder sollen wir die 750 000 DM noch dran setzen. Es stehe fest, daß die Verhältnisse im Nordflügel sehr ungünstig seien und von einer völligen Vertaubung gesprochen werden könne, d.h., daß dort keine Kohle mehr vorhanden sei. Auf der südlichen Seite der Mulde sei dagegen noch Kohle vorhanden, sie werde zur Zeit in einer wirtschaftlich gesehen unrentablen Art und Weise gewonnen. Allerdings hätten die Untersuchungen in diesem Teil des Bergwerks gute Flöze angetroffen, so daß jetzt die Ergebnisse weit besser seien als bisher. Die Frage sei nun, was sich unter dieser jetzt abgebauten Sohle befinde. Einzelheiten seien natürlich nicht bekannt, es sei aber zu berücksichtigen, daß jedenfalls beim Südflügel Kohle vorhanden sei, beim Nordflügel dagegen nicht mehr. Wo sich die Grenze zwischen beiden Teilen befinde, könne nicht mit Sicherheit angegeben werden. Es sei lediglich zu vermuten, daß die Vertaubungszone weit in die sogenannte Mulde hineinreiche.

Nach Abbau der jetzt erschlossenen Vorräte in 2–3 Jahren sei keine Kohle mehr da, d.h., daß praktisch mit einer völlig neuen Erschließung begonnen werden müsse, also mit der Anlage eines leistungsfähigen Muldenschachts, um von dort aus entsprechende Querschläge zu machen. Natürlich müsse diese Erschließung rechtzeitig eingeleitet werden, um in drei Jahren mit dem Abbau der neu vorgerichteten Kohlenmengen anfangen zu können. Es würde außerordentlich hohe Summen erfordern, wenn erst in 2–3 Jahren erschlossen werde. Der dem Landtag vorliegende Antrag gehe deshalb auch dahin, schon jetzt entsprechende Mittel zu bewilligen. Die Entscheidung über den neu zu erschließenden Muldenschacht bedeute gleichzeitig die Entscheidung über die Stillegung von Marienstein.

Eine Prognose zu stellen sei schwierig, man könne lediglich vermuten, daß keine sehr erheblichen Flöze mehr erschlossen werden können. Persönlich glaube er, daß die dritte vom Finanzministerium in der Note vom 5. Juli 195419 aufgezeigte Möglichkeit zutreffen werde, daß nämlich eine von der bisherigen Kohlenführung nicht wesentlich verschiedene mit den üblichen Schwankungen der Flözstärken erschlossen werden könne.

Präsident Dr. Nagelmann führt aus, er kenne Marienstein seit über 30 Jahren, schon in dieser Zeit habe es sich bei dem Bergwerk vorwiegend um ein soziales Problem gehandelt. Wirtschaftlich werde Marienstein voraussichtlich nie werden, die Frage sei jetzt akut, was bei einer Stillegung mit den Belegschaftsmitgliedern angefangen werden könne. Schon früher habe man versucht, andere Industrie dorthin zu bringen, es sei aber leider nie gelungen. Freilich sei es ein Vorteil, daß mit Staatsmitteln errichtete Wohnungen vorhanden seien und auch ein Bahnanschluß bestehe.

Wieviel Kohle sich noch in der Mulde befinde, sei in der Tat völlig unbekannt. Eines stehe fest, daß die weitere Aufschließung mit großen technischen Schwierigkeiten verbunden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis der Berichte dahin zusammen, daß jedenfalls nicht gesagt werden könne, welches Ergebnis weitere Bohrungen hätten. Daraus ergebe sich das Problem, was zu tun sei, wenn das Bergwerk in der Tat stillgelegt werden müsse? Sei schon irgendein Plan aufgestellt worden? Er halte es für unmöglich, im Landtag von Seiten der Staatsregierung aus zu erklären, Marienstein werde stillgelegt werden, ohne daß man gleichzeitig entsprechende Vorschläge machen könne.

Staatsminister Zietsch führt aus, die jetzt aufgeschlossenen Vorkommen reichten bis 1956, bis zu diesem Zeitpunkt seien Betriebszuschüsse von 3,5 Mio DM und Investitionen von 1 Mio DM erforderlich. Zu diesem Betrag kämen dann noch die unter Umständen benötigten 750 000 DM für die Erschließung hinzu. Wenn diese Erschließung Erfolg haben sollte, so benötige man in den folgenden etwa sieben Jahren weitere 8 Mio DM an Betriebszuschüssen und mindestens nochmals 3 Mio DM für Investitionen. 1963/64 werde es dann endgültig aus sein. Im einzelnen dürfe er auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Juli 1954 verweisen, wo auf Seite 7ff. unter Ziff. 3 die Folgerungen aus der gegenwärtigen Lage gezogen würden. Er empfehle, die Situation mit den Fraktionen der Koalitionsparteien zu besprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dazu sei er nur in der Lage, wenn er genaue Vorschläge darüber machen könne, in welcher Form und in welchem Zeitraum die in Marienstein beschäftigten Arbeitnehmer anderweitig untergebracht werden könnten.

Staatsminister Dr. Seidel bemerkt, der Finanzminister habe ohne Zweifel damit recht, daß keine brauchbaren Argumente für die Weiterführung sprächen. Andererseits wisse das Kabinett, daß das soziale Problem im Vordergrund stehe und man vor die Arbeiter, die ihre Pflicht in der Zeit des Kohlenmangels vollauf erfüllt hätten, mit einer nur negativen Feststellung nicht hintreten könne. Deshalb sei er auch der Meinung des Herrn Ministerpräsidenten, daß eine negative Feststellung mit einem positiven Vorschlag verbunden werden müsse, der aufzeige, wie Arbeit und Brot geschaffen werden könne. Ein solcher Plan bestehe in der Tat bisher noch nicht, eine koordinierte Anstrengung der beteiligten Ministerien, der Finanzen, für Arbeit und soziale Fürsorge und für Wirtschaft und Verkehr habe noch nicht stattgefunden. Der dem Landtag vorliegende Antrag gehe dahin, 750 000 DM in drei gleichen Jahresraten bereit zustellen, augenblicklich würden also 250 000 DM benötigt. Er sei dafür, diesen Betrag zu riskieren, um entweder neue Kohlenvorräte zu finden oder um doch wenigstens Zeit zu gewinnen nach anderen Arbeitsmöglichkeiten Umschau zu halten.

Staatsminister Dr. Oechsle unterstützt Herrn Staatsminister Dr. Seidel nachdrücklich und betont, wenn man sich die Aufwendungen vergegenwärtige, die der Herr Finanzminister für Marienstein für erforderlich halte, so müsse es doch möglich sein, dort Industrie anzusiedeln, wenn der Staat entsprechende Anstrengungen mache, Was die jüngeren Bergleute betreffe, so könnten diese anderswo untergebracht werden, es bleiben aber jedenfalls noch genug Arbeitskräfte übrig.

Staatsminister Zietsch hält demgegenüber eine baldige Entscheidung für unumgänglich, die seiner Meinung nach nur lauten könne, daß Marienstein 1956 stillgelegt werde. Ein neuer Plan könne nur aufgestellt werden, wenn die Entscheidung in dieser Richtung gefallen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, er sei überzeugt, daß der Antrag im Landtag eine Mehrheit finden werde. Auch er glaube, es sei richtig, zunächst 250 000 DM zu verwenden und in etwa einem Jahr festzustellen, daß weitere Bohrungen zwar aussichtslos seien, man aber immerhin in der Zwischenzeit die Möglichkeit gefunden habe, andere Arbeitsplätze zu schaffen.

Staatsminister Zietsch bemerkt, man könne 3 Mio DM aufwenden, um neue Industrie zu gewinnen, Bergleute umzusiedeln usw.

Staatsminister Dr. Seidel gibt zu bedenken, daß eine Erklärung der Staatsregierung, sie werde versuchen, andere Industrien anzusiedeln und dafür Mittel zur Verfügung zu stellen, zur Folge haben könne, daß die jungen Bergleute sofort abwanderten und die Förderung damit noch unwirtschaftlicher werde als bisher. Er halte es dann schon besser zu sagen, Marienstein werde im Jahre 1956 stillgelegt, die Staatsregierung sei aber in der Lage, bis dorthin sämtliche Arbeitnehmer unterzubringen. Eine solche Erklärung sei aber jetzt untragbar und vor den Wahlen kaum möglich, deshalb halte er es für zweckmäßiger, 750 000 DM zu opfern, um entsprechende Zeit für die Neuplanung zu gewinnen.

Präsident Dr. Nagelmann stellt fest, daß es mit 250 000 DM nicht getan sei; man brauche vielmehr sofort die ganze Summe, um die entsprechenden Arbeiten durchführen zu können. Er glaube, daß alles in allem mindestens l,5 Mio DM notwendig seien, um zu klären, ob abbauwürdige Kohlenvorkommen vorhanden seien. Der blinde Schacht allein koste bestimmt über 700 000 DM, dann erst könnten Längsverbindungen geschaffen werden. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, daß schon relativ bald festgestellt werden könne, ob überhaupt Kohle vorhanden sei.

Staatsminister Dr. Oechsle spricht sich dafür aus, zu dem Antrag positiv Stellung zu nehmen, dann würden wenigstens die Arbeitnehmer in Marienstein überzeugt, daß alles für sie getan werde. Die Neuplanung müsse systematisch vorbereitet werden, vor allem müsse man wissen, welche Summen dafür gebraucht würden.

Staatsminister Dr. Seidel bemerkt, das Wirtschaftsministerium habe an einen holzverarbeitenden Betrieb gedacht, weil die Bergleute hiefür am ehesten geeignet seien, während ein metallverarbeitender Betrieb nicht in Frage komme.

Staatssekretär Krehle führt aus, die Regierung könne gegen den Antrag nur sprechen, wenn sie in der Lage sei, sofort Aufschluß zu erteilen, welche Zuschüsse für die Ansiedlung neuer Industriebetriebe bereitgestellt werden könnten; dazu sei sie aber nicht in der Lage.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Seidel antwortet Präsident Dr. Nagelmann, wenn nicht sofort mit dem Bau des Blindschachts begonnen werde, könne man nicht mehr rechtzeitig den Anschluß finden.

Auf Vorschlag von Staatsminister Dr. Seidel wird dann beschlossen, im Landtag etwa folgendes zu erklären:

Die Staatsregierung habe zwar große Bedenken, noch weitere Mittel für die Erschließung neuer Schächte des Bergwerks Marienstein aufzuwenden, es liege ihr aber daran, Sicherheit über etwa vorhandene Kohlenvorkommen zu gewinnen.

Nach der Ansicht der Sachverständigen sei leider mit einem negativen Ergebnis zu rechnen. Die Staatsregierung schlage deshalb vor, den Versuch zu unternehmen, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn ihr das gelinge, würden die jetzigen Maßnahmen zur Erschließung sofort eingestellt werden.

Staatssekretär Dr. Nerreter schlägt vor, noch hinzuzufügen, daß der beantragte Betrag von 750 000 DM nicht ausreichen werde.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Staatsminister Dr. Seidel regt an, jeder der beteiligten Herren Staatsminister möge sofort einen Vertreter bestimmen, damit die heute besprochenen Pläne verarbeitet werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Federführung beim Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr liege und bittet Herrn Staatsminister Dr. Seidel, entsprechende Schreiben an die anderen Herren Staatsminister zu richten.

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt, ein solches Vorhaben werde wahrscheinlich auch von der Bundesanstalt in Nürnberg unterstützt werden.20

IV. Verkleinerung des Bundesauffanglagers Nürnberg-Valka und Errichtung eines neuen Lagers für Zwecke des sog. PEP-Programms21

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Regierungslager Valka sei bekanntlich im Frühjahr 1954 aufgelöst, die dortigen Baracken abgebrochen worden.22 Dagegen bestehe das Bundesauffanglager noch fort, ein Teil dieses Lagers sei von einer Mauer umfaßt, während der andere sich aus 17 sog. PEP-Baracken23 zusammensetze. Die Belegung dieses Lagers sei in letzter Zeit stark zurückgegangen, so daß das Innenministerium auf Grund eines Antrags der Regierung von Mittelfranken den Abbruch der 17 Baracken angeordnet habe. Diese Anordnung habe zu Protesten von Seiten verschiedener Bundesministerien, des Auswärtigen Amtes und des Hohen Kommissars für Flüchtlinge geführt. Auf Weisung der amerikanischen Regierung sei die amerikanische Militärverwaltung aufgefordert worden, im Bereich der US-Zone ein für ein neues Lager geeignetes Objekt frei zu machen; sie habe daraufhin u.a.die ehemalige Gendarmerie-Kaserne in Zirndorf benannt. Andererseits werde dieses Objekt dringend für die bayerische Bereitschaftspolizei, für die es auch sehr geeignet sei, benötigt. Die Frage sei nun, wie sich die Bayerische Staatsregierung in diesem Fall verhalten solle. Grundsätzlich seien die Amerikaner zu einer nochmaligen Erörterung der Angelegenheit bereit, er bitte deshalb von der Bayerischen Staatskanzlei aus mit dem Ziel zu verhandeln, die Zirndorfer Kaserne für die Bereitschaftspolizei zu erhalten. Dann sei allerdings der Abbruch der Baracken des Valka-Lagers nicht möglich. Die Situation sei deshalb schwierig, weil die Stadt Nürnberg den Abbruch der Baracken fordere und gegen die angeordnete Aussetzung protestiert habe. Vor der weiteren Möglichkeit, die Kaserne in Zirndorf den Amerikanern zu überlassen, müsse er warnen.

Staatssekretär Dr. Nerreter spricht sich dagegen aus, auf die Zirndorfer Kaserne zu verzichten und bemerkt, es sei nicht einzusehen, warum Ausländerlager nur in Bayern errichtet werden sollten.

Staatssekretär Stain fügt hinzu, vor vier Wochen sei bereits mit dem Abbruch begonnen worden, auf Veranlassung der Amerikaner habe man wieder abgestoppt. Diese beabsichtigten, ein Auswanderungslager zu errichten, eine Sache, die an sich im Interesse der deutschen Stellen liege. Wie schon der Herr Innenminister gesagt habe, befinde man sich in einer höchst schwierigen Situation, da die Amerikaner den Abbruch verhindern wollten, die Stadt Nürnberg aber mit allen Mitteln dafür eintrete.

Staatssekretär Dr. Nerreter bestätigt, daß ein Ausländerlager in Zirndorf die Stadt Nürnberg in der Tat von neuem belasten würde.

Der Ministerrat vereinbart, daß die Bayerische Staatskanzlei im Auftrag des Herrn Ministerpräsidenten Verhandlungen mit den amerikanischen Stellen führen solle mit dem Ziel, die Zirndorfer Kaserne für die Bayerische Bereitschaftspolizei zu erhalten. Ein Beschluß hinsichtlich des Abbruches der PEP-Baracken wird nicht gefaßt.24

Valka/Langwasser

V. Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Vorbereitung ihrer Wahl in den Bayerischen Landtag

Staatsminister Zietsch führt aus, bei der Beratung der neuen Urlaubsrichtlinien für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Bayern im Ministerrat vom 20. Juli 1954 sei davon abgesehen worden, eine Bestimmung aufzunehmen, wonach den Angehörigen des öffentlichen Dienstes ein besonderer Urlaub zum Zwecke der Bewerbung um ein Mandat in den Bayer. Landtag zu gewähren sei.25 Das Finanzministerium schlage jetzt für die diesjährige Landtagswahl folgenden Beschluß der Staatsregierung vor:

„Die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Bayerischen Staates erhalten auf Antrag zur Vorbereitung ihrer Wahl in den Bayerischen Landtag für die Zeit von zwei Monaten vor dem Wahltag Urlaub unter Weitergewährung ihrer Dienstbezüge. Die Beurlaubung setzt voraus, daß der Antragsteller seine Aufnahme in den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe glaubhaft macht. Der Urlaub wird von dem Dienstvorgesetzten erteilt.

Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen der Aufsicht des Bayerischen Staates unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, für ihre Bediensteten, soweit es die Verhältnisse zulassen, die gleiche Regelung zu treffen.“

Der Ministerrat beschließt diesem Vorschlag entsprechend.26

Landtagswahl 1954

VI. Personalangelegenheiten

1. Auf Vorschlag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird beschlossen, den Regierungsdirektor in der Ministerialforstabteilung Johannes Heckel27 zum Ministerialrat zu ernennen.

2. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium des Innern beabsichtige, die Leitung der Abt. VI des Ministeriums28 Herrn Ministerialrat Dr. Gillitzer29 zu übertragen, nachdem der bisherige Leiter, Ministerialrat Dr. Reuter, offensichtlich infolge Überanstrengung verstorben sei.

Staatssekretär Stain spricht sich gleichfalls dafür aus, die Leitung der Abt. VI Ministerialrat Dr. Gillitzer zu übertragen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, das Staatsministerium des Innern werde also die Bestellung vornehmen, ein Beschluß des Ministerrats sei nicht erforderlich, er habe das Kabinett lediglich im Hinblick auf die Bedeutung dieser Stelle unterrichten wollen.

VII. Berichte der Untersuchungsausschüsse des Bayer. Landtags30

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß in der heutigen Sitzung des Landtags Berichte der Untersuchungsausschüsse besprochen würden, unter anderen derjenige über die Verluste bei der Filmfinanzierung.31 Das Kabinett müsse sich darüber klar werden, wie es sich verhalten solle, insbesondere hinsichtlich der Vorwürfe gegen Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, die völlig unberechtigt seien.

Er schlage deshalb vor, daß der Herr Staatsminister der Finanzen sich für Herrn Dr. Ringelmann einsetze, während er einiges zur Rechtfertigung seines Ministerialdirigenten Dr. Zehler sagen werde.

Man könne vielleicht daran denken, von Seiten der Staatsregierung aus zu schweigen, wenn lediglich Schlußfolgerungen gezogen aber keine Anträge gestellt werden. Wenn aber schwere Beschuldigungen gegen Dr. Ringelmann aufgestellt würden, müsse die Regierung Stellung nehmen, insbesondere in irgendeiner Form ausdrücken, daß sie nicht in der Lage sei, diese Schlußfolgerung zu teilen.

Staatsminister Zietsch empfiehlt, diesen Bericht in dieser Woche noch zurückstellen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Nerreter entgegnet, er halte es für zweckmäßig, eine Antwort vorzubereiten und sofort Stellung zu nehmen, wenn dies möglich sei.

Staatsminister Zietsch bemerkt, er müsse heute noch zu einer Sitzung nach Bonn fahren und könne unmöglich an der Sitzung teilnehmen, deshalb müsse eine Verschiebung versucht worden.

Es wird vereinbart, den Herrn Präsidenten des Bayer. Landtags um die Verschiebung dieses Berichts zu ersuchen.32

Residenztheater
zur Prüfung der Staatsbürgschaften für Filmkredite

VIII. Neugliederungsausschuß33

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der frühere Oberfinanzpräsident von Nürnberg Dr. Grabower34 habe als Mitglied des Neugliederungsausschusses im Auftrag des Reichskanzlers a.D. Dr. Luther die Regierungspräsidenten von Ansbach35 und Bayreuth um Material gebeten, aus dem die Auswirkungen der Zusammenlegung bezw. Trennungen der Regierungsbezirke Mittel- und Oberfranken in den Jahren 1933 und 1947 zu ersehen seien.36 Er sei der Meinung, daß dies mit der Tätigkeit des Neugliederungsausschusses überhaupt nichts zu tun habe. Die Regierungspräsidenten hätten deshalb eine Weisung erhalten, zur Sicherung einer einheitlichen Stellungnahme der Staatsregierung nicht unmittelbar Aufschlüsse zu erteilen, sondern diese über das Innenministerium vorzulegen.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, er habe den Ausschuß bei seiner Reise in Oberfranken begleitet, dabei sei gelegentlich auch von der Zusammenlegung der Regierungsbezirke gesprochen worden. Er habe dabei aber ausdrücklich gesagt, das sei eine rein innerbayerische Angelegenheit, die den Ausschuß in keiner Weise berühre.

Staatsminister Dr. Seidel bemerkt, in nächster Zeit sei eine Sitzung des Luther-Ausschusses, an der alle Mitglieder teilnehmen. Er bitte, ihm als Mitglied des Ausschusses das Material herüberzugeben, er werde diese Angelegenheit dann zur Sprache bringen und vorher auch den Herrn Landtagspräsidenten, der gleichfalls dem Ausschuß angehöre, verständigen.

Ministerialdirektor Dr. Schwend berichtet in diesem Zusammenhang, der Neugliederungsausschuß werde anläßlich seiner Besichtigungsreise in Baden-Württemberg auch die Städte Ulm und Neu-Ulm besuchen.37 Es sei zu erwarten, daß die Regierung in Stuttgart in München anfrage, ob Bedenken gegen diesen Besuch bestünden.38 Der Sekretär des Ausschusses, Herr Ministerialrat Dr. Schröder meine, es sei zweckmäßig, keine Bedenken geltend zu machen.

Staatsminister Dr. Seidel meint, in einem solchen Falle müßten sämtliche bayerische Mitglieder des Ausschusses auftreten.39

Ministerialdirektor Dr. Schwend fährt fort, anschließend an Ulm und Neu-Ulm werde das Gebiet Tauberbischofsheim und Wertheim besichtigt; Schröder bitte, daß auch an dieser Fahrt bayerische Mitglieder teilnehmen. Was Neu-Ulm betreffe, so glaube Schröder, es sei zweckmäßig, auch den Regierungspräsidenten von Augsburg zuzuziehen. Reichskanzler a.D. Dr. Luther mache leider den Fehler, zu den verschiedenen Informationsreisen nach Gutdünken Mitglieder einzuladen.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt dazu mit, der Plan zu einer Besichtigung von Ulm und Neu-Ulm sei auf Drängen des Präsidenten des Baden-Württembergischen Landesarbeitsgerichts zustande gekommen, der immer wieder versuche, die bayerische Stadt Neu-Ulm zu seinem Bezirk zu schlagen.

Staatsminister Dr. Seidel bittet, daß die Staatskanzlei eine Zusammenfassung der sich aus der Tätigkeit des Ausschusses ergebenden Problematik anfertige und ihm dann zuleite.

Staatsminister Weinkamm stellt fest, daß die Frage Ulm und Neu-Ulm ausführlich bei der Bereisung Bayerns besprochen worden sei, es sei also recht merkwürdig, daß diese Städte jetzt abermals besucht würden.

Abschließend wird vereinbart, daß Herr Staatsminister Dr. Seidel die Angelegenheit Dr. Grabower in der nächsten Ausschußsitzung zur Sprache bringt, ferner daß an der Besichtigung von Ulm und Neu-Ulm Regierungspräsident Martini teilnimmt.40

Sachverständigenausschuß für die Neugliederung des Bundesgebiets

IX. Reise des Bundesernährungsministers Dr. Lübke durch das bayerische Hochwassergebiet41

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, der Bundesernährungsminister werde anschließend an die Agrarministerkonferenz42 in München die bayerischen Hochwassergebiete besichtigen. Es handle sich dabei im wesentlichen um die Besichtigung von Wasserbauanlagen, nachdem offenbar hiefür Bundesmittel zur Verfügung stünden. Die Oberste Baubehörde habe bereits einen Plan für die Reise aufgestellt. Er glaube jedoch, daß es nicht genüge, wenn Herr Bundesminister Dr. Lübke nur von dem Leiter der Obersten Baubehörde begleitet werde und schlage deshalb vor, ein Mitglied des Kabinetts zu benennen.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt sich bereit, Bundesminister Dr. Lübke bei dieser Reise zu begleiten.

X. Versicherungsaufsicht

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Wirtschftsministerium habe den Entwurf einer Verordnung herausgegeben, wonach die Aufsicht über die Privatversicherungen nur den Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken übertragen werde. Wenn der Frage auch keine allzu große Bedeutung zukomme, müsse er sich doch gegen diese Verordnung wenden, da seiner Meinung nach ein Verwaltungsprinzip durchbrochen werde, wenn man einzelne Regierungen hervorhebe.

Staatsminister Dr. Seidel begründet die Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Regelung und verweist auf die dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr im Gesetz eingeräumte Ermächtigung.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt seine Bedenken zurückziehen zu wollen.

XI. Pflegesätze für Krankenanstalten

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, das Bundeswirtschaftsministerium habe in einem Erlaß an die Preisbildungsstelle die Pflegesätze für Krankenanstalten festgesetzt. Daraufhin habe Ministerpräsident Zinn von Hessen das Bundeswirtschaftsministerium gebeten, von diesem Erlaß Abstand zu nehmen, weil er nicht mit den Ländern abgesprochen und die Zustimmung des Bundesrats erforderlich sei. Das Bundeswirtschaftsministerium habe den Erlaß trotzdem bekanntgemacht; die Frage, ob die Zustimmung des Bundesrats notwendig sei, halte er für offen.

Er dürfe vorschlagen, einen Brief an den Bundesratspräsidenten zu richten mit der Bitte, die Verordnung in den Ausschüssen des Bundesrats zu behandeln. Wenn diese zu dem Ergebnis kämen, daß die Verordnung rechtlich bedenklich sei, müsse die Sache eben dann entsprechend weiter verfolgt werden.

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, auch nach Auffassung des Arbeitsministeriums sei die Sache rechtlich zweifelhaft. Zur Behandlung komme in erster Linie der Wirtschaftsausschuß des Bundesrats in Betracht, ferner der Sozialpolitische und vielleicht auch der Rechtsausschuß.

Auch Staatsminister Dr. Seidel empfiehlt, in einem Schreiben an den Bundesratspräsidenten die Erörterung der Verordnung in den zuständigen Ausschüssen anzuregen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Abschließend wird vereinbart, auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung die Zuständigkeitsregelung in der Energieaufsicht zu setzen.43

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Karl Schwend Ministerialdirektor