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Nr. 11MinisterratssitzungMontag, 5. Februar 1950 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei).1

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung. II. Gesetz über die Zahlung von Pensionen, Renten oder sonstigen Versorgungsbezügen in Fällen einer politischen Belastung. III. Antrag Dr. Malluche und Fraktion (Beilage 25). IV. Entwurf einer Verordnung über die Fluß- und Teichmuschel als Gegenstand des Fischereirechts. V. Errichtung der Produktenbörse Würzburg e.V. als amtliche Warenbörse. VI. Preisinterpellation. VII. Vorgänge im Landesentschädigungsamt. VIII. Personalangelegenheiten. IX. [Bayerische Ostgebiete]. [X. Straßenbau in Ostbayern]. [XI. Zusammenarbeit des Rechts- und Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags mit der Staatsregierung].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung2

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung sei dem Bundesrat am 30. Januar 1951 zugegangen, worauf das Präsidium zunächst beraten habe, ob man ihn jetzt schon auf die Tagesordnung der Sitzung am 2. Februar 1951 setzen solle. Während dieser Beratung sei ein Schreiben der Gewerkschaften gekommen, das eine Reihe von Abänderungsanträgen enthalten habe mit der Begründung, dieser Entwurf entspreche nicht den Wünschen der Gewerkschaften und stehe im Gegensatz zu den von den Sozialpartnern vereinbarten Richtlinien.3 Diese Erklärung habe sehr überraschend gewirkt, bis er selbst dann am nächsten Vormittag durch eine Reihe von Gesprächen folgendes erfahren habe:

Die angebliche Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern habe in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden, nachdem zwar auf der einen Seite Vertreter der Gewerkschaften, auf der anderen Seite außer dem Bundeskanzler lediglich einzelne maßgebliche Leute aus der Industrie, aber nicht die offiziellen Vertreter der Arbeitgeberverbände zugegen waren. Tatsächlich scheine man nur die gegenseitigen Meinungen abgeglichen und Richtlinien festgelegt zu haben.4

Er habe dann einen Brief an den Bundeskanzler geschrieben und auf die Widersprüche hingewiesen.5 Der Bundesarbeitsminister habe ihm im Laufe des Tages dann mitgeteilt, er habe den Auftrag, den Brief an den Kanzler mündlich zu beantworten: Zwar entspreche dieser Entwurf den vereinbarten Richtlinien, in einigen Punkten sei aber von den Verhandlungspartnern keine präzise Stellungnahme bezogen worden und man habe deshalb diese Lücken ausgefüllt. Dazu habe das Bundesarbeitsministerium den Auftrag erhalten, einen Gesetzentwurf vorzulegen.6 Die Gewerkschaften behaupteten nun, es sei bereits ein Referentenentwurf vorausgegangen, mit dem sie einverstanden seien.7

Strittig sei in der Hauptsache der § 13, wobei das Gesetz nur für Betriebe gelte, die mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigten oder8 ein Nennkapital von mehr als einer Million DM hätten.9 Die Gewerkschaften erklärten, der Referentenentwurf habe statt diesen nur 300 Arbeitnehmer als Grenze vorgesehen. Storch10 dagegen bestreite diese Behauptung mit dem Hinweis auf die sogenannten Hattenheimer Beschlüsse, in denen man sich über diese Frage bereits geeinigt habe.11

Angesichts dieser Situation sei der Antrag im Bundesrat gestellt worden, den Gesetzentwurf doch auf die Tagesordnung zu setzen, wogegen sich dann auch kein Widerspruch ergeben habe.12 Er selbst habe dann vorgeschlagen, in diesem Fall den Entwurf anzunehmen, sich aber gleichzeitig vorzubehalten, die Änderungsanträge, die schon vorlägen oder noch zu erwarten seien, in den vereinigten Ausschüssen13 zu beraten und dann nochmals dem Bundestag14 vorzulegen, demgemäß sei dann auch beschlossen worden.15

Im Laufe seines Aufenthaltes in Bonn habe er sich übrigens bei den Gewerkschaften über die bei der Gewerkschaftsleitungen selbst und bei den Arbeitnehmern bestehenden Meinungen informiert. Jedenfalls scheine es ihm danach dringend notwendig zu sein, die Entscheidung nicht mehr lange hinauszuzögern und er halte es für sehr gut, daß der Bundesrat bereits beschlossen habe.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, er habe eine vergleichende Zusammenstellung ausarbeiten lassen, in der die Regierungsvorlage, die sogenannten Richtlinien vom 27. Januar 1951, die Vorschläge aus dem Schreiben des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 1. Februar 1951 und die wesentlichsten Bemerkungen der Bundesratsausschüsse enthalten seien.16 Dazu stelle er fest, daß sich bisher der Wirtschaftsausschuß noch nicht geäußert habe. Er halte es für notwendig, daß das bayerische Kabinett bis Mittwoch zu dem Entwurf und den Abänderungsvorschlägen Stellung nehme und zu einer einheitlichen Auffassung komme. Heute fänden überdies nochmals Verhandlungen zwischen Dr. Kost17 und Dr. Henle18 einerseits und Dr. Deist19 und Herrn vom Hoff20 andererseits statt, um vielleicht zu einer Einigung über den schon erwähnten § 13 sowie den gleichfalls umstrittenen § 9 zu kommen.21 Was § 13 betreffe, so werde von den Gewerkschaften ein neuer Abs. 2 vorgeschlagen, der Ausnahmen vorsehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, der Widerstand der Arbeitgeber scheine sich versteift zu haben, die Argumentation der Gewerkschaften scheine aber gleichfalls nicht ganz klar zu sein.

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß bei der Vereinbarung der Richtlinien überhaupt keine Größenordnung bei den Betrieben genannt worden sei. Storch habe ursprünglich eine Begrenzung auf 500 Arbeitnehmer vorgeschlagen, sei dann auf 1000 hinaufgegangen.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß er noch keine Einwendungen geltend gemacht, sondern nur im Wirtschaftsausschuß erklärt habe, man könne ein so wichtiges Gesetz nicht aus dem Handgelenk beraten. In seinem Ministerium sei der Entwurf bisher noch nicht bearbeitet worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das vom Bundesrat bestimmte Gremium, bestehend aus je vier Mitgliedern des Rechts-, Arbeits- und Wirtschaftsausschusses, habe den Auftrag, den Gesetzentwurf erst zu bearbeiten und ferner die von den Gewerkschaften und vom Arbeitgeberverband einlaufenden Anträge zu behandeln; das Ergebnis müsse dann vom Bundesrat festgelegt werden.22

Staatsminister Dr. Oechsle betont die Notwendigkeit, sich morgen im Ministerrat zu einigen, da am Mittwoch wieder eine Sitzung in Bonn sei. Daß tatsächlich keine echte Einigung zwischen den Sozialpartnern zustande gekommen sei, halte er für sehr bedauerlich. Jedenfalls sei es notwendig, daß er selbst sich mit Herrn Staatsminister Dr. Seidel einige.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß auch Ministerpräsident Arnold23 äußerst überrascht gewesen sei, als der Bundesrat den Brief des Gewerkschaftsbundes erhalten habe. Dabei habe tatsächlich jedermann den Eindruck gehabt, daß eine tatsächliche Vereinbarung zustande gekommen sei. Er könne sich deshalb auch nicht vorstellen, wie die Dinge weiter im Bundestag ablaufen würden.

Der Ministerrat beschließt, am Dienstag, den 6. Februar, vormittags 11 Uhr, eine Sitzung abzuhalten und dabei außer den übrigen Bundesratssachen vor allem den Gesetzentwurf über die Mitbestimmung zu beraten.24

II. Gesetz über die Zahlung von Pensionen, Renten oder sonstigen Versorgungsbezügen in Fällen einer politischen Belastung25

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob der von Herrn Ministerialdirektor Sachs26 vorgelegte Gesetzentwurf mit dem Finanzministerium abgeglichen worden sei?27

Ministerialdirektor Sachs erwidert, er habe diesen Entwurf möglichst rasch ausarbeiten müssen, weil eine große Lücke entstanden sei, die unbedingt habe ausgefüllt werden müssen.28 Bisher habe er nur eine telefonische Äußerung aus dem Finanzministerium mit unbedeutenden Änderungsvorschlägen erhalten; unter anderem werde angeregt, im § 8 zwischen die Worte „ihren“ und „Rechtsfolgen“ das Wort „bisherigen“ einzuschalten, womit er sich durchaus einverstanden erkläre.29 Auch auf die Anregungen des Finanzministeriums zu kleinen Änderungen der Begründung könne er ohne weiteres eingehen.

Eine der schwierigsten Angelegenheiten des ganzen Befreiungsgesetzes sei die Behandlung der Frage der Kriegsbeschädigtenrenten gewesen; alle Versuche, hier bei den Beratungen im Länderrat etwas zu erreichen, seien gescheitert.30 Infolgedessen habe man den Ausweg gefunden, im Gnadenweg nach Art. 53 BefrG alle KB-Renten zu gewähren.31 Es sei aber nicht gerade angenehm, etwas im Gnadenweg zu machen, was gesetzlich geregelt werden könne. Infolgedessen habe er auch aus dem Gesetzentwurf die KB-Renten überhaupt herausgenommen. Ebenso mißlich war die Frage der Renten aus der Sozialversicherung, weshalb das Ministerium für politische Befreiung auch hier in allen Fällen im Gnadenweg die Zahlung ermöglicht habe.32

Sodann werden die einzelnen Bestimmungen kurz besprochen, wobei sich Herr Staatsminister Dr. Oechsle bereit erklärt, zuzustimmen, allerdings halte er gewisse Änderungen des § 2 für notwendig.33

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird sodann vereinbart, dem Gesetz grundsätzlich zuzustimmen mit der Maßgabe, daß sich Herr Ministerialdirektor Sachs noch mit den Staatsministerien der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge wegen verschiedener Einzelheiten in Verbindung setze.

Ministerialdirektor Sachs weist noch darauf hin, daß in dem Entwurf die Renten von Angestellten der NSDAP nicht eigens geregelt seien. Er bitte um Zustimmung des Kabinetts, Versorgungsbezüge, die lediglich aus Diensten, die in der NSDAP geleistet worden seien, stammten, dem Gnadenweg zu überlassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, hier handle es sich lediglich darum, wie weit Rechtsansprüche auf Grund früherer Pensionsverträge mit der Partei geltend gemacht werden könnten.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt sein Einverständnis mit dem Entwurf, regt aber an, sich doch noch einmal mit der Frage der ehemaligen Reichsnährstandsbeamten und -angestellten zu befassen. Es handle sich um etwa 100 Personen, die zum Teil sogar politisch verfolgt seien und auf unregelmäßige Unterhaltsbeiträge des Reichsnährstandstreuhänders angewiesen seien.34

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt zu und stellt fest, daß es bei einigen früheren Angestellten der Gewerkschaften ähnlich sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, an sich seien Durchführungsbestimmungen bezüglich des Vermögens des Reichsnährstandes zu erwarten, die Angelegenheit gehe aber nicht vorwärts. An sich hätte Bayern alles Interesse daran, daß hier endlich eine Regelung komme.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, neuerdings einen Vorstoß in dieser Richtung zu machen und gleichzeitig bald eine Abrechnung des Reichsnährstandstreuhänders zu verlangen.

Was den vorliegenden Gesetzentwurf betreffe, so dürfe er wohl nochmals feststellen, daß der Ministerrat grundsätzlich zugestimmt habe und nach der endgültigen Einigung zwischen dem Finanz- und Arbeitsministerium einerseits und Herrn Ministerialdirektor Sachs andererseits die Zuleitung an den Landtag erfolgen könne.35

III. Antrag Dr. Malluche36 und Fraktion (Beilage 25)37

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als unmöglich, auf diesen Antrag einzugehen.38 Gerade jetzt, nachdem die Entscheidung über die Landsberger Häftlinge gefallen sei, sei es ausgeschlossen, ein nochmaliges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten zu verlangen.39

Staatssekretär Dr. Koch stimmt zu und macht darauf aufmerksam, daß es sich ja bisher bei den Landsberger Häftlingen keineswegs um die Wiederaufnahme der Verfahren, sondern nur um die Frage der Vollstreckung gehandelt habe. Er werde eine Antwort der Bayerischen Staatsregierung an den Rechts- und Verfassungsausschuß des Landtags in dieser Sache vorbereiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, vielleicht könne man darin auch ausführen, alle Wünsche der Verteidigung der Landsberger Häftlinge von Abgeordneten, Organisationen usw. seien an den Hohen Kommissar McCloy weitergegeben worden, außerdem habe der Ministerpräsident wiederholt mit diesem mündlich verhandelt. Vielleicht könne man dann noch kurz auf die Unmöglichkeit, eine Nachprüfung der Urteile zu erreichen, hinweisen und natürlich auch auf den endgültigen Abschluß in den letzten Tagen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.40

IV. Entwurf einer Verordnung über die Fluß- und Teichmuschel als Gegenstand des Fischereirechts41

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, das Bayer. Staatsministerium der Justiz habe schon vor geraumer Zeit mitgeteilt, daß es keine verfassungsrechtlichen Bedenken habe, die Änderung des Fischereigesetzes durch eine Verordnung der Staatsregierung herbeizuführen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner widerspricht mit dem Hinweis auf Art. 70, der zweifellos in diesem Fall ein neues Gesetz erfordere;42 auch der Hinweis auf Art. 55 der Bayer. Verfassung schlage nicht durch.43 Er trete dafür ein, doch bezüglich der Fluß- und Teichmuschel ein Gesetz zu machen.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend zu verfahren.44

V. Errichtung der Produktenbörse Wurzburg e. V. als amtliche Warenbörse

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, im Jahre 1946 habe die Industrie- und Handelskammer Würzburg Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer amtlichen Warenbörse gestellt. Der Verein Produktenbörse Würzburg sei dann am 15. Juli 1949 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragen worden. Das Wirtschaftsministerium sei im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Auffassung, daß nach der Errichtung der Bayer. Warenbörse in München auch die Errichtung einer amtlichen Warenbörse in Nordbayern geboten sei.

Rechtliche Grundlage für die Erteilung der Genehmigung biete § 1 des Börsengesetzes, wonach die Genehmigung von der Landesregierung erteilt werde.45 Er bitte den Ministerrat, die Genehmigung zu erteilen.

Der Ministerrat beschließt, die Errichtung der Produktenbörse Würzburg e.V. als amtliche Warenbörse zu genehmigen.

VI. Preisinterpellation46

Staatsminister Dr. Seidel stellt zunächst fest, daß es notwendig sei, dem Landtag ein Bild zu geben über die Preisentwicklung bei nicht mehr preisgebundenen Nahrungsmitteln und Gebrauchsartikeln. Dem Landtag und der Öffentlichkeit müsse auch gesagt werden, wie sich nach Auffassung der Staatsregierung die künftige Preisentwicklung gestalten werde. Er habe nun seine Auffassung schriftlich niedergelegt und käme zu dem Ergebnis, daß zwar auch in den nächsten Monaten noch Preissteigerungen Vorkommen würden, diese aber eine nur verhältnismäßig geringe Steigerung der Lebenshaltungskosten mit sich führen würden unter der Voraussetzung, daß die Bestrebungen von Industrie und Handel, die Verteuerung abzufangen, erfolgreich seien.

Wahrscheinlich werde schon bald eine Stabilisierung des internationalen Rohstoff- und Preisniveaus erfolgen und zwar zunächst durch den Lohn- und Preisstop in Amerika. Schwierig sei aber eine Prognose in Westdeutschland mit Rücksicht auf den westdeutschen Rüstungsbeitrag. Könne dieser Betrag durch direkte Steuern finanziert werden, so würden die Preissteigerungstendenzen nicht verstärkt werden. Bei einer zusätzlichen Kreditausweitung ergebe sich aber ein anderes Bild. Bisher erkläre das Finanzministerium, daß es allen Anforderungen gewachsen sei und zwar im wesentlichen durch Erschließung neuer direkter Steuerquellen. Die Frage sei nun, ob man bei dieser Situation einen generellen Preisstop einführen könne? Nach reiflicher Überlegung verneine er diese Frage, weil dabei die notwendige Beschränkung der knappen Welthandelsgüter nicht erreicht würde und deshalb sehr rasch eine Verknappung und Rationalisierung erfolgen könnte. Es sei unmöglich, ein vollkommenes Zwangswirtschaftssystem einzuführen, auch aus der Überlegung heraus, daß ein Preisstop zwangsläufig auch einen Lohnstop nach sich führen müsse.

Er sei deshalb der Meinung, daß oberste Richtschnur die Erhöhung des Sozialprodukts sein müsse. Zwar seien durch die Abhängigkeit von den zu importierenden Rohstoffen enge Grenzen gezogen, mehr allerdings noch durch die Knappheit von Kohle, Eisen, Stahl und Strom. Was die Kohlenversorgung betreffe, so werde jetzt durch die Senkung des Exportsolls eine gewisse Erleichterung eintreten, wovon dann auch Eisen und Stahl abhängig seien. Trotzdem müsse darauf geachtet werden, die Investitionstätigkeit zu erhöhen. Allerdings werde das weitgehend durch die schematische restriktive Kreditpolitik der Bank deutscher Länder verhindert. In einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums seien eine Reihe von sehr guten Vorschlägen gemacht worden, wonach unter anderem die Investitionen in die sogenannte Engpaßproduktion hineingelenkt werden müßten. Außerdem werde darin eine Kombination zwischen Kreditschaffung und restriktiven Maßnahmen auf bestimmten anderen Gebieten vorgeschlagen.

Zusammenfassend könne er folgendes feststellen:

1. Die Sicherung und Lenkung der Investitionen müßte im Sinne dieses Gutachtens durchgeführt werden;

2. zur Durchführung des Exportprogramms sei auf seine Initiative hin ein Unterausschuß des Bundesrates entstanden, der wichtige Vorschläge an das Bundeswirtschaftsministerium gemacht habe;

3. zur Rohstoffsicherung habe der Bundesrat dem Ermächtigungsgesetz47 und dem Gesetz über die Errichtung der Warenstelle48 zugestimmt.

Vor allem weise er aber auf folgendes hin:

Man könne den gut bezahlten Industriearbeitern zunächst gerade noch den augenblicklichen Zustand zumuten, nicht aber den 10 Millionen Unterstützungs- und Wohlfahrtsempfängern. Diesem großen Personenkreis müsse man helfen und zwar sowohl durch die Ausgabe von Verbilligungsscheinen als auch durch Erhöhung der Renten.

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt, bei den Arbeitslosenunterstützungsempfängern sei bereits eine 10%ige Erhöhung erfolgt.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, ferner müsse man schon jetzt, für den Fall einer grundlegenden Änderung der Weltlage, vorsorgliche und zeitgerechte Bewirtschaftungsmaßnahmen vorbereiten.

Er glaube, wenn man dies alles im Landtag erkläre, könne man die Interpellanten zufriedenstellen.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt diesen Ausführungen zu und stellt fest, daß er sich schon vor etwa vier Wochen ähnlich geäußert habe. Dies sei aber auch die Anschauung aller maßgeblichen Wirtschaftsinstitute. Das Beispiel, das England mit seinem sogenannten Utility-Programm gegeben habe, sei sehr beachtenswert. Notwendig halte er es aber auch, die Handelsspannen zu überwachen, weil zweifellos der Handel außerordentlich gut verdiene.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, die Industrie habe von der Kostensenkung tatsächlich großen Gebrauch gemacht. Was den Handel betreffe, so habe dieser in den letzten Monaten ein geradezu vorbildliches Verhalten an den Tag gelegt. Er habe nicht gehortet und auch seine Nachbestellungen hielten sich im normalen Rahmen; dabei wolle er vor allem die Bekleidungsindustrie und das Bekleidungsgewerbe überhaupt erwähnen. Auf anderen Gebieten seien ähnliche Bestrebungen zu bemerken, die man unterstützen müsse. Dabei sei es zweckmäßig, auf einheitliche Stabilisierungsmaßnahmen49 der gewerblichen Spitzenverbände zu dringen, um auf diese Weise eine Kontrolle der Handelsspannen zu erreichen.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, er sei grundsätzlich mit den Ausführungen des Herrn Wirtschaftsministers einverstanden. Man habe nur zwei Möglichkeiten: Bei mangelndem Angebot müsse man entweder die Preise frei lassen oder gleich die völlige Bewirtschaftung einführen. Man könne deshalb in der Beantwortung der Interpellation sagen, daß man die ungesunde Entwicklung durch Kreditlenkung und Bewirtschaftung der wichtigsten Rohstoffe abfangen wolle.

Staatsminister Dr. Seidel stellt abschließend fest, daß er seinen Entwurf den Staatsministerien der Finanzen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Arbeit und soziale Fürsorge zuleiten werde, nachdem grundsätzliches Einverständnis bestehe. Man könne sich dann noch in der morgigen Kabinettssitzung über die endgültige Formulierung unterhalten.50

VII. Vorgänge im Landesentschädigungsamt51

Staatsminister Dr. Müller gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Untersuchung und teilt mit, daß bisher drei große Fälschergruppen festgestellt worden seien. Die Staatsanwaltschaft habe nun ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Dr. Auerbach eingeleitet. Er halte es übrigens nach wie vor für dringend notwendig, daß sich der Ministerrat mit dem Gutachten des Obersten Rechnungshofs beschäftige.52

Staatsminister Dr. Zorn sichert zu, Dr. Auerbach sofort von seinem Amt zu suspendieren, sobald seine Belastung ausreichend festgestellt sei. Er sei dafür, Klarheit zu schaffen und es stimme nicht, daß von seiten des Finanzministeriums Vergleichsverhandlungen geführt worden seien. Leider habe Dr. Auerbach immer wieder, obwohl es ihm untersagt sei, Erklärungen an die Presse abgegeben. Andererseits sollte auch die Staatsanwaltschaft sich möglichst in ihren Veröffentlichungen zurückhalten. Da ihm bisher der Tatbestand nicht ausreichend genug geklärt zu sein scheine, habe er Dr. Auerbach nur veranlaßt, sich jeder Amtshandlung zu enthalten und mit der Vertretung Herrn Pflüger53 und Oberregierungsrat Blessin54 beauftragt; Dr. Auerbach habe zur Zeit keine Unterschriftsberechtigung mehr.

Staatsminister Dr. Müller erinnert daran, daß Herr Staatsminister Dr. Zorn in der letzten Ministerratssitzung ersucht worden sei, Dr. Auerbach zu einer sofortigen Zurücknahme seiner Erklärung über den „Frontalangriff gegen die Wiedergutmachung“ usw. zu veranlassen. Bisher sei dies aber noch nicht erfolgt. Dr. Auerbach gebe immer wieder Erklärungen der Presse ab und drohe offen; er müsse deshalb suspendiert werden.

Staatsminister Dr. Zorn verliest sodann ein Schreiben des Herrn Dr. Auerbach, in dem dieser feststellt, er habe die Äußerung bezüglich des „Frontalangriffs“ lediglich am Telefon Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann gegenüber gemacht, was anscheinend ein Journalist mitgehört habe.55

Staatssekretär Dr. Ringelmann bestätigt dies und fügt hinzu, Dr. Auerbach habe erklärt, wenn die Schließung des Amtes länger dauere, so könne die Öffentlichkeit sagen, die Wiedergutmachung werde gestoppt und das bedeute einen Angriff gegen die Wiedergutmachung und das Judentum.

Nach längerer Aussprache wird beschlossen:

1. Nachdem gegen Dr. Auerbach ein staatsanwaltschaftliches Verfahren eröffnet ist, wird der Herr Staatsminister der Finanzen ersucht, die bisherigen Ermittlungen zu prüfen und dann über die Suspendierung des Herrn Dr. Auerbach zu entscheiden.

2. Das Landesentschädigungsamt wird allmählich wieder eröffnet, je nach dem Gang der Untersuchung.

Gleichzeitig wird beschlossen, vorläufig darüber keine Presseveröffentlichung herauszugeben.56

VIII. Personalangelegenheiten

1. Ernennung des Regierungspräsidenten von Oberbayern57

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er beabsichtige, dem Ministerrat die Ernennung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts München, Dr. Kneuer,58 zum Regierungspräsidenten von Oberbayern vorzuschlagen.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, er habe in einer der letzten Sitzungen erklärt, daß er Ministerialdirigent Dr. Heilmann59 vom Wirtschaftsministerium für besonders geeignet als Regierungspräsident halte und er wolle deshalb seinen Vorschlag erneuern. Dr. Heilmann sei bayerischer Beamter gewesen und dann lange Jahre im Reichsministerium.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Staatsminister Dr. Hoegner, ihm seinen Vorschlag herüberzuschicken, man könne dann im nächsten Ministerrat entscheiden.60

2. Amt für Verfassungsschutz61

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß Herr Rechtsanwalt Schefbeck, der sich bereiterklärt habe, das Amt für Verfassungsschutz zu übernehmen, ein Monatsgehalt von 1000 DM brutto und eine Aufwandsentschädigung von 500 DM verlange.

Staatsminister Dr. Zorn erhebt dagegen Bedenken, worauf Ministerpräsident Dr. Ehard anregt, die Angelegenheit nochmals mit dem Finanzministerium zu besprechen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht den Vorschlag, eine Regelung wie bei den Abteilungspräsidenten des Landesamts für Vermögensverwaltung zu treffen.62

3. Staatssekretär a.D. Jaenicke63

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, daß Herr Staatssekretär a.D. Jaenicke anscheinend nicht ganz zutreffende Behauptungen über seine Bezüge aufgestellt habe, jedenfalls sei er von Bundesminister Lukaschek64 darauf angesprochen worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, ein aufklärendes Schreiben an den Herrn Bundesminister Lukaschek zu richten. Im übrigen habe er persönlich, ebenso wie Herr Staatssekretär Dr. Oberländer, Herrn Jaenicke wiederholt vorgeschlagen, seine Tätigkeit im Rahmen der Flüchtlingsverwaltung fortzusetzen. Natürlich müsse er sich dabei mit dem Herrn Innenminister und Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer in Verbindung setzen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt dazu noch, die Pensionsvorlagen für die früheren Staatssekretäre Jaenicke und Dr. Grieser würden in allernächster Zeit vor den Ministerrat kommen.65

IX. [Bayerische Ostgebiete]

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die Besatzungsmacht offenbar großes Interesse an den bayerischen Ostgebieten habe; so habe unter anderem der Landeskommissar in den letzten Tagen eine Reise in die Oberpfalz und nach Niederbayern gemacht. Nachdem Professor Dr. Shuster von niemand begleitet worden sei, sei zu befürchten, daß er nicht immer die richtigen Eindrücke erhalten habe. Er schlage deshalb vor, beim Landeskommissariat anzuregen, daß er bei derartigen Besichtigungsreisen jeweils von einem Herrn der beteiligten Ressorts begleitet werde. Von örtlicher Seite würden öfters große Dinge vorgetragen, die nicht immer den Tatsachen entsprächen und von den Amerikanern nicht richtig beurteilt werden könnten. Er halte es für zweckmäßig, in einem offiziellen Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten darauf hinzuweisen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[X. Straßenbau in Ostbayern]

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, er sei vor einiger Zeit mit dem Landeskommissar von Nürnberg nach München gefahren und habe ihn auf den geplanten Aufbau von strategischen Straßen im Osten Bayerns durch die Amerikaner angesprochen. Dabei habe er den Landeskommissar, der zunächst ausweichend geantwortet habe, gebeten, die Verbindung mit der bayerischen Regierung aufzunehmen, um evtl, bei diesem Bau auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Dieser Tage habe er nun ein Schreiben von Mr. Erion66 über die Pläne zur Fertigstellung der Ostmarkstraße erhalten. In diesem Schreiben heiße es, eine Stellungnahme der bayerischen Regierung über ihre Auffassung und ihre finanzielle Beteiligung sei von großer Bedeutung.

Dazu wolle er folgendes erklären:

Landeskommissar Professor Shuster habe sich an die Regierung in Regensburg gewandt, diese habe eine eingehende Begründung über den Ausbau der Straße eingereicht. Zunächst wäre wohl zu prüfen, ob die Regierung in Regensburg an das Staatsministerium des Innern berichtet und in Verbindung mit der Obersten Baubehörde diese Pläne ausgearbeitet habe. Ferner halte er es für notwendig, sofort eine Stellungnahme der Obersten Baubehörde einzuholen, dahingehend, ob die projektierte Ostmarkstraße auch tatsächlich den Intentionen der Obersten Baubehörde entspreche.

Die Straße wäre tatsächlich von allergrößter Bedeutung, man sollte deshalb auch keine langwierigen Untersuchungen einleiten, sondern den Plan im Prinzip bejahen, sich aber notfalls Vorbehalten, technische Verbesserungen vorzuschlagen. Was die finanzielle Seite betreffe, so würden die Kosten auf 31 Millionen DM berechnet, die sich wahrscheinlich auf zwei bis drei Jahre verteilen würden. Ob diese Zahlen stimmen, müsse die Oberste Baubehörde überprüfen. Andererseits könne er natürlich nicht beurteilen, ob das Finanzministerium eine bindende Zusage geben könne. Er schlage deshalb vor, an sich darauf abzuzielen, daß die Amerikaner den größten Teil der Kosten übernehmen, aber vorsichtig zu sein, da diese sofort abgeschreckt würden, wenn erklärt werde, Bayern wolle sich nicht beteiligen. Es wäre schon sehr gut, wenn man den Amerikanern erklären könne, man sei bereit, 50% z.B. beizusteuern. Jedenfalls sollte sich das Finanzministerium Gedanken machen und zwar möglichst bald, da rasch an den Hohen Kommissar, Mr. McCloy, berichtet werden müsse.

Die Unterlagen dürfe er wohl Herrn Staatsminister Dr. Hoegner übergeben, der sicher für eine schnelle Überprüfung Sorge tragen werde, dann würde er vorschlagen, das Finanzministerium beizuziehen. Er selbst werde Mr. Erion antworten, er persönlich habe starkes Interesse an dieser Straße, könne aber nicht allein entscheiden und habe deshalb die Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge eingeschaltet.

Staatsminister Dr. Zorn meint, jedenfalls könne er jetzt schon Zusagen, daß das Finanzministerium alle Möglichkeiten so rasch als möglich prüfen werde.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß er acht bis zehn Millionen aus der Grundförderung beisteuern könne, zumal bei den Notstandsarbeiten67 in Ostbayern schon Teilstrecken an dieser Ostmarkstraße vorgesehen seien.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß er dies ja vielleicht Mr. Erion schon mitteilen könne, ebenso wie die grundsätzliche Bereitschaft des Finanzministeriums.

[XI. Zusammenarbeit des Rechts- und Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags mit der Staatsregierung]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe vom Rechts- und Verfassungsausschuß gehört, verschiedene Punkte der Tagesordnung hätten abgesetzt werden müssen, weil die Regierungsvertreter nicht anwesend gewesen seien. Er müsse aber feststellen, daß der Verfassungsausschuß an sich ja jederzeit die Möglichkeit habe, über das Landtagsamt Vertreter der Ministerien zu erreichen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint in diesem Zusammenhang, man könne auch den Landtag nicht nur mit internationaler und Bundespolitik beschäftigen, wie das immer wieder der Fall sei und er sei dafür, dem Landtag das in geeigneter Form mitzuteilen.

Staatsminister Dr. Schlögl stimmt zu und weist darauf hin, daß verschiedentlich bei der Beratung ganz anderer Punkte plötzlich ein nicht beteiligtes Ministerium gebraucht werde. In diesem Fall müßte eben über das Landtagsamt eine Verständigung des betreffenden Ministeriums erfolgen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend, soweit als möglich dafür Sorge zu tragen, daß die beteiligen Ressorts in den Ausschüssen vertreten seien.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent