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IV. Entwurf einer Verordnung über die Zuweisung von Streitsachen nach dem Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27.2.1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24.8.1953 (BGBl. I. S. 1003) und von Vertragshilfesachen im Sinne des § 18a des Vertragshilfegesetzes vom 26.3.1952 (BGBl. I. S. 198) in der Fassung des vorgenannten Gesetzes an einzelne Gerichte S. im Detail StK-GuV 962. Zum Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27.2.1953...

...dem Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.Verordnung über die Zuweisung von Angelegenheiten nach dem Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden und von Vertragshilfesachen im Sinne des § 18a des Vertragshilfegesetzes an einzelne Gerichte vom 15. Januar 1954 (GVBl. S. 31).